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Informationsbroschüre - Keine Gewalt gegen Polizisten eV

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* S e i t e | 14<br />

Beispiel Hamburg<br />

Zwei verletzte Polizeibeamte nach Widerstandshandlung<br />

Beamte des Polizeikommissariates 31 haben<br />

einen 31-jährigen Spanier nach einem tätlichen<br />

Streit mit seiner Ehefrau (31) vorläufig<br />

festgenommen. Der Spanier leistete bei seiner<br />

Festnahme erheblichen Widerstand.<br />

Die Polizeibeamten fuhren in die<br />

Hasselbrookstraße, da eine Frau nach einem<br />

Ehestreit um Hilfe geschrien haben sollte. Die<br />

31-jährige Geschädigte teilte den Beamten mit,<br />

dass ihr Ehemann mit ihrem Sohn (3) nach<br />

dem Ehestreit aus dem Haus geflüchtet sei.<br />

Zivilfahnder entdeckten den Flüchtigen mit<br />

dem Kleinkind auf dem Arm in der<br />

Wandsbeker Chaussee. Er saß mit seinem<br />

Sohn auf der Fensterbank eines Geschäfts. Als<br />

ein Taxi vorbeifuhr, sprang der Mann plötzlich<br />

auf und fing an, unaufhaltsam zu schreien. Der<br />

Junge bekam Angst und weinte. Die Beamten<br />

versuchten dem 31-Jährigen das Kind aus dem<br />

Arm zu nehmen. Da<strong>gegen</strong> wehrte sich der 31-<br />

Jährige massiv. Plötzlich beugte sich der 31-<br />

Jährige nach vorne und versuchte, dem Kind<br />

ins Gesicht zu beißen. Mit einem gezielten<br />

Faustschlag ins Gesicht versuchte der<br />

Polizeibeamte, dies zu verhindern. In diesem<br />

Moment ergriff eine Beamtin den Jungen und<br />

brachte ihn in Sicherheit. Da der 31-Jährige<br />

erneut versuchte, an sein Kind zu kommen,<br />

wurde er von den Beamten zu Boden gebracht<br />

und vorläufig festgenommen. Dabei leistete<br />

der Beschuldigte enormen Widerstand, indem<br />

er um sich schlug und trat. Die Beamten legten<br />

ihm Hand-und Fußfesseln an. Ein Beamter<br />

brach sich bei den Widerstandshandlungen<br />

einen Finger, ein weiterer Beamter zog sich<br />

eine leichte Handverletzung zu. Der<br />

Beschuldigte erlitt Schürfwunden im Gesicht.<br />

Der 31-Jährige wurde einem Amtsarzt<br />

vorgeführt und anschließend in die<br />

psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses<br />

eingeliefert.<br />

Der Junge ist wieder bei seiner Mutter. 18<br />

3 Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte gemäß<br />

§113 StGB 19<br />

Obwohl "Widerstand" ein umgangssprachlich positiv besetztes Wort geworden ist,<br />

handelt es sich bei diesem Delikt ganz klar um <strong>Gewalt</strong>. Werfen wir einen Blick in<br />

den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches:<br />

Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de<br />

(1) Wer einem Amtsträger… , der zur Vollstreckung von Gesetzen,<br />

Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen<br />

berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit <strong>Gewalt</strong><br />

oder durch Drohung mit <strong>Gewalt</strong> Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich<br />

angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft.<br />

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.<br />

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn<br />

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden,<br />

oder<br />

2. der Täter durch eine <strong>Gewalt</strong>tätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer<br />

schweren Gesundheitsschädigung bringt.<br />

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.<br />

Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

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