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Leistungsvereinbarung - Landschulheim Burg Nordeck

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2<br />

1 Träger / Einrichtung / Leistungsart<br />

1.1<br />

Name und Anschrift<br />

der Einrichtung<br />

<strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong><br />

Steingasse 19<br />

35469 Allendorf/Lumda<br />

OT <strong>Nordeck</strong><br />

1.1.1<br />

Name und Anschrift des<br />

Ortes der Erbringung<br />

des Leistungsangebotes<br />

(sofern von 1.1 abweichend)<br />

<strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> mit folgenden Häusern<br />

- <strong>Burg</strong><br />

(übergangsweise, siehe 4.1.2)<br />

- Hof Rühl<br />

- Ulmenhaus<br />

- Rilkehaus<br />

- Zanderhaus<br />

- Pestalozzihaus<br />

1.2<br />

Träger<br />

1.2.1<br />

Einrichtungsträger<br />

Gemeinnütziger Schulträgerverein<br />

<strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> e.V.<br />

Steingasse 19<br />

35469 Allendorf/Lumda<br />

1.2.1<br />

Trägerart<br />

Privater Träger, Gemeinnütziger e.V.<br />

- freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe<br />

- staatlich anerkannte Ersatzschule<br />

1.2.3<br />

Trägergruppe oder Dachverband<br />

Mitglied in der<br />

Vereinigung deutscher Landerziehungsheime


3<br />

1.4<br />

Betreuungsform/<br />

Leistungsrahmen<br />

Der Leistungsrahmen im vollstationären Bereich umfasst die Leistungen<br />

der Unterbringung für 60 Plätze (§§ 34; 35a, 41 SGB VIII),<br />

Regelversorgung in Gruppenform mit Betreuung über Tag und<br />

Nacht, sowie die Beschulung in der Sekundarstufe I gemäß den<br />

Rahmenrichtlinien des Hessischen Kultusministeriums.<br />

Als Schule besonderer pädagogischer Prägung können durch<br />

Einzelfallprüfung auch Kinder und Jugendliche beschult werden,<br />

die sich wegen schulischen Verhaltensauffälligkeiten in anderen<br />

Schulformen befinden.<br />

Sowohl die schulische als auch die außerschulische Betreuung<br />

findet ausschließlich durch pädagogische Fachkräfte statt.<br />

Die <strong>Leistungsvereinbarung</strong><br />

muss im Folgenden zu denjenigen<br />

Gliederungspunkten<br />

Aussagen enthalten, die für<br />

die betreffende Einrichtung /<br />

den Dienst zu treffen sind.<br />

Diese <strong>Leistungsvereinbarung</strong> wird zeitlich befristet, da sich der<br />

Träger in einer Übergangsphase befindet.<br />

siehe Anlage 1<br />

2 Junge Menschen, für die das Leistungsangebot bereitgestellt wird<br />

2.1<br />

Alter<br />

2.1.1<br />

Aufnahmealter<br />

In der Regel mit 10 Jahren<br />

nach dem Besuch der Grundschule<br />

2.1.2<br />

Betreuungsalter<br />

10 - maximal 21 Jahre<br />

bis zur Versetzung in die Klasse 11, in Ausnahmefällen auch bis<br />

Klasse 13 oder Ausbildungsende<br />

2.2<br />

Geschlecht<br />

Junge Menschen leben in alters- und geschlechtsgemischten<br />

Gruppen.<br />

2.3<br />

Staatsangehörigkeit<br />

• deutsche Kinder und Jugendliche<br />

• aus EU-Staaten<br />

• aus anderen Nationen<br />

• Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF)


4<br />

2.4<br />

Bedarfslage, aus welcher<br />

der Hilfeanspruch<br />

erwächst<br />

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die<br />

• Störungen im Sozialverhalten zeigen<br />

• unzureichenden Sozialisationsbedingungen mit Folgen einer<br />

frühkindlichen Deprivation haben<br />

• in ihrem familiären Umfeld nicht adäquat gefördert werden<br />

können und einen überschaubaren und klar strukturierten Lebensraum<br />

für ihre Entwicklung benötigen<br />

• durch den Funktionsverlust der Familie gefährdet oder bereits<br />

geschädigt sind<br />

• einen grundlegenden Mangel an Handlungskompetenz und<br />

Erfolgserlebnissen vorweisen<br />

• Schwierigkeiten in den Bereichen soziale Beziehungsfähigkeit<br />

und emotionaler Entwicklung zeigen<br />

• soziale Anpassungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten<br />

haben z. B.<br />

- psychische Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten<br />

haben<br />

- Wahrnehmungs- und Konzentrationsschwierigkeiten haben<br />

- eine Teilleistungsstörung wie Lese- und Rechtschreibschwäche<br />

besitzen<br />

- Konzentrationsdefizite wie ADS/ ADHS sowie die Tendenz,<br />

Anforderungen im schulischen Bereich auszuweichen<br />

aufweisen<br />

- mit schulischen Problemen, Blockaden im Lernprozess<br />

behaftet sind<br />

- nach einer ambulanten oder stationären psychiatrischen<br />

Behandlung integriert werden sollen und ggf. in Zusammenarbeit<br />

mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie weiter<br />

therapiert werden in Zusammenhang mit ADS / ADHS<br />

- den Schulbesuch abgebrochen, ausgesetzt oder verweigert<br />

haben<br />

• den Status "unbegleitete, minderjährige Flüchtlingskinder"<br />

(UMF) haben<br />

2.5 Notwendige Ressourcen<br />

2.5.1<br />

Der junge Mensch<br />

In die Einrichtung werden junge Menschen, die grundsätzlich bereit<br />

sind, Perspektiven zu entwickeln und eine Veränderung ihrer<br />

persönlichen Situation wünschen und selber bei der Veränderung<br />

mitarbeiten wollen, aufgenommen.<br />

Er muss diese Betreuungsform akzeptieren, sich an die Regeln<br />

halten und bereit sein, sich in eine Gemeinschaft zu integrieren.<br />

Der junge Mensch sollte der deutschen Sprache mächtig sein und<br />

muss im Realschul- oder Gymnasialbereich beschulbar sein bzw.<br />

im Einzelfall nach Ende der Schulpflicht beruflich integriert werden<br />

wollen. (siehe auch 1. 4)<br />

Die Familie des jungen Menschen sollte bereit sein,


5<br />

2.5.2<br />

Die Familie des jungen<br />

Menschen<br />

- sich auf das Setting der Einrichtung einzulassen, Beratungsangebote<br />

und Gespräche zulassen<br />

- gemeinsam mit der Einrichtung, der Schule und anderen an<br />

der Erziehung Beteiligten zum Wohle des Betroffenen gemeinsame<br />

Entscheidungen zu unterstützen und mitzutragen.<br />

- alle zur Erfüllung des Betreuungsauftrages notwendigen persönlichen<br />

Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />

- Den Kontakt zu dem jungen Menschen aufrecht zu erhalten.<br />

- Die Familie des jungen Menschen sollte der deutschen Sprache<br />

mächtig sein.<br />

2.6<br />

Ausschlüsse<br />

Nicht aufgenommen werden:<br />

Kinder und Jugendliche, die Suchtmittelgebrauch haben, die eine<br />

geistige- oder Mehrfachbehinderung vorweisen, eine erhebliche<br />

Körperbehinderung (z. B. Rollstuhlfahrer) zeigen, eine akute seelische<br />

Beeinträchtigung haben.<br />

Bei Konsum illegaler Drogen erfolgt zwingend eine Entlassung aus<br />

der Einrichtung.<br />

2.7<br />

Einzugsgebiet, sozialräumliche<br />

Zuständigkeit<br />

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche aus der Region,<br />

dem gesamten Bundesgebiet sowie aus dem Ausland.<br />

3 Ziele des Leistungsangebotes<br />

3.1<br />

Benennung des<br />

Leistungsangebotes<br />

Die Zieldefinitionen erfolgen für folgende drei Leistungsbereiche:<br />

§ 27 i. V. mit § 34 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung,<br />

sonstige betreute Wohnform<br />

§ 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder<br />

u. Jugendliche im Zusammenhang mit ADS / ADHS (siehe ICD<br />

10 F90-98)<br />

§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige<br />

in Verbindung mit intensiven schulischen Förderangeboten


6<br />

3.2<br />

Ziele der Hilfe<br />

gem. SGB VIII<br />

Unterziele, Teilziele<br />

gem. § 27 i. V. mit § 34 SGB VIII:<br />

㤠34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform<br />

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht<br />

(Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll<br />

Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben<br />

mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung<br />

fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand<br />

des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten<br />

der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie<br />

1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder<br />

2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder<br />

3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein<br />

selbständiges Leben vorbereiten.<br />

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung<br />

sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt<br />

werden.“<br />

gem. § 35a SGB VIII:<br />

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche<br />

mit dem Ziel,<br />

- eine drohende Behinderung zu verhüten;<br />

- eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern;<br />

- der Eingliederung in das gesellschaftliche Leben;<br />

- der Teilnahme am öffentlichen Leben.<br />

gem. § 41 SGB VIII:<br />

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung:<br />

- Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung<br />

- Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung<br />

- Leistungsangebot i. d. R. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres<br />

Im Einzelfall vereinbarte Teil- und Unterziele können denen gemäß<br />

§ 34 zum Teil entsprechen (d.h. mehr Ziele aus diesem Katalog<br />

sind ggf. auch intensiver zu bearbeiten im Rahmen der Bewältigung<br />

einer seelischen Beeinträchtigung).<br />

Folgende Teilziele gelten grundsätzlich:<br />

- Förderung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung von<br />

Kindern und Jugendlichen; jungen Erwachsenen<br />

- Vermittlung im Hilfeplan besprochener individueller Hilfs- und<br />

Förderangebote<br />

- Gewährleistung eines Ortes zum Leben ggf. auf längere Zeit,<br />

Erlangung emotionaler Sicherheit<br />

- Gewährleistung der individuellen Basisversorgung<br />

- gesunde Lebensführung, Ernährung etc.<br />

- Sicherung der ärztlichen Grundversorgung<br />

- Entwicklung sozialer Kompetenzen, angemessenem Verhalten<br />

in der Gruppe<br />

- Hilfen beim Umgang mit Erfolg und Versagen


7<br />

- Einhaltung und Akzeptanz von Regeln<br />

- Schaffung von Alltagsstruktur und Gestaltung sämtlicher Lebensbereiche<br />

- positive und aktive Gestaltung der Freizeit<br />

- altersgerechte Entwicklung mit möglichst eigenständiger Lebensführung<br />

(Umgang mit Geld, Zubereiten von Mahlzeiten,<br />

Wäschepflege, Ordnung im eigenen Bereich, Umgang mit Behörden,<br />

Banken, öffentlichen Verkehrsmitteln)<br />

- Auseinandersetzung mit Sexualität und der Beziehung zum<br />

eigenen Körper<br />

- Integration in das Lebensumfeld, Wohngruppe, Schule, im Einzelfall<br />

auch in Ausbildung und Beschäftigung<br />

- Erreichung des angestrebten Schulabschlusses, zusätzliche<br />

schulische Hilfen<br />

- Förderung eines zielgerichteten Lernverhaltens<br />

- Entlastung des ggf. belasteten Verhältnisses zu den Eltern, der<br />

Familie, ggf. Stärkung der Elternkompetenz durch Entwicklung<br />

tragfähiger Eltern-Kind-Beziehungen<br />

- Hilfen bei der Lebensplanung und Zukunftsorientierung.<br />

4 Regelleistungsangebot / Struktur- und Prozessdaten<br />

der Einrichtung<br />

4.1 Strukturdaten der Einrichtung / des Dienstes<br />

4.1.1<br />

Standortaspekte<br />

4.1.2<br />

Organisationsstruktur<br />

<strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> liegt abseits vom Trubel der Städte und Ballungsräume,<br />

umgeben von einer idyllischen Parklandschaft mit hügeligen<br />

Wald- und Wiesengelände am Rand des idyllischen Lumdatals, zwischen<br />

dem Lahntal und dem Vogelsberg. Südlich schließt sich die<br />

Wetterau an.<br />

Die Einrichtung befindet sich in der Gemeinde Allendorf (Kreis Gießen),<br />

an der Lumda gelegen, einem kleinen Nebenfluss der Lahn,<br />

im Ortsteil <strong>Nordeck</strong>.<br />

Die Universitätsstadt Gießen liegt ca. 20 km entfernt, die Universitätsstadt<br />

