§ 10 Altersteilzeit Übersicht über die Anzahl <strong>der</strong> im Haushaltsjahr 2012 im Rahmen <strong>der</strong> Altersteilzeit bewilligbaren Fälle: Be<strong>am</strong>tinnen / Be<strong>am</strong>te Tariflich Beschäftigte Freiwillig ab dem vollendeten 60. Lebensjahr 5 36 Rechtsanspruch ab dem vollendeten 60. Lebensjahr 0 0 § 11 Leistungsanreize Im Haushaltsjahr 2012 stehen für Tariflich Beschäftigte sowie für Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te insges<strong>am</strong>t 22.000,00 Euro (zuzüglich <strong>der</strong> Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, ohne Bauhof) zur Würdigung beson<strong>der</strong>er Leistungen zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2012 stehen 28.000,00 Euro zur Verfügung, um die Regelungen einer noch abzuschließenden Dienstvereinbarung über leistungsorientierte Bezahlung bei Beschäftigten freiwillig auch für Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te anwenden zu können. Die Einbeziehung <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten erfolgt nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass eine Dienstvereinbarung eine Einzelwertung <strong>der</strong> individuellen Leistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten als einzige und bindende Voraussetzung für die Ermittlung <strong>der</strong> Höhe eines Leistungsentgeltes vorsieht. § 12 Sperrvermerke Es werden folgende Sperrvermerke angebracht, über <strong>der</strong>en Aufhebung <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschuss entscheidet: Finanzhaushalt – investive Maßnahmen Produkt, Projekt Text Gesperrter Betrag 11409, 114038 Sanierung Binger Str. 48 200.000,00 € 35101, 352002 Beschaffung von Seniorensport- 40.000,00 € /-spielgeräten 42401, 424002 Kunstrasenplatz Großwinternheim 1.030.000,00 € 52301, 523012 Kunst und Kaiserpfalz 150.000,00 € Erläuterung Wirtschaftsplan Bauhof – Vermögensplan Maßnahme Beschaffung einer Straßenreinigungsmaschine (auch für Nassreinigung geeignet). Gesperrter Betrag 50.000,00 € Erläuterung § 13 Inkrafttreten Die <strong>Haushaltssatzung</strong> tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2012 in Kraft. <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, den 16. Februar 2012 STADTVERWALTUNG INGELHEIM AM RHEIN Ralf Claus, Oberbürgermeister Hinweis: 1, Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formschriften <strong>der</strong> Gemeindeordnung <strong>Rhein</strong>land-Pfalz o<strong>der</strong> auf Grund <strong>der</strong> Gemeindeordnung <strong>Rhein</strong>land-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach <strong>der</strong> Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> die Bekanntmachung <strong>der</strong> Sitzung verletzt worden sind o<strong>der</strong> 2. vor Ablauf <strong>der</strong> Jahresfrist nach <strong>der</strong> Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet o<strong>der</strong> jemand die Verletzung <strong>der</strong> Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf <strong>der</strong> Jahresfrist je<strong>der</strong>mann diese Verletzung geltend machen. 2. Der Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> für das Haushaltsjahr 2012 liegt in <strong>der</strong> Zeit vom 27. Februar 2012 bis 06. März 2012 einschließlich im Rathaus, Zimmer 240, während <strong>der</strong> Dienststun-
den (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. <strong>Ingelheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, den 16. Februar 2012 STADTVERWALTUNG INGELHEIM AM RHEIN Ralf Claus, Oberbürgermeister