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Protokoll der Synodesitzung - Römisch-Katholische Kirche im ...

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16<br />

Finanzplan 2012 – 2015<br />

Rolf Steinemann, Meisterschwanden, <strong>Kirche</strong>nrat:<br />

Die Eckdaten <strong>der</strong> Jahre 2013 – 2015 sehen wie<strong>der</strong> besser aus. Es wird für 2013 aber <strong>im</strong>mer<br />

noch ein Ausgabenüberschuss von Fr. 165'500.-- ausgewiesen, 2014 und 2015 sind es dann<br />

kleinere Überschüsse von Fr. 15'000.-- und Fr. 107’000.--, <strong>im</strong>mer mit gleichbleibendem Zentralkassensatz<br />

von 2,7 %. Die übrigen Eckwerte haben wir aufgrund des heutigen Wissensstandes<br />

festgelegt. Die Entwicklung <strong>der</strong> Löhne wie die <strong>der</strong> Steuereinnahmen ist sehr schwierig<br />

zu prognostizieren. Ab 2015 sehen wir wie<strong>der</strong> Abschreibungen vor für die <strong>im</strong>mer noch<br />

aktuelle Saalerweiterung Wislikofen. Der Präsident Luc Humbel hat sie in den Mitteilungen<br />

über den Stand <strong>der</strong> Planung orientiert.<br />

Die Diskussion wird nicht gewünscht.<br />

Antrag 3<br />

Die Synode n<strong>im</strong>mt den Finanzplan 2012 – 2015 zur Kenntnis.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag 3 wird einst<strong>im</strong>mig genehmigt.<br />

5. Bericht und Antrag des <strong>Kirche</strong>nrats<br />

betreffend Revision Finanzverordung<br />

1. Ausgangslage<br />

Vor drei Jahren hat <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>nrat <strong>der</strong> Verwaltung den Auftrag gegeben, die bestehende<br />

Finanzverordnung <strong>der</strong> Landeskirche aus dem Jahr 1984 auf eine Gesamtrevision hin zu prüfen.<br />

Die rechtliche Grundlage <strong>der</strong> Verordnung basierte noch auf Art. 12. lit. e des alten Organisationsstatuts<br />

vom 15. Juni 1977. Eine Anpassung an das neue Organisationsstatut vom<br />

2. Juni 2004 war bisher nicht erfolgt. Es stellte sich bald heraus, dass auch inhaltlich sehr viel<br />

geän<strong>der</strong>t hatte seit 1984. Die Notwendigkeit einer Gesamtrevision ergab sich nicht nur aus<br />

veralteten Begrifflichkeiten, <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>nrat wollte auch dem Wunsch von Rechnungsexperten<br />

und vielen Kirchgemeinden nach griffigen und durchsetzbaren Vorschriften zur Kreditgenehmigung,<br />

Abschreibungsberechnung und Kontenharmonisierung Nachachtung verschaffen.<br />

Im Fokus <strong>der</strong> inhaltlichen Überarbeitungen standen zudem die Bereiche Überschussverwendung,<br />

Finanzplan sowie die angemesene Berücksichtigung von Elementen des<br />

Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2).<br />

An <strong>der</strong> <strong>Synodesitzung</strong> vom 4. November 2009 informierte <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>nrat über den Stand<br />

<strong>der</strong> damaligen Abklärungen. Der <strong>Kirche</strong>nrat entschied aus grundsätzlichen und praktischen<br />

Überlegungen heraus, die Finanzverordnung in Best<strong>im</strong>mungen für die Landeskirche sowie<br />

in Best<strong>im</strong>mungen für die Kirchgemeinden aufzuglie<strong>der</strong>n. Aus <strong>der</strong> bisherigen Finanzverordnung<br />

für Landeskirche und Kirchgemeinden entstehen also zwei getrennte Verordnungen,<br />

eine für die Landeskirche und eine für die Kirchgemeinden. Deshalb werden <strong>der</strong> Synode an<br />

<strong>der</strong> Sitzung vom 2. November 2011 zwei Anträge unterbreitet.<br />

2. Vorgehensplanung<br />

2.1 Beizug von internen und externen Fachexperten<br />

Die vom <strong>Kirche</strong>nrat eingesetzte Arbeitsgruppe konnte wie folgt besetzt werden:<br />

Rolf Steinemann, <strong>Kirche</strong>nrat, Vorsitz<br />

Hansueli Herzog, Rechnungsexperte

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