Synopse VOF 2009
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<strong>Synopse</strong> <strong>VOF</strong><br />
forum vergabe e.V.<br />
§ 20 Absatz 8<br />
(8) Auftraggeber, die einen Wettbewerb<br />
durchführen wollen, teilen ihre<br />
Absicht durch Bekanntmachung<br />
nach dem in Anhang XII der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1564/2005 enthaltenen<br />
Muster mit. Die Bekanntmachung<br />
ist dem Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />
der Europäischen<br />
Gemeinschaften unverzüglich mitzuteilen.<br />
§ 20 Absatz 9<br />
(9) § 9 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.<br />
§ 25 Absatz 5<br />
(5) Das Preisgericht muss sich in der<br />
Mehrzahl aus Preisrichtern zusammensetzen,<br />
die aufgrund ihrer beruflichen<br />
Qualifikation die fachlichen<br />
Anforderungen in hervorragendem<br />
Maße erfüllen, die nach Maßgabe<br />
der einheitlichen Grundsätze und<br />
Richtlinien im Sinne von Absatz 1 zur<br />
Teilnahme am Wettbewerb berechtigen.<br />
Die Preisrichter haben ihr Amt<br />
persönlich und unabhängig allein<br />
nach fachlichen Gesichtspunkten<br />
auszuüben.<br />
§ 25 Absatz 6<br />
(6) Das Preisgericht hat in seinen<br />
Entscheidungen die in der Auslobung<br />
als bindend bezeichneten Vorgaben<br />
des Auslobers und die dort<br />
genannten Entscheidungskriterien zu<br />
beachten. Nicht zugelassene oder<br />
über das geforderte Maß hinausgehende<br />
Leistungen sollen von der<br />
Wertung ausgeschlossen werden.<br />
Das Preisgericht hat die für eine<br />
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