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13030901.pdf (2.37 MB ) - Gemeinde Kranenburg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Drucksache Nr. 309/1<br />

zuständig: Bauamt Herr Herrnsen<br />

Ratsdrucksache<br />

öffentliche Sitzung<br />

Sitzungstag: 12.12.2013<br />

Punkt 9) Anregungen und Beschwerden gern. § 24 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

hier: Fracking<br />

1. Schilderung des Sachverhaltes<br />

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben weisen Frau Andrea Basmer, Frau Beate Schams,<br />

Frau Diana Günnewig und Frau Jutta Sich, jeweils aus Rees, auf ein bergrechtliches<br />

Genehmigungsverfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Zur vorgenannten<br />

Thematik hat die "IG Rees" am 08.07.2012 einen Antrag gern.§ 24 GO NRW gestellt, der in der<br />

Ratssitzung am 13.09.2012 behandelt wurde. Auf die Drucksache-Nr.: 309 wird verwiesen.<br />

Der jetzige Antrag richtet sich ebenfalls gegen das s.g. Hydraulic Fracturing (s.g. Fracking) zur<br />

Förderung von Erdgas. Bei dieser Methode werden Flüssigkeiten in geologische Tiefbohrungen<br />

hydraulisch eingepresst. Diese erzeugen Risse bzw. zerrütten die Gesteinsschichten. Dadurch<br />

wird die Flüssigkeitsdurchlässigkeit der Gesteinsschichten erhöht, so dass eine Gasförderung<br />

möglich wird. Das vorgenannte Verfahren ist aufgrund befürchteter Umweltprobleme<br />

(Verunreinigung von Grundwasser und Trinkwasser, Vegetationsschäden, Erdbebengefahr,<br />

Klimaschädlichkeit Gesundheitsgefährdung) höchst umstritten.<br />

Die vorgenannten Antragsteller beantragen folgende Beschlussfassung durch den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat:<br />

"Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> beschließt, an die Bezirksregierung in Arnsberg<br />

sowie an deren vorgesetzte Dienstbehörde, den Nordrhein-Westfälischen Minister für<br />

Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Herrn Garreit Duin, 40213<br />

Düsseldorf, Horinplatz 1 , heranzutreten und darauf hinzuweisen, dass<br />

1. die Rechtswirksamkeit des bisherigen Vergehens bei der Erlaubniserteilung ohne<br />

Berücksichtigung der Kommunen nach derzeitigem Kenntnisstand zumindest fraglich<br />

ist und<br />

2. die Kommune für den Fall eines Antrages auf Verlängerung oder Neuerteilung einer<br />

Erlaubnis den Anspruch geltend macht, beteiligt und gehört zu werden, um ggf. auf<br />

entgegenstehende öffentliche Interessen in ihrem Hoheitsgebiet hinweisen zu<br />

können. Gleiches gilt für den Fall einer Rechtsübertragung auf eine nachfolgende<br />

Firma bei Veräußerung der Aufsuchungserlaubnisse." ·<br />

Hinsichtlich der Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den als Anlage<br />

beigefügten Antrag vom 27. 1 1.2013 verwiesen.<br />

Zuständig für die Genehmigung zur Aufsuchung und Gewinnung ist die Bezirksregierung<br />

Arnsberg. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> liegt -ebenso wie der gesamte Nordkreis Kleve- im<br />

Erlaubnisfeld "Saxon 1 West". Konkrete Erkundungs- oder Gewinnungsvorhaben sind im<br />

Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> nicht bekannt. Gleichwohl ist es unbefriedigend, dass die<br />

Standortkommunen sowie die Öffentlichkeit weder informiert, noch im Rahmen der erteilten<br />

Bergbauberechtigungen beteiligt wurden. -Auf Basis der heute bekannten Informationen<br />

kann die Sorge vor unabsehbaren Umweltfolgen nachvollzogen werden. Eine von der<br />

Landesregierung beauftragte Studie des Instituts "IWW Zentrum Wasser" warnt vor den


erheblichen Risiken einer unkonventionellen Erdgasförderung für den Naturhaushalt und die<br />

öffentliche Trinkwasserversorgung.<br />

Aus diesem Grunde wird empfohlen, dem Antrag in modifizierter Form (siehe<br />

Beschlussvorschlag) zu entsprechen:<br />

Der Antrag ist als Anregung und Beschwerde gem. § 24 <strong>Gemeinde</strong>ordnung zu werten.<br />