Marburg ca. 15 km.<br />

Die nächsten Bahnhöfe befinden sich in Lollar (Main-Weser-Bahn)<br />

und Gießen.<br />

<strong>Nordeck</strong> selbst ist an das öffentliche Nahverkehrsnetz angeschlossen.<br />

In der Einrichtung stehen z. Z. 91 Wohnplätze, davon 60 Plätze im<br />

Jugendhilfebereich (siehe auch Anlage 1)<br />

- Hof Rühl: 7 und 6 Plätze<br />

- Ulmenhaus: 8 und 6 Plätze<br />

- Rilke-Haus: 11 und 7 Plätze<br />

- Zander-Haus: 11 Plätze<br />

- Pestalozzi-Haus: 4 Plätze


8<br />

zur Verfügung.<br />

Vier weitere Wohngruppen befinden sich in der <strong>Burg</strong>. Hier soll künftig<br />

der klassische Internatsbereich aufgebaut werden. Derzeit sind hier<br />

neben Privatzahlern noch Kinder und Jugendliche im Rahmen der<br />

Jugendhilfe untergebracht. In diesem Teil der Einrichtung werden<br />

künftig keine weiteren Aufnahmen im Rahmen der Jugendhilfe erfolgen.<br />

Darstellung der Trägerstruktur:<br />

Die Eintragung ist am 29.01.1954 erfolgt. (Verfügung des Amtgerichts<br />

Marburg Lahn vom 03.02.1954 - 6 V.R. Nr. 235).<br />

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist vom Finanzamt Marburg mit<br />

Verfügung vom 09.01.1954 anerkannt worden.<br />

Der Verein <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> e. V. verfolgt ausschließlich<br />

und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.<br />

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.<br />

Die Aufnahme als Mitglied ist an eine persönliche Verbundenheit mit<br />

dem <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> und den dort verwirklichten pädagogischen<br />

Gedanken geknüpft.<br />

Organe des Vereins sind:<br />

1. Der Vorstand und<br />

2. Die Mitgliederversammlung.<br />

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern: dem Ersten, Zweiten und<br />

Dritten Vorsitzenden.<br />

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus den Reihen<br />

der Vereinsmitglieder gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.<br />

Der Vorstand führt seine Geschäfte ehrenamtlich.<br />

Mindestens einmal jährlich treten die Mitglieder des Vereins zur ordentlichen<br />

Mitgliederversammlung zusammen, um den Geschäftsbericht<br />

entgegenzunehmen, die Jahresrechnung zu prüfen und zu<br />

genehmigen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen sowie den Haushaltsplan<br />

für das neue Geschäftsjahr festzusetzen. Dabei hat die<br />

Mitgliederversammlung darauf Bedacht zu nehmen, dass das Finanzgebaren<br />

des Vereins auf die ausschließliche und unmittelbare<br />

Erfüllung des gemeinnützigen Vereinszwecks abgestellt bleibt.<br />

Der ehrenamtlich agierende Beirat soll aus Persönlichkeiten bestehen,<br />

die dem pädagogischen Gedanken des <strong>Landschulheim</strong>s nahe<br />

stehen. Er soll in der Lage sein, die Ziele des Vereins nach außen<br />

werbend zu vertreten und den Vorstand in pädagogischer, wirtschaftlicher<br />

und rechtlicher Hinsicht zu beraten.<br />

Darstellung der Leitungsstruktur<br />

Gesamtleitung:<br />

Gesamtverantwortung, Geschäftsführung<br />

Erziehungsleitung für die Kinder- und Jugendhilfe:<br />

Fachliche Verantwortung für alle pädagogischen MitarbeiterInnen<br />

des Gruppendienstes, Fach- und Dienstaufsicht für alle hier eingesetzten<br />

MitarbeiterInnen.<br />

Wirtschaftsleitung:


9<br />

Leitung der technischen MitarbeiterInnen sowie des Hauswirtschafts-<br />

und Küchenpersonals<br />

Verwaltungsstruktur<br />

Die tägliche Dokumentation und Organisation findet direkt in den<br />

Wohngruppen statt.<br />

Alle weiteren Dokumentationen und Verwaltungstätigkeiten des<br />

<strong>Landschulheim</strong>es sind in einer zentralen Verwaltung für Schule,<br />

Internat und Wohnheim gebündelt.<br />

4.1.3<br />

Personelle Ausstattung<br />

in den Wohngruppen<br />

Das <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> befindet sich derzeit in einem<br />

grundlegenden und umfassenden Weiterentwicklungsprozess, wobei<br />

insbesondere der Bereich für die Kinder- und Jugendhilfe neu<br />

aufgebaut wird.<br />

Die anstehenden Veränderungen werden auf Grundlage der Hessischen<br />

Rahmenvereinbarung schrittweise (siehe Anlage 1) 1 umgesetzt.<br />

Pädagogisches Personal in den Wohngruppen:<br />

Im Jugendhilfebereich werden die Wohngruppen zur Zeit von mindestens<br />

zwei pädagogischen Mitarbeiten betreut. Diese können<br />

sowohl Lehrer-Erzieher (Doppelfunktion), als auch pädagogische<br />

Fachkräfte (Erzieher, Pädagogen etc.) sein. Nach dem historisch<br />

bedingten familienanalogen Prinzip leben die Fachkräfte mit Doppelfunktion<br />

in den jeweiligen Wohngruppen mit.<br />

Die Aufsichtspflicht wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben<br />

gewährleistet.<br />

Zielsetzung ist, eine schrittweise Annäherung an die Betreuungsintensität<br />

im Rahmen von Jugendhilfe. Der jeweils aktuelle Personalstand<br />

kann beim Träger erfragt werden.<br />

4.1.4<br />

Räumliche Ausstattung<br />

• Schulhaus 1<br />

• Schulhaus 2 mit Schwimmbad<br />

• <strong>Burg</strong> mit 4 Wohngruppen („privates Internat“)<br />

- Zentral-Küche<br />

- Speisesaal („Rittersaal“)<br />

- Konferenzzimmer<br />

- Wäscherei<br />

- Näherei<br />

• Ulmenhaus mit Verwaltungstrakt<br />

- Büros für<br />

- Leitung, Erziehungsleitung, Wirtschaftsleitung;<br />

- Büro für allgemeine Verwaltung;<br />

- Räume für 2 Psychologinnen,<br />

- 2 Wohngruppen<br />

• Hof Rühl mit 2 Jugendhilfe-Wohngruppen<br />

• Rilke-Haus mit 2 Wohngruppen<br />

• Zander-Haus mit 1 Wohngruppe<br />

• Pestalozzi-Haus mit 1 Wohngruppe<br />

1 Basis ist eine mit dem Hessischen Sozialministerium und dem örtlich zuständigen Jugendamt abgestimmte<br />

Planung „Konzeptionelle Änderungen <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> vom 16.11.2010.


10<br />

• Jugend- und Freizeithaus<br />

• Historische Kirche<br />

• Pavillons für Kunstgilde, Musikunterricht<br />

• Informatikraum mit 15 Plätzen<br />

• Schreinerei<br />

• Lehrküche<br />

• Werkhaus (Textiles Gestalten)<br />

• Blockhaus (Musikunterricht)<br />

• Goethehäuschen (Musik, Band, Schlagzeug)<br />

• Weinbergpavillon (Künstlerisches Gestalten)<br />

• Grillhütte<br />

• Fitnessraum<br />

• Ortseigene Sporthalle (Bürgerhaus)<br />

• Naturtheater<br />

• Hartplatz (für unterschiedlichste Ballsportarten)<br />

• Tennisplatz<br />

• Bienenhaus<br />

• etc.<br />

Fast alle Kinder und Jugendlichen sind in 1 oder 2-Bettzimmern<br />

untergebracht, mit Ausnahme eines 3-Bettzimmers.<br />

Alle Gruppen verfügen über ausreichende Sanitär- und Gemeinschaftsräume<br />

2 .<br />

Die Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe verfügen über ein<br />

Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Dienstzimmer für päd. MitarbeiterInnen<br />

(realisiert im Hof Rühl ab 2010, geplant in allen anderen Bereichen<br />

für die nächsten 4 Jahre).<br />

4.1.5<br />

Ernährung / Hauswirtschaft<br />

Die Versorgung findet mit Ausnahme der Ferienzeiten zentral statt.<br />

Darüber hinaus wird eine Grundreinigung innerhalb der Ferien sowie<br />

bei Neueinzug von Jungen Menschen durchgeführt.<br />

Eine Hauswirtschafterin ist für die zentrale Reinigung der Kleidung<br />

etc. zuständig.<br />

Personal:<br />

1 Küchenleiter/in (Koch/Köchin)<br />

14 Teilzeitbeschäftigte (entspricht 11,5 Vollzeitstellen).<br />

Diese 15 MitarbeiterInnen arbeiten in den Bereichen<br />

• Küchenpersonal<br />

• Reinigungspersonal in Haus und Schule<br />

• Wäschefrau<br />

• Hilfskräfte in Haus, Schule und Küche<br />

Zur Aneignung hauswirtschaftlicher Kompetenzen sind die Kinder<br />

und Jugendlichen so weit wie möglich in die hauswirtschaftlichen<br />

Prozesse mit eingebunden.<br />

4.1.6<br />

Technisches Personal<br />

Das Technische Personal gliedert sich in folgende Vollzeitstellen:<br />

• 5 Handwerker (Vorarbeiter, Schreinerei, Haus, Garten)<br />

• 1 Auszubildender<br />

2 bzw. deren Ausbau ist in Planung und wird gemäß Konzept vom 16.11.10 (siehe Anlage1) umgesetzt


11<br />

• 1 Fahrer<br />

• 2 Bademeister (1 VZÄ)<br />

Die Handwerker sind für die Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten<br />

innerhalb der Einrichtung und die Pflege der Außenanlage zuständig.<br />

Zusätzlich können in den Bereichen Schreinerei und Garten<br />

Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Neigungen tätig werden<br />

