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Synopse VOF 2009

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forum vergabe e.V.<br />

<strong>Synopse</strong> <strong>VOF</strong><br />

2006 <strong>2009</strong><br />

Bei hinreichender Anzahl geeigneter<br />

Bewerber darf die Mindestzahl<br />

nicht unter drei liegen.<br />

(4) Die in Absatz 3 vorgesehenen<br />

Nachweise dürfen nur insoweit gefordert<br />

werden, wie es durch den<br />

Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt<br />

ist. Dabei muss der Auftraggeber<br />

die berechtigten Interessen der Bewerber<br />

am Schutz ihrer technischen,<br />

fachlichen oder handelsbezogenen<br />

Betriebsgeheimnisse berücksichtigen;<br />

die Verpflichtung zur beruflichen<br />

Verschwiegenheit bleibt unberührt.<br />

(5) Die Auftraggeber teilen den<br />

nicht berücksichtigten Bewerbern<br />

nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs<br />

innerhalb von 15 Tagen<br />

die Gründe für die Ablehnung<br />

ihrer Bewerbung um Teilnahme am<br />

Verhandlungsverfahren mit. Die<br />

Auftraggeber können in Satz 1<br />

genannte Informationen über die<br />

Auftragsvergabe zurückhalten,<br />

wenn die Weitergabe den Gesetzesvollzug<br />

vereiteln würde oder<br />

sonst nicht im öffentlichen Interesse<br />

läge oder den berechtigten Geschäftsinteressen<br />

von Bewerbern<br />

oder dem fairen Wettbewerb schaden<br />

würde.<br />

- aufgehoben -<br />

§ 16<br />

Aufforderung zur Verhandlung,<br />

Auftragserteilung<br />

§ 11<br />

Aufforderung zur Verhandlung,<br />

Angebotsabgabe, Auftragsertei-<br />

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