Amtsblatt
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Amtliche Bekanntmachungen<br />
Veranstaltungen in den Berglen<br />
Die Einwohnerinnen und Einwohner sind<br />
zu folgenden Veranstaltungen herzlich<br />
eingeladen:<br />
Samstag, 03. April 2010<br />
Osterfeuer des Gesangsvereins und der Volkstanzgruppe Eintracht Rettersburg<br />
e. V. ab 18.00 Uhr am Vereinsheim in Rettersburg.<br />
Sonntag, 04. April 2010<br />
Feier der Osternacht mit Abendmahl der evang. Kirchengemeinde Oppelsbohm<br />
ab 5.00 Uhr in der Mauritiuskirche in Oppelsbohm.<br />
Auferstehungsfeier der evang. Kirchengemeinde Oppelsbohm ab 8.00 Uhr<br />
auf dem Friedhof in Oppelsbohm.<br />
Mittwoch, 07. April 2010<br />
Bürgerwerkstatt im Dorfgemeinschaftshaus in Hößlinswart ab 18.30 Uhr<br />
wieder geöffnet.<br />
Die Gemeindeverwaltung teilt mit<br />
Frohe<br />
Frohe<br />
Ostern!<br />
Ostern!<br />
wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und<br />
wünschen<br />
Gemeindeverwaltung!<br />
Gemeinderat, Bürgermeister und Gemeindeverwaltung!<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
Verantwortlich für<br />
den amtlichen Teil:<br />
Redaktion:<br />
Gemeinde Berglen<br />
Der Bürgermeister oder<br />
sein Stellvertreter im Amt<br />
Bürgermeisteramt Berglen,<br />
Beethovenstraße 14 – 20, 73663 Berglen,<br />
Telefon (0 71 95) 97 57-0, Fax -37,<br />
amtsblatt@berglen.de, www.berglen.de<br />
WÜRTH VERLAGS KG,<br />
Jahnstr. 15, 73635 Rudersberg,<br />
Verantwortlich für<br />
Herstellung, Anzeigen,<br />
Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99,<br />
berglen@wuerthverlag.de,<br />
www.wuerthverlag.de<br />
Redaktionsschluss:<br />
Anzeigenschluss:<br />
Erscheinungsweise:<br />
Auflage: 1.400<br />
Bezugspreis:<br />
23,00 e jährlich<br />
i.d.R. Mo. 8.00 Uhr<br />
i.d.R. Mo. 12.00 Uhr<br />
i.d.R. wöchentlich, donnerstags<br />
Die Gemeindeverwaltung informiert<br />
Öffentlich-rechtliche<br />
Vereinbarung über die Beteiligung<br />
von Nachbargemeinden an den<br />
Kosten der Realschulen und der<br />
Gymnasien der Stadt Winnenden<br />
die Stadt Winnenden sowie die Gemeinden Berglen, Leutenbach, Remshalden<br />
und Schwaikheim, alle Rems-Murr-Kreis, haben die nachstehende öffentlich-rechtliche<br />
Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten der Realschule<br />
und der Gymnasien der Stadt Winnenden abgeschlossen. Die<br />
Unterzeichnung dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgte am<br />
19.01., 02.02., 05.02., 04.03. und 08.03.2010. Das Regierungspräsidium<br />
Stuttgart hat mit Erlass vom 16.03.2010 Nr. 14-2207-4/10 Winnenden diese<br />
öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 25 Abs. 4 in Verbindung mit<br />
§ 28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetztes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt.<br />
Die Zustimmung zu dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung<br />
nach § 31 Schulgesetz wurde am 17.12.2009 erteilt. Die Vereinbarung wird<br />
am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam<br />
(§ 25 Abs. 5 GKZ).<br />
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beteiligung von Nachbargemeinden<br />
an den Kosten der Realschulen und der Gymnasien<br />
der Stadt Winnenden<br />
Die Stadt Winnenden und die Nachbargemeinden haben 1968/69 eine gemeinsame<br />
