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Leistungsvereinbarung - Landschulheim Burg Nordeck

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• Hintergrundinformationen über den jungen Menschen<br />

• Persönlicher Bericht der Eltern<br />

• Persönliche Einschätzung des jungen Menschen<br />

• Eine Sozialanamnese des zuständigen Jugendamtes<br />

• Schulzeugnisse<br />

• ggf. Arztberichte (z. B. bei psychiatrischen Vorerkrankungen, anderen<br />

chronischen Erkrankungen)<br />

• evtl. Schweigepflichtsentbindung<br />

• ggf. Vorberichte anderer Institutionen, Gutachten und Hilfeplanprotokolle<br />

Der Erstkontakt findet in der Regel im <strong>Landschulheim</strong>, in Ausnahmefällen<br />

aber auch im Elterhaus, in einem psychiatrischen Krankenhaus<br />

oder in einer anderen Einrichtung der Jugendhilfe statt.<br />

Ein Besuch und ein Gespräch mit dem jungen Menschen im <strong>Landschulheim</strong><br />

sind aber in jedem Fall notwendig.<br />

Am Ende des Vorstellungsgespräches wird ein kurzfristiger Zeitrahmen<br />

festgelegt, in dem sich die Personensorgeberechtigten, der junge<br />

Mensch und/oder das fallzuständige Jugendamt sowie der Träger<br />

in Bezug auf eine Aufnahme entscheiden und sich gegenseitig informieren.<br />

Bei Aufnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe muss vor<br />

Aufnahme eine schriftliche Kostenzusage des fallzuständigen Jugendamtes<br />

vorliegen.<br />

Aufsichtspflicht,<br />

Gesundheit<br />

Aufsichtspflicht<br />

Die Aufsichtspflicht ist durch die Betreuung über Tag und Nacht im<br />

Schichtdienst abgedeckt.<br />

Jeder Mitarbeiter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet,<br />

die Aufsichtspflicht dem Alter und der individuellen Entwicklung<br />

gemäß wahrzunehmen.<br />

Hygiene<br />

Die zentrale Küche unterliegt der Kontrolle der zuständigen Aufsichtsbehörde.<br />

In allen Bereichen werden ausschließlich hygienische<br />

Handtuchrollen verwendet. Die Reinigung der Toiletten etc. erfolgt<br />

regelmäßig durch unser Reinigungspersonal.<br />

Regelmäßige Schulungen und Belehrungen der junger Menschen<br />

und MitarbeiterInnen zu Hygiene Maßnahmen finden statt (Informationen<br />

auch über die Ministerien).<br />

Gesundheit<br />

Die medizinische Grund-Versorgung erfolgt durch eine hauseigene<br />

Krankenschwester sowie einen Hausarzt und einen Zahnarzt im benachbarten<br />

Ort Allendorf.<br />

Für die Einhaltung ärztlich verordneter Routinen und die Berücksichtigung<br />

von Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten von<br />

Medikamenten etc. sind die jeweiligen Gruppen- und BezugserzieherInnen<br />

ebenfalls in der Verantwortung.<br />

Für eine bedarfsgerechte Vorstellung bei weiteren Fachärzten sind in<br />

Absprache mit den Eltern/PSB die jeweiligen Bezugserzieher in Zusammenarbeit<br />

mit der Krankenschwester in der Pflicht, alle Maßnahmen<br />

zur Gesundheitsvorsorge zu dokumentieren.

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