oder auferlegte Arbeitsstunden ableisten.<br />

Der Fahrer gewährleistet den Transport zu externen Freizeit- und<br />

Therapieangeboten sowie zu Fachärzten.<br />

Der Bademeister ist für die Gewährleistung des Hallenbadbetriebes<br />

verantwortlich.<br />

4.1.7<br />

Sonstiges<br />

• 2 Dipl.-Psychologinnen mit je halber Stelle und unterschiedlichen<br />

Schwerpunkten (Siehe Punkt 4.2.3.2. - Therapieverfahren<br />

und Indikation)<br />

• 1 Krankenschwester<br />

Die Psychologinnen bieten gesprächs- sowie verhaltenspädagogische<br />

Angebote für die jungen Menschen im schulischen wie auch<br />

nachschulischen Bereich an.<br />

Die Krankenschwester koordiniert die ärztliche Versorgung sowie<br />

die Medikation. Gleichzeitig ist sie als Bezugserzieherin in einer<br />

Wohngruppe tätig.<br />

Zusätzlich Honorarkräfte für:<br />

• English Conversation<br />

• Antiaggressionstraining / Selbstbehauptungstraining<br />

• Gilde "Live Action Role Playing"<br />

• Suchtprävention<br />

• EDV-Administration<br />

siehe Anlage 2<br />

4.2<br />

Prozessdaten der Einrichtungen<br />

4.2.1<br />

Personelle Organisation<br />

4.2.1.1<br />

Pädagogische Betreuung<br />

Dienstplangestaltung erfolgt monatlich in Kooperation aller Beteiligten<br />

in der Verantwortung des Dienstvorgesetzten<br />

(vgl. Punkt. 4.2.1.3.)<br />

Die Betreuung erfolgt sieben Tage pro Woche an 365 Tagen im<br />

Jahr.<br />

Für jeden jungen Menschen ist ein Bezugserzieher fallführend. Sie<br />

steuern den gesamten pädagogischen Prozess für die entsprechenden<br />

Bezugskinder, halten den Kontakt zu den PSB sowie den


12<br />

fallführenden Jugendämtern, bereiten Hilfeplangespräche mit den<br />

jungen Menschen vor und nach. Sie verfassen die Entwicklungsberichte,<br />

strukturieren den Gruppenalltag und bieten freizeitpädagogische<br />

Angebote an.<br />

Nachts leisten alle verantwortlichen päd. MitarbeiterInnen abwechselnd<br />

Nachtbereitschaft.<br />

Maximal für je 2 Wohngruppen eines Bereiches und für jedes Haus<br />

ist ein/e MitarbeiterIn in der Nachtbereitschaft eingesetzt.<br />

Die Krankheitsvertretung wird durch einen Teil der externen LehrerInnen<br />

sichergestellt.<br />

4.2.1.2<br />

Sonstige Dienste<br />

Es gibt ein umfangreiches Angebot an Arbeitsgemeinschaften (Gilden)<br />

welches zum Teil durch MitarbeiterInnen und teilweise durch<br />

Honorarkräfte abgedeckt wird.<br />

siehe Anlage 2 (Gilden)<br />

4.2.1.3<br />

Leitung<br />

Gesamtleitung:<br />

Die Gesamtleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung<br />

und ist für die Geschäftsführung verantwortlich. Sie wirkt strukturierend<br />

und zielvorgebend. Sie ist weiterhin verantwortlich für Kontrolle,<br />

Beratung und Unterstützung aller MitarbeiterInnen.<br />

Erziehungsleitung:<br />

Die Erziehungsleitung unterstützt die Gesamtleitung bei der Wahrnehmung<br />

ihrer Leitungsaufgaben. Sie ist in diesem Rahmen in allen<br />

pädagogischen / erzieherischen Dingen gegenüber allen MitarbeiterInnen<br />

weisungsbefugt. Sie trägt die fachliche Verantwortung für alle<br />

Wohngruppen und für die pädagogischen MitarbeiterInnen des<br />

Gruppendienstes. Sie hat die Fach- und Dienstaufsicht für alle hier<br />

eingesetzten MitarbeiterInnen und ist direkter Dienstvorgesetzter<br />

der Psychologinnen und der ErzieherInnen. Für die Sicherstellung<br />

der kontinuierlichen Erziehungs- und Hilfeplanung ist die Erziehungsleitung<br />

verantwortlich. Dies geschieht über regelmäßige<br />

Dienst- und Teambesprechungen.<br />

Wirtschaftsleitung:<br />

Die Wirtschaftsleitung steuert und überwacht alle finanziellen Abläufe<br />

in der Einrichtung.<br />

Zusätzlich ist sie für die Leitung der technischen MitarbeiterInnen<br />

sowie des Hauswirtschafts- und Küchenpersonals verantwortlich.<br />

siehe auch Anlage 3 (Organigramm)<br />

4.2.1.4<br />

Verwaltung<br />

• Die allgemeinen Verwaltungstätigkeiten werden von zwei Verwaltungsfachkräften<br />

durchgeführt (2 VZÄ). Alle pädagogisch relevanten<br />

Schriftstücke werden den jeweiligen Jugendämtern<br />

zugesandt, der Schriftwechsel mit den Jugendämtern erfolgt<br />

über die Erziehungsleitung.<br />

• Die Entgeltvereinbarung und die Überwachung der Finanzen<br />

werden direkt vom Träger durch den Vorstand und die Gesamt-


13<br />

und Wirtschaftsleitung der Einrichtung getätigt.<br />

Die Verwaltungstätigkeiten für die jungen Menschen umfassen unter<br />

anderem folgende Punkte:<br />

• Verwaltung von Wirtschaftsgeldern, Taschengeldern, Bekleidungsgeldern<br />

• Schriftverkehr, Telefondienst, Postdienst<br />

• Planung und Durchführung von Ferienfreizeiten<br />

• Kostengünstiger Einkauf für und mit den jungen Menschen<br />

• Erstellen und Fortschreibung der Hilfepläne, fachliche Stellungnahmen,<br />

Dokumentationen etc.<br />

Die jungen Menschen sind über die sie direkt betreffenden Verwaltungstätigkeiten<br />

informiert und werden daran beteiligt.<br />

4.2.1.5<br />

Technischer Dienst<br />

siehe 4.1.6<br />

Die Kinder- und Jugendlichen werden für Dienste die gesamte<br />

Wohnanlage betreffend partiell mit eingebunden.<br />

Entsprechend der Neigungen und Wünsche der jungen Menschen<br />

ist stets eine Mitarbeit möglich.<br />

Ableistung von Arbeitsauflagen als pädagogische Maßnahme kann<br />

in diesen Bereichen ebenfalls gewährleistet werden.<br />

4.2.1.6<br />

Hauswirtschaft<br />

siehe 4.1.5<br />

Das Mittagessen wird grundsätzlich im Speisesaal der <strong>Burg</strong> eingenommen.<br />

In den Jugendhilfegruppen findet die Vor, Zu- und Nachbereitung<br />

der kleinen Mahlzeiten (entsprechend des Umbauplanes der Anlage<br />

1) in den gruppeneigenen Küchen durch die jungen Menschen zusammen<br />

mit den päd. Fachkräften statt. Dort wird auch punktuell<br />

gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen gekocht. Zur Verselbständigung<br />

erfolgt der Einkauf der Lebensmittel teilweise zusammen<br />

mit den Kindern und Jugendlichen.<br />

Die Hauswirtschaftskräfte erledigen ihre Aufgaben in Abstimmung<br />

mit Leitung und MitarbeiterInnen unter Berücksichtigung der Wünsche<br />

der BewohnerInnen insbesondere hinsichtlich der Speiseplanaufstellung<br />

und Gestaltung von Festen und Feiern.<br />

Die jungen Menschen werden zum strukturierten Ordnen ihrer persönlichen<br />

Dinge und der Zimmer angeleitet.<br />

Im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften (Gilden) oder an Gruppenabenden<br />

kann unter Anleitung unseres Kochs in der Küche gekocht<br />

werden.<br />

Zur Ergänzung der hauswirtschaftlichen Kompetenzen werden die<br />

Kinder und Jugendlichen zur Mülltrennung angeleitet.<br />

4.2.1.7 Darstellung der int. und ext. Leistungen des Angebots:


14<br />

Sonstiges • ärztlich verordnete Psycho-Therapie über Psychotherapeuten in<br />

der Region<br />

• ärztliche Versorgung nach Bedarf durch niedergelassene Ärzte<br />

und Kliniken in der Umgebung<br />

• Unterrichtung an weiterführenden öffentlichen Schulen (bei Bedarf)<br />

• Kooperation mit örtlichen Vereinen (individuelle Freizeitangebote)<br />

• Kooperation mit div. Praktikumsstellen<br />

• Kooperation mit dem Suchthilfezentrum Gießen<br />

• Antiaggressionstraining<br />

Angebote außerhalb der Regelleistung sind u. a. folgende:<br />

• Instrumentalunterricht über Musikschulen<br />

• Reitunterricht<br />

• Golfunterricht<br />

• etc.<br />

4.2.2<br />

Leitlinien der sozialpädagogischen Leistung und deren Umsetzung /<br />

Methodische Orientierung<br />

4.2.2.1<br />

Leitbild/Leitlinien<br />

Das <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> hat im Rahmen der Reformpädagogischen<br />

Grundsätze der Landerziehungsheime ein Leitbild entwickelt,<br />

dem sich Erzieher, Lehrer, MitarbeiterInnen sowie Eltern- und<br />

junge Menschen verpflichtet fühlen und mit dem sich das <strong>Landschulheim</strong><br />

zum Ziel gesetzt hat, auf ein selbstständiges, eigenverantwortlich<br />

gestaltetes und zukunftsfähiges Leben vorzubereiten. Es<br />

lautet:<br />

„Wir achten den Menschen, die Natur und die Dinge. Wir schenken<br />

Vertrauen und nehmen Kinder und Jugendliche und alle Menschen<br />

mit ihren Interessen, Ängsten und Sorgen ernst. Die Entwicklung<br />

des Umgangs miteinander, die Schärfung des ökologischen Bewusstseins<br />

und die Pflege unserer Einrichtung sind uns wichtig. Wir<br />

schätzen das <strong>Landschulheim</strong> nicht nur als Schule, sondern besonders<br />

auch als Jugendhilfeeinrichtung und Internat. Wir achten auf<br />

Gemeinsinn und fördern die Selbsttätigkeit. Wir trainieren das Einhalten<br />

von Regeln und Grenzen, fördern das Selbstwertgefühl und<br />

üben tolerantes Miteinander.<br />

Wir sehen im Erziehen und gleichermaßen im Lernen und Unterrichten<br />

den Kern unserer Arbeit. Wir fördern und fordern Neugier, selbst<br />

organisiertes und methodisches Vorgehen bei allen Lernprozessen.<br />

Wir verlangen und anerkennen Leistung. Wir stärken unsere Kompetenzen<br />

und bilden unsere Sinne.<br />

Wir treten für eine nachhaltige Erziehung und Bildung ein. Wir vermitteln<br />

Qualifikationen, die den Kindern und Jugendlichen ermöglichen<br />

sollen, sich die Welt zu erschließen. Unsere Erziehung verfolgt<br />

das Ziel, Selbstständigkeit und Handeln in Zusammenhängen zu<br />

vermitteln.“


15<br />

Als <strong>Landschulheim</strong> steht die Einrichtung in einer reformpädagogischen<br />

Tradition, die zu aktuellen Bildungsaufgaben zeitgemäße<br />

Leitvorstellungen anbietet: Bildung des „ganzen Menschen“, Persönlichkeitsentwicklung<br />

in einem an verbindlichen Werten orientierten<br />

Lebenszusammenhang, eine Schulwirklichkeit als gemeinschaftsbezogenes<br />

und ganzheitliches Leben und Lernen.<br />

Die personellen Garanten dieser Einheit sind die Erzieherinnen und<br />

Erzieher sowie die Internatspädagoginnen und -pädagogen, die<br />

zum Teil auch die Lehrerinnen und Lehrer sind. Sie teilen ihren Alltag<br />

mit den ihnen anvertrauten Jugendlichen, sie sind Vertraute und<br />

Vorbilder und auch Lernberater.<br />

Ziel unserer Erziehung ist, demokratisches Handeln, geprägt von<br />

Respekt und Toleranz, von Zuwendung und Hilfsbereitschaft, gegenseitiger<br />

Wertschätzung und Anerkennung Selbstachtung sowie<br />

die Motivation zu einer positiven Entwicklung.<br />

Sowohl im schulischen als auch im Internatsbereich soll das Sozialverhalten<br />

aufgebaut und stabilisiert werden. Die Kinder und Jugendlichen<br />

sollen sich mit Hilfe der pädagogischen Fachkräfte zu eigenständigen<br />

und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln.<br />

Die Jungen Menschen sollen Kontakt-, Beziehungs-, Gruppen- und<br />

Konfliktfähigkeit erlangen.<br />

Sie sollen lernen mit Frustrationen und Aggressionen adäquat umzugehen,<br />

persönliche Grenzen anderer zu erkennen und eigene<br />

Grenzen zu setzen.<br />

4.2.2.2<br />

Umsetzung<br />

Aufnahmeverfahren<br />

Aufnahmeanfragen erfolgen durch das fallzuständige Jugendamt.<br />

Anschließend wird ein persönliches Vorstellungsgespräch mit dem<br />

Kind/Jugendlichen, den Personensorgeberechtigten und/oder dem<br />

fallzuständigen Jugendamt in der Einrichtung terminiert.<br />

An diesem Vorstellungsgespräch nehmen die Gesamt- und Erziehungsleitung<br />

sowie wenn möglich der/ die verantwortliche Mitarbeiter/<br />

in der Wohngruppe teil. In diesem Gespräch werden die Situation und<br />

der Hilfebedarf aus Sicht aller Beteiligten dargestellt und die Einrichtung<br />

in ihrer Arbeitsweise sowie die Rahmenbedingungen vorgestellt.<br />

Folgende Informationen werden dabei gegeben:<br />

• aktuelle Aufnahmekapazität<br />

• Zielgruppen, Ausschlusskriterien<br />

• Leistungen der Einrichtung gem. der LV<br />

• schulische sowie andere Bildungsangebote<br />

• pädagogische Konzepte gem. LV, allgemeine Regelungen<br />

• weiter benötigte Unterlagen zur Bearbeitung der Anfrage<br />

• Dringlichkeit der Aufnahme<br />

Zur pädagogischen und psychologischen Anamnese sind notwendig:


