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Synopse VOF 2009

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forum vergabe e.V.<br />

<strong>Synopse</strong> <strong>VOF</strong><br />

§ 12 Absatz 4<br />

2006 <strong>2009</strong><br />

Gleichwertige Bescheinigungen<br />

von Stellen aus anderen EG-<br />

Mitgliedstaaten sind anzuerkennen.<br />

Die Auftraggeber erkennen auch<br />

andere gleichwertige Nachweise für<br />

Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

an.<br />

(4) Verlangen die Auftraggeber als<br />

Merkmal der technischen Leistungsfähigkeit<br />

den Nachweis dafür, dass<br />

die Bewerber bestimmte Normen für<br />

das Umweltmanagement erfüllen, die<br />

Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger<br />

Stellen, so nehmen sie auf<br />

das Gemeinschaftssystem für das<br />

Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung<br />

(EMAS) oder auf<br />

Normen für das Umweltmanagement<br />

Bezug, die auf den einschlägigen<br />

europäischen oder internationalen<br />

Normen beruhen und von entsprechenden<br />

Stellen zertifiziert sind, die<br />

dem europäischen Gemeinschaftsrecht<br />

oder europäischen oder internationalen<br />

Zertifizierungsnormen<br />

entsprechen. Gleichwertige Bescheinigungen<br />

von Stellen in anderen<br />

Mitgliedstaaten sind anzuerkennen.<br />

Die Auftraggeber erkennen auch<br />

andere Nachweise für gleichwertige<br />

Umweltmanagementmaßnahmen an,<br />

die von den Bewerbern vorgelegt<br />

werden.<br />

(8) Verlangen die Auftraggeber als<br />

Merkmal der technischen Leistungsfähigkeit<br />

den Nachweis dafür,<br />

dass die Bewerber oder Bieter bestimmte<br />

Normen für das Umweltmanagement<br />

erfüllen, die Vorlage<br />

von Bescheinigungen unabhängiger<br />

Stellen, so nehmen sie auf das<br />

Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement<br />

und die Umweltbetriebsprüfung<br />

(EMAS) oder auf<br />

Normen für das Umweltmanagement<br />

Bezug, die auf den einschlägigen<br />

europäischen oder internationalen<br />

Normen beruhen und von<br />

entsprechenden Stellen zertifiziert<br />

sind, die dem europäischen Gemeinschaftsrecht<br />

oder europäischen<br />

oder internationalen Zertifizierungsnormen<br />

entsprechen.<br />

Gleichwertige Bescheinigungen<br />

von Stellen in anderen EG-<br />

Mitgliedstaaten sind anzuerkennen.<br />

Die Auftraggeber erkennen auch<br />

andere Nachweise für gleichwertige<br />

Umweltmanagementmaßnahmen<br />

an, die von den Bewerbern oder<br />

Bietern vorgelegt werden.<br />

(9) Bei der Prüfung der Eignung<br />

erkennen die Auftraggeber als<br />

Nachweis auch Bescheinigungen<br />

der zuständigen Berufskammer an.<br />

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