Leistungsvereinbarung - Landschulheim Burg Nordeck
Leistungsvereinbarung - Landschulheim Burg Nordeck
Leistungsvereinbarung - Landschulheim Burg Nordeck
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2<br />
1 Träger / Einrichtung / Leistungsart<br />
1.1<br />
Name und Anschrift<br />
der Einrichtung<br />
<strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong><br />
Steingasse 19<br />
35469 Allendorf/Lumda<br />
OT <strong>Nordeck</strong><br />
1.1.1<br />
Name und Anschrift des<br />
Ortes der Erbringung<br />
des Leistungsangebotes<br />
(sofern von 1.1 abweichend)<br />
<strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> mit folgenden Häusern<br />
- <strong>Burg</strong><br />
(übergangsweise, siehe 4.1.2)<br />
- Hof Rühl<br />
- Ulmenhaus<br />
- Rilkehaus<br />
- Zanderhaus<br />
- Pestalozzihaus<br />
1.2<br />
Träger<br />
1.2.1<br />
Einrichtungsträger<br />
Gemeinnütziger Schulträgerverein<br />
<strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> e.V.<br />
Steingasse 19<br />
35469 Allendorf/Lumda<br />
1.2.1<br />
Trägerart<br />
Privater Träger, Gemeinnütziger e.V.<br />
- freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe<br />
- staatlich anerkannte Ersatzschule<br />
1.2.3<br />
Trägergruppe oder Dachverband<br />
Mitglied in der<br />
Vereinigung deutscher Landerziehungsheime
3<br />
1.4<br />
Betreuungsform/<br />
Leistungsrahmen<br />
Der Leistungsrahmen im vollstationären Bereich umfasst die Leistungen<br />
der Unterbringung für 60 Plätze (§§ 34; 35a, 41 SGB VIII),<br />
Regelversorgung in Gruppenform mit Betreuung über Tag und<br />
Nacht, sowie die Beschulung in der Sekundarstufe I gemäß den<br />
Rahmenrichtlinien des Hessischen Kultusministeriums.<br />
Als Schule besonderer pädagogischer Prägung können durch<br />
Einzelfallprüfung auch Kinder und Jugendliche beschult werden,<br />
die sich wegen schulischen Verhaltensauffälligkeiten in anderen<br />
Schulformen befinden.<br />
Sowohl die schulische als auch die außerschulische Betreuung<br />
findet ausschließlich durch pädagogische Fachkräfte statt.<br />
Die <strong>Leistungsvereinbarung</strong><br />
muss im Folgenden zu denjenigen<br />
Gliederungspunkten<br />
Aussagen enthalten, die für<br />
die betreffende Einrichtung /<br />
den Dienst zu treffen sind.<br />
Diese <strong>Leistungsvereinbarung</strong> wird zeitlich befristet, da sich der<br />
Träger in einer Übergangsphase befindet.<br />
siehe Anlage 1<br />
2 Junge Menschen, für die das Leistungsangebot bereitgestellt wird<br />
2.1<br />
Alter<br />
2.1.1<br />
Aufnahmealter<br />
In der Regel mit 10 Jahren<br />
nach dem Besuch der Grundschule<br />
2.1.2<br />
Betreuungsalter<br />
10 - maximal 21 Jahre<br />
bis zur Versetzung in die Klasse 11, in Ausnahmefällen auch bis<br />
Klasse 13 oder Ausbildungsende<br />
2.2<br />
Geschlecht<br />
Junge Menschen leben in alters- und geschlechtsgemischten<br />
Gruppen.<br />
2.3<br />
Staatsangehörigkeit<br />
• deutsche Kinder und Jugendliche<br />
• aus EU-Staaten<br />
• aus anderen Nationen<br />
• Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF)
4<br />
2.4<br />
Bedarfslage, aus welcher<br />
der Hilfeanspruch<br />
erwächst<br />
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die<br />
• Störungen im Sozialverhalten zeigen<br />
• unzureichenden Sozialisationsbedingungen mit Folgen einer<br />
frühkindlichen Deprivation haben<br />
• in ihrem familiären Umfeld nicht adäquat gefördert werden<br />
können und einen überschaubaren und klar strukturierten Lebensraum<br />
für ihre Entwicklung benötigen<br />
• durch den Funktionsverlust der Familie gefährdet oder bereits<br />
geschädigt sind<br />
• einen grundlegenden Mangel an Handlungskompetenz und<br />
Erfolgserlebnissen vorweisen<br />
• Schwierigkeiten in den Bereichen soziale Beziehungsfähigkeit<br />
und emotionaler Entwicklung zeigen<br />
• soziale Anpassungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten<br />
haben z. B.<br />
- psychische Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten<br />
haben<br />
- Wahrnehmungs- und Konzentrationsschwierigkeiten haben<br />
- eine Teilleistungsstörung wie Lese- und Rechtschreibschwäche<br />
besitzen<br />
- Konzentrationsdefizite wie ADS/ ADHS sowie die Tendenz,<br />
Anforderungen im schulischen Bereich auszuweichen<br />
aufweisen<br />
- mit schulischen Problemen, Blockaden im Lernprozess<br />
behaftet sind<br />
- nach einer ambulanten oder stationären psychiatrischen<br />
Behandlung integriert werden sollen und ggf. in Zusammenarbeit<br />
mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie weiter<br />
therapiert werden in Zusammenhang mit ADS / ADHS<br />
- den Schulbesuch abgebrochen, ausgesetzt oder verweigert<br />
haben<br />
• den Status "unbegleitete, minderjährige Flüchtlingskinder"<br />
(UMF) haben<br />
2.5 Notwendige Ressourcen<br />
2.5.1<br />
Der junge Mensch<br />
In die Einrichtung werden junge Menschen, die grundsätzlich bereit<br />
sind, Perspektiven zu entwickeln und eine Veränderung ihrer<br />
persönlichen Situation wünschen und selber bei der Veränderung<br />
mitarbeiten wollen, aufgenommen.<br />
Er muss diese Betreuungsform akzeptieren, sich an die Regeln<br />
halten und bereit sein, sich in eine Gemeinschaft zu integrieren.<br />
Der junge Mensch sollte der deutschen Sprache mächtig sein und<br />
muss im Realschul- oder Gymnasialbereich beschulbar sein bzw.<br />
im Einzelfall nach Ende der Schulpflicht beruflich integriert werden<br />
wollen. (siehe auch 1. 4)<br />
Die Familie des jungen Menschen sollte bereit sein,
5<br />
2.5.2<br />
Die Familie des jungen<br />
Menschen<br />
- sich auf das Setting der Einrichtung einzulassen, Beratungsangebote<br />
und Gespräche zulassen<br />
- gemeinsam mit der Einrichtung, der Schule und anderen an<br />
der Erziehung Beteiligten zum Wohle des Betroffenen gemeinsame<br />
Entscheidungen zu unterstützen und mitzutragen.<br />
- alle zur Erfüllung des Betreuungsauftrages notwendigen persönlichen<br />
Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />
- Den Kontakt zu dem jungen Menschen aufrecht zu erhalten.<br />
- Die Familie des jungen Menschen sollte der deutschen Sprache<br />
mächtig sein.<br />
2.6<br />
Ausschlüsse<br />
Nicht aufgenommen werden:<br />
Kinder und Jugendliche, die Suchtmittelgebrauch haben, die eine<br />
geistige- oder Mehrfachbehinderung vorweisen, eine erhebliche<br />
Körperbehinderung (z. B. Rollstuhlfahrer) zeigen, eine akute seelische<br />
Beeinträchtigung haben.<br />
Bei Konsum illegaler Drogen erfolgt zwingend eine Entlassung aus<br />
der Einrichtung.<br />
2.7<br />
Einzugsgebiet, sozialräumliche<br />
Zuständigkeit<br />
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche aus der Region,<br />
dem gesamten Bundesgebiet sowie aus dem Ausland.<br />
3 Ziele des Leistungsangebotes<br />
3.1<br />
Benennung des<br />
Leistungsangebotes<br />
Die Zieldefinitionen erfolgen für folgende drei Leistungsbereiche:<br />
§ 27 i. V. mit § 34 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung,<br />
sonstige betreute Wohnform<br />
§ 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder<br />
u. Jugendliche im Zusammenhang mit ADS / ADHS (siehe ICD<br />
10 F90-98)<br />
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige<br />
in Verbindung mit intensiven schulischen Förderangeboten
6<br />
3.2<br />
Ziele der Hilfe<br />
gem. SGB VIII<br />
Unterziele, Teilziele<br />
gem. § 27 i. V. mit § 34 SGB VIII:<br />
„§ 34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform<br />
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht<br />
(Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll<br />
Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben<br />
mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung<br />
fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand<br />
des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten<br />
der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie<br />
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder<br />
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder<br />
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein<br />
selbständiges Leben vorbereiten.<br />
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung<br />
sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt<br />
werden.“<br />
gem. § 35a SGB VIII:<br />
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche<br />
mit dem Ziel,<br />
- eine drohende Behinderung zu verhüten;<br />
- eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern;<br />
- der Eingliederung in das gesellschaftliche Leben;<br />
- der Teilnahme am öffentlichen Leben.<br />
gem. § 41 SGB VIII:<br />
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung:<br />
- Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung<br />
- Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung<br />
- Leistungsangebot i. d. R. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres<br />
Im Einzelfall vereinbarte Teil- und Unterziele können denen gemäß<br />
§ 34 zum Teil entsprechen (d.h. mehr Ziele aus diesem Katalog<br />
sind ggf. auch intensiver zu bearbeiten im Rahmen der Bewältigung<br />
einer seelischen Beeinträchtigung).<br />
Folgende Teilziele gelten grundsätzlich:<br />
- Förderung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung von<br />
Kindern und Jugendlichen; jungen Erwachsenen<br />
- Vermittlung im Hilfeplan besprochener individueller Hilfs- und<br />
Förderangebote<br />
- Gewährleistung eines Ortes zum Leben ggf. auf längere Zeit,<br />
Erlangung emotionaler Sicherheit<br />
- Gewährleistung der individuellen Basisversorgung<br />
- gesunde Lebensführung, Ernährung etc.<br />
- Sicherung der ärztlichen Grundversorgung<br />
- Entwicklung sozialer Kompetenzen, angemessenem Verhalten<br />
in der Gruppe<br />
- Hilfen beim Umgang mit Erfolg und Versagen
7<br />
- Einhaltung und Akzeptanz von Regeln<br />
- Schaffung von Alltagsstruktur und Gestaltung sämtlicher Lebensbereiche<br />
- positive und aktive Gestaltung der Freizeit<br />
- altersgerechte Entwicklung mit möglichst eigenständiger Lebensführung<br />
(Umgang mit Geld, Zubereiten von Mahlzeiten,<br />
