Synopse VOF 2009
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forum vergabe e.V.<br />
<strong>Synopse</strong> <strong>VOF</strong><br />
2006 <strong>2009</strong><br />
Bei hinreichender Anzahl geeigneter<br />
Bewerber darf die Mindestzahl<br />
nicht unter drei liegen.<br />
(4) Die in Absatz 3 vorgesehenen<br />
Nachweise dürfen nur insoweit gefordert<br />
werden, wie es durch den<br />
Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt<br />
ist. Dabei muss der Auftraggeber<br />
die berechtigten Interessen der Bewerber<br />
am Schutz ihrer technischen,<br />
fachlichen oder handelsbezogenen<br />
Betriebsgeheimnisse berücksichtigen;<br />
die Verpflichtung zur beruflichen<br />
Verschwiegenheit bleibt unberührt.<br />
(5) Die Auftraggeber teilen den<br />
nicht berücksichtigten Bewerbern<br />
nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs<br />
innerhalb von 15 Tagen<br />
die Gründe für die Ablehnung<br />
ihrer Bewerbung um Teilnahme am<br />
Verhandlungsverfahren mit. Die<br />
Auftraggeber können in Satz 1<br />
genannte Informationen über die<br />
Auftragsvergabe zurückhalten,<br />
wenn die Weitergabe den Gesetzesvollzug<br />
vereiteln würde oder<br />
sonst nicht im öffentlichen Interesse<br />
läge oder den berechtigten Geschäftsinteressen<br />
von Bewerbern<br />
oder dem fairen Wettbewerb schaden<br />
würde.<br />
- aufgehoben -<br />
§ 16<br />
Aufforderung zur Verhandlung,<br />
Auftragserteilung<br />
§ 11<br />
Aufforderung zur Verhandlung,<br />
Angebotsabgabe, Auftragsertei-<br />
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