EVA-Satzung - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
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geregelten Zustimmungserfordernisse. § 2 Absatz 2 der <strong>Satzung</strong> des <strong>Diakonie</strong> RWL e.V. bleibt<br />
unberührt.<br />
§ 13<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung und mit Veröffentlichung im<br />
Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von <strong>Westfalen</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die <strong>Satzung</strong> des<br />
Fachverbandes vom 25. August 2009 außer Kraft.<br />
Münster, 04.12.2013<br />
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Geschäftsführung Rudolf Michel-Fabian