Wäschepflege, Ordnung im eigenen Bereich, Umgang mit Behörden,<br />
Banken, öffentlichen Verkehrsmitteln)<br />
- Auseinandersetzung mit Sexualität und der Beziehung zum<br />
eigenen Körper<br />
- Integration in das Lebensumfeld, Wohngruppe, Schule, im Einzelfall<br />
auch in Ausbildung und Beschäftigung<br />
- Erreichung des angestrebten Schulabschlusses, zusätzliche<br />
schulische Hilfen<br />
- Förderung eines zielgerichteten Lernverhaltens<br />
- Entlastung des ggf. belasteten Verhältnisses zu den Eltern, der<br />
Familie, ggf. Stärkung der Elternkompetenz durch Entwicklung<br />
tragfähiger Eltern-Kind-Beziehungen<br />
- Hilfen bei der Lebensplanung und Zukunftsorientierung.<br />
4 Regelleistungsangebot / Struktur- und Prozessdaten<br />
der Einrichtung<br />
4.1 Strukturdaten der Einrichtung / des Dienstes<br />
4.1.1<br />
Standortaspekte<br />
4.1.2<br />
Organisationsstruktur<br />
<strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> liegt abseits vom Trubel der Städte und Ballungsräume,<br />
umgeben von einer idyllischen Parklandschaft mit hügeligen<br />
Wald- und Wiesengelände am Rand des idyllischen Lumdatals, zwischen<br />
dem Lahntal und dem Vogelsberg. Südlich schließt sich die<br />
Wetterau an.<br />
Die Einrichtung befindet sich in der Gemeinde Allendorf (Kreis Gießen),<br />
an der Lumda gelegen, einem kleinen Nebenfluss der Lahn,<br />
im Ortsteil <strong>Nordeck</strong>.<br />
Die Universitätsstadt Gießen liegt ca. 20 km entfernt, die Universitätsstadt<br />
Marburg ca. 15 km.<br />
Die nächsten Bahnhöfe befinden sich in Lollar (Main-Weser-Bahn)<br />
und Gießen.<br />
<strong>Nordeck</strong> selbst ist an das öffentliche Nahverkehrsnetz angeschlossen.<br />
In der Einrichtung stehen z. Z. 91 Wohnplätze, davon 60 Plätze im<br />
Jugendhilfebereich (siehe auch Anlage 1)<br />
- Hof Rühl: 7 und 6 Plätze<br />
- Ulmenhaus: 8 und 6 Plätze<br />
- Rilke-Haus: 11 und 7 Plätze<br />
- Zander-Haus: 11 Plätze<br />
- Pestalozzi-Haus: 4 Plätze
8<br />
zur Verfügung.<br />
Vier weitere Wohngruppen befinden sich in der <strong>Burg</strong>. Hier soll künftig<br />
der klassische Internatsbereich aufgebaut werden. Derzeit sind hier<br />
neben Privatzahlern noch Kinder und Jugendliche im Rahmen der<br />
Jugendhilfe untergebracht. In diesem Teil der Einrichtung werden<br />
künftig keine weiteren Aufnahmen im Rahmen der Jugendhilfe erfolgen.<br />
Darstellung der Trägerstruktur:<br />
Die Eintragung ist am 29.01.1954 erfolgt. (Verfügung des Amtgerichts<br />
Marburg Lahn vom 03.02.1954 - 6 V.R. Nr. 235).<br />
Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist vom Finanzamt Marburg mit<br />
Verfügung vom 09.01.1954 anerkannt worden.<br />
Der Verein <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> e. V. verfolgt ausschließlich<br />
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.<br />
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.<br />
Die Aufnahme als Mitglied ist an eine persönliche Verbundenheit mit<br />
dem <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> und den dort verwirklichten pädagogischen<br />
Gedanken geknüpft.<br />
Organe des Vereins sind:<br />
1. Der Vorstand und<br />
2. Die Mitgliederversammlung.<br />
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern: dem Ersten, Zweiten und<br />
Dritten Vorsitzenden.<br />
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus den Reihen<br />
der Vereinsmitglieder gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.<br />
Der Vorstand führt seine Geschäfte ehrenamtlich.<br />
Mindestens einmal jährlich treten die Mitglieder des Vereins zur ordentlichen<br />
Mitgliederversammlung zusammen, um den Geschäftsbericht<br />
entgegenzunehmen, die Jahresrechnung zu prüfen und zu<br />
genehmigen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen sowie den Haushaltsplan<br />
für das neue Geschäftsjahr festzusetzen. Dabei hat die<br />
Mitgliederversammlung darauf Bedacht zu nehmen, dass das Finanzgebaren<br />
des Vereins auf die ausschließliche und unmittelbare<br />
Erfüllung des gemeinnützigen Vereinszwecks abgestellt bleibt.<br />
Der ehrenamtlich agierende Beirat soll aus Persönlichkeiten bestehen,<br />
die dem pädagogischen Gedanken des <strong>Landschulheim</strong>s nahe<br />
stehen. Er soll in der Lage sein, die Ziele des Vereins nach außen<br />
werbend zu vertreten und den Vorstand in pädagogischer, wirtschaftlicher<br />
und rechtlicher Hinsicht zu beraten.<br />
Darstellung der Leitungsstruktur<br />
Gesamtleitung:<br />
Gesamtverantwortung, Geschäftsführung<br />
Erziehungsleitung für die Kinder- und Jugendhilfe:<br />
Fachliche Verantwortung für alle pädagogischen MitarbeiterInnen<br />
des Gruppendienstes, Fach- und Dienstaufsicht für alle hier eingesetzten<br />
MitarbeiterInnen.<br />
Wirtschaftsleitung:
9<br />
Leitung der technischen MitarbeiterInnen sowie des Hauswirtschafts-<br />
und Küchenpersonals<br />
Verwaltungsstruktur<br />
Die tägliche Dokumentation und Organisation findet direkt in den<br />
Wohngruppen statt.<br />
Alle weiteren Dokumentationen und Verwaltungstätigkeiten des<br />
<strong>Landschulheim</strong>es sind in einer zentralen Verwaltung für Schule,<br />
Internat und Wohnheim gebündelt.<br />
4.1.3<br />
Personelle Ausstattung<br />
in den Wohngruppen<br />
Das <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> befindet sich derzeit in einem<br />
grundlegenden und umfassenden Weiterentwicklungsprozess, wobei<br />
insbesondere der Bereich für die Kinder- und Jugendhilfe neu<br />
aufgebaut wird.<br />
Die anstehenden Veränderungen werden auf Grundlage der Hessischen<br />
Rahmenvereinbarung schrittweise (siehe Anlage 1) 1 umgesetzt.<br />
Pädagogisches Personal in den Wohngruppen:<br />
Im Jugendhilfebereich werden die Wohngruppen zur Zeit von mindestens<br />
zwei pädagogischen Mitarbeiten betreut. Diese können<br />
sowohl Lehrer-Erzieher (Doppelfunktion), als auch pädagogische<br />
Fachkräfte (Erzieher, Pädagogen etc.) sein. Nach dem historisch<br />
bedingten familienanalogen Prinzip leben die Fachkräfte mit Doppelfunktion<br />
in den jeweiligen Wohngruppen mit.<br />
Die Aufsichtspflicht wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben<br />
gewährleistet.<br />
Zielsetzung ist, eine schrittweise Annäherung an die Betreuungsintensität<br />
im Rahmen von Jugendhilfe. Der jeweils aktuelle Personalstand<br />
kann beim Träger erfragt werden.<br />
4.1.4<br />
Räumliche Ausstattung<br />
• Schulhaus 1<br />
• Schulhaus 2 mit Schwimmbad<br />
• <strong>Burg</strong> mit 4 Wohngruppen („privates Internat“)<br />
- Zentral-Küche<br />
- Speisesaal („Rittersaal“)<br />
- Konferenzzimmer<br />
- Wäscherei<br />
- Näherei<br />
• Ulmenhaus mit Verwaltungstrakt<br />
- Büros für<br />
- Leitung, Erziehungsleitung, Wirtschaftsleitung;<br />
- Büro für allgemeine Verwaltung;<br />
- Räume für 2 Psychologinnen,<br />
- 2 Wohngruppen<br />
• Hof Rühl mit 2 Jugendhilfe-Wohngruppen<br />
• Rilke-Haus mit 2 Wohngruppen<br />
• Zander-Haus mit 1 Wohngruppe<br />
• Pestalozzi-Haus mit 1 Wohngruppe<br />
1 Basis ist eine mit dem Hessischen Sozialministerium und dem örtlich zuständigen Jugendamt abgestimmte<br />
Planung „Konzeptionelle Änderungen <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> vom 16.11.2010.
10<br />
• Jugend- und Freizeithaus<br />
• Historische Kirche<br />
• Pavillons für Kunstgilde, Musikunterricht<br />
• Informatikraum mit 15 Plätzen<br />
• Schreinerei<br />
• Lehrküche<br />
• Werkhaus (Textiles Gestalten)<br />
• Blockhaus (Musikunterricht)<br />
• Goethehäuschen (Musik, Band, Schlagzeug)<br />
• Weinbergpavillon (Künstlerisches Gestalten)<br />
• Grillhütte<br />
• Fitnessraum<br />
• Ortseigene Sporthalle (Bürgerhaus)<br />
• Naturtheater<br />
• Hartplatz (für unterschiedlichste Ballsportarten)<br />
• Tennisplatz<br />
• Bienenhaus<br />
• etc.<br />
Fast alle Kinder und Jugendlichen sind in 1 oder 2-Bettzimmern<br />
untergebracht, mit Ausnahme eines 3-Bettzimmers.<br />
Alle Gruppen verfügen über ausreichende Sanitär- und Gemeinschaftsräume<br />
2 .<br />
Die Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe verfügen über ein<br />
Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Dienstzimmer für päd. MitarbeiterInnen<br />
(realisiert im Hof Rühl ab 2010, geplant in allen anderen Bereichen<br />
für die nächsten 4 Jahre).<br />
4.1.5<br />
Ernährung / Hauswirtschaft<br />
Die Versorgung findet mit Ausnahme der Ferienzeiten zentral statt.<br />
Darüber hinaus wird eine Grundreinigung innerhalb der Ferien sowie<br />
bei Neueinzug von Jungen Menschen durchgeführt.<br />
Eine Hauswirtschafterin ist für die zentrale Reinigung der Kleidung<br />
etc. zuständig.<br />
Personal:<br />
1 Küchenleiter/in (Koch/Köchin)<br />
14 Teilzeitbeschäftigte (entspricht 11,5 Vollzeitstellen).<br />
Diese 15 MitarbeiterInnen arbeiten in den Bereichen<br />
• Küchenpersonal<br />
• Reinigungspersonal in Haus und Schule<br />
• Wäschefrau<br />
• Hilfskräfte in Haus, Schule und Küche<br />
Zur Aneignung hauswirtschaftlicher Kompetenzen sind die Kinder<br />
und Jugendlichen so weit wie möglich in die hauswirtschaftlichen<br />
Prozesse mit eingebunden.<br />
4.1.6<br />
Technisches Personal<br />
Das Technische Personal gliedert sich in folgende Vollzeitstellen:<br />
• 5 Handwerker (Vorarbeiter, Schreinerei, Haus, Garten)<br />
• 1 Auszubildender<br />
2 bzw. deren Ausbau ist in Planung und wird gemäß Konzept vom 16.11.10 (siehe Anlage1) umgesetzt
11<br />
• 1 Fahrer<br />
• 2 Bademeister (1 VZÄ)<br />
Die Handwerker sind für die Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten<br />
innerhalb der Einrichtung und die Pflege der Außenanlage zuständig.<br />
Zusätzlich können in den Bereichen Schreinerei und Garten<br />
Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Neigungen tätig werden<br />
oder auferlegte Arbeitsstunden ableisten.<br />
Der Fahrer gewährleistet den Transport zu externen Freizeit- und<br />
Therapieangeboten sowie zu Fachärzten.<br />
Der Bademeister ist für die Gewährleistung des Hallenbadbetriebes<br />
verantwortlich.<br />
4.1.7<br />
Sonstiges<br />
• 2 Dipl.-Psychologinnen mit je halber Stelle und unterschiedlichen<br />
Schwerpunkten (Siehe Punkt 4.2.3.2. - Therapieverfahren<br />
und Indikation)<br />
