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1 - Entwurf der Begründung - Gemeinde Kranenburg

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Begründung<br />

gemäß § 5 Abs. 5 BauGB zur<br />

37. Än<strong>der</strong>ung<br />

des<br />

Flächennutzungsplanes<br />

<strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

einschließlich Umweltbericht<br />

als geson<strong>der</strong>tem Teil <strong>der</strong> Begründung<br />

NATURA 2000-Vorprüfung und Artenschutz-Vorprüfung<br />

<strong>Entwurf</strong> (Stand Juli 2013)<br />

(Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)<br />

Auftraggeber Bearbeitet 2011 und aktualisiert im Februar und Juli 2013<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan<br />

Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski<br />

Klever Straße 4 Carl-Peschken-Straße 12<br />

47559 <strong>Kranenburg</strong> 47441 Moers<br />

Telefon: 02826 - 7960 Telefon: 02841/7905-0<br />

Telefax: 02826 - 7977 Telefax: 02841/7905-55<br />

Ansprechpartner<br />

Bearbeitung<br />

Herr Hermsen<br />

Dipl.-Geogr. Julia Eimers<br />

Dipl.-Ing. Melanie van de Flierdt<br />

Dipl.-Geogr. Barbara von <strong>der</strong> Linden-Reiche<br />

Dipl.-Ing. Heidrun Elisabeth Müller AKNW<br />

H:\DATEN\PROJEKTE\KRAFP\Texte\<strong>Entwurf</strong>\130731_37_Aend_FNP_<strong>Entwurf</strong>_Begruendung_sw.doc Stand: 06.08.2013


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1. ALLGEMEINE AUSGANGSSITUATION 1<br />

1.1 Ausgangssituation sowie Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung 1<br />

1.2 Geltungsbereiches <strong>der</strong> 37. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung 2<br />

1.3 Rechtsgrundlagen 4<br />

1.4 Plangrundlage 5<br />

1.5 Charakteristik des Plangebiets und seiner Umgebung 5<br />

2. PLANERISCHE VORGABEN FÜR DEN GELTUNGSBEREICH DER 37. ÄNDERUNG<br />

DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE KRANENBURG 7<br />

2.1 LEP NRW (1995) und LEP NRW (<strong>Entwurf</strong> 2013) 7<br />

2.2 Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) 9<br />

2.3 Landschaftsplan des Kreises Kleve, Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope, streng<br />

geschützte Arten, Geotope 11<br />

2.4 Sonstige Schutzgebiete 13<br />

2.5 Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> (Fassung Neubekanntmachung<br />

einschließlich rechtswirksame 34. und 36. FNP-Än<strong>der</strong>ungen) 14<br />

2.6 Bebauungspläne sowie Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong> 17<br />

2.7 Sonstige planerische Vorgaben 18<br />

2.7.1 Hochwasser-Risikogewässer 18<br />

2.7.2 Deichgeschützte Bereiche/Überschwemmungsgefährdetes Gebiet 20<br />

2.7.3 Umsetzungsfahrplan in <strong>der</strong> Regionalen Kooperation Kleve-Landesgrenze für die<br />

Planungseinheit PE_DEL_1600 im Verbandsgebiet des Deichverbandes Kleve-<br />

Landesgrenze 22<br />

3. VERANLASSUNG UND ERFORDERLICHKEIT 24<br />

4. DARSTELLUNGEN DER 37. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 25<br />

4.1 Vorgehensweise 25<br />

4.2 Teilgeltungsbereiche Ortsteil <strong>Kranenburg</strong> 27<br />

4.2.1 Teilgeltungsbereich KR 1 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 27<br />

4.2.2 Teilgeltungsbereich KR 2 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 29<br />

4.2.3 Teilgeltungsbereich KR 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 30<br />

4.2.4 Teilgeltungsbereich KR 4 (Thema Darstellung Flächen für Wald, Korrektur Flächen<br />

für Bahnanlagen) 32<br />

4.2.5 Teilgeltungsbereich KR 5 (Thema Darstellung Flächen für Wald/Flächen für die<br />

Landwirtschaft) 34<br />

4.2.6 Teilgeltungsbereich KR 6 (Thema Darstellung Flächen für Wald/Flächen für die<br />

Landwirtschaft, Streichung Abgrabungen und Brunnen) 36<br />

4.2.7 Teilgeltungsbereich KR 7 (Thema Umwandlung Gewerbliche Bauflächen in<br />

Wohnbauflächen) 38<br />

4.2.8 Teilgeltungsbereich KR 8 (Thema Darstellung Flächen für Wald/Flächen für die<br />

Landwirtschaft, Streichung Brunnen und Wasserwerk) 40<br />

4.2.9 Teilgeltungsbereich KR 9 (Thema Darstellung Wohnbauflächen anstatt Gemischter<br />

Bauflächen, Korrektur sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen und<br />

Flächen für Wald) 42<br />

4.2.10 Teilgeltungsbereich KR 10 (Thema Darstellung Flächen für Gemeinbedarf /<br />

Entsorgung/ Anpassung Wohnbauflächen an § 34 BauGB-Satzung und Rücknahme<br />

Grünfläche „Parkanlage“) 45<br />

4.2.11 Teilgeltungsbereich KR 11 (Thema Anpassung Wohnbau- und Gemischte<br />

Bauflächen, Grünflächen und sonstige überörtliche und örtliche<br />

Hauptverkehrsstraßen, erstmalige Sicherung Wohnmobilstellplatz) 50<br />

4.2.12 Teilgeltungsbereich KR 12 (Thema Rücknahme Zweckbestimmung Parkanlage ohne<br />

konkrete Grünflächendarstellung) 56<br />

4.2.13 Teilgeltungsbereich KR 13 (Thema Anpassung <strong>der</strong> Flächen für Gemeinbedarf<br />

Verwaltung und sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen) 57<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR<br />

I


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.14 Teilgeltungsbereich KR 14 (Thema Anpassung Gemischte Bauflächen, verschiedene<br />

Flächen für Gemeinbedarf und Grünflächen) 59<br />

4.2.15 Teilgeltungsbereich KR 15 (Thema Anpassung verschiedener Bauflächen sowie<br />

Grün- und Wasserflächen) 64<br />

4.2.16 Teilgeltungsbereich KR 16 (Thema Anpassung Flächen für Gemeinbedarf und<br />

Wohnbauflächen sowie Streichung Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft)68<br />

4.2.17 Teilgeltungsbereich KR 17 (Thema Darstellung Gemischte Bauflächen bei<br />

vorhandener Bebauung) 71<br />

4.2.18 Teilgeltungsbereich KR 18 (Thema Anpassung Gemischte Bauflächen, RRB, sowie<br />

Flächen für die Landwirtschaft) 73<br />

4.2.19 Teilgeltungsbereich KR 19 (Thema Anpassung Gemischte Bauflächen) 75<br />

4.2.20 Teilgeltungsbereich KR 20 (Thema Anpassung und Erweiterung Wohnbauflächen,<br />

Anpassung Flächen für Gemeinbedarf Schule, Rücknahme sonstiger überörtlicher<br />

und örtlicher Hauptverkehrsstraßen) 77<br />

4.2.21 Teilgeltungsbereich KR 21 (Thema Darstellung von Wasserflächen) 89<br />

4.3 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Nütterden 91<br />

4.3.1 Teilgeltungsbereich ND 1 (Thema Anpassung Flächen für die Landwirtschaft, Wald,<br />

Wasserflächen) 91<br />

4.3.2 Teilgeltungsbereich ND 2 (Thema Darstellung Flächen für Wald ) 94<br />

4.3.3 Teilgeltungsbereich ND 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 95<br />

4.3.4 Teilgeltungsbereich ND 4 (Thema Erweiterung <strong>der</strong> Gewerblichen Bauflächen,<br />

Darstellungskorrektur Abgrenzung Flächen für die Ver- und Entsorgung<br />

Regenklärbecken und Umspannwerk 96<br />

4.3.5 Teilgeltungsbereich ND 5 (Thema Darstellung Gewerbliche Bauflächen,<br />

Wohnbauflächen, Streichung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Natur und Landschaft) 99<br />

4.3.6 Teilgeltungsbereich ND 6 (Thema Darstellung Wald) 103<br />

4.3.7 Teilgeltungsbereich ND 7 (Thema Streichung Abgrabung/Deponie, Darstellung<br />

Flächen für Wald und die Landwirtschaft, Anpassung Flächen für Gemeinbedarf<br />

und Zweckbestimmungen sowie Grünfläche 105<br />

4.3.8 Teilgeltungsbereich ND 8 (Thema Darstellung Wald) 108<br />

4.3.9 Teilgeltungsbereiche ND 8a und 8 b (Rücknahme <strong>der</strong> sonstigen Darstellungen zu<br />

Staub, Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen <strong>der</strong> ehemals geplanten Mülldeponie<br />

Hingstberg) 110<br />

4.3.10 Teilgeltungsbereich ND 9 (Thema Rücknahme Flächen für Abgrabungen) 111<br />

4.3.11 Teilgeltungsbereich ND 10 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 113<br />

4.3.12 Teilgeltungsbereich ND 11 (Thema Darstellung Wohnbauflächen (rechtskräftiger BP)<br />

und Anpassung an Satzungsbereich nach § 34 BauGB) 114<br />

4.3.13 Teilgeltungsbereich ND 12 (Thema Aufnahme Symbol Kin<strong>der</strong>garten) 116<br />

4.3.14 Teilgeltungsbereich ND 13 (Thema Rücknahme Symbol Feuerwehr) 117<br />

4.3.15 Teilgeltungsbereich ND 14 (Thema Anpassung Abgrenzung Grünfläche Friedhof,<br />

Wohnbauflächen und sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen ) 119<br />

4.3.16 Teilgeltungsbereich ND 15 (Thema Darstellung von Wald und Wohnbauflächen) 121<br />

4.3.17 Teilgeltungsbereich ND 16 (Thema Än<strong>der</strong>ung Zweckbestimmung und Widmung <strong>der</strong><br />

Grünfläche sowie Streichung Parkplatz) 123<br />

4.3.18 Teilgeltungsbereich ND 17 (Thema Darstellung Wohnbauflächen gemäß § 34 BauGB<br />

Satzung, Wasserflächen, Flächen für Wald und Landwirtschaft) 125<br />

4.3.19 Teilgeltungsbereich ND 18 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 129<br />

4.3.20 Teilgeltungsbereich ND 19 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 131<br />

4.3.21 Teilgeltungsbereich ND 20 (Thema Rücknahme Darstellung Versorgungsflächen<br />

und Wald) 132<br />

4.3.22 Teilgeltungsbereich ND 21 (Anpassung von Gemischten Bauflächen an die<br />

Satzung nach § 34 BauGB) 133<br />

4.3.23 Teilgeltungsbereich ND 22 (Thema Ergänzung Symbol<br />

Mischwasserbehandlungsanlage) 135<br />

4.4 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Wyler 136<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR<br />

II


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.4.1 Teilgeltungsbereich WY 1 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 136<br />

4.4.2 Teilgeltungsbereich WY 2 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 138<br />

4.4.3 Teilgeltungsbereich WY 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 139<br />

4.4.4 Teilgeltungsbereich WY 4 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 140<br />

4.4.5 Teilgeltungsbereich WY 5 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 141<br />

4.4.6 Teilgeltungsbereich WY 6 (Thema Anpassung Gemischter Bauflächen an<br />

Satzungen nach § 34 BauGB und erteilte Baugenehmigungen nach § 34 BauGB<br />

sowie Flächen für Gemeinbedarf) 142<br />

4.4.7 Teilgeltungsbereich WY 7 (Thema Streichung Symbol Verwaltung) 144<br />

4.4.8 Teilgeltungsbereich WY 8 (Thema Korrektur <strong>der</strong> Lage des Feuerwehrhauses<br />

und Anpassung Gemischte Bauflächen an die Satzung nach § 34 BauGB) 145<br />

4.5 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Grafwegen 147<br />

4.5.1 Teilgeltungsbereich GW 1 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 147<br />

4.5.2 Teilgeltungsbereich GW 2 (Thema Darstellung Anpassung Flächen für<br />

Gemeinbedarf) 149<br />

4.5.3 Teilgeltungsbereich GW 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 151<br />

4.5.4 Teilgeltungsbereich GW 4 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 153<br />

4.5.5 Teilgeltungsbereich GW 5 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 154<br />

4.6 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Zyfflich 155<br />

4.6.1 Teilgeltungsbereich ZY 1 (Thema Anpassung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen an den<br />

Satzungsbereich nach § 34 BauGB und nach § 34 BauGB erteilte Baugenehmigungen,<br />

Anpassung <strong>der</strong> Gemeinbedarfsflächen an Bestand, Klarstellung Widmung<br />

Grünfläche) 155<br />

4.7 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Niel 159<br />

4.7.1 Teilgeltungsbereich NL 1 (Thema Anpassung von Gemischten Bauflächen an<br />

Satzung nach § 34 BauGB, rechtskräftigen Bebauungsplan und nach § 34 BauGB<br />

erteilte Baugenehmigungen sowie Anpassung <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche) 159<br />

4.7.2 Teilgeltungsbereich NL 2 (Thema Anpassung von Wasserflächen anstatt Flächen für<br />

die Landwirtschaft) 162<br />

4.8 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Mehr 164<br />

4.8.1 Teilgeltungsbereich MR 1 (Anpassung von Gemischten Bauflächen und Flächen für<br />

Gemeinbedarf) 164<br />

4.9 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Frasselt 168<br />

4.9.1 Teilgeltungsbereich FR 1 (Thema Anpassung Gemischte Bauflächen und Flächen für<br />

Gemeinbedarf) 168<br />

4.9.2 Teilgeltungsbereich FR 2 (Thema Anpassung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen an die<br />

Satzung nach § 34 BauGB und Flächen für Gemeinbedarf) 171<br />

4.9.3 Teilgeltungsbereich FR 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 173<br />

4.9.4 Teilgeltungsbereich FR 4 (Thema Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zweckbestimmung von<br />

Grünflächen) 175<br />

4.9.5 Teilgeltungsbereich FR 5 (Thema Rücknahme von Grünflächen zugunsten Flächen<br />

für die Landwirtschaft) 177<br />

4.10 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Schottheide 178<br />

4.10.1 Teilgeltungsbereich SH 1 (Thema Anpassung Gemischte Bauflächen,<br />

Grünflächen und Flächen für Gemeinbedarf) 178<br />

4.10.2 Teilgeltungsbereich SH 2 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 182<br />

4.10.3 Teilgeltungsbereich SH 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald) 184<br />

4.11 Kennzeichnungen nach § 5 Abs. 3 BauGB 185<br />

4.11.1 Kennzeichnung zum Thema Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz<br />

gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB 185<br />

4.12 Aktualisierung Nachrichtliche Übernahmen / Vermerke gemäß § 5 Abs. 4 BauGB 187<br />

4.12.1 NÜ 1 (Thema Aktualisierung Vermerke des geplanten WSG Scheidal /<br />

Erweiterung WSG Reichwald) 187<br />

4.12.2 NÜ 2 Redaktionelle Ergänzung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahme von zusätzlichen<br />

Bau- und Bodendenkmäler 189<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR<br />

III


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.12.3 NÜ 3 Redaktionelle Anpassung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahme NSG „Düffel-<br />

Kellener-Altrhein und Flussmarschen“ - Aufhebungsfläche 190<br />

4.12.4 NÜ 4 Redaktionelle Korrektur <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahme <strong>der</strong> Anbau-<br />

/Werbeverbotszonen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> 191<br />

4.13 Aktualisierung und Ergänzung <strong>der</strong> Hinweise 191<br />

4.13.1 Plangrundlage 191<br />

4.13.2 Klarstellung <strong>der</strong> Satzungsbereiche nach § 34 und § 35 BauGB 192<br />

4.13.3 Thema Windenergie im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> 193<br />

4.13.4 Umsetzungsfahrplan in <strong>der</strong> Regionalen Kooperation Kleve-Landesgrenze für die<br />

Planungseinheit PE_DEL_1600 im Verbandsgebiet des Deichverbandes Kleve-<br />

Landesgrenze 194<br />

4.13.5 Hochwasser-Risikogewässer 194<br />

4.14 Gesamtbilanz nach Ortsteilen 196<br />

5. VER-UND ENTSORGUNG 202<br />

6. UMWELTSITUATION 202<br />

6.1 Immissionssituation 202<br />

6.2 Umweltprüfung 203<br />

6.3 NATURA 2000-Vorprüfung 207<br />

6.4 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Vorprüfung 208<br />

6.5 Eingriffe in Natur und Landschaft / Ausgleich 208<br />

Planunterlagen im DIN A 3-Format<br />

1. Bestehende Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen<br />

gemäß Neubekanntmachung des FNPs einschließlich rechtskräftiger<br />

34. und 36. FNP-Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> i.O.M. 1 : 5.000<br />

Übersichtsplan über Teilgeltungsbereiche und Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen…………………………………………….i.O.M. 1 : 40.000<br />

Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke (NÜ 1 Blatt 1) i.O.M. 1 : 20.000<br />

2. Neue Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen<br />

<strong>der</strong> 37. FNP- Än<strong>der</strong>ung i.O.M. 1 : 5.000<br />

Übersichtsplan über Teilgeltungsbereiche und Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen…………………………………………….i.O.M. 1 : 40.000<br />

Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke (NÜ 1 Blatt 1) i.O.M. 1 : 20.000<br />

Plananlagen<br />

Anlage 1<br />

Ermittlung UP-, NATURA-2000- und artenschutzprüfpflichtiger Darstellungs<br />

än<strong>der</strong>ungen im Rahmen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Fachgutachten<br />

1. Umweltbericht zur 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung einschließlich NATURA 2000-Vorprüfung und<br />

Artenschutz-Vorprüfung als geson<strong>der</strong>tem Teil <strong>der</strong> Begründung<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR<br />

IV


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Begründung<br />

zur<br />

37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplans<br />

- Städtebaulicher Teil -<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

1. ALLGEMEINE AUSGANGSSITUATION<br />

1.1 Ausgangssituation sowie Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> hat den Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1981 bzw. 1984<br />

zusammen mit den rechtsgültigen Än<strong>der</strong>ungen (bis zum 19.08.2009 bis einschließlich 33.<br />

Än<strong>der</strong>ung) mittels GeoMedia digital erstellen lassen und am 19.4.2011 durch Aushang neu<br />

bekannt gemacht. Die digitale Umsetzung war notwendig geworden, da ein Arbeiten mit dem<br />

Ursprungs-Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1981 bzw. 1984 als farbige Leinpause sowie<br />

den Einzelän<strong>der</strong>ungen – weitestgehend als Papierabzüge vorhanden – kaum mehr möglich<br />

war. In den neubekanntgemachten Flächennutzungsplan ist zudem eine Aktualisierung<br />

<strong>der</strong> Schutzgebiete nach EU-Recht, BNatSchG/LG NRW sowie nach WHG/LWG NRW eingeflossen.<br />

Weiterhin wurden Nachrichtliche Übernahmen in Form des aktuellen Denkmalbestandes<br />

(Stand März 2009), Abgrenzung <strong>der</strong> Flächen für den überörtlichen Verkehr und<br />

Hauptverkehrszüge (Hauptverkehrsstraßen), Ortsdurchfahrten, Straßenbezeichnungen, Anbau-<br />

und Werbeverbote an Straßen, Leitungsbestand und Gewässer vorgenommen. Zusätzlich<br />

erfolgten redaktionelle Klarstellungen hinsichtlich <strong>der</strong> Zusammenführung <strong>der</strong> rechtsgültigen<br />

Än<strong>der</strong>ungen mit dem Ursprungs-Flächennutzungsplan (1981/1984) sowie die Aufnahme<br />

aktueller Kennzeichnungen (Aufnahme <strong>der</strong> Altlastenflächen/Altlastenverdachtsflächen gemäß<br />

Angaben des Kreises Kleve). Durch Aufnahme von Hinweisen zur Plangrundlage, rechtskräftigen<br />

Satzungsbereichen nach § 34 BauGB sowie § 35 BauGB, überschwemmungsgefährdeten<br />

Gebieten sowie Untersuchungen zur Windenergie im <strong>Gemeinde</strong>gebiet wurde die digitale<br />

Fassung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> vervollständigt.<br />

Für die Neubekanntmachung war die Durchführung eines Verfahrens nach BauGB nicht<br />

notwendig. Jedoch wurde die digitalisierte Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> mit <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat<br />

35 vorab abgestimmt. Die von <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf im Zuge <strong>der</strong> Abstimmung<br />

geäußerten Anmerkungen und Hinweise sind in die vorliegende Dokumentation zur Neubekanntmachung<br />

und digitalen Umsetzung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

(bearbeitet Februar 2010 bis März 2011) eingeflossen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Neubekanntmachung ohne Durchführung eines Verfahrens nach BauGB<br />

durften keine Darstellungsän<strong>der</strong>ungen vorgenommen werden. Während <strong>der</strong> digitalen Umsetzung<br />

als auch nach Prüfung <strong>der</strong> digitalen Fassung durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> ist jedoch<br />

festgestellt worden, dass <strong>der</strong> Flächennutzungsplan diverse Darstellungen zeigt, die seit<br />

dem Jahre 2011 überholt o<strong>der</strong> obsolet geworden sind. Da nach <strong>der</strong>zeitigem planerischen<br />

Kenntnisstand eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

u.a. mit zusätzlichen Darstellungen von Wohnbauflächen und Gewerblichen Bauflächen einschließlich<br />

einer Bereinigung <strong>der</strong> vom Bestand abweichenden Darstellungen von Seiten <strong>der</strong><br />

Bezirksregierung Düsseldorf infolge gesetzlicher und übergeordneter Vorgaben <strong>der</strong>zeit nicht<br />

genehmigungsfähig erscheint, beabsichtigt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> mit <strong>der</strong> Aufstellung<br />

<strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes die Anpassung <strong>der</strong> Darstellungen an den heutigen<br />

Bestand, gemeindliche Bedürfnisse und planerische Rahmenbedingungen sowie Vorgaben,<br />

um einen weitestgehend aktuellen Flächennutzungsplan bezogen auch auf die Darstellungen<br />

vorliegen zu haben, mit dem die Verwaltung arbeiten kann. Die Nachrichtlichen<br />

Übernahmen, Kennzeichnungen und Hinweise wurden mit Stand 2010/2011 im Rahmen <strong>der</strong><br />

neubekanntgemachten Fassung aktualisiert. Die seit 2011 erfolgten Än<strong>der</strong>ungen bezogen<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 1


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

auf Nachrichtliche Übernahmen wurden in die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung aufgenommen. Ebenfalls<br />

wurde eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dem Wege <strong>der</strong> Anpassung aufgrund<br />

des Bebauungsplanes Nr. 33/1 „Ortskern-West“ – 7. Än<strong>der</strong>ung (Bebauungsplan <strong>der</strong><br />

Innenentwicklung nach § 13 a BauGB) vorgenommen.<br />

Im Rahmen von verschiedenen Terminen (31.05.2011, 07.03.2012 und 13.11.2012) sowie<br />

schriftlichen Abstimmungen zwischen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> und <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

Düsseldorf (Dez. 32 und Dez. 35) wurden die beabsichtigen Än<strong>der</strong>ungen sowie die Vorgehensweise<br />

zur Umsetzung <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung als auch die Themenbereiche Umweltprüfung,<br />

Artenschutz-Vorprüfung und NATURA 2000-Vorprüfung thematisiert und abgestimmt.<br />

1.2 Geltungsbereiches <strong>der</strong> 37. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

Die 37. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> bezieht sich auf alle Ortsteile<br />

<strong>Kranenburg</strong>s.<br />

Abbildung 1<br />

Verteilung <strong>der</strong> Teilgeltungsbereiche, Nachrichtlichen Übernahmen o.M.<br />

NL 1- NL 2<br />

ZY 1<br />

WY 1- WY 8<br />

NÜ 3<br />

NÜ 2<br />

MR 1<br />

NÜ 2<br />

KR 1- KR 21<br />

ND 1- ND 22<br />

NÜ 2<br />

FR 1- FR 5<br />

SH 1- SH 3<br />

GW 1- GW 5<br />

NÜ 1<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 2


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Blattschnitte/Teilgeltungsbereiche (Bestand bzw. bisherige Darstellungen) o.M.<br />

NÜ 4 bezieht sich auf verschiedene Korrekturen <strong>der</strong> Anbau- /Werbeverbotszonen an qualifizierten<br />

Straßen.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 3


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ungen werden diverse, z.T. kleinteilige Teilän<strong>der</strong>ungen sowie eine<br />

Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB vorgenommen,<br />

weitestgehend um die Flächennutzungsplandarstellungen an den tatsächlichen Bestand anzupassen.<br />

Vereinzelt werden auch nur Planzeichnen/Zweckbestimmungen ohne konkreten<br />

Geltungsbereich bzw. Flächenabgrenzung gestrichen o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t. Die Größe <strong>der</strong> rot abgegrenzten<br />

Teilgeltungsbereiche einschließlich <strong>der</strong> Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />

beträgt zusammenfassend ca. 414,6 ha (gerundet ca. 4,15 km², ca. 5,4 % <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebietsfläche)<br />

bei einer <strong>Gemeinde</strong>gebietsgröße von ca. 76,92 km².<br />

Tabelle 1<br />

Größen <strong>der</strong> Teilgeltungsbereiche bezogen auf die Ortsteile<br />

lfd. Nr. Ortsteil Fläche<br />

Teilgeltungsbereiche in ha<br />

1. <strong>Kranenburg</strong> 100,05<br />

2. Nütterden 157,04<br />

3. Wyler 25,46<br />

4. Grafwegen 36,17<br />

5. Zyfflich 10,35<br />

6. Niel 7,89<br />

7. Mehr 9,67<br />

8. Frasselt 40,56<br />

9. Schottheide 27,41<br />

10. Gesamt 414,60<br />

Dabei konzentrieren sich die Teilän<strong>der</strong>ungen im Wesentlichen auf die bebauten Ortslagen<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Umgebung. Vereinzelt beziehen sich Teilän<strong>der</strong>ungen bezogen auf den sogenannten<br />

Außenbereich (§ 35 BauGB) auf die Anpassung von Walddarstellungen o<strong>der</strong> Streichung<br />

von Ver- und Entsorgungseinrichtungen/Abgrabungen, die nicht mehr genutzt, nicht<br />

mehr vorhanden o<strong>der</strong> abgeschlossen sind. Die Abgrenzung des <strong>Gemeinde</strong>gebiets ergibt sich<br />

aus dem beigefügten Übersichtsplan (Abbildung 1, ohne Maßstab).<br />

Der Aufstellungsbeschluss für die 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes wurde am<br />

26.01.2012 gefasst und vom 06.02.2012 bis 13.02.2012 ortsüblich durch Aushang bekannt<br />

gemacht.<br />

1.3 Rechtsgrundlagen<br />

Die 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> ist auf Grundlage<br />

‣ des Baugesetzbuches (BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I Nr. 52 vom 01.10.2004 S. 2414, …11.06.2013 S. 1548) Gl.-Nr.: 213-1<br />

‣ <strong>der</strong> Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke (Baunutzungsverordnung –<br />

BauNVO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I 1990 S.<br />

132; II 1990 S. 889,….11.06.2013 S. 1548) Gl.-Nr.: 213-1-2<br />

‣ <strong>der</strong> Verordnung über die Ausarbeitung <strong>der</strong> Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts<br />

(Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991<br />

S. 58, ….22.07.2011 S. 1509) Gl.-Nr.: 213-1-6<br />

‣ <strong>der</strong> Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) – Landesbauordnung<br />

in <strong>der</strong> Fassung vom 1. März 2000 (GV. 2000 S. 256,……21.03.2013 S. 142) Gl.-Nr.: 232<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

‣ <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 14. Juli 1994 (GV 1994 S. 666;….09.04.2013 S. 194 ) Gl.-Nr.: 2023<br />

erarbeitet. Zur 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> wurde<br />

ein Umweltbericht als Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung erarbeitet. Für die einzelnen umweltprüfungspflichtigen<br />

Darstellungsän<strong>der</strong>ungen (Feststellung <strong>der</strong> Umweltprüfungspflicht auf<br />

Grundlage <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf (Mai 2012) abgestimmten Vorgehensweise)<br />

innerhalb <strong>der</strong> Teilgeltungsbereiche bestehen zusätzlich Standortdossiers. In den<br />

Standortdossiers <strong>der</strong> umweltprüfungspflichtigen Darstellungsän<strong>der</strong>ungen sind Aussagen<br />

zum Thema Artenschutz in Form einer Artenschutz-Vorprüfung sowie, sofern eine Betroffenheit<br />

vorliegt, auch eine NATURA 2000-Vorprüfung enthalten (vgl. Anlage 1).<br />

1.4 Plangrundlage<br />

Für die Neubekanntmachung des digitalen Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

hat die Kreisverwaltung Kleve <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> digitale Plangrundlagen als<br />

Rasterdaten (tiff) im Dezember 2010 zur Verfügung gestellt. Die Rasterdaten sind durch<br />

Scannen <strong>der</strong> analogen Vorlagen (Grundkartenblätter) entstanden und im rechtwinkligen<br />

Gauß-Krüger Koordinatensystem georeferenziert. Dabei handelt es sich um DGK 5 Basiskarten<br />

und Höhenlinien für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong>. Vervielfältigung nur mit Erlaubnis<br />

<strong>der</strong> Katasterbehörde o<strong>der</strong> des Herausgebers. Als Vervielfältigung gelten z.B. Nachdruck,<br />

Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.<br />

Genehmigungsvermerk: © Geobasisdaten: Kreisverwaltung Kleve, Genehmigungs-Nr.: 07/36<br />

v. 14.11.2007.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die DGK 5 Basiskarten und Höhenlinien im Gauß-Krüger-<br />