Hierüber entscheidet üblicherweise der Hauptausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong>. Da der<br />

Hauptausschuss heute nicht tagt, wird die Entscheidung direkt dem Rat vorgelegt.<br />

2. Beschlussvorschlag<br />

Der Rat beschließt, dem Antrag der Frau Andrea Basmer, der Frau Beate Schams, der Frau<br />

Diana Günnewig und der Frau Jutta Sich, jeweils Rees, in modifizierter Form wie folgt zu<br />

entsprechen:<br />

"Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> beschließt, an die Bezirksregierung in Arnsberg<br />

sowie an deren vorgesetzte Dienstbehörde, den Nordrhein-Westfälischen Minister für<br />

Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Herrn Garreit Duin, 40213<br />

Düsseldorf, Horinplatz 1, heranzutreten und darauf hinzuweisen, dass<br />

1. die Rechtswirksamkeit des bisherigen Vergehens· bei der Erlaubniserteilung ohne<br />

Berücksichtigung der Kommunen nach derzeitigem Kenntnisstand zumindest fraglich<br />

is-t es höchst unbefriedigend ist, dass die Standortkommunen und die. Öffentlichkeit<br />

im Rahmen der bereits erteilten Aufsuchungsgenehmigungen weder beteiligt, noch<br />

informiert wurden und<br />

2. die Kommune <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> für den Fall eines Antrages auf Verlängerung<br />

oder Neuerteilung einer Erlaubnis den Anspruch geltend macht, beteiligt und gehört<br />

zu werden, um ggf. auf entgegenstehende öffentliche Interessen in ihrem<br />

Hoheitsgebiet hinweisen zu können. Gleiches gilt für den Fall einer<br />

Rechtsübertragung auf eine nachfolgende Firma bei Veräußerung der<br />

Aufsuchungserlaubnisse."<br />

Kr7/WA2013<br />

Der Bürgermeister<br />

Anlage<br />

2


ndrea Basmer<br />

ßcat chams,<br />

Diana Günncwig,<br />

.lutla Si h,<br />

An den<br />

Bürgernleister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Herr GünLer Steins<br />

und den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Klever Str. 4<br />

47559 <strong>Kranenburg</strong><br />

Rees, 27.!1.2013<br />

Fracking<br />

Lage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> im Aufsuchungsfetd "Saxon 1 West";<br />

bergrechtliches Genehmigungsverfahren<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steins,<br />

sehr geehrte Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates,<br />

hiermit bitten wir um die Behandlung dieser Eingabe als Anregung gern. § 24 GO NRW im<br />

Rahmen Ihrer nächsten Ratssitzung:<br />

Sac hvcrh:llt:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> liegt im Aufsuchungsfeld .,Saxon 1 West', das Teile des Kreises<br />

Kleve, des Kreises Wesel, des Kreises Borken und die Stadt Bocholt umtasst<br />

und filr das eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstot1'en b.is zum 14.03.2014<br />

• vorliegt (erteilt vermutlich im März 2009).<br />

Es ist damit zu rechnen, dass die Erlaubnisinhaberin Dart Energy beantragen wird, die<br />

Erlaubnis über diesen Zeitraum hinaus zu verlängern bzw. eine neue Erlaubnis zu erteilen.<br />

Auch eine Veräußerung der Rechte und ein entsprechender Antrag auf Übertragung ist nicht<br />

auszuschließen.<br />

Die Erlaubnis ist gem. § 11 (6 und 7) BBergG zu versagen, wenn<br />

6. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller, bei juristischen Personen und<br />

Personenhandelsgesellschaften die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschatlsvertrag zur<br />

Vertretung berechtigten Personen, die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen,


7. bei einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken oder zur großräumigen<br />

Aufsuchung der Antragsteller nicht glaubhaft macht, dass die IUr eine ordnungsgemäße<br />

Aufsuchung und der damit nach * ' Abs. I Nr. I und 2 im Zusammenhang stehenden<br />

Tätigkeiten erforderlichen Mittel au(gcbracht werden können.<br />

Die Erlaubnis ist gem. * 11 ( lO) ßßergG zu versagen, wenn überwiegende öffentliche<br />

