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Ich habe meinen Arbeitsplatz gefunden.pdf - Bundesministerium für ...

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Häufig gestellte Fragen und Antworten<br />

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Häufig gestellte Fragen und Antworten<br />

An wen wende ich mich als Arbeitgeber/in, wenn ich mich für das Thema<br />

berufliche Integration von Menschen mit Behinderung interessiere und<br />

engagieren möchte?<br />

Sie können Kontakt mit einem Integrationsfachdienst, einem Integrationsdienstleister<br />

oder einer Werkstatt für behinderte Menschen aufnehmen. Einige Kontaktdaten von<br />

verschiedenen regional tätigen Diensten sind bei den jeweiligen Praxisbeispielen in<br />

dieser Broschüre zu finden. Weitere Adressen und Telefon-Nummern finden Sie unter<br />

den Schlagworten „Integrationsfachdienst“ oder „Werkstatt für behinderte Menschen“<br />

über das Internet. Sie können sich auch an die örtliche Arbeitsagentur (www.arbeitsagentur.de)<br />

wenden. Fragen Sie dort auch nach dem Anbieter für die Maßnahme Unterstützte<br />

Beschäftigung in Ihrer Region. Die Integrationsämter (www.integrationsämter.<br />

de) geben erste Informationen auf ihrer Homepage und sind dort mit Adressen und<br />

Telefonnummern zur Klärung weiterer Fragen zu finden.<br />

Wer kann mir helfen, wenn ich aufgrund meiner Behinderung<br />

Unterstützung bei der <strong>Arbeitsplatz</strong>suche brauche?<br />

Grundsätzlich ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Dort kann man Sie beraten,<br />

welche Schritte Sie gehen können. Sollten Sie in einer Werkstatt für behinderte<br />

Menschen beschäftigt sein, sprechen Sie Ihren Sozialdienst an, ob die Werkstatt Ihnen<br />

entsprechende Angebote einer betrieblichen Qualifizierung anbieten kann bzw. mit<br />

einem externen Fachdienst zusammenarbeitet, der diese Angebote macht. Fragen Sie<br />

die Berater/innen auch, was Sie selbst leisten müssen, damit Sie Ihre Chancen auf Integration<br />

in einen Betrieb erhöhen können.<br />

Kann ich als Arbeitgeber/in finanzielle Zuschüsse zum Arbeitsentgelt<br />

bekommen?<br />

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Arbeitsagentur und andere Kostenträger können<br />

eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mit einer Arbeitszeit von mindestens<br />

15 Stunden wöchentlich) durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt fördern. Die Dauer und<br />

Höhe des Zuschusses ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Die Agentur<br />

für Arbeit kann spezielle Eingliederungszuschüsse zahlen. Bei behinderungsbedingter<br />

dauerhafter Minderleistung kann zum Beispiel auch ein sog. Minderleistungsausgleich<br />

über das Integrationsamt finanziert werden. Hier gibt es immer wieder auch<br />

länderspezifische Sonderprogramme. Behinderungsbedingte Einschränkungen wie<br />

z. B. ein langsameres Arbeitstempo oder mangelnde Flexibilität können so finanziell

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