Leistungsvereinbarung - Landschulheim Burg Nordeck
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3.2<br />
Ziele der Hilfe<br />
gem. SGB VIII<br />
Unterziele, Teilziele<br />
gem. § 27 i. V. mit § 34 SGB VIII:<br />
„§ 34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform<br />
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht<br />
(Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll<br />
Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben<br />
mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung<br />
fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand<br />
des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten<br />
der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie<br />
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder<br />
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder<br />
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein<br />
selbständiges Leben vorbereiten.<br />
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung<br />
sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt<br />
werden.“<br />
gem. § 35a SGB VIII:<br />
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche<br />
mit dem Ziel,<br />
- eine drohende Behinderung zu verhüten;<br />
- eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern;<br />
- der Eingliederung in das gesellschaftliche Leben;<br />
- der Teilnahme am öffentlichen Leben.<br />
gem. § 41 SGB VIII:<br />
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung:<br />
- Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung<br />
- Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung<br />
- Leistungsangebot i. d. R. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres<br />
Im Einzelfall vereinbarte Teil- und Unterziele können denen gemäß<br />
§ 34 zum Teil entsprechen (d.h. mehr Ziele aus diesem Katalog<br />
sind ggf. auch intensiver zu bearbeiten im Rahmen der Bewältigung<br />
einer seelischen Beeinträchtigung).<br />
Folgende Teilziele gelten grundsätzlich:<br />
- Förderung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung von<br />
Kindern und Jugendlichen; jungen Erwachsenen<br />
- Vermittlung im Hilfeplan besprochener individueller Hilfs- und<br />
Förderangebote<br />
- Gewährleistung eines Ortes zum Leben ggf. auf längere Zeit,<br />
Erlangung emotionaler Sicherheit<br />
- Gewährleistung der individuellen Basisversorgung<br />
- gesunde Lebensführung, Ernährung etc.<br />
- Sicherung der ärztlichen Grundversorgung<br />
- Entwicklung sozialer Kompetenzen, angemessenem Verhalten<br />
in der Gruppe<br />
- Hilfen beim Umgang mit Erfolg und Versagen