16<br />

• Hintergrundinformationen über den jungen Menschen<br />

• Persönlicher Bericht der Eltern<br />

• Persönliche Einschätzung des jungen Menschen<br />

• Eine Sozialanamnese des zuständigen Jugendamtes<br />

• Schulzeugnisse<br />

• ggf. Arztberichte (z. B. bei psychiatrischen Vorerkrankungen, anderen<br />

chronischen Erkrankungen)<br />

• evtl. Schweigepflichtsentbindung<br />

• ggf. Vorberichte anderer Institutionen, Gutachten und Hilfeplanprotokolle<br />

Der Erstkontakt findet in der Regel im <strong>Landschulheim</strong>, in Ausnahmefällen<br />

aber auch im Elterhaus, in einem psychiatrischen Krankenhaus<br />

oder in einer anderen Einrichtung der Jugendhilfe statt.<br />

Ein Besuch und ein Gespräch mit dem jungen Menschen im <strong>Landschulheim</strong><br />

sind aber in jedem Fall notwendig.<br />

Am Ende des Vorstellungsgespräches wird ein kurzfristiger Zeitrahmen<br />

festgelegt, in dem sich die Personensorgeberechtigten, der junge<br />

Mensch und/oder das fallzuständige Jugendamt sowie der Träger<br />

in Bezug auf eine Aufnahme entscheiden und sich gegenseitig informieren.<br />

Bei Aufnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe muss vor<br />

Aufnahme eine schriftliche Kostenzusage des fallzuständigen Jugendamtes<br />

vorliegen.<br />

Aufsichtspflicht,<br />

Gesundheit<br />

Aufsichtspflicht<br />

Die Aufsichtspflicht ist durch die Betreuung über Tag und Nacht im<br />

Schichtdienst abgedeckt.<br />

Jeder Mitarbeiter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet,<br />

die Aufsichtspflicht dem Alter und der individuellen Entwicklung<br />

gemäß wahrzunehmen.<br />

Hygiene<br />

Die zentrale Küche unterliegt der Kontrolle der zuständigen Aufsichtsbehörde.<br />

In allen Bereichen werden ausschließlich hygienische<br />

Handtuchrollen verwendet. Die Reinigung der Toiletten etc. erfolgt<br />

regelmäßig durch unser Reinigungspersonal.<br />

Regelmäßige Schulungen und Belehrungen der junger Menschen<br />

und MitarbeiterInnen zu Hygiene Maßnahmen finden statt (Informationen<br />

auch über die Ministerien).<br />

Gesundheit<br />

Die medizinische Grund-Versorgung erfolgt durch eine hauseigene<br />

Krankenschwester sowie einen Hausarzt und einen Zahnarzt im benachbarten<br />

Ort Allendorf.<br />

Für die Einhaltung ärztlich verordneter Routinen und die Berücksichtigung<br />

von Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten von<br />

Medikamenten etc. sind die jeweiligen Gruppen- und BezugserzieherInnen<br />

ebenfalls in der Verantwortung.<br />

Für eine bedarfsgerechte Vorstellung bei weiteren Fachärzten sind in<br />

Absprache mit den Eltern/PSB die jeweiligen Bezugserzieher in Zusammenarbeit<br />

mit der Krankenschwester in der Pflicht, alle Maßnahmen<br />

zur Gesundheitsvorsorge zu dokumentieren.


17<br />

Der Notfallpass der Einrichtung dient als Basis bei jeder medizinischen<br />

Behandlung der Kinder/Jugendlichen.<br />

Es finden standardisiert regelmäßige Drogen- Screenings statt.<br />

Gestaltung der Beziehung/emotionale<br />

Ebene<br />

Im <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> leben die Kinder und Jugendlichen<br />

in kleinen Wohngruppen mit durchschnittlich acht Kindern/ Jugendlichen.<br />

Dieses "familiäre Erziehungsklima" kommt den Bedürfnissen nach<br />

Geborgenheit und Nähe in überschaubaren Strukturen sehr entgegen.<br />

Die intensive pädagogische Beziehungsarbeit mit dem einzelnen jungen<br />

Menschen wird dabei in den Wohngruppen über ein Bezugserziehersystem<br />

gewährleistet bzw. organisiert.<br />

Pädagogische Geradlinigkeit und Konsequenz, gekoppelt mit Empathie<br />

und die Berücksichtigung individueller Eigenarten helfen sowohl<br />

den Alltag zu ordnen als auch dem Bedürfnis nach Nähe und Geborgenheit<br />

nachzukommen.<br />

Gezielte Hilfen zur persönlichen, sozialen oder schulischen Stabilisierung<br />

und Förderung können bei Bedarf zusätzlich auch über zwei<br />

interne Diplom-Psychologinnen sichergestellt werden.<br />

Neben dem jeweiligen Bezugserzieher stehen den jungen Menschen<br />

grundsätzlich alle MitarbeiterInnen als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Durch das Zusammenleben und einen vertrauensvollen Umgang wird<br />

die psychosoziale, emotionale und kognitive Entwicklung gefördert.<br />

Intensive Arbeit an einer tragfähigen Beziehung, erzieherische Auseinandersetzung<br />

und das Setzen von notwendigen Grenzen sind wesentlicher<br />

Bestanteil unserer Arbeit.<br />

Das richtige Maß an menschlicher Nähe bei professioneller Distanz<br />

ist dabei immer das Ziel eines jeden Mitarbeiters.<br />

Die MitarbeiterInnen haben den Auftrag, durch eigenes Vorleben einen<br />

respektvollen achtenden Umgang im Miteinander zu praktizieren<br />

und einzufordern.<br />

Gestaltung des Alltags<br />

In einer Phase altersbedingter Sprünge, Brüche und einer Neusortierung<br />

in der individuellen Entwicklung (Pubertät) liegt in der Regelmäßigkeit<br />

des Alltags eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich<br />

junge Menschen zuhause fühlen können.<br />

Durch einen geordneten Tagesablauf finden die Kinder und Jugendlichen<br />

ihre innere Ruhe und Ausgeglichenheit. Mit einer gezielten Hilfe<br />

zur Selbstorientierung und schulischen Stabilisierung wird die Reintegration<br />

in die Herkunftsfamilie gestützt und angestrebt.<br />

Der Schultag ist von 6:30 bis 16:00 folgendermaßen strukturiert:<br />

• Wecken<br />

• Frühstück mit Tagesinformation<br />

• Unterricht<br />

• 2. Frühstück<br />

• Unterricht<br />

• Mittagessen mit Tagesinformationen<br />

• Mittagspause<br />

• Unterricht


18<br />

Die Ganztagsschule ist von Unterricht in Doppelstunden, selbständigem<br />

Studieren sowie auflockernden Elementen wie einem zweiten<br />

schulinternen Frühstück, Projektunterricht, Schulausflügen sowie der<br />

Integration von Arbeitsgemeinschaften (Gilden) geprägt.<br />

Die Hausaufgabenbetreuung erfolgt durch die Lehrkräfte ebenfalls in<br />

dieser Zeit.<br />

Die Unterrichtswochen sind abwechselnd in eine erste Dekadenwoche<br />

und eine zweite Dekadenwoche aufgeteilt. Im Anschluss an die<br />

erste Woche bleiben alle jungen Menschen in der Einrichtung. An<br />

diesem Wochenende sind diverse Freizeit- AGs, Veranstaltungen der<br />

Junger Menschvertretung sowie Projekte oder Ausflüge platziert.<br />

Im Anschluss an die zweite Dekadenwoche ist ein Heimfahrwochenende<br />

gesetzt.<br />

Die Abreise ins Wochenende ist freitags nach dem gemeinsamen<br />

Mittagessen, die Anreise sonntags von 16:00 bis 19:30 Uhr.<br />

Über die Heimfahrten an Wochenenden und in den Ferien entscheiden<br />

immer die häuslichen Gegebenheiten bzw. die Absprachen mit<br />

den fallführenden Jugendämtern.<br />

Die Bewältigung des Alltags in und zwischen Wohngruppe und Schule<br />

ist ein zentrales Merkmal stationärer Erziehungshilfe in einem Internat.<br />

Regeln und Rituale, die zum Teil der Tradition der <strong>Landschulheim</strong>e<br />

entstammen, tragen dem Bedürfnis nach Struktur und Orientierung<br />

Rechnung.<br />

Strukturmerkmale des Alltags sind wiederkehrende Rhythmen,<br />

Aufgaben und Standardsituationen wie z. B.<br />

• Körper- und Gesundheitspflege<br />

• gemeinsame Mahlzeiten<br />

• Schulbesuch<br />

• Schulische Vertiefungsarbeiten und Übungen, die im Einzelfall<br />

darüber hinausgehen (Studium)<br />

• regelmäßige Freizeitgestaltung (z. B. in Gilden)<br />

• offene Freizeit / Ausgang<br />

• wechselnde Phasen von Ruhe und Aktivität<br />

• diverse Ämter innerhalb der Wohngruppen und auch für die gesamte<br />

Einrichtung<br />

• Gruppenabend (Familienabend) einmal pro Woche<br />

• regelmäßige Wohngruppen-Besprechungen<br />

Gestaltung der Freizeit<br />

Ganztagstypisch sind Teile der Freizeitangebote in den schulischen<br />

Bereich integriert und umgekehrt.<br />

Um 16:00 Uhr ist die Schulzeit beendet und es beginnt der Zeitraum<br />

in dem Freizeit- sowie Therapieangebote platziert sind.<br />

Von 20:00 bis 21:00 Uhr beginnt für alle Jungen Menschen das<br />

Abendsilencium und von 21:00 bis 22:00 Uhr je nach Sommer- oder<br />

Winterzeit die Nachtruhe.<br />

Das Gestalten von Festen, Geburtstagen und anderen Feiern ist ein


19<br />

fester Bestandteil der Beziehungsarbeit mit den jungen Menschen.<br />

Gestalteter Alltag wird zum Lern- und Übungsfeld für die angestrebte<br />

Gestaltung des eigenen Lebens, einer eigenverantwortlichen Lebensführung<br />

und für die Vermittlung kultureller Werte.<br />

Regelmäßige Veranstaltungen sind:<br />

• eine gemeinsame Aktivität in der Woche je Wohngruppe (Familienabend/<br />

Gruppenabend) u. a. zur Nutzung des Hallenbades, des<br />

Freizeithauses, des Informatikraumes, der Lehrküche und des<br />

Fitnessraumes<br />

• Weihnachtsabend mit Weihnachtsandacht und Bäumchensuchen<br />

im Wald<br />

• traditionelles Krippenspiel mit über 40 aktiven Jungen Menschen<br />

• Elterntag mit div. Darbietungen, Bewirtung, Präsentation, Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Wanderungen bis zu 4 Tagen<br />