• 1 Krankenschwester<br />
Die Psychologinnen bieten gesprächs- sowie verhaltenspädagogische<br />
Angebote für die jungen Menschen im schulischen wie auch<br />
nachschulischen Bereich an.<br />
Die Krankenschwester koordiniert die ärztliche Versorgung sowie<br />
die Medikation. Gleichzeitig ist sie als Bezugserzieherin in einer<br />
Wohngruppe tätig.<br />
Zusätzlich Honorarkräfte für:<br />
• English Conversation<br />
• Antiaggressionstraining / Selbstbehauptungstraining<br />
• Gilde "Live Action Role Playing"<br />
• Suchtprävention<br />
• EDV-Administration<br />
siehe Anlage 2<br />
4.2<br />
Prozessdaten der Einrichtungen<br />
4.2.1<br />
Personelle Organisation<br />
4.2.1.1<br />
Pädagogische Betreuung<br />
Dienstplangestaltung erfolgt monatlich in Kooperation aller Beteiligten<br />
in der Verantwortung des Dienstvorgesetzten<br />
(vgl. Punkt. 4.2.1.3.)<br />
Die Betreuung erfolgt sieben Tage pro Woche an 365 Tagen im<br />
Jahr.<br />
Für jeden jungen Menschen ist ein Bezugserzieher fallführend. Sie<br />
steuern den gesamten pädagogischen Prozess für die entsprechenden<br />
Bezugskinder, halten den Kontakt zu den PSB sowie den
12<br />
fallführenden Jugendämtern, bereiten Hilfeplangespräche mit den<br />
jungen Menschen vor und nach. Sie verfassen die Entwicklungsberichte,<br />
strukturieren den Gruppenalltag und bieten freizeitpädagogische<br />
Angebote an.<br />
Nachts leisten alle verantwortlichen päd. MitarbeiterInnen abwechselnd<br />
Nachtbereitschaft.<br />
Maximal für je 2 Wohngruppen eines Bereiches und für jedes Haus<br />
ist ein/e MitarbeiterIn in der Nachtbereitschaft eingesetzt.<br />
Die Krankheitsvertretung wird durch einen Teil der externen LehrerInnen<br />
sichergestellt.<br />
4.2.1.2<br />
Sonstige Dienste<br />
Es gibt ein umfangreiches Angebot an Arbeitsgemeinschaften (Gilden)<br />
welches zum Teil durch MitarbeiterInnen und teilweise durch<br />
Honorarkräfte abgedeckt wird.<br />
siehe Anlage 2 (Gilden)<br />
4.2.1.3<br />
Leitung<br />
Gesamtleitung:<br />
Die Gesamtleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung<br />
und ist für die Geschäftsführung verantwortlich. Sie wirkt strukturierend<br />
und zielvorgebend. Sie ist weiterhin verantwortlich für Kontrolle,<br />
Beratung und Unterstützung aller MitarbeiterInnen.<br />
Erziehungsleitung:<br />
Die Erziehungsleitung unterstützt die Gesamtleitung bei der Wahrnehmung<br />
ihrer Leitungsaufgaben. Sie ist in diesem Rahmen in allen<br />
pädagogischen / erzieherischen Dingen gegenüber allen MitarbeiterInnen<br />
weisungsbefugt. Sie trägt die fachliche Verantwortung für alle<br />
Wohngruppen und für die pädagogischen MitarbeiterInnen des<br />
Gruppendienstes. Sie hat die Fach- und Dienstaufsicht für alle hier<br />
eingesetzten MitarbeiterInnen und ist direkter Dienstvorgesetzter<br />
der Psychologinnen und der ErzieherInnen. Für die Sicherstellung<br />
der kontinuierlichen Erziehungs- und Hilfeplanung ist die Erziehungsleitung<br />
verantwortlich. Dies geschieht über regelmäßige<br />
Dienst- und Teambesprechungen.<br />
Wirtschaftsleitung:<br />
Die Wirtschaftsleitung steuert und überwacht alle finanziellen Abläufe<br />
in der Einrichtung.<br />
Zusätzlich ist sie für die Leitung der technischen MitarbeiterInnen<br />
sowie des Hauswirtschafts- und Küchenpersonals verantwortlich.<br />
siehe auch Anlage 3 (Organigramm)<br />
4.2.1.4<br />
Verwaltung<br />
• Die allgemeinen Verwaltungstätigkeiten werden von zwei Verwaltungsfachkräften<br />
durchgeführt (2 VZÄ). Alle pädagogisch relevanten<br />
Schriftstücke werden den jeweiligen Jugendämtern<br />
zugesandt, der Schriftwechsel mit den Jugendämtern erfolgt<br />
über die Erziehungsleitung.<br />
• Die Entgeltvereinbarung und die Überwachung der Finanzen<br />
werden direkt vom Träger durch den Vorstand und die Gesamt-
13<br />
und Wirtschaftsleitung der Einrichtung getätigt.<br />
Die Verwaltungstätigkeiten für die jungen Menschen umfassen unter<br />
anderem folgende Punkte:<br />
• Verwaltung von Wirtschaftsgeldern, Taschengeldern, Bekleidungsgeldern<br />
• Schriftverkehr, Telefondienst, Postdienst<br />
• Planung und Durchführung von Ferienfreizeiten<br />
• Kostengünstiger Einkauf für und mit den jungen Menschen<br />
• Erstellen und Fortschreibung der Hilfepläne, fachliche Stellungnahmen,<br />
Dokumentationen etc.<br />
Die jungen Menschen sind über die sie direkt betreffenden Verwaltungstätigkeiten<br />
informiert und werden daran beteiligt.<br />
4.2.1.5<br />
Technischer Dienst<br />
siehe 4.1.6<br />
Die Kinder- und Jugendlichen werden für Dienste die gesamte<br />
Wohnanlage betreffend partiell mit eingebunden.<br />
Entsprechend der Neigungen und Wünsche der jungen Menschen<br />
ist stets eine Mitarbeit möglich.<br />
Ableistung von Arbeitsauflagen als pädagogische Maßnahme kann<br />
in diesen Bereichen ebenfalls gewährleistet werden.<br />
4.2.1.6<br />
Hauswirtschaft<br />
siehe 4.1.5<br />
Das Mittagessen wird grundsätzlich im Speisesaal der <strong>Burg</strong> eingenommen.<br />
In den Jugendhilfegruppen findet die Vor, Zu- und Nachbereitung<br />
der kleinen Mahlzeiten (entsprechend des Umbauplanes der Anlage<br />
1) in den gruppeneigenen Küchen durch die jungen Menschen zusammen<br />
mit den päd. Fachkräften statt. Dort wird auch punktuell<br />
gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen gekocht. Zur Verselbständigung<br />
erfolgt der Einkauf der Lebensmittel teilweise zusammen<br />
mit den Kindern und Jugendlichen.<br />
Die Hauswirtschaftskräfte erledigen ihre Aufgaben in Abstimmung<br />
mit Leitung und MitarbeiterInnen unter Berücksichtigung der Wünsche<br />
der BewohnerInnen insbesondere hinsichtlich der Speiseplanaufstellung<br />
und Gestaltung von Festen und Feiern.<br />
Die jungen Menschen werden zum strukturierten Ordnen ihrer persönlichen<br />
Dinge und der Zimmer angeleitet.<br />
Im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften (Gilden) oder an Gruppenabenden<br />
kann unter Anleitung unseres Kochs in der Küche gekocht<br />
werden.<br />
Zur Ergänzung der hauswirtschaftlichen Kompetenzen werden die<br />
Kinder und Jugendlichen zur Mülltrennung angeleitet.<br />
4.2.1.7 Darstellung der int. und ext. Leistungen des Angebots:
14<br />
Sonstiges • ärztlich verordnete Psycho-Therapie über Psychotherapeuten in<br />
der Region<br />
• ärztliche Versorgung nach Bedarf durch niedergelassene Ärzte<br />
und Kliniken in der Umgebung<br />
• Unterrichtung an weiterführenden öffentlichen Schulen (bei Bedarf)<br />
• Kooperation mit örtlichen Vereinen (individuelle Freizeitangebote)<br />
• Kooperation mit div. Praktikumsstellen<br />
• Kooperation mit dem Suchthilfezentrum Gießen<br />
• Antiaggressionstraining<br />
Angebote außerhalb der Regelleistung sind u. a. folgende:<br />
• Instrumentalunterricht über Musikschulen<br />
• Reitunterricht<br />
• Golfunterricht<br />
• etc.<br />
4.2.2<br />
Leitlinien der sozialpädagogischen Leistung und deren Umsetzung /<br />
Methodische Orientierung<br />
4.2.2.1<br />
Leitbild/Leitlinien<br />
Das <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> hat im Rahmen der Reformpädagogischen<br />
Grundsätze der Landerziehungsheime ein Leitbild entwickelt,<br />
dem sich Erzieher, Lehrer, MitarbeiterInnen sowie Eltern- und<br />
junge Menschen verpflichtet fühlen und mit dem sich das <strong>Landschulheim</strong><br />
zum Ziel gesetzt hat, auf ein selbstständiges, eigenverantwortlich<br />
gestaltetes und zukunftsfähiges Leben vorzubereiten. Es<br />
lautet:<br />
„Wir achten den Menschen, die Natur und die Dinge. Wir schenken<br />
Vertrauen und nehmen Kinder und Jugendliche und alle Menschen<br />
mit ihren Interessen, Ängsten und Sorgen ernst. Die Entwicklung<br />
des Umgangs miteinander, die Schärfung des ökologischen Bewusstseins<br />
und die Pflege unserer Einrichtung sind uns wichtig. Wir<br />
schätzen das <strong>Landschulheim</strong> nicht nur als Schule, sondern besonders<br />
auch als Jugendhilfeeinrichtung und Internat. Wir achten auf<br />
Gemeinsinn und fördern die Selbsttätigkeit. Wir trainieren das Einhalten<br />
von Regeln und Grenzen, fördern das Selbstwertgefühl und<br />
üben tolerantes Miteinander.<br />
Wir sehen im Erziehen und gleichermaßen im Lernen und Unterrichten<br />
den Kern unserer Arbeit. Wir fördern und fordern Neugier, selbst<br />
organisiertes und methodisches Vorgehen bei allen Lernprozessen.<br />
Wir verlangen und anerkennen Leistung. Wir stärken unsere Kompetenzen<br />
und bilden unsere Sinne.<br />
Wir treten für eine nachhaltige Erziehung und Bildung ein. Wir vermitteln<br />
Qualifikationen, die den Kindern und Jugendlichen ermöglichen<br />
sollen, sich die Welt zu erschließen. Unsere Erziehung verfolgt<br />
das Ziel, Selbstständigkeit und Handeln in Zusammenhängen zu<br />
vermitteln.“
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Als <strong>Landschulheim</strong> steht die Einrichtung in einer reformpädagogischen<br />
Tradition, die zu aktuellen Bildungsaufgaben zeitgemäße<br />
Leitvorstellungen anbietet: Bildung des „ganzen Menschen“, Persönlichkeitsentwicklung<br />
in einem an verbindlichen Werten orientierten<br />
Lebenszusammenhang, eine Schulwirklichkeit als gemeinschaftsbezogenes<br />
und ganzheitliches Leben und Lernen.<br />
Die personellen Garanten dieser Einheit sind die Erzieherinnen und<br />
Erzieher sowie die Internatspädagoginnen und -pädagogen, die<br />
zum Teil auch die Lehrerinnen und Lehrer sind. Sie teilen ihren Alltag<br />
mit den ihnen anvertrauten Jugendlichen, sie sind Vertraute und<br />
Vorbilder und auch Lernberater.<br />
Ziel unserer Erziehung ist, demokratisches Handeln, geprägt von<br />
Respekt und Toleranz, von Zuwendung und Hilfsbereitschaft, gegenseitiger<br />
Wertschätzung und Anerkennung Selbstachtung sowie<br />
die Motivation zu einer positiven Entwicklung.<br />
Sowohl im schulischen als auch im Internatsbereich soll das Sozialverhalten<br />
aufgebaut und stabilisiert werden. Die Kinder und Jugendlichen<br />
sollen sich mit Hilfe der pädagogischen Fachkräfte zu eigenständigen<br />
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln.<br />
Die Jungen Menschen sollen Kontakt-, Beziehungs-, Gruppen- und<br />
Konfliktfähigkeit erlangen.<br />
