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Beschreibende Sortenliste Getreide, Mais Öl ... - Bundessortenamt

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Die gemeinsame Verrechnung der aus Wertprüfungen und den Sortenversuchen der<br />

Länder und ggf. anderer Institutionen gewonnenen Ergebnisse bildet die Grundlage<br />

der jährlichen Neueinstufung und Fortschreibung der wertbestimmenden Eigenschaften<br />

einer Sorte in der <strong>Beschreibende</strong>n <strong>Sortenliste</strong>. Die Ländereinrichtungen,<br />

Forschungsanstalten und andere Institutionen, die zu der Datenerhebung und -bereitstellung<br />

dieser <strong>Beschreibende</strong>n <strong>Sortenliste</strong> beigetragen haben, sind im Anhang<br />

aufgeführt.<br />

Sorten, die in einem anderen EU-Land eingetragen sind (EU-Sorten)<br />

Die Sorten dieser Rubrik sind in einem anderen Vertragsstaat der Europäischen<br />

Union auf ihren landeskulturellen Wert geprüft und zugelassen worden. Sie sind über<br />

den europäischen Sortenkatalog auch in Deutschland vertriebsfähig. In manchen Fällen<br />

können solche Sorten in Deutschland an Bedeutung gewinnen. Soweit aus amtlichen<br />

deutschen Versuchen genügend Ergebnisse für eine Beschreibung der Anbaueigenschaften<br />

solcher Sorten vorliegen, werden auch EU-Sorten in die <strong>Beschreibende</strong><br />

<strong>Sortenliste</strong> aufgenommen, um dem Verbraucher eine möglichst vollständige Übersicht<br />

über das Gesamtangebot an Sorten zu geben.<br />

Ohne Voraussetzung des landeskulturellen Wertes zugelassen<br />

Gemäß Saatgutverkehrsgesetz kann auf Antrag eine Sorte vom <strong>Bundessortenamt</strong><br />

ohne Voraussetzung des landeskulturellen Wertes zugelassen werden, wenn nachgewiesen<br />

wird, dass die Sorte in einem anderen EU-Vertragsstaat mit landeskulturellem<br />

Wert eingetragen wurde. Ohne die zusätzliche Zulassung in Deutschland wären solche<br />

Sorten als EU-Sorten bereits über den europäischen Sortenkatalog vertriebsfähig.<br />

Da bei diesen Sorten der landeskulturelle Wert für die Zulassung in Deutschland keine<br />

Voraussetzung ist, können sie in ihren wertbestimmenden Eigenschaften auch nicht<br />

beschrieben werden. In Ausnahmefällen kann es aber vorkommen, dass solche Sorten<br />

zusätzlich unter der Rubrik EU-Sorten mit Beschreibung aufgeführt werden.<br />

Zur Ausfuhr außerhalb der Vertragsstaaten bestimmt<br />

Die Sorten dieser Rubrik werden im Zulassungsverfahren nicht auf ihren landeskulturellen<br />

Wert geprüft, da sie lediglich zur Ausfuhr bestimmt sind. Die Zulassung wird zum<br />

Schutz des Verbrauchers mit der Kennzeichnungsauflage „Zur Ausfuhr außerhalb der<br />

Vertragsstaaten bestimmt“ verbunden.

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