• Skifreizeit Obertauern<br />

• Hallowe’en-Party<br />

• Schuljahres-Abschlussfeier<br />

• Abschlussfahrt der 10. Klassen<br />

Die Einrichtung und ihre schöne Umgebung bieten eine Fülle von<br />

Anregungen zu praktischer Betätigung. Hier kann ein erheblicher Teil<br />

der Freizeit natürlich und erlebnisreich gestaltet werden.<br />

Theater- und Konzertbesuche in Marburg, Gießen oder Bad Hersfeld<br />

vermitteln kulturelle Eindrücke.<br />

Sport und Spiel bilden im Hinblick auf ihren hohen Ausgleichs-, Gesundheits-<br />

und Sozialisationswert einen weiteren Schwerpunkt unserer<br />

Erziehungsarbeit. Dafür stehen uns eine Turnhalle, ein Tennisplatz<br />

und andere Übungsstätten zur Verfügung, darunter ein mit Flutlicht<br />

ausgestatteter Allwetterplatz sowie ein hervorragend ausgestatteter<br />

Fitnessraum. Das eigene Hallenbad (mit Sauna) bietet den jungen<br />

Menschen in Unterricht und Freizeit hervorragende Möglichkeiten<br />

körperlicher Betätigung. Wandern, Volksläufe und Wettkämpfe mit<br />

anderen Schulen bereichern unser Sportprogramm. Die Teilnahme<br />

am alljährlichen 14-tägigen Skisportaufenthalt in den Alpen ist für alle<br />

Jungen Menschen ein freizeitpädagogischer Höhepunkt. Er hat sich<br />

nicht nur als beliebte Ergänzung unseres Sportunterrichts bewährt;<br />

vor allem kommt ihm durch seine positiven Auswirkungen auf die<br />

Gesundheit sowie seiner integrativen Funktion und Stärkung des<br />

Selbstbewusstseins unserer Jungen Menschen eine nicht zu unterschätzende<br />

Bedeutung zu.<br />

Aus den vielseitigen Möglichkeiten außerschulischer Tätigkeiten in<br />

Form von Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Gilden wählt<br />

jeder Junge Mensch eine seinen Interessen entsprechende Betätigung,<br />

die jeweils für ein Schulhalbjahr verpflichtend ist.<br />

Je nach Angebot kann er sich im handwerklichen Bereich entscheiden<br />

für z. B. Holzarbeiten, Basteln oder Tiffany, im musischen Bereich<br />

für Musik, Malen, Bildhauerei oder Tanzen und im sportlich-/<br />

gesundheitlichen Bereich für Fitness, Laufen, Fußball oder z. B.<br />

Mountainbike- Fahren. Angeboten werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften<br />

wie z. B. eine Schach-, Bibliotheks- und Französisch-Gilde<br />

u. v. a. mehr.<br />

Eigenverantwortliche Mitgliedschaft und Beteiligung einzelner Kinder


20<br />

und Jugendlicher in örtlichen Vereinen und Kirchen wird unterstützt<br />

und gefördert als erweiterte Möglichkeit, sich selbst zu erfahren.<br />

(z. B. Handballverein, Feuerwehr, Konfirmanden-/ Firmunterricht,<br />

Pferdepflegschaften)<br />

Regelmäßige Pflichten der Jugendlichen in den Wohngruppen („Ämter“)<br />

sowie für die Gesamtgemeinschaft werden von den Erziehern<br />

eingeteilt und angeleitet.<br />

Überwiegend im nachschulischen Bereich finden Freizeit- AGs, die<br />

Therapieangebote der Psychologinnen und des Diplom- Sportpsychologen/<br />

Antiaggressionstrainer sowie diverse pädagogische Angebote<br />

wie z. B. der wöchentliche Gruppenabend statt. Auch die Mitarbeit<br />

der jungen Menschen im technischen und Gartenbereich incl. der<br />

Ableistung von Arbeitsauflagen sind möglich.<br />

Auch in den Ferien und an Wochenenden ist eine Alltagsstruktur im<br />

vertrauten Rahmen rund um die Uhr gewährleistet.<br />

Gestaltung der schulischen<br />

und beruflichen Förderung<br />

und des nachschulischen<br />

Bereichs<br />

Das Unterrichten in Klassen von durchschnittlich 10 jungen Menschen<br />

sowie die lückenlose Verzahnung zwischen Ganztagsschulund<br />

Wohnbereich bieten Kindern und Jugendlichen ideale Rahmenbedingungen<br />

zur effektiven Rückführung in das Schulsystem und die<br />

Hinführung an das eigenmotivierte und selbständige Lernen. Die<br />

Heranführung an einen kontinuierlichen Schulbesuch wird gewährleistet.<br />

Hierdurch gelingt es, junge Menschen wieder für den Lernstoff und<br />

die Schule zu motivieren und Defizite aufzuarbeiten.<br />

<strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> ist insofern in der Lage, Kinder und Jugendliche zu<br />

einem erfolgreichen Schulabschluss zu führen. Positiv und unterstützend<br />

wirkt sich dabei aus, dass nicht nur Erzieher, sondern auch<br />

manche Lehrerinnen und Lehrer über den Unterricht hinaus erzieherische<br />

Aufgaben übernehmen.<br />

Als „Schule besonderer pädagogischer Prägung“ orientiert sie sich an<br />

den hessischen Rahmenrichtlinien des Kultusministeriums und bietet<br />

gleichzeitig eine individuelle sowie differenzierte schulische Förderung.<br />

So ist es der Schule der Einrichtung möglich, Junger Mensch aus<br />

Haupt-/ Förderschulen aufzunehmen und auch eine Durchlässigkeit<br />

zwischen Gymnasial- und Realschulzweig zu gewährleisten.<br />

Weitere besondere Merkmale des Schulangebotes sind:<br />

• Förderunterricht in den Hauptfächern Deutsch, Englisch, Mathematik<br />

• English Conversation<br />

• Legasthenie-/ Dyskalkulie- Förderunterricht<br />

• Teilzertifizierung zum Prädikat „Schule und Gesundheit“ (u. a.<br />

Fach „Gesundheitserziehung“, zweites gesundes Frühstück in<br />

den Schulhäusern)<br />

• Informatikunterricht ab 5. Klasse<br />

• Schwimmunterricht im eigenen Hallenbad<br />

• durch Lehrkräfte betreute Hausaufgaben<br />

• berufsorientierendes Schulpraktikum in der 9. Klasse (ist auch in


21<br />

der Schreinerei, der Internatsküche sowie der Gärtnerei möglich)<br />

• Möglichkeit, kostenpflichtigen Nachhilfeunterrichts<br />

Zusammen mit Lehrern und Erziehern sollen die jungen Menschenschulische,<br />

berufliche und persönliche Ziele entwickeln und verfolgen.<br />

Die Erreichung des schulischen Abschlusses als die Voraussetzung<br />

für den Übergang in eine weiterführende Schule bzw. eine berufliche<br />

Ausbildung sind ordinärer Bestandteil dieser Perspektivenentwicklung.<br />

Als Grundlage dafür werden Basisqualifikationen wie Ausdauer, Zielstrebigkeit,<br />

Konzentration, Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit, Ordnung,<br />

Höflichkeit und der verantwortliche Umgang mit Materialien und Gegenständen<br />

eingeübt.<br />

Die Jugendlichen verlassen in der Regel nach dem Realschulabschluss<br />

oder nach der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe unsere<br />

Einrichtung.<br />

In der Regel kehren sie in das Elternhaus zurück, um dort eine weiterführende<br />

Schule zu besuchen oder eine Ausbildung zu beginnen.<br />

Im Einzelfall ist es möglich, in der Wohngruppe bis zur Verselbstständigung<br />

weiter betreut zu werden. Voraussetzung dafür ist der Besuch<br />

einer weiterführenden, öffentlichen Schule oder der Beginn einer betrieblichen<br />

Ausbildung oder Lehre.<br />

Zudem besteht die Möglichkeit, in der einrichtungseigenen Schreinerei<br />

eine Ausbildung zu absolvieren.<br />

Beteiligung der Kinder und<br />

Jugendlichen<br />

Die räumliche und die personelle Verknüpfung von Schule und Einrichtung<br />

schaffen beste Voraussetzungen, die jungen Menschen in<br />

übergreifende Entscheidungen einzubeziehen.<br />

Damit werden alle jungen Menschen nach § 8 SGB VIII und dem Erlass<br />

„Grundrechte in der Heimerziehung“ altersentsprechend an den<br />

sie betreffenden Prozessen und Entscheidungen beteiligt.<br />

Schülervertretung/ Einrichtungsrat, Vertrauenslehrer und Vertrauenserzieher<br />

Die jungen Menschen wählen Vertreter sowohl der Wohngruppen als<br />

auch der Schulklassen einen Vertrauenslehrer und einen Vertrauenserzieher.<br />

Einrichtungsrats-/ Schülervertretungssitzungen finden wöchentlich<br />

statt.<br />

Im Rahmen der Partizipation bearbeitete Themen sind z. B.:<br />

• Ferien- und Freizeitplanung<br />

• Allgemeine Regeln des Zusammenlebens<br />

• Patenschaften für neue Kinder/ Jugendliche<br />

• Mitspracherecht bei der Essens- und Getränkeplanung<br />

• Gestaltung der Häuser und des Außengeländes.<br />

Der Vertrauenslehrer und der Vertrauenserzieher unterstützen die<br />

Schülervertretung/Einrichtungsrat bei der Ausübung ihrer Aufgaben.<br />

Außer dem genannten Gremium (Einrichtungsrat/Schülervertretung)<br />

sind weitere Möglichkeiten der Beteiligung:


22<br />

• Klassenleiterstundebei Bedarf (Klassenleiter mit Schülern seiner<br />

Klasse)<br />

• Heimgemeinde bei Bedarf (Vollversammlung aller Kinder u. Jugendlichen<br />

sowie der päd. MitarbeiterInnen), Einberufung durch<br />

Gesamtleitung<br />

• Mittagsinformation für und durch die Kinder/ Jugendlichen (jeder<br />

hat die Möglichkeit nach dem Mittagessen aktuelle Informationen<br />

bekannt zu geben)<br />

• Einbeziehung der Jungen Menschen bei Entwicklungsberichten<br />

• Familienabende (Gruppenabende)<br />

• durch Kinder/ Jugendliche ggfs. durchgeführte Gilden<br />

• Teilnahme an Konferenzen<br />

Einbindung des familiären<br />

Umfeldes<br />

Als Elternergänzende Einrichtung wird die Einbindung des familiären<br />

Umfeldes als ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzeptes<br />

angestrebt.<br />

Die angemessene und mögliche Intensität der Elternarbeit ist abhängig<br />

vom Lebensalter, den individuellen Bedingungen und auch von<br />

den Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern.<br />

Der Kontakt wird durch den Bezugserzieher gepflegt, unterstützt und<br />

begleitet.<br />

Bei größeren Problemen wird die Erziehungs- oder Gesamtleitung mit<br />

hinzugezogen.<br />

Es wird den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, den Kontakt zu<br />

ihren Familien aufrechtzuerhalten.<br />

Zur Pflege der bestehenden sozialen Beziehungen am Heimatort<br />

werden regelmäßige zweiwöchentliche Heimfahrten gemäß des Jahresplaners<br />

angestrebt.<br />

Ein veränderter Bedarf der Heimfahrtregelung wird in den Hilfeplangesprächen<br />

abgestimmt.<br />

An den Wochenenden können die jungen Menschen nach Absprache<br />

von Eltern, Geschwistern, Freunden etc. besucht werden.<br />

Gesamtleitung, Erziehungsleitung, ErzieherInnen und LehrerInnen<br />

sorgen durch regelmäßigen mündlichen bzw. schriftlichen Kontakt zu<br />

den Sorgeberechtigten für Transparenz in der pädagogischen und<br />

schulischen Arbeit.<br />

Der Elternbeirat steht in engem Kontakt zur Gesamtleitung, zur Erziehungsleitung<br />

sowie zu den Eltern und stellt das Bindeglied zwischen<br />

den beiden Parteien dar. Er bringt Ideen ein und begleitet deren<br />

Umsetzung.<br />

Bei pädagogischen Sanktionen und Prozessen wird eine Einbindung<br />

der Eltern angestrebt.<br />

Die Bezugserzieher übernehmen fallführend die pädagogische Arbeit,<br />

die Gesamt- und Erziehungsleitung kann von ihnen als auch von den<br />

Eltern beratend/ moderierend hinzugezogen werden.<br />

Die qualifizierte Unterstützung durch unsere Schulpsychologinnen<br />

und weiteren Fachkräfte intensivieren die pädagogisch-


23<br />

psychologischen Bemühungen um jeden einzelnen Jugendlichen.<br />

Krisenintervention<br />

Im Rahmen einer stationären Betreuung kann es zu krisenhaften Entwicklungen<br />

