Unser Therapiekonzept - Kliniken-Wied
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<strong>Unser</strong>e Patienten<br />
Aufnahmevoraussetzungen<br />
Welche Patienten behandeln wir?<br />
Wir behandeln Männer und Frauen im Alter von 18 bis 65 Jahren, ältere Patienten/Patientinnen<br />
können nach vorheriger Abklärung im Einzelfall aufgenommen werden.<br />
Die Aufnahme in den <strong>Kliniken</strong> <strong>Wied</strong> ist an wenige Voraussetzungen gebunden. Sollten im Einzelfall<br />
Unklarheiten hinsichtlich der Rehabilitationsfähigkeit oder Behandlungsmotivation bestehen,<br />
bieten wir kollegiale Beratung und gegebenenfalls Vorgespräche an.<br />
Die Patienten/Patientinnen leiden an einer<br />
stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankung:<br />
• Alkoholabhängigkeit<br />
• Medikamentenabhängigkeit<br />
• Drogenabhängigkeit<br />
• Mehrfachabhängigkeit<br />
• Suchtmittelmissbrauch<br />
Die Patienten/Patientinnen können gleichzeitig<br />
an einer nicht stoffgebundenen Abhängigkeit<br />
leiden, wie zum Beispiel:<br />
Außerdem behandeln wir Patienten/Patientinnen,<br />
bei denen neben der Suchterkrankung<br />
auch ein psychosomatisches Krankheitsbild<br />
vorliegt, wie zum Beispiel:<br />
• Asthma bronchiale<br />
• Magen-/Darmerkrankungen,<br />
zum Beispiel Colitis ulcerosa<br />
• chronische Schmerzen<br />
• depressive Syndrome<br />
• Angstzustände u. a.<br />
• alle Formen von Essstörungen<br />
• pathologisches Spielen u. a.<br />
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Wen können wir nicht behandeln?<br />
Patienten/Patientinnen mit<br />
• schwerem hirnorganischem<br />
Psychosyndrom<br />
• akuten Psychosen oder akuter<br />
Suizidgefährdung<br />
• körperlichen Erkrankungen, die einer<br />
intensiven Pflege bedürfen<br />
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen<br />
der Kostenübernahmeerklärung durch<br />
den zuständigen Leistungs- bzw. Kostenträger<br />
oder durch den Patienten bzw. die Patientin<br />
selbst.<br />
Körperlich schwerer beeinträchtige Patienten/<br />
Patientinnen bitten wir zu einem Vorgespräch.<br />
Bei der Vermittlung von Paaren in die Behandlung<br />
bitten wir um vorherige Absprache.<br />
Zusätzlich wünschen wir für die Aufnahme<br />
folgende Unterlagen:<br />
• Sozialbericht oder psychischer Befundbericht<br />
• ärztlicher Kurzbericht<br />
Diese Unterlagen werden bei einer Reha-<br />
Maßnahme zu Lasten des Rentenversicherungsträgers<br />
für die Beantragung erstellt.<br />
Wenn der Patient/die Patientin die Kosten der<br />
Behandlung selbst übernimmt, benötigen wir<br />
ein ärztliches Einweisungsattest.<br />
Falls eine Entzugsbehandlung erforderlich ist,<br />
sollte diese vor Aufnahme ambulant oder stationär<br />
durchgeführt werden.<br />
Für die Aufnahme in unsere stationäre Reha-<br />
Abklärung benötigen wir neben der Notwendigkeitsbescheinigung<br />
durch den behandelnden<br />
Arzt die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse<br />
oder des Patienten/der Patientin.<br />
Wenn Sie besondere Wünsche bezüglich der<br />
Aufnahme haben, sind wir Ihnen innerhalb<br />
unserer Möglichkeiten gerne behilflich.<br />
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