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Synopse VOF 2009

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<strong>Synopse</strong> <strong>VOF</strong><br />

forum vergabe e.V.<br />

2006 <strong>2009</strong><br />

forderungen erfüllen, diejenigen aus,<br />

die er zur Verhandlung auffordert.<br />

(3) Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung<br />

anzugeben, welche<br />

Nachweise über die finanzielle, wirtschaftliche<br />

oder fachliche Eignung<br />

oder welche anderen Nachweise<br />

vom Bewerber zu erbringen sind.<br />

Verlangt der Auftraggeber zum<br />

Nachweis dafür, dass die Bewerber<br />

bestimmte Qualitätssicherungsnormen<br />

erfüllen, die Vorlage von Bescheinigungen<br />

von unabhängigen<br />

Qualitätsstellen, so nehmen sie auf<br />

Qualitätssicherungsnachweisverfahren<br />

Bezug, die den einschlägigen<br />

europäischen Normen entsprechen<br />

und von entsprechenden Stellen<br />

gemäß den europäischen Zertifizierungsnormen<br />

zertifiziert sind.<br />

Gleichwertige Bescheinigungen von<br />

Stellen aus anderen EG-<br />

Mitgliedstaaten sind anzuerkennen.<br />

Die Auftraggeber erkennen auch<br />

andere gleichwertige Nachweise für<br />

Qualitätssicherungsmaßnahmen an.<br />

(2) Die Zahl der zur Verhandlung<br />

aufgeforderten Bewerber darf bei<br />

hinreichender Anzahl geeigneter<br />

Bewerber nicht unter drei liegen.<br />

(2) Die der Auswahl zugrunde gelegten<br />

Eignungskriterien und die<br />

erforderlichen Erklärungen und<br />

Nachweise sind von den Auftraggebern<br />

in der Bekanntmachung zu<br />

benennen.<br />

(3) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen<br />

die Anforderungen und<br />

ist die Bewerberzahl nach einer<br />

objektiven Auswahl entsprechend<br />

der zugrunde gelegten Kriterien zu<br />

hoch, kann die Auswahl unter den<br />

verbleibenden Bewerbern durch<br />

Los getroffen werden.<br />

(4) Die Auftraggeber haben die<br />

Mindestzahl und gegebenenfalls<br />

die Höchstzahl der zu Verhandlungen<br />

aufzufordernden Bewerber in<br />

der Bekanntmachung zu benennen.

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