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Leistungsvereinbarung - Landschulheim Burg Nordeck

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6<br />

3.2<br />

Ziele der Hilfe<br />

gem. SGB VIII<br />

Unterziele, Teilziele<br />

gem. § 27 i. V. mit § 34 SGB VIII:<br />

㤠34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform<br />

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht<br />

(Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll<br />

Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben<br />

mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung<br />

fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand<br />

des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten<br />

der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie<br />

1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder<br />

2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder<br />

3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein<br />

selbständiges Leben vorbereiten.<br />

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung<br />

sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt<br />

werden.“<br />

gem. § 35a SGB VIII:<br />

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche<br />

mit dem Ziel,<br />

- eine drohende Behinderung zu verhüten;<br />

- eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern;<br />

- der Eingliederung in das gesellschaftliche Leben;<br />

- der Teilnahme am öffentlichen Leben.<br />

gem. § 41 SGB VIII:<br />

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung:<br />

- Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung<br />

- Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung<br />

- Leistungsangebot i. d. R. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres<br />

Im Einzelfall vereinbarte Teil- und Unterziele können denen gemäß<br />

§ 34 zum Teil entsprechen (d.h. mehr Ziele aus diesem Katalog<br />

sind ggf. auch intensiver zu bearbeiten im Rahmen der Bewältigung<br />

einer seelischen Beeinträchtigung).<br />

Folgende Teilziele gelten grundsätzlich:<br />

- Förderung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung von<br />

Kindern und Jugendlichen; jungen Erwachsenen<br />

- Vermittlung im Hilfeplan besprochener individueller Hilfs- und<br />

Förderangebote<br />

- Gewährleistung eines Ortes zum Leben ggf. auf längere Zeit,<br />

Erlangung emotionaler Sicherheit<br />

- Gewährleistung der individuellen Basisversorgung<br />

- gesunde Lebensführung, Ernährung etc.<br />

- Sicherung der ärztlichen Grundversorgung<br />

- Entwicklung sozialer Kompetenzen, angemessenem Verhalten<br />

in der Gruppe<br />

- Hilfen beim Umgang mit Erfolg und Versagen

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