Koordinatensystem vorliegen.<br />

Auf Wunsch <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> sollten kartengrundlagenmäßig auch die angrenzenden<br />

Bereiche <strong>der</strong> Nachbargemeinden erkennbar sein. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> grenzt im<br />

Osten an die Stadt Kleve, im Südosten an die Stadt Goch, im Südwesten an die <strong>Gemeinde</strong><br />

Gennep (Provinz Limburg, NL), im Westen an die <strong>Gemeinde</strong> Groesbeek (Provinz Gel<strong>der</strong>land,<br />

NL), im Nordwesten an die <strong>Gemeinde</strong> Ubbergen (Provinz Gel<strong>der</strong>land, NL) und im<br />

Nordosten an die <strong>Gemeinde</strong> Millingen am Rhein (Provinz Gel<strong>der</strong>land, NL). Für die <strong>Gemeinde</strong>gebiete<br />

Groesbeek, Ubbergen und Millingen sowie Gennep auf nie<strong>der</strong>ländischer Seite wurden<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> Katasterdaten über die <strong>Gemeinde</strong>n Groesbeek und Gennep zur Verfügung<br />

gestellt, die graphisch, inhaltlich und bezogen auf den Maßstab nicht mit <strong>der</strong> deutschen<br />

digitalen DGK 5 vergleichbar sind. Die östlich bzw. südöstlich angrenzenden DGK 5 für die<br />

benachbarten Stadtgebiete Kleve und Goch wurden berücksichtigt.<br />

Für die vorliegende 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> wurden die oben beschrieben<br />

Daten als Plangrundlage verwendet.<br />

1.5 Charakteristik des Plangebiets und seiner Umgebung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> liegt am unteren Nie<strong>der</strong>rhein im Nordwesten von Nordrhein-<br />

Westfalen und ist eine kreisangehörige <strong>Gemeinde</strong> des Kreises Kleve im Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf. Sie liegt an <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Grenze bei Nimwegen und ist Mitglied <strong>der</strong> Euregio<br />

Rhein-Waal. Im Osten grenzt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> an die Stadt Kleve, im Südosten<br />

an die Stadt Goch, im Südwesten an die <strong>Gemeinde</strong> Gennep (Provinz Limburg, NL), im<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Westen an die <strong>Gemeinde</strong> Groesbeek (Provinz Gel<strong>der</strong>land, NL), im Nordwesten an die <strong>Gemeinde</strong><br />

Ubbergen (Provinz Gel<strong>der</strong>land, NL) und im Nordosten an die <strong>Gemeinde</strong> Millingen am<br />

Rhein (Provinz Gel<strong>der</strong>land, NL). (vgl. Abbildung 1).<br />

Mit einer <strong>Gemeinde</strong>fläche von 76,92 km² weist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> 10.272 Einwohner<br />

(Stand: 05/2013 1 ) auf. Sie glie<strong>der</strong>t sich in folgende Ortsteile: <strong>Kranenburg</strong>, Nütterden, Wyler,<br />

Grafwegen, Zyfflich, Niel, Mehr, Frasselt und Schottheide.<br />

Im Fernstraßenbereich ist <strong>Kranenburg</strong> an die Bundesstraßen B 9 und B 504 angebunden.<br />

Große Teile des <strong>Gemeinde</strong>gebietes sind unbesiedelte Landschaft: Im Süden <strong>der</strong> Reichswald<br />

(flächig bewaldeter Höhenzug <strong>der</strong> Stauchmoräne mit Höhen von 40-55 m üNN, einzelne Erhebungen<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet wie Freudenberg und Geldenberg erreichen Höhen um 70<br />

bzw. 90 m) und im Norden die Rheinnie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Düffel (ehemaliges Ausdehnungs- und<br />

Überschwemmungsgebiet auf <strong>Kranenburg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet). Diese flache Wiesenlandschaft<br />

(ca. 10 bis 12 m ü NN) wird geprägt von Kopfweiden, Obstwiesen, Hecken und Alleen.<br />

Die Wiesen bieten Lebensraum für Kiebitze, Uferschnepfen und Brachvögel. Frösche, Kröten<br />

und Molche besiedeln Teiche und Gräben. Ab Oktober treffen bis zu 200.000 arktische Wildgänse<br />

ein, die in <strong>der</strong> Rheinnie<strong>der</strong>ung überwintern. Während <strong>der</strong> Brutzeit durchstreifen sie die<br />

Nie<strong>der</strong>ung auf <strong>der</strong> Suche nach Nahrung. Für die Region und vor allem für <strong>Kranenburg</strong> sind<br />

die Gänse mittlerweile zu einem Markenzeichen und zu einer ganz beson<strong>der</strong>en touristischen<br />

Attraktion geworden. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> und die Naturschutzstation <strong>Kranenburg</strong><br />

(NABU) bieten fachkundige Führungen an. Ab März sind auch zahlreiche Störche zu Gast in<br />

<strong>Kranenburg</strong>.<br />

Die weite Landschaft zwischen Rhein und Reichswald bietet einen attraktiven Hintergrund für<br />

unterschiedliche Freizeitaktivitäten. <strong>Kranenburg</strong> ist an <strong>der</strong> ’Via Romana’ gelegen, einem historischen<br />

Handels- und Verkehrsweg zwischen Xanten und Nimwegen, den die Römer vor<br />

ca. 2000 Jahren anlegten. Die Grundlage dieser touristischen Kulturroute ist die antike Limesstraße<br />

<strong>der</strong> Römer, die als Heeres- wie auch Handelsroute römische Siedlungen und<br />

Kastelle miteinan<strong>der</strong> verband. Zahlreiche imposante Überreste <strong>der</strong> römischen Kultur sind als<br />

Attraktionen auf <strong>der</strong> Radwan<strong>der</strong>route erlebbar.<br />

Die ebenen Wege in <strong>der</strong> Düffel sind für Radwan<strong>der</strong>er ideal zu fahren. Pferdefreunde finden<br />

optimale Möglichkeiten vom Reiterdorf Frasselt aus den Reichswald zu erkunden. Hier gibt<br />

es Reitwege, aber auch ein weit verzweigtes Netz für Fuß- und Radwan<strong>der</strong>ungen.<br />

Bis 1991 bestand eine Eisenbahnverbindung, die Nimwegen über <strong>Kranenburg</strong> mit Kleve verband.<br />

Seit dem Frühjahr 2008 können die Bahnstrecken zwischen Kleve und <strong>Kranenburg</strong> sowie<br />

<strong>Kranenburg</strong> und Groesbeek in den Nie<strong>der</strong>landen auf Fahrrad-Draisinen o<strong>der</strong> sogenannten Club-<br />

Draisinen für neun Personen befahren werden. Der <strong>Kranenburg</strong>er Bahnhof beherbergt heute u.a.<br />

das „Caféhaus Nie<strong>der</strong>rhein“ sowie das „Besucherzentrum De Gel<strong>der</strong>se Poort <strong>Kranenburg</strong>“ und<br />

eine Informationsstelle <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> (Tourismusinformation). In <strong>Kranenburg</strong> besteht<br />

die Naturschutzstation Nie<strong>der</strong>rhein des NABU.<br />

Die Bahnstrecke befindet sich im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong>.<br />

Über die regionalen Grenzen hinaus ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> als Wallfahrtsort bekannt.<br />

<strong>Kranenburg</strong> zählt zu den ältesten Kreuzwallfahrtsorten Deutschlands. Die <strong>Kranenburg</strong>er<br />

1 Quelle: www.kranenburg.de<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Kreuzwallfahrt feierte 2008 ihr 700-jähriges Jubiläum. Im Jahr 1308 wurde das Kreuzheiligtum<br />

aufgefunden, welches seither verehrt wird.<br />

Die Museumslandschaft in <strong>Kranenburg</strong> wird im Wesentlichen durch den Mühlenturm, das<br />

Museum Katharinenhof und die Stadtscheune repräsentiert. Alle Gebäude befinden sich im<br />

historischen Ortskern und sind nur jeweils 2 Gehminuten voneinan<strong>der</strong> entfernt.<br />

2. PLANERISCHE VORGABEN FÜR DEN GELTUNGSBEREICH DER 37. ÄNDERUNG<br />

DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE KRANENBURG<br />

2.1 LEP NRW (1995) und LEP NRW (<strong>Entwurf</strong> 2013)<br />

Der <strong>der</strong>zeit gültige Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wurde 1995 aufgestellt.<br />

Der LEP NRW (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen) stellt die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong> als Grundzentrum innerhalb des Gebiets mit überwiegend ländlicher Raumstruktur<br />

dar. Die B 9 ist als überregionale Achse (Bundesstraße) im nördlichen Teil <strong>Kranenburg</strong>s<br />

erkennbar.<br />

Der Norden <strong>Kranenburg</strong>s ist weitestgehend gekennzeichnet als Gebiete für den Schutz <strong>der</strong><br />

Natur und Freiraum mit <strong>der</strong> Überlagerung Feuchtgebiete. Die Ortslagen <strong>Kranenburg</strong> und<br />

Nütterden sind als Siedlungen bezeichnet. Der Südteil ist durch Freiraum und dem großen<br />

Waldgebiet Reichswald mit Überlagerung Grundwasservorkommen charakterisiert.<br />

Abbildung 2<br />

Auszug aus dem LEP NRW (1995) o.M.<br />

<strong>Kranenburg</strong> ist Teil <strong>der</strong> Euregio Rhein-Waal. Die weiteren im LEP NRW formulierten textlichen<br />

Darstellungen und Erläuterungen sind als Grundsätze und Ziele bei Planungen zu beachten.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Das ursprünglich 1974 aufgestellte, 1989 zuletzt geän<strong>der</strong>te Landesentwicklungsprogramm (LEPro)<br />

ist am 31.12.2011 ausgelaufen.<br />

Die Landesregierung hat am 25. Juni 2013 beschlossen, das Beteiligungsverfahren zum <strong>Entwurf</strong><br />

des neuen Landesentwicklungsplans zu beginnen. Der neue Landesentwicklungsplan dient <strong>der</strong><br />

Flächenvorsorge für zukünftige Herausfor<strong>der</strong>ungen. Dies betrifft unterschiedliche Themen wie<br />

vorbeugenden Hochwasserschutz, Siedlungsentwicklung, Klimaschutz, erneuerbare Energien,<br />

Gewerbe- und Industriestandorte, Landwirtschaft und Naturschutz und großflächigen Einzelhandel<br />

mit ihren unterschiedlichen Anfor<strong>der</strong>ungen. Ab August 2013 beginnt das umfangreiche<br />

sechsmonatige Beteiligungsverfahren, in dem alle öffentlichen Stellen, wie beispielsweise die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n und die Öffentlichkeit Stellung nehmen können. Die Festlegungen des Planentwurfs<br />

sind gemäß Raumordnungsgesetz als ‚in Aufstellung befindliche Ziele‘ bei an<strong>der</strong>en Planungen<br />

und Entscheidungen als sonstige Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung zu berücksichtigen.<br />

Abbildung 3<br />

Auszug aus dem LEP NRW (<strong>Entwurf</strong> Stand 25.06.2013) o.M.<br />

Aus den zeichnerischen Zielen ist Folgendes zu entnehmen:<br />

‣ <strong>Kranenburg</strong> als Grundzentrum einschließlich Darstellung als Siedlungsraum für die Ortslagen<br />

<strong>Kranenburg</strong> und Nütterden (inkl. großflächiger Infrastruktureinrichtungen) entsprechend dem<br />

Stand <strong>der</strong> Regionalplanung am 01.01.2013<br />

‣ großräumig nördlich <strong>der</strong> Siedlungsräume <strong>Kranenburg</strong> und Nütterden Gebiete für den Schutz<br />

<strong>der</strong> Natur (Düffel unter Aussparung <strong>der</strong> Ortlagen Zyfflich, Niel und Mehr) sowie im Südosten<br />

Gebiet für den Schutz <strong>der</strong> Natur (FFH-Gebiet Geldenberg, übergreifend auf Klever Stadtgebiet)<br />

‣ Gebiet für den Schutz des Wassers im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets (übergreifend auf Klever<br />

Stadtgebiet)<br />

‣ ansonsten Freiraum<br />

Weiterhin bestehen die zeichnerischen Ziele ergänzenden textlichen Grundsätze und Ziele.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

2.2 Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)<br />

Der Regionalplan Düsseldorf trifft für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet folgende zeichnerische Darstellungen:<br />

Siedlungsraum<br />

‣ Allgemeiner Siedlungsbereich für die Ortslagen <strong>Kranenburg</strong> und Nütterden (unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> 55. REP-Än<strong>der</strong>ung Siedlungsflächentausch "Elsendeich")<br />

‣ Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen westlich des ASB Nütterden unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> 69. REP-Än<strong>der</strong>ung (Rücknahme von GIB südlich <strong>der</strong> K 15 im Zuge des<br />

Virtuellen Gewerbeflächenpools)<br />

‣ Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen Ferieneinrichtungen und<br />

Freizeitanlagen nordwestlich am ASB <strong>Kranenburg</strong> angrenzend<br />

‣ Übrige Ortschaften und Kleinsiedlungen innerhalb des Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs<br />

Abbildung 4<br />

Auszug aus dem REP Düsseldorf (GEP 99) o.M.<br />

Freiraum<br />

Der nördliche Teil <strong>Kranenburg</strong>s wird erfasst durch Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche mit<br />

<strong>der</strong> Überlagerung Freiraumfunktion Schutz <strong>der</strong> Natur (<strong>Kranenburg</strong>er Bruch und Düffel), ausge-<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

nommen sind die Ortslagen Mehr, Zyfflich, Wyler und Niel. Zum Teil bestehen Überlagerungen<br />

mit <strong>der</strong> Freiraumfunktion Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung.<br />

Im südlichen Teil <strong>Kranenburg</strong>s dominiert die Darstellung Wald für den Reichswald, <strong>der</strong> ebenfalls<br />

mit <strong>der</strong> Freiraumfunktion Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sowie im<br />

Osten mit einem sich weiter auf die Stadtgebiete Goch und Kleve erstreckenden Gebiet mit <strong>der</strong><br />

Freiraumfunktion Schutz <strong>der</strong> Natur überlagert wird. Südwestlich und westlich <strong>Kranenburg</strong>s sowie<br />

südlich und südwestlich Nütterden wird durch die Freiraumfunktion Schutz <strong>der</strong> Landschaft und<br />

landschaftsorientierte Erholung die Verbindung zwischen Reichswald und <strong>Kranenburg</strong>er Bruch/<br />

Düffel geschaffen. Der Bereich zwischen <strong>Kranenburg</strong> und Reichswald zeigt sich als Allgemeiner<br />

Freiraum- und Agrarbereich.<br />

Das Waldgebiet Reichswald wird ebenfalls weitestgehend mit <strong>der</strong> Freiraumfunktion Grundwasserund<br />

Gewässerschutz überlagert.<br />

Als Oberflächengewässer sind lediglich das Wyler Meer und ein ehemaliges Abgrabungsgewässer<br />

(Armenveen) im <strong>Kranenburg</strong>er Bruch dargestellt.<br />

Verkehrsinfrastruktur<br />

Die Bundesstraßen B 9 und B 504 sind als Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen<br />

Verkehr dargestellt. Die geplante Weiterführung <strong>der</strong> B 9 Richtung Osten durch die Düffel<br />

ist als Grobtrasse (Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung) ebenfalls als Straße für<br />

den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr zu erkennen. Die K 44 (ehemals B 9, die<br />

durch <strong>Kranenburg</strong> führt) ist als sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straße deklariert.<br />

Die von Westen nach Osten verlaufende Bahnlinie ist als Schienenweg für den überregionalen<br />

und regionalen Verkehr dargestellt. Zusätzlich ist für <strong>Kranenburg</strong> eine regionalbedeutsame Parkand<br />

Ride-Anlage zu erkennen.<br />

Hochwasserschutz<br />

In den deichgeschützten Bereichen ist auf das Risiko <strong>der</strong> Hochwassergefährdung im Rahmen <strong>der</strong><br />

Bauleitplanung hinzuweisen; in diesen Bereichen ist nach angemessenen Möglichkeiten zur Min<strong>der</strong>ung<br />

des Schadenspotentials zu suchen (Ziel 3.3 des Kapitel 3.10 Wasserwirtschaft des <strong>der</strong>zeit<br />

geltenden Regionalplanes Düsseldorf (GEP 99).<br />

Erläuterungen des Ziels gemäß <strong>der</strong>zeit geltendem Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)<br />

In <strong>der</strong> Erläuterungskarte “Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz” (vgl. Kapitel 2.7.2 <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Begründung) sind auch die vom Landesumweltamt ermittelten deichgeschützten Bereiche (hinter<br />

dem Deich) wie<strong>der</strong>gegeben. In den Gebieten des aktiven Bergbaus kommt es durch den Bergbau<br />

zu topographischen Verän<strong>der</strong>ungen in den deichgeschützten Bereichen und es können sich die<br />

deichgeschützten Bereiche aufgrund weiterer Bodensenkungen zukünftig noch ausdehnen. Diese<br />

Bereiche sollen in den Bauleitplänen gekennzeichnet werden, um das Risikobewusstsein für den<br />

notwendigen Hochwasserschutz zu schärfen, aber auch zu einer angepassten Gestaltung und<br />

Nutzung von Gebäuden veranlassen. Bei großräumig zusammenhängenden potentiell gefährdeten<br />

Bereichen kann gegebenenfalls eine Kammerung die Überflutung im Katastrophenfall räumlich<br />

begrenzen o<strong>der</strong> in ihrem Ablauf verzögern und damit zu einer Min<strong>der</strong>ung des Risikos und<br />

einer Verbesserung des Katastrophenschutzes beitragen. Hierzu sollen die entsprechenden, von<br />

<strong>der</strong> RWTH Aachen begonnenen Untersuchungen fortgeführt werden. Eine Min<strong>der</strong>ung des Scha-<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

denspotentials kann durch Verzicht auf bauliche Nutzung von aufgegebenen Flächen o<strong>der</strong> Nutzungsextensivierung<br />

sowie durch bauliche Maßnahmen an Gebäuden erreicht werden.<br />

2.3 Landschaftsplan des Kreises Kleve, Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope, streng<br />

geschützte Arten, Geotope<br />

Das südliche Gebiet <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> wird vom Landschaftsplan Nr. 6 „Reichswald“<br />

des Kreises Kleve erfasst (Rechtskraft seit 08.02.2000, aktueller Stand: 1. Än<strong>der</strong>ung 2004). Der<br />

Landschaftsplan Nr. 1 „Düffel“ für das nördliche <strong>Gemeinde</strong>gebiet hat keine Rechtskraft.<br />

Aufgrund rechtskräftiger Bauleitplanungen (z.B. Bereich Richtersgut) sind die Festsetzungen des<br />

Landschaftsplanes hinter den Baugebietsfestsetzungen <strong>der</strong> Bauleitplanung gemäß § 29 Abs. 4<br />

LG NRW zurückgetreten. Für das Außer-Kraft-Treten gilt Entsprechendes bei Satzungen nach §<br />

34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches, soweit <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren<br />

nach § 34 Abs. 6 Satz 1 des Baugesetzbuches nicht wi<strong>der</strong>sprochen hat.<br />

Abbildung 5<br />

Landschaftsplan Nr. 6 des Kreises Kleve o.M.<br />

Für die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes <strong>Kranenburg</strong> wurden von Kreis Kleve<br />

für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet aktuelle Schutzgebietsdaten (NATURA 2000-Gebiete (Vogelschutzgebiete,<br />

FFH-Gebiete), Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile<br />

und Naturdenkmäler) zur Verfügung gestellt. Diese wurden in den Flächennutzungsplan<br />

<strong>Kranenburg</strong> nach Überprüfung mit den rechtskräftigen Bebauungsplänen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

in den digitalen Flächennutzungsplan übernommen, sodass <strong>der</strong> Flächennutzungsplan<br />

<strong>Kranenburg</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Neubekanntmachung die aktuelle Schutzgebietskulisse wi<strong>der</strong>spiegelte<br />

(vgl. Dokumentation zur Neubekanntmachung).<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Geringfügig besteht aufgrund <strong>der</strong> Überlagerung von Satzungsbereichen nach § 34 BauGB i.V.m.<br />

Gemischten Bauflächen/Wohnbauflächen und Landschaftsschutzgebietsfestsetzungen Anpassungsbedarf,<br />

<strong>der</strong> im Zuge <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung vorgenommen wird (vgl. § 29 Abs. 4 Satz 2 LG<br />

NRW). Zwischenzeitlich erfolgte Än<strong>der</strong>ungen von Schutzgebietsabgrenzungen aufgrund von Aufhebungen<br />

finden Eingang in die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> naturräumlichen Gegebenheiten sind geologisch schutzwürdige Objekte großflächig<br />

im Bereich des Reichswaldes ausgewiesen, zu den kleineren Geotopen gehören z.B. einzelne<br />

ehem. Sandgruben o<strong>der</strong> auch einzelne Findlinge. Im Einzelnen können genannt werden:<br />

Geotop-Nr. Bezeichnung Schutzziel<br />

GK-4102-001<br />

GK-4102-002<br />

GK-4102-005<br />

GK-4102-010<br />

GK-4202-002<br />

GK-4202-003<br />

GK-4202-004<br />

GK-4202-006<br />

GK-4202-007<br />

GK-4202-008<br />

GK-4202-012<br />

GK-4202-016<br />

GK-4202-021<br />

Wyler Meer bei Wyler<br />

(49 ha)<br />

Landschaftsform Wylerberg bei Wyler<br />

(70 ha)<br />

Süßwasserquarzit an <strong>der</strong> Kirche in Niel<br />

(0,18 ha)<br />

Landschaftsform Tiergarten westlich Kleve,<br />

südlich Donsbrügg<br />

(316 ha)<br />

Kies- und Sandgrube Wolfsberg bei Nütterden<br />

(3 ha)<br />

ehem. Sandgrube Hingstberg bei Nütterden<br />

(5 ha)<br />

Sieben Quellen im Reichswald nahe Forsthaus<br />

Nütterden<br />

(5 ha)<br />

Landschaftsform Reichswald West südlich<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

(1.799 ha)<br />

ehem. Sandgrube südwestlich <strong>Kranenburg</strong><br />

(2 ha)<br />

Findlinge am Sportzentrum <strong>Kranenburg</strong><br />

(0,1 ha)<br />

Landschaftsform Reichswald-Mitte südlich<br />

Nütterden<br />

(1.781 ha)<br />

Findlinge an <strong>der</strong> alten Schule Schottheide<br />

(0,2 ha)<br />

Findlinge an <strong>der</strong> Jungendtagungsstätte<br />

Wolfsberg<br />

(0,6 ha)<br />

zählt zu den größten linksrheinischen „Still“-Gewässern<br />

am Nie<strong>der</strong>rhein<br />

bedeuten<strong>der</strong>, i.w. eiszeitlich geformter (Stauchmoraene),<br />

landschaftsprägen<strong>der</strong> Höhenzug, daher<br />

geowissenschaftlich (Glaziologie, Geomorphologie,<br />

Hydrologie), landeskundlich, u. ökologisch beson<strong>der</strong>s<br />

schutzwürdig<br />

es handelt sich bei dem Gesteinsblock um kein<br />

autochthone Bildung, son<strong>der</strong>n vielmehr um einen<br />

Driftblock aus dem Rhein, <strong>der</strong> vom Eis weiter umgelagert<br />

wurde, daher von geowissenschaftlicher<br />

und landeskundlicher Bedeutung<br />

geowissenschaftlich (Glaziologie, Geomorphologie),<br />

landeskundlich, kulturhistorisch und ökologisch beson<strong>der</strong>s<br />

schutzwürdig<br />

bedeuten<strong>der</strong> geowissenschaftlicher Aufschluss im<br />

Stauchmoränenwall<br />

bedeuten<strong>der</strong> quartärgeologischer Aufschluss<br />

die "Sieben Quellen" sind als eine <strong>der</strong> wenigen<br />

Quellaustritte am Nordrand des Reichswaldes von<br />

geowissenschaftlicher (Hydrologie), landeskundlicher<br />

u. ökologischer Bedeutung<br />

bedeuten<strong>der</strong>, i.w. eiszeitlich geformter (Stauchmoraene),<br />

landschaftsprägen<strong>der</strong> Höhenzug, daher<br />

geowissenschaftlich (Glaziologie, Geomorphologie,<br />

Hydrologie), landeskundlich, u. ökologisch beson<strong>der</strong>s<br />

schutzwürdig<br />

bedeuten<strong>der</strong> geowissenschaftlicher Aufschluss im<br />

Stauchmoraenenwall<br />

geowissenschaftlich und landeskundlich schützenswert,<br />

bedeutendes Relikt <strong>der</strong> saaleeiszeitlichen<br />

Inlandvereisung<br />

geowissenschaftlich (Glaziologie, Geomorphologie),<br />

landeskundlich, kulturhistorisch und ökologisch beson<strong>der</strong>s<br />

schutzwürdig<br />

geowissenschaftlich und landeskundlich schützenswert,<br />

bedeutende Relikte <strong>der</strong> saaleeiszeitlichen<br />

Inlandvereisung<br />

geowissenschaftlich und landeskundlich schützenswert,<br />

bedeutendes Relikt <strong>der</strong> saaleeiszeitlichen<br />

Inlandvereisung (einer <strong>der</strong> wenigen größeren<br />

nordischen Geschiebe in dieser Gegend<br />

Insgesamt sind im Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> die Geotope über die<br />

Schutzgebiete und Naturdenkmäler nach EU-Recht und BNatSchG/LG NRW gesichert. Eine ge-<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

son<strong>der</strong>te Nachrichtliche Übernahme ist we<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Neubekanntmachung erfolgt noch<br />

im Zuge <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung notwendig.<br />

2.4 Sonstige Schutzgebiete<br />

Für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> bestehen <strong>der</strong>zeit keine durch Verordnung festgesetzten<br />

Wasserschutzgebiete. Der Südosten des <strong>Gemeinde</strong>gebiets, Reichswald mit südlichem und zentralem<br />

Bereich <strong>der</strong> Ortschaften Frasselt und Schottheide, liegen im Bereich von Trinkwasser-<br />

Einzugsgebieten <strong>der</strong> Stadtwerke Kleve mbH (Gebiet „Reichswald-Erweiterung“) im Osten und <strong>der</strong><br />

Wasserför<strong>der</strong>ungsgesellschaft Scheidal mbH (Gebiet „Scheidal“) im Westen. Von <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

Düsseldorf wurden für die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Daten per<br />

E-Mails vom 11.03.2010, 30.03.2010 und 01.04.2010 zum geplanten WSG Scheidal und Erweiterung<br />

WSG Reichswald zur Verfügung gestellt, die im Flächennutzungsplan in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />

Neubekanntmachung als vermerkte Wasserschutzgebiete eingearbeitet sind.<br />

Abbildung 6<br />

geplantes WSG Scheidal und Erweiterung WSG Reichswald o.M.<br />

(Shape-Daten 22.10./23.11.2012/09.01.2013 Bezirksregierung Düsseldorf)<br />

Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54: Wasserversorgung und Gewässerschutz hat per<br />

E-Mail vom 22.10.2012, 23.11.2012, 09.01.2013 und 02.07.2013 die zu diesem Zeitpunkt aktuellen<br />

Daten zum geplanten WSG Scheidal und Erweiterung WSG Reichswald als Shape-Daten (in<br />

UTM/ETRS 89) bereit gestellt, die im Zuge <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung Berücksichtigung i.S. einer<br />

Nachrichtlichen Übernahme bzw. Vermerk gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 BauGB finden sollen. Es<br />

erfolgte allerdings von Seiten <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf <strong>der</strong> Hinweis, dass im Verfahren zur<br />

Festsetzung <strong>der</strong> Wasserschutzgebiete sich ggf. noch Än<strong>der</strong>ungen ergeben können, sodass <strong>der</strong><br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

übermittelte Stand <strong>der</strong>zeit noch nicht als abschließend gilt. Die Erweiterungsflächen sind in den<br />

zur Verfügung gestellten Daten noch nicht parzellenscharf abgegrenzt.<br />

Überschwemmungsgebiete und Heilquellengebiete sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> we<strong>der</strong><br />

durch Festsetzung förmlich noch als vorläufige Sicherung festgesetzt.<br />

2.5 Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> (Fassung Neubekanntmachung<br />

einschließlich rechtswirksame 34. und 36. FNP-Än<strong>der</strong>ungen)<br />

Die gemeindliche Entwicklung hat sich auf Grundlage des Flächennutzungsplanes vollzogen. Das<br />

historische Zentrum <strong>Kranenburg</strong>s mit vielfältigen Gemeinbedarfseinrichtungen ist als gemischte<br />

Baufläche/Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt. Ringsum gruppieren sich zwischen <strong>der</strong> heutigen<br />

K 44 und <strong>der</strong> Bahnlinie Wohnbauflächen, vereinzelt auch Gemischte Bauflächen, durchsetzt<br />

mit Grünflächen (Friedhof/ Parkanlagen). Gewerbliche Bauflächen gruppieren sich im Umfeld des<br />

alten Bahnhofes, nördlich und südlich <strong>der</strong> Bahnlinie. Entlang <strong>der</strong> heutigen K 44 befinden sich<br />

straßenparallel Gemischte Bauflächen in einer Bautiefe. Geringfügig hat eine Siedlungsentwicklung<br />

durch Wohnbauflächen keilartig Richtung Norden in Kombination mit Grünflächen (Sportanlagen)<br />

und z.T. Gemeinbedarf (Schulen) und Flächen für den ruhenden Verkehr stattgefunden.<br />

Die Ortslage Nütterden ist weitestgehend durch Wohnbauflächen sowie im Westen durch größere<br />

