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Zu viel des Guten - - IKK gesund plus

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selbst verwaltet<br />

11<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong><br />

tagte in Magdeburg<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong><br />

<strong>plus</strong> beschloss in seiner Sitzung<br />

am 17. Oktober 2013 eine Verdoppelung<br />

<strong>des</strong> Bonus für das Jahr 2014<br />

für <strong>gesund</strong>heitsbewusstes Verhalten.<br />

„Unseren finanziellen Spielraum<br />

wollen wir unter anderem<br />

für die Steigerung der Attraktivität<br />

unseres individuellen Bonusprogramms<br />

einsetzen, um Versicherte<br />

deutlich zu entlasten“, so die<br />

beiden Vorsitzenden, Hans-Jürgen<br />

Müller und Peter Wadenbach. Darüber<br />

hinaus möchte der Verwaltungsrat<br />

der Kasse 2014 den Fokus<br />

auf den weiteren Ausbau der Patientenbetreuung<br />

legen.<br />

Aktuell zahlt die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> in<br />

diesem Jahr eine Prämie aus: Neumitglieder,<br />

welche sich bis zum 1.<br />

Oktober 2013 bei der Krankenkasse<br />

versichert hatten, profitieren von<br />

dieser Entscheidung und erhalten<br />

einen Bonus von 50 Euro. Allen<br />

anspruchsberechtigten Mitgliedern<br />

wird Anfang November ein<br />

persönlicher Verrechnungsscheck<br />

zugesendet, den der Empfänger bei<br />

seinem zuständigen Geldinstitut<br />

einlösen kann. Vorraussetzung dafür<br />

ist, dass der Versicherte selbst<br />

Beitragszahler ist.<br />

In der ersten Hälfte <strong>des</strong> Jahres hatte<br />

die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> eine Prämie<br />

von 75 Euro an alle Mitglieder ausgezahlt.<br />

Stichtag dafür war der 1.<br />

Mai 2013.<br />

Ihr Recht<br />

Der Verwaltungsrat beschloss in<br />

seiner Sitzung am 17.10.2013 den<br />

Bonus für das Jahr 2014 zu verdoppeln<br />

und verzichtet damit auf<br />

eine Fortführung der Prämienauszahlung<br />

nach §242 Abs. 2 SGB V.<br />

Somit besteht für alle Mitglieder<br />

nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V ein<br />

Sonderkündigungsrecht bis zum<br />

31.12.2013, wobei die Mitgliedschaft<br />

dann mit Ablauf <strong>des</strong> übernächsten<br />

Monats nach Eingang der<br />

Kündigung endet.<br />

Gültigkeit<br />

von KV-Karten<br />

endet am<br />

31.12.2013<br />

Die seit 1995 ausgegebenen<br />

Krankenversichertenkarten (KVK)<br />

werden zum 31. Dezember 2013<br />

ihre Gültigkeit verlieren und dies<br />

unabhängig von dem auf der Karte<br />

bescheinigten Ablaufdatum.<br />

Lichtbild senden<br />

www.ikk-<strong>gesund</strong><strong>plus</strong>.de<br />

WebCode: 12906<br />

Daraus resultierend sind ab<br />

1. Januar 2014 nur noch die elektronischen<br />

Gesundheitskarten<br />

(eGK) gültige Nachweise, die zur<br />

Leistungsinanspruchnahme berechtigen.<br />

Darauf haben sich GKV-<br />

Spitzenverband und Kassenärztliche<br />

Bun<strong>des</strong>vereinigung (KBV) in<br />

einer entsprechenden Vereinbarung<br />

verständigt.<br />

Derzeit sind bun<strong>des</strong>weit bereits<br />

rund 95 Prozent der Versicherten<br />

mit der elektronischen Gesundheitskarte<br />

ausgestattet. Für die<br />

Versicherten, die bislang noch keine<br />

eGK haben, ist nunmehr Eile geboten.<br />

Sie sollten schnellstmöglich<br />

ein Lichtbild einreichen, um ihre<br />

neue eGK noch bis Jahresende erhalten<br />

zu können.<br />

Grundsätzlich wird ab Beginn<br />

nächsten Jahres nur noch die eGK<br />

genutzt werden können. Selbstverständlich<br />

wird aber kein Versicherter,<br />

der ohne die neue Karte<br />

zum Arzt geht, wieder nach Hause<br />

geschickt. In diesem Fall gilt<br />

das gleiche Ersatzverfahren, das<br />

bereits heute zum Einsatz kommt.<br />

Danach kann der Versicherte innerhalb<br />

von zehn Tagen nach der<br />

Gültigkeit endet<br />

Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis<br />

nachreichen.<br />

Ansonsten ist der Arzt berechtigt,<br />

dem Versicherten die Kosten der<br />

Behandlung privat in Rechnung<br />

zu stellen. Erstattet werden diese<br />

Kosten infolge allerdings nur dann,<br />

wenn ein entsprechender Versicherungsnachweis<br />

vorliegt.<br />

Rechtzeitig handeln!<br />

Wir bitten alle Versicherten, die<br />

uns bisher noch kein Lichtbild<br />

zur Verfügung gestellt haben,<br />

dies kurzfristig zu tun. Nur so<br />

ist gewährleistet, dass sie bis<br />

zum Jahresende ebenfalls eine<br />

elektronische Gesundheitskarte<br />

erhalten und ihnen beim nächsten<br />

Arztbesuch unkompliziert geholfen<br />

werden kann.

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