kommen.<br />

Jederzeit ist eine Rufbereitschaft der Gesamtleitung/ der Erziehungsleitung<br />

gewährleistet.<br />

Die jungen Menschen bekommen Telefonnummern zur Verfügung<br />

gestellt, mit denen sie im Notfall die Diensthabenden der Wohnbereiche<br />

über ein Bereitschaftshandy erreichen.<br />

In der akuten Krisensituation handeln die diensthabenden MitarbeiterInnen<br />

zur Gefahreneindämmung unverzüglich (z. B. durch Alarmierung<br />

von Polizei oder Notarzt).<br />

Für andere Krisensituationen gilt folgende Verfahrensweise:<br />

Es erfolgt eine möglichst gemeinsame Entscheidung (Eltern/PSB,<br />

Jugendamt, Bezugserzieher, Psychologinnen, Krankenschwester,<br />

Gesamtleitung, Erziehungsleitung), ob eine interne Bewältigung der<br />

Krise möglich erscheint oder weitergehende Maßnahmen notwendig<br />

sind.<br />

• Bei einer Entscheidung für interne Hilfen werden vorrangig die<br />

Angebote der Psychologinnen der Einrichtung genutzt.<br />

• Bei einer Entscheidung für externe Hilfen ist zu prüfen, ob Maßnahmen<br />

wie z. B.<br />

- eine Einweisung in ein (psychiatrisches) Krankenhaus<br />

- Anbahnung externer therapeutischer Maßnahmen<br />

- die Einschaltung der Polizei<br />

- die Verlegung in eine andere Einrichtung<br />

richtig und angemessen erscheinen.<br />

Als pädagogische Sofortmaßnahme kann in Abstimmung mit den<br />

PSB und dem zuständigen JA b. B. auch das Mittel der kurzzeitigen<br />

Beurlaubung (Suspendierung) gewählt werden.<br />

Sollten die Hilfeangebote der Einrichtung als nicht ausreichend erscheinen,<br />

wird in Abstimmung mit den PSB und dem zuständigen JA<br />

über eine Verlegung in eine andere Einrichtung beraten.<br />

Dies kann auf Dauer (Entlassung) oder zu Therapiezwecken befristet<br />

sein.<br />

Bei allen besonderen Vorkommnissen werden die Eltern/PSB sowie<br />

das zuständige Jugendamt und die Heimaufsicht in jedem Fall an der<br />

Entscheidung beteiligt.<br />

Nach der Bewältigung einer aktuellen Krise erfolgt auf der Basis der<br />

Analyse eine Dokumentation des Falles mit dem Ziel, ggf. aktuelle<br />

Erkenntnisse zu nutzen und eine Wiederholung zu vermeiden.<br />

Die PSB, das Jugendamt etc. werden hierüber schriftlich informiert.<br />

Beendigung der Hilfe und<br />

Nachbetreuung<br />

Die vereinbarte Hilfe kann beendet werden<br />

• auf der Basis des Hilfeplangespräches wenn der Hilfebedarf nicht<br />

mehr besteht


24<br />

• wenn die Einrichtung dem Hilfebedarf des jungen Menschen nicht<br />

(mehr) gerecht werden kann<br />

• nach Erreichung des angestrebten Schulabschlusses nach Klasse<br />

10 (Regelfall) oder früher oder später (z. B. nach Klasse 13 -<br />

Abitur- oder abgeschlossener Berufsausbildung)<br />

• bei Regelverstößen (ggf. schriftliche Abmahnungen)<br />

• bei mangelnder Mitarbeit der jungen Menschen oder deren Personensorgeberechtigten<br />

Bei Konsum illegaler Drogen erfolgt zwingend eine Entlassung aus<br />

der Einrichtung.<br />

Auf der Basis regulärer oder außerordentlicher Hilfeplangespräche<br />

wird eine Vorbereitungsphase der Entlassung initiiert.<br />

Dieses Entlassungsverfahren ist zielorientiert:<br />

• Rückführung in das Elternhaus<br />

• selbständige Wohnform<br />

• ambulant betreute Wohnform<br />

• stationäre Wohnform<br />

4.2.3<br />

Leitlinien der diagnostischen, therapeutischen und medizinischen<br />

Leistung sowie deren Umsetzung / methodische Orientierung<br />

4.2.3.1<br />

Leitbild/Leitlinien<br />

Die Wahrnehmung des Kindes/Jugendlichen mit seinen Möglichkeiten,<br />

Stärken, Schwächen und mit seiner Biographie steht<br />

im Mittelpunkt unserer Bemühungen.<br />

Das Ziel der diagnostischen, therapeutischen und medizinischen<br />

Leistungen ist die psychische und physische Gesundheit<br />

der Heranwachsenden zu erhalten bzw. wiederherzustellen.<br />

Dies beinhaltet konkret<br />

• die Reduzierung von Verhaltensauffälligkeiten, Sozialkompetenz-<br />

Defiziten und Teilleistungsstörungen<br />

• eine emotionalen Entlastung und Stabilisierung<br />

• das Erlernen eines adäquaten Umgangs mit Aggressionen<br />

und Frustrationen<br />

• die Steigerung der Abgrenzungsfähigkeit und/ oder des<br />

Selbstvertrauens<br />

• den Erwerb nachhaltiger Lern- und Verhaltensstrategien<br />

4.2.3.2 Umsetzung<br />

Organisatorische Einbindung<br />

Krankenschwester<br />

Die Planung von Allgemein- und Facharztuntersuchungen wird<br />

von der Krankenschwester der Einrichtung koordiniert. Dafür<br />

erhält sie sofort bei Aufnahme eines Junger Menschs die gesundheitsrelevanten<br />

Daten der PSB. Bei Bedarf werden etwaige<br />

ärztliche oder psychologische Verordnungen, Kontrolluntersuchungen<br />

fortgesetzt oder die Vorstellung beim Facharzt vor-


25<br />

geschlagen (Eltern, Jugendamt). Im Einzelfall können spezielle<br />

Therapien (zum Beispiel logopädische, krankengymnastische,<br />

psychotherapeutische usw.) vermittelt werden.<br />

Für die Erstbegutachtung von erkrankten/ verletzten Junger<br />

Menschen ist die Krankenschwester erste Ansprechpartnerin.<br />

Weiterhin ist sie für die Stellung und Vergabe der Medikamente<br />

sowie die med. Dokumentation die Hauptverantwortliche. Im<br />

Krankheitsfall wird sie durch eingewiesene KollegInnen vertreten.<br />

Psychologinnen<br />

Zur emotionalen Entlastung und Stabilisierung sowie zum Erwerb<br />

nachhaltiger Lern- und Verhaltensstrategien arbeiten in<br />

der Einrichtung zwei Diplom- Psychologinnen mit entsprechender<br />

fachlicher Ausrichtung.<br />

Diese haben festgelegte Arbeitszeiten und Arbeitsorte in der<br />

Einrichtung.<br />

Die Teilnahme der jungen Menschen an ihren Angeboten wird<br />

von den Gruppenerziehern angebahnt, geplant und kontrolliert.<br />

Sportpsychologe<br />

Zum Erlernen eines adäquaten Umgangs mit Aggressionen,<br />

Frustrationen, sowie bei Mangel an Abgrenzungsfähigkeit und/<br />

oder Selbstvertrauen ist ein Diplom- Sportpsychologe/ Antiaggressionstrainer<br />

in der Einrichtung tätig. Dieser arbeitet regelmäßig<br />

einmal pro Woche mit ausgewählten Kindern und Jugendlichen.<br />

Unangemeldete oder kurzfristige entlastende Gesprächsangebote<br />

für die jungen Menschen sind möglich.<br />

Die psychologischen Fachkräfte stehen in permanentem Austausch<br />

mit den Bezugserziehern und der Erziehungs- und Gesamtleitung.<br />

Auf Anraten der Fachlehrer werden die Kinder/ Jugendlichen<br />

von den dafür ausgebildeten Fachkräften auf Legasthenie<br />

und/oder Dyskalkulie getestet.<br />

Diagnostisches Vorgehen<br />

Bei Bedarf der Testung einer Teilleistungsstörung (Legasthenie,<br />

Dyskalkulie) werden von den geschulten Fachkräften die entsprechenden<br />

standardisierten Testverfahren durchgeführt.<br />

Dies geschieht in Abstimmung mit den PSB sowie den Fallführenden<br />

Jugendämtern.<br />

Bei medizinischem Bedarf der Kinder und Jugendlichen werden<br />

Facharztbesuche durch die Krankenschwester angebahnt.<br />

Bei Bedarf einer psychiatrischen Diagnose werden die Angebote<br />

externer psychotherapeutischer Praxen sowie der Kinderund<br />

Jugendpsychiatrie in Marburg genutzt. In Absprache mit<br />

den PSB sowie dem Fallführenden JA werden entsprechende<br />

Termine angebahnt.


26<br />

Therapieverfahren und<br />

Indikation<br />

Bei den Psychologinnen kommen vorwiegend die Klientenzentrierte<br />

Gesprächsführung nach Rogers, das Marburger Verhaltenstraining<br />

nach Krowatschek, Entspannungsverfahren, und<br />

Spieltherapie zur Durchführung von Konzentrations- und Verhaltenstrainings<br />

und Trainings zur sozialadäquaten Selbstbehauptung<br />

sowie dem Erwerb von Lernstrategien zum Einsatz.<br />

Zusätzlich stehen die Psychologinnen dem pädagogischen<br />

Team (Supervision) als auch den Eltern und Fallführenden Jugendämtern<br />

als Berater zur Verfügung, die Teilnahme am Hilfeplangespräch<br />

ist möglich.<br />

Daneben sind die Psychologinnen im Bereich der Freizeit-AGs<br />

tätig.<br />

Therapieevaluation<br />

Beim Abschluss der nächsten <strong>Leistungsvereinbarung</strong> wird die<br />

Ergänzung des Evaluationsverfahrens erwartet.<br />

4.2.4<br />

Kooperation<br />

4.2.4.1<br />

Schulen<br />

Grundlegender Bestandteil der Einrichtung ist eine interne<br />

Ganztagsschule. Konzeptionell und personell sind der Schulund<br />

Wohnbereich untrennbar miteinander verbunden (z. B.<br />

Lehrer in Doppelfunktion als Erzieher).<br />

Auf administrativer Ebene wird diese Einheit u. a. durch die<br />

Personalunion von Schul- und Internatsleitung (Gesamtleitung)<br />

deutlich.<br />

4.2.4.2<br />

Ausbildungsstätten<br />

Es besteht ein über Jahre gewachsenes Netzwerk an Ausbildungsbetrieben<br />

zur Durchführung der berufsorientierenden<br />

Praktika in der 9. Klasse.<br />

Zusätzlich ist die Mitarbeit und Arbeitserprobung in der Einrichtungseigenen<br />

Schreinerei als niederschwelliges Angebot jederzeit<br />

möglich.<br />

Im Fall der internen Ausbildung eines Jugendlichen zum<br />

Schreiner gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem<br />

Schreinermeister und dem Bezugserzieher sowie der Erziehungsleitung<br />

der Einrichtung<br />

4.2.4.3<br />

Örtliches und/oder<br />

Fallzuständiges Jugendamt<br />

Alle den jungen Menschen betreffenden zielführenden Entscheidungen<br />

werden mit dem fallzuständigen Jugendamt abgestimmt.<br />

Dies geschieht sowohl auf der Ebene der Bezugserzieher als<br />

auch der Gesamt- und Erziehungsleitung, entsprechend der<br />

fallspezifischen Fragestellung.


