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Leistungsvereinbarung - Landschulheim Burg Nordeck

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26<br />

Therapieverfahren und<br />

Indikation<br />

Bei den Psychologinnen kommen vorwiegend die Klientenzentrierte<br />

Gesprächsführung nach Rogers, das Marburger Verhaltenstraining<br />

nach Krowatschek, Entspannungsverfahren, und<br />

Spieltherapie zur Durchführung von Konzentrations- und Verhaltenstrainings<br />

und Trainings zur sozialadäquaten Selbstbehauptung<br />

sowie dem Erwerb von Lernstrategien zum Einsatz.<br />

Zusätzlich stehen die Psychologinnen dem pädagogischen<br />

Team (Supervision) als auch den Eltern und Fallführenden Jugendämtern<br />

als Berater zur Verfügung, die Teilnahme am Hilfeplangespräch<br />

ist möglich.<br />

Daneben sind die Psychologinnen im Bereich der Freizeit-AGs<br />

tätig.<br />

Therapieevaluation<br />

Beim Abschluss der nächsten <strong>Leistungsvereinbarung</strong> wird die<br />

Ergänzung des Evaluationsverfahrens erwartet.<br />

4.2.4<br />

Kooperation<br />

4.2.4.1<br />

Schulen<br />

Grundlegender Bestandteil der Einrichtung ist eine interne<br />

Ganztagsschule. Konzeptionell und personell sind der Schulund<br />

Wohnbereich untrennbar miteinander verbunden (z. B.<br />

Lehrer in Doppelfunktion als Erzieher).<br />

Auf administrativer Ebene wird diese Einheit u. a. durch die<br />

Personalunion von Schul- und Internatsleitung (Gesamtleitung)<br />

deutlich.<br />

4.2.4.2<br />

Ausbildungsstätten<br />

Es besteht ein über Jahre gewachsenes Netzwerk an Ausbildungsbetrieben<br />

zur Durchführung der berufsorientierenden<br />

Praktika in der 9. Klasse.<br />

Zusätzlich ist die Mitarbeit und Arbeitserprobung in der Einrichtungseigenen<br />

Schreinerei als niederschwelliges Angebot jederzeit<br />

möglich.<br />

Im Fall der internen Ausbildung eines Jugendlichen zum<br />

Schreiner gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem<br />

Schreinermeister und dem Bezugserzieher sowie der Erziehungsleitung<br />

der Einrichtung<br />

4.2.4.3<br />

Örtliches und/oder<br />

Fallzuständiges Jugendamt<br />

Alle den jungen Menschen betreffenden zielführenden Entscheidungen<br />

werden mit dem fallzuständigen Jugendamt abgestimmt.<br />

Dies geschieht sowohl auf der Ebene der Bezugserzieher als<br />

auch der Gesamt- und Erziehungsleitung, entsprechend der<br />

fallspezifischen Fragestellung.

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