Stadtverwaltung Dippoldiswalde -Oberbürgermeister-
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Bemerkungen:<br />
Auf Grund des § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt<br />
geändert durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28. November 2013<br />
(SächsGVBl. S. 822) waren keine Mitglieder des Stadtrates wegen Befangenheit von der<br />
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />
Wegen _______________________ haben die Stadträte __________ weder an der Beratung<br />
noch an der Abstimmung mitgewirkt.