Informationsbroschüre - Keine Gewalt gegen Polizisten eV
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* S e i t e | 14<br />
Beispiel Hamburg<br />
Zwei verletzte Polizeibeamte nach Widerstandshandlung<br />
Beamte des Polizeikommissariates 31 haben<br />
einen 31-jährigen Spanier nach einem tätlichen<br />
Streit mit seiner Ehefrau (31) vorläufig<br />
festgenommen. Der Spanier leistete bei seiner<br />
Festnahme erheblichen Widerstand.<br />
Die Polizeibeamten fuhren in die<br />
Hasselbrookstraße, da eine Frau nach einem<br />
Ehestreit um Hilfe geschrien haben sollte. Die<br />
31-jährige Geschädigte teilte den Beamten mit,<br />
dass ihr Ehemann mit ihrem Sohn (3) nach<br />
dem Ehestreit aus dem Haus geflüchtet sei.<br />
Zivilfahnder entdeckten den Flüchtigen mit<br />
dem Kleinkind auf dem Arm in der<br />
Wandsbeker Chaussee. Er saß mit seinem<br />
Sohn auf der Fensterbank eines Geschäfts. Als<br />
ein Taxi vorbeifuhr, sprang der Mann plötzlich<br />
auf und fing an, unaufhaltsam zu schreien. Der<br />
Junge bekam Angst und weinte. Die Beamten<br />
versuchten dem 31-Jährigen das Kind aus dem<br />
Arm zu nehmen. Da<strong>gegen</strong> wehrte sich der 31-<br />
Jährige massiv. Plötzlich beugte sich der 31-<br />
Jährige nach vorne und versuchte, dem Kind<br />
ins Gesicht zu beißen. Mit einem gezielten<br />
Faustschlag ins Gesicht versuchte der<br />
Polizeibeamte, dies zu verhindern. In diesem<br />
Moment ergriff eine Beamtin den Jungen und<br />
brachte ihn in Sicherheit. Da der 31-Jährige<br />
erneut versuchte, an sein Kind zu kommen,<br />
wurde er von den Beamten zu Boden gebracht<br />
und vorläufig festgenommen. Dabei leistete<br />
der Beschuldigte enormen Widerstand, indem<br />
er um sich schlug und trat. Die Beamten legten<br />
ihm Hand-und Fußfesseln an. Ein Beamter<br />
brach sich bei den Widerstandshandlungen<br />
einen Finger, ein weiterer Beamter zog sich<br />
eine leichte Handverletzung zu. Der<br />
Beschuldigte erlitt Schürfwunden im Gesicht.<br />
Der 31-Jährige wurde einem Amtsarzt<br />
vorgeführt und anschließend in die<br />
psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses<br />
eingeliefert.<br />
Der Junge ist wieder bei seiner Mutter. 18<br />
3 Widerstand <strong>gegen</strong> Polizeivollzugsbeamte gemäß<br />
§113 StGB 19<br />
Obwohl "Widerstand" ein umgangssprachlich positiv besetztes Wort geworden ist,<br />
handelt es sich bei diesem Delikt ganz klar um <strong>Gewalt</strong>. Werfen wir einen Blick in<br />
den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches:<br />
Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de<br />
(1) Wer einem Amtsträger… , der zur Vollstreckung von Gesetzen,<br />
Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen<br />
berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit <strong>Gewalt</strong><br />
oder durch Drohung mit <strong>Gewalt</strong> Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich<br />
angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft.<br />
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.<br />
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn<br />
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden,<br />
oder<br />
2. der Täter durch eine <strong>Gewalt</strong>tätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer<br />
schweren Gesundheitsschädigung bringt.<br />
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.<br />
Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.