Interessen die Autsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. § 15 88ergG sagt<br />

dazu, dass die zuständige Behörde vor der Entscheidung über diesen Antrag den Behörden<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben hat, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung<br />

öffentlicher Interessen gehört.<br />

Die Frage, welche Behörden hier gemeint sind, w·ird bundesweit nicht einheitlich bcantwonet<br />

und die Genehmigungsverfahren werden daher unterschiedlich gehandhabt. Im Urteil des<br />

Hundesvenrollun~sxerichtes vom 15, 10.1998 (A=.: ../ B 9.f,98) isl im amtlichen Leitsatz da:u<br />

frJ/xendes vermerkt:·' Zu den Behörden, zu d1:ren At{fgahen die Wahmehmung i?{femlicher<br />

ftJüJI'I!X\'e!J im Silme des,..,,. 11 Nr. 10 BbergG gehi)rf und denen dt/shalb gemäß,\'-: 15 Hberg(}<br />

der r,·ntscheidung iiher die Verleihung einer Bergbauberechtigung Gelegenheit Z/11'<br />

Stel/ungnnhme :::u gehen ist, xehiJren auch die <strong>Gemeinde</strong>n, insbesondere im Hinblick at!l die<br />

Relange des Städtebaus. "<br />

In Hessen wird, gestützt auf ein Rechtsgutachten der Universität Marburg, davon<br />

ausgegangen, dass der Kreis weit gefasst ist und die infrage kommenden öfTentlichen<br />

Interessen nicht jeweils einzeln im gesamten zuzuteilenden Feld wirksam sein müssen,<br />

sondcm insgesamt im Sinne eines ,.Summierungseffektes". Das ist in diesem<br />

Vcrl:ahrensstadium auch vernünftig, denn die Erlaubnisc1icilung hat über § 12 (2) BßcrgG<br />

eine Bindungswirkung für spätere bergrechtliche Bewilligungen, die nur noch versagt werden<br />

dürfen. wenn Tatsachen dies rechtfertigen, die nach Erteilung der Erlaubnis eingetreten sind.<br />

ln Hessen wurden daher fiir ein ca. 5.000 km" großes Feld über 120 Fachbehörden und<br />

Kommunen angehört. ln Nordrhein-Westfalen hingegen wissen viele Kommunen gar nicht,<br />

dass oder ob sie überhaupt in einem Aufsuchungsfeld liegen.<br />

Damit werden wesentliche Teile des <strong>Gemeinde</strong>gebietes einer durchsetzbaren eigenen Planung<br />

entzogen oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchligt. Die gemeindliche<br />

Planungshoheit genießt allerdings den Schutz des Art 28 Abs. 2 Satz 1 Gnmdgcsetz.


Diese Anregung zielt daraur ab, dass die Vertretung in der nächsten Ratssitzung<br />

beschließen möge, ·<br />

an die Bezirksregierung m Arnsberg sowie an deren vorgesetzte Dienstbehörde, den<br />

Nordrhein-Westfä.lischen Minister fiir Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und<br />

Hand,..verk, Hen·n Garreit Duin, 40213 DüsseldOJf, Horionplatz 1 heranzutreten und darauf<br />

hinzm.veisen, dass<br />

I.<br />

die Rechts\virksamkcit des bisherigen Vorgehens bei der Erlaubniserteilung ohne<br />

Berücksichtigung der Kommunen nach derzeitigem Kenntnisstand zumindest fi·aglich ist und<br />

dass<br />

2.<br />

die Kommune für den Fall eines Antrags auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Erlaubnis<br />

den Anspruch geltend macht, beLeiligt und gehört zu werden um ggf auf entgegenstehende<br />

öffentliche Interessen in ihrem Hoheitsgebiet hinweisen zu können. Gleiches gilt fi.ir den Fall<br />

einer Rechteübertragung aufeine nachtolgende Firma bei Veräußerung der<br />

Aufsuchungserlaubnisse.<br />

Für weitere Fragen stehen wir gern zur VerfUgung und verweisen auch aufunsere Adresse<br />

basmeran@googlemail.com. Das Rechtsgutachten der Universität Marburg aus März 2013<br />

finden Sie unter folgendem Link: JnJp./((I·~!CkingJr~.i. m~.s.wmflnn.:!:'.<br />

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