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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Veranstaltungen in den Berglen<br />

Die Einwohnerinnen und Einwohner sind<br />

zu folgenden Veranstaltungen herzlich<br />

eingeladen:<br />

Samstag, 03. April 2010<br />

Osterfeuer des Gesangsvereins und der Volkstanzgruppe Eintracht Rettersburg<br />

e. V. ab 18.00 Uhr am Vereinsheim in Rettersburg.<br />

Sonntag, 04. April 2010<br />

Feier der Osternacht mit Abendmahl der evang. Kirchengemeinde Oppelsbohm<br />

ab 5.00 Uhr in der Mauritiuskirche in Oppelsbohm.<br />

Auferstehungsfeier der evang. Kirchengemeinde Oppelsbohm ab 8.00 Uhr<br />

auf dem Friedhof in Oppelsbohm.<br />

Mittwoch, 07. April 2010<br />

Bürgerwerkstatt im Dorfgemeinschaftshaus in Hößlinswart ab 18.30 Uhr<br />

wieder geöffnet.<br />

Die Gemeindeverwaltung teilt mit<br />

Frohe<br />

Frohe<br />

Ostern!<br />

Ostern!<br />

wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und<br />

wünschen<br />

Gemeindeverwaltung!<br />

Gemeinderat, Bürgermeister und Gemeindeverwaltung!<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

Verantwortlich für<br />

den amtlichen Teil:<br />

Redaktion:<br />

Gemeinde Berglen<br />

Der Bürgermeister oder<br />

sein Stellvertreter im Amt<br />

Bürgermeisteramt Berglen,<br />

Beethovenstraße 14 – 20, 73663 Berglen,<br />

Telefon (0 71 95) 97 57-0, Fax -37,<br />

amtsblatt@berglen.de, www.berglen.de<br />

WÜRTH VERLAGS KG,<br />

Jahnstr. 15, 73635 Rudersberg,<br />

Verantwortlich für<br />

Herstellung, Anzeigen,<br />

Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99,<br />

berglen@wuerthverlag.de,<br />

www.wuerthverlag.de<br />

Redaktionsschluss:<br />

Anzeigenschluss:<br />

Erscheinungsweise:<br />

Auflage: 1.400<br />

Bezugspreis:<br />

23,00 e jährlich<br />

i.d.R. Mo. 8.00 Uhr<br />

i.d.R. Mo. 12.00 Uhr<br />

i.d.R. wöchentlich, donnerstags<br />

Die Gemeindeverwaltung informiert<br />

Öffentlich-rechtliche<br />

Vereinbarung über die Beteiligung<br />

von Nachbargemeinden an den<br />

Kosten der Realschulen und der<br />

Gymnasien der Stadt Winnenden<br />

die Stadt Winnenden sowie die Gemeinden Berglen, Leutenbach, Remshalden<br />

und Schwaikheim, alle Rems-Murr-Kreis, haben die nachstehende öffentlich-rechtliche<br />

Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten der Realschule<br />

und der Gymnasien der Stadt Winnenden abgeschlossen. Die<br />

Unterzeichnung dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgte am<br />

19.01., 02.02., 05.02., 04.03. und 08.03.2010. Das Regierungspräsidium<br />

Stuttgart hat mit Erlass vom 16.03.2010 Nr. 14-2207-4/10 Winnenden diese<br />

öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 25 Abs. 4 in Verbindung mit<br />

§ 28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetztes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt.<br />

Die Zustimmung zu dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung<br />

nach § 31 Schulgesetz wurde am 17.12.2009 erteilt. Die Vereinbarung wird<br />

am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam<br />

(§ 25 Abs. 5 GKZ).<br />

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beteiligung von Nachbargemeinden<br />

an den Kosten der Realschulen und der Gymnasien<br />

der Stadt Winnenden<br />

Die Stadt Winnenden und die Nachbargemeinden haben 1968/69 eine gemeinsame<br />

Erfüllung ihrer Schulträgeraufgaben vereinbart. In der öffentlichrechtlichen<br />

