13030901.pdf (2.37 MB ) - Gemeinde Kranenburg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />
Drucksache Nr. 309/1<br />
zuständig: Bauamt Herr Herrnsen<br />
Ratsdrucksache<br />
öffentliche Sitzung<br />
Sitzungstag: 12.12.2013<br />
Punkt 9) Anregungen und Beschwerden gern. § 24 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
hier: Fracking<br />
1. Schilderung des Sachverhaltes<br />
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben weisen Frau Andrea Basmer, Frau Beate Schams,<br />
Frau Diana Günnewig und Frau Jutta Sich, jeweils aus Rees, auf ein bergrechtliches<br />
Genehmigungsverfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Zur vorgenannten<br />
Thematik hat die "IG Rees" am 08.07.2012 einen Antrag gern.§ 24 GO NRW gestellt, der in der<br />
Ratssitzung am 13.09.2012 behandelt wurde. Auf die Drucksache-Nr.: 309 wird verwiesen.<br />
Der jetzige Antrag richtet sich ebenfalls gegen das s.g. Hydraulic Fracturing (s.g. Fracking) zur<br />
Förderung von Erdgas. Bei dieser Methode werden Flüssigkeiten in geologische Tiefbohrungen<br />
hydraulisch eingepresst. Diese erzeugen Risse bzw. zerrütten die Gesteinsschichten. Dadurch<br />
wird die Flüssigkeitsdurchlässigkeit der Gesteinsschichten erhöht, so dass eine Gasförderung<br />
möglich wird. Das vorgenannte Verfahren ist aufgrund befürchteter Umweltprobleme<br />
(Verunreinigung von Grundwasser und Trinkwasser, Vegetationsschäden, Erdbebengefahr,<br />
Klimaschädlichkeit Gesundheitsgefährdung) höchst umstritten.<br />
Die vorgenannten Antragsteller beantragen folgende Beschlussfassung durch den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat:<br />
"Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> beschließt, an die Bezirksregierung in Arnsberg<br />
sowie an deren vorgesetzte Dienstbehörde, den Nordrhein-Westfälischen Minister für<br />
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Herrn Garreit Duin, 40213<br />
Düsseldorf, Horinplatz 1 , heranzutreten und darauf hinzuweisen, dass<br />
1. die Rechtswirksamkeit des bisherigen Vergehens bei der Erlaubniserteilung ohne<br />
Berücksichtigung der Kommunen nach derzeitigem Kenntnisstand zumindest fraglich<br />
ist und<br />
2. die Kommune für den Fall eines Antrages auf Verlängerung oder Neuerteilung einer<br />
Erlaubnis den Anspruch geltend macht, beteiligt und gehört zu werden, um ggf. auf<br />
entgegenstehende öffentliche Interessen in ihrem Hoheitsgebiet hinweisen zu<br />
können. Gleiches gilt für den Fall einer Rechtsübertragung auf eine nachfolgende<br />
Firma bei Veräußerung der Aufsuchungserlaubnisse." ·<br />
Hinsichtlich der Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den als Anlage<br />
beigefügten Antrag vom 27. 1 1.2013 verwiesen.<br />
Zuständig für die Genehmigung zur Aufsuchung und Gewinnung ist die Bezirksregierung<br />
Arnsberg. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> liegt -ebenso wie der gesamte Nordkreis Kleve- im<br />
Erlaubnisfeld "Saxon 1 West". Konkrete Erkundungs- oder Gewinnungsvorhaben sind im<br />
Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> nicht bekannt. Gleichwohl ist es unbefriedigend, dass die<br />
Standortkommunen sowie die Öffentlichkeit weder informiert, noch im Rahmen der erteilten<br />
Bergbauberechtigungen beteiligt wurden. -Auf Basis der heute bekannten Informationen<br />
kann die Sorge vor unabsehbaren Umweltfolgen nachvollzogen werden. Eine von der<br />
Landesregierung beauftragte Studie des Instituts "IWW Zentrum Wasser" warnt vor den
erheblichen Risiken einer unkonventionellen Erdgasförderung für den Naturhaushalt und die<br />
öffentliche Trinkwasserversorgung.<br />
Aus diesem Grunde wird empfohlen, dem Antrag in modifizierter Form (siehe<br />
Beschlussvorschlag) zu entsprechen:<br />