Gewerbliche Bauflächen charakterisiert. Vereinzelt sind innerhalb <strong>der</strong> Ortslage noch Flächen für<br />

die Landwirtschaft dargestellt. Zwischen Bahnanlage und <strong>der</strong> B 9 liegen Grünflächen (Friedhof<br />

und Sportplatz). Südlich von Nütterden sind zwei Deponiestandorte im FNP enthalten. Am Wolfsberg<br />

besteht eine Gemeinbedarfsfläche Jugendherberge/Kirche.<br />

Frasselt und Schottheide sind im Flächennutzungsplan durch Gemischte Bauflächen, vereinzelt<br />

mit Grünflächen (Friedhof) und Gemeinbedarfsflächen (Kirche, Feuerwehr) ergänzt, dargestellt.<br />

Im Bereich Wyler, Mehr, Zyfflich und Niel sind nur Teile <strong>der</strong> Ortschaften im Flächennutzungsplan<br />

als Gemischte Bauflächen, vereinzelt mit Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen, deklariert. Weitere<br />

Gemischte Bauflächen sind im Osten des <strong>Gemeinde</strong>gebiets im Übergang zum Klever Stadtteil<br />

Donsbrüggen zu erkennen. Die genannten Ortsteile sind mit Satzungen nach § 34 BauGB<br />

baulich gesichert. Vielfach stimmen die für die Ortsteile dargestellten Gemischten Bauflächen<br />

nicht mit den rechtskräftigen Satzungsbereichen nach § 34 BauGB überein. Westlich des Ortsteiles<br />

Zyfflich sind Bebauungen durch Außenbereichssatzungen nach § 35 BauGB gesichert.<br />

Die B 9, B 504, K 2, K 15, K 31 und K 44 sind als Flächen für den überörtlichen Verkehr deklariert.<br />

Weitere Straßen sind innerhalb <strong>der</strong> Ortschaften als örtliche Hauptverkehrszüge erkennbar. Die<br />

B 9 in östliche Richtung ist als geplante Straße dargestellt. Als Bahnflächen ist die Bahnverbindung<br />

südlich <strong>Kranenburg</strong> Richtung Kleve zu erkennen.<br />

Der Reichswald ist neben weiteren kleineren, vereinzelten Flächen als Wald dargestellt. Nördlich<br />

<strong>der</strong> B 9 ist im <strong>Kranenburg</strong>er Bruch eine größere Fläche um eine Wasserfläche ebenfalls als Wald<br />

erkennbar. Der Nordteil des <strong>Kranenburg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiets sowie <strong>der</strong> Bereich zwischen <strong>Kranenburg</strong><br />

/ Nütterden sind als Flächen für die Landwirtschaft beschrieben.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Abbildung 7<br />

FNP <strong>Kranenburg</strong> in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung einschließlich<br />

rechtskräftige 34. und 36. Än<strong>der</strong>ung o.M.<br />

Der Flächennutzungsplan <strong>Kranenburg</strong> in <strong>der</strong> neu (April 2011) bekannt gemachten Fassung stellt<br />

die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Schutzgebietskulisse dar. Demnach sind nördlich <strong>der</strong> Ortslagen<br />

<strong>Kranenburg</strong> und Nütterden weite Teile des <strong>Gemeinde</strong>gebiets mit den Schutzgebieten nach EU-<br />

Recht Vogelschutzgebiet „Unterer Nie<strong>der</strong>rhein“, FFH-Gebiet „<strong>Kranenburg</strong>er Bruch“ und FFH-<br />

Gebiet „Wyler Meer“ belegt. Das Vogelschutzgebiet „Unterer Nie<strong>der</strong>rhein“ und die genannten<br />

FFH-Gebiete überlagern sich weitestgehend mit den NSG „Düffel Kellener Altrhein und Flussmar-<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

schen“ sowie „<strong>Kranenburg</strong>er Bruch“. Die Ortslagen Zyfflich, Niel, Mehr und Wyler sind von den<br />

Schutzgebieten ausgenommen. Zum Teil sind kleinräumig um die genannten Ortslagen Landschaftsschutzgebiete<br />

erkennbar. Südlich <strong>der</strong> Ortslagen <strong>Kranenburg</strong> und Nütterden greifen die<br />

Festsetzungen des Landschaftsplanes Nr. 6 des Kreises Kleve (Reichwald) mit Landschaftsschutzgebieten<br />

südwestlich <strong>Kranenburg</strong>, Reichswald und östlich Schottheide sowie südlich Nütterden.<br />

Das NSG „Geldenberg“ / FFH-Gebiet „Geldenberg“ befindet sich östlich <strong>der</strong> B 504 innerhalb<br />

des Reichswaldes. Weite Teile des Reichswaldes sowie nördlich anschließend sind als zukünftige<br />

Wasserschutzgebiete vermerkt (geplantes WSG Scheidal und WSG Reichswald Erweiterung).<br />

Nach <strong>der</strong> Neubekanntmachung des digitalen Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

im April 2011 (einschließlich 33. FNP-Än<strong>der</strong>ung) wurden die 34. und 36. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

(im Ortsteil Nütterden) rechtswirksam. Es erfolgte eine Einarbeitung <strong>der</strong> Darstellungen<br />

<strong>der</strong> genannten Än<strong>der</strong>ungen in die Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung.<br />

Abbildung 8<br />

34. und 36. FNP-Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> o.M.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Entsprechend wurden für die 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes die Daten <strong>der</strong> Fassung<br />

<strong>der</strong> Neubekanntmachung einschließlich <strong>der</strong> 34. und 36 FNP-Än<strong>der</strong>ung als bestehende Darstellungen,<br />

Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Hinweise zugrunde gelegt.<br />

2.6 Bebauungspläne sowie Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> bestehen, insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> beiden größeren Ortslagen<br />

<strong>Kranenburg</strong> und Nütterden, rechtskräftige Bebauungspläne, <strong>der</strong>en Festsetzungen die bauliche<br />

Nutzung detaillierter regeln als <strong>der</strong> Flächennutzungsplan dies vermag. Auf eine Aufzählung<br />

wird in diesem Zusammenhang verzichtet. Sollte sich ein Anpassung- bzw. Än<strong>der</strong>ungsbedarf des<br />

Flächennutzungsplanes im Zuge <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung infolge rechtskräftiger Bebauungspläne ergeben,<br />

erfolgt die Thematisierung und Benennung des betroffenen Bebauungsplanes im Zuge des<br />

zu beschreibenden Teilgeltungsbereiches. Als Ausnahme ist in diesem Zusammenhang die 7.<br />

Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 33/1 „Ortskern-West“ zu nennen, <strong>der</strong> als sogenannter Bebauungsplan<br />

<strong>der</strong> Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde und am 31.07.2013<br />

ortsüblich bekannt gemacht wurde. Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann <strong>der</strong> o.g. Bebauungsplan,<br />

<strong>der</strong> von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden,<br />

bevor <strong>der</strong> FNP geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />

darf nicht beeinträchtigt werden; <strong>der</strong> FNP ist im Wege <strong>der</strong> Berichtigung anzupassen.<br />

Die Berichtigung erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung, ohne dass es sich hierbei um eine<br />

„Än<strong>der</strong>ung“ handelt.<br />

Für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> bestehen weiterhin zahlreiche rechtskräftige Satzungen<br />

nach § 34 und § 35 BauGB, die im Folgenden aufgelistet sind:<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

<strong>Kranenburg</strong> § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 10.01.1992<br />

Erweiterung zwischen Tiggelstr.<br />

und Nimweger Str.<br />

§ 34 BauGB -/- -/- 19.05.2006<br />

Erweiterung zwischen Klever Str.<br />

und Alte Bahn<br />

§ 34 BauGB -/- -/- 03.11.2006<br />

Bereich Galgensteeg § 35 BauGB 35.2-62.25 27.03.1995 22.09.1995<br />

Nütterden § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

Erweiterung Schaafsweg-Süd § 34 BauGB -/- -/- 18.02.2009<br />

Erweiterung Schaafsweg-Nord § 34 BauGB -/- -/- 03.08.2011<br />

Grafwegen § 35 BauGB 35.2-62.25 27.03.1995 19.04.1995<br />

Niel § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 24.04.1992<br />

Mehr § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 24.04.1992<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 04.07.1996 26.07.1996<br />

Wyler § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 10.01.1992<br />

1. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

2. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 27.11.1995 24.02.1996<br />

3. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 03.01.2001 31.01.2001<br />

Frasselt § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Schottheide § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

1. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 17.03.1995 18.04.1995<br />

2. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 14.02.1996 29.02.1996<br />

Zyfflich § 34 BauGB 35.2-51.25 17.03.1995 18.04.1995<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 10.03.1999 21.05.1999<br />

Zwei Teilbereiche: Zum Querdamm<br />

/ Vosacker/ Zum Wyler<br />

Meer und<br />

Zum Querdamm / Kastanienplatz /<br />

Zum Wyler Meer<br />

§ 35 BauGB 35.2-62.25 27.03.1995 19.04.1995<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> einzelnen Satzungsbereiche ist im Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung als Hinweis (ohne Nütterden Schaafsweg<br />

Nord, da Rechtskraft nach Neubekanntmachung des digitalen FNPs) aufgenommen.<br />

2.7 Sonstige planerische Vorgaben<br />

2.7.1 Hochwasser-Risikogewässer<br />

Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden<br />

auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel <strong>der</strong> neuen<br />

Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure<br />

zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit,<br />

die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen.<br />

Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken<br />

(EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung <strong>der</strong><br />

Richtlinie wurde von <strong>der</strong> Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)<br />

übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen:<br />

Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung <strong>der</strong> Gebiete, in denen Hochwasser<br />

eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten<br />

o<strong>der</strong> Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete).<br />

Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für<br />

die Risikogebiete (<strong>der</strong>zeit sind auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf keine entsprechenden<br />

Karten veröffentlicht).<br />

Bis Dezember 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für die Risikogebiete.<br />

Basierend auf den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten werden anschließend<br />

unter Beteiligung <strong>der</strong> örtlichen Fachleute sowie interessierter Stellen (Wasserverbände, Kommunen,<br />

Katastrophenschutzbehörden, Land- / Forstwirtschaft, Naturschutz, Regionalplanung,...)<br />

sogenannte Hochwasserrisikomanagement-Pläne erstellt. Die Pläne beinhalten alle Maßnahmen<br />

die dabei helfen, Hochwasserschäden zu minimieren o<strong>der</strong> sogar gänzlich zu vermeiden. Auch die<br />

Bewirtschaftungsplanung nach <strong>der</strong> EG-Wasserrahmenrichtlinie wird dabei berücksichtigt.<br />

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW<br />

(MKULNV) hat die ersten Schritte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den kommunalen<br />

Spitzenverbänden und An<strong>der</strong>en in die Wege geleitet.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Neben den Überschwemmungsgebieten (das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> wird nicht vom ÜSG<br />

des Rheins – vorläufig gesichert - erfasst) wurden in <strong>der</strong> Vergangenheit für einzelne Gewässer im<br />

Regierungsbezirk Düsseldorf auch Hochwasseraktionspläne aufgestellt. Hochwasseraktionspläne<br />

dienten <strong>der</strong> Koordination und Abstimmung aller Hochwasserschutzmaßnahmen. Sie hatten das<br />

Ziel, bestehende Hochwasserrisiken zu verdeutlichen und die Hochwasservorsorge wie auch das<br />

Risikomanagement zu verbessern. Die Hochwasserrisikomanagement-Planung nach EU-Recht<br />

hat als neues und in ihrer Rechtsposition stärkeres Instrument die Hochwasseraktionspläne in<br />

dieser Funktion abgelöst. Die im Regierungsbezirk Düsseldorf erstellten Aktionspläne beziehen<br />

sich auf keines <strong>der</strong> innerhalb <strong>Kranenburg</strong>s gelegenen Gewässer.<br />

Gemäß Internetauskunft Bezirksregierung Düsseldorf (vgl. Quelle <strong>der</strong> folgenden Abbildung) befinden<br />

sich im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> keine als Hochwasser-Risikogewässer eingestuften<br />

Fluss- o<strong>der</strong> Bachläufe/Gräben. Der Rhein und die Niers, die in <strong>der</strong> unten angefügten Karte als<br />

Risikogewässer (Stand Februar 2011) deklariert sind, liegen außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />

<strong>Kranenburg</strong>. Betroffen sind das Klever (Rhein) und Gocher Stadtgebiet (Niers). Die Gewässer<br />

„Hauptwässerung“, „Bosse Wässerung“, „Große Wässerung“, „Moorwässerung“, „Groesbecker<br />

Bach“ und Wallwässerung“ sind als Gewässer ohne Risiko dargestellt. Ein Verlauf <strong>der</strong> Wallwässerung<br />

ist <strong>der</strong> Karte nicht zu entnehmen.<br />

Abbildung 9<br />

Auszug aus Übersichtskarte Risikogewässer (Gewässernetz gemäß Gewässerstationierungskarte<br />

GSK 3 c) o.M<br />

Quelle: http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/pdf/110222_risikogew__sser.pdf (Bezirksregierung Düsseldorf)<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

2.7.2 Deichgeschützte Bereiche/Überschwemmungsgefährdetes Gebiet<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> befindet sich, wie in Kapitel 2.4 beschrieben, we<strong>der</strong> ein förmlich<br />

festgesetztes noch vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet. Die nördlichen Teile des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Kranenburg</strong> sind jedoch gemäß <strong>der</strong> vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets<br />

des Rheines (durch Verfügung in Kraft getreten am 17.06.2011), wie in Karte<br />

Rhein-Nord i.M. 1: 50.000 dargestellt, als überschwemmungsgefährdetes Gebiet durch flächige<br />

Signatur zu erkennen. Ein entsprechen<strong>der</strong> Hinweis, wie unten angeführt, mit <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

Düsseldorf (vgl. Quelle unterhalb <strong>der</strong> folgenden Abbildung) abrufbaren Karte ist in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung des Flächennutzungsgebietes <strong>Kranenburg</strong> bereits erhalten.<br />

Abbildung 10 Überschwemmungsgefährdeter Bereich gemäß Rhein-Karte Nord o.M.<br />

Quelle: http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Rhein.html<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Überschwemmungsgefährdetes Gebiet (gelbe Flächen) gemäß Rhein-Karte Nord als Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Ordnungsbehördlichen Verordnung zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes<br />

des Rheins im Regierungsbezirk Düsseldorf zwischen Rheinstrom-km 707 rechtes Ufer und<br />

711,2 linkes Ufer und 857,7 rechtes Ufer und 865,5 linkes Ufer<br />

Dazu ist ein Übersichtsplan dem Flächennutzungsplan beigefügt. Da es sich um kein durch Verordnung<br />

gesichertes Überschwemmungsgebiet handelt, wurde auf die Integration <strong>der</strong> Abgrenzung<br />

des Überschwemmungsgefährdeten Bereiches im Flächennutzungsplan verzichtet. Zudem<br />

sind aufgrund des für die Verordnungskarten gewählten Maßstabs von 1 : 50.000 die Daten des<br />

Überschwemmungsgefährdeten Bereiches nur bedingt auf die DGK 5 im Maßstab 1 : 15.000<br />

bzw. Darstellungsmaßstab <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung übertragbar.<br />

In <strong>der</strong> Erläuterungskarte 8a Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz (Stand August 2006) zum GEP<br />

Düsseldorf 99 (Regionalplan Düsseldorf) i.M. Maßstab 1 : 20.000 sind u.a Überschwemmungsbereiche<br />

(Quelle: STUA-Daten und Wasserverbände) und Deichgeschützte Bereiche (Quelle: LUA-<br />

Daten) dargestellt. Es ist davon auszugehen, dass das in <strong>der</strong> obigen Abbildung gemäß <strong>der</strong> vorläufigen<br />

Sicherung des ÜSG Rhein überschwemmungsgefährdete Gebiet trotz Unterschiedlichkeit<br />

des Maßstabs weitestgehend identisch zur Darstellung <strong>der</strong> deichgeschützten Bereiche ist.<br />

Abbildung 11 Erläuterungskarte 8a Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz (August 2006)<br />

zum GEP Düsseldorf 99 o.M.<br />

Quelle: http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/service/EK8ahochwasser.pdf<br />

In <strong>der</strong> am 01.03.2010 außer Kraft getretenen Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)<br />

wurden in § 31 c Abs. 1 Überschwemmungsgefährdete Gebiete als Gebiete definiert, die Überschwemmungsgebiete<br />

im Sinne des § 31b Abs. 1 sind, aber keiner Festsetzung nach § 31b Abs.<br />

2 Satz 3 und 4 bedürfen o<strong>der</strong> die bei Versagen von öffentlichen Hochwasserschutzeinrichtungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Deichen überschwemmt werden können. Durch Landesrecht wird geregelt, dass<br />

die Gebiete nach Satz 1, in denen durch Überschwemmungen erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Wohls <strong>der</strong> Allgemeinheit entstehen können, zu ermitteln und in Kartenform darzustellen sind. In<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit aktuellen Fassung des WHG taucht <strong>der</strong> Begriff bzw. <strong>der</strong> entsprechende Paragraph<br />

überschwemmungsgefährdete Gebiete nicht mehr auf.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Gemäß § 75 WHG (aktuelle Fassung) stellen die zuständigen Behörden Risikomanagementpläne<br />

für die Risikogebiete auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gefahrenkarten und Risikokarten auf. Derzeit liegen<br />

keine entsprechenden Risikomanagementpläne, die den Bereich des <strong>Gemeinde</strong>gebiets <strong>Kranenburg</strong><br />

betreffen, vor. Hochwasserrisikomanagementpläne nach Fachrecht sind in Aussicht genommen<br />

und sollen ab 2015 entstehen.<br />

2.7.3 Umsetzungsfahrplan in <strong>der</strong> Regionalen Kooperation Kleve-Landesgrenze für<br />

die Planungseinheit PE_DEL_1600 im Verbandsgebiet des Deichverbandes<br />

Kleve-Landesgrenze<br />

Mit <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> Wasserrahmenrichtlinie <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft (WRRL)<br />

2000/60/EG am 7. September 2000 wurde durch das europäische Parlament ein neuer Ordnungsrahmen<br />

für Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong> Wasserpolitik geschaffen. Mit <strong>der</strong> Wasserrahmenrichtlinie<br />

haben sich alle Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> EU u. a. verpflichtet, für die Oberflächengewässer<br />

den guten ökologischen Zustand anzustreben. Zu den innovativen Ansätzen <strong>der</strong> Wasserrahmenrichtlinie<br />

gehören:<br />

‣ Bewirtschaftung und Schutz <strong>der</strong> Gewässer in Flussgebietseinheiten<br />

‣ Integrierter Gewässerschutz, <strong>der</strong> sowohl Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete<br />

umfasst.<br />

‣ Verbindliche Qualitätskriterien auch für die Beurteilung des ökologischen Zustands <strong>der</strong> Gewässer<br />

‣ Transparente Darlegung <strong>der</strong> Gewässernutzungen und <strong>der</strong> Möglichkeiten und Restriktionen<br />

von gewässerverbessernden Maßnahmen<br />

‣ Intensiver Dialog über regionale und fachliche Grenzen hinweg<br />

‣ Aktive Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

Mit Beschluss des Umweltausschusses des Landtages am 24.02.2010 wurde das nordrheinwestfälische<br />

Programm „Lebendige Gewässer“ zum Zweck <strong>der</strong> Umsetzung des Bewirtschaftungsplanes<br />

und des Maßnahmenprogramms <strong>der</strong> EU-WRRL beschlossen. Um die ökologischen<br />

Funktionen <strong>der</strong> Gewässer wie<strong>der</strong>herzustellen, sollen damit in NRW mehr als 2.200 km in drei<br />

Bewirtschaftungsperioden (2010 - 2012; 2013 - 2018; 2019 - 2027) im Wege des sog. „Trittsteinkonzeptes“<br />

ökologisch aufgewertet und vor allem fischdurchgängig gemacht werden. Die Kommunen<br />

und Wasserverbände waren aufgefor<strong>der</strong>t, bis März 2012 „Fahrpläne für die ökologische<br />

Gestaltung ihrer Gewässer“ aufzustellen. Hierzu wurden bzw. sollten in NRW sog. „regionale Kooperationen“<br />

eingerichtet werden, um „gegenüber Brüssel“ den Nachweis des Erreichens des<br />

„guten ökologischen Potentials“ innerhalb <strong>der</strong> gesetzten Fristen zu erreichen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> gehört als Teilnehmer zur Kooperation DUE_29 Deichverband Kleve-<br />

Landesgrenze http://www.rheingraben-nord.nrw.de/Kooperationen/Kooperation_f__r_die_PE_DEL_1600/index.jsp). Der Planungsraum<br />

umfasst das Verbandsgebiet des Deichverbandes Kleve-Landesgrenze mit allen hierin<br />

gelegenen berichtspflichtigen Oberflächenwasserkörpern und gehört zur Planungseinheit<br />

PE_DEL_1600 bzw. Kooperation DUE_29. Der Umsetzungsfahrplan liegt mit Einreichung Stand<br />

03/2012 vor. Maßnahmen sind dem obigen Link zu entnehmen. Gemäß Nomenklatur <strong>der</strong> Steckbriefe,<br />

Stand: 26.10.2009, sind zu berücksichtigen:<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Als erheblich verän<strong>der</strong>t gilt:<br />

‣ DE_NRW_2799222_0 (Groesbecker Bach)<br />

Als künstlich gilt:<br />

‣ DE_NRW_2799242_0 (Bossewässerung, Rin<strong>der</strong>nsche Wässerung)<br />

‣ DE_NRW_27992_6389 (Große Wässerung)<br />

‣ DE_NRW_2799244_1721 (Hauptwässerung, Zeelandsche Wässerung)<br />

‣ DE_NRW_279922_0 (<strong>Kranenburg</strong>er Bach)<br />

Abbildung 12 berichtspflichtige Gewässer gemäß Umsetzungsfahrplan PE_DEL_1600 o.M.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

3. VERANLASSUNG UND ERFORDERLICHKEIT<br />

Wie im Rahmen des Kapitels 1 geschil<strong>der</strong>t, benötigt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> nach <strong>der</strong><br />

Aktualisierung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen, Kennzeichnungen und Hinweise (Stand<br />

2010/2011), die zur digitalen Umsetzung des Flächennutzungsplanes und Neubekanntmachung<br />

erfolgt ist, auch eine Aktualisierung <strong>der</strong> Darstellungen des Flächennutzungsplanes an<br />

den tatsächlichen Bestand und die aktuellen gemeindlichen Bedürfnisse, um den Flächennutzungsplan<br />

im Verwaltungs- und politischen Geschehen anwenden zu können.<br />

Aus diesem Grund stellt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> die 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

auf, die eine Prüfung weitestgehend aller Darstellungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet beinhaltet<br />

und das Verwaltungsprogramm durch die Teilän<strong>der</strong>ungen zu einem aktuellen Stand 2013<br />

führt. Vorrangiges Ziel ist die Anpassung <strong>der</strong> Darstellungen an<br />

‣ rechtskräftige Innenbereichs-/Ergänzungssatzungen nach § 34 BauGB (Herstellung <strong>der</strong><br />

Übereinstimmung <strong>der</strong> Bauflächen mit den Innenbereichs-/Ergänzungssatzungen),<br />

‣ rechtskräftige Bebauungspläne,<br />

‣ den tatsächlichen infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Bestand an Einrichtungen/Anlagen<br />

und Nutzungen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zukünftigen gemeindlichen Bedürfnisse<br />

‣ den tatsächlichen baulichen Bestand bezogen auf Wohnen, gemischte und gewerbliche<br />

Nutzungen sowie Son<strong>der</strong>nutzungen<br />

‣ den tatsächlichen Bestand bezogen auf die Ausstattung und Nutzung des Freiraumes.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> hat den Flächennutzungsplan in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />

analog zu dem Ursprungsflächennutzungsplan von 1981/1984 im Maßstab 1 :<br />

15.000 erarbeitet. Intention war vordringlich das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet in einem allgemein<br />

plotfähigen Blattschnitt (maximale Breite 900 mm) abzubilden. Bei einem <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

von 76,92 km² erscheinen deshalb die Darstellungen, insbeson<strong>der</strong>e die Bauflächen, Flächen<br />

für Gemeinbedarf mit Einrichtungen und Anlagen, Flächen für Ver- und Entsorgung mit<br />

Zweckbestimmungen sowie Grünflächen mit Zweckbestimmungen im Vergleich zu den Freiraumdarstellungen<br />

äußerst kleinteilig. Deshalb wurde bereits das Ortszentrum <strong>Kranenburg</strong><br />

auf einer Zusatzkarte im Maßstab 1 : 5.000 herausgezoomt.<br />

Damit Darstellungen mit bloßem Auge im Papierplot im Maßstab 1 : 15.000 noch erkennbar<br />

sind, wird deshalb im Rahmen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung die Darstellungsschwelle von 2.000 m² gewählt.<br />

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan so zu<br />

entwickeln, dass durch ihre Festsetzungen die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden. In den<br />

maßstäblich exakten Bebauungsplänen sollen solche Festsetzungen getroffen werden, die<br />

<strong>der</strong> Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet entsprechen und damit<br />

die bauliche Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke im Einzelnen und für je<strong>der</strong>mann rechtsverbindlich<br />

regeln. Die verbindliche Regelung zur Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke kann <strong>der</strong> Flächennutzungsplan<br />

(mit Ausnahme <strong>der</strong> Nutzungsregelungen von Grundstücken zur Windenergie) nicht leisten.<br />

Durch seine generalisierte Form <strong>der</strong> Darstellung lässt <strong>der</strong> Flächennutzungsplan Spielraum<br />

für die Entwicklung von Bebauungsplänen. Mit <strong>der</strong> Darstellungsschwelle von 2.000 m²<br />

wird einerseits dem Wunsch <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> Rechnung getragen, kleinteilige Flä-<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

chendarstellungen beizubehalten, an<strong>der</strong>seits jedoch die Lesbarkeit und die gewünschte<br />

Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes gewährleistet.<br />

Aufgrund des seit <strong>der</strong> Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes (April 2011) vergangenen<br />

Zeitraumes wird zudem eine nochmalige Überprüfung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen,<br />

Kennzeichnungen und Hinweise erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden Bauleitplanverfahren<br />

nicht um eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, son<strong>der</strong>n vordringlich um eine<br />

Anpassung <strong>der</strong> Darstellungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> an den heutigen realen<br />

Bestand handelt, die im Zuge <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes durchgeführt<br />

werden soll.<br />

4. DARSTELLUNGEN DER 37. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

4.1 Vorgehensweise<br />

Da <strong>der</strong> Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> im Maßstab 1 : 15.000 vorliegt und<br />

die Lesbarkeit des Papierplots eingeschränkt ist, wird für das vorliegende Än<strong>der</strong>ungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Maßstab 1 : 5.000 gewählt. Die Än<strong>der</strong>ungsbereiche werden als Teilgeltungsbereiche<br />

in <strong>der</strong> jeweiligen Abgrenzung (rote Abgrenzung mit schwarzer Konstruktionslinie) zunächst<br />

mit den heutigen Darstellungen im DIN A 3–Format (<strong>Kranenburg</strong> Blatt 1 - 5, Nütterden Blatt 1<br />

- 5, Frasselt und Niel jeweils Blatt 1 - 3, Grafwegen, Mehr und Wyler jeweils Blatt 1 und 2,<br />

Schottheide und Zyfflich jeweils Blatt 1) präsentiert. Die Teilgeltungsbereiche sind bezeichnet<br />

durch den jeweiligen Ortsteil bzw. dessen Kürzel und eine fortlaufende Nummer:<br />

Darstellungsän<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Ortsteile und Kürzel:<br />

<strong>Kranenburg</strong> KR 1 - KR 21<br />

Nütterden ND 1 – ND 22<br />

Wyler WY 1 – WY 8<br />

Grafwegen GW 1 - GW 5<br />

Zyfflich ZY 1<br />

Niel NL 1- NL 2<br />

Mehr MR 1<br />

Frasselt FR 1 - FR 5<br />

Schottheide SH 1 - SH 3<br />

Die Teilgeltungsbereiche mit Bezeichnungen finden sich in <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

in ihrer jeweiligen Abgrenzung, in den bestehenden Darstellungen und den<br />

neuen geän<strong>der</strong>ten Darstellungen im DIN A 3-Format (<strong>Kranenburg</strong> Blatt 1 - 5, Nütterden Blatt<br />

1 - 5, Frasselt und Niel jeweils Blatt 1 - 3, Grafwegen, Mehr und Wyler jeweils Blatt 1 und 2,<br />

Schottheide und Zyfflich jeweils Blatt 1) im Maßstab 1 : 5.000 wie<strong>der</strong>.<br />

Für die Teilgeltungsbereiche und die dort dargestellten Flächen wird die bestehende Darstellung<br />

des Flächennutzungsplanes beschrieben und die Realnutzung mit Luftbildauszug<br />

(Stand 2009) dokumentiert. Dann erfolgt die Beschreibung <strong>der</strong> neuen geän<strong>der</strong>ten Darstellungen<br />

sowie Begründung für die Än<strong>der</strong>ungen.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass im neu bekanntgemachten Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong> (04/2011) Darstellungen nach BBauG als auch aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen<br />

Darstellungen nach BauGB getroffen sind. Kennzeichnungen und Nachrichtliche Übernahmen<br />

wurden im Zuge <strong>der</strong> Neubekanntmachung mit dem 2010/2011 bekannten Stand<br />

aktualisiert und sind nach § 5 Abs. 3 BauGB bzw. § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. mit dem jeweiligen<br />

Fachgesetz getroffen worden. Zum Teil sind die Darstellungen innerhalb <strong>der</strong> abgegrenzten<br />

