Leistungsvereinbarung - Landschulheim Burg Nordeck
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Therapieverfahren und<br />
Indikation<br />
Bei den Psychologinnen kommen vorwiegend die Klientenzentrierte<br />
Gesprächsführung nach Rogers, das Marburger Verhaltenstraining<br />
nach Krowatschek, Entspannungsverfahren, und<br />
Spieltherapie zur Durchführung von Konzentrations- und Verhaltenstrainings<br />
und Trainings zur sozialadäquaten Selbstbehauptung<br />
sowie dem Erwerb von Lernstrategien zum Einsatz.<br />
Zusätzlich stehen die Psychologinnen dem pädagogischen<br />
Team (Supervision) als auch den Eltern und Fallführenden Jugendämtern<br />
als Berater zur Verfügung, die Teilnahme am Hilfeplangespräch<br />
ist möglich.<br />
Daneben sind die Psychologinnen im Bereich der Freizeit-AGs<br />
tätig.<br />
Therapieevaluation<br />
Beim Abschluss der nächsten <strong>Leistungsvereinbarung</strong> wird die<br />
Ergänzung des Evaluationsverfahrens erwartet.<br />
4.2.4<br />
Kooperation<br />
4.2.4.1<br />
Schulen<br />
Grundlegender Bestandteil der Einrichtung ist eine interne<br />
Ganztagsschule. Konzeptionell und personell sind der Schulund<br />
Wohnbereich untrennbar miteinander verbunden (z. B.<br />
Lehrer in Doppelfunktion als Erzieher).<br />
Auf administrativer Ebene wird diese Einheit u. a. durch die<br />
Personalunion von Schul- und Internatsleitung (Gesamtleitung)<br />
deutlich.<br />
4.2.4.2<br />
Ausbildungsstätten<br />
Es besteht ein über Jahre gewachsenes Netzwerk an Ausbildungsbetrieben<br />
zur Durchführung der berufsorientierenden<br />
Praktika in der 9. Klasse.<br />
Zusätzlich ist die Mitarbeit und Arbeitserprobung in der Einrichtungseigenen<br />
Schreinerei als niederschwelliges Angebot jederzeit<br />
möglich.<br />
Im Fall der internen Ausbildung eines Jugendlichen zum<br />
Schreiner gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem<br />
Schreinermeister und dem Bezugserzieher sowie der Erziehungsleitung<br />
der Einrichtung<br />
4.2.4.3<br />
Örtliches und/oder<br />
Fallzuständiges Jugendamt<br />
Alle den jungen Menschen betreffenden zielführenden Entscheidungen<br />
werden mit dem fallzuständigen Jugendamt abgestimmt.<br />
Dies geschieht sowohl auf der Ebene der Bezugserzieher als<br />
auch der Gesamt- und Erziehungsleitung, entsprechend der<br />
fallspezifischen Fragestellung.