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Unser Therapiekonzept - Kliniken-Wied

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<strong>Unser</strong>e Patienten<br />

Aufnahmevoraussetzungen<br />

Welche Patienten behandeln wir?<br />

Wir behandeln Männer und Frauen im Alter von 18 bis 65 Jahren, ältere Patienten/Patientinnen<br />

können nach vorheriger Abklärung im Einzelfall aufgenommen werden.<br />

Die Aufnahme in den <strong>Kliniken</strong> <strong>Wied</strong> ist an wenige Voraussetzungen gebunden. Sollten im Einzelfall<br />

Unklarheiten hinsichtlich der Rehabilitationsfähigkeit oder Behandlungsmotivation bestehen,<br />

bieten wir kollegiale Beratung und gegebenenfalls Vorgespräche an.<br />

Die Patienten/Patientinnen leiden an einer<br />

stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankung:<br />

• Alkoholabhängigkeit<br />

• Medikamentenabhängigkeit<br />

• Drogenabhängigkeit<br />

• Mehrfachabhängigkeit<br />

• Suchtmittelmissbrauch<br />

Die Patienten/Patientinnen können gleichzeitig<br />

an einer nicht stoffgebundenen Abhängigkeit<br />

leiden, wie zum Beispiel:<br />

Außerdem behandeln wir Patienten/Patientinnen,<br />

bei denen neben der Suchterkrankung<br />

auch ein psychosomatisches Krankheitsbild<br />

vorliegt, wie zum Beispiel:<br />

• Asthma bronchiale<br />

• Magen-/Darmerkrankungen,<br />

zum Beispiel Colitis ulcerosa<br />

• chronische Schmerzen<br />

• depressive Syndrome<br />

• Angstzustände u. a.<br />

• alle Formen von Essstörungen<br />

• pathologisches Spielen u. a.<br />

4<br />

Wen können wir nicht behandeln?<br />

Patienten/Patientinnen mit<br />

• schwerem hirnorganischem<br />

Psychosyndrom<br />

• akuten Psychosen oder akuter<br />

Suizidgefährdung<br />

• körperlichen Erkrankungen, die einer<br />

intensiven Pflege bedürfen<br />

Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen<br />

der Kostenübernahmeerklärung durch<br />

den zuständigen Leistungs- bzw. Kostenträger<br />

oder durch den Patienten bzw. die Patientin<br />

selbst.<br />

Körperlich schwerer beeinträchtige Patienten/<br />

Patientinnen bitten wir zu einem Vorgespräch.<br />

Bei der Vermittlung von Paaren in die Behandlung<br />

bitten wir um vorherige Absprache.<br />

Zusätzlich wünschen wir für die Aufnahme<br />

folgende Unterlagen:<br />

• Sozialbericht oder psychischer Befundbericht<br />

• ärztlicher Kurzbericht<br />

Diese Unterlagen werden bei einer Reha-<br />

Maßnahme zu Lasten des Rentenversicherungsträgers<br />

für die Beantragung erstellt.<br />

Wenn der Patient/die Patientin die Kosten der<br />

Behandlung selbst übernimmt, benötigen wir<br />

ein ärztliches Einweisungsattest.<br />

Falls eine Entzugsbehandlung erforderlich ist,<br />

sollte diese vor Aufnahme ambulant oder stationär<br />

durchgeführt werden.<br />

Für die Aufnahme in unsere stationäre Reha-<br />

Abklärung benötigen wir neben der Notwendigkeitsbescheinigung<br />

durch den behandelnden<br />

Arzt die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse<br />

oder des Patienten/der Patientin.<br />

Wenn Sie besondere Wünsche bezüglich der<br />

Aufnahme haben, sind wir Ihnen innerhalb<br />

unserer Möglichkeiten gerne behilflich.<br />

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