Teilgeltungsbereiche so kleinteilig, dass sie erst bei starkem Hochzoomen erkennbar<br />

sind.<br />

Anpassungen, die sich auf Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke beziehen, werden<br />

ohne Abgrenzung von Teilgeltungsbereichen durch Gegenüberstellung <strong>der</strong> Nachrichtlichen<br />

Übernahme / Vermerk aufgrund <strong>der</strong> Neubekanntmachung des digitalen Flächennutzungsplanes<br />

(04/2011) mit <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahme / Vermerk Stand Juli 2013, ebenfalls im<br />

DIN A 3-Format, abgebildet. Da sich die Anpassung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen und<br />

Vermerke weitestgehend auf große Teilräume des <strong>Gemeinde</strong>gebiets beziehen, wird hier ein<br />

Maßstab von 1 : 20.000 gewählt. Die Beibehaltung des Maßstabs 1 : 5.000 würde mehrere<br />

Blätter bei eingeschränkter Nachvollziehbarkeit erfor<strong>der</strong>n.<br />

Anpassung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke und Kürzel im Außenbereich:<br />

Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke NÜ 1 (Blatt 1)<br />

Unter dem Stichwort NÜ 2 (<strong>Kranenburg</strong> Blatt 4 und 5, Mehr Blatt 1) werden zwischenzeitlich<br />

unter Denkmalschutz gestellte Objekte (Baudenkmäler) in den Flächennutzungsplan aufgenommen,<br />

sofern sie nicht innerhalb <strong>der</strong> oben genannten abgegrenzten Teilgeltungsbereiche<br />

liegen (in TG KR 13, KR 14 und ND 17). Dabei handelt es sich ausschließlich um punktförmige<br />

Nachrichtliche Übernahmen mit ungefährer Lage <strong>der</strong> Baudenkmäler.<br />

Weiterhin wird unter <strong>der</strong> Bezeichnung NÜ 3 (Wyler Blatt 2) die Abgrenzung des NSGs „Düffel-Kellener-Altrhein<br />

und Flussmarschen“ aufgrund einer Hofstellenausgrenzung (Herausnahme<br />

aus dem NSG – Aufhebungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 <strong>der</strong> ordnungsbehördlichen Verordnung<br />

über die Festsetzung des o.g. NSGs Az.: 51.01.01.06 KLE; Bezirksregierung Düsseldorf<br />

als höhere Landschaftsbehörde, Düsseldorf, den 17.05.2011) im Flächennutzungsplan<br />

(37. Än<strong>der</strong>ung) korrigiert.<br />

Unter dem Stichwort NÜ 4 werden Werbeverbotszonen (§ 28 StrWG NRW), bei Kreisstraßen<br />

20 m, im Flächennutzungsplan (37. Än<strong>der</strong>ung) korrigiert.<br />

Textliche Kennzeichnungen und Hinweise<br />

Zusätzlich bestehen Planzeichenerklärungen mit Hinweisen und Kennzeichnungen. Bei Anpassungen<br />

o<strong>der</strong> Ergänzungen von Hinweisen und Kennzeichnungen im Vergleich zur Fassung<br />

<strong>der</strong> Neubekanntmachung des digitalen Flächennutzungsplanes (Stand 04/2011) erscheinen<br />

diese im Zuge des Verfahrens zur 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung in roter Schrift.<br />

Für die Beschlussfassung wird weiterhin ein Gesamtflächennutzungsplan i.M. 1 : 15.000<br />

erarbeitet, <strong>der</strong> dann bekannt gemacht wird.<br />

Zur 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> wurde ein Umweltbericht<br />

als Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung erarbeitet. Die Einstufung <strong>der</strong> neuen Darstellungen<br />

im Hinblick auf die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltprüfung, NATURA<br />

2000- und Artenschutz-Vorprüfung auf Ebene des Flächennutzungsplanes wird im Zuge des<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Umweltberichts zur 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung vorgenommen. Für die einzelnen umweltprüfungspflichtigen<br />

Darstellungsän<strong>der</strong>ungen (Feststellung <strong>der</strong> Umweltprüfungspflicht auf Grundlage<br />

<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf (Mai 2012) abgestimmten Vorgehensweise, vgl. Anlage<br />

1) innerhalb <strong>der</strong> Teilgeltungsbereiche bestehen Standortdossiers. In den Standortdossiers<br />

<strong>der</strong> umweltprüfungspflichtigen Darstellungsän<strong>der</strong>ungen sind Aussagen zum Thema<br />

Artenschutz in Form einer Artenschutz-Vorprüfung sowie, sofern eine Betroffenheit vorliegt,<br />

auch eine NATURA 2000-Vorprüfung enthalten.<br />

4.2 Teilgeltungsbereiche Ortsteil <strong>Kranenburg</strong><br />

Im Folgenden werden alle Teilgeltungsbereiche im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong> beschrieben. Sie sind<br />

jeweils in den Blattnummern 1 bis 5 (bestehende Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen,<br />

Kennzeichnungen / neue Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen)<br />

dargestellt.<br />

4.2.1 Teilgeltungsbereich KR 1 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 1 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, westlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

<strong>Kranenburg</strong>, an <strong>der</strong> Staatsgrenze zu den Nie<strong>der</strong>landen, nördlich des Einzelwohnhauses „Kiwitt“<br />

sowie des Schwarzlän<strong>der</strong> Weges und umfasst ca. 0,64 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,64 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Laubwald) i.S. des LFoG NRW<br />

KR 1<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 0,64 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ung erfolgt aus Gründen <strong>der</strong> Bestandsanpassung. Die Realnutzung<br />

Wald nach LFoG NRW wird in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass die Darstellungsän<strong>der</strong>ung von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für<br />

Wald neben <strong>der</strong> Bestandsanpassung auch im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB als Anpassung<br />

an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung zu verstehen ist, da <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf<br />

(GEP 99) hier einen Waldbereich darstellt.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

in ha<br />

Größe<br />

KR 1 0,64<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,64 -0,64<br />

Flächen für Wald 0,64 0,64<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.2 Teilgeltungsbereich KR 2 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 2 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, westlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

<strong>Kranenburg</strong>, nordwestlich <strong>der</strong> Hofanlage Elsenhof sowie nördlich des Schwarzlän<strong>der</strong> Weges<br />

und umfasst ca. 1,47 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,47 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Laubwald) i.S. des LFoG NRW, im Norden und Westen <strong>der</strong> Fläche Entwässerungsgräben<br />

KR 2<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 1,47 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ung erfolgt aus Gründen <strong>der</strong> Bestandsanpassung. Die Realnutzung<br />

Wald gemäß LFoG NRW wird in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Darstellungsän<strong>der</strong>ung von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen<br />

für Wald neben <strong>der</strong> Bestandsanpassung auch im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB als Anpassung<br />

an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung zu verstehen ist, da <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan<br />

Düsseldorf (GEP 99) hier einen Waldbereich darstellt.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 2 1,47<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,47 -1,47<br />

Flächen für Wald 1,47 1,47<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.3 Teilgeltungsbereich KR 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 3 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, zwischen <strong>Kranenburg</strong><br />

und Wyler, nördlich <strong>der</strong> K 14 (Nimweger Straße), südlich des <strong>Kranenburg</strong>er Baches und umfasst<br />

ca. 1,86 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,86 ha)<br />

Ein Teil des Teilgeltungsbereiches ist nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet als Flächen,<br />

<strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Laubwald) i.S. des LFoG NRW<br />

KR 3<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 1,86 ha)<br />

Ein Teil des Teilgeltungsbereiches ist nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet als Flächen,<br />

<strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ung erfolgt aus Gründen <strong>der</strong> Bestandsanpassung. Die Realnutzung<br />

Wald nach LFoG NRW wird in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Der <strong>der</strong>zeit geltende<br />

Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) stellt Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung<br />

mit Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Natur dar. Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald lässt sich nicht ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2<br />

des Kapitel 2.3 des Regionalplanes entspricht (Wald vermehren). Die tatsächliche Abgrenzung<br />

des Naturschutzgebiets und des Vogelschutzgebiets ergeben sich aus dem Landschaftsplan<br />

bzw. nach EU-Recht.<br />

Ein Teil des Teilgeltungsbereiches ist gekennzeichnet als Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich<br />

mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 3 1,86<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,86 -1,86<br />

Flächen für Wald 1,86 1,86<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.4 Teilgeltungsbereich KR 4 (Thema Darstellung Flächen für Wald, Korrektur Flächen<br />

für Bahnanlagen)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 4 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, westlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

<strong>Kranenburg</strong>, nördlich <strong>der</strong> ehemaligen Bahnstrecke und umfasst ca. 2,76 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,66 ha)<br />

Flächen für Bahnanlagen gemäß § 5 Abs. 4 i.V.m. AEG (ca. 2,10 ha) als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Laubwald) i.S. des LFoG NRW und Flächen für Bahnanlagen mit Gleiskörper und Gehölzen<br />

(stillgelegt)<br />

KR 4<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 0,43 ha)<br />

Flächen für Bahnanlagen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. AEG als Nachrichtliche Übernahme<br />

(ca. 2,31 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a BauGB (ca. 0,02 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ung erfolgt aus Gründen <strong>der</strong> Bestandsanpassung und Korrektur <strong>der</strong><br />

graphischen Darstellung. Die Realnutzung wird in den Flächennutzungsplan aufgenommen<br />

durch Flächen für Bahnanlagen, Wald i.S. des LFoG NRW und Flächen für die Landwirtschaft.<br />

Waldbestände im Bereich von Bahnanlagen/randlich des Gleiskörpers finden keine<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Berücksichtigung. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Bahnanlagen erfolgt auf Grundlage <strong>der</strong> DGK 5. Die<br />

Darstellung <strong>der</strong> Bahnanlagen ist trotz Einstellung des Bahnverkehrs weiterhin im Flächennutzungsplan<br />

aufgrund <strong>der</strong> entsprechenden Zielformulierung im REP Düsseldorf (Schienenweg<br />

für den überregionalen und regionalen Verkehr) vorzuhalten. Kleinere Waldflächen, wie<br />

dargestellt, stimmen mit <strong>der</strong> regionalplanerischen Zielsetzung Allgemeiner Freiraum- und<br />

Agrarbereich in Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung überein.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 4 2,76<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,66 Flächen für die Landwirtschaft 0,02 -0,64<br />

Flächen für Wald 0,43 0,43<br />

Bahnanlagen 2,10 Bahnanlagen 2,31 0,21<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.5 Teilgeltungsbereich KR 5 (Thema Darstellung Flächen für Wald/Flächen für die<br />

Landwirtschaft)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 5 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, südlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>,<br />

südlich und östlich Haus Kreuzfurth, erschlossen durch den Weg Kreuzfurth und<br />

umfasst ca. 16,09 ha .<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Forstwirtschaft (ca. 11,95 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft (ca. 4,06 ha) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG<br />

Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und Regelung des<br />

Wasserabflusses (sonstige Gewässer: hier Groesbecker Bach) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6<br />

BBauG sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG/ LWG NRW (ca. 0,08 ha) als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Laub-, Nadelwald) i.S. des LFoG NRW und landwirtschaftliche Flächen (Grünland),<br />

Groesbecker Bach und Entwässerungs-Gräben, Wirtschaftswege<br />

KR 5<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 1,31 ha)<br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB (ca. 14,70 ha)<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 34


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und Regelung des<br />

Wasserabflusses (sonstige Gewässer: hier Groesbecker Bach) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7<br />

BauGB sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG/LWG NRW (ca. 0,08 ha) als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ung erfolgt aus Gründen <strong>der</strong> Bestandsanpassung. Die Realnutzung<br />

Wald i.S. des LFoG NRW und landwirtschaftlich genutzte Flächen werden in den Flächennutzungsplan<br />

aufgenommen. Für eine nördliche Teilfläche ist langfristig das bisherige Ziel<br />

Wald nicht zu realisieren, deshalb erfolgt hier die Darstellung Flächen für die Landwirtschaft.<br />

Die tatsächlich bewaldeten Flächen werden als solche dargestellt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Groesbecker Bach ein berichtspflichtiges Gewässer<br />

nach EU-Wasserrahmenrichtlinie darstellt (vgl. Umsetzungsfahrplan in <strong>der</strong> Regionalen Kooperation<br />

Kleve-Landesgrenze für die Planungseinheit PE_DEL_1600 im Verbandsgebiet<br />

des Deichverbandes Kleve-Landesgrenze). Der Groesbecker Bach ist in <strong>der</strong> Übersichtskarte<br />

Risikogewässer <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf nicht als Risikogewässer eingestuft (Gewässer<br />

ohne Risiko).<br />

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen mit <strong>der</strong> Anpassung<br />

<strong>der</strong> Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Wald neben <strong>der</strong> Bestandsanpassung<br />

auch im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB als Anpassung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung zu verstehen<br />

ist, da <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) hier einen Waldbereich<br />

darstellt.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 5 16,09<br />

Flächen für die Forstwirtschaft 11,95 Flächen für Wald 14,70 2,75<br />

Flächen für die Landwirtschaft 4,06 Flächen für die Landwirtschaft 1,31 -2,66<br />

Wasserflächen (Groesbecker<br />

Bach)<br />

0,08 Wasserflächen (Groesbecker<br />

Bach)<br />

0,08 0,00<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 35


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.6 Teilgeltungsbereich KR 6 (Thema Darstellung Flächen für Wald/Flächen für die<br />

Landwirtschaft, Streichung Abgrabungen und Brunnen)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 6 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, südlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>,<br />

am Nordrand des Reichswaldes und umfasst ca. 8,83 ha<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Forstwirtschaft (ca. 5,11 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft (ca. 3,65 ha) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (davon 2,66 ha<br />

in Überlagerung Flächen für Abgrabungen gemäß § 5 Abs. 7 BBauG)<br />

Flächen für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong> für die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung o<strong>der</strong> festen Abfällen<br />

(als symbolische Darstellung) Zweckbestimmung Brunnen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4<br />

BBauG (ca. 0,07 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

abgeschlossene und inzwischen bewaldete Abgrabung, Wald (Laub-, Mischwald) i.S. des<br />

LFoG NRW, aufgegebener Brunnen, Waldwege, dem Reichswald vorgelagerte landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche (Ackerfläche)<br />

KR 6<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 1,36 ha)<br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 7,47 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 36


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ung erfolgt aus Gründen <strong>der</strong> Bestandsanpassung. Die Realnutzung<br />

Wald und Flächen für die Landwirtschaft werden in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />

Die Brunnen sind aufgegeben und die Abgrabung ist abgeschlossen sowie bewaldet. Die<br />

Darstellung Wald bezieht sich auf Bereiche, die tatsächlich i.S. des LFoG NRW bewaldet<br />

sind. Für die restlichen Flächen werden Flächen für die Landwirtschaft dargestellt, da eine<br />

Aufforstung i.S. Flächen für Wald hier planerisch nicht zu realisieren ist und <strong>der</strong> Eigentümer<br />

auch zukünftig eine landwirtschaftliche Nutzung ausüben möchte.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung getroffenen Darstellungen entsprechen dem <strong>der</strong>zeit geltenden<br />

Regionalplan Düsseldorf (GEP). Die nördliche Waldkante gemäß Darstellungen <strong>der</strong> 37. FNP-<br />

Än<strong>der</strong>ung entspricht <strong>der</strong> Waldkontur gemäß Regionalplandarstellung Waldbereich (nördlicher<br />

Reichswald). Lediglich für die westlichen Teile <strong>der</strong> ehemaligen Abgrabung zeigt <strong>der</strong><br />

Regionalplan Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich. Ein Ziel Bereich zur Sicherung und<br />

Abbau oberflächennaher Bodenschätze besteht im Regionalplan für die ehemalige Abgrabung<br />

nicht. Die FNP-Darstellungsän<strong>der</strong>ungen entsprechen somit den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 6 8,83<br />

Flächen für Abgrabung (Überlagerung<br />

2,66 -2,66<br />

Fläche für die Land-<br />

wirtschaft)<br />

Flächen für die Forstwirtschaft 5,11 Flächen für Wald 7,47 2,36<br />

Flächen für die Landwirtschaft 3,65 Flächen für die Landwirtschaft 1,36 -2,29<br />

Flächen für Versorgungsanlagen<br />

0,07 -0,07<br />

Brunnen<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 37


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.7 Teilgeltungsbereich KR 7 (Thema Umwandlung Gewerbliche Bauflächen in<br />

Wohnbauflächen)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 7 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, südlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>,<br />

südlich des Drüller Weges und umfasst ca. 0,21 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Gewerbliche Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO (ca.<br />

0,21 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

<strong>der</strong>zeit bebaute Fläche (u.a. Betriebsleiterwohnhaus mit Garten) mit aufgegebener gewerblicher<br />

Nutzung<br />

KR 7<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,21<br />

ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Ein Bebauungsplan besteht für die bisherige gewerbliche Baufläche nicht. Westlich und südlich<br />

grenzt <strong>der</strong> rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 55/1 (Allgemeines Wohngebiet, Einzel- und<br />

Doppelhäuser, I Vollgeschoss und GRZ 0,4) an. Der Eigentümer des betroffenen Flurstücks<br />

Gemarkung <strong>Kranenburg</strong>, Flur 21, Flurstück 366 hat Interesse bekundet, sein <strong>der</strong>zeit weitestgehend<br />

ungenutztes Gewerbegrundstück einer Wohnbebauung (drei potenzielle Baugrundstücke,<br />

davon das nördliche Baugrundstück bereits mit Betriebsleiterwohnhaus bebaut)<br />

zuzuführen. Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> besteht durch die Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Vorteil, dass die Erschließung des angrenzend neu entstehenden Wohngebietes aufgrund<br />

<strong>der</strong> beiden zusätzlichen Baumöglichkeiten wirtschaftlicher wäre. Die immissionsrechtliche<br />

Situation wurde überschlägig im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> durch das Büro Uppenkamp<br />

und Partner (Gutachter im Rahmen des BP Nr. 55/1) geprüft. Bezogen auf den Schallschutz<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 38


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

sind nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand keine Überschreitungen <strong>der</strong> Orientierungswerte <strong>der</strong><br />

DIN 18.005 Schallschutz im Städtebau zu verzeichnen. Die Geruchssituation ist aufgrund <strong>der</strong><br />

in unmittelbarer Nähe vorhandenen Bäckerei im Rahmen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung und Erweiterung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 55/1 zu prüfen. Ebenfalls ist die Immissionssituation bezogen auf Lärm<br />

konkret nachzuweisen. Ggf. sind in diesem Zuge Maßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> geplanten<br />

Wohnbebauung zu treffen.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR7 0,21<br />

Gewerbliche Bauflächen 0,21 -0,21<br />

Wohnbauflächen 0,21 0,21<br />

Hinweis: Notwendigkeit zur Än<strong>der</strong>ung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 55/1 mit<br />

konkretem Immissionsnachweis<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 39


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.8 Teilgeltungsbereich KR 8 (Thema Darstellung Flächen für Wald/Flächen für die<br />

Landwirtschaft, Streichung Brunnen und Wasserwerk)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 8 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, südlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>,<br />

am Nordrand des Reichswaldes, beidseits des Genneper Weges (Waldweg) und<br />

umfasst ca. 1,13 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Forstwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,07 ha)<br />

Flächen für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong> für die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung o<strong>der</strong> festen Abfällen<br />

Zweckbestimmung Brunnen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BBauG (ca. 0,07 ha)<br />

Wasserwerk als symbolische Darstellung ohne Fläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BBauG<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Bebauter Bereich östlich des Genneper Weges (ehemalige Zollhaussiedlung mit Wohnnutzung),<br />

Wald i.S. des LFoG NRW, Waldparkplatz<br />

KR 8<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft im Bereich <strong>der</strong> Bebauung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB<br />

östlich des Genneper Weges (ca. 0,64 ha)<br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB westlich des Genneper Weges (ca. 0,49<br />

ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ung erfolgt aus Gründen <strong>der</strong> Bestandsanpassung. Die Realnutzung<br />

wird in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Die Brunnennutzung ist entfallen, ein Was-<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 40


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

serwerk besteht nicht und es besteht auch zukünftig kein Bedarf für ein Wasserwerk an dieser<br />

Stelle. Entsprechend werden die Symbole aus dem Flächennutzungsplan gestrichen. Der<br />

bebaute, zu Wohnbauzwecken genutzte Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Zollhaussiedlung ist als<br />

Außenbereichsnutzung im Rahmen Flächen für die Landwirtschaft und nicht als Wald einzustufen.<br />

Es handelt sich um eine Darstellungskorrektur, ohne dass reale Waldflächen verloren<br />

gehen. Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) zeigt für den Reichswald<br />

Waldbereich als Ziel, wobei insbeson<strong>der</strong>e im Norden auch die vorhandenen Bebauungen<br />

Hövel und die ehemalige Zollhaussiedlung vom Waldbereich erfasst sind. Ein Verstoß gegen<br />

die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung lässt sich nicht ableiten, da <strong>der</strong> Regionalplan nicht parzellenscharf<br />

ist.<br />

Für den westlichen Teilbereich des Geltungsbereiches wird die Darstellung Wald analog <strong>der</strong><br />

Realnutzung beibehalten.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 8 1,13<br />

Flächen für die Forstwirtschaft 1,07 Flächen für Wald 0,49 -0,58<br />

Flächen für Versorgungsanlagen<br />

o<strong>der</strong> für die Verwertung<br />

o<strong>der</strong> Beseitigung o<strong>der</strong><br />

festen Abfällen Zweckbestimmung<br />

Brunnen<br />

Symbol Wasserwerk<br />

0,06<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,64 0,58<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 41


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.9 Teilgeltungsbereich KR 9 (Thema Darstellung Wohnbauflächen anstatt Gemischter<br />

Bauflächen, Korrektur sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

und Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 9 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, innerhalb <strong>der</strong> westlichen<br />

bebauten Ortslage <strong>Kranenburg</strong> südlich <strong>der</strong> Nimweger Straße, östlich <strong>der</strong> Maximilian-Kolbe-<br />

Straße und im Weiteren Hettsteeg und umfasst ca. 4,43 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

1,51 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Maximilian-Kolbe-Straße, Hettsteeg)<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca. 0,92 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,70 ha)<br />

Flächen für Bahnanlagen (§ 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. AEG als Nachrichtliche Übernahme (ca.<br />

0,30 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet tw. gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Bebauter Bereich mit Gärten östlich <strong>der</strong> Maximilian-Kolbe Straße (vordringlich Wohnnutzung<br />

auf ehemals als Gartencenter genutzten Flächen), Bebauung und Erschließung hat sich auf<br />

Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 15/I (Richters Gut) vollzogen.<br />

KR 9<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 42


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Dreieckige Wiesenfläche mit einzelnem Gehölzaufwuchs und im Süden und Osten begleitendem<br />

Graben zwischen <strong>der</strong> aufgegebenen Bahnlinie im Süden, <strong>der</strong> Straße Hettsteeg im<br />

Osten und Norden, Wiesenflächen mit einzelnen Gehölzen zwischen den Verkehrsflächen,<br />

Bahnanlagen mit Gleiskörper und Gehölzen, Straßenflächen Hettsteeg<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen als Bestandsdarstellung einschließlich Maximilian-Kolbe-Straße sowie<br />

Wohnbauflächen zwischen Hettsteeg und Bahnanlagen (Dreieck als erstmalige Darstellung;<br />

Restflächen) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs.1 BauNVO (ca. 2,18 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße (Hettsteeg) gemäß Ausbauplanung<br />

als erstmalige Darstellung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca. 1,13 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft südlich <strong>der</strong> Bahnlinie (Rücknahme <strong>der</strong> örtlichen Hauptverkehrsstraße<br />

Hettsteeg) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,23 ha)<br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB südlich <strong>der</strong> ehemaligen Bahnlinie (ca.<br />

0,52 ha)<br />

Flächen für Bahnanlagen westlich und östlich des neu auszubauenden die Bahn oberirdisch<br />

querenden Hettsteeges gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. AEG als Nachrichtliche Übernahme<br />

(ca. 0,37 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ung erfolgt für die Maximilian-Kolbe-Straße und des östlich angrenzenden<br />

Wohngebietes aus Gründen <strong>der</strong> Bestandsanpassung, da nach Aufgabe des dort<br />

ehemals vorhandenen Gartencenters Wohnbebauung auf Grundlage des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes Nr. 15 – Richtersgut I - entstanden ist. Die Maximilian-Kolbe-Straße ist<br />

kein sonstiger überörtlicher und örtlicher Hauptverkehrszug, son<strong>der</strong>n besitzt nur Erschließungsfunktion<br />

für die angrenzenden Wohngebiete. Gleichzeitig wird die durch die Gärten <strong>der</strong><br />

Wohngebiete führende Straßentrasse zurückgenommen, da die Maximilian-Kolbe-Straße<br />

abweichend errichtet wurde. Die Realnutzung wird in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vorliegenden Straßenausbaupläne für den Hettsteeg südlich <strong>der</strong> Nimweger<br />

Straße bis zur nie<strong>der</strong>ländischen Grenze mit oberirdischer Querung <strong>der</strong> ehemaligen Bahnlinie<br />

erfolgt ebenfalls eine Bereinigung <strong>der</strong> Darstellungen und Korrektur <strong>der</strong> örtlichen Hauptverkehrsstraße<br />

Hettsteeg.<br />

Die dreieckige Wiesenfläche mit einzelnem Gehölzaufwuchs und begleitendem Graben im<br />

Süden stellt eine Restfläche am Rande des Siedlungsbereiches dar, die erstmals als Wohnbaufläche<br />

einschließlich <strong>der</strong> nördlichen und westlichen Verkehrsflächen Hettsteeg dargestellt<br />

wird. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist nicht mehr gegeben, sodass die Darstellung Fläche<br />

für die Landwirtschaft aufgegeben wird. Im Übrigen ist die Dreiecksfläche nach § 34 BauGB<br />

als Innenbereich einzuschätzen und voll erschlossen, sodass Baugenehmigungen nach § 34<br />

BauGB ausgesprochen werden könnten. Zudem ist die Fläche innerhalb des für <strong>Kranenburg</strong><br />

im <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplanes Düsseldorf (GEP) dargestellten ASB gelegen.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 43


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Die südlich <strong>der</strong> Bahnflächen liegenden Gehölzflächen sind als Wald i.S. des LFoG NRW<br />

einzuschätzen und werden deshalb als Flächen für Wald dargestellt. Der <strong>der</strong>zeit geltende<br />

Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) stellt südlich <strong>der</strong> Bahnlinie Allgemeiner Freiraum- und<br />

Agrarbereich in Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung dar. Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald<br />

lässt sich nicht ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes<br />

entspricht (Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 9 4,43<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Maximilian-Kolbe-Straße,<br />

Hettsteeg)<br />

0,92 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Hettsteeg)<br />

1,13 0,21<br />

Gemischte Bauflächen 1,51 -1,51<br />

Wohnbauflächen 2,18 2,18<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,70 Flächen für die Landwirtschaft 0,23 -1,47<br />

Bahnanlagen 0,30 Bahnanlagen 0,37 0,07<br />

Flächen für Wald 0,52 0,52<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 44


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.10 Teilgeltungsbereich KR 10 (Thema Darstellung Flächen für Gemeinbedarf / Entsorgung/<br />

Anpassung Wohnbauflächen an § 34 BauGB-Satzung und Rücknahme<br />

Grünfläche „Parkanlage“)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 10 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, östlich <strong>der</strong> Tiggelstraße<br />

beidseits des <strong>Kranenburg</strong>er Baches innerhalb <strong>der</strong> westlichen bebauten Ortslage <strong>Kranenburg</strong><br />

nördlich <strong>der</strong> Nimweger Straße und umfasst ca. 4,30 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Geltungsbereich ist bereichsweise vormals durch die 6., 10. und 26. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 BauNVO (ca. 1,22 ha)<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf „Feuerwehrgemäß § 5 Abs. 2 Nr.<br />

2 BBauG sowie § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB“ (ca. 1,21 ha)<br />

Flächen für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong> für die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung o<strong>der</strong> festen Abfällen<br />

Zweckbestimmung Pumpwerk gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BBauG (ca. 0,39 ha)<br />

Grünflächen Zweckbestimmung Parkanlage gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 0,93 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,27 ha)<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB (ca. 0,01 ha)<br />

Wasserflächen (sonstiges Gewässer), Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz<br />

und Regelung des Wasserabflusses gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BBauG sowie § 5 Abs. 4<br />

BauGB i.V.m. § LWG NRW – hier <strong>Kranenburg</strong>er Bach (ca. 0,27 ha) als Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

KR 10<br />

Baulich genutzter Bereich des gemeindlichen Bauhofes einschließlich Lager- und Freiflächen<br />

(Lager-/Krautplatz) sowie <strong>der</strong> Feuerwehr und Wohnheim für Asylbewerber und Obdachlose,<br />

Pumpwerk, Baumreihen (Pappelreihe im Norden, standortgerechte Laubgehölze entlang <strong>der</strong><br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 45


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

westlichen Grenze) und zwei Storchenhorste, <strong>Kranenburg</strong>er Bach mit begleitenden Gehölzstreifen,<br />

Gartenflächen nebst Wohnbebauung nördlich <strong>der</strong> Nimweger Straße (K 44)<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Nördlich des <strong>Kranenburg</strong>er Baches<br />

Flächen für Gemeinbedarf „Bauhof“, „Feuerwehr“ und „soziale Einrichtung i.S. Wohnheim<br />

Asylbewerber/Obdachlose“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 1,28 ha)<br />

Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie<br />

Ablagerungen Zweckbestimmung Pumpwerk als Symbol gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB (ca.<br />

0,39 ha)<br />

Öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung Lager-/Krautplatz (ca. 0,23 ha)<br />

<strong>Kranenburg</strong>er Bach als Wasserflächen (sonstiges Gewässer), Flächen für die Wasserwirtschaft,<br />

den Hochwasserschutz und Regelung des Wasserabflusses gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7<br />

