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Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein

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§ 10 Altersteilzeit<br />

Übersicht über die Anzahl <strong>der</strong> im Haushaltsjahr 2012 im Rahmen <strong>der</strong> Altersteilzeit bewilligbaren Fälle:<br />

Be<strong>am</strong>tinnen / Be<strong>am</strong>te Tariflich Beschäftigte<br />

Freiwillig ab dem vollendeten 60. Lebensjahr 5 36<br />

Rechtsanspruch ab dem vollendeten 60. Lebensjahr<br />

0 0<br />

§ 11 Leistungsanreize<br />

Im Haushaltsjahr 2012 stehen für Tariflich Beschäftigte sowie für Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te insges<strong>am</strong>t<br />

22.000,00 Euro (zuzüglich <strong>der</strong> Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, ohne Bauhof) zur Würdigung<br />

beson<strong>der</strong>er Leistungen zur Verfügung.<br />

Im Haushaltsjahr 2012 stehen 28.000,00 Euro zur Verfügung, um die Regelungen einer noch abzuschließenden<br />

Dienstvereinbarung über leistungsorientierte Bezahlung bei Beschäftigten freiwillig auch<br />

für Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te anwenden zu können. Die Einbeziehung <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten<br />

erfolgt nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass eine Dienstvereinbarung eine Einzelwertung <strong>der</strong> individuellen<br />

Leistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten als einzige<br />

und bindende Voraussetzung für die Ermittlung <strong>der</strong> Höhe eines Leistungsentgeltes vorsieht.<br />

§ 12 Sperrvermerke<br />

Es werden folgende Sperrvermerke angebracht, über <strong>der</strong>en Aufhebung <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschuss<br />

entscheidet:<br />

Finanzhaushalt – investive Maßnahmen<br />

Produkt, Projekt Text Gesperrter<br />

Betrag<br />

11409, 114038 Sanierung Binger Str. 48 200.000,00 €<br />

35101, 352002 Beschaffung von Seniorensport-<br />

40.000,00 €<br />

/-spielgeräten<br />

42401, 424002 Kunstrasenplatz Großwinternheim<br />

1.030.000,00 €<br />

52301, 523012 Kunst und Kaiserpfalz 150.000,00 €<br />

Erläuterung<br />

Wirtschaftsplan Bauhof – Vermögensplan<br />

Maßnahme<br />

Beschaffung einer Straßenreinigungsmaschine (auch für<br />

Nassreinigung geeignet).<br />

Gesperrter<br />

Betrag<br />

50.000,00 €<br />

Erläuterung<br />

§ 13 Inkrafttreten<br />

Die <strong>Haushaltssatzung</strong> tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2012 in Kraft.<br />

<strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, den 16. Februar 2012<br />

STADTVERWALTUNG INGELHEIM AM RHEIN<br />

Ralf Claus, Oberbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

1, Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-<br />

o<strong>der</strong> Formschriften <strong>der</strong> Gemeindeordnung <strong>Rhein</strong>land-Pfalz o<strong>der</strong> auf Grund <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

<strong>Rhein</strong>land-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach <strong>der</strong> Bekanntmachung als von Anfang<br />

an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong><br />

die Bekanntmachung <strong>der</strong> Sitzung verletzt worden sind o<strong>der</strong><br />

2. vor Ablauf <strong>der</strong> Jahresfrist nach <strong>der</strong> Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

o<strong>der</strong> jemand die Verletzung <strong>der</strong> Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften gegenüber <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf <strong>der</strong> Jahresfrist<br />

je<strong>der</strong>mann diese Verletzung geltend machen.<br />

2. Der Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> für das Haushaltsjahr 2012 liegt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

27. Februar 2012 bis 06. März 2012 einschließlich im Rathaus, Zimmer 240, während <strong>der</strong> Dienststun-

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