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Protokoll der Synodesitzung - Römisch-Katholische Kirche im ...

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eine synchrone Umstellung <strong>der</strong> Kontenpläne und Anpassung <strong>der</strong> Computerprogramme<br />

gegeben, wenn ab 2014 das HRM2 für die Einwohnergemeinden verbindlich eingeführt<br />

wird. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil viele Kirchgemeinden die Rechnungsführung<br />

über die Finanzverwaltung ihrer Einwohnergemeinde abwickeln.<br />

Zur neuen Finanzverordnung für Kirchgemeinden fehlen noch <strong>der</strong> Kontenrahmen und <strong>der</strong><br />

Leitfaden für Finanzverwalter/-innen. Diese beiden Dokumente werden <strong>im</strong> Jahr 2012 erarbeitet.<br />

Damit soll eine weitere Grundlage für die Umsetzung <strong>der</strong> neuen Finanzverordnung<br />

für Kirchgemeinden geschaffen werden.<br />

Antrag: Als Mitglied <strong>der</strong> GPK und als Mitglied <strong>der</strong> Arbeitsgruppe zur Erarbeitung <strong>der</strong> Finanzverordnung<br />

für die Landeskirche und <strong>der</strong> Finanzverordnung für die Kirchgemeinden<br />

empfehle ich Ihnen eine Annahme <strong>der</strong> beiden vorliegenden Verordnungen.<br />

Marcel Notter, Generalsekretär, erläutert die wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen anhand einer Power-Point-Präsentation<br />

und erläutert die Begriffe Messstipenien und Jahrzeitenstiftung.<br />

Ein Messstipendium ist eine Gabe an einen Priester <strong>der</strong> in einer vom Spen<strong>der</strong> best<strong>im</strong>mten<br />

Meinung mit den Gläubigen eine Messe feiert. Der Betrag des Stipendiums wird von<br />

<strong>der</strong> Schweizer Bischofskonferenz einheitlich für die Bistümer <strong>der</strong> Schweiz festgelegt.<br />

Eine Jahrzeitstiftung ist eine so genannte Schenkung mit Auflagen und bedeutet, dass<br />

ein best<strong>im</strong>mter Geldbetrag an eine natürliche o<strong>der</strong> juristische Person bezahlt wird. Diese<br />

verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass Priester nach Meinung <strong>der</strong>jenigen, die eine Jahrzeitstiftung<br />

errichtet haben, die Messe feiern und dafür aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens<br />

das Messstipendium erhalten. Diese Verpflichtung ist für neue Stiftungen zeitlich auf<br />

max<strong>im</strong>al 25 Jahre beschränkt.<br />

Verantwortung für die Jahrzeitstiftungen: Im Bistum Basel werden Jahrzeitstiftungen<br />

als Schenkungen mit Auflagen errichtet und verzinst. Das Stiftungskapital wird als geordneter,<br />

selbständiger, echter Fonds (Jahrzeitenfonds) häufig von den Kirchgemeinden verwaltet.<br />

Der Jahrzeitenfonds ist aber we<strong>der</strong> Besitz noch Eigentum <strong>der</strong> Kirchgemeinde. Deshalb<br />

liegt die Verantwortung für die ordentliche Verwaltung <strong>der</strong> Jahrzeitenfonds be<strong>im</strong> Pfarrer,<br />

beziehungsweise be<strong>im</strong> Gemeindeleiter o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Gemeindeleiterin. Überschüsse an Zinsen<br />

und das Kapital abgelaufener Jahrzeiten fallen dem Jahrzeitenfonds zu.<br />

Rolf Steinemann, Meistersschwanden, <strong>Kirche</strong>nrat: Nach dieser ausführlichen Darstellung<br />

<strong>der</strong> neuen Verordnungen durch den Generalsekretär, geht Rolf Steinemann noch kurz auf<br />

umstrittene Punkte und die Voten aus den Vorsynoden zur Verordnung <strong>der</strong> Kirchgemeinden<br />

ein:<br />

1. Art. 13 Investitionsbegriff<br />

Über die Begriffe wertvermehrende und werterhaltende Investitionen kann kontrovers<br />

diskutiert werden. Das kennen alle, die schon Liegenschaftsunterhalt bei den privaten<br />

Steuern geltend machen wollten. Finanztechnisch ist aber klar, das Unterhaltsarbeiten<br />

nicht unter diesen Begriff gehören, weshalb wir sie auch weggelassen haben.<br />

Wir werden <strong>im</strong> Leitfaden sicher aufzeigen, wie vorzugehen ist, wenn eine Kirchgemeinde<br />

mit wenig Einnahmen eine grössere Sanierung <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong> vornehmen muss.<br />

2. Art. 14 Verpflichtungskredit<br />

Umstritten ist in diesem Artikel die Höhe von Fr. 10'000 für neue jährlich wie<strong>der</strong>kehrende<br />

Ausgaben. Viele möchten diesen Betrag um Einiges erhöhen. Wir haben dies in<br />

<strong>der</strong> Kommission sehr lange und ausführlich diskutiert und sind alle von <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />

überzeugt (auch die grösste Kirchgemeinde kann damit leben).<br />

Diese L<strong>im</strong>itierung ist ein Schutz für die Kirchgemeinden für mehrjährige Verpflichtungen.<br />

Beispielsweise verpflichten sie sich, ein Projekt über die nächsten fünf Jahre mit<br />

jeweils Fr. 20'000 zu unterstützen. Dann könnten sie dies via Budgetkredit jedes Jahr

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