Sie sollen lernen mit Frustrationen und Aggressionen adäquat umzugehen,<br />
persönliche Grenzen anderer zu erkennen und eigene<br />
Grenzen zu setzen.<br />
4.2.2.2<br />
Umsetzung<br />
Aufnahmeverfahren<br />
Aufnahmeanfragen erfolgen durch das fallzuständige Jugendamt.<br />
Anschließend wird ein persönliches Vorstellungsgespräch mit dem<br />
Kind/Jugendlichen, den Personensorgeberechtigten und/oder dem<br />
fallzuständigen Jugendamt in der Einrichtung terminiert.<br />
An diesem Vorstellungsgespräch nehmen die Gesamt- und Erziehungsleitung<br />
sowie wenn möglich der/ die verantwortliche Mitarbeiter/<br />
in der Wohngruppe teil. In diesem Gespräch werden die Situation und<br />
der Hilfebedarf aus Sicht aller Beteiligten dargestellt und die Einrichtung<br />
in ihrer Arbeitsweise sowie die Rahmenbedingungen vorgestellt.<br />
Folgende Informationen werden dabei gegeben:<br />
• aktuelle Aufnahmekapazität<br />
• Zielgruppen, Ausschlusskriterien<br />
• Leistungen der Einrichtung gem. der LV<br />
• schulische sowie andere Bildungsangebote<br />
• pädagogische Konzepte gem. LV, allgemeine Regelungen<br />
• weiter benötigte Unterlagen zur Bearbeitung der Anfrage<br />
• Dringlichkeit der Aufnahme<br />
Zur pädagogischen und psychologischen Anamnese sind notwendig:
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• Hintergrundinformationen über den jungen Menschen<br />
• Persönlicher Bericht der Eltern<br />
• Persönliche Einschätzung des jungen Menschen<br />
• Eine Sozialanamnese des zuständigen Jugendamtes<br />
• Schulzeugnisse<br />
• ggf. Arztberichte (z. B. bei psychiatrischen Vorerkrankungen, anderen<br />
chronischen Erkrankungen)<br />
• evtl. Schweigepflichtsentbindung<br />
• ggf. Vorberichte anderer Institutionen, Gutachten und Hilfeplanprotokolle<br />
Der Erstkontakt findet in der Regel im <strong>Landschulheim</strong>, in Ausnahmefällen<br />
aber auch im Elterhaus, in einem psychiatrischen Krankenhaus<br />
oder in einer anderen Einrichtung der Jugendhilfe statt.<br />
Ein Besuch und ein Gespräch mit dem jungen Menschen im <strong>Landschulheim</strong><br />
sind aber in jedem Fall notwendig.<br />
Am Ende des Vorstellungsgespräches wird ein kurzfristiger Zeitrahmen<br />
festgelegt, in dem sich die Personensorgeberechtigten, der junge<br />
Mensch und/oder das fallzuständige Jugendamt sowie der Träger<br />
in Bezug auf eine Aufnahme entscheiden und sich gegenseitig informieren.<br />
Bei Aufnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe muss vor<br />
Aufnahme eine schriftliche Kostenzusage des fallzuständigen Jugendamtes<br />
vorliegen.<br />
Aufsichtspflicht,<br />
Gesundheit<br />
Aufsichtspflicht<br />
Die Aufsichtspflicht ist durch die Betreuung über Tag und Nacht im<br />
Schichtdienst abgedeckt.<br />
Jeder Mitarbeiter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet,<br />
die Aufsichtspflicht dem Alter und der individuellen Entwicklung<br />
gemäß wahrzunehmen.<br />
Hygiene<br />
Die zentrale Küche unterliegt der Kontrolle der zuständigen Aufsichtsbehörde.<br />
In allen Bereichen werden ausschließlich hygienische<br />
Handtuchrollen verwendet. Die Reinigung der Toiletten etc. erfolgt<br />
regelmäßig durch unser Reinigungspersonal.<br />
Regelmäßige Schulungen und Belehrungen der junger Menschen<br />
und MitarbeiterInnen zu Hygiene Maßnahmen finden statt (Informationen<br />
auch über die Ministerien).<br />
Gesundheit<br />
Die medizinische Grund-Versorgung erfolgt durch eine hauseigene<br />
Krankenschwester sowie einen Hausarzt und einen Zahnarzt im benachbarten<br />
Ort Allendorf.<br />
Für die Einhaltung ärztlich verordneter Routinen und die Berücksichtigung<br />
von Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten von<br />
Medikamenten etc. sind die jeweiligen Gruppen- und BezugserzieherInnen<br />
ebenfalls in der Verantwortung.<br />
Für eine bedarfsgerechte Vorstellung bei weiteren Fachärzten sind in<br />
Absprache mit den Eltern/PSB die jeweiligen Bezugserzieher in Zusammenarbeit<br />
mit der Krankenschwester in der Pflicht, alle Maßnahmen<br />
zur Gesundheitsvorsorge zu dokumentieren.
17<br />
Der Notfallpass der Einrichtung dient als Basis bei jeder medizinischen<br />
Behandlung der Kinder/Jugendlichen.<br />
Es finden standardisiert regelmäßige Drogen- Screenings statt.<br />
Gestaltung der Beziehung/emotionale<br />
Ebene<br />
Im <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> leben die Kinder und Jugendlichen<br />
in kleinen Wohngruppen mit durchschnittlich acht Kindern/ Jugendlichen.<br />
Dieses "familiäre Erziehungsklima" kommt den Bedürfnissen nach<br />
Geborgenheit und Nähe in überschaubaren Strukturen sehr entgegen.<br />
Die intensive pädagogische Beziehungsarbeit mit dem einzelnen jungen<br />
Menschen wird dabei in den Wohngruppen über ein Bezugserziehersystem<br />
gewährleistet bzw. organisiert.<br />
Pädagogische Geradlinigkeit und Konsequenz, gekoppelt mit Empathie<br />
und die Berücksichtigung individueller Eigenarten helfen sowohl<br />
den Alltag zu ordnen als auch dem Bedürfnis nach Nähe und Geborgenheit<br />
nachzukommen.<br />
Gezielte Hilfen zur persönlichen, sozialen oder schulischen Stabilisierung<br />
und Förderung können bei Bedarf zusätzlich auch über zwei<br />
interne Diplom-Psychologinnen sichergestellt werden.<br />
Neben dem jeweiligen Bezugserzieher stehen den jungen Menschen<br />
grundsätzlich alle MitarbeiterInnen als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Durch das Zusammenleben und einen vertrauensvollen Umgang wird<br />
die psychosoziale, emotionale und kognitive Entwicklung gefördert.<br />
Intensive Arbeit an einer tragfähigen Beziehung, erzieherische Auseinandersetzung<br />
und das Setzen von notwendigen Grenzen sind wesentlicher<br />
Bestanteil unserer Arbeit.<br />
Das richtige Maß an menschlicher Nähe bei professioneller Distanz<br />
ist dabei immer das Ziel eines jeden Mitarbeiters.<br />
Die MitarbeiterInnen haben den Auftrag, durch eigenes Vorleben einen<br />
respektvollen achtenden Umgang im Miteinander zu praktizieren<br />
und einzufordern.<br />
Gestaltung des Alltags<br />
In einer Phase altersbedingter Sprünge, Brüche und einer Neusortierung<br />
in der individuellen Entwicklung (Pubertät) liegt in der Regelmäßigkeit<br />
des Alltags eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich<br />
junge Menschen zuhause fühlen können.<br />
Durch einen geordneten Tagesablauf finden die Kinder und Jugendlichen<br />
ihre innere Ruhe und Ausgeglichenheit. Mit einer gezielten Hilfe<br />
zur Selbstorientierung und schulischen Stabilisierung wird die Reintegration<br />
in die Herkunftsfamilie gestützt und angestrebt.<br />
Der Schultag ist von 6:30 bis 16:00 folgendermaßen strukturiert:<br />
• Wecken<br />
• Frühstück mit Tagesinformation<br />
• Unterricht<br />
• 2. Frühstück<br />
• Unterricht<br />
• Mittagessen mit Tagesinformationen<br />
• Mittagspause<br />
• Unterricht
18<br />
Die Ganztagsschule ist von Unterricht in Doppelstunden, selbständigem<br />
Studieren sowie auflockernden Elementen wie einem zweiten<br />
schulinternen Frühstück, Projektunterricht, Schulausflügen sowie der<br />
Integration von Arbeitsgemeinschaften (Gilden) geprägt.<br />
Die Hausaufgabenbetreuung erfolgt durch die Lehrkräfte ebenfalls in<br />
dieser Zeit.<br />
Die Unterrichtswochen sind abwechselnd in eine erste Dekadenwoche<br />
und eine zweite Dekadenwoche aufgeteilt. Im Anschluss an die<br />
erste Woche bleiben alle jungen Menschen in der Einrichtung. An<br />
diesem Wochenende sind diverse Freizeit- AGs, Veranstaltungen der<br />
Junger Menschvertretung sowie Projekte oder Ausflüge platziert.<br />
Im Anschluss an die zweite Dekadenwoche ist ein Heimfahrwochenende<br />
gesetzt.<br />
Die Abreise ins Wochenende ist freitags nach dem gemeinsamen<br />
Mittagessen, die Anreise sonntags von 16:00 bis 19:30 Uhr.<br />
Über die Heimfahrten an Wochenenden und in den Ferien entscheiden<br />
immer die häuslichen Gegebenheiten bzw. die Absprachen mit<br />
den fallführenden Jugendämtern.<br />
Die Bewältigung des Alltags in und zwischen Wohngruppe und Schule<br />
ist ein zentrales Merkmal stationärer Erziehungshilfe in einem Internat.<br />
Regeln und Rituale, die zum Teil der Tradition der <strong>Landschulheim</strong>e<br />
entstammen, tragen dem Bedürfnis nach Struktur und Orientierung<br />
Rechnung.<br />
Strukturmerkmale des Alltags sind wiederkehrende Rhythmen,<br />
Aufgaben und Standardsituationen wie z. B.<br />
• Körper- und Gesundheitspflege<br />
• gemeinsame Mahlzeiten<br />
• Schulbesuch<br />
• Schulische Vertiefungsarbeiten und Übungen, die im Einzelfall<br />
darüber hinausgehen (Studium)<br />
• regelmäßige Freizeitgestaltung (z. B. in Gilden)<br />
• offene Freizeit / Ausgang<br />
• wechselnde Phasen von Ruhe und Aktivität<br />
• diverse Ämter innerhalb der Wohngruppen und auch für die gesamte<br />
Einrichtung<br />
• Gruppenabend (Familienabend) einmal pro Woche<br />
• regelmäßige Wohngruppen-Besprechungen<br />
Gestaltung der Freizeit<br />
Ganztagstypisch sind Teile der Freizeitangebote in den schulischen<br />
Bereich integriert und umgekehrt.<br />
Um 16:00 Uhr ist die Schulzeit beendet und es beginnt der Zeitraum<br />
in dem Freizeit- sowie Therapieangebote platziert sind.<br />
Von 20:00 bis 21:00 Uhr beginnt für alle Jungen Menschen das<br />
Abendsilencium und von 21:00 bis 22:00 Uhr je nach Sommer- oder<br />
Winterzeit die Nachtruhe.<br />
Das Gestalten von Festen, Geburtstagen und anderen Feiern ist ein
19<br />
fester Bestandteil der Beziehungsarbeit mit den jungen Menschen.<br />
Gestalteter Alltag wird zum Lern- und Übungsfeld für die angestrebte<br />
Gestaltung des eigenen Lebens, einer eigenverantwortlichen Lebensführung<br />
und für die Vermittlung kultureller Werte.<br />
Regelmäßige Veranstaltungen sind:<br />
• eine gemeinsame Aktivität in der Woche je Wohngruppe (Familienabend/<br />
Gruppenabend) u. a. zur Nutzung des Hallenbades, des<br />
Freizeithauses, des Informatikraumes, der Lehrküche und des<br />
Fitnessraumes<br />
• Weihnachtsabend mit Weihnachtsandacht und Bäumchensuchen<br />
im Wald<br />
• traditionelles Krippenspiel mit über 40 aktiven Jungen Menschen<br />