BauGB sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. § LWG NRW (ca. 0,27 ha) – ohne Än<strong>der</strong>ung als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Kleinteilig- und Kleinflächigkeit <strong>der</strong> bisherigen Darstellung Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (mit bloßem<br />

Auge we<strong>der</strong> im Maßstab 1 : 15.000 noch 5.000 erkennbar) wird diese Darstellung nicht in die<br />

37. FNP-Än<strong>der</strong>ung übernommen.<br />

Südlich des <strong>Kranenburg</strong>er Baches<br />

Bereinigung <strong>der</strong> Darstellung Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs.<br />

1 BauNVO durch u.a. Anpassung <strong>der</strong> nördlichen Abgrenzung an die rechtsgültige Satzung<br />

nach § 34 BauGB<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

<strong>Kranenburg</strong> § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 10.01.1992<br />

unter Berücksichtigung zwei weiterer bebauter Grundstücke als Wohnbauflächen gemäß<br />

bisheriger Darstellung Wohnbauflächen (ca. 1,28 ha)<br />

Rücknahme <strong>der</strong> Darstellung Grünfläche Zweckbestimmung „Parkanlage“ zugunsten Flächen<br />

für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,85 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Nördlich des <strong>Kranenburg</strong>er Baches:<br />

Der genutzte eingezäunte Bereich <strong>der</strong> Feuerwehr, Bauhof einschließlich Pumpwerk, Freiund<br />

Lagerflächen und Wohnheim für Asylbewerber und Obdachlose nördlich des <strong>Kranenburg</strong>er<br />

Baches ist im <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) als Allgemeiner<br />

Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung mit Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und<br />

landschaftsorientierte Erholung dargestellt. Angrenzend erstrecken sich nach Norden Bereiche<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Natur. Der Übergang zwischen dem o.g. Bereich in den Freiraum mit<br />

Schutzgebietsfestsetzungen (NSG Düffel – Kellener Altrhein, VSG „Unterer Nie<strong>der</strong>rhein“)<br />

wird durch eine vorhandene Pappelreihe im Westen entlang eines Grabenlaufes sowie eines<br />

weiteren Grabenlaufes im Nordosten gebildet.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Die Feuerwehr als Fläche für Gemeinbedarf sowie die Versorgungsfläche Pumpwerk waren<br />

bereits im Ursprungsflächennutzung an den beschriebenen Stellen verortet und dargestellt.<br />

Für die Nutzungen Feuerwehr, Bauhof einschließlich Pumpwerk, Frei- und Lagerflächen und<br />

Wohnheim für Asylbewerber und Obdachlose bestehen rechtsgültige Baugenehmigungen/Genehmigungen.<br />

Insofern handelt es sich trotz flächiger Ausdehnung <strong>der</strong> o.g. Nutzungen<br />

i.V.m. mit <strong>der</strong> gemeindlichen Absicht, diese in <strong>der</strong> realen Ausdehnung und Intensität zu<br />

sichern nicht um eine Grundlage für später zu erteilende Baugenehmigungen o<strong>der</strong> sonstige<br />

Genehmigungen mit neuen Eingriffen.<br />

Die o.g. benannten Darstellungen wurden getroffen, um einerseits die vorhandenen Nutzungen<br />

Feuerwehr, gemeindlicher Bauhof einschließlich <strong>der</strong> Flächen für das Pumpwerk sowie<br />

<strong>der</strong> zugehörigen Frei-/Lagerflächen und das Wohnheim für Asylbewerber und Obdachlose<br />

bauleitplanerisch im Flächennutzungsplan abzusichern. Die Nutzung Bauhof stellt insgesamt<br />

flächenbezogen die dominante Nutzung dar. Untergeordnet besteht nördlich des <strong>Kranenburg</strong>er<br />

Baches, an <strong>der</strong> Westgrenze <strong>der</strong> Gemeinbedarfsdarstellung außerdem die Nutzung<br />

Wohnheim Asylbewerber/Obdachlose. Diese stellt an sich keine klassische Gemeinbedarfsnutzung<br />

dar, da sie auch in an<strong>der</strong>en Bauflächen (Wohnbauflächen und Gemischten Bauflächen)<br />

zulässig ist. Aufgrund <strong>der</strong> untergeordneten Nutzungsart wird das Wohnheim durch das<br />

Planzeichen soziale Einrichtung mit entsprechen<strong>der</strong> Erläuterung in die getroffenen Darstellungen<br />

Flächen für Gemeinbedarf „Bauhof“ und „Feuerwehr“ integriert. Die Bezirksregierung<br />

Düsseldorf (Dez. 32) hat einer Ausdehnung <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche auf die reale Ausdehnung<br />

aufgrund des angrenzenden Naturschutzgebietes Düffel – Kellener Altrhein<br />

/Vogelschutzgebietes „Unterer Nie<strong>der</strong>rhein“ sowie aufgrund des Freiraumzieles Allgemeiner<br />

Freiraum- und Agrarbereich bedingt durch landesplanerische Bedenken nicht zugestimmt.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung für den Bereich nördlich des <strong>Kranenburg</strong>er Baches<br />

getroffenen Darstellungen basieren auf einem Kompromiss zwischen dem Anspruch <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> die Nutzungen bauleitplanerisch in ihrer realen Ausdehnung zu sichern<br />

und den landesplanerischen bzw. regionalplanerischen Vorgaben.<br />

Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur- und Landschaft,<br />

die im FNP lediglich als Symbol erkennbar ist und einen ca. 10 m breiten Streifen als<br />

baumbestandene Eingrünungszone mit standortgerechten Gehölzen und Hecken sichern<br />

sollte, ist aufgrund ihrer Kleinteiligkeit (10 m Breite = im Maßstab 1 : 15.000 kleiner 1 mm/ =<br />

im Maßstab 1 : 5.000 2 mm im Flächennutzungsplan nur bei extremen Hochzoomen überhaupt<br />

darstellbar und in den genannten Maßstäben nicht bzw. kaum als solche zu identifizieren.<br />

Der Erhalt <strong>der</strong> Gehölze wird durch die Herausnahme <strong>der</strong> Darstellung aus dem FNP nicht<br />

in Frage gestellt, son<strong>der</strong>n ist durch die gesetzlichen Bestimmungen des Landschaftsgesetzes<br />

NRW (LG NRW) gesichert. Eine Beseitigung wäre nur unter Zustimmung <strong>der</strong> Unteren<br />

Landschaftsbehörde des Kreises Kleve unter Leistung eines landschaftspflegerischen Ausgleiches/Ersatzes<br />

möglich. Zudem muss eine getroffene Darstellung eindeutig lesbar und<br />

zuordbar sein, dies ist im vorliegenden Fall nicht möglich. Aus diesem Grund wird mit den<br />

Darstellungen <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung unter Berücksichtigung des Originalmaßstabes 1 :<br />

15.000 auch eine Darstellungsschwelle von mindestens 2.000 m² eingeführt.<br />

Die zum Bauhof zugehörigen Frei- und Lagerflächen werden seit Jahrzehnten, vorwiegend<br />

als Krautplatz, also als Lagerplatz für Schnittgut und organische Materialien, genutzt. Die<br />

Darstellung als öffentliche Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung Lager-/Krautplatz sichert<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

einerseits die reale Nutzung und Ausdehnung. An<strong>der</strong>erseits bleibt im Übergang zum Freiraum<br />

mit NSG/VSG eine bauliche Nutzung untersagt.<br />

Die Beibehaltung <strong>der</strong> Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />

sowie Ablagerungen Zweckbestimmung Pumpwerk als Symbol gemäß § 5<br />

Abs. 2 Nr. 4 BauGB räumt <strong>der</strong> Nutzung Pumpwerk Gewicht ein und begrenzt die Darstellungsausdehnung<br />

des Bauhofes. Real ist eine strikte Trennung <strong>der</strong> Bauhofflächen von <strong>der</strong><br />

Nutzung Pumperwerk nicht möglich, da auch die Versorgungsflächen durch den Bauhof genutzt<br />

werden.<br />

Die Darstellung des <strong>Kranenburg</strong>er Baches als Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz<br />

und die Regelung des Wasserabflusses bleibt ohne Än<strong>der</strong>ung erhalten.<br />

Die südlich des <strong>Kranenburg</strong>er Baches dargestellte Grünfläche Zweckbestimmung Parkanlage<br />

wird aufgegeben, da es sich weitestgehend um private Gartenflächen <strong>der</strong> Wohnbebauung<br />

an <strong>der</strong> Nimweger Straße handelt. Die Realisierung einer Parkanlage auf <strong>der</strong> Südseite des<br />

<strong>Kranenburg</strong>er Baches ist planerisch nicht mehr beabsichtigt und aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong><br />

Privatgrundstücke auch nicht mehr realisierungsfähig für die <strong>Gemeinde</strong>. Es besteht lediglich<br />

ein Weg nördlich des <strong>Kranenburg</strong>er Baches. Die privaten Gartenflächen werden analog <strong>der</strong><br />

Gartenflächen <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen zwischen <strong>der</strong> Klever Straße im Süden und <strong>der</strong><br />

Steinwässerung und Moorwässerung im Norden als Flächen für die Landwirtschaft gemäß §<br />

5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu folgen. In diesem<br />

Zuge wird die nördliche Grenze <strong>der</strong> Wohnbaufläche nördlich <strong>der</strong> Nimweger Straße an<br />

die nördliche Grenze <strong>der</strong> Satzung nach § 34 BauGB angepasst. Die außerhalb des Satzungsbereiches<br />

gelegenen zwei bebauten Wohnbaugrundstücke verbleiben als Wohnbaufläche<br />

wie bisher. Hier wird die nördliche Grenze in Fortführung <strong>der</strong> Satzungsabgrenzung<br />

gewählt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> <strong>Kranenburg</strong>er Bach ein berichtspflichtiges Gewässer<br />

nach EU-Wasserrahmenrichtlinie darstellt (vgl. Maßnahmen des Umsetzungsfahrplanes in<br />

<strong>der</strong> Regionalen Kooperation Kleve-Landesgrenze für die Planungseinheit PE_DEL_1600 im<br />

Verbandsgebiet des Deichverbandes Kleve-Landesgrenze). Der <strong>Kranenburg</strong>er Bach ist in<br />

<strong>der</strong> Übersichtskarte Risikogewässer <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf nicht als Risikogewässer<br />

eingestuft. Der Teilgeltungsbereich befindet sich innerhalb des überschwemmungsgefährdeten<br />

Gebiets (= deichgeschütztes Gebiet). We<strong>der</strong> Bund, Land noch die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Hochwasser hervorgerufen<br />

werden. Die potenziell Betroffenen müssen selbst – soweit möglich – Eigenvorsorge<br />

treffen und sich vor Auswirkungen des Hochwassers (bei Deichbruch o<strong>der</strong> Hochwasser an<br />

sonstigen Fließgewässern) schützen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die vorliegende<br />

Teil-FNP-Än<strong>der</strong>ung kein neues Bauland in den überschwemmungsgefährdeten Gebieten<br />

im Flächennutzungsplan dargestellt wird. Eine Rücknahme <strong>der</strong> Wohnbauflächen aus Gründen<br />

des Risikos Hochwasser besteht als Alternative aufgrund <strong>der</strong> bestehenden ortskernnahen<br />

Bebauung nicht.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 10 4,30<br />

Wohnbauflächen 1,22 Wohnbauflächen (§ 34 BauGB<br />

Anpassung)<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Feuerwehr<br />

Flächen für Versorgungsanlagen<br />

o<strong>der</strong> für die Verwertung<br />

o<strong>der</strong> Beseitigung o<strong>der</strong><br />

festen Abfällen Zweckbestimmung<br />

Pumpwerk<br />

1,28 0,06<br />

1,21 Flächen für Gemeinbedarf<br />

Feuerwehr, Bauhof und soziale<br />

Einrichtung i.S. Wohnheim<br />

Asylbewerber / Obdachlose<br />

1,28 0,07<br />

0,39 Flächen für Versorgungsanlagen,<br />

0,39 0,00<br />

für die Abfallentsor-<br />

gung und Abwasserbeseitigung<br />

sowie Ablagerungen<br />

Zweckbestimmung Pumpwerk<br />

als Symbol<br />

0,27 Wasserflächen (<strong>Kranenburg</strong>er 0,27 0,00<br />

Bach)<br />

0,01 0,00 -0,01<br />

Wasserflächen (<strong>Kranenburg</strong>er<br />

Bach)<br />

Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft<br />

Grünflächen Parkanlage 0,93 0,00 -0,93<br />

0,00 öffentliche Grünfläche <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung Lager-<br />

/Krautplatz<br />

0,23 0,23<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,27 Flächen für die Landwirtschaft 0,85 0,58<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.11 Teilgeltungsbereich KR 11 (Thema Anpassung Wohnbau- und Gemischte Bauflächen,<br />

Grünflächen und sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen,<br />

erstmalige Sicherung Wohnmobilstellplatz)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 11 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, zwischen <strong>der</strong> Tiggelstraße<br />

im Westen, südlich <strong>der</strong> Straße Alde Börg, <strong>der</strong> Straße Großen Haag im Osten und<br />

dem <strong>Kranenburg</strong>er Bach sowie <strong>der</strong> Großen Straße/Nimweger Straße bzw. <strong>der</strong> Klever Straße<br />

im Süden und umfasst ca. 21,07 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Geltungsbereich wurde vormals durch die 1., 3., 4., 5, 21., 22., 23. und 29. FNP-<br />

Än<strong>der</strong>ung mehrfach überplant.<br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 4,33<br />

ha)<br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

2,23 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Schule gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 1,02 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (z.T. bestehend / geplant: Tiggelstraße,<br />

Alde Börg, Großen Haag, Waschwall) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca. 2,43<br />

ha)<br />

Parkplatz (Flächen) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca. 0,65 ha)<br />

Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie<br />

Ablagerungen „Abwasser Regenrückhaltebecken“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB (ca. 0,14<br />

ha)<br />

Grünflächen (Zweckbestimmung öffentlich) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (Überlagerung<br />

des Bodendenkmals als Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 Abs. 4 BauGB sowie DSchG<br />

NRW flächig) (ca. 2,76 ha),<br />

Grünflächen (Zweckbestimmung privat) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 0,64 ha)<br />

Grünflächen Zweckbestimmung Sportplätze, Bolzplatz und Parkanlage gemäß § 5 Abs. 2 Nr.<br />

5 BauGB (ca. 4,82 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a BauGB (ca. 1,80 ha)<br />

Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und Regelung des<br />

Wasserabflusses (hier sonstiges Gewässer: <strong>Kranenburg</strong>er Bach) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6<br />

BBauG sowie § 5 Abs. 4 i.V.m. WHG, LWG NRW als Nachrichtliche Übernahme (ca. 0,25<br />

ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

‣ Straßen: Tiggelstraße, Alde Börg, Großen Haag, Kreisverkehre Klever Straße/ Großen<br />

Haag sowie Tiggelstraße/Nimweger Straße/Große Straße, Zum Hallenbad, Zufahrt<br />

Parkplatz, Waschwall<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

‣ Westlich <strong>der</strong> Tiggelstraße Freiflächen mit Charakter Mähwiese (Freihaltung aufgrund<br />

einer nach Luftbildbefund vorhandenen mittelalterlichen Burganlage/ Motte), landwirtschaftliche<br />

Hofanlage (Nebenerwerb) mit anschließenden Pferdeweiden, daran anschließend<br />

bis zur Straße „Zum Hallenbad“ ein weitestgehend bebautes Wohngebiet mit<br />

Freiflächen, die als Spielplatz genutzt werden, Parkplatz und die Gemeinschaftsgrundschule<br />

Christophorus Schule mit Gebäuden, Turnhalle und zugehörigen Freiflächen<br />

‣ Östlich <strong>der</strong> Straße „Zum Hallenbad“: eine als Wohnmobilstellplatzanlage genutzte allseits<br />

eingegrünte Freifläche im Bereich des rückgebauten Hallenbads (30 Stellplätze auf<br />

Schotterrasen ganzjährig zur Verfügung, 12 Anschlussmöglichkeiten für Strom und<br />

Wasser gegen Münzeinwurf angeboten, Abwasserentsorgung in wenigen 100 m Entfernung<br />

gegen Münzeinwurf)<br />

‣ Südlich <strong>der</strong> „Alde Börg“ bis zum <strong>Kranenburg</strong>er Bach: Bolzplatz, zwei Sportplätze mit<br />

Umkleiden/Sanitär, sechs Tennisplätze, Freifläche (Wiese), weitestgehend geschotterte<br />

Fläche, die mit Toren bestanden ist (östlich <strong>der</strong> Schule) und als Festplatz genutzt wird<br />

‣ Westlich <strong>der</strong> Straße „Großen Haag“, nördlich und südlich des <strong>Kranenburg</strong>er Baches:<br />

Einzelhandelseinrichtung mit Stellplatzanlagen (u.a. Drogerie, Tiernahrung, Schuhe/ Bekleidung,<br />

Supermarkt und mehrere Discounter usw.), im Bereich zwischen Waschwall<br />

und Großen Haag unter Discountergebäude vorhandenes, jedoch überbautes Regenrückhaltebecken<br />

KR 11<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen westlich „Zum Hallenbad“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1<br />

Nr. 1 BauNVO (ca. 2,47 ha) – Anpassung an die tatsächliche Ausdehnung<br />

Son<strong>der</strong>gebiet Wohnmobilstellplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 10<br />

sowie § 10 BauNVO (ca. 1,41 ha) – erstmalige Darstellung bei bereits langjährig ausgeübter<br />

Nutzung Wohnmobilstellplatz<br />

Gemischte Bauflächen parallel <strong>der</strong> Tiggelstraße im Bereich <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Hofanlage<br />

(Nebenerwerb) mit einer Bautiefe von ca. 40 m und einer Länge von ca. 105 m gemäß §<br />

5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca. 0,45 ha) - erstmalige Darstellung<br />

Gemischte Bauflächen westlich <strong>der</strong> Straße „Großen Haag“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB<br />

i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca. 2,03 ha) – Berichtigung <strong>der</strong> Ausdehnung<br />

Gemischte Bauflächen südlich des <strong>Kranenburg</strong>er Baches/Steinwässerung bis Große Straße<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO mit Symbol Abwasser-<br />

Regenrückhaltebecken gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB (ca. 0,92 ha) – Rücknahme <strong>der</strong> Flächen<br />

für die Beseitigung von Abwasser zugunsten <strong>der</strong> Gemischten Baufläche im Bereich des<br />

Discounters<br />

Flächen für Gemeinbedarf Schule gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (ca. 1,02 ha) – ohne Än<strong>der</strong>ung<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Tiggelstraße mit Kreisverkehr, Alde<br />

Börg, Großen Haag, Kreisverkehre Großen Haag/Klever Straße sowie Tiggelstraße/Große<br />

Straße/Nimweger Straße) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca. 2,93 ha) - Berichtigung<br />

<strong>der</strong> Lage und Ausdehnung<br />

Parkplatz (Fläche und Symbol) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca. 0,36 ha) - Berichtigung<br />

<strong>der</strong> Lage und Ausdehnung<br />

Öffentliche Grünflächen Zweckbestimmung Grabungsbereich Burganlage gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 5 BauGB (ca. 2,47 ha) mit Überlagerung des Bodendenkmals als nachrichtliche Übernahme<br />

gemäß § 5 Abs. 4 BauGB sowie DSchG NRW – Berichtigung <strong>der</strong> Lage und Ausdehnung<br />

und Benennung <strong>der</strong> konkreten Zweckbestimmung<br />

Öffentliche Grünflächen Zweckbestimmung Sportplätze/Bolzplatz/Tennisplätze/Festplatz<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 5,21 ha) – Berichtigung <strong>der</strong> Lage, Zweckbestimmungen<br />

und Ausdehnung<br />

Private Grünflächen Zweckbestimmung Pferdeweiden gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca.<br />

0,58 ha) – Berichtigung <strong>der</strong> Ausdehnung und Benennung Zweckbestimmung<br />

Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und Regelung des<br />

Wasserabflusses (hier sonstiges Gewässer: <strong>Kranenburg</strong>er Bach) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7<br />

BauGB sowie § 5 Abs. 4 i.V.m. WHG, LWG NRW als Nachrichtliche Übernahme (ca. 0,25<br />

ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Weitestgehend dienen die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Darstellungen an<br />

den realen Bestand, die Nutzungen und die flächige Ausdehnung sowie <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong><br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

ungefähren Lagegenauigkeit (örtliche Hauptverkehrsstraßen, Parkplatz, Wohnbauflächen,<br />

Flächen für den Gemeinbedarf Schule und Grünflächen).<br />

Im <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) ist <strong>der</strong> gesamte Bereich nördlich des<br />

<strong>Kranenburg</strong>er Baches, südlich <strong>der</strong> Straße Alde Börg, östlich <strong>der</strong> Tiggelstraße und westlich<br />

Großen Haag nicht durch das Ziel Allgemeiner Siedlungsbereich erfasst. Als zeichnerische<br />

Ziele bestehen hier Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung Bereich zum<br />

Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Nördlich <strong>der</strong> heutigen Straße<br />

Alde Börg erstrecken sich Bereiche zum Schutz <strong>der</strong> Natur nach Norden.<br />

Teilflächen des oben beschriebenen Bereiches waren bereits im Ursprungsflächennutzungsplan<br />

mit den Darstellungen Flächen für Gemeinbedarf Hallenbad, Grünflächen (Sportanlagen<br />

und Parkanlage, Flächen für Gemeinbedarf Schule einschließlich öffentlicher Parkplatz, Museum/Mehrzweckhalle,<br />

Kirche und Jugendheim enthalten. Die weitere bauliche Entwicklung<br />

des Bereiches zwischen <strong>Kranenburg</strong>er Baches, südlich <strong>der</strong> Straße Alde Börg, östlich <strong>der</strong><br />

Tiggelstraße und westlich Großen Haag wurde 1999 durch die 21. FNP-Än<strong>der</strong>ung, die 22.<br />

FNP-Än<strong>der</strong>ung (2001; insbes. Wohnbauflächen) und die 23. FNP-Än<strong>der</strong>ung (2004; Än<strong>der</strong>ung<br />

Flächen für Gemeinbedarf Hallenbad in Wohnbauflächen) vorbereitet.<br />

Anstatt <strong>der</strong> bisherigen Darstellung von Wohnbauflächen im Bereich des rückgebauten ehemaligen<br />

Hallenbads wird ein Son<strong>der</strong>gebiet Wohnmobilstellplatz dargestellt. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong> verzichtet an dieser Stelle auf eine weitere wohnbauliche Entwicklung, da aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht zu schützende Bereiche (Vogelschutzgebiet „Unterer Nie<strong>der</strong>rhein“<br />

/ NSG Düffel, Kellener Altrhein und Flussmarschen) sich direkt nördlich anschließen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass festgestellt wurde, dass die bisherige Wohnbaufläche im<br />

Bereich des rückgebauten Hallenbads irrtümlich bei <strong>der</strong> Fortschreibung <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong><br />

Reserveflächen Wohnbaupotenziale zum Stichtag 01.01.2012 nicht gemeldet wurde (vgl. KR<br />

20 und dortige Ausführungen zu Wohnbaupotenzialen, die als Tauschflächen mit tatsächlichem<br />

Freiraumgewinn dienen können).<br />

Die Darstellung Son<strong>der</strong>gebiet Wohnmobilstellplatz dient <strong>der</strong> erstmaligen Sicherung <strong>der</strong> bereits<br />

langjährig ausgeübten Nutzung <strong>der</strong> Abstellung von Wohnmobilen im Bereich des ehemaligen<br />

Hallenbads. Entsprechende bauordnungsrechtliche Genehmigungen o<strong>der</strong> Genehmigungen<br />

nach Landschaftsrecht bestehen nicht. Mit <strong>der</strong> Darstellung eines Son<strong>der</strong>gebiets<br />

Wohnmobilstellplatz werden keine weiteren Eingriffe o<strong>der</strong> Versiegelungen verbunden sein,<br />

<strong>der</strong> Charakter als allseits eingegrünte und geschotterte Freifläche soll erhalten bleiben. Zudem<br />

ist keine Dauerabstellung o<strong>der</strong> Nutzungsintensivierung geplant, son<strong>der</strong>n die Fläche wird<br />

für die kurzzeitige (bis zu einigen Tagen dauernde) Abstellung <strong>der</strong> Wohnmobile von Besuchern<br />

/ Touristen <strong>Kranenburg</strong>s bei 30 Stellplätzen genutzt. Das Reisen mit Wohnmobilen<br />

bzw. die Abstellung von Wohnmobilen zur Übernachtung ist ebenso wie Caravaning und<br />

Zelten ein Teil des Campingtourismus. Das einmalige Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen<br />

zum Zwecke <strong>der</strong> Fahrunterbrechung einer Reise i.S. einer Ruhepause ist nach <strong>der</strong> StVO<br />

zulässig. Mehr als einmaliges Übernachten hat grundsätzlich auf Campingplätzen stattzufinden.<br />

Campingplätze an sich gehören zu den Son<strong>der</strong>gebieten und dürfen im FNP nicht innerhalb<br />

einer Grünfläche dargestellt werden. Lediglich Zeltplätze dürfen als Grünflächen dargestellt<br />

werden. (vgl. hierzu Baunutzungsverordnung, Fickert/Fieseler Kohlhammer, 11 Auflage,<br />

Seite 809 ff). Aus den genannten Gründen wird ein Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient<br />

gemäß § 10 Abs. 2 BauNVO mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz dargestellt.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Die Gemischten Bauflächen östlich <strong>der</strong> Tiggelstraße in einer Größenordnung von 0,45 ha im<br />

Bereich einer bestehenden landwirtschaftlichen Hofanlage (Nebenerwerb mit Pferdehaltung)<br />

werden ebenfalls erstmalig dargestellt. Der Bereich zwischen Alde Börg und <strong>Kranenburg</strong>er<br />

Bach ist dem Siedlungsbereich <strong>Kranenburg</strong> zuzuordnen. Die Darstellung einer Fläche für die<br />

Landwirtschaft für die westlichen Teile <strong>der</strong> Hofanlage sowie private Grünflächen für die östlichen<br />

Teile <strong>der</strong> Hofanlage ist nicht mehr gerechtfertigt. Insbeson<strong>der</strong>e die Fläche für die<br />

Landwirtschaft stellt für den nördlichen Teil des Siedlungsbereiches <strong>Kranenburg</strong> eine Restfläche<br />

dar. Die östlich angrenzenden nun im Rahmen <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ungen privaten<br />

Grünflächen Zweckbestimmung Pferdeweiden stellen einen Puffer zwischen <strong>der</strong> Hofanlage<br />

und den angrenzenden Wohngebiet dar. Neben <strong>der</strong> Pferdehaltung besteht ansonsten keine<br />

Tierhaltung (Rin<strong>der</strong>, Schweine, Hühner) im Bereich <strong>der</strong> Hofanlage. Innerhalb <strong>der</strong> Gemischten<br />

Bauflächen ist einerseits die Hofanlage mit den heute ausgeübten Nutzungen gesichert,<br />

an<strong>der</strong>seits besteht die Möglichkeit weitere bauliche gemischte Nutzungen anzusiedeln.<br />

Für die Gemischten Bauflächen westlich <strong>der</strong> Straße Großen Haag, die <strong>der</strong> Versorgung <strong>Kranenburg</strong>s<br />

mit Gütern des täglichen und periodischen Bedarfes dienen, erfolgt lediglich die<br />

flächige Anpassung an den Bestand aufgrund <strong>der</strong> Berichtigung <strong>der</strong> sonstigen überörtlichen<br />

und örtlichen Hauptverkehrsstraßen. Die Darstellung von Gemischten Bauflächen wurde<br />

aufgrund <strong>der</strong> Festsetzung Kerngebiet in den zugehörigen Bebauungsplänen Nr. 13 –Aldiund<br />

Nr. 30 –Hallenbad/Rohde, Teil B- beibehalten. Auf die flächige Darstellung des vorhandenen<br />

Regenrückhaltebeckens östlich des Waschwalls wurde verzichtet, da die ausgeübte<br />

Discounternutzung im Rahmen <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen Vorrang hat. Lediglich das Symbol<br />

Abwasser Regenrückhaltebecken wurde beibehalten.<br />

Für die öffentlichen Grünflächen, die insgesamt Freizeit und Erholung gewidmet sind, werden<br />

neben <strong>der</strong> Zweckbestimmung Sportplätze auch die Zweckbestimmungen Tennisplätze<br />

(Bestand) und Festplatz (temporäre, zeitlich begrenzte Nutzung) ergänzt, da diese Nutzungen<br />

dort bestehen, ausgeübt und langfristig gesichert werden sollen. Das Planzeichen Bolzplatz<br />

wurde innerhalb <strong>der</strong> darstellten Grünfläche verschoben, da auch östlich des Wohnmobilstellplatzes<br />

eine entsprechende Nutzung besteht. Gleichzeitig wird eine entsprechende<br />

Nutzung östlich <strong>der</strong> Schule ausgeübt (Überlagerung mit <strong>der</strong> temporär zeitlich begrenzten<br />

Festplatznutzung). Insgesamt spiegeln die Grünflächenzweckbestimmungen damit die ausgeübten,<br />

langfristig zu sichernden Nutzungen wi<strong>der</strong>.<br />

Der östliche Teil <strong>der</strong> Straße bzw. des Weges Waschwall wird nicht mehr als sonstige überörtliche<br />

und örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt, son<strong>der</strong>n stellt Teil <strong>der</strong> Gemischten<br />

