02.03.2014 Aufrufe

Synopse VOF 2009

Synopse VOF 2009

Synopse VOF 2009

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Synopse</strong> <strong>VOF</strong><br />

forum vergabe e.V.<br />

2006 <strong>2009</strong><br />

kehrungen,<br />

h) durch Angabe des Auftragsanteils,<br />

für den der Bewerber<br />

möglicherweise einen Unterauftrag<br />

zu erteilen beabsichtigt.<br />

§ 13 Absatz 3<br />

(3) § 12 Absatz 3 gilt entsprechend.<br />

§ 12 Absatz 3<br />

(3) Ein Bewerber kann sich, auch als<br />

Mitglied einer Bietergemeinschaft,<br />

bei der Erfüllung eines Auftrags der<br />

Kapazitäten anderer Unternehmen<br />

bedienen, ungeachtet des rechtlichen<br />

Charakters der zwischen ihm<br />

und diesen Unternehmen bestehenden<br />

Verbindungen. Er muss in diesem<br />

Fall dem Auftraggeber gegenüber<br />

nachweisen, dass ihm die erforderlichen<br />

Mittel zur Verfügung<br />

stehen, indem er beispielsweise eine<br />

entsprechende Verpflichtungserklärung<br />

dieser Unternehmen vorlegt.<br />

h) durch die Angabe, welche<br />

Teile des Auftrags der Bewerber<br />

oder Bieter unter<br />

Umständen als Unterauftrag<br />

zu vergeben beabsichtigt.<br />

- aufgehoben -<br />

(6) Ein Bewerber oder Bieter kann<br />

sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft,<br />

bei der Erfüllung<br />

eines Auftrags der Kapazitäten<br />

anderer Unternehmen bedienen,<br />

ungeachtet des rechtlichen Charakters<br />

der zwischen ihm und diesen<br />

Unternehmen bestehenden Verbindungen.<br />

Er muss in diesem Fall vor<br />

Zuschlagserteilung dem Auftraggeber<br />

gegenüber nachweisen, dass<br />

ihm die erforderlichen Mittel zur<br />

Verfügung stehen, z.B. durch Vorlage<br />

einer entsprechenden Verpflichtungserklärung<br />

dieser Unternehmen.<br />

(7) Verlangen die Auftraggeber<br />

zum Nachweis dafür, dass die Bewerber<br />

oder Bieter bestimmte Qualitätssicherungsnormen<br />

erfüllen, die<br />

Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger<br />

Stellen, so nehmen sie<br />

auf Qualitätssicherungsverfahren<br />

Bezug, die den einschlägigen europäischen<br />

Normen entsprechen<br />

und von entsprechenden Stellen<br />

gemäß den europäischen Zertifizierungsnormen<br />

zertifiziert sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!