6,26 MB - Innerschwand
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<strong>Innerschwand</strong> am Mondsee<br />
Schlosshof 6<br />
5310 Mondsee<br />
Tel 06232 / 27345<br />
0664 / 8<strong>26</strong>2715<br />
fbz.mondseeland@ooe.familienbund.at<br />
Neues Programmheft im Familienbundzentrum<br />
Unser Frühling/Sommer-Programmheft ist erschienen und kündet viele Angebote für Familien an. Für<br />
die kleinsten Besucher von 0 bis 1,5 Jahren gibt es die Möglichkeit in den Babyclub einzusteigen. Das<br />
sind regelmäßige Treffen an einem Nachmittag pro Woche, an denen sich alles um die Bedürfnisse<br />
von Eltern und Babys dreht. Für Kinder ab 1,5 Jahren<br />
bieten wir Eltern-Kind-Gruppen und Turngruppen,<br />
sowie eine Musikgruppe.<br />
Als besondere Angebote gibt es im Frühling eine<br />
Malwerkstatt (14. und 21. April) und eine Ernährungswerkstatt<br />
(2. Juni). Eltern und Kinder ab ca. 2 Jahren<br />
bis Kindergartenalter, erleben hier Angebote für die<br />
Sinne und erfahren spielerisch wie sich Farben zusammensetzen,<br />
bzw. erkosten sich, dass auch gesunde<br />
Nahrungsmittel gut schmecken können.<br />
Abgerundet wird unser Programm mit einem Erste<br />
Hilfe Kurs mit Schwerpunkt Kindernotfälle mit Start 12. April. Das gesamte Programm finden sie zum<br />
Download auf www.ooe.familienbund.at Für Informationen und Anmeldung sind wir vormittags unter<br />
06232 / 27 345 erreichbar.<br />
Das Team des FBZ Mondseeland freut sich auf Euch!<br />
Auszug aus dem OÖ.<br />
Hundehaltegesetz 2002 - § 6 -<br />
Mitführen von Hunden an öffentlichen<br />
Orten<br />
(1) Hunde müssen an öffentlichen Orten im<br />
Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb<br />
geführt werden.<br />
(2) Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten,<br />
Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />
auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen<br />
sowie bei größeren Menschenansammlungen,<br />
wie z. B. in Einkaufszentren,<br />
Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten,<br />
Badeanlagen während der Badesaison und bei<br />
Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine<br />
und mit Maulkorb geführt werden. (Anm:<br />
LGBl. Nr. 124/2006)<br />
(3) Wer einen Hund führt, muss die<br />
Exkremente des Hundes, welche dieser<br />
an öffentlichen Orten im Ortsgebiet<br />
hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen<br />
und entsorgen.<br />
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