• Elterntag mit div. Darbietungen, Bewirtung, Präsentation, Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Wanderungen bis zu 4 Tagen<br />
• Skifreizeit Obertauern<br />
• Hallowe’en-Party<br />
• Schuljahres-Abschlussfeier<br />
• Abschlussfahrt der 10. Klassen<br />
Die Einrichtung und ihre schöne Umgebung bieten eine Fülle von<br />
Anregungen zu praktischer Betätigung. Hier kann ein erheblicher Teil<br />
der Freizeit natürlich und erlebnisreich gestaltet werden.<br />
Theater- und Konzertbesuche in Marburg, Gießen oder Bad Hersfeld<br />
vermitteln kulturelle Eindrücke.<br />
Sport und Spiel bilden im Hinblick auf ihren hohen Ausgleichs-, Gesundheits-<br />
und Sozialisationswert einen weiteren Schwerpunkt unserer<br />
Erziehungsarbeit. Dafür stehen uns eine Turnhalle, ein Tennisplatz<br />
und andere Übungsstätten zur Verfügung, darunter ein mit Flutlicht<br />
ausgestatteter Allwetterplatz sowie ein hervorragend ausgestatteter<br />
Fitnessraum. Das eigene Hallenbad (mit Sauna) bietet den jungen<br />
Menschen in Unterricht und Freizeit hervorragende Möglichkeiten<br />
körperlicher Betätigung. Wandern, Volksläufe und Wettkämpfe mit<br />
anderen Schulen bereichern unser Sportprogramm. Die Teilnahme<br />
am alljährlichen 14-tägigen Skisportaufenthalt in den Alpen ist für alle<br />
Jungen Menschen ein freizeitpädagogischer Höhepunkt. Er hat sich<br />
nicht nur als beliebte Ergänzung unseres Sportunterrichts bewährt;<br />
vor allem kommt ihm durch seine positiven Auswirkungen auf die<br />
Gesundheit sowie seiner integrativen Funktion und Stärkung des<br />
Selbstbewusstseins unserer Jungen Menschen eine nicht zu unterschätzende<br />
Bedeutung zu.<br />
Aus den vielseitigen Möglichkeiten außerschulischer Tätigkeiten in<br />
Form von Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Gilden wählt<br />
jeder Junge Mensch eine seinen Interessen entsprechende Betätigung,<br />
die jeweils für ein Schulhalbjahr verpflichtend ist.<br />
Je nach Angebot kann er sich im handwerklichen Bereich entscheiden<br />
für z. B. Holzarbeiten, Basteln oder Tiffany, im musischen Bereich<br />
für Musik, Malen, Bildhauerei oder Tanzen und im sportlich-/<br />
gesundheitlichen Bereich für Fitness, Laufen, Fußball oder z. B.<br />
Mountainbike- Fahren. Angeboten werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften<br />
wie z. B. eine Schach-, Bibliotheks- und Französisch-Gilde<br />
u. v. a. mehr.<br />
Eigenverantwortliche Mitgliedschaft und Beteiligung einzelner Kinder
20<br />
und Jugendlicher in örtlichen Vereinen und Kirchen wird unterstützt<br />
und gefördert als erweiterte Möglichkeit, sich selbst zu erfahren.<br />
(z. B. Handballverein, Feuerwehr, Konfirmanden-/ Firmunterricht,<br />
Pferdepflegschaften)<br />
Regelmäßige Pflichten der Jugendlichen in den Wohngruppen („Ämter“)<br />
sowie für die Gesamtgemeinschaft werden von den Erziehern<br />
eingeteilt und angeleitet.<br />
Überwiegend im nachschulischen Bereich finden Freizeit- AGs, die<br />
Therapieangebote der Psychologinnen und des Diplom- Sportpsychologen/<br />
Antiaggressionstrainer sowie diverse pädagogische Angebote<br />
wie z. B. der wöchentliche Gruppenabend statt. Auch die Mitarbeit<br />
der jungen Menschen im technischen und Gartenbereich incl. der<br />
Ableistung von Arbeitsauflagen sind möglich.<br />
Auch in den Ferien und an Wochenenden ist eine Alltagsstruktur im<br />
vertrauten Rahmen rund um die Uhr gewährleistet.<br />
Gestaltung der schulischen<br />
und beruflichen Förderung<br />
und des nachschulischen<br />
Bereichs<br />
Das Unterrichten in Klassen von durchschnittlich 10 jungen Menschen<br />
sowie die lückenlose Verzahnung zwischen Ganztagsschulund<br />
Wohnbereich bieten Kindern und Jugendlichen ideale Rahmenbedingungen<br />
zur effektiven Rückführung in das Schulsystem und die<br />
Hinführung an das eigenmotivierte und selbständige Lernen. Die<br />
Heranführung an einen kontinuierlichen Schulbesuch wird gewährleistet.<br />
Hierdurch gelingt es, junge Menschen wieder für den Lernstoff und<br />
die Schule zu motivieren und Defizite aufzuarbeiten.<br />
<strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong> ist insofern in der Lage, Kinder und Jugendliche zu<br />
einem erfolgreichen Schulabschluss zu führen. Positiv und unterstützend<br />
wirkt sich dabei aus, dass nicht nur Erzieher, sondern auch<br />
manche Lehrerinnen und Lehrer über den Unterricht hinaus erzieherische<br />
Aufgaben übernehmen.<br />
Als „Schule besonderer pädagogischer Prägung“ orientiert sie sich an<br />
den hessischen Rahmenrichtlinien des Kultusministeriums und bietet<br />
gleichzeitig eine individuelle sowie differenzierte schulische Förderung.<br />
So ist es der Schule der Einrichtung möglich, Junger Mensch aus<br />
Haupt-/ Förderschulen aufzunehmen und auch eine Durchlässigkeit<br />
zwischen Gymnasial- und Realschulzweig zu gewährleisten.<br />
Weitere besondere Merkmale des Schulangebotes sind:<br />
• Förderunterricht in den Hauptfächern Deutsch, Englisch, Mathematik<br />
• English Conversation<br />
• Legasthenie-/ Dyskalkulie- Förderunterricht<br />
• Teilzertifizierung zum Prädikat „Schule und Gesundheit“ (u. a.<br />
Fach „Gesundheitserziehung“, zweites gesundes Frühstück in<br />
den Schulhäusern)<br />
• Informatikunterricht ab 5. Klasse<br />
• Schwimmunterricht im eigenen Hallenbad<br />
• durch Lehrkräfte betreute Hausaufgaben<br />
• berufsorientierendes Schulpraktikum in der 9. Klasse (ist auch in
21<br />
der Schreinerei, der Internatsküche sowie der Gärtnerei möglich)<br />
• Möglichkeit, kostenpflichtigen Nachhilfeunterrichts<br />
Zusammen mit Lehrern und Erziehern sollen die jungen Menschenschulische,<br />
berufliche und persönliche Ziele entwickeln und verfolgen.<br />
Die Erreichung des schulischen Abschlusses als die Voraussetzung<br />
für den Übergang in eine weiterführende Schule bzw. eine berufliche<br />
Ausbildung sind ordinärer Bestandteil dieser Perspektivenentwicklung.<br />
Als Grundlage dafür werden Basisqualifikationen wie Ausdauer, Zielstrebigkeit,<br />
Konzentration, Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit, Ordnung,<br />
Höflichkeit und der verantwortliche Umgang mit Materialien und Gegenständen<br />
eingeübt.<br />
Die Jugendlichen verlassen in der Regel nach dem Realschulabschluss<br />
oder nach der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe unsere<br />
Einrichtung.<br />
In der Regel kehren sie in das Elternhaus zurück, um dort eine weiterführende<br />
Schule zu besuchen oder eine Ausbildung zu beginnen.<br />
Im Einzelfall ist es möglich, in der Wohngruppe bis zur Verselbstständigung<br />
weiter betreut zu werden. Voraussetzung dafür ist der Besuch<br />
einer weiterführenden, öffentlichen Schule oder der Beginn einer betrieblichen<br />
Ausbildung oder Lehre.<br />
Zudem besteht die Möglichkeit, in der einrichtungseigenen Schreinerei<br />
eine Ausbildung zu absolvieren.<br />
Beteiligung der Kinder und<br />
Jugendlichen<br />
Die räumliche und die personelle Verknüpfung von Schule und Einrichtung<br />
schaffen beste Voraussetzungen, die jungen Menschen in<br />
übergreifende Entscheidungen einzubeziehen.<br />
Damit werden alle jungen Menschen nach § 8 SGB VIII und dem Erlass<br />
„Grundrechte in der Heimerziehung“ altersentsprechend an den<br />
sie betreffenden Prozessen und Entscheidungen beteiligt.<br />
Schülervertretung/ Einrichtungsrat, Vertrauenslehrer und Vertrauenserzieher<br />
Die jungen Menschen wählen Vertreter sowohl der Wohngruppen als<br />
auch der Schulklassen einen Vertrauenslehrer und einen Vertrauenserzieher.<br />
Einrichtungsrats-/ Schülervertretungssitzungen finden wöchentlich<br />
statt.<br />
Im Rahmen der Partizipation bearbeitete Themen sind z. B.:<br />
• Ferien- und Freizeitplanung<br />
• Allgemeine Regeln des Zusammenlebens<br />
• Patenschaften für neue Kinder/ Jugendliche<br />
• Mitspracherecht bei der Essens- und Getränkeplanung<br />
• Gestaltung der Häuser und des Außengeländes.<br />
Der Vertrauenslehrer und der Vertrauenserzieher unterstützen die<br />
Schülervertretung/Einrichtungsrat bei der Ausübung ihrer Aufgaben.<br />
Außer dem genannten Gremium (Einrichtungsrat/Schülervertretung)<br />
sind weitere Möglichkeiten der Beteiligung:
22<br />
• Klassenleiterstundebei Bedarf (Klassenleiter mit Schülern seiner<br />
Klasse)<br />
• Heimgemeinde bei Bedarf (Vollversammlung aller Kinder u. Jugendlichen<br />
sowie der päd. MitarbeiterInnen), Einberufung durch<br />
Gesamtleitung<br />
• Mittagsinformation für und durch die Kinder/ Jugendlichen (jeder<br />
hat die Möglichkeit nach dem Mittagessen aktuelle Informationen<br />
bekannt zu geben)<br />
• Einbeziehung der Jungen Menschen bei Entwicklungsberichten<br />
• Familienabende (Gruppenabende)<br />
• durch Kinder/ Jugendliche ggfs. durchgeführte Gilden<br />
• Teilnahme an Konferenzen<br />
Einbindung des familiären<br />
Umfeldes<br />
Als Elternergänzende Einrichtung wird die Einbindung des familiären<br />
Umfeldes als ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzeptes<br />
angestrebt.<br />
Die angemessene und mögliche Intensität der Elternarbeit ist abhängig<br />
vom Lebensalter, den individuellen Bedingungen und auch von<br />
den Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern.<br />
Der Kontakt wird durch den Bezugserzieher gepflegt, unterstützt und<br />
begleitet.<br />
Bei größeren Problemen wird die Erziehungs- oder Gesamtleitung mit<br />
hinzugezogen.<br />
Es wird den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, den Kontakt zu<br />
ihren Familien aufrechtzuerhalten.<br />
Zur Pflege der bestehenden sozialen Beziehungen am Heimatort<br />
werden regelmäßige zweiwöchentliche Heimfahrten gemäß des Jahresplaners<br />
angestrebt.<br />
Ein veränderter Bedarf der Heimfahrtregelung wird in den Hilfeplangesprächen<br />
abgestimmt.<br />
An den Wochenenden können die jungen Menschen nach Absprache<br />
von Eltern, Geschwistern, Freunden etc. besucht werden.<br />
Gesamtleitung, Erziehungsleitung, ErzieherInnen und LehrerInnen<br />
sorgen durch regelmäßigen mündlichen bzw. schriftlichen Kontakt zu<br />
den Sorgeberechtigten für Transparenz in der pädagogischen und<br />
schulischen Arbeit.<br />
Der Elternbeirat steht in engem Kontakt zur Gesamtleitung, zur Erziehungsleitung<br />
