Leistungsvereinbarung - Landschulheim Burg Nordeck
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• Hintergrundinformationen über den jungen Menschen<br />
• Persönlicher Bericht der Eltern<br />
• Persönliche Einschätzung des jungen Menschen<br />
• Eine Sozialanamnese des zuständigen Jugendamtes<br />
• Schulzeugnisse<br />
• ggf. Arztberichte (z. B. bei psychiatrischen Vorerkrankungen, anderen<br />
chronischen Erkrankungen)<br />
• evtl. Schweigepflichtsentbindung<br />
• ggf. Vorberichte anderer Institutionen, Gutachten und Hilfeplanprotokolle<br />
Der Erstkontakt findet in der Regel im <strong>Landschulheim</strong>, in Ausnahmefällen<br />
aber auch im Elterhaus, in einem psychiatrischen Krankenhaus<br />
oder in einer anderen Einrichtung der Jugendhilfe statt.<br />
Ein Besuch und ein Gespräch mit dem jungen Menschen im <strong>Landschulheim</strong><br />
sind aber in jedem Fall notwendig.<br />
Am Ende des Vorstellungsgespräches wird ein kurzfristiger Zeitrahmen<br />
festgelegt, in dem sich die Personensorgeberechtigten, der junge<br />
Mensch und/oder das fallzuständige Jugendamt sowie der Träger<br />
in Bezug auf eine Aufnahme entscheiden und sich gegenseitig informieren.<br />
Bei Aufnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe muss vor<br />
Aufnahme eine schriftliche Kostenzusage des fallzuständigen Jugendamtes<br />
vorliegen.<br />
Aufsichtspflicht,<br />
Gesundheit<br />
Aufsichtspflicht<br />
Die Aufsichtspflicht ist durch die Betreuung über Tag und Nacht im<br />
Schichtdienst abgedeckt.<br />
Jeder Mitarbeiter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet,<br />
die Aufsichtspflicht dem Alter und der individuellen Entwicklung<br />
gemäß wahrzunehmen.<br />
Hygiene<br />
Die zentrale Küche unterliegt der Kontrolle der zuständigen Aufsichtsbehörde.<br />
In allen Bereichen werden ausschließlich hygienische<br />
Handtuchrollen verwendet. Die Reinigung der Toiletten etc. erfolgt<br />
regelmäßig durch unser Reinigungspersonal.<br />
Regelmäßige Schulungen und Belehrungen der junger Menschen<br />
und MitarbeiterInnen zu Hygiene Maßnahmen finden statt (Informationen<br />
auch über die Ministerien).<br />
Gesundheit<br />
Die medizinische Grund-Versorgung erfolgt durch eine hauseigene<br />
Krankenschwester sowie einen Hausarzt und einen Zahnarzt im benachbarten<br />
Ort Allendorf.<br />
Für die Einhaltung ärztlich verordneter Routinen und die Berücksichtigung<br />
von Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten von<br />
Medikamenten etc. sind die jeweiligen Gruppen- und BezugserzieherInnen<br />
ebenfalls in der Verantwortung.<br />
Für eine bedarfsgerechte Vorstellung bei weiteren Fachärzten sind in<br />
Absprache mit den Eltern/PSB die jeweiligen Bezugserzieher in Zusammenarbeit<br />
mit der Krankenschwester in der Pflicht, alle Maßnahmen<br />
zur Gesundheitsvorsorge zu dokumentieren.