Vereinbarung mit Änderungen ist für die Realschulen und Gymnasien<br />

in Winnenden (= Schulträgergemeinde) eine Kostenbeteiligung der<br />

Schülerwohnsitzgemeinden vorgesehen, die in einem prozentualen Anteil<br />

am Kapitaldienst für getätigte Investitionen besteht. Die Kosten wurden<br />

nach der Schülerzahl auf die beteiligten Gemeinden, in deren Bereich die<br />

Schüler wohnen, umgelegt. Die seinerzeit vereinbarte Kostenbeteiligung<br />

für in den Vereinbarungen definierten Investitionen ist vor einigen Jahren<br />

ausgelaufen.<br />

Zur Anpassung der gemäß § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit<br />

vom 16. September 1974 (GBl. S. 408) weiterhin gültigen Schulträger-Vereinbarungen<br />

im Hinblick auf die von der Schulträgergemeinde<br />

getätigten weiteren Investitionen vereinbaren die Stadt Winnenden und die<br />

Gemeinden Berglen, Leutenbach, Remshalden und Schwaikheim Folgendes:<br />

§ 1<br />

Gegenstand der Vereinbarung<br />

(1) Die Stadt Winnenden nimmt die Aufgaben des Trägers von Realschulen<br />

und Gymnasien weiterhin auch für die Gemeinden Berglen, Leutenbach,<br />

Remshalden und Schwaikheim wahr.<br />

(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Stadt Winnenden folgende Baumaßnahmen<br />

durchgeführt, an deren Kosten sich die Nachbargemeinden<br />

beteiligen:<br />

(a) Umbau Bildungszentrum II 1.428.615,70 EUR 1<br />

(ehemalige Förderschule)<br />

(b) Anbau/Erweiterung Bildungszentrum I/ 3.391.303,40 EUR<br />

Georg-Büchner-Gymnasium – Einrichtung<br />

einer Ganztagsschule<br />

(c) Anbau/Erweiterung Albertville-Realschule 453.834,43 EUR<br />

(d) Anbau Geschwister-Scholl-Realschule 3.916.501,57 EUR<br />

(1993 – 1997)<br />

(e) Behindertenaufzug Georg-Büchner-Gymnasium 144.406,72 EUR<br />

(3) Tritt weiterer Bedarf an Schulraum oder Schulsportstätten auf, so werden<br />

Art und Maß der Beteiligung von Nachbargemeinden an den Baukosten<br />

in einer besonderen Anpassungsvereinbarung geregelt. Das gilt<br />

auch für die derzeit geplante dritte Sporthalle.<br />

(4) Die Regelungen der früheren Vereinbarungen aus den Jahren 1968 und<br />

1969 gelten weiter, soweit sich aus dieser Anpassungsvereinbarung<br />

keine Änderungen ergeben. Es bleibt insbesondere auch beim Ausschluss<br />

einer Kostenbeteiligung der Nachbargemeinden an laufenden<br />

Schulbetriebskosten.<br />

§ 2<br />

Kostenbeteiligung der Nachbargemeinden<br />

(1) Vom rechnungsmäßigen Gesamtinvestitionsaufwand wird der Regelzuschuss<br />

des Landes nach den Schulbauförderungsrichtlinien oder den<br />

Sportstättenbauförderungs-richtlinien anteilig abgesetzt.<br />

(2) Der danach verbleibende Betrag wird im Verhältnis der Schülerzahlen<br />

auf die Schulträgergemeinde und auf die Nachbargemeinden aufgeteilt.<br />

Basis hierfür ist das Schuljahr 2003/2004. Der Anteil der Schüler<br />

aus den Nachbargemeinden beträgt 44,42 %.<br />

(3) Der Auswärtigenzuschuss nach den staatlichen Schulbauförderungsrichtlinien<br />

wird abgesetzt.<br />

(4) Die finanzielle Beteiligung der Nachbargemeinden besteht in einer auf<br />

die Dauer von 25 Jahren für die Baumaßnahmen zu zahlenden Annuität<br />

von 5,892576 v. H. (= Durchschnitt der Basiszinssätze 2004 bis 2007 zu-<br />

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