sowie zu den Eltern und stellt das Bindeglied zwischen<br />
den beiden Parteien dar. Er bringt Ideen ein und begleitet deren<br />
Umsetzung.<br />
Bei pädagogischen Sanktionen und Prozessen wird eine Einbindung<br />
der Eltern angestrebt.<br />
Die Bezugserzieher übernehmen fallführend die pädagogische Arbeit,<br />
die Gesamt- und Erziehungsleitung kann von ihnen als auch von den<br />
Eltern beratend/ moderierend hinzugezogen werden.<br />
Die qualifizierte Unterstützung durch unsere Schulpsychologinnen<br />
und weiteren Fachkräfte intensivieren die pädagogisch-
23<br />
psychologischen Bemühungen um jeden einzelnen Jugendlichen.<br />
Krisenintervention<br />
Im Rahmen einer stationären Betreuung kann es zu krisenhaften Entwicklungen<br />
kommen.<br />
Jederzeit ist eine Rufbereitschaft der Gesamtleitung/ der Erziehungsleitung<br />
gewährleistet.<br />
Die jungen Menschen bekommen Telefonnummern zur Verfügung<br />
gestellt, mit denen sie im Notfall die Diensthabenden der Wohnbereiche<br />
über ein Bereitschaftshandy erreichen.<br />
In der akuten Krisensituation handeln die diensthabenden MitarbeiterInnen<br />
zur Gefahreneindämmung unverzüglich (z. B. durch Alarmierung<br />
von Polizei oder Notarzt).<br />
Für andere Krisensituationen gilt folgende Verfahrensweise:<br />
Es erfolgt eine möglichst gemeinsame Entscheidung (Eltern/PSB,<br />
Jugendamt, Bezugserzieher, Psychologinnen, Krankenschwester,<br />
Gesamtleitung, Erziehungsleitung), ob eine interne Bewältigung der<br />
Krise möglich erscheint oder weitergehende Maßnahmen notwendig<br />
sind.<br />
• Bei einer Entscheidung für interne Hilfen werden vorrangig die<br />
Angebote der Psychologinnen der Einrichtung genutzt.<br />
• Bei einer Entscheidung für externe Hilfen ist zu prüfen, ob Maßnahmen<br />
wie z. B.<br />
- eine Einweisung in ein (psychiatrisches) Krankenhaus<br />
- Anbahnung externer therapeutischer Maßnahmen<br />
- die Einschaltung der Polizei<br />
- die Verlegung in eine andere Einrichtung<br />
richtig und angemessen erscheinen.<br />
Als pädagogische Sofortmaßnahme kann in Abstimmung mit den<br />
PSB und dem zuständigen JA b. B. auch das Mittel der kurzzeitigen<br />
Beurlaubung (Suspendierung) gewählt werden.<br />
Sollten die Hilfeangebote der Einrichtung als nicht ausreichend erscheinen,<br />
wird in Abstimmung mit den PSB und dem zuständigen JA<br />
über eine Verlegung in eine andere Einrichtung beraten.<br />
Dies kann auf Dauer (Entlassung) oder zu Therapiezwecken befristet<br />
sein.<br />
Bei allen besonderen Vorkommnissen werden die Eltern/PSB sowie<br />
das zuständige Jugendamt und die Heimaufsicht in jedem Fall an der<br />
Entscheidung beteiligt.<br />
Nach der Bewältigung einer aktuellen Krise erfolgt auf der Basis der<br />
Analyse eine Dokumentation des Falles mit dem Ziel, ggf. aktuelle<br />
Erkenntnisse zu nutzen und eine Wiederholung zu vermeiden.<br />
Die PSB, das Jugendamt etc. werden hierüber schriftlich informiert.<br />
Beendigung der Hilfe und<br />
Nachbetreuung<br />
Die vereinbarte Hilfe kann beendet werden<br />
• auf der Basis des Hilfeplangespräches wenn der Hilfebedarf nicht<br />
mehr besteht
24<br />
• wenn die Einrichtung dem Hilfebedarf des jungen Menschen nicht<br />
(mehr) gerecht werden kann<br />
• nach Erreichung des angestrebten Schulabschlusses nach Klasse<br />
10 (Regelfall) oder früher oder später (z. B. nach Klasse 13 -<br />
Abitur- oder abgeschlossener Berufsausbildung)<br />
• bei Regelverstößen (ggf. schriftliche Abmahnungen)<br />
• bei mangelnder Mitarbeit der jungen Menschen oder deren Personensorgeberechtigten<br />
Bei Konsum illegaler Drogen erfolgt zwingend eine Entlassung aus<br />
der Einrichtung.<br />
Auf der Basis regulärer oder außerordentlicher Hilfeplangespräche<br />
wird eine Vorbereitungsphase der Entlassung initiiert.<br />
Dieses Entlassungsverfahren ist zielorientiert:<br />
• Rückführung in das Elternhaus<br />
• selbständige Wohnform<br />
• ambulant betreute Wohnform<br />
• stationäre Wohnform<br />
4.2.3<br />
Leitlinien der diagnostischen, therapeutischen und medizinischen<br />
Leistung sowie deren Umsetzung / methodische Orientierung<br />
4.2.3.1<br />
Leitbild/Leitlinien<br />
Die Wahrnehmung des Kindes/Jugendlichen mit seinen Möglichkeiten,<br />
Stärken, Schwächen und mit seiner Biographie steht<br />
im Mittelpunkt unserer Bemühungen.<br />
Das Ziel der diagnostischen, therapeutischen und medizinischen<br />
Leistungen ist die psychische und physische Gesundheit<br />
der Heranwachsenden zu erhalten bzw. wiederherzustellen.<br />
Dies beinhaltet konkret<br />
• die Reduzierung von Verhaltensauffälligkeiten, Sozialkompetenz-<br />
Defiziten und Teilleistungsstörungen<br />
• eine emotionalen Entlastung und Stabilisierung<br />
• das Erlernen eines adäquaten Umgangs mit Aggressionen<br />
und Frustrationen<br />
• die Steigerung der Abgrenzungsfähigkeit und/ oder des<br />
Selbstvertrauens<br />
• den Erwerb nachhaltiger Lern- und Verhaltensstrategien<br />
4.2.3.2 Umsetzung<br />
Organisatorische Einbindung<br />
Krankenschwester<br />
Die Planung von Allgemein- und Facharztuntersuchungen wird<br />
von der Krankenschwester der Einrichtung koordiniert. Dafür<br />
erhält sie sofort bei Aufnahme eines Junger Menschs die gesundheitsrelevanten<br />
Daten der PSB. Bei Bedarf werden etwaige<br />
ärztliche oder psychologische Verordnungen, Kontrolluntersuchungen<br />
fortgesetzt oder die Vorstellung beim Facharzt vor-
25<br />
geschlagen (Eltern, Jugendamt). Im Einzelfall können spezielle<br />
Therapien (zum Beispiel logopädische, krankengymnastische,<br />
psychotherapeutische usw.) vermittelt werden.<br />
Für die Erstbegutachtung von erkrankten/ verletzten Junger<br />
Menschen ist die Krankenschwester erste Ansprechpartnerin.<br />
Weiterhin ist sie für die Stellung und Vergabe der Medikamente<br />
sowie die med. Dokumentation die Hauptverantwortliche. Im<br />
Krankheitsfall wird sie durch eingewiesene KollegInnen vertreten.<br />
Psychologinnen<br />
Zur emotionalen Entlastung und Stabilisierung sowie zum Erwerb<br />
nachhaltiger Lern- und Verhaltensstrategien arbeiten in<br />
der Einrichtung zwei Diplom- Psychologinnen mit entsprechender<br />
fachlicher Ausrichtung.<br />
Diese haben festgelegte Arbeitszeiten und Arbeitsorte in der<br />
Einrichtung.<br />
Die Teilnahme der jungen Menschen an ihren Angeboten wird<br />
von den Gruppenerziehern angebahnt, geplant und kontrolliert.<br />
Sportpsychologe<br />
Zum Erlernen eines adäquaten Umgangs mit Aggressionen,<br />
Frustrationen, sowie bei Mangel an Abgrenzungsfähigkeit und/<br />
oder Selbstvertrauen ist ein Diplom- Sportpsychologe/ Antiaggressionstrainer<br />
in der Einrichtung tätig. Dieser arbeitet regelmäßig<br />
einmal pro Woche mit ausgewählten Kindern und Jugendlichen.<br />
Unangemeldete oder kurzfristige entlastende Gesprächsangebote<br />
für die jungen Menschen sind möglich.<br />
Die psychologischen Fachkräfte stehen in permanentem Austausch<br />
mit den Bezugserziehern und der Erziehungs- und Gesamtleitung.<br />
Auf Anraten der Fachlehrer werden die Kinder/ Jugendlichen<br />
von den dafür ausgebildeten Fachkräften auf Legasthenie<br />
und/oder Dyskalkulie getestet.<br />
Diagnostisches Vorgehen<br />
Bei Bedarf der Testung einer Teilleistungsstörung (Legasthenie,<br />
Dyskalkulie) werden von den geschulten Fachkräften die entsprechenden<br />
standardisierten Testverfahren durchgeführt.<br />
Dies geschieht in Abstimmung mit den PSB sowie den Fallführenden<br />
Jugendämtern.<br />
Bei medizinischem Bedarf der Kinder und Jugendlichen werden<br />
Facharztbesuche durch die Krankenschwester angebahnt.<br />
Bei Bedarf einer psychiatrischen Diagnose werden die Angebote<br />
externer psychotherapeutischer Praxen sowie der Kinderund<br />
Jugendpsychiatrie in Marburg genutzt. In Absprache mit<br />
den PSB sowie dem Fallführenden JA werden entsprechende<br />
Termine angebahnt.
26<br />
Therapieverfahren und<br />
Indikation<br />
Bei den Psychologinnen kommen vorwiegend die Klientenzentrierte<br />
Gesprächsführung nach Rogers, das Marburger Verhaltenstraining<br />
nach Krowatschek, Entspannungsverfahren, und<br />
Spieltherapie zur Durchführung von Konzentrations- und Verhaltenstrainings<br />
und Trainings zur sozialadäquaten Selbstbehauptung<br />
sowie dem Erwerb von Lernstrategien zum Einsatz.<br />
Zusätzlich stehen die Psychologinnen dem pädagogischen<br />
Team (Supervision) als auch den Eltern und Fallführenden Jugendämtern<br />
als Berater zur Verfügung, die Teilnahme am Hilfeplangespräch<br />
ist möglich.<br />
Daneben sind die Psychologinnen im Bereich der Freizeit-AGs<br />
tätig.<br />
Therapieevaluation<br />
Beim Abschluss der nächsten <strong>Leistungsvereinbarung</strong> wird die<br />
Ergänzung des Evaluationsverfahrens erwartet.<br />
4.2.4<br />
Kooperation<br />
4.2.4.1<br />
Schulen<br />
Grundlegender Bestandteil der Einrichtung ist eine interne<br />
Ganztagsschule. Konzeptionell und personell sind der Schulund<br />
Wohnbereich untrennbar miteinander verbunden (z. B.<br />
Lehrer in Doppelfunktion als Erzieher).<br />
Auf administrativer Ebene wird diese Einheit u. a. durch die<br />
Personalunion von Schul- und Internatsleitung (Gesamtleitung)<br />
deutlich.<br />
4.2.4.2<br />
Ausbildungsstätten<br />
Es besteht ein über Jahre gewachsenes Netzwerk an Ausbildungsbetrieben<br />
zur Durchführung der berufsorientierenden<br />
Praktika in der 9. Klasse.<br />
Zusätzlich ist die Mitarbeit und Arbeitserprobung in der Einrichtungseigenen<br />
Schreinerei als niederschwelliges Angebot jederzeit<br />
möglich.<br />
Im Fall der internen Ausbildung eines Jugendlichen zum<br />
Schreiner gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem<br />
Schreinermeister und dem Bezugserzieher sowie der Erziehungsleitung<br />
der Einrichtung<br />
4.2.4.3<br />
Örtliches und/oder<br />
Fallzuständiges Jugendamt<br />
Alle den jungen Menschen betreffenden zielführenden Entscheidungen<br />
werden mit dem fallzuständigen Jugendamt abgestimmt.<br />
Dies geschieht sowohl auf der Ebene der Bezugserzieher als<br />
auch der Gesamt- und Erziehungsleitung, entsprechend der<br />
fallspezifischen Fragestellung.
