Informationsbroschüre - Keine Gewalt gegen Polizisten eV
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Letztlich habe ich es trotz hartnäckiger Versuche nicht geschafft, alle Zahlen<br />
zusammenzutragen, die ich gern in der Übersicht gesehen hätte.<br />
Liebe Leser, bitte beachten Sie die Hinweise in den Endnoten zu den einzelnen<br />
Zahlen – so einfach, wie diese Tabellen auf den ersten Blick aussehen, sind sie<br />
nämlich nicht.<br />
Bildquelle: Michael Hirschka / pixelio.de<br />
Beispiel Baden-Württemberg<br />
Winnenden: Sieben verletzte Polizeibeamte nach Schlägerei in einer Gaststätte<br />
Am Dienstag, 01.11.2011, <strong>gegen</strong> 01.45 Uhr,<br />
ereignete sich in Winnenden, in einer<br />
Gaststätte am Kronenplatz eine körperliche<br />
Auseinandersetzung unter Gästen, bei der ein<br />
Gast schwer verletzt wurde. Das Polizeirevier<br />
Winnenden fuhr daraufhin mit drei<br />
Streifenwagenbesatzungen vor Ort. Nachdem<br />
der Täter der Körperverletzung festgenommen<br />
wurde, entwickelte sich aus Reihen weiterer<br />
Besucher der Gaststätte eine aggressive<br />
Haltung <strong>gegen</strong>über der Polizei, an der sich<br />
auch die Wirtin aktiv beteiligte. Die<br />
eingesetzten Beamten wurden mit Schlägen<br />
angegriffen. Die Angriffe auf die<br />
Polizeibeamten verlagerten sich auf die Straße<br />
vor der Gaststätte. Ein Polizeibeamter erhielt<br />
einen so massiven Faustschlag auf die Schläfe,<br />
dass er vorübergehend das Bewusstsein verlor.<br />
In der Folge beteiligten sich weitere<br />
umstehende Personen am Angriff <strong>gegen</strong> die<br />
Polizei. Letztlich wurden die eingesetzten<br />
Beamten von einer äußerst aggressiven<br />
Menschenmenge aus etwa 20 – 30 Personen<br />
attackiert. Nur durch weitere Unterstützung<br />
sämtlicher im Rems-Murr-Kreis verfügbarer<br />
Kräfte gelang es, die Angreifer abzudrängen<br />
und vier festgenommene Personen zum<br />
Polizeirevier Winnenden zu verbringen. Zur<br />
Abwehr der Angreifer musste Pfefferspray und<br />
Schlagstock eingesetzt werden. Weisungen<br />
und Anordnungen der Polizeibeamten wurden<br />
missachtet.