Den Inhalt des Elternbegleitbuches können Sie ... - Familie in Siegen
Den Inhalt des Elternbegleitbuches können Sie ... - Familie in Siegen
Den Inhalt des Elternbegleitbuches können Sie ... - Familie in Siegen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
__________________________________________________________________________________________<br />
6. Wirtschaftliche Hilfen<br />
6.1 Die Elternzeit<br />
Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal<br />
drei Jahre lang ganz oder teilweise um ihr K<strong>in</strong>d zu kümmern, ohne dass<br />
ihnen gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Elternzeit besteht e<strong>in</strong> Anspruch<br />
auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf e<strong>in</strong>en, der mit dem<br />
vorherigen vergleichbar ist.<br />
Die wichtigsten Regelungen:<br />
Geme<strong>in</strong>same Elternzeit<br />
Beide Elternteile <strong>können</strong> auch geme<strong>in</strong>sam bis zu drei Jahren Elternzeit <strong>in</strong> Anspruch<br />
nehmen.<br />
Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit<br />
Während der Elternzeit besteht außerdem e<strong>in</strong> grundsätzlicher Rechtsanspruch<br />
auf Teilzeitarbeit im Rahmen von bis zu 30 Wochenstunden. Geme<strong>in</strong>sam <strong>können</strong><br />
die Eltern so e<strong>in</strong>e Arbeitszeit von maximal 60 (je 30) Arbeitsstunden <strong>in</strong> der Woche<br />
<strong>in</strong> Anspruch nehmen. Dadurch erhalten nun auch Väter e<strong>in</strong>e reale Chance,<br />
sich an der Erziehung ihres K<strong>in</strong><strong>des</strong> partnerschaftlich zu beteiligen und Mütter<br />
<strong>können</strong> auch während der Elternzeit berufstätig bleiben. Dies entspricht den Bedürfnissen<br />
vieler Eltern und kommt gleichzeitig auch den Bedürfnissen von Betrieben<br />
entgegen.<br />
Flexible zwölf Monate<br />
Mit Zustimmung <strong>des</strong> Arbeitgebers kann bis zu e<strong>in</strong>em Jahr der Elternzeit auf die<br />
Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag <strong>des</strong> K<strong>in</strong><strong>des</strong> übertragen werden.<br />
Anmeldefristen<br />
Die schriftliche Anmeldefrist beim Arbeitgeber für die Elternzeit beträgt sechs<br />
Wochen, wenn die Elternzeit von der Mutter direkt nach der Mutterschutzfrist<br />
oder vom Vater direkt nach der Geburt <strong>des</strong> K<strong>in</strong><strong>des</strong> genommen wird; <strong>in</strong> anderen<br />
Fällen beträgt sie acht Wochen.<br />
Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit<br />
für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei<br />
der Anmeldung für die kommenden zwei Jahre ab Beg<strong>in</strong>n der Elternzeit festlegen.<br />
E<strong>in</strong>e spätere Änderung ist nur mit Zustimmung <strong>des</strong> Arbeitgebers möglich.<br />
6.2 Das Elterngeld<br />
Für Geburten ab dem 01.01.2011 werden erhebliche Änderungen <strong>in</strong> Bezug auf<br />
das Elterngeld wirksam.<br />
Elterngeldbezieher erhalten ab e<strong>in</strong>em Nettoe<strong>in</strong>kommen von 1.200 Euro im Monatkünftig<br />
65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) <strong>des</strong> E<strong>in</strong>kommens, höchstens 1800 Euro.<br />
Wer weniger verdient, erhält weiterh<strong>in</strong> 67 Prozent.<br />
Für nicht erwerbstätige Eltern beträgt es m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 300 Euro monatlich.<br />
Für Ger<strong>in</strong>gverdiener, Mehrk<strong>in</strong>dfamilien und bei <strong>Familie</strong>n mit Mehrl<strong>in</strong>gsgeburten<br />
gelten besondere Bestimmungen.<br />
59