Erfüllung ihrer Schulträgeraufgaben vereinbart. In der öffentlichrechtlichen<br />
Vereinbarung mit Änderungen ist für die Realschulen und Gymnasien<br />
in Winnenden (= Schulträgergemeinde) eine Kostenbeteiligung der<br />
Schülerwohnsitzgemeinden vorgesehen, die in einem prozentualen Anteil<br />
am Kapitaldienst für getätigte Investitionen besteht. Die Kosten wurden<br />
nach der Schülerzahl auf die beteiligten Gemeinden, in deren Bereich die<br />
Schüler wohnen, umgelegt. Die seinerzeit vereinbarte Kostenbeteiligung<br />
für in den Vereinbarungen definierten Investitionen ist vor einigen Jahren<br />
ausgelaufen.<br />
Zur Anpassung der gemäß § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit<br />
vom 16. September 1974 (GBl. S. 408) weiterhin gültigen Schulträger-Vereinbarungen<br />
im Hinblick auf die von der Schulträgergemeinde<br />
getätigten weiteren Investitionen vereinbaren die Stadt Winnenden und die<br />
Gemeinden Berglen, Leutenbach, Remshalden und Schwaikheim Folgendes:<br />
§ 1<br />
Gegenstand der Vereinbarung<br />
(1) Die Stadt Winnenden nimmt die Aufgaben des Trägers von Realschulen<br />
und Gymnasien weiterhin auch für die Gemeinden Berglen, Leutenbach,<br />
Remshalden und Schwaikheim wahr.<br />
(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Stadt Winnenden folgende Baumaßnahmen<br />
durchgeführt, an deren Kosten sich die Nachbargemeinden<br />
beteiligen:<br />
(a) Umbau Bildungszentrum II 1.428.615,70 EUR 1<br />
(ehemalige Förderschule)<br />
(b) Anbau/Erweiterung Bildungszentrum I/ 3.391.303,40 EUR<br />
Georg-Büchner-Gymnasium – Einrichtung<br />
einer Ganztagsschule<br />
(c) Anbau/Erweiterung Albertville-Realschule 453.834,43 EUR<br />
(d) Anbau Geschwister-Scholl-Realschule 3.916.501,57 EUR<br />
(1993 – 1997)<br />
(e) Behindertenaufzug Georg-Büchner-Gymnasium 144.406,72 EUR<br />
(3) Tritt weiterer Bedarf an Schulraum oder Schulsportstätten auf, so werden<br />
Art und Maß der Beteiligung von Nachbargemeinden an den Baukosten<br />
in einer besonderen Anpassungsvereinbarung geregelt. Das gilt<br />
auch für die derzeit geplante dritte Sporthalle.<br />
(4) Die Regelungen der früheren Vereinbarungen aus den Jahren 1968 und<br />
1969 gelten weiter, soweit sich aus dieser Anpassungsvereinbarung<br />
keine Änderungen ergeben. Es bleibt insbesondere auch beim Ausschluss<br />
einer Kostenbeteiligung der Nachbargemeinden an laufenden<br />
Schulbetriebskosten.<br />
§ 2<br />
Kostenbeteiligung der Nachbargemeinden<br />
(1) Vom rechnungsmäßigen Gesamtinvestitionsaufwand wird der Regelzuschuss<br />
des Landes nach den Schulbauförderungsrichtlinien oder den<br />
Sportstättenbauförderungs-richtlinien anteilig abgesetzt.<br />
(2) Der danach verbleibende Betrag wird im Verhältnis der Schülerzahlen<br />
auf die Schulträgergemeinde und auf die Nachbargemeinden aufgeteilt.<br />
Basis hierfür ist das Schuljahr 2003/2004. Der Anteil der Schüler<br />
aus den Nachbargemeinden beträgt 44,42 %.<br />
(3) Der Auswärtigenzuschuss nach den staatlichen Schulbauförderungsrichtlinien<br />
wird abgesetzt.<br />
(4) Die finanzielle Beteiligung der Nachbargemeinden besteht in einer auf<br />
die Dauer von 25 Jahren für die Baumaßnahmen zu zahlenden Annuität<br />
von 5,892576 v. H. (= Durchschnitt der Basiszinssätze 2004 bis 2007 zu-<br />
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