- Seite 10 - § 17 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kabelsketal, den 01.06.2005 ............................ Hambacher Bürgermeister Siegel
Verwarnungs- und Bußgeldkatalog auf der Grundlage der <strong>Gefahrenabwehrverordnung</strong> der Gemeinde Kabelsketal ANLAGE 1 Ordnungswidrigkeiten i.S. des § 13 dieser Verordnung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Als Grundlage zur Festsetzung des Verwarnungs- oder Bußgeldes sind grundsätzlich die im folgenden aufgeführten Beträge anzuwenden. Bei der jeweiligen Entscheidung können jedoch in Abhängigkeit von der Art der Ordnungswidrigkeit und der Schwere des Verstoßes Beträge erhöht oder herabgesetzt werden. Tatbestands- Tatbestand Regelbuße nummer Den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nach folgenden Tatbestandsnummern erfüllt, wer nach ... 0201 § 2 Abs. 1 losgelöste oder ungenügend befestigte Teile, Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf Dächern liegende Schneemassen nicht unverzüglich entfernt oder keine Sicherheitsmaßnahmen durch Absperrung oder Aufstellen von Warnzeichen trifft, 38,00 € 0202 § 2 Abs. 2 Stacheldraht, scharfe Spitzen, scharfkantige Gegenstände sowie Vorrichtungen, durch die im Straßenverkehr Personen oder Sachen beschädigt werden können, in einer Höhe von 2,50 m über dem Erdboden anbringt, 38,00 € 0203 § 2 Abs. 3 frischgestrichene Gegenstände, Wände oder Einfriedungen nicht durch auffallende Warnschilder kenntlich macht, 20,00 € 0204 § 2 Abs. 4 Straßenlaternen, Lichtmasten, Masten der Fernmeldeleitungen, Pfosten von Verkehrszeichen und Straßennamenschildern, Feuermelder, Brunnen, Denkmäler, Bäume, Kabelverteilerschränke und sonstige oberirdische Anlagenteile und Gebäude, die der Wasser- und Energieversorgung oder dem Fernmeldewesen dienen, erklettert, bemalt, beschreibt, beschmiert oder beklebt oder deren Sperrvorrichtungen überwindet, 38,00 € 0205 § 2 Abs. 5 Hydranten verdeckt oder Schachtdeckel, Einläufe und Abdeckungen von Versorgungsanlagen sowie Kanälen verstopft, verunreinigt oder unbefugt öffnet, 20,00 €