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Synopse VOF 2009

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<strong>Synopse</strong> <strong>VOF</strong><br />

forum vergabe e.V.<br />

§ 20 Absatz 8<br />

(8) Auftraggeber, die einen Wettbewerb<br />

durchführen wollen, teilen ihre<br />

Absicht durch Bekanntmachung<br />

nach dem in Anhang XII der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1564/2005 enthaltenen<br />

Muster mit. Die Bekanntmachung<br />

ist dem Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />

der Europäischen<br />

Gemeinschaften unverzüglich mitzuteilen.<br />

§ 20 Absatz 9<br />

(9) § 9 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.<br />

§ 25 Absatz 5<br />

(5) Das Preisgericht muss sich in der<br />

Mehrzahl aus Preisrichtern zusammensetzen,<br />

die aufgrund ihrer beruflichen<br />

Qualifikation die fachlichen<br />

Anforderungen in hervorragendem<br />

Maße erfüllen, die nach Maßgabe<br />

der einheitlichen Grundsätze und<br />

Richtlinien im Sinne von Absatz 1 zur<br />

Teilnahme am Wettbewerb berechtigen.<br />

Die Preisrichter haben ihr Amt<br />

persönlich und unabhängig allein<br />

nach fachlichen Gesichtspunkten<br />

auszuüben.<br />

§ 25 Absatz 6<br />

(6) Das Preisgericht hat in seinen<br />

Entscheidungen die in der Auslobung<br />

als bindend bezeichneten Vorgaben<br />

des Auslobers und die dort<br />

genannten Entscheidungskriterien zu<br />

beachten. Nicht zugelassene oder<br />

über das geforderte Maß hinausgehende<br />

Leistungen sollen von der<br />

Wertung ausgeschlossen werden.<br />

Das Preisgericht hat die für eine<br />

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