GemPPO - Die Johanniter
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Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams [Trümmer-/ Flächensuche]<br />
________________________________________________________________________________________<br />
E Gehorsamsprüfung<br />
Jede Teilprüfung beginnt und endet mit der Grundstellung. Dabei sitzt der Hund auf der linken<br />
Seite neben seinem Hundeführer.<br />
E 1<br />
Durchführung<br />
Der Hund muss bei der Gehorsamsprüfung auf Hörzeichen seinem Hundeführer stets freudig<br />
und aufmerksam folgen und gehorchen. Geringfügiges Abweichen ist nicht fehlerhaft.<br />
Beim Anhalten hat sich der Hund auf Kommando ”Sitz” sofort abzusetzen. Der Hund hat auf<br />
die einmalige, eindeutige Kommandogabe des Hundeführers ”Fuß”, ”Sitz”, ”Steh”, ”Platz”,<br />
”Voraus” auszuführen.<br />
Zum Bestehen der Gehorsamsprüfung müssen mindestens 6 Teilprüfungsteile erfolgreich<br />
absolviert werden.<br />
E 2 Prüfungselemente 6<br />
E 2.1<br />
Freifolgen<br />
Der Hund soll je 10 – 12 Schritte in den Gangarten ”Gehen”, ”Laufen”, ”langsames Gehen”,<br />
und eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung im ”Gehen” absolvieren.<br />
E 2.2<br />
Personengruppe<br />
Der angeleinte Hund soll sich gemeinsam mit dem Hundeführer durch eine sich bewegende<br />
Personengruppe von vier bis sechs Personen, in der sich mindestens zwei weitere angeleinte<br />
Hunde (möglichst Rüde und Hündin) befinden, bewegen. Anschließend wird die Übung<br />
abgeleint durchgeführt, wobei sich keine Hunde in der Personengruppe befinden.<br />
E 2.3<br />
Sitz<br />
Der Hund muss sich in der Freifolge aus der Bewegung auf ein Hörzeichen sofort hinsetzen.<br />
Der Hundeführer entfernt sich auf eine Distanz von ca. 20 m. Danach wird der Hund abgeholt.<br />
6 Musterbeispiele für Laufschemata siehe Anlage 6<br />
© ASB, THW, DRK, JUH 29