27<br />
Der Hilfeplanprozess wird durch die genannten päd. Fachkräfte<br />
aktiv unterstützt und mitgestaltet, u. a. durch die Erstellung<br />
regelmäßiger Entwicklungsberichte.<br />
4.2.4.4<br />
Sonstige<br />
(interne/externe)<br />
Die Einrichtung kooperiert mit den örtlichen Facharztpraxen<br />
sowie der Universitätsklinik in Marburg. Bei Bedarf an Diagnostik,<br />
Psychotherapie oder stationärer Unterbringung werden b.<br />
B. und Patienteneinwilligung vorhandene Ärztliche Gutachten<br />
z. V. gestellt.<br />
Weiterhin gibt es das Suchthilfezentrum Gießen, die AGGAS<br />
(Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt an Schulen) sowie Wildwasser<br />
und der Kinderschutzbund als bewährte Kooperationspartner.<br />
4.2.4.5<br />
Sozialraum<br />
Die Einrichtung ist eingebunden in den Sozialraum des Ortes<br />
Allendorf/Lumda und den Ortsteil <strong>Nordeck</strong>.<br />
Dies wird besonders durch die Beteiligung der Jungen Menschen<br />
in örtlich ansässigen Vereinen, Kirchen und der Feuerwehr<br />
deutlich.<br />
Auch bei unangemessenem Verhalten der Kinder/ Jugendlichen<br />
im Bereich des Dorfes steht die Gesamt- und Erziehungsleitung<br />
als Ansprechpartner für die Dorfbewohner zur Verfügung.<br />
4.2.5 Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte<br />
4.2.5.1<br />
Definition fachlicher Standards<br />
und Prozeduren<br />
Fachliche Standards und Prozeduren werden von der Gesamt-<br />
und Erziehungsleitung definiert und die Umsetzung kontrolliert.<br />
Gesamt- und Erziehungsleitung gewährleisten die<br />
Einhaltung der Standards sowie der Qualitätsnormen und delegieren<br />
diese an die pädagogischen MitarbeiterInnen.<br />
4.2.5.2<br />
Besprechungsstruktur<br />
Konferenzen sind Ort für Fallbesprechungen, Diskussionen<br />
über Zielsetzungen, Regelungen, interner Abläufe etc..<br />
Alle Besprechungen sind verbindlicher Bestandteil des Dienstplanes.<br />
Von jeder Besprechung wird ein Protokoll erstellt und verteilt.<br />
Es gibt eine feste Konferenz- und Besprechungsstruktur:<br />
• tägliche Mittagskonferenz aller diensthabenden Lehrer und<br />
Erzieher<br />
• Große Leiterkonferenz – zweimal pro Monat<br />
• Geschäftsführende Leiterkonferenz – zweimal pro Monat<br />
• Pädagogische Konferenz (Lehrer und Erzieher)– einmal<br />
pro Monat<br />
• Erzieherkonferenz (zweimal pro Monat) und anschließend<br />
Teamsitzung der Wohngruppenerzieher<br />
• Lenkungskreis (Schul- und Internatsentwicklung) – einmal<br />
pro Monat
28<br />
• Fachkonferenz – viermal im Jahr<br />
• HTV- Konferenz (Hauswirtschaft, Technik, Verwaltung) –<br />
zweimal im Jahr<br />
• Betriebsrats-Leiterkonferenz – einmal pro Monat und bei<br />
Bedarf<br />
siehe Anlage 4 (Konferenzstruktur)<br />
4.2.5.3<br />
Interne Dokumentation und<br />
Berichtswesen<br />
Die Dokumentation umfasst:<br />
1. Alle päd. MitarbeiterInnen in den Wohngruppen halten wichtige<br />
Informationen vom Tagesgeschehen in einem Tagesbericht<br />
fest, der neben der Dienstübergabe fester Bestandteil<br />
der dienstlichen Kommunikation ist. Weiterhin wird eine<br />
Monatsdokumentation geführt. Das Taschengeld sowie das<br />
Geld für Hygieneartikel werden von den Bezugserziehern<br />
verwaltet und dokumentiert.<br />
2. Der Entwicklungsbericht ist Grundlage zur Vorbereitung der<br />
Hilfeplangespräche und wird von den Bezugserziehern in<br />
Zusammenarbeit mit der Erziehungsleitung erstellt und in<br />
Kopie auch an die PSB zur Kenntnisnahme übersandt.<br />
3. Alle Vorfälle sowie besondere Vorkommnisse werden von<br />
den involvierten MitarbeiterInnen als Aktenvermerk festgehalten<br />
- mit Kopie an die Gesamtleitung sowie die Erziehungsleitung.<br />
Besondere Vorkommnisse werden an das<br />
fallzuständige Jugendamt, die regionale Heimaufsicht z. K.<br />
weitergeleitet. Hierzu wird ein spezielles Formblatt verwendet.<br />
Siehe Anlage Nr. 5 (Meldung besonderer Vorkommnisse)<br />
4. Für den Bereich der medizinischen und psychologischen<br />
Dokumentation (Gesundheitsvorsorge) ist neben dem Bezugserzieher<br />
auch eine fest angestellte Krankenschwester<br />
sowie die Psychologinnen mit zuständig.<br />
5. Alle Konferenzen werden protokolliert und den Anwesenden<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
4.2.5.4<br />
Qualitätsmanagement,<br />
Verfahren, Prozesse<br />
Eine aufeinander abgestimmte Entwicklung der Schul- und<br />
Wohnbereiche wird hierbei berücksichtigt.<br />
• Regelmäßige interne Fall-Supervision durch Psychologinnen<br />
(einmal wöchentlich)<br />
• Interne oder externe Supervision auf Nachfrage der pädagogischen<br />
Mitarbeiter<br />
• etablierte Konferenz- und Besprechungsstruktur<br />
• Weiterbildungsmöglichkeiten (intern/extern) nach Einrichtungsinternem<br />
Bedarf<br />
• Schulentwicklung (externen Berater) mit Fach- und Methodencurriculum<br />
• SEIS (Selbstevaluation in Schulen) mit interner und externer<br />
Moderation<br />
• Zertifizierung „Schule und Gesundheit“
29<br />
• Brandschutzübungen mit der Feuerwehr, Mitarbeitern und<br />
den jungen Menschen<br />
• etc.<br />
Im Rahmen der Dienst- und Leitungsbesprechungen finden<br />
regelmäßig Selbstevaluationen zu Prozessen und Verfahrensweisen<br />
der Einrichtung statt.<br />
4.2.6<br />
Umsetzung des Schutzauftrages gemäß § 8 a SGB VIII<br />
Aufgabenstellung für Jugendamt und Freien Träger<br />
4.2.6.1<br />
Zuständigkeiten beim<br />
freien Träger<br />
Gemäß § 8a (2) SGB VIII ist es unsere und die Aufgabe unserer<br />
Fachkräfte den Schutzauftrag nach § 8a (1) SGB VIII sicherzustellen<br />
und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr<br />
Wohl zu schützen.<br />
Die grundlegende Verantwortung zur Umsetzung des Schutzauftrages<br />
obliegt der Gesamtleitung, im Rahmen des Delegationsverfahrens<br />
obliegt sie im Leistungsbereich der Kinderund<br />
Jugendhilfe weiterhin der Erziehungsleitung.<br />
Liegt der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vor, sind unsere<br />
Mitarbeiter/innen verpflichtet, die Gesamtleitung und/<br />
oder die Erziehungsleitung darüber umgehend zu informieren.<br />
Die Gesamtleitung oder die Erziehungsleitung leiten die weiteren<br />
Handlungsschritte ein. In akuten Fällen zur Gefahrenabwendung<br />
ist ein selbstständiges Handeln der Mitarbeiter/innen<br />
notwendig und erlaubt.<br />
4.2.6.2 Schutzkonzept der Einrichtung<br />
4.2.6.2.1<br />
Methoden zur Abschätzung des<br />
Gefährdungsrisikos<br />
Werden MitarbeiterInnen gewichtige Anhaltspunkte für die<br />
Gefährdung des Wohls eines jungen Menschen (leiblich, geistig,<br />
seelisch) bekannt, besteht gem. § 8a SGB VIII ein gesetzlicher<br />
Handlungsauftrag.<br />
Von einer Gefährdung können z. B. in der Einrichtung untergebrachte<br />
junge Menschen betroffen sein, dessen nicht in der<br />
Einrichtung untergebrachten Geschwister oder nicht mit der<br />
Einrichtung verbundene junge Menschen.
30<br />
Die Bedrohung kann von einem/r MitarbeiterIn der Einrichtung,<br />
einem PSB, Verwandten, sonstigen Dritten oder von<br />
dem Betroffenen selber ausgehen.<br />
Entsprechende Vorfälle können sich sowohl innerhalb der<br />
Einrichtung als auch bei Besuchskontakten, Wochenendoder<br />
Ferienaufenthalten der Jugendlichen ereignen.<br />
Dabei kann es sich u. a. um Gefährdungen durch Gewalt,<br />
Drogen oder Missbrauch, wie z.B. sexuelle Übergriffe, handeln.<br />
Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages wird folgendes internes<br />
Ablaufverfahren praktiziert:<br />
Siehe Anlage Nr. 6<br />
• In Fällen des Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung informiert<br />
der/ die entsprechende Mitarbeiter/in persönlich<br />
oder telefonisch immer sofort die Erziehungsleitung, sollte<br />
diese nicht erreichbar sein, alternativ die Einrichtungsleitung.<br />
• Die Risikoabwägung zur Erörterung des Verdachtes auf<br />
Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung erfolgt unverzüglich<br />
im Rahmen von einer von der Erziehungsleitung (alternativ:<br />
Gesamtleitung) einzuberufenden Besprechung<br />
(Beratungsteam):<br />
- Die Bewertung der Situation und Abschätzung des<br />
Gefährdungsrisikos erfolgt im einberufenen Beratungsteam<br />
mit dem/ der Bezugserzieher/in und mindestens<br />
einer weiteren pädagogischen / psychologischen<br />
Fachkraft.<br />
Anhaltspunkte zum Erkennen von Gefährdungssituationen<br />
bietet uns hier die Beschreibung in: der Arbeitshilfe „Handreichung<br />
zur Umsetzung des § 8a(2) SGB VIII“ vom<br />
11.12.2006; S. 23 ff.<br />
- Eine optionale Einbeziehung einer der internen Psychologinnen,<br />
und/ oder der internen Fachkraft für<br />
Drogenkonsum, und/ oder des internen Antiaggressionstrainers<br />
erfolgt, wenn es das Beratungsteam im<br />
jeweiligen Fall für hilfreich oder erforderlich hält.<br />
Das gleiche gilt für die Kontaktaufnahme mit der<br />
AGGAS (Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt an<br />
Schulen). Die Erziehungsleitung übernimmt diese<br />
Aufgabe.<br />
• Entsprechende Hilfen werden installiert und überprüft.<br />
• Erachtet das Beratungsteam nach der Risikoabwägung<br />
weitere Hilfen für den jungen Menschen als notwendig<br />
(z. B. Beratung, Gesundheitshilfe, etc.), wirkt der/ die BezugsbetreuerIn<br />
bei den PSB und dem jungen Menschen<br />
auf die Inanspruchnahme solcher Hilfen hin. Eine Ab-
31<br />
stimmung über Art und Umfang der Hilfen soll im Rahmen<br />
eines außerordentlichen Hilfeplangesprächs mit den Beteiligten<br />
abgestimmt werden.<br />
• Sollte die Gefährdung nicht abgewendet werden und /<br />
oder spezifisches Fachwissen für die Risikoabwägung<br />
notwendig sein, wird eine externe insoweit erfahrene<br />
Fachkraft in Abhängigkeit zur jeweiligen Gefährdung hinzugezogen<br />
(vgl. Liste in Anlage 7). Die Erziehungsleitung<br />
übernimmt die Aufgabe der Terminvereinbarung. Die Fallverantwortung<br />
verbleibt beim <strong>Landschulheim</strong> <strong>Burg</strong> <strong>Nordeck</strong>.<br />
• Bei akuter Kindeswohlgefährdung werden sofort jeweils<br />
geeignet erscheinende Schutzmaßnahmen veranlasst.<br />
• Es erfolgt immer eine schriftliche Dokumentation der Ergebnisse<br />