Der Antrag ist als Anregung und Beschwerde gem. § 24 <strong>Gemeinde</strong>ordnung zu werten.<br />
Hierüber entscheidet üblicherweise der Hauptausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong>. Da der<br />
Hauptausschuss heute nicht tagt, wird die Entscheidung direkt dem Rat vorgelegt.<br />
2. Beschlussvorschlag<br />
Der Rat beschließt, dem Antrag der Frau Andrea Basmer, der Frau Beate Schams, der Frau<br />
Diana Günnewig und der Frau Jutta Sich, jeweils Rees, in modifizierter Form wie folgt zu<br />
entsprechen:<br />
"Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> beschließt, an die Bezirksregierung in Arnsberg<br />
sowie an deren vorgesetzte Dienstbehörde, den Nordrhein-Westfälischen Minister für<br />
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Herrn Garreit Duin, 40213<br />
Düsseldorf, Horinplatz 1, heranzutreten und darauf hinzuweisen, dass<br />
1. die Rechtswirksamkeit des bisherigen Vergehens· bei der Erlaubniserteilung ohne<br />
Berücksichtigung der Kommunen nach derzeitigem Kenntnisstand zumindest fraglich<br />
is-t es höchst unbefriedigend ist, dass die Standortkommunen und die. Öffentlichkeit<br />
im Rahmen der bereits erteilten Aufsuchungsgenehmigungen weder beteiligt, noch<br />
informiert wurden und<br />
2. die Kommune <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> für den Fall eines Antrages auf Verlängerung<br />
oder Neuerteilung einer Erlaubnis den Anspruch geltend macht, beteiligt und gehört<br />
zu werden, um ggf. auf entgegenstehende öffentliche Interessen in ihrem<br />
Hoheitsgebiet hinweisen zu können. Gleiches gilt für den Fall einer<br />
Rechtsübertragung auf eine nachfolgende Firma bei Veräußerung der<br />
Aufsuchungserlaubnisse."<br />
Kr7/WA2013<br />
Der Bürgermeister<br />
Anlage<br />
2
ndrea Basmer<br />
ßcat chams,<br />
Diana Günncwig,<br />
.lutla Si h,<br />
An den<br />
Bürgernleister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />
Herr GünLer Steins<br />
und den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Klever Str. 4<br />
47559 <strong>Kranenburg</strong><br />
Rees, 27.!1.2013<br />
Fracking<br />
Lage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> im Aufsuchungsfetd "Saxon 1 West";<br />
bergrechtliches Genehmigungsverfahren<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steins,<br />
sehr geehrte Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates,<br />
hiermit bitten wir um die Behandlung dieser Eingabe als Anregung gern. § 24 GO NRW im<br />
Rahmen Ihrer nächsten Ratssitzung:<br />
Sac hvcrh:llt:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> liegt im Aufsuchungsfeld .,Saxon 1 West', das Teile des Kreises<br />
Kleve, des Kreises Wesel, des Kreises Borken und die Stadt Bocholt umtasst<br />
und filr das eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstot1'en b.is zum 14.03.2014<br />
• vorliegt (erteilt vermutlich im März 2009).<br />
Es ist damit zu rechnen, dass die Erlaubnisinhaberin Dart Energy beantragen wird, die<br />
Erlaubnis über diesen Zeitraum hinaus zu verlängern bzw. eine neue Erlaubnis zu erteilen.<br />
Auch eine Veräußerung der Rechte und ein entsprechender Antrag auf Übertragung ist nicht<br />
auszuschließen.<br />
Die Erlaubnis ist gem. § 11 (6 und 7) BBergG zu versagen, wenn<br />
6. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller, bei juristischen Personen und<br />
Personenhandelsgesellschaften die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschatlsvertrag zur<br />
Vertretung berechtigten Personen, die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen,
7. bei einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken oder zur großräumigen<br />
Aufsuchung der Antragsteller nicht glaubhaft macht, dass die IUr eine ordnungsgemäße<br />
