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1. Teil Seite 1 - 16 Ausgabe 287 - Frauenstein im Erzgebirge

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A usgabe <strong>287</strong> / 29. N ovem ber 2013<br />

A m tsblatt<br />

zu a)<br />

Im sächsischen Gewässernetz gibt es eine Reihe von vergleichbaren Gewässern, wie zum Beispiel die<br />

Seidewitz, G<strong>im</strong>mlitz und weitere, die wie die Bobritzsch <strong>im</strong> Oberlauf als Gewässer zweiter Ordnung und<br />

<strong>im</strong> weiteren Verlauf als Gewässer erster Ordnung klassifiziert sind. Im Zuge der jüngsten Novellierung<br />

des SächsWG wurde auch die Klassifizierung des sächsischen Gewässernetzes geprüft. Im Ergebnis dieser<br />

Prüfung wurden keine Änderungen an der Klassifizierung für notwendig erachtet.<br />

Auch die vom Petenten vorgetragene Begründung für die Änderung der Gewässerordnung trägt nicht.<br />

Die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden. Die<br />

entsprechenden Finanzmittel werden auf Grundlage des Finanzausgleichgesetzes auch dafür zur<br />

Verfügung gestellt. Daneben hätte die Gemeinde nach dem SächsWG die Möglichkeit, eine<br />

Gewässerunterhaltungsabgabe zu erheben. Hinsichtlich der fachlichen Beratung gibt es verschiedene<br />

Möglichkeiten des Wissenstransfers. Im Freistaat Sachsen werden dazu zum Beispiel regelmäßig<br />

Veranstaltungen unter dem Titel "Gewässernachbarschaften, Schulung und Erfahrungsaustausch,<br />

naturnahe Gewässerunterhaltung, präventiver Hochwasserschutz" unter Federführung der Deutschen<br />

Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) durchgeführt. Außerdem könnte sich die<br />

Gemeinde mit anderen Gemeinden zu einem Gewässerunterhaltungsverband oder einem Wasser- und<br />

Bodenverband zusammentun, um Synergieeffekte zu erzielen.<br />

zu b)<br />

Im Zuge der HWSK-Bearbeitung wurden <strong>im</strong> Einzugsgebiet der Freiberger Mulde insgesamt 45<br />

potenzielle Standorte für Hochwasserrückhaltebecken (HRB) identifiziert. Von diesen wurden neun<br />

Standorte, darunter auch der Standort "HWR 47", für eine weitere Betrachtung hinsichtlich der<br />

Hochwasserschutzwirkung empfohlen. Auf Grundlage des HWSK erfolgten dann weitere<br />

Untersuchungen zu den HRB-Standorten, bei denen die Planungsgrundlagen weiter qualifiziert und die<br />

Planungstiefe erhöht wurde. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde festgestellt, dass die<br />

überregionale Hochwasserschutzwirkung an der Freiberger Mulde am wirkungsvollsten durch den Bau<br />

des HRB Mulda einschließlich Überleitung und des HRB Oberbobritzsch in angepassten D<strong>im</strong>ensionen<br />

erreicht werden kann. Der mögliche HRB- Standort "HWR 47" südlich von Kleinbobritzsch wurde daher<br />

für den überregionalen Hochwasserschutz in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen nicht weiter<br />

betrachtet.<br />

Ziel der Forderung, den Oberlauf der Bobritzsch ats Gewässer erster Ordnung zu klassifizieren, ist es,<br />

die Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes in diesem Abschnitt auf den<br />

Freistaat Sachsen zu übertragen. Eine Änderung der Klassifizierung des Oberlaufs der Bobritzsch in ein<br />

Gewässer erster Ordnung ist nicht begründbar. Es obliegt der Gemeinde, die vom Petenten<br />

geforderten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes durchzuführen und<br />

die hierbei bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.<br />

Der HRB-Standort "HWR 47" wurde <strong>im</strong> Zuge der weiteren Planungen der Landestalsperrenverwaltung<br />

zum überregionalen Hochwasserschutz <strong>im</strong> Einzugsgebiet der Freiberger Mulde aus wasserwirtschaftlichen<br />

Gründen verworfen. Die <strong>im</strong> HWSK vorgesehene Hochwasserschutzwirkung wird durch die<br />

geplante Realisierung der HRB Mulda und Oberbobritzsch erreicht. Eine mögliche Nutzung des<br />

potenziellen HRB Standortes "HWR 47" für den örtlichen Hochwasserschutz in Kleinbobritzsch fällt in<br />

die Zuständigkeit der Gemeinde.<br />

Der Petition kann aus Sicht des Sächsischen Landtags nicht abgeholfen werden.

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