der Risikoabwägung unter Benennung der Beteiligten.<br />
• Das fallzuständige Jugendamt wird grundsätzlich schriftlich<br />
durch die Erziehungsleitung informiert.<br />
Die Mitteilung enthält mindestens und soweit bekannt:<br />
- Datum der Mitteilung, zuständige Fachkraft<br />
- Name, Anschrift des jungen Menschen und der PSB<br />
- Art und Datum des Bekanntwerdens der Gefährdung<br />
- Beobachtete bzw. bekannt gewordene gewichtige Anhaltspunkte<br />
einer Kindeswohlgefährdung, verbunden mit einer<br />
Einschätzung über Ausmaß der (gravierenden) Schädigungen<br />
und voraussichtlichen Folgen<br />
- Information darüber, wie das Gefährdungsrisiko abgeschätzt<br />
wurde, mit welchem Ergebnis und über die hieran<br />
beteiligten Fachkräfte<br />
- Ergebnis der Beteiligung bzw. Begründung der Nichtbeteiligung<br />
der Personensorgeberechtigten und des jungen<br />
Menschen<br />
- Information über bereits erfolgte bzw. weitere für erforderlich<br />
gehaltene Hilfeangebote; ggf. Einschätzung über ausreichende<br />
bzw. nicht ausreichende Annahme oder Ablehnung<br />
der Hilfeangebote<br />
- Information über weitere Beteiligte oder Betroffene<br />
- Sofern es eine mündliche Vorinformation des Jugendamtes<br />
gab: Angabe des Datums, Name der Informationsgeber<br />
und -nehmer; Funktion der informierten und informierenden<br />
Fachkraft des Jugendamtes.<br />
Eine entsprechende Mitteilungsvorlage wird in der Einrichtung<br />
genutzt.<br />
Siehe Anlage Nr. 8<br />
(Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung)<br />
• Sofern dem jungen Menschen weitere Hilfen angeboten<br />
werden, wird in regelmäßigen Abständen (zeitliche Abstände<br />
sind jeweils fallabhängig festzulegen) durch den/<br />
die Bezugsbetreuer/in durch persönliche Nachfrage überprüft,<br />
ob die Hilfen angenommen werden bzw. ob sie ausreichen.<br />
Werden die Hilfen nicht angenommen oder erscheinen<br />
die angenommenen Hilfen als nicht ausreichend,<br />
ist das Jugendamt zu informieren (lt. gesetzl. Vorgabe<br />
§ 8a Abs.2.) und möglichst gemeinsam Alternativen entwickelt.<br />
Sollte die Gefahr für die jungen Menschen von einem/ ei-
32<br />
ner Mitarbeiter/ in ausgehen, wird in diesem Fall der/ die<br />
betroffene Mitarbeiter/ in vom Dienst freigestellt, solange<br />
der Verdacht überprüft wird. Je nach Resultat der Überprüfung<br />
wird der/ die betroffene Mitarbeiter/ in weiter beschäftigt<br />
oder ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das zu<br />
einer fristlosen Entlassung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin<br />
führen kann.<br />
• Über den gesamten Prozess hinweg wird der junge<br />
Mensch durch pädagogische/ psychologische Gespräche<br />
begleitet. Ggf. darf sich in begründeten Fällen der junge<br />
Mensch auch einen Berater wählen, ggf. auch einen externen.<br />
4.2.6.2.2<br />
Einbeziehung und Einwirkung<br />
auf Eltern / PSB, Kinder<br />
und Jugendliche<br />
Alle Personensorgeberechtigte sowie die Kinder/ Jugendliche<br />
werden im Rahmen der Aufnahmegespräche grundsätzlich<br />
durch die Leitung (Gesamt- oder Erziehungsleitung) über den<br />
gesetzlichen Schutzauftrag zur Sicherung des Kindeswohls<br />
informiert.<br />
Im Falle des bekannt Werdens einer möglichen Gefährdung<br />
des Wohls eines jungen Menschen, ist die Abwägung und<br />
Abstimmung hinsichtlich des Umfangs und der Form der Einbeziehung<br />
des jungen Menschen und der PSB Gegenstand<br />
der Risikoabwägung (vgl. 4.2.6.2.1).<br />
Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung werden die PSB<br />
frühestmöglich informiert, sofern sie nicht Teil der Gefährdung<br />
sind. Ihre Beteiligung erfolgt in dem Maße, wie der Schutz des<br />
jungen Menschen nicht gefährdet wird.<br />
Die jungen Menschen selbst werden je nach Alter und Entwicklungsstand<br />
mit einbezogen, wenn dadurch ihr Schutz<br />
nicht in Frage gestellt wird.<br />
Die Beteiligung der PSB erfolgt z. B. nicht bei<br />
• Verdacht auf sexuellen Missbrauch (sofern die Gefährdung<br />
von den PSB auszugehen scheint oder von diesen<br />
gebilligt wird oder ihre Beteiligung/ Billigung nicht definitiv<br />
ausgeschlossen ist),<br />
• Verdacht auf erweiterten Suizid,<br />
• Gefahr der Entführung des Mädchens / Jungen<br />
ins Ausland.<br />
Da im <strong>Landschulheim</strong> junge Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet<br />
leben, scheidet eine direkte häusliche Unterstützung<br />
durch den Träger aus. Bei Bedarf der Unterstützung der<br />
PSB vor Ort müssen anstelle der Einrichtung dann Vertreter/innen<br />
der fallzuständigen Jugendämter treten.<br />
4.2.6.2.3<br />
Information des Jugendamtes/<br />
Gesonderte Verpflichtung des<br />
Nach der beschriebenen Risikoabwägung sowie einer Erhärtung<br />
der Verdachtsmomente findet die unter 4.2.6.2.1 beschriebene<br />
Informierung des fallzuständigen Jugendamtsmitarbeiters<br />
statt. Die Information erfolgt immer auch schriftlich
33<br />
Trägers zur Information des Jugendamtes<br />
bei akuter Kindeswohlgefährdung<br />
unter Verwendung des Mitteilungsbogens Kindeswohlgefährdung<br />
(Anlage 8).<br />
Sofern es sich um ein meldepflichtiges außergewöhnliches<br />
Vorkommnis handelt, wird außerdem die zuständige Heimaufsichtsbehörde<br />
des Landkreises Gießen durch die Gesamtoder<br />
die Erziehungsleitung informiert.<br />
Zur Entscheidung, ob es sich bei Vorfällen in den genannten<br />
Bereichen um „besondere meldepflichtige Vorkommnisse“<br />
handelt, orientiert sich die Gesamtleitung an den Vorgaben<br />
des „Arbeitskreises nordhessischer Jugendämter - Fachdienst<br />
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen.“<br />
4.2.6.2.4<br />
Personalauswahl in Bezug auf<br />
die Umsetzung des Schutzkonzeptes<br />
– Eignung der Mitarbeiterinnen<br />
In der Einrichtung wird ein qualifiziertes Einstellungsverfahren<br />
praktiziert.<br />
Die Bewerbungsunterlagen werden von Gesamt- und Erziehungsleitung<br />
gesichtet. Dabei wird u. a. auf das Vorhandensein<br />
der nötigen Ausbildungs-Qualifikation gem. der Rahmenrichtlinien<br />
für Kinder- und Jugendheime in Hessen geachtet<br />
sowie die persönliche Eignung gem. § 72 a SGB VIII über die<br />
Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses<br />
überprüft.<br />
Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses<br />
wird von jedem Mitarbeiter vor der Einstellung verlangt.<br />
Alle 5 Jahre wird die Vorlage des erweiterten polizeilichen<br />
Führungszeugnisses von der Gesamtleitung eingefordert.<br />
Die persönliche Eignung nach § 72 a SGB VIII wird für alle<br />
Mitarbeiter/innen der Einrichtung vor der Einstellung abgefragt,<br />
ein hierfür entwickelter Vordruck persönlich unterschrieben<br />
und dieses Exemplar in der Personalakte abgelegt.<br />
Die Bewerbungsgespräche finden mit Gesamt- und Erziehungsleitung<br />
statt. Die Hinzuziehung einer Psychologin sowie<br />
eines Vertreters der Personalvertretung werden angestrebt.<br />
Bei positivem Verlauf hospitiert der Bewerber im zukünftigen<br />
Einsatzbereich der Einrichtung unter Anbindung an eine der<br />
dort tätigen Fachkräfte. Die Gesamtleitung holt sich im Anschluss<br />
von dieser Fachkraft Informationen über den Hospitationsverlauf.<br />
Vor Vertragsunterzeichnung werden alle Eindrücke und Beobachtungen<br />
zum Bewerber zusammengefasst und bewertet.<br />
4.2.6.3<br />
Dokumentation<br />
Grundsätzlich erfolgt eine Dokumentation des gesamten Ablaufs<br />
mit Ergebnissen zur weiteren Vorgehensweise (Verfahrens-<br />
und Handlungsweise) durch den/die jeweilige/n Bezugsbetreuer/in.<br />
Verbindliche Dokumentationsstandards sind mit den Dokumenten<br />
in Anlage 5 und Anlage 8 vorhanden.<br />
Der Träger gewährleistet eine lückenlose Dokumentation.
34<br />
4.2.6.4<br />
Information und Qualifizierung<br />
der MitarbeiterInnen<br />
Alle MitarbeiterInnen sind über die Bedeutung und Umsetzung<br />
des Schutzauftrages gemäß § 8 a SGB VIII und das<br />
Schutzkonzept der Einrichtung per schriftliche Dienstanweisung<br />
informiert. Sie werden weiterhin in regelmäßigen Abständen<br />
(mind. 1 mal pro Jahr) durch die Erziehungsleitung<br />
und die internen insoweit erfahrenen Fachkräfte zum Schutzauftrag<br />
im Allgemeinen und zu den Inhalten und Abläufen zur<br />
Umsetzung des Schutzkonzeptes der Einrichtung intern geschult.<br />
Die Einweisung/ Einarbeitung (neuer) Mitarbeiter/innen in die<br />
Vorgehensweise übernimmt eine der internen insoweit erfahrenen<br />
Fachkräfte in Absprache mit der Erziehungsleitung.<br />
Der Träger ermöglicht seinen Fachkräften die Teilnahme an<br />
Fort- und Weiterbildungen, die zur fachgerechten Wahrnehmung<br />
des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII erforderlich<br />
sind bzw. als sinnvoll und notwendig erachtet werden.<br />
4.2.6.5<br />
Schnittstellen zum Jugendamt<br />
des Landkreises Gießen/ Kooperation<br />
und Evaluation unter Berücksichtigung<br />
des Datenschutzes<br />
4.2.6.6<br />
Verhütung einer Kindeswohlgefährdung<br />
durch Brandschutzmaßnahmen<br />
Eine Auswertung der Fälle von Kindeswohlgefährdung und<br />
der diesbezüglichen Vorgehensweise der Einrichtung wird im<br />
Rahmen der QEV- Gespräche gemeinsam mit dem Jugendamt<br />
des Landkreises Gießen vorgenommen.<br />
Zur Verhütung einer Kindeswohlgefährdung durch Brandunfälle<br />
führt der Kreisbrandinspektor des Kreisausschusses<br />
Landkreis Gießen regelmäßig Begehungen der Einrichtung<br />
durch.<br />
Dies sind Gefahrenverhütungsschauen nach §15 des Hessischen<br />
Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe<br />
und den Katastrophenschutz (HBKG). Die Umsetzung der<br />
eventuell nötigen baulichen Maßnahmen erfolgt nach den<br />
Richtlinien des §28 HVwVfG (Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz).<br />
Die Einrichtung befindet sich somit immer auf dem aktuellen<br />
Stand der Brandgefahrenverhütung.<br />
Die jungen Menschen der Einrichtung werden zur Brandverhütung<br />
und zum Verhalten im Brandfall regelmäßig geschult<br />
und belehrt.<br />
Zweimal pro Jahr finden Brandschutzübungen zusammen mit<br />
den örtlichen Feuerwehren der Umgebung statt.