GemPPO - Die Johanniter
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Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams [Trümmer-/ Flächensuche]<br />
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A 15<br />
Impfschutz<br />
Der Hundeführer ist verpflichtet, seinen Hund gegen ansteckende Krankheiten gemäß den<br />
örtlich geltenden Vorschriften und Erfordernissen impfen zu lassen. Als Mindestimpfschutz<br />
gilt: Staupe-, Tollwut-, Parvovirose-, Leptospirose- und Hepatitisschutzimpfung. <strong>Die</strong><br />
Überprüfung eines gültigen Impfschutzes erfolgt vor Beginn der Prüfung durch die jeweilige<br />
Organisation.<br />
A 16<br />
Bekleidung<br />
Zu allen Prüfungen hat der Hundeführer in der von seiner Organisation vorgegebenen<br />
Einsatzbekleidung anzutreten.<br />
A 17<br />
Wechsel der Organisation, des Hundeführers oder des Hundes<br />
Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Rettungshundeteam den jeweiligen Status<br />
• ”Geprüftes Rettungshundeteam – Trümmersuche”<br />
• ”Geprüftes Rettungshundeteam – Flächensuche” oder<br />
• ”Geprüftes Rettungshundeteam – Trümmer- und Flächensuche”<br />
Beim Wechsel des Hundeführers oder des Hundes verliert es diesen Status.<br />
Beim Organisationswechsel des ”Geprüften Rettungshundeteams” innerhalb der in der<br />
Einführung genannten vier beteiligten Organisationen wird der vorhandene und nachweisbare<br />
Prüfungs- und Ausbildungsstatus anerkannt. <strong>Die</strong> Fachausbildung des Hundeführers ist ggf.<br />
durch die übernehmende Organisation entsprechend zu ergänzen bzw. anzugleichen.<br />
© ASB, THW, DRK, JUH 15