27<br />

Der Hilfeplanprozess wird durch die genannten päd. Fachkräfte<br />

aktiv unterstützt und mitgestaltet, u. a. durch die Erstellung<br />

regelmäßiger Entwicklungsberichte.<br />

4.2.4.4<br />

Sonstige<br />

(interne/externe)<br />

Die Einrichtung kooperiert mit den örtlichen Facharztpraxen<br />

sowie der Universitätsklinik in Marburg. Bei Bedarf an Diagnostik,<br />

Psychotherapie oder stationärer Unterbringung werden b.<br />

B. und Patienteneinwilligung vorhandene Ärztliche Gutachten<br />

z. V. gestellt.<br />

Weiterhin gibt es das Suchthilfezentrum Gießen, die AGGAS<br />

(Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt an Schulen) sowie Wildwasser<br />

und der Kinderschutzbund als bewährte Kooperationspartner.<br />

4.2.4.5<br />

Sozialraum<br />

Die Einrichtung ist eingebunden in den Sozialraum des Ortes<br />

Allendorf/Lumda und den Ortsteil <strong>Nordeck</strong>.<br />

Dies wird besonders durch die Beteiligung der Jungen Menschen<br />

in örtlich ansässigen Vereinen, Kirchen und der Feuerwehr<br />

deutlich.<br />

Auch bei unangemessenem Verhalten der Kinder/ Jugendlichen<br />

im Bereich des Dorfes steht die Gesamt- und Erziehungsleitung<br />

als Ansprechpartner für die Dorfbewohner zur Verfügung.<br />

4.2.5 Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte<br />

4.2.5.1<br />

Definition fachlicher Standards<br />

und Prozeduren<br />

Fachliche Standards und Prozeduren werden von der Gesamt-<br />

und Erziehungsleitung definiert und die Umsetzung kontrolliert.<br />

Gesamt- und Erziehungsleitung gewährleisten die<br />

Einhaltung der Standards sowie der Qualitätsnormen und delegieren<br />

diese an die pädagogischen MitarbeiterInnen.<br />

4.2.5.2<br />

Besprechungsstruktur<br />

Konferenzen sind Ort für Fallbesprechungen, Diskussionen<br />

über Zielsetzungen, Regelungen, interner Abläufe etc..<br />

Alle Besprechungen sind verbindlicher Bestandteil des Dienstplanes.<br />

Von jeder Besprechung wird ein Protokoll erstellt und verteilt.<br />

Es gibt eine feste Konferenz- und Besprechungsstruktur:<br />

• tägliche Mittagskonferenz aller diensthabenden Lehrer und<br />

Erzieher<br />

• Große Leiterkonferenz – zweimal pro Monat<br />

• Geschäftsführende Leiterkonferenz – zweimal pro Monat<br />

• Pädagogische Konferenz (Lehrer und Erzieher)– einmal<br />

pro Monat<br />

• Erzieherkonferenz (zweimal pro Monat) und anschließend<br />

Teamsitzung der Wohngruppenerzieher<br />

• Lenkungskreis (Schul- und Internatsentwicklung) – einmal<br />

pro Monat


28<br />

• Fachkonferenz – viermal im Jahr<br />

• HTV- Konferenz (Hauswirtschaft, Technik, Verwaltung) –<br />

zweimal im Jahr<br />

• Betriebsrats-Leiterkonferenz – einmal pro Monat und bei<br />

Bedarf<br />

siehe Anlage 4 (Konferenzstruktur)<br />

4.2.5.3<br />

Interne Dokumentation und<br />

Berichtswesen<br />

Die Dokumentation umfasst:<br />

1. Alle päd. MitarbeiterInnen in den Wohngruppen halten wichtige<br />

Informationen vom Tagesgeschehen in einem Tagesbericht<br />

fest, der neben der Dienstübergabe fester Bestandteil<br />

der dienstlichen Kommunikation ist. Weiterhin wird eine<br />

Monatsdokumentation geführt. Das Taschengeld sowie das<br />

Geld für Hygieneartikel werden von den Bezugserziehern<br />

verwaltet und dokumentiert.<br />

2. Der Entwicklungsbericht ist Grundlage zur Vorbereitung der<br />

Hilfeplangespräche und wird von den Bezugserziehern in<br />

Zusammenarbeit mit der Erziehungsleitung erstellt und in<br />

Kopie auch an die PSB zur Kenntnisnahme übersandt.<br />

3. Alle Vorfälle sowie besondere Vorkommnisse werden von<br />

den involvierten MitarbeiterInnen als Aktenvermerk festgehalten<br />

- mit Kopie an die Gesamtleitung sowie die Erziehungsleitung.<br />

Besondere Vorkommnisse werden an das<br />

fallzuständige Jugendamt, die regionale Heimaufsicht z. K.<br />

weitergeleitet. Hierzu wird ein spezielles Formblatt verwendet.<br />

Siehe Anlage Nr. 5 (Meldung besonderer Vorkommnisse)<br />

4. Für den Bereich der medizinischen und psychologischen<br />

Dokumentation (Gesundheitsvorsorge) ist neben dem Bezugserzieher<br />

auch eine fest angestellte Krankenschwester<br />

sowie die Psychologinnen mit zuständig.<br />

5. Alle Konferenzen werden protokolliert und den Anwesenden<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

4.2.5.4<br />

Qualitätsmanagement,<br />

Verfahren, Prozesse<br />

Eine aufeinander abgestimmte Entwicklung der Schul- und<br />

Wohnbereiche wird hierbei berücksichtigt.<br />

• Regelmäßige interne Fall-Supervision durch Psychologinnen<br />

(einmal wöchentlich)<br />

• Interne oder externe Supervision auf Nachfrage der pädagogischen<br />

Mitarbeiter<br />

• etablierte Konferenz- und Besprechungsstruktur<br />

• Weiterbildungsmöglichkeiten (intern/extern) nach Einrichtungsinternem<br />

Bedarf<br />

• Schulentwicklung (externen Berater) mit Fach- und Methodencurriculum<br />

• SEIS (Selbstevaluation in Schulen) mit interner und externer<br />

Moderation<br />

• Zertifizierung „Schule und Gesundheit“


29<br />

• Brandschutzübungen mit der Feuerwehr, Mitarbeitern und<br />

den jungen Menschen<br />

• etc.<br />

Im Rahmen der Dienst- und Leitungsbesprechungen finden<br />

regelmäßig Selbstevaluationen zu Prozessen und Verfahrensweisen<br />

der Einrichtung statt.<br />

4.2.6<br />

Umsetzung des Schutzauftrages gemäß § 8 a SGB VIII<br />

Aufgabenstellung für Jugendamt und Freien Träger<br />

4.2.6.1<br />

Zuständigkeiten beim<br />

freien Träger<br />

Gemäß § 8a (2) SGB VIII ist es unsere und die Aufgabe unserer<br />

Fachkräfte den Schutzauftrag nach § 8a (1) SGB VIII sicherzustellen<br />

und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr<br />

Wohl zu schützen.<br />

Die grundlegende Verantwortung zur Umsetzung des Schutzauftrages<br />

obliegt der Gesamtleitung, im Rahmen des Delegationsverfahrens<br />

obliegt sie im Leistungsbereich der Kinderund<br />

Jugendhilfe weiterhin der Erziehungsleitung.<br />

Liegt der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vor, sind unsere<br />

Mitarbeiter/innen verpflichtet, die Gesamtleitung und/<br />

oder die Erziehungsleitung darüber umgehend zu informieren.<br />

Die Gesamtleitung oder die Erziehungsleitung leiten die weiteren<br />

Handlungsschritte ein. In akuten Fällen zur Gefahrenabwendung<br />

ist ein selbstständiges Handeln der Mitarbeiter/innen<br />

notwendig und erlaubt.<br />

4.2.6.2 Schutzkonzept der Einrichtung<br />

4.2.6.2.1<br />

Methoden zur Abschätzung des<br />

Gefährdungsrisikos<br />

Werden MitarbeiterInnen gewichtige Anhaltspunkte für die<br />

Gefährdung des Wohls eines jungen Menschen (leiblich, geistig,<br />

seelisch) bekannt, besteht gem. § 8a SGB VIII ein gesetzlicher<br />

Handlungsauftrag.<br />

Von einer Gefährdung können z. B. in der Einrichtung untergebrachte<br />

junge Menschen betroffen sein, dessen nicht in der<br />

Einrichtung untergebrachten Geschwister oder nicht mit der<br />

Einrichtung verbundene junge Menschen.


30<br />

Die Bedrohung kann von einem/r MitarbeiterIn der Einrichtung,<br />

einem PSB, Verwandten, sonstigen Dritten oder von<br />

dem Betroffenen selber ausgehen.<br />

Entsprechende Vorfälle können sich sowohl innerhalb der<br />

Einrichtung als auch bei Besuchskontakten, Wochenendoder<br />

Ferienaufenthalten der Jugendlichen ereignen.<br />

Dabei kann es sich u. a. um Gefährdungen durch Gewalt,<br />

Drogen oder Missbrauch, wie z.B. sexuelle Übergriffe, handeln.<br />

Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages wird folgendes internes<br />

Ablaufverfahren praktiziert:<br />

Siehe Anlage Nr. 6<br />

• In Fällen des Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung informiert<br />

der/ die entsprechende Mitarbeiter/in persönlich<br />

oder telefonisch immer sofort die Erziehungsleitung, sollte<br />

diese nicht erreichbar sein, alternativ die Einrichtungsleitung.<br />

• Die Risikoabwägung zur Erörterung des Verdachtes auf<br />

Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung erfolgt unverzüglich<br />

