Zu viel des Guten - - IKK gesund plus
Zu viel des Guten - - IKK gesund plus
Zu viel des Guten - - IKK gesund plus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
selbst verwaltet<br />
11<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong><br />
tagte in Magdeburg<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong><br />
<strong>plus</strong> beschloss in seiner Sitzung<br />
am 17. Oktober 2013 eine Verdoppelung<br />
<strong>des</strong> Bonus für das Jahr 2014<br />
für <strong>gesund</strong>heitsbewusstes Verhalten.<br />
„Unseren finanziellen Spielraum<br />
wollen wir unter anderem<br />
für die Steigerung der Attraktivität<br />
unseres individuellen Bonusprogramms<br />
einsetzen, um Versicherte<br />
deutlich zu entlasten“, so die<br />
beiden Vorsitzenden, Hans-Jürgen<br />
Müller und Peter Wadenbach. Darüber<br />
hinaus möchte der Verwaltungsrat<br />
der Kasse 2014 den Fokus<br />
auf den weiteren Ausbau der Patientenbetreuung<br />
legen.<br />
Aktuell zahlt die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> in<br />
diesem Jahr eine Prämie aus: Neumitglieder,<br />
welche sich bis zum 1.<br />
Oktober 2013 bei der Krankenkasse<br />
versichert hatten, profitieren von<br />
dieser Entscheidung und erhalten<br />
einen Bonus von 50 Euro. Allen<br />
anspruchsberechtigten Mitgliedern<br />
wird Anfang November ein<br />
persönlicher Verrechnungsscheck<br />
zugesendet, den der Empfänger bei<br />
seinem zuständigen Geldinstitut<br />
einlösen kann. Vorraussetzung dafür<br />
ist, dass der Versicherte selbst<br />
Beitragszahler ist.<br />
In der ersten Hälfte <strong>des</strong> Jahres hatte<br />
die <strong>IKK</strong> <strong>gesund</strong> <strong>plus</strong> eine Prämie<br />
von 75 Euro an alle Mitglieder ausgezahlt.<br />
Stichtag dafür war der 1.<br />
Mai 2013.<br />
Ihr Recht<br />
Der Verwaltungsrat beschloss in<br />
seiner Sitzung am 17.10.2013 den<br />
Bonus für das Jahr 2014 zu verdoppeln<br />
und verzichtet damit auf<br />
eine Fortführung der Prämienauszahlung<br />
nach §242 Abs. 2 SGB V.<br />
Somit besteht für alle Mitglieder<br />
nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V ein<br />
Sonderkündigungsrecht bis zum<br />
31.12.2013, wobei die Mitgliedschaft<br />
dann mit Ablauf <strong>des</strong> übernächsten<br />
Monats nach Eingang der<br />
Kündigung endet.<br />
Gültigkeit<br />
von KV-Karten<br />
endet am<br />
31.12.2013<br />
Die seit 1995 ausgegebenen<br />
Krankenversichertenkarten (KVK)<br />
werden zum 31. Dezember 2013<br />
ihre Gültigkeit verlieren und dies<br />
unabhängig von dem auf der Karte<br />
bescheinigten Ablaufdatum.<br />
Lichtbild senden<br />
www.ikk-<strong>gesund</strong><strong>plus</strong>.de<br />
WebCode: 12906<br />
Daraus resultierend sind ab<br />
1. Januar 2014 nur noch die elektronischen<br />
Gesundheitskarten<br />
(eGK) gültige Nachweise, die zur<br />
Leistungsinanspruchnahme berechtigen.<br />
Darauf haben sich GKV-<br />
Spitzenverband und Kassenärztliche<br />
Bun<strong>des</strong>vereinigung (KBV) in<br />
einer entsprechenden Vereinbarung<br />
verständigt.<br />
Derzeit sind bun<strong>des</strong>weit bereits<br />
rund 95 Prozent der Versicherten<br />
mit der elektronischen Gesundheitskarte<br />
ausgestattet. Für die<br />
Versicherten, die bislang noch keine<br />
eGK haben, ist nunmehr Eile geboten.<br />
Sie sollten schnellstmöglich<br />
ein Lichtbild einreichen, um ihre<br />
neue eGK noch bis Jahresende erhalten<br />
zu können.<br />
Grundsätzlich wird ab Beginn<br />
nächsten Jahres nur noch die eGK<br />
genutzt werden können. Selbstverständlich<br />
wird aber kein Versicherter,<br />
der ohne die neue Karte<br />
zum Arzt geht, wieder nach Hause<br />
geschickt. In diesem Fall gilt<br />
das gleiche Ersatzverfahren, das<br />
bereits heute zum Einsatz kommt.<br />
Danach kann der Versicherte innerhalb<br />
von zehn Tagen nach der<br />
Gültigkeit endet<br />
Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis<br />
nachreichen.<br />
Ansonsten ist der Arzt berechtigt,<br />
dem Versicherten die Kosten der<br />
Behandlung privat in Rechnung<br />
zu stellen. Erstattet werden diese<br />
Kosten infolge allerdings nur dann,<br />
wenn ein entsprechender Versicherungsnachweis<br />
vorliegt.<br />
Rechtzeitig handeln!<br />
Wir bitten alle Versicherten, die<br />
uns bisher noch kein Lichtbild<br />
zur Verfügung gestellt haben,<br />
dies kurzfristig zu tun. Nur so<br />
ist gewährleistet, dass sie bis<br />
zum Jahresende ebenfalls eine<br />
elektronische Gesundheitskarte<br />
erhalten und ihnen beim nächsten<br />
Arztbesuch unkompliziert geholfen<br />
werden kann.