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6,26 MB - Innerschwand

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<strong>Innerschwand</strong> am Mondsee<br />

Schlosshof 6<br />

5310 Mondsee<br />

Tel 06232 / 27345<br />

0664 / 8<strong>26</strong>2715<br />

fbz.mondseeland@ooe.familienbund.at<br />

Neues Programmheft im Familienbundzentrum<br />

Unser Frühling/Sommer-Programmheft ist erschienen und kündet viele Angebote für Familien an. Für<br />

die kleinsten Besucher von 0 bis 1,5 Jahren gibt es die Möglichkeit in den Babyclub einzusteigen. Das<br />

sind regelmäßige Treffen an einem Nachmittag pro Woche, an denen sich alles um die Bedürfnisse<br />

von Eltern und Babys dreht. Für Kinder ab 1,5 Jahren<br />

bieten wir Eltern-Kind-Gruppen und Turngruppen,<br />

sowie eine Musikgruppe.<br />

Als besondere Angebote gibt es im Frühling eine<br />

Malwerkstatt (14. und 21. April) und eine Ernährungswerkstatt<br />

(2. Juni). Eltern und Kinder ab ca. 2 Jahren<br />

bis Kindergartenalter, erleben hier Angebote für die<br />

Sinne und erfahren spielerisch wie sich Farben zusammensetzen,<br />

bzw. erkosten sich, dass auch gesunde<br />

Nahrungsmittel gut schmecken können.<br />

Abgerundet wird unser Programm mit einem Erste<br />

Hilfe Kurs mit Schwerpunkt Kindernotfälle mit Start 12. April. Das gesamte Programm finden sie zum<br />

Download auf www.ooe.familienbund.at Für Informationen und Anmeldung sind wir vormittags unter<br />

06232 / 27 345 erreichbar.<br />

Das Team des FBZ Mondseeland freut sich auf Euch!<br />

Auszug aus dem OÖ.<br />

Hundehaltegesetz 2002 - § 6 -<br />

Mitführen von Hunden an öffentlichen<br />

Orten<br />

(1) Hunde müssen an öffentlichen Orten im<br />

Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb<br />

geführt werden.<br />

(2) Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten,<br />

Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />

auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen<br />

sowie bei größeren Menschenansammlungen,<br />

wie z. B. in Einkaufszentren,<br />

Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten,<br />

Badeanlagen während der Badesaison und bei<br />

Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine<br />

und mit Maulkorb geführt werden. (Anm:<br />

LGBl. Nr. 124/2006)<br />

(3) Wer einen Hund führt, muss die<br />

Exkremente des Hundes, welche dieser<br />

an öffentlichen Orten im Ortsgebiet<br />

hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen<br />

und entsorgen.<br />

Seite 29

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