Bauflächen analog zum westlichen Teil des Waschwalles dar.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> <strong>Kranenburg</strong>er Bach ein berichtspflichtiges Gewässer<br />

nach EU-Wasserrahmenrichtlinie darstellt (vgl. Maßnahmen des Umsetzungsfahrplans in <strong>der</strong><br />

Regionalen Kooperation Kleve-Landesgrenze für die Planungseinheit PE_DEL_1600 im<br />

Verbandsgebiet des Deichverbandes Kleve-Landesgrenze). Der <strong>Kranenburg</strong>er Bach ist in<br />

<strong>der</strong> Übersichtskarte Risikogewässer <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf nicht als Risikogewässer<br />

eingestuft. Der Teilgeltungsbereich befindet sich innerhalb des überschwemmungsgefährdeten<br />

Gebiets (= deichgeschütztes Gebiet). We<strong>der</strong> Bund, Land noch die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Hochwasser hervorgerufen<br />

werden. Die potenziell Betroffenen müssen selbst – soweit möglich – Eigenvorsorge<br />

treffen und sich vor Auswirkungen des Hochwassers (bei Deichbruch o<strong>der</strong> Hochwasser an<br />

sonstigen Fließgewässern) schützen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die vorliegen-<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

de Teil-FNP-Än<strong>der</strong>ung kein neues Bauland in den überschwemmungsgefährdeten Gebieten<br />

im Flächennutzungsplan dargestellt wird. Eine Rücknahme <strong>der</strong> Bauflächen o<strong>der</strong> sonstigen<br />

Darstellungen aus Gründen des Risikos Hochwasser besteht als Alternative aufgrund <strong>der</strong><br />

bestehenden ortskernnahen Bebauung und Grünflächen nicht.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 11 21,07<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Tiggelstraße, Alde Börg,<br />

Großen Haag, Waschwall)<br />

2,43 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Tiggelstraße, Alde Börg,<br />

Großen Haag, Kreisverkehre<br />

(Berichtigung Straßenverläufe))<br />

0,65 Parkplatz (Fläche und Sym-<br />

Parkplatz (Fläche und Symbolbol)<br />

Gemischte Bauflächen 2,23 Gemischte Bauflächen (mit<br />

Symbol Abwasser Regenrückhaltebecken)<br />

2,93 0,50<br />

0,36 -0,29<br />

3,40 1,17<br />

Wohnbauflächen 4,33 Wohnbauflächen 2,57 -1,76<br />

Son<strong>der</strong>gebiet Wohnmobilstellplatz<br />

1,41 1,41<br />

Öffentliche Grünflächen (mit<br />

Überlagerung tw. Bodendenkmal)<br />

2,76 Öffentliche Grünflächen Grabungsbereich<br />

Burganlage (mit<br />

tw. Überlagerung Bodendenk-<br />

2,47 -0,29<br />

mal)<br />

Private Grünflächen 0,64 Private Grünflächen Pferdeweiden<br />

Grünflächen Sportplätze/Bolzplatz/Parkanlagplätze<br />

4,82 Öffentliche Grünflächen Sport-<br />

/ Bolzplatz /<br />

Tennis-<br />

0,58 -0,06<br />

5,21 0,39<br />

plätze / Festplatz<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

1,02 Flächen für Gemeinbedarf 1,02 0,00<br />

Schule<br />

Schule<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,80 Flächen für die Landwirtschaft 0,87 -0,93<br />

Wasserflächen (<strong>Kranenburg</strong>er 0,25 Wasserflächen (<strong>Kranenburg</strong>er 0,25 0,00<br />

Bach)<br />

Bach)<br />

Flächen für die Beseitigung 0,14 -0,14<br />

von Abwasser<br />

Abwasser Regenrückhaltebecken<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.12 Teilgeltungsbereich KR 12 (Thema Rücknahme Zweckbestimmung Parkanlage<br />

ohne konkrete Grünflächendarstellung)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 12 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, nordöstlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

<strong>Kranenburg</strong> am Siedlungsrand im Bereich <strong>der</strong> Großen Steinwässerung und umfasst lediglich<br />

die Umgrenzung des Planzeichens Parkanlage. Da kein Flächenbezug besteht, wird auf die<br />

Angabe einer Teilgeltungsbereichsgröße verzichtet.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Symbol Zweckbestimmung Parkanlage (ohne Bezug zu einer Grünflächendarstellung) gemäß<br />

§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Steinwässerung als Wasserlauf, Stellplatzanlage des Supermarktes sowie südlicher Fußweg<br />

an <strong>der</strong> Steinwässerung<br />

KR 12<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Streichung des Symbols Parkanlage<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Es besteht keine Grünfläche entlang <strong>der</strong> Steinwässerung bzw. in westlicher Richtung Fortführung<br />

des <strong>Kranenburg</strong>er Baches, die das Symbol Zweckbestimmung Parkanlage rechtfertigt.<br />

Eine Planung zur Realisierung einer Grünfläche ist an dieser Stelle auch nicht mehr<br />

möglich.<br />

Bilanz<br />

keine flächige Erfassung notwendig<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.13 Teilgeltungsbereich KR 13 (Thema Anpassung <strong>der</strong> Flächen für Gemeinbedarf<br />

Verwaltung und sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen)<br />

Der Teilgeltungsbereich befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, östlich des historischen Ortskerns,<br />

südlich des Kreisverkehrs Klever Straße/Großen Haag und umfasst ca. 0,55 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,07<br />

ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Verwaltung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,35 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Klever Straße) gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 3 BBauG (ca. 0,13 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kranenburg</strong> (Rathaus), Polizei, Kreisverkehr Klever Straße/Großen<br />

Haag<br />

KR 13<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Gemeinbedarf Verwaltungsgebäude gemäß § 5 Abs.2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,40 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Kreisverkehr Klever Straße/Großen<br />

Haag) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca. 0,15 ha)<br />

Baudenkmal Rathaus –Altbau- Klever Straße 4 in <strong>Kranenburg</strong> (Eintragungsdatum<br />

09.12.2009) als Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Durch die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen wird <strong>der</strong> Bestand des Kreisverkehrs Klever Straße / Großen<br />

Haag sowie die tatsächliche Ausdehnung des Rathauses/Polizei einschließlich zugehöriger<br />

Stellplatzanlage dokumentiert. Zusätzlich wird das Baudenkmal Rathaus – Altbau-<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

nachrichtlich gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 13 0,55<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Klever Straße)<br />

0,13 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Berichtigung Kreisverkehr<br />

Klever Straße/Großen Haag<br />

0,35 Flächen für Gemeinbedarf<br />

Verwaltung<br />

0,15 0,02<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Verwaltung<br />

0,40 0,05<br />

Wohnbauflächen 0,07 -0,07<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.14 Teilgeltungsbereich KR 14 (Thema Anpassung Gemischte Bauflächen, verschiedene<br />

Flächen für Gemeinbedarf und Grünflächen)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 14 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong> und umfasst den südlichen<br />

Teil des historischen Ortskerns zwischen Große Straße im Norden und Rütterswall im<br />

Süden einschl. <strong>der</strong> östlichen Baugrundstücke entlang <strong>der</strong> Bahnhofstraße mit einer Fläche<br />

von ca. 6,25 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (zwei Baugrundstücke<br />

östlich Bahnhofsstraße, ca. 0,18 ha)<br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

2,41 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,11)<br />

Flächen für den Gemeinbedarf Kirche/Krankenhaus/Jugendheim/Kin<strong>der</strong>garten gemäß § 5<br />

Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 1,45 ha)<br />

zwei Flächen für den Gemeinbedarf Mehrzweckhalle/Museum gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2<br />

BBauG (ca. 0,17 ha östlich <strong>der</strong> Mühlenstraße bzw. 0,13 ha östlich <strong>der</strong> Bahnhofstraße)<br />

Flächen für den Gemeinbedarf Post § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,09 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Mühlenstraße, Wan<strong>der</strong>straße und<br />

Bahnhofstraße) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca. 0,44 ha)<br />

Grünflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 1,27 ha)<br />

Zahlreiche Baudenkmäler als Nachrichtliche Übernahmen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m.<br />

DSchG NRW<br />

Realnutzungen o.M.<br />

KR 14<br />

Berichtigung FNP gem. § 13 a As. 2 Nr. 2 BauGB<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Historischer Ortskern <strong>Kranenburg</strong>s mit diversen kleinen Erschließungsstraßen, kirchliche<br />

Einrichtungen (kath. Pfarr- und Wallfahrtskirche St. Peter und Paul, leer stehendem Altbau<br />

ehemaliges Krankenhaus, Neubau mit Nutzung Behin<strong>der</strong>tenwohnheim, Kin<strong>der</strong>garten St. Elisabeth,<br />

ev. Kirche), gemischte Nutzungen (Wohnen, Apartment-Hotel Zur Kranengasse,<br />

Dienstleistungen, Läden….), Museum Katharinenhof sowie Bürgerhaus/ Dorfgemeinschaftshaus,<br />

historischer Ortskern mit im Süden umgebende historische Stadtmauer mit<br />

Mühlenturm und anschließenden Grün- und Freiflächen, Parkplatz; östlich <strong>der</strong> Bahnhofstraße<br />

Wohnbebauung<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (östlich<br />

Bahnhofsstraße, ca. 0,37 ha)<br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

3,24 ha, davon 0,55 ha über Berichtigung des FNPs auf dem Wege <strong>der</strong> Anpassung § 13 a<br />

Abs. 2 Nr. 2 BauGB)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,48 ha, über Berichtigung<br />

des FNPs auf dem Wege <strong>der</strong> Anpassung § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kin<strong>der</strong>garten gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,27 ha, über<br />

Berichtigung des FNPs auf dem Wege <strong>der</strong> Anpassung § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,06 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus und Museum gemäß § 5<br />

Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,24 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Mühlenstraße, Wan<strong>der</strong>straße und<br />

Bahnhofstraße) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca. 0,50 ha)<br />

Öffentliche Grünfläche Parkanlage gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 1,09 ha)<br />

Zahlreiche Baudenkmäler als Nachrichtliche Übernahmen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m.<br />

DSchG NRW mit Ergänzung Pastorat <strong>der</strong> Katholischen Kirche Kirchplatz 1 in <strong>Kranenburg</strong><br />

(Eintragungsdatum 29.06.2009) / Evangelisches Pastorat Mühlenstraße 2 in <strong>Kranenburg</strong><br />

(Eintragungsdatum 02.06.2003) / Alte Küsterei <strong>Kranenburg</strong> Kirchplatz 4 in <strong>Kranenburg</strong> (Eintragungsdatum<br />

08.02.2011)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Durch die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen sowie durch die Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />

auf dem Wege <strong>der</strong> Anpassung infolge <strong>der</strong> Rechtskraft <strong>der</strong> 7. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 33/1 „Ortskern-West“ wird <strong>der</strong> Bestand innerhalb des historischen Ortskernes und<br />

an <strong>der</strong> Bahnhofstraße dokumentiert. Insbeson<strong>der</strong>e bezogen auf die Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

haben sich diverse Än<strong>der</strong>ungen und Anpassungen ergeben. Ein Krankenhaus besteht<br />

in <strong>Kranenburg</strong> seit Jahren nicht mehr. Der Altbau steht leer, während <strong>der</strong> Neubau als<br />

Behin<strong>der</strong>tenwohnheim genutzt wird. Die Krankenhausversorgung wird durch entsprechende<br />

Einrichtungen in <strong>der</strong> Nachbarstadt Kleve gewährleistet. Das Jugendheim ist seit Jahren im<br />

Bereich des ehemaligen Bahnhofes beheimatet (vgl. KR 15 und die dortigen Darstellungen).<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Festsetzungen des o.g. rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB<br />

(Bekanntmachung 31.07.2013) mit Mischgebieten für den Bereich zwischen Wan<strong>der</strong>straße<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

im Westen und Süden, Kirchplatz im Norden und Roghmannstraße im Osten (als FNP-<br />

Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB), verbleibt nur die Einrichtung Kirche sowie<br />

entsprechend <strong>der</strong> heutigen Nutzung Kin<strong>der</strong>garten als Flächen für den Gemeinbedarf mit entsprechenden<br />

Einrichtungen und Anlagen. Während das ehemalige Krankenhaus am Kirchplatz<br />

unter Denkmalschutz gestellt ist (vgl. nachrichtliche Übernahme Baudenkmal), zeigt<br />

das Behin<strong>der</strong>tenwohnheim einen nicht dem Ortskernmaßstab entsprechenden langen Flachdach-Baukörper<br />

aus den 1960er Jahren. Mit <strong>der</strong> erfolgten Än<strong>der</strong>ung des o.g. Bebauungsplanes<br />

und <strong>der</strong> Berichtigung des FNPs auf dem Wege <strong>der</strong> Anpassung soll eine flexiblere Nutzung<br />

für Wohnen und Dienstleistung sowie soziale und kulturelle Einrichtungen auf eienr<br />

Fläche von ca. 0,55 ha ermöglicht werden, die gleichzeitig die <strong>der</strong>zeitigen Nutzungen (Behin<strong>der</strong>tenwohnheim)<br />

absichert.<br />

Die von <strong>der</strong> ev. Kirche genutzte Fläche Ecke Mühlenstraße/Große Straße ist nach Umbau<br />

<strong>der</strong> alten Grenzlandhalle zum Apartment-Hotel „Zur Kranengasse“ auf die tatsächliche Nutzung<br />

und den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet worden (Fläche hier kleiner als 2.000 m,<br />

jedoch gemeindlicher Wunsch diese Fläche darzustellen). Weiterhin ist die Gemeinbedarfsfläche<br />

östlich <strong>der</strong> Mühlenstraße auf die tatsächliche Fläche, die durch das Museum Katharinenhof<br />

und das Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus genutzt werden, dimensioniert worden.<br />

Dadurch wurden die Gemischten Bauflächen im historischen Ortskern angepasst. Aufgrund<br />

rechtskräftiger Bebauungspläne (Nr. 33/I und 33/II) ist die Abgrenzung <strong>der</strong> die Stadtmauer/Wallanlage<br />

begleitenden Grünflächen angepasst worden, sodass die Stadtmauer mit<br />

Mühlenturm und an die Stadtmauer angrenzende Bebauung nun durch Gemischte Bauflächen<br />

erfasst werden. Die Grünflächen, die auch einen Parkplatz umfassen, erhalten die öffentliche<br />

Widmung und die Zweckbestimmung Parkanlage.<br />

An <strong>der</strong> östlichen Bahnhofstraße ist die Post aufgegeben worden und einer Wohnnutzung<br />

gewichen. Die Filiale <strong>der</strong> Deutschen Post ist mit <strong>der</strong> Adresse Große Straße 30 in <strong>Kranenburg</strong><br />

angegeben. Aufgrund <strong>der</strong> privatwirtschaftlichen Ausrichtung <strong>der</strong> Deutschen Post AG sowie<br />

<strong>der</strong> Tatsache, dass Postdienstleistungen auch von an<strong>der</strong>en privaten Anbietern bereit gestellt<br />

werden, handelt es sich nicht mehr um Einrichtungen und Anlagen, die dem Gemeinbedarf<br />

zuzuordnen sind, sodass eine Darstellung entsprechend entfällt.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Ein Museum/Mehrzweckhalle besteht an <strong>der</strong> Bahnhofstraße nicht, sodass eine Nutzungskorrektur<br />

zur tatsächlichen Nutzung Wohnen erfolgt ist. Ein Bedarf für ein zusätzliches Museum<br />

o<strong>der</strong> eine Mehrzweckhalle ist auch nicht gegeben und könnte wenn, auch in Gemischten<br />

Bauflächen realisiert werden.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Flächen für den Gemeinbedarf innerhalb<br />

des Teilgeltungsbereiches auf den heutigen und zukünftigen Bedarf bezogen auf die Nutzung<br />

als auch auf die Flächengröße ausgerichtet und im FNP dargestellt sind. Gleiches gilt<br />

für die öffentlichen Grünflächen Zweckbestimmung Parkanlage, Gemischte Bauflächen und<br />

sonstigen überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen innerhalb des Teilgeltungsbereiches.<br />

Weiterhin werden in Ergänzung zu bereits nachrichtlich übernommenen Baudenkmälern drei<br />

weitere zwischenzeitlich gesicherte Baudenkmäler als Nachrichtliche Übernahmen nach<br />

DSchG NRW gemäß § 5 Abs. 4 BauGB ergänzt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Groesbecker Bach ein berichtspflichtiges Gewässer<br />

nach EU-Wasserrahmenrichtlinie darstellt (vgl. Maßnahmen des Umsetzungsfahrplans in <strong>der</strong><br />

Regionalen Kooperation Kleve-Landesgrenze für die Planungseinheit PE_DEL_1600 im Verbandsgebiet<br />

des Deichverbandes Kleve-Landesgrenze). Der Groesbecker Bach ist in <strong>der</strong><br />

Übersichtskarte Risikogewässer <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf nicht als Risikogewässer<br />

eingestuft. Der Teilgeltungsbereich befindet sich innerhalb des überschwemmungsgefährdeten<br />

Gebiets (= deichgeschütztes Gebiet). We<strong>der</strong> Bund, Land noch die <strong>Gemeinde</strong>n haften für<br />

Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Hochwasser hervorgerufen<br />

werden. Die potenziell Betroffenen müssen selbst – soweit möglich – Eigenvorsorge treffen<br />

und sich vor Auswirkungen des Hochwassers (bei Deichbruch o<strong>der</strong> Hochwasser an sonstigen<br />

Fließgewässern) schützen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die vorliegende Teil-<br />

FNP-Än<strong>der</strong>ung kein neues Bauland in den überschwemmungsgefährdeten Gebieten im Flächennutzungsplan<br />

dargestellt wird. Eine Rücknahme <strong>der</strong> Wohnbauflächen aus Gründen des<br />

Risikos Hochwasser besteht als Alternative aufgrund <strong>der</strong> bestehenden ortskernnahen Bebauung<br />

nicht.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 14 6,25<br />

Gemischte Bauflächen 2,41 Gemischte Bauflächen 3,24 0,83<br />

Flächen für Gemeinbedarf 0,48<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kirche<br />

Kirche/Krankenhaus/ 1,45 -0,70<br />

Fläche für Gemeinbedarf 0,27<br />

/Jugendheim/Kin<strong>der</strong>garten<br />

Kin<strong>der</strong>garten<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,11 Flächen für Gemeinbedarf 0,06 -0,05<br />

Kirche<br />

Kirche<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,17 Flächen für Gemeinbedarf 0,24 0,07<br />

Mehrzweckhalle/Museum<br />

Bürgerhaus/ Dorfgemeinschaftshaus<br />

und Museum<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,13 -0,13<br />

Mehrzweckhalle/Museum<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,09 -0,09<br />

Post<br />

Wohnbauflächen 0,18 Wohnbauflächen 0,37 0,19<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Mühlenstraße, Wan<strong>der</strong>straße,<br />

Bahnhofstraße)<br />

0,44 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Mühlenstraße, Wan<strong>der</strong>straße,<br />

Bahnhofstraße)<br />

0,50 0,06<br />

Grünflächen<br />

1,27 öffentliche Grünflächen Parkanlage<br />

1,09 -0,18<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.15 Teilgeltungsbereich KR 15 (Thema Anpassung verschiedener Bauflächen sowie<br />

Grün- und Wasserflächen)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 15 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, westlich und südwestlich<br />

des historischen Ortskerns bzw. des Groesbecker Baches, zwischen dem Groesbecker<br />

Bach im Osten, <strong>der</strong> Bahnhofstraße im Süden, einschließlich ehemaliges Bahnhofgebäude<br />

mit Umfeld sowie dem Flie<strong>der</strong>weg im Westen und umfasst ca. 6,59 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Die bisherigen Darstellungen beruhen unter u.a. auf <strong>der</strong> 14. FNP-Än<strong>der</strong>ung.<br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca.<br />

0,96 ha)<br />

Gewerbliche Bauflächen gemäß § 5 Abs. Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauN-<br />

VO (ca. 3,01 ha)<br />

Parkplatz (Fläche und Symbol) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca. 0,08 ha)<br />

Grünflächen Parkanlage gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 0,98 ha)<br />

Flächen für Nutzungsbeschränkungen o<strong>der</strong> Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen i.S. des BImSchG gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB (ca. 0,46 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,49 ha)<br />

Bahnanlagen als Nachrichtliche Übernahme nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. AEG (ca. 0,24<br />

ha)<br />

Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung<br />

des Wasserabflusses (hier: sonstiges Gewässer Groesbecker Bach) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6<br />

BBauG sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG und LWG NRW (ca. 0,37 ha) als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

KR 15<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 64


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Groesbecker Bach mit Aufweitung Teich, Wohnbebauung (Einzel- und Doppelhäuser) um die<br />

Straßenzüge Klostergarten und Begonienweg sowie Flie<strong>der</strong>weg, gewerbliche Nutzungen<br />

nördlich <strong>der</strong> Bahnhofstraße südlich <strong>der</strong> Willemsestraße, Grün- und Freiflächen tw. mit waldartigem<br />

Charakter und Regenrückhaltebecken zwischen den Wohnnutzungen und gewerblichen<br />

Nutzungen (Gewerbebetrieb), ehemaliges Bahnhofsgebäude und Umfeld mit Parkmöglichkeiten,<br />

Cafehaus Nie<strong>der</strong>rhein, Wohnnutzung, Touristen-Informationszentrum, Grenzland-<br />

Draisinen GmbH und Jugendheim Trainstop <strong>Kranenburg</strong> im Alten Zollhaus <strong>Kranenburg</strong>, verschiedene<br />

Straßenzüge<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca.<br />

1,77 ha)<br />

Gemischte Bauflächen im Bereich des ehemaligen Bahnhofes/Altes Zollhaus <strong>Kranenburg</strong><br />

sowie Teile <strong>der</strong> Bahnhofstraße gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauN-<br />

VO (ca. 0,74 ha) mit Symbol Parkplatz im Bereich des ehemaligen Bahnhofes (§ 5 Abs. 2 Nr.<br />

3 BauGB) und Symbol Jugendheim (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)<br />

Gemischte Bauflächen östlich des Grünzuges und westlich <strong>der</strong> gewerblichen Bauflächen<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca. 0,20 ha)<br />

Gewerbliche Bauflächen gemäß § 5 Abs. Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauN-<br />

VO (ca. 2,19 ha)<br />

Öffentliche Grünflächen Parkanlage gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 1,24 ha)<br />

Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung<br />

des Wasserabflusses (hier: sonstiges Gewässer Groesbecker Bach und Aufweitung Teich)<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG und LWG NRW (ca.<br />

0,45 ha) als Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen beruhen für den Bereich nördlich und südlich <strong>der</strong> Willemsestraße<br />

auf den beiden rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 50 Willemse II und 51 Willemse<br />

IIII. Die bisherigen Darstellungen des FNPs weichen gravierend von den rechtskräftigen<br />

Festsetzungen <strong>der</strong> beiden Bebauungspläne und <strong>der</strong> umgesetzten Planung vor Ort ab. Die<br />

neu dargestellte Gemischte Baufläche ist <strong>der</strong>zeit noch nicht umgesetzt, jedoch durch die<br />

Festsetzungen auf Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung gesichert. Der Groesbecker<br />

Bach ist abweichend zu den Bebauungsplanfestsetzungen als Wasserfläche und nicht als<br />

Grünfläche dargestellt bzw. nachrichtlich als sonstiges Gewässer übernommen. Gleiches gilt<br />

für die Aufweitung des Groesbecker Baches als Teichanlage. Die Wohnbebauungen am<br />

Klostergarten, Begonienweg und Flie<strong>der</strong>weg sind Bestand. Weitestgehend ist auch die Grünfläche<br />

mit Wegen, Spielplatz und Regenrückhaltebecken realisiert, insofern dient die Grünfläche<br />

<strong>der</strong> Naherholung.<br />

Der vorhandene Gewerbebetrieb hat aufgrund <strong>der</strong> Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 50<br />

Willemse II Erweiterungsmöglichkeiten. Die konkrete Abgrenzung <strong>der</strong> für eine gewerbliche<br />

Nutzung im Bebauungsplan gesicherten Flächen wird in die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung übernommen.<br />

Bislang bestand im Flächennutzungsplan an <strong>der</strong> Bahnhofstraße im Bereich <strong>der</strong> gewerblich<br />

genutzten Flächen eine flächige öffentliche Parkplatzdarstellung. Die Fläche ist je-<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 65


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

doch privat und dem Gewerbegebiet bzw. dem Gewerbebetrieb zugeordnet, sodass die öffentliche<br />

Parkplatzdarstellung entfällt.<br />

Die bisher dargestellte Fläche für Nutzungsbeschränkungen o<strong>der</strong> Vorkehrungen zum Schutz<br />

gegen schädliche Umwelteinwirkungen ist entfallen, da durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gesamten<br />

Planungskonzeption für den Teilgeltungsbereich, wie in den Bebauungsplänen festgesetzt<br />

und in den Flächennutzungsplan nun übernommen, <strong>der</strong> Grünzug bzw. die öffentliche Grünfläche<br />

Parkanlage parallel des Groesbecker Baches die Funktion <strong>der</strong> bisher dargestellten<br />

Fläche für Nutzungsbeschränkungen o<strong>der</strong> Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen übernimmt und die westlichen Wohnbauflächen i.S. des § 50 BImSchG<br />

von <strong>der</strong> Gewerblichen Baufläche trennt. Details zur Verträglichkeit <strong>der</strong> Wohnbebauung (Einzel-<br />

und Doppelhäuser) um die Straßenzüge Klostergarten und Begonienweg sowie den geplanten<br />

gemischten Nutzungen mit dem westlich des Groesbecker Baches gelegenen Gewerbebetrieb<br />

(Gewerbliche Bauflächen) sind im Zuge <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung im<br />

Rahmen von Fachgutachten nachzuweisen gewesen. Zusätzlich wurden für die aufgrund<br />

des Bebauungsplanes Nr. 50 „Willemse II“ festgesetzten Eingeschränkten Gewerbegebiete<br />

(Unzulässigkeit von Betrieben lfd. Nr. 1 bis 212 des Abstandserlasses NRW sowie ausnahmsweise<br />

Zulässigkeit von Betrieben lfd. Nr. 192 bis 212 im Einzelfall bei Nachweis <strong>der</strong><br />

Verträglichkeit, ausnahmsweise Zulässigkeit des metallverarbeitenden Betriebs Akkermann)<br />

zum Schutz <strong>der</strong> nördlich und westlich angrenzenden Allgemeinen Wohngebiete maximale<br />

flächenbezogene Schallleistungspegel als Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Aufgrund <strong>der</strong><br />

Realisierung <strong>der</strong> Wohnbebauung Klostergarten und Begonienweg, direkt angrenzend an den<br />

Gewerbebetrieb, auf Grundlage <strong>der</strong> rechtskräftigen Bebauungspläne ist für den Flächennutzungsplan<br />

von einer Verträglichkeit <strong>der</strong> gewerblichen Bauflächen angrenzend an Wohnbauflächen<br />

auszugehen.<br />

Für den Bereich des ehemaligen Bahnhofes/Altes Zollgebäude wird die bisherige Darstellung<br />

Fläche für die Landwirtschaft bzw. Bahnanlagen in Gemischte Bauflächen geän<strong>der</strong>t, um die<br />

vielfältigen bestehenden Nutzungen (vgl. Beschreibung Realnutzungen) bauleitplanerisch zu<br />

sichern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bahnanlagen selbst im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong> stehen und <strong>der</strong>zeit freizeitbezogen genutzt werden (Draisinen). Aufgrund<br />

<strong>der</strong> bestehenden Zielsetzung im Regionalplan Düsseldorf und einer möglichen Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme<br />

<strong>der</strong> Strecke sind die Bahnanlagen weiterhin im FNP dargestellt. Durch<br />

die vorgenommene Rücknahme <strong>der</strong> Bahnflächen, die sich vordringlich auf Gebäudeflächen<br />

und nicht auf die Gleisanlagen selbst bezieht, wird eine spätere Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Gleisanlage<br />

und <strong>der</strong> Bahnstrecke nicht in Frage gestellt o<strong>der</strong> konterkariert.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vielfältigen – weitestgehenden privaten vorhandenen Nutzungen im Bereich<br />

des ehemaligen Bahnhofes/Altes Zollgebäude ist eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft<br />

ebenfalls nicht mehr gerechtfertigt. Die neue Darstellung Gemischte Bauflächen<br />

mit Symbol Jugendheim spiegelt den Nutzungsmix wi<strong>der</strong>.<br />

Weiterhin ist im Bereich <strong>der</strong> Bahnhofstraße, die ebenfalls im diesem Abschnitt als Gemischte<br />

Bauflächen in Kontinuität <strong>der</strong> angrenzenden Bauflächendarstellungen dargestellt ist, ein<br />

Symbol Parkplatz berücksichtigt, um die öffentlichen Parkplätze im Umfeld des ehemaligen<br />

Bahnhofes im Flächennutzungsplan zu sichern.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Groesbecker Bach ein berichtspflichtiges Gewässer<br />

nach EU-Wasserrahmenrichtlinie darstellt (vgl. Maßnahmen des Umsetzungsfahrplans in <strong>der</strong><br />

Regionalen Kooperation Kleve-Landesgrenze für die Planungseinheit PE_DEL_1600 im Ver-<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

bandsgebiet des Deichverbandes Kleve-Landesgrenze). Der Groesbecker Bach ist in <strong>der</strong><br />

Übersichtskarte Risikogewässer <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf nicht als Risikogewässer<br />

eingestuft. Der Teilgeltungsbereich befindet sich innerhalb des überschwemmungsgefährdeten<br />

Gebiets (= deichgeschütztes Gebiet). We<strong>der</strong> Bund, Land noch die <strong>Gemeinde</strong>n haften für<br />

Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Hochwasser hervorgerufen<br />

werden. Die potenziell Betroffenen müssen selbst – soweit möglich – Eigenvorsorge treffen<br />

und sich vor Auswirkungen des Hochwassers (bei Deichbruch o<strong>der</strong> Hochwasser an sonstigen<br />

Fließgewässern) schützen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die vorliegende Teil-<br />

FNP-Än<strong>der</strong>ung kein neues Bauland in den überschwemmungsgefährdeten Gebieten im Flächennutzungsplan<br />

dargestellt wird. Eine Rücknahme <strong>der</strong> Bauflächen aus Gründen des Risikos<br />

Hochwasser besteht als Alternative aufgrund <strong>der</strong> bestehenden ortskernnahen Bebauung<br />

nicht.<br />

Bilanz<br />

Teilgel-<br />

Größe<br />

tungs-<br />

bereich<br />

in ha<br />

KR 15 6,59<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Wasserflächen (Groesbecker 0,37 Wasserflächen (Groesbecker 0,45 0,08<br />

Bach)<br />

Bach, Teich)<br />

Wohnbauflächen 0,96 Wohnbauflächen 1,77 0,81<br />

Gewerbliche Bauflächen 3,01 Gewerbliche Bauflächen 2,19 -0,82<br />

Gemischte Bauflächen (Symbol<br />

0,94 0,94<br />

Jugendheim und Symbol<br />

Parkplatz)<br />

Parkplatz 0,08 -0,08<br />

Grünflächen Parkanlage<br />

0,98 öffentliche Grünflächen Parkanlage<br />

1,24 0,26<br />

Flächen mit Nutzungsbeschränkungen<br />

0,46 -0,46<br />

o<strong>der</strong> Vorkeh-<br />

rungen zum Schutz gegen<br />

schädliche Umwelteinwirkungen<br />

i.S. des BImSchG<br />

Fläche für die Landwirtschaft 0,49 -0,49<br />

Bahnanlagen 0,24 -0,24<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.16 Teilgeltungsbereich KR 16 (Thema Anpassung Flächen für Gemeinbedarf und<br />

Wohnbauflächen sowie Streichung Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 16 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, südöstlich des historischen<br />

Ortskerns, zwischen <strong>der</strong> Klever Straße und Elsendeich, entlang <strong>der</strong> Rosenkaimerstraße<br />

sowie beidseits <strong>der</strong> Bahnanlagen und umfasst ca. 4,17 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Die bisherigen Darstellungen beruhen unter u.a. auf <strong>der</strong> 5, 9. und 33. FNP-Än<strong>der</strong>ung.<br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,89<br />

ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Schule und Kirche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,62 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,73<br />

ha)<br />

Grünflächen Spielplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 0,33 ha)<br />

Grünflächen Friedhof gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 0,62 ha)<br />

Grünflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 0,24 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,13 ha)<br />

Bahnanlagen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. AEG als Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

KR 16<br />

Bebauung (Einzelhäuser) entlang <strong>der</strong> Westseite <strong>der</strong> Rosenkaimerstraße mit großen Gartenflächen<br />

(u.a. Wohnhaus <strong>der</strong> ev. Pfarrerin Rosenkaimerstraße 2), Wohnbebauung (Reihenhäuser)<br />

und Kin<strong>der</strong>garten (Kin<strong>der</strong>haus „Villa Kunterbunt“ e.V.) an <strong>der</strong> Klever Straße, Werkstatt<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

für Behin<strong>der</strong>te Haus Freudenberg GmbH - Rehabilitation von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung - (Elsendeich<br />

27 und Grabenstraße 2) sowie Integrative Kin<strong>der</strong>tagesstätte ‚Lebensburg’ (Elsendeich<br />

27), dreieckig zulaufende unbebaute Wiesenfläche/ Hochstaudenflur mit Pflegeweg<br />

entlang Graben im Bereich Grabenstraße 2 (Behin<strong>der</strong>tenwerkstätte) im Übergang zu einem<br />

Spielplatz Im Mühlenfeld, Wohnhaus mit großen Gartenflächen westliche Seite des Galgensteegs<br />

nördlich <strong>der</strong> Bahnlinie, zwischen Bahnlinie im Norden und Elsendeich im Süden<br />

Wohnbebauung (Einzel- und Doppelhäuser). Der nach Westen spitz zulaufende, mit Gehölzreihen<br />

überstellte Bereich westlich des Wohnhauses Elsendeich 45 ist gärtnerisch genutzt<br />

und dem Grundstück Elsendeich 45 zugeordnet.<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 2,25<br />

ha), im Bereich des Kin<strong>der</strong>gartens an <strong>der</strong> Klever Straße Überlagerung mit entsprechendem<br />

Symbol nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kin<strong>der</strong>garten und Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB (ca. 0,46 ha) (Elsendeich)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,83<br />

ha) (Grabenstraße)<br />

Bahnanlagen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. AEG als Nachrichtliche Übernahme (ca. 0,63<br />

ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen beruhen weitestgehend auf Bestandsanpassungen. Für die<br />

Gemeinbedarfsfläche am Elsendeich 27 wurde die Fläche auf die heutigen Zweckbestimmungen<br />

Kin<strong>der</strong>garten und Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt angepasst. Die bisherige Darstellung bzw.<br />

Nutzung Schule ist nicht vorhanden und wird in diesem Bereich nicht mehr benötigt. Die Versorgung<br />

mit Schulen ist in <strong>Kranenburg</strong> gewährleistet. Das Pfarrhaus wurde aus <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche<br />

herausgenommen, da es sich um ein Wohnhaus handelt, und in die Wohnbaufläche<br />

an <strong>der</strong> Rosenkaimerstraße integriert. Entsprechend wurde auf das Symbol Kirche verzichtet.<br />

Die Grünfläche Friedhof entlang <strong>der</strong> Rosenkaimerstraße wurde aufgrund <strong>der</strong> Satzung nach §<br />

34 BauGB<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

<strong>Kranenburg</strong> § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 10.01.1992<br />

und den dort bereits bestehenden Wohnhäusern mit großen Gartenflächen zurückgenommen.<br />

Sollten Gartenflächen an <strong>der</strong> Rosenkaimerstraße ebenfalls bebaut werden, ist die Beurteilungsgrundlage<br />

die Satzung nach § 34 BauGB.<br />

Entlang <strong>der</strong> Klever Straße wurde <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten durch Symbol innerhalb <strong>der</strong> Wohnbauflächen<br />

berücksichtigt.<br />

Die Gemeinbedarfsfläche (Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt) an <strong>der</strong> Grabenstraße wurde nach Osten<br />

um 0,13 ha erweitert. Die bisherige Darstellung bestand für die dreieckige, im Eigentum <strong>der</strong><br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

<strong>Gemeinde</strong> stehende Restfläche (Wiese) als Flächen für die Landwirtschaft. Eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung besteht jedoch nicht. Eine weitere Bebauung ist ebenfalls aufgrund des<br />

Flächenzuschnitts nicht möglich, insbeson<strong>der</strong>e, da die <strong>Gemeinde</strong> Eigentümerin <strong>der</strong> Restfläche<br />

ist und nicht die Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt<br />

hier zur Vereinfachung sowie Lesbarkeit <strong>der</strong> Darstellungen und weil die Fläche mit 0,13<br />

ha als selbständige Darstellung unterhalb <strong>der</strong> gesetzten Darstellungsschwelle von 2.000 m²<br />

liegt.<br />

Der Spielplatz Im Mühlenfeld fällt wesentlich kleiner (ca. 1.200 m², unterhalb <strong>der</strong> Darstellungsschwelle)<br />

aus als im Flächennutzungsplan bisher dargestellt, da das Grundstück westlich<br />

des Galgensteegs mit einem Wohnhaus sowie Nebenanlagen/Garagen bebaut ist und<br />

eine ausgedehnte Gartennutzung aufweist. Der Spielplatz befindet sich auf einer dreieckig<br />

geschnittenen Fläche östlich <strong>der</strong> Straße im Mühlenfeld. Eine geson<strong>der</strong>te Darstellung als öffentliche<br />

Grünfläche wird nicht mehr vorgenommen, da <strong>der</strong> Spielplatz innerhalb <strong>der</strong> Wohnbauflächen<br />

allgemein zulässig ist. Gleiche Vorgehensweise besteht bereits für den Spielplatz<br />

an <strong>der</strong> Keppelstraße in ca. 180 m Entfernung. Der Kin<strong>der</strong>spielplatz Im Mühlenfeld bleibt trotz<br />

Darstellungsän<strong>der</strong>ung im Rahmen <strong>der</strong> Wohnbauflächen bestehen.<br />

Für den Bereich südlich <strong>der</strong> Bahnlinie nördlich des Elsendeiches erfolgt ebenfalls eine Bestandsanpassung.<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> Wohnbaufläche wird auf die bisher als Grünfläche<br />

darstellte Fläche (dreieckige Fläche) erweitert, um eine Vereinfachung <strong>der</strong> Darstellungen<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> kleinteiligen bzw. kleinflächigen Darstellung zu erreichen. Die bisherige<br />

Grünfläche ist mit 0,24 ha zwar oberhalb <strong>der</strong> Darstellungsschwelle anzusiedeln, die Nutzung<br />

ist jedoch Gartenflächen analog <strong>der</strong> Gartennutzung innerhalb <strong>der</strong> Wohnbauflächen. Die dreieckige<br />

Fläche ist dem Wohngebäude Elsendeich 45 zugeordnet und wird gärtnerisch genutzt.<br />

Eine weitere Bebauung ist aufgrund des Zuschnitts kaum möglich, wenn könnte bereits<br />

nach § 34 BauGB eine Baugenehmigung erteilt werden.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 16 4,17<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Schule und Kirche<br />

0,62 Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kin<strong>der</strong>garten und Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt<br />

0,73 Flächen für Gemeinbedarf<br />

Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt<br />

0,46 -0,16<br />

Fläche für Gemeinbedarf<br />

Behin<strong>der</strong>tenwerkstatt<br />

0,83 0,10<br />

Wohnbauflächen 0,89 Wohnbauflächen (z.T. mit 2,25 1,36<br />

Symbol Kin<strong>der</strong>garten)<br />

Fläche für die Landwirtschaft 0,13 -0,13<br />

Grünflächen Spielplatz 0,33 -0,33<br />

Grünflächen Friedhof 0,62 -0,62<br />

Grünflächen 0,24 -0,24<br />

Bahnanlagen 0,61 Bahnanlagen 0,63 0,02<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.17 Teilgeltungsbereich KR 17 (Thema Darstellung Gemischte Bauflächen bei vorhandener<br />

Bebauung)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 17 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, östlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

<strong>Kranenburg</strong>, östlich des Galgensteegs, nördlich <strong>der</strong> Bahnanlagen und umfasst ca. 0,89 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Die bisherigen Darstellungen beruhen auf <strong>der</strong> 19. FNP-Än<strong>der</strong>ung.<br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,01<br />

ha) – Einmündungsbereich Galgensteeg in die Klever Straße<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Galgensteeg) gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 3 BBauG (ca. 0,13 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,75 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

mit gemischten Nutzungen bebaute Flächen östlich des Galgensteegs (Lohnunternehmen<br />

Galgensteeg 5, Fuhrbetrieb/Abfallentsorgung/Holzrückbetrieb Galgensteeg 3), weitere<br />

Wohnhäuser (Einzelhäuser mit Gärten), Galgensteeg als Erschließungsstraße<br />

KR 17<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

0,69 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca.<br />

0,20 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Für die vorhandenen<br />

Bebauungen und Nutzungen östlich des Galgensteegs wird davon ausgegangen,<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

dass diese aufgrund von § 34 BauGB bei vorhandener Erschließung genehmigt wurden. Die<br />

Flächen für die Landwirtschaft wurden in einer Bautiefe von ca. 45 m durch Gemischte Bauflächen<br />

ersetzt.<br />

Kleinflächig wurde die sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße Galgensteeg<br />

im Einmündungsbereich zur Klever Straße angepasst.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 17 0,89<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,75 -0,75<br />

Wohnbauflächen 0,01 Gemischte Bauflächen 0,69 0,68<br />

Sonstige überörtliche und<br />

0,13 Sonstige überörtliche und 0,20 0,07<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Galgensteeg)<br />

(Berichtigung Galgensteeg)<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 72


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.18 Teilgeltungsbereich KR 18 (Thema Anpassung Gemischte Bauflächen, RRB,<br />

sowie Flächen für die Landwirtschaft)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 18 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, am nördlichen Siedlungsrand,<br />

zwischen <strong>der</strong> Steinwässerung / Moorwässerung im Norden und Klever Straße im<br />

Süden und umfasst ca. 6,41 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

3,95 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Schwarze Steege) gemäß § 5 Abs.<br />

2 Nr. 3 BBauG (ca. 0,08 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 2,30 ha)<br />

Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung<br />

des Wasserabflusses gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BBauG sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG,<br />

LWG NRW (hier: Steinwässerung als sonstiges Gewässer) (ca. 0,08 ha) als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Gemischte Nutzungen mit Gärten entlang <strong>der</strong> Klever Straße (nördliche Seite) und beidseits<br />

<strong>der</strong> Schwarzen Steege, Steinwässerung sowie Regenrückhaltebecken nördlich <strong>der</strong> Steinwässerung<br />

KR 18<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

5,25 ha) – Anpassung an die rechtsgültige Satzung nach § 34 BauGB<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für<br />

Ablagerungen hier Abwasser Regenrückhaltebecken gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB (ca.<br />

0,32 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,80 ha)<br />

Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung<br />

des Wasserabflusses gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG,<br />

LWG NRW (hier: Steinwässerung als sonstiges Gewässer) (ca. 0,08 ha) als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Die Gemischten<br />

Bauflächen entlang <strong>der</strong> Klever Straße wurden an die rechtgültige Satzung nach § 34 BauGB<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

<strong>Kranenburg</strong> § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 10.01.1992<br />

in <strong>der</strong> dortigen Abgrenzung (ca. 45 m Bautiefe) angepasst. Die Gärten sind als Flächen für<br />

die Landwirtschaft dargestellt. Für die vorhandene Bebauung entlang <strong>der</strong> Schwarzen Steege<br />

wird davon ausgegangen, dass Baugenehmigungen nach § 34 BauGB erteilt wurden. Hier<br />

erfolgt die Darstellung als Gemischte Bauflächen bis zur Steinwässerung/Moorwässerung.<br />

Zusätzlich wird das nördlich <strong>der</strong> Steinwässerung/Moorwässerung, westlich <strong>der</strong> Schwarzen<br />

Steege vorhandene Regenrückhaltebecken im Rahmen <strong>der</strong> Darstellung Flächen für Versorgungsanlagen,<br />

für de Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für Ablagerungen gesichert.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 18 6,41<br />

Flächen für die Ver- und Entsorgung<br />

(Symbol Abwasser-<br />

Regenrückhaltebecken)<br />

Gemischte Bauflächen 3,95 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

an § 34 BauGB<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Schwarze Steege)<br />

Wasserflächen (Steinwässerung)<br />

0,28 0,28<br />

5,25 1,30<br />

Satzung)<br />

0,08 -0,08<br />

0,08 Wasserflächen (Steinwässerung)<br />

0,08 0,00<br />

Flächen für die Landwirtschaft 2,30 Flächen für die Landwirtschaft 0,80 -1,50<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.19 Teilgeltungsbereich KR 19 (Thema Anpassung Gemischte Bauflächen)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 19 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, südöstlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

<strong>Kranenburg</strong>, beidseits Frasselter Weg, nördlich <strong>der</strong> Bahnanlagen und umfasst ca. 1,95 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Zum Teil beruhen die bisherigen Darstellungen auf <strong>der</strong> 10. FNP-Än<strong>der</strong>ung.<br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG/BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauN-<br />

VO (ca. 1,15 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,57 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG –<br />

hier Frasselter Weg/Klever Straße (ca. 0,23 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Bebaute Flächen mit gemischten Nutzungen westlich und östlich des Frasselter Weges,<br />

Wohnbebauung nordwestlich des Frasselter Weges (Am alten Sportplatz), östlich des Frasselter<br />

Weges (Einzel- und Doppelhausbebauung zwischen Klever Straße und Bahnlinie), zwei<br />

bislang unbebaute Grundstücke (Flurstücke 310 und 545; Alte Bahn 23 und 27) südlich <strong>der</strong><br />

Klever Straße, Bahnanlage im Süden, Frasselter Weg und Klever Straße mit Kreisverkehr<br />

KR 19<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

1,71 ha) mit Anpassung an den rechtsgültigen Satzungsbereich nach § 34 BauGB<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB –<br />

hier Frasselter Weg/Klever Straße (ca. 0,24 ha)<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen bezogen auf zusätzliche Gemischte Bauflächen erfolgen aufgrund<br />

von Bestandsanpassungen, da weitere Flächen östlich des Frasselter Weges aufgrund<br />

<strong>der</strong> Satzung (<strong>Kranenburg</strong>) nach § 34 BauGB<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

<strong>Kranenburg</strong> § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 10.01.1992<br />

Erweiterung zwischen Klever Str.<br />

und Alte Bahn § 34 BauGB -/- -/- 03.11.2006<br />

bebaut wurden (Alte Bahn 25). Zusätzlich wurden aufgrund <strong>der</strong> Satzung Erweiterung zwischen<br />

Klever Str. und Alte Bahn (nicht von <strong>der</strong> Bezirksregierung genehmigt) zwei weitere<br />

Baugrundstücke (27 (Flurstück 545, unbebaut) und 29 (Flurstück 544, bebaut) als Gemischte<br />

Bauflächen dargestellt. Eine Genehmigung für Satzungen nach § 34 BauGB durch die Bezirksregierung<br />

war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr notwendig gemäß Baugesetzbuch.<br />

Weiterhin wurden weitere Grundstücke im Bereich Alte Bahn, jedoch außerhalb des Satzungsbereiches<br />

gelegen, zwischenzeitlich nach § 34 BauGB und rechtsgültigen Baugenehmigungen<br />

bebaut (Alte Bahn 22 a und b sowie Frasselter Weg 7).<br />

Das Flurstück 431 (Alte Bahn 25) innerhalb des Satzungsbereiches <strong>Kranenburg</strong> (genehmigt)<br />

wird in Gänze als Gemischte Baufläche dargestellt.<br />

Weiterhin werden bereits bebaute Grundstücke westlich des Frasselter Weges, nördlich <strong>der</strong><br />

Klever Straße (Am alten Sportplatz) erstmalig als Gemischte Bauflächen dargestellt, auch<br />

hier wurden Genehmigungen nach § 34 BauGB (ohne Satzungsbereich nach § 34 BauGB)<br />

erteilt.<br />

Aufgrund des Kreisverkehrs Frasselter Weg/Klever Straße erfolgt eine Anpassung <strong>der</strong> sonstigen<br />

überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraßen.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 19 1,95<br />

Gemischte Bauflächen (§ 34<br />

BauGB Satzung)<br />

1,15 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

an § 34 BauGB<br />

Satzung)<br />

1,71 0,56<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,57 -0,57<br />

Sonstige überörtliche und<br />

0,23 Sonstige überörtliche und 0,24 0,01<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Klever Straße, Frasselter<br />

(Klever Straße, Frasselter<br />

Weg)<br />

Weg)<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.20 Teilgeltungsbereich KR 20 (Thema Anpassung und Erweiterung Wohnbauflächen,<br />

Anpassung Flächen für Gemeinbedarf Schule, Rücknahme sonstiger<br />

überörtlicher und örtlicher Hauptverkehrsstraßen)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 20 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, am südöstlichen Ortsrand,<br />

zwischen Galgensteeg im Westen, <strong>der</strong> Bahnanlage im Norden, Frasselter Weg im Osten<br />

und Katharinenstraße/Moortgatstraße im Süden und umfasst ca. 8,84 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 3,99<br />

ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Schule gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 2,94 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,88 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Galgensteeg, südlich, parallel <strong>der</strong><br />

Bahnlinie verlaufend bis zur Frasselter Straße (Verlängerung Alte Bahn nach Westen) sowie<br />

östlich <strong>der</strong> Wohnbebbauung bis zur Bahnlinie) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca. 1,03 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Hanna-Heiber-Schule (Gemeinschaftshauptschule, Galgensteeg 21-23 (westlich Galgensteeg)),<br />

Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern um die Straßenzüge Galgensteeg,<br />

Beghinenstraße, Katharinenstraße, Moortgatstraße, Weg östlich <strong>der</strong> Wohnbebauung<br />

und landwirtschaftlich genutzte Flächen (tw. Grünland) mit Feldgehölz östlich <strong>der</strong> Wohnbebauung<br />

bis zum Frasselter Weg, Einzelwohnhaus im Außenbereich am Frasselter Weg,<br />

ehemals geplante Straßentrasse - ursprünglich als Straßentrasse mit geplanter Überführung<br />

<strong>der</strong> Bahnanlagen geplant - (Straßendamm wurde vor Jahren wie<strong>der</strong> rückgebaut und die Fläche<br />

rekultiviert), Linden-Allee (GLB) entlang des Frasselter Weges (außerhalb des Geltungsbereiches)<br />

KR 20<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen zwischen Galgensteeg und Frasselter Weg unter Aufgabe <strong>der</strong> geplanten<br />

sonstigen überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraße bis zur Bahnlinie gemäß § 5 Abs.<br />

2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 6,76 ha, davon tatsächlicher Zuwachs<br />

durch Darstellung Wohnbauflächen zwischen bisheriger Darstellung Wohnbaufläche bis zum<br />

Frasselter Weg ca. 1,42 ha, Bestätigung von noch nicht in Anspruch genommenen Wohnbauflächen<br />

östlich <strong>der</strong> bestehenden Bebauung ca. 1,30 ha, Wohnbauflächen aufgrund<br />

Rücknahme <strong>der</strong> geplanten Straße südlich <strong>der</strong> Bahnanlage ca. 0,25 ha) Hinweis Tausch-<br />

Wohnbauflächen (Bereich rückgebautes Hallenbad (ca. 1,41 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Schule gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 1,91 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Galgensteeg) gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 3 BauGB (ca. 0,17 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ung Flächen für Gemeinbedarf Schule wird aufgrund <strong>der</strong> Bestandsanpassung<br />

notwendig. Das Schulgelände wird in <strong>der</strong> tatsächlichen Flächenabgrenzung dargestellt.<br />

Eine Ausdehnung <strong>der</strong> Nutzung Schule gemäß <strong>der</strong> bisherigen Darstellung ist aufgrund<br />

<strong>der</strong> entstandenen Wohnbebauung (westlich Beghinenstraße/nördlich Katharinenstraße) nicht<br />

mehr möglich und auch nicht notwendig.<br />

Die bisher als Gemeinbedarfsfläche Schule dargestellte bestehende Wohnbebauung westlich<br />

<strong>der</strong> Beghinenstraße/nördlich Katharinenstraße (Einzel- und Doppelhäuser) wird als<br />

Wohnbaufläche (ca. 0,63 ha) i.S. <strong>der</strong> Bestandsanpassung dargestellt.<br />

Die geplante Straße südlich <strong>der</strong> Bahnlinie wird zugunsten <strong>der</strong> Darstellung Wohnbauflächen<br />

zurückgenommen, da die bebauten Grundstücke (Doppelhäuser) an <strong>der</strong> Beghinenstraße bis<br />

an die Bahnanlagen heranreichen. Die Realisierung einer zusätzlichen Erschließungsstraße<br />

ist deshalb nicht mehr gegeben und aufgrund <strong>der</strong> ausreichenden Erschließungssituation (Erschließung<br />

über die Beghinenstraße) auch nicht notwendig.<br />

Für die geplante Straße zwischen Frasselter Weg und Bahnanlage ist ebenfalls nicht mehr<br />

mit einer Realisierung zu rechnen. Der nördlich gelegene Teil <strong>der</strong> ursprünglich geplanten<br />

Straße bis zur Schwarzen Steege wurde bereits im Rahmen 19. FNP-Än<strong>der</strong>ung durch die<br />

Darstellung Wohnbauflächen ersetzt. Die bisher dargstellte Trasse entsprach zudem nicht<br />

mit <strong>der</strong> vor Ort und in Kartengrundlagen erkennbaren, bereits vorbereiteten Unterführungssituation<br />

(Querung Bahntrasse). Insofern stellt die Bereinigung eine Fortführung <strong>der</strong> bereits<br />

durchgeführten FNP-Än<strong>der</strong>ung bezogen auf die geplante Straßentrasse dar.<br />

Infolge <strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong> Wohnbauflächen (vgl. Teilgeltungsbereich 11) „Zum Hallenbad“ in<br />

einer Größenordnung von ca. 1,41 ha (neu SO Wohnmobilstellplatz ohne zusätzlichen Eingriff,<br />

da bereits ausgeübte Nutzung, jedoch erstmalige Sicherung) werden ca. 1,42 ha<br />

Wohnbauflächen durch Überplanung <strong>der</strong> sonstigen überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrstraße<br />

zwischen Frasselter Weg und Bahnlinie sowie Flächen für die Landwirtschaft bis<br />

zum Frasselter Weg ersetzt. Es handelt sich dabei um einen Flächentausch. Insofern ergibt<br />

sich defacto tatsächlich keine zusätzlich dargestellte Wohnbaufläche.<br />

Weiterhin werden bestehende, aber noch nicht in Anspruch genommene Wohnbauflächen in<br />

einer Größenordnung von ca. 1,30 ha bestätigt (Bereich östlich bestehen<strong>der</strong> Wohnbebauung<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

am Beghinenweg und bisher geplanter Straßentrasse zwischen Frasselter Weg und Bahnlinie).<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die bestätigten, aber noch nicht in Anspruch genommenen<br />

Wohnbauflächen in einer Größenordnung von ca. 1,30 2 ha sowie die darüber hinaus<br />

bis zum Frasselter Weg dargestellten Wohnbauflächen in einer Größenordnung von ca. 1,41<br />

3 ha durch die <strong>der</strong>zeit geltende Zielsetzung des Regionalplanes Düsseldorf (GEP 99) Allgemeiner<br />

Siedlungsbereich überlagert sind. Der Bereich ist als sogenannte „ASB-Reserve“ mit<br />

ca. 1 ha im Siedlungsflächenmonitoring enthalten.<br />

Die Kommunen sollen gemäß Kapitel 1.1, Ziel 2 des Regionalplanes Düsseldorf (GEP 99)<br />

„zusätzlich dargestellte Siedlungsbereiche erst dann in Anspruch nehmen, wenn die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Stadtinnenentwicklung, <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>nutzung von Flächen sowie des Flächentausches<br />

keinen genügenden Handlungsspielraum mehr lassen, die weitere Siedlungstätigkeit<br />

vorausschauend zu planen und zu steuern.“ Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Laufzeit <strong>der</strong> Regionalplanes<br />

Düsseldorf (GEP 99) stellt <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> gewünschte Flächentausch,<br />

<strong>der</strong> die Wohnbauflächen „Zum Hallenbad“ (vgl. KR 11) und die dort beabsichtigte<br />

Darstellungsän<strong>der</strong>ung SO Wohnmobilstellplatz vorsieht, dann nach Ausführungen <strong>der</strong><br />

Bezirksregierung Düsseldorf einen Flächentausch dar, wenn die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

nachvollziehbar darlegt, dass die in <strong>der</strong> Fortschreibung <strong>der</strong> Erhebung zum Stichtag<br />

01.01.2012 gemeldeten Wohnbauflächenpotenziale (FNP 16,15 ha /210 WE; 234 WE in<br />

Baulücken) nicht für einen adäquaten Flächentausch geeignet sind. Viele Reservepotenziale<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> befinden sich im Innenbereich und ein Tausch bringt in diesen<br />

Fällen keinen tatsächlichen Freiraumgewinn hervor. Zudem sind weitere Flächenpotenziale<br />

durch entsprechend rechtskräftige Bebauungspläne gesichert und können daher ebenso<br />

wenig für einen Tausch herangezogen werden. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zum Stichtag<br />

01.01.2012 zur Fortschreibung <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Reserveflächen Wohnbaupotenziale nicht<br />

gemeldeten Wohnbauflächen „Zum Hallenbad“ (vgl. KR 11) ergaben sich für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong> folgende Reserveflächen 4 zum genannten Stichtag:<br />

2 Flächenermittlung auf Grundlage GeoMedia und <strong>der</strong> DGK 5<br />

3 Flächenermittlung auf Grundlage GeoMedia und <strong>der</strong> DGK 5<br />

4 Quelle: Rheinblick Siedlungsmonitoring über <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Reserve-Wohnbauflächen je<br />

Ortsteil in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Größe<br />

in<br />

ca. ha<br />

Lage und Sicherung durch Bauleitplanung<br />

(Rheinblick Siedlungsmonitoring)<br />

Übersicht<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

1. ID 7922 0,30 in <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>, südöstlich des<br />

Ortskerns <strong>Kranenburg</strong>, südlich Rütterswall,<br />

Garten- und Brachflächen mit jüngerem<br />

Gehölzaufwuchs<br />

durch Bebauungsplan gesichert<br />

2. ID 7926 1,08 im Süden <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>s, südlich<br />

<strong>der</strong> Bahnlinie und Drüller Weg (zwei<br />

Parzellen mit Gebäuden und Gärten sowie<br />

Grünland, z.T. Gehölzstreifen)<br />

innerörtliche Lage<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

3. ID 7927 1,11 im Süden <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>s, südlich<br />

<strong>der</strong> Bahnlinie und Elsendeich, landwirtschaftliche<br />

Hofstelle (Reiterhof) mit Weideland,<br />

im Osten neu entstehendes Wohngebiet<br />

Kästnerstraße / Lindgrenstraße /<br />

Brehmstraße<br />

innerörtliche Lage<br />

Neues<br />

Wohngebiet<br />

4. ID 8238 1,69 im Süden <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>s, südlich<br />

<strong>der</strong> Bahnlinie, östlich In den Pferdeweiden,<br />

Ackerflächen<br />

durch Bebauungsplan gesichert<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

