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Synopse VOF 2009

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forum vergabe e.V.<br />

<strong>Synopse</strong> <strong>VOF</strong><br />

2006 <strong>2009</strong><br />

Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht<br />

werden; bei der Veröffentlichung<br />

ist dieser Zeitpunkt anzugeben.<br />

Die Veröffentlichung darf<br />

nur die im Amtsblatt der Europäischen<br />

Gemeinschaften oder die in<br />

einem Beschafferprofil nach Absatz<br />

5 veröffentlichten Angaben enthalten.<br />

(5) Die Auftraggeber können im Internet<br />

ein Beschafferprofil einrichten.<br />

Es enthält Angaben über geplante<br />

und laufende Vergabeverfahren,<br />

über vergebene Aufträge sowie alle<br />

sonstigen für die Auftragsvergabe<br />

relevanten Informationen wie zum<br />

Beispiel Kontaktstelle, Telefon- und<br />

Telefaxnummer, Anschrift, E-Mail-<br />

Adresse des Auftraggebers.<br />

Amtsblättern oder der Presse des<br />

Landes des Auftraggebers darf die<br />

Bekanntmachung nicht vor dem<br />

Tag der Absendung an das Amt für<br />

amtliche Veröffentlichungen der<br />

Europäischen Gemeinschaften<br />

veröffentlicht werden; bei der Veröffentlichung<br />

ist dieser Zeitpunkt<br />

anzugeben. Die Veröffentlichung<br />

darf nur die im Amtsblatt der Europäischen<br />

Gemeinschaften oder die<br />

in einem Beschafferprofil nach Absatz<br />

5 veröffentlichten Angaben<br />

enthalten.<br />

(5) Die Auftraggeber können im<br />

Internet ein Beschafferprofil einrichten.<br />

Es enthält Angaben über geplante<br />

und laufende Vergabeverfahren,<br />

über vergebene Aufträge<br />

sowie alle sonstigen für die Auftragsvergabe<br />

relevanten Informationen<br />

wie zum Beispiel Kontaktstelle,<br />

Telefon- und Telefaxnummer,<br />

Anschrift, E-Mail-Adresse des Auftraggebers.<br />

§ 10<br />

Auswahl der Bewerber<br />

(1) Der Auftraggeber wählt anhand<br />

der erteilten Auskünfte über die Eignung<br />

der Bewerber sowie anhand<br />

der Auskünfte und Formalitäten, die<br />

zur Beurteilung der von diesen zu<br />

erfüllenden wirtschaftlichen und<br />

technischen Mindestanforderungen<br />

erforderlich sind, unter den Bewerbern,<br />

die nicht aufgrund des § 11<br />

ausgeschlossen wurden und die die<br />

in den §§ 12 und 13 genannten An-<br />

§ 10<br />

Auswahl der Bewerber<br />

(1) Die Auftraggeber wählen unter<br />

den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen<br />

wurden und die die Eignungskriterien<br />

(Fachkunde, Zuverlässigkeit<br />

und Leistungsfähigkeit)<br />

erfüllen, diejenigen aus, die sie zu<br />

Verhandlungen auffordern.<br />

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