im Rahmen von einer von der Erziehungsleitung (alternativ:<br />

Gesamtleitung) einzuberufenden Besprechung<br />

(Beratungsteam):<br />

- Die Bewertung der Situation und Abschätzung des<br />

Gefährdungsrisikos erfolgt im einberufenen Beratungsteam<br />

mit dem/ der Bezugserzieher/in und mindestens<br />

einer weiteren pädagogischen / psychologischen<br />

Fachkraft.<br />

Anhaltspunkte zum Erkennen von Gefährdungssituationen<br />

bietet uns hier die Beschreibung in: der Arbeitshilfe „Handreichung<br />

zur Umsetzung des § 8a(2) SGB VIII“ vom<br />

11.12.2006; S. 23 ff.<br />

- Eine optionale Einbeziehung einer der internen Psychologinnen,<br />

und/ oder der internen Fachkraft für<br />

Drogenkonsum, und/ oder des internen Antiaggressionstrainers<br />

erfolgt, wenn es das Beratungsteam im<br />

jeweiligen Fall für hilfreich oder erforderlich hält.<br />

Das gleiche gilt für die Kontaktaufnahme mit der<br />

AGGAS (Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt an<br />

Schulen). Die Erziehungsleitung übernimmt diese<br />

Aufgabe.<br />

• Entsprechende Hilfen werden installiert und überprüft.<br />

• Erachtet das Beratungsteam nach der Risikoabwägung<br />

weitere Hilfen für den jungen Menschen als notwendig<br />

(z. B. Beratung, Gesundheitshilfe, etc.), wirkt der/ die BezugsbetreuerIn<br />

bei den PSB und dem jungen Menschen<br />

auf die Inanspruchnahme solcher Hilfen hin. Eine Ab-


31<br />

stimmung über Art und Umfang der Hilfen soll im Rahmen<br />

eines außerordentlichen Hilfeplangesprächs mit den Beteiligten<br />

abgestimmt werden.<br />

• Sollte die Gefährdung nicht abgewendet werden und /<br />

oder spezifisches Fachwissen für die Risikoabwägung<br />

notwendig sein, wird eine externe insoweit erfahrene<br />

Fachkraft in Abhängigkeit zur jeweiligen Gefährdung hinzugezogen<br />

(vgl. Liste in Anlage 7). Die Erziehungsleitung<br />

übernimmt die Aufgabe der Terminvereinbarung. Die Fallverantwortung<br />

verbleibt beim <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong>.<br />

• Bei akuter Kindeswohlgefährdung werden sofort jeweils<br />

geeignet erscheinende Schutzmaßnahmen veranlasst.<br />

• Es erfolgt immer eine schriftliche Dokumentation der Ergebnisse<br />

der Risikoabwägung unter Benennung der Beteiligten.<br />

• Das fallzuständige Jugendamt wird grundsätzlich schriftlich<br />

durch die Erziehungsleitung informiert.<br />

Die Mitteilung enthält mindestens und soweit bekannt:<br />

- Datum der Mitteilung, zuständige Fachkraft<br />

- Name, Anschrift des jungen Menschen und der PSB<br />

- Art und Datum des Bekanntwerdens der Gefährdung<br />

- Beobachtete bzw. bekannt gewordene gewichtige Anhaltspunkte<br />

einer Kindeswohlgefährdung, verbunden mit einer<br />

Einschätzung über Ausmaß der (gravierenden) Schädigungen<br />

und voraussichtlichen Folgen<br />

- Information darüber, wie das Gefährdungsrisiko abgeschätzt<br />

wurde, mit welchem Ergebnis und über die hieran<br />

beteiligten Fachkräfte<br />

- Ergebnis der Beteiligung bzw. Begründung der Nichtbeteiligung<br />

der Personensorgeberechtigten und des jungen<br />

Menschen<br />

- Information über bereits erfolgte bzw. weitere für erforderlich<br />

gehaltene Hilfeangebote; ggf. Einschätzung über ausreichende<br />

bzw. nicht ausreichende Annahme oder Ablehnung<br />

der Hilfeangebote<br />

- Information über weitere Beteiligte oder Betroffene<br />

- Sofern es eine mündliche Vorinformation des Jugendamtes<br />

gab: Angabe des Datums, Name der Informationsgeber<br />

und -nehmer; Funktion der informierten und informierenden<br />

Fachkraft des Jugendamtes.<br />

Eine entsprechende Mitteilungsvorlage wird in der Einrichtung<br />

genutzt.<br />

Siehe Anlage Nr. 8<br />

(Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung)<br />

• Sofern dem jungen Menschen weitere Hilfen angeboten<br />

werden, wird in regelmäßigen Abständen (zeitliche Abstände<br />

sind jeweils fallabhängig festzulegen) durch den/<br />

die Bezugsbetreuer/in durch persönliche Nachfrage überprüft,<br />

ob die Hilfen angenommen werden bzw. ob sie ausreichen.<br />

Werden die Hilfen nicht angenommen oder erscheinen<br />

die angenommenen Hilfen als nicht ausreichend,<br />

ist das Jugendamt zu informieren (lt. gesetzl. Vorgabe<br />

§ 8a Abs.2.) und möglichst gemeinsam Alternativen entwickelt.<br />

Sollte die Gefahr für die jungen Menschen von einem/ ei-


32<br />

ner Mitarbeiter/ in ausgehen, wird in diesem Fall der/ die<br />

betroffene Mitarbeiter/ in vom Dienst freigestellt, solange<br />

der Verdacht überprüft wird. Je nach Resultat der Überprüfung<br />

wird der/ die betroffene Mitarbeiter/ in weiter beschäftigt<br />

oder ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das zu<br />

einer fristlosen Entlassung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin<br />

führen kann.<br />

• Über den gesamten Prozess hinweg wird der junge<br />

Mensch durch pädagogische/ psychologische Gespräche<br />

begleitet. Ggf. darf sich in begründeten Fällen der junge<br />

Mensch auch einen Berater wählen, ggf. auch einen externen.<br />

4.2.6.2.2<br />

Einbeziehung und Einwirkung<br />

auf Eltern / PSB, Kinder<br />

und Jugendliche<br />

Alle Personensorgeberechtigte sowie die Kinder/ Jugendliche<br />

werden im Rahmen der Aufnahmegespräche grundsätzlich<br />

durch die Leitung (Gesamt- oder Erziehungsleitung) über den<br />

gesetzlichen Schutzauftrag zur Sicherung des Kindeswohls<br />

informiert.<br />

Im Falle des bekannt Werdens einer möglichen Gefährdung<br />

des Wohls eines jungen Menschen, ist die Abwägung und<br />

Abstimmung hinsichtlich des Umfangs und der Form der Einbeziehung<br />

des jungen Menschen und der PSB Gegenstand<br />

der Risikoabwägung (vgl. 4.2.6.2.1).<br />

Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung werden die PSB<br />

frühestmöglich informiert, sofern sie nicht Teil der Gefährdung<br />

sind. Ihre Beteiligung erfolgt in dem Maße, wie der Schutz des<br />

jungen Menschen nicht gefährdet wird.<br />

Die jungen Menschen selbst werden je nach Alter und Entwicklungsstand<br />

mit einbezogen, wenn dadurch ihr Schutz<br />

nicht in Frage gestellt wird.<br />

Die Beteiligung der PSB erfolgt z. B. nicht bei<br />

• Verdacht auf sexuellen Missbrauch (sofern die Gefährdung<br />

von den PSB auszugehen scheint oder von diesen<br />

gebilligt wird oder ihre Beteiligung/ Billigung nicht definitiv<br />

ausgeschlossen ist),<br />

• Verdacht auf erweiterten Suizid,<br />

• Gefahr der Entführung des Mädchens / Jungen<br />

ins Ausland.<br />

Da im <strong>Landschulheim</strong> junge Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet<br />

leben, scheidet eine direkte häusliche Unterstützung<br />

durch den Träger aus. Bei Bedarf der Unterstützung der<br />

PSB vor Ort müssen anstelle der Einrichtung dann Vertreter/innen<br />

der fallzuständigen Jugendämter treten.<br />

4.2.6.2.3<br />

Information des Jugendamtes/<br />

Gesonderte Verpflichtung des<br />

Nach der beschriebenen Risikoabwägung sowie einer Erhärtung<br />

der Verdachtsmomente findet die unter 4.2.6.2.1 beschriebene<br />

Informierung des fallzuständigen Jugendamtsmitarbeiters<br />

statt. Die Information erfolgt immer auch schriftlich


33<br />

Trägers zur Information des Jugendamtes<br />

bei akuter Kindeswohlgefährdung<br />

unter Verwendung des Mitteilungsbogens Kindeswohlgefährdung<br />

(Anlage 8).<br />

Sofern es sich um ein meldepflichtiges außergewöhnliches<br />

Vorkommnis handelt, wird außerdem die zuständige Heimaufsichtsbehörde<br />

des Landkreises Gießen durch die Gesamtoder<br />

die Erziehungsleitung informiert.<br />

Zur Entscheidung, ob es sich bei Vorfällen in den genannten<br />

Bereichen um „besondere meldepflichtige Vorkommnisse“<br />

handelt, orientiert sich die Gesamtleitung an den Vorgaben<br />

des „Arbeitskreises nordhessischer Jugendämter - Fachdienst<br />

Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen.“<br />

4.2.6.2.4<br />

Personalauswahl in Bezug auf<br />

die Umsetzung des Schutzkonzeptes<br />

– Eignung der Mitarbeiterinnen<br />

In der Einrichtung wird ein qualifiziertes Einstellungsverfahren<br />

praktiziert.<br />

Die Bewerbungsunterlagen werden von Gesamt- und Erziehungsleitung<br />

gesichtet. Dabei wird u. a. auf das Vorhandensein<br />

der nötigen Ausbildungs-Qualifikation gem. der Rahmenrichtlinien<br />

für Kinder- und Jugendheime in Hessen geachtet<br />

sowie die persönliche Eignung gem. § 72 a SGB VIII über die<br />

Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses<br />

überprüft.<br />

Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses<br />

wird von jedem Mitarbeiter vor der Einstellung verlangt.<br />

Alle 5 Jahre wird die Vorlage des erweiterten polizeilichen<br />

Führungszeugnisses von der Gesamtleitung eingefordert.<br />

Die persönliche Eignung nach § 72 a SGB VIII wird für alle<br />

Mitarbeiter/innen der Einrichtung vor der Einstellung abgefragt,<br />

ein hierfür entwickelter Vordruck persönlich unterschrieben<br />

und dieses Exemplar in der Personalakte abgelegt.<br />

Die Bewerbungsgespräche finden mit Gesamt- und Erziehungsleitung<br />

statt. Die Hinzuziehung einer Psychologin sowie<br />

eines Vertreters der Personalvertretung werden angestrebt.<br />

Bei positivem Verlauf hospitiert der Bewerber im zukünftigen<br />

Einsatzbereich der Einrichtung unter Anbindung an eine der<br />

dort tätigen Fachkräfte. Die Gesamtleitung holt sich im Anschluss<br />

von dieser Fachkraft Informationen über den Hospitationsverlauf.<br />

Vor Vertragsunterzeichnung werden alle Eindrücke und Beobachtungen<br />

zum Bewerber zusammengefasst und bewertet.<br />

4.2.6.3<br />

Dokumentation<br />

Grundsätzlich erfolgt eine Dokumentation des gesamten Ablaufs<br />

mit Ergebnissen zur weiteren Vorgehensweise (Verfahrens-<br />

und Handlungsweise) durch den/die jeweilige/n Bezugsbetreuer/in.<br />

Verbindliche Dokumentationsstandards sind mit den Dokumenten<br />

in Anlage 5 und Anlage 8 vorhanden.<br />

Der Träger gewährleistet eine lückenlose Dokumentation.


34<br />

4.2.6.4<br />

Information und Qualifizierung<br />

der MitarbeiterInnen<br />

Alle MitarbeiterInnen sind über die Bedeutung und Umsetzung<br />

des Schutzauftrages gemäß § 8 a SGB VIII und das<br />

Schutzkonzept der Einrichtung per schriftliche Dienstanweisung<br />

informiert. Sie werden weiterhin in regelmäßigen Abständen<br />

(mind. 1 mal pro Jahr) durch die Erziehungsleitung<br />

und die internen insoweit erfahrenen Fachkräfte zum Schutzauftrag<br />

im Allgemeinen und zu den Inhalten und Abläufen zur<br />

Umsetzung des Schutzkonzeptes der Einrichtung intern geschult.<br />

Die Einweisung/ Einarbeitung (neuer) Mitarbeiter/innen in die<br />

Vorgehensweise übernimmt eine der internen insoweit erfahrenen<br />

Fachkräfte in Absprache mit der Erziehungsleitung.<br />

Der Träger ermöglicht seinen Fachkräften die Teilnahme an<br />

Fort- und Weiterbildungen, die zur fachgerechten Wahrnehmung<br />

des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII erforderlich<br />

sind bzw. als sinnvoll und notwendig erachtet werden.<br />

4.2.6.5<br />

Schnittstellen zum Jugendamt<br />

des Landkreises Gießen/ Kooperation<br />

und Evaluation unter Berücksichtigung<br />

des Datenschutzes<br />

4.2.6.6<br />

Verhütung einer Kindeswohlgefährdung<br />

durch Brandschutzmaßnahmen<br />

Eine Auswertung der Fälle von Kindeswohlgefährdung und<br />

der diesbezüglichen Vorgehensweise der Einrichtung wird im<br />

Rahmen der QEV- Gespräche gemeinsam mit dem Jugendamt<br />

des Landkreises Gießen vorgenommen.<br />

Zur Verhütung einer Kindeswohlgefährdung durch Brandunfälle<br />

führt der Kreisbrandinspektor des Kreisausschusses<br />

Landkreis Gießen regelmäßig Begehungen der Einrichtung<br />

durch.<br />

Dies sind Gefahrenverhütungsschauen nach §15 des Hessischen<br />

Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe<br />

und den Katastrophenschutz (HBKG). Die Umsetzung der<br />

eventuell nötigen baulichen Maßnahmen erfolgt nach den<br />

Richtlinien des §28 HVwVfG (Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz).<br />

Die Einrichtung befindet sich somit immer auf dem aktuellen<br />

Stand der Brandgefahrenverhütung.<br />

Die jungen Menschen der Einrichtung werden zur Brandverhütung<br />

und zum Verhalten im Brandfall regelmäßig geschult<br />

und belehrt.<br />

Zweimal pro Jahr finden Brandschutzübungen zusammen mit<br />

den örtlichen Feuerwehren der Umgebung statt.

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