Gefahrenabwehrverordnung
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Verwarnungs- und Bußgeldkatalog<br />
auf der Grundlage der <strong>Gefahrenabwehrverordnung</strong><br />
der Gemeinde Kabelsketal<br />
ANLAGE 1<br />
Ordnungswidrigkeiten i.S. des § 13 dieser Verordnung können mit einer Geldbuße bis zu<br />
5.000,00 Euro geahndet werden.<br />
Als Grundlage zur Festsetzung des Verwarnungs- oder Bußgeldes sind grundsätzlich die<br />
im folgenden aufgeführten Beträge anzuwenden.<br />
Bei der jeweiligen Entscheidung können jedoch in Abhängigkeit von der Art der<br />
Ordnungswidrigkeit und der Schwere des Verstoßes Beträge erhöht oder herabgesetzt<br />
werden.<br />
Tatbestands- Tatbestand Regelbuße<br />
nummer<br />
Den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nach folgenden Tatbestandsnummern erfüllt, wer<br />
nach ...<br />
0201 § 2 Abs. 1 losgelöste oder ungenügend befestigte Teile,<br />
Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf Dächern liegende<br />
Schneemassen nicht unverzüglich entfernt oder keine<br />
Sicherheitsmaßnahmen durch Absperrung oder Aufstellen von<br />
Warnzeichen trifft, 38,00 €<br />
0202 § 2 Abs. 2 Stacheldraht, scharfe Spitzen, scharfkantige<br />
Gegenstände sowie Vorrichtungen, durch die im Straßenverkehr<br />
Personen oder Sachen beschädigt werden können, in einer Höhe<br />
von 2,50 m über dem Erdboden anbringt, 38,00 €<br />
0203 § 2 Abs. 3 frischgestrichene Gegenstände, Wände oder<br />
Einfriedungen nicht durch auffallende Warnschilder kenntlich<br />
macht, 20,00 €<br />
0204 § 2 Abs. 4 Straßenlaternen, Lichtmasten, Masten der Fernmeldeleitungen,<br />
Pfosten von Verkehrszeichen und Straßennamenschildern,<br />
Feuermelder, Brunnen, Denkmäler, Bäume, Kabelverteilerschränke<br />
und sonstige oberirdische Anlagenteile und<br />
Gebäude, die der Wasser- und Energieversorgung oder dem<br />
Fernmeldewesen dienen, erklettert, bemalt, beschreibt,<br />
beschmiert oder beklebt oder deren Sperrvorrichtungen<br />
überwindet, 38,00 €<br />
0205 § 2 Abs. 5 Hydranten verdeckt oder Schachtdeckel, Einläufe und<br />
Abdeckungen von Versorgungsanlagen sowie Kanälen verstopft,<br />
verunreinigt oder unbefugt öffnet, 20,00 €