Aufsuchung und der damit nach * ' Abs. I Nr. I und 2 im Zusammenhang stehenden<br />
Tätigkeiten erforderlichen Mittel au(gcbracht werden können.<br />
Die Erlaubnis ist gem. * 11 ( lO) ßßergG zu versagen, wenn überwiegende öffentliche<br />
Interessen die Autsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. § 15 88ergG sagt<br />
dazu, dass die zuständige Behörde vor der Entscheidung über diesen Antrag den Behörden<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben hat, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung<br />
öffentlicher Interessen gehört.<br />
Die Frage, welche Behörden hier gemeint sind, w·ird bundesweit nicht einheitlich bcantwonet<br />
und die Genehmigungsverfahren werden daher unterschiedlich gehandhabt. Im Urteil des<br />
Hundesvenrollun~sxerichtes vom 15, 10.1998 (A=.: ../ B 9.f,98) isl im amtlichen Leitsatz da:u<br />
frJ/xendes vermerkt:·' Zu den Behörden, zu d1:ren At{fgahen die Wahmehmung i?{femlicher<br />
ftJüJI'I!X\'e!J im Silme des,..,,. 11 Nr. 10 BbergG gehi)rf und denen dt/shalb gemäß,\'-: 15 Hberg(}<br />
der r,·ntscheidung iiher die Verleihung einer Bergbauberechtigung Gelegenheit Z/11'<br />
Stel/ungnnhme :::u gehen ist, xehiJren auch die <strong>Gemeinde</strong>n, insbesondere im Hinblick at!l die<br />
Relange des Städtebaus. "<br />
In Hessen wird, gestützt auf ein Rechtsgutachten der Universität Marburg, davon<br />
ausgegangen, dass der Kreis weit gefasst ist und die infrage kommenden öfTentlichen<br />
Interessen nicht jeweils einzeln im gesamten zuzuteilenden Feld wirksam sein müssen,<br />
sondcm insgesamt im Sinne eines ,.Summierungseffektes". Das ist in diesem<br />
Vcrl:ahrensstadium auch vernünftig, denn die Erlaubnisc1icilung hat über § 12 (2) BßcrgG<br />
eine Bindungswirkung für spätere bergrechtliche Bewilligungen, die nur noch versagt werden<br />
dürfen. wenn Tatsachen dies rechtfertigen, die nach Erteilung der Erlaubnis eingetreten sind.<br />
ln Hessen wurden daher fiir ein ca. 5.000 km" großes Feld über 120 Fachbehörden und<br />
Kommunen angehört. ln Nordrhein-Westfalen hingegen wissen viele Kommunen gar nicht,<br />
dass oder ob sie überhaupt in einem Aufsuchungsfeld liegen.<br />
Damit werden wesentliche Teile des <strong>Gemeinde</strong>gebietes einer durchsetzbaren eigenen Planung<br />
entzogen oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchligt. Die gemeindliche<br />
Planungshoheit genießt allerdings den Schutz des Art 28 Abs. 2 Satz 1 Gnmdgcsetz.
Diese Anregung zielt daraur ab, dass die Vertretung in der nächsten Ratssitzung<br />
beschließen möge, ·<br />
an die Bezirksregierung m Arnsberg sowie an deren vorgesetzte Dienstbehörde, den<br />
Nordrhein-Westfä.lischen Minister fiir Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und<br />
Hand,..verk, Hen·n Garreit Duin, 40213 DüsseldOJf, Horionplatz 1 heranzutreten und darauf<br />
hinzm.veisen, dass<br />
I.<br />
die Rechts\virksamkcit des bisherigen Vorgehens bei der Erlaubniserteilung ohne<br />
Berücksichtigung der Kommunen nach derzeitigem Kenntnisstand zumindest fi·aglich ist und<br />
dass<br />
2.<br />
die Kommune für den Fall eines Antrags auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Erlaubnis<br />
den Anspruch geltend macht, beLeiligt und gehört zu werden um ggf auf entgegenstehende<br />
öffentliche Interessen in ihrem Hoheitsgebiet hinweisen zu können. Gleiches gilt fi.ir den Fall<br />
einer Rechteübertragung aufeine nachtolgende Firma bei Veräußerung der<br />
Aufsuchungserlaubnisse.<br />
Für weitere Fragen stehen wir gern zur VerfUgung und verweisen auch aufunsere Adresse<br />
basmeran@googlemail.com. Das Rechtsgutachten der Universität Marburg aus März 2013<br />
finden Sie unter folgendem Link: JnJp./((I·~!CkingJr~.i. m~.s.wmflnn.:!:'.<br />
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