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Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte

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Artikel 34<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der <strong>Praktika</strong>nten sowie der Bewerber für ein Praktikum fällt<br />

unter Anwendung dieser <strong>Regelung</strong> unter die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz<br />

natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.<br />

Artikel 35<br />

Inkrafttreten<br />

1. Diese interne <strong>Regelung</strong> tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.<br />

2. Die <strong>Praktika</strong>, die vor dem 1. Februar 2013 begonnen haben, einschließlich derer, die vor oder nach diesem<br />

Datum verlängert werden, fallen weiterhin unter die <strong>Interne</strong> <strong>Regelung</strong> vom 1. Februar 2006 <strong>über</strong> <strong>Praktika</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Studienaufenthalte</strong> beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments. Ist dies nicht der Fall, wird die<br />

genannte <strong>Regelung</strong> mit Inkrafttreten dieser <strong>Regelung</strong> aufgehoben.<br />

Geschehen zu Luxemburg am 1. Februar 2013<br />

Klaus WELLE<br />

Generalsekretär<br />

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