5. ID 8241 1,21 im Südosten <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong> im<br />

Anschluss an die Wohnbebauung Beghinenstraße,<br />

südlich <strong>der</strong> Bahnlinie und westlich<br />

des Frasselter Weges,<br />

Grünland (leicht eingetieft) und Ackerflächen/Grünland<br />

Randbereich, direkt im Anschluss an die<br />

bestehende Ortslage und Siedlungskörper<br />

6. ID 8242 0,64 in <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>, westlich des<br />

Ortskernes, südlich In <strong>der</strong> Hand gelegene<br />

Brachfläche mit Gehölzen<br />

durch Bebauungsplan gesichert<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 82


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

7. ID 15599 1,94 randlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>, südlich<br />

<strong>der</strong> Bahnlinie und Elsendeich gelegene<br />

Ackerfläche, landwirtschaftliche Hofanlage<br />

mit Grünland<br />

Neues<br />

Wohngebiet<br />

durch Bebauungsplan gesichert<br />

8. ID 15600 0,65 in <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>, nördlich <strong>der</strong><br />

Bahnlinie und südlich <strong>der</strong> Alten Bahn gelegene<br />

Fläche mit Gärten und Weideland<br />

(weitestgehend Gartenteile <strong>der</strong> Bebauung<br />

südlich <strong>der</strong> Alten Bahn)<br />

durch Bebauungsplan gesichert<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Nütterden<br />

9. ID 7919 2,31 in <strong>der</strong> Ortslage Nütterden nördlich <strong>der</strong> Römerstraße<br />

gelegen, Acker und aufgegebener<br />

Sportplatz<br />

durch Bebauungsplan gesichert<br />

10. ID 7292 1,25 in <strong>der</strong> Ortslage Nütterden, zwischen B 9<br />

(Dorfstraße) und Mühlenweg gelegen,<br />

Acker und Gärten<br />

durch Bebauungsplan gesichert<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 84


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

11. ID 7601 0,54<br />

in <strong>der</strong> Ortslage Nütterden südlich <strong>der</strong> B 9<br />

(Dorfstraße) und nördlich <strong>der</strong> Schulstraße<br />

gelegen, Grünland<br />

durch Bebauungsplan gesichert<br />

12. ID 14960 1,91<br />

in <strong>der</strong> Ortslage Nütterden nördlich <strong>der</strong> Römerstraße<br />

gelegen, Ackerflächen<br />

innerörtliche Lage<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

13. ID 14961 0,9 in <strong>der</strong> Ortslage Nütterden, zwischen B 9<br />

(Dorfstraße) im Norden, <strong>der</strong> Wohnbebauung<br />

nordöstlich <strong>der</strong> Bomshofstraße und<br />

nördlich <strong>der</strong> Schulstraße gelegen, Ackerflächen<br />

innerörtliche Lage<br />

14. ID 14962 0,25<br />

in <strong>der</strong> Ortslage Nütterden südlich <strong>der</strong> B 9<br />

(Dorfstraße) und nördlich <strong>der</strong> Schulstraße<br />

gelegen, von Wohnbebauung umgeben,<br />

Grünland<br />

durch Bebauungsplan gesichert<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

15. 1,41 nicht gemeldete Reserveflächen Wohnbaupotenziale<br />

Wohnbaufläche „Zum<br />

Hallenbad“<br />

bislang nur im Flächennutzungsplan<br />

gesichert<br />

16. ID 24562 0,37 Innerörtliche Lage im Bereich Alert-von-<br />

Eyl-Straße<br />

bislang nur im Flächennutzungsplan<br />

gesichert (36. FNP-Än<strong>der</strong>ung)<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Die obige Aufstellung zeigt, dass nahezu sämtliche Reserveflächen entwe<strong>der</strong> durch die verbindliche<br />

Bauleitplanung (Bebauungsplan) bereits zu Wohnbauzwecken gesichert sind o<strong>der</strong><br />

als innerörtliche Flächen keine sinnvolle Tauschoption darstellen. Lediglich die Fläche ID<br />

8241 (Frasselter Weg) liegt in einem Randbereich. Allerdings macht auch hier ein Flächentausch<br />

keinen Sinn, weil die vorgenannte Fläche unmittelbar an den neu darzustellenden<br />

Bereich Wohnbauflächen im TG 20, entsprechend ca. 1,42 ha bis zum Frasselter Weg, angrenzt.<br />

In den übrigen Ortsteilen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> wurden ausschließlich Wohnbaupotentiale<br />

in Form von Baulücken festgestellt. Diese scheiden für einen Flächentausch<br />

aus.<br />

Durch die Darstellungsän<strong>der</strong>ung von Wohnbauflächen in Son<strong>der</strong>gebiet (SO) Wohnmobilstellplatz<br />

im TG 11 im Bereich des ehemaligen Hallenbads und <strong>der</strong> Darstellung von Wohnbauflächen<br />

im Anschluss an die bereits bestehenden Wohnbauflächen östlich <strong>der</strong> Wohnbebauung<br />

Beghinenweg bis zum Frasselter Weg im TG 20 wird i.S. des Flächentausches auch<br />

<strong>der</strong> „Verstoß“ gegen das im Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) in Kapitel 1.1 formulierte Ziel<br />

„Die Kommunen sollen ihre Siedlungsentwicklung innerhalb <strong>der</strong> dargestellten Siedlungsbereiche<br />

vollziehen und dabei die gemeindliche Siedlungstätigkeit auf Siedlungsschwerpunkte<br />

ausrichten.“ bereinigt bzw. geheilt. Die wohnbauliche Siedlungsentwicklung im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong><br />

erfolgt nach <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung auf Grundlage des Ziels Allgemeiner Siedlungsbereich<br />

(ASB). Die Darstellung SO Wohnmobilstellplatz im TG 11 ist trotz Bauflächendarstellung von<br />

Charakter her als „Freiflächenplanung“ zu verstehen.<br />

Grundsätzlich ergibt sich <strong>der</strong> Zuwachs an Wohnbauflächen im TG 20 beim Vergleich bestehende<br />

Darstellungen / neue Darstellungen vordringlich auch durch die Rücknahme von sonstigen<br />

überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraßen sowie <strong>der</strong> Darstellung von Wohnbauflächen<br />

(Bereiche Beghinenstraße / nördlich Katharinenstraße) aufgrund des vorgefundenen<br />

Bestandes.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 20 8,84<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Galgensteeg, geplante Straße<br />

südlich <strong>der</strong> Bahnlinie,<br />

geplante Straße östlich <strong>der</strong><br />

Wohnbaufläche)<br />

Wohnbauflächen<br />

1,03 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Galgensteeg)<br />

3,99 Wohnbauflächen (Zuwachs<br />

südlich Bahnlinie, bis zum<br />

Frasselter Weg, Bestandsübernahme<br />

Wohnbebauung<br />

östlich <strong>der</strong> Katharinenstraße)<br />

0,17 -0,86<br />

6,76 2,77<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,88 -0,88<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

2,94 Flächen für Gemeinbedarf 1,91 -1,03<br />

Schule<br />

Schule<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.21 Teilgeltungsbereich KR 21 (Thema Darstellung von Wasserflächen)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 21 befindet sich in <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong> im Bereich <strong>der</strong><br />

Moorwässerung, im Süden entlang des Weges Schwarze Steege bis zur Bruchschen Straße<br />

und im Norden entlang <strong>der</strong> <strong>Kranenburg</strong>er Straße bis zur Großen Wässerung und umfasst ca.<br />

1,61 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,60 ha)<br />

Naturschutzgebiet „Düffel-Kellener Altrhein und Flussmarschen“ und Vogelschutzgebiet „Unterer<br />

Nie<strong>der</strong>rhein“ für die nördlichen Teilbereiche ab Bruchsche Straße gemäß § 5 Abs. 4<br />

BauGB i.V.m. mit EU-Recht und BNatSchG /LG NRW als Nachrichtliche Übernahme<br />

Wasserflächen (sonstiges Gewässer: Steinwässerung) sowie Flächen für die Wasserwirtschaft,<br />

den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 6 BBauG sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG / LWG NRW (ca. 0,01 ha) als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Anbauverbotszone entlang <strong>der</strong> B 504 (20 m) gemäß 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. FStrG (20 m )<br />

Realnutzungen o.M.<br />

KR 21<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Gewässerlauf (Moorwässerung, Krebbersgraben) westlich <strong>der</strong> Schwarzen Steege sowie <strong>der</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong>er Straße (B 504)<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB (ca. 0,0 ha)<br />

Naturschutzgebiet „Düffel-Kellener Altrhein und Flussmarschen“ und Vogelschutzgebiet „Unterer<br />

Nie<strong>der</strong>rhein“ für die nördlichen Teilbereiche ab Bruchsche Straße gemäß § 5 Abs. 4<br />

BauGB i.V.m. mit EU-Recht und BNatSchG /LG NRW als Nachrichtliche Übernahme<br />

Wasserflächen (sonstige Gewässer: Moorwässerung, Krebbersgraben) sowie Flächen für die<br />

Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses gemäß §<br />

5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG / LWG NRW (ca. 1,54 ha) als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Anbauverbotszone entlang <strong>der</strong> B 504 (20 m) gemäß 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. FStrG (20 m )<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Än<strong>der</strong>ung dient <strong>der</strong> Aufnahme eines größeren Wasserlaufes (sonstigen Gewässers nach<br />

LWG NRW) als Nachrichtliche Übernahme in den Flächennutzungsplan. Dieses sonstige<br />

Gewässer war im Ursprungs-Flächennutzungsplan und entsprechend auch in <strong>der</strong> Fassung<br />

<strong>der</strong> Neubekanntmachung des digitalen Flächennutzungsplanes als Gewässer nicht enthalten.<br />

Weiterhin erfolgt die Klarstellung, dass keine Verbindung zwischen dem <strong>Kranenburg</strong>er<br />

Bach/Steinwässerung und <strong>der</strong> Moorwässerung besteht. Die Moorwässerung ist kein berichtspflichtiges<br />

Gewässer i.S. <strong>der</strong> EU-Wasserrahmenrichtlinie (vgl. hierzu Umsetzungsfahrplan<br />

in <strong>der</strong> Regionalen Kooperation Kleve-Landesgrenze für die Planungseinheit<br />

PE_DEL_1600 im Verbandsgebiet des Deichverbandes Kleve-Landesgrenze).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

KR 21 1,61<br />

Wasserflächen (hier Moorwässerung,<br />

Krebbersgraben)<br />

0,01 Wasserflächen (hier Moorwässerung,<br />

Krebbersgraben<br />

1,54 1,53<br />

Flächen für die Landwirtschaft<br />

1,60 Flächen für die Landwirtschaft<br />

0,07 -1,53<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Nütterden<br />

Im Folgenden werden alle Teilgeltungsbereiche im Ortsteil Nütterden beschrieben. Sie sind<br />

in den Blattnummern jeweils 1 bis 5 (bestehende Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen,<br />

Kennzeichnungen / neue Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen)<br />

dargestellt.<br />

4.3.1 Teilgeltungsbereich ND 1 (Thema Anpassung Flächen für die Landwirtschaft,<br />

Wald, Wasserflächen)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 1 befindet sich im Ortsteil Nütterden, westlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

innerhalb des <strong>Kranenburg</strong>er Bruches (NATURA 2000-Gebiet (FFH) und NSG) und<br />

umfasst ca. 79,58 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Wasserflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung<br />

des Wasserabflusses gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BBauG (ehemalige Abgrabung ca.<br />

13,50 ha) und Wasserflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz<br />

und die Regelung des Wasserabflusses (hier Moorwässerung als sonstiges Gewässer<br />

ca. 0,53 ha) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BBauG sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG/LWG<br />

NRW als Nachrichtliche Übernahmen insgesamt ca. 14,03 ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 13,13 ha)<br />

Flächen für die Forstwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 52,42 ha)<br />

Umgrenzung von Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet<br />

sind (in Anlehnung an § 5 Abs. 3 BauGB (Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen und Altstandorte,<br />

ca. 11,40 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Nie<strong>der</strong>ungsbereich des <strong>Kranenburg</strong>er Bruches mit Gräben, <strong>der</strong> Moorwässerung, einem<br />

ehemaligen Abgrabungsgewässer und Vernässungsbereich, vereinzelt Baum- / Gehölzreihen<br />

und Wald (z.T. Auwald) i.S. des LFoG NRW<br />

ND 1<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wasserflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung<br />

des Wasserabflusses gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m.<br />

WHG, LWG NRW als Nachrichtliche Übernahme (hier zwei flächige Gewässer 7,23 ha und<br />

0,89 ha insgesamt ca. 8,12 ha sowie Moorwässerung als sonstiges Gewässer ca. 0,53<br />

ha) insgesamt 8,65 ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 58,29 ha)<br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 12,64 ha)<br />

Umgrenzung von Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet<br />

sind (in Anlehnung an § 5 Abs. 3 BauGB (Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen und Altstandorte,<br />

ca. 11,40 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Dazu wurden Stellungnahmen beim Landesbetrieb Wald und Holz sowie beim NABU (E-Mail<br />

Forst 25.07.2011 bzw. NABU vom 19.07.2011) eingeholt. Diese wurden verglichen und mittels<br />

Luftbild überprüft. Eine flächige Aufforstung, wie bisher vorgesehen, würde nach heutigen<br />

Erkenntnissen dem Ziel des Erhalts des <strong>Kranenburg</strong>er Bruches und dem Schutzzweck<br />

des FFH-Gebiets und NSG <strong>Kranenburg</strong>er Bruch wi<strong>der</strong>sprechen. Daraus ergeben sich die<br />

Darstellungen Flächen für Wald (im Vergleich zur bisherigen Darstellung drastische Reduzierung),<br />

Flächen für die Landwirtschaft und Wasserflächen (sonstige Gewässer und flächige<br />

Gewässer). Das westliche Gewässer wurde auf Grundlage des Luftbildes digitalisiert, da es<br />

noch nicht Bestandteil <strong>der</strong> digitalen DGK 5 ist. Das östliche Gewässer wurde gemäß Datenbestand<br />

<strong>der</strong> digitalen DGK 5 übernommen. Gehölzflächen, die kleiner <strong>der</strong> Darstellungsschwelle<br />

von 2.000 m² ausfielen, wurden nicht mittels Flächen für Wald dargestellt. Gleiches<br />

gilt für vernässte Bereiche.<br />

Der geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP) stellt als zeichnerische Ziele zwischen <strong>der</strong> B<br />

504 und dem GIB (Nütterden) nördlich <strong>der</strong> Bahnlinie und entlang <strong>der</strong> B 9 einen bandartigen<br />

Waldbereich dar. Es besteht vor allem nördlich <strong>der</strong> B 9 eine Überlagerung mit dem Bereich<br />

für den Schutz <strong>der</strong> Natur, <strong>der</strong> ansonsten mit dem Ziel Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />

sowie Wasserflächen (ehemaliges Abgrabungsgewässer) überlagert wird.<br />

Im <strong>Kranenburg</strong>er Bruch befinden sich insbeson<strong>der</strong>e entlang <strong>der</strong> Gräben bandartige Gehölzstrukturen,<br />

die jedoch nicht unbedingt als Wald i.S. des LFoG NRW einzustufen sind. Aus<br />

diesem Grund wurde die oben erwähnte Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz<br />

sowie dem NABU durchgeführt. Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen sind im weiteren Sinne als Anpassungen<br />

an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB zu verstehen, auch<br />

wenn die im FNP getroffenen Darstellungen zu Flächen für Wald nicht 1 : 1 mit dem Waldbereich<br />

des Regionalplanes übereinstimmen.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ND 1 79,58<br />

Flächen für die Forstwirtschaft 52,42 Flächen für Wald 12,64 -39,78<br />

Wasserflächen (Moorwässerung,<br />

Abgrabungsgewässer)<br />

14,03 Wasserflächen (Moorwässerung,<br />

Abgrabungsgewässer<br />

und Teich gemäß Bestand<br />

und Luftbildabgrenzung)<br />

8,65 -5,38<br />

Flächen für die Landwirtschaft 13,13 Fläche für die Landwirtschaft 58,29 45,16<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.2 Teilgeltungsbereich ND 2 (Thema Darstellung Flächen für Wald )<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 2 befindet sich im Ortsteil Nütterden, westlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

zwischen <strong>der</strong> B 9 und <strong>der</strong> Bahntrasse in Höhe des Abgrabungsgewässers im <strong>Kranenburg</strong>er<br />

Bruch und umfasst ca. 0,49 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,49 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

sukzessiv entstandener Laub-Wald i.S. des LFoG NRW, Schotthei<strong>der</strong> Graben im Osten angrenzend<br />

ND 2<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 0,49 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellungsän<strong>der</strong>ung von Flächen für die Landwirtschaft<br />

in Flächen für Wald neben <strong>der</strong> Bestandsanpassung auch im Sinne von § 1 Abs. 4<br />

BauGB als Anpassung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung zu verstehen ist, da <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltende<br />

Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) hier einen Waldbereich darstellt.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ND 2 0,49 Flächen für die Landwirtschaft 0,49 -0,49<br />

Flächen für Wald 0,49 0,49<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.3 Teilgeltungsbereich ND 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 3 befindet sich im Ortsteil Nütterden, westlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

südlich <strong>der</strong> Bahnstrecke, beidseits des Schotthei<strong>der</strong> Grabens nördlich Tütthees und<br />

umfasst ca. 0,95 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,95 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Laubwald) i.S. des LFoG, Stillgewässer und queren<strong>der</strong> Schotthei<strong>der</strong> Graben<br />

ND 3<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 0,95 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) zeigt als Ziel Allgemeiner Freiraumund<br />

Agrarbereich in Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung. Die Darstellung Flächen für Wald entspricht dem Ziel 2 des Kapitels 2.3 des<br />

Regionalplanes (Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ND 3 0,95 Flächen für die Landwirtschaft 0,95 - 0,95<br />

Flächen für Wald 0,95 0,95<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.4 Teilgeltungsbereich ND 4 (Thema Erweiterung <strong>der</strong> Gewerblichen Bauflächen,<br />

Darstellungskorrektur Abgrenzung Flächen für die Ver- und Entsorgung Regenklärbecken<br />

und Umspannwerk<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 4 befindet sich im Ortsteil Nütterden, am südwestlichen Siedlungsrand,<br />

am westlichen und nördlichen Rand des Gewerbegebietes „Im Hammereisen“,<br />

südlich <strong>der</strong> Dorfstraße (B 9) und umfasst ca. 2,00 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Die bisherigen Darstellungen beruhen u.a. auf <strong>der</strong> 11. FNP-Än<strong>der</strong>ung.<br />

Gewerbliche Bauflächen mit dem Symbol Umspannwerk gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 4<br />

BBauG/BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO (ca. 1,62 ha)<br />

Flächen für die Ver- und Entsorgung Regenklärbecken gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB (ca.<br />

0,03 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,35 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Lagerflächen im Westen des Gewerbegebietes „Im Hammereisen“, geringfügig landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen südlich des Regenklärbeckens, südlich <strong>der</strong> B 9 Dorfstraße Gewerbebetrieb<br />

und Umspannwerk<br />

ND 4<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gewerbliche Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO (ca.<br />

1,46 ha)<br />

Flächen für Ver- und Entsorgung Umspannwerk gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB (ca. 0,53 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,01 ha)<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme (Abgrenzung angepasst gemäß § 29 Abs. 4 LG NRW)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen sowie auf Grundlage<br />

des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 26 a 3. Än<strong>der</strong>ung – Gewerbegebiet Nütterden<br />

- vorgenommen.<br />

Außerhalb <strong>der</strong> bisherigen Gewerblichen Bauflächen werden weitere als Flächen für die<br />

Landwirtschaft dargestellte Flächen als Lagerflächen gewerblich genutzt. Diese Flächen sind<br />

Teil <strong>der</strong> gewerblichen Baugrundstücke im Gewerbegebiet Nütterden. Analog zu den im Bebauungsplan<br />

Nr. 26 a 3. Än<strong>der</strong>ung – Gewerbegebiet Nütterden – getroffenen Festsetzungen<br />

wird die Gewerbliche Baufläche entsprechend <strong>der</strong> tatsächlichen Nutzungsausdehnung angepasst.<br />

Auf die Übernahme <strong>der</strong> im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünfläche<br />

(ohne Zweckbestimmung) mit Überlagerung Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und<br />

für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern<br />

wird aufgrund <strong>der</strong> Kleinflächigkeit i.V.m. mit dem Maßstab des Flächennutzungsplanes<br />

verzichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Än<strong>der</strong>ung keine Auswirkungen auf Flächen<br />

hat, die gemäß <strong>der</strong> LANUV als sogenanntes BK-Biotop (BK-4202-020 Grünland-<br />

Kleingehölz-Komplex „In <strong>der</strong> Siep nördlich Schwarzwasser“ abgegrenzt sind.<br />

BK-4202-020<br />

Grünland-Kleingehölz-Komplex<br />

"In <strong>der</strong> Siep" nördlich<br />

Schwarzwasser<br />

Die Kartierung für die BK-Biotope erfolgte auf <strong>der</strong> TK 25 und berücksichtigt entsprechend bei<br />

Übertrag auf die DGK 5 keine Flurstücksgrenzen. Die Kartierung stammt gemäß dem LINFOS-<br />

Objektreport im Übrigen von 1988 bzw. 1995. Bei Betrachtung des Luftbildes wird weiterhin deutlich,<br />

dass die gemäß BK-Biotop zu schützende Gehölzfläche sich nicht auf die Erweiterungsfläche<br />

<strong>der</strong> Gewerblichen Baufläche bezieht (Flurstück 323), son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> kompakte Gehölzbestand erst<br />

im Bereich des westlich anschließenden Flurstücks 151 beginnt.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Das Umspannwerk war bislang nur innerhalb <strong>der</strong> Gewerblichen Bauflächen als Symbol, jedoch<br />

nicht lagegerecht dargestellt. Das Umspannwerk wird neu als Flächen für Ver- und<br />

Entsorgung Umspannwerk lagegerecht dargestellt.<br />

Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets wird gemäß § 29 Abs. 4 LG NRW an die Darstellung<br />

<strong>der</strong> Gewerblichen Bauflächen angepasst. Da <strong>der</strong> rechtskräftige Bebauungsplan Nr.<br />

26 a 3. Än<strong>der</strong>ung – Gewerbegebiet Nütterden – unter Beteiligung des Kreises Kleve (Unteren<br />

Landschaftsbehörde) zustande gekommen ist und <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Landschaftsplanung im<br />

Beteiligungsverfahren zum genannten Bebauungsplan <strong>der</strong> Planung innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

nicht wi<strong>der</strong>sprochen hat, ist davon auszugehen, das die Festsetzung<br />

des Landschaftsplanes bezogen auf das Landschaftsschutzgebiet bei Rechtskraft des Bebauungsplanes<br />

automatisch zurückgetreten ist. Im Zuge <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfolgt entsprechend<br />

eine Anpassung <strong>der</strong> Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets als Nachrichtliche<br />

Übernahme.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

ND 4 2,00<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,35 Flächen für die Landwirtschaft 0,01 -0,34<br />

Flächen für die Ver- und Entsorgung<br />

0,03 0,00 -0,03<br />

Regenklärbecken<br />

Gewerbliche Bauflächen mit<br />

Symbol Umspannwerk<br />

1,62 Gewerbliche Bauflächen 1,46 -0,16<br />

Flächen für Ver- und Entsorgung<br />

0,53 0,53<br />

Umspannwerk<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.5 Teilgeltungsbereich ND 5 (Thema Darstellung Gewerbliche Bauflächen, Wohnbauflächen,<br />

Streichung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 5 befindet sich im Ortsteil Nütterden, westlich <strong>der</strong> Bomshofstraße,<br />

südlich <strong>der</strong> B 9 (Dorfstraße) sowie beidseits des Jacobsweges und umfasst ca. 7,67 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Die bisherigen Darstellungen beruhen z.T. auf <strong>der</strong> 15. FNP-Än<strong>der</strong>ung, wie sie im Folgenden<br />

unten abgebildet ist.<br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 3,52<br />

ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 2,82 ha)<br />

Flächen für Maßnahmen zur Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB (ca. 1,33 ha)<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Digitalisierung des Flächennutzungsplanes für die Neubekanntmachung wurde<br />

die 15. FNP-Än<strong>der</strong>ung bezogen auf die „T-Fläche“ so „interpretiert“, dass die Darstellung „T-<br />

Fläche“ eine eigenständige Darstellung ohne Kombination Flächen für die Landwirtschaft ist.<br />

Die obige Planzeichenerklärung gilt sowohl für die bestehenden Darstellungen als auch für<br />

die neue Darstellung. Dabei weisen die Darstellung Fläche für die Landwirtschaft und die<br />

Darstellung „T-Fläche“ die gleiche Farbgebung auf. Aufgrund <strong>der</strong> „streifen-/bandartigen“ Aus-<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

bildung <strong>der</strong> T-Fläche war es augenscheinlich schon 1994/1995 unter Berücksichtigung des<br />

Darstellungsmaßstabes nicht möglich die Signatur <strong>der</strong> „Ts“ innerhalb <strong>der</strong> Umgrenzung<br />

zeichnerisch unterzubringen, sodass die T-Signatur durch Symbol hilfsweise zugeordnet ist.<br />

Ob tatsächlich eine Überlagerung mit Flächen für die Landwirtschaft angedacht war, bleibt<br />

fraglich.<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Gewerbliche Nutzungen westlich des Jacobsweges südlich <strong>der</strong> B 9 ohne Grünstreifen, gewerbliche<br />

Nutzungen westlich und nördlich des Weges Lambeer ohne Grünstreifen, Wohnbebauung<br />

entlang <strong>der</strong> westlichen Seite <strong>der</strong> Bomshofstraße sowie im Anschluss Garten- und<br />

Wiesen-/Rasenflächen, Wohnbebauung östlich des Jacobsweges<br />

ND 5<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO in Überlagerung<br />

mit <strong>der</strong> Satzung nach § 34 BauGB (ca. 3,80 ha) westlich <strong>der</strong> Bomshofstraße und im<br />

Bereich Jacobsweg sowie östlich des Jacobsweges<br />

Gewerbliche Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO (ca.<br />

1,34 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 2,53 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Die zu streichenden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft als eigenständige Darstellung (ohne Überlagerung mit Grünflächen<br />

o<strong>der</strong> Flächen für die Landwirtschaft) sind lediglich 10 m breit und somit <strong>der</strong>art kleinteilig,<br />

dass die Flächen im Originalmaßstab des Flächennutzungsplanes (1 : 15.000; die Teilgeltungsbereiche<br />

<strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung wurden zur Verdeutlichung auf den Maßstab 1 :<br />

5.000 vergrößert) nicht mehr erkennbar sind. Insofern soll die Streichung zugunsten <strong>der</strong> Dar-<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

stellung gewerbliche Bauflächen lediglich aus Darstellungsgründen bzw. eindeutiger Erkennbarkeit<br />

<strong>der</strong> Darstellung erfolgen. Der zugehörige rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27 –<br />

Gewerbegebiet Nütterden 2- setzt dort Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Natur und Landschaft i.V.m. mit einer textlichen Festsetzung zur Anpflanzung<br />

von Bäumen verbindlich fest, unabhängig davon ob die „T-Fläche“ als selbständige<br />

Festsetzung o<strong>der</strong> als Teil des Gewerbegebiets zu interpretieren ist. Eine Überlagerung<br />

<strong>der</strong> festgesetzten T-Fläche mit Flächen für die Landwirtschaft ist dem Bebauungsplan definitiv<br />

nicht zu entnehmen.<br />

.<br />

Bebauungsplan Nr. 27 Gewerbegebiet Nütterden 2<br />

Diese Festsetzung im Zuge <strong>der</strong> Satzung des Bebauungsplanes bleibt trotz Streichung <strong>der</strong><br />

Darstellung im Flächennutzungsplan als für je<strong>der</strong>mann verbindliche Festlegung mit <strong>der</strong><br />

Pflanzmaßnahme bestehen. Die Verpflichtung wird bauordnungsrechtlich verfolgt und zudem<br />

dinglich gesichert. Die Streichung <strong>der</strong> sog. T-Fläche wi<strong>der</strong>spricht auch nicht den regionalplanerischen<br />

Zielen, da gemäß zeichnerischem Teil des Regionalplanes Düsseldorf (Blatt Kleve)<br />

für den Ortsteil Nütterden die Ziele GIB und ASB direkt aneinan<strong>der</strong> grenzen. Im Flächennutzungsplan<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> bleibt zwischen den Wohnbauflächen im Osten an<br />

<strong>der</strong> Bomshofstraße und den Gewerblichen Bauflächen ein Puffer durch die Darstellung Flächen<br />

für die Landwirtschaft ohne Än<strong>der</strong>ung bestehen. Dabei handelt es sich um die Gartenflächen<br />

<strong>der</strong> Wohnbebauung an <strong>der</strong> Bomshofstraße. Damit ist § 50 BImSchG, die Nutzungen<br />

verträglich zuzuordnen, zur Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen auf Ebene des<br />

FNPs zunächst genüge getan. Details zur immissionsschutzrechtlichen Verträglichkeit waren<br />

im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nachzuweisen.<br />

Die sog. „T-Fläche“ kann die Funktion einer Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen<br />

nicht übernehmen, da Intention <strong>der</strong> sog. „T-Fläche“ <strong>der</strong> Ausgleich von Eingriffen nach LG<br />

NRW ist. Im Bereich des Gewerbegebiets Nütterden stellt <strong>der</strong> Flächennutzungsplan nach<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Norden, Westen und Süden keine sog. „T-Flächen“ dar. Diese Festsetzung erfolgte nur auf<br />

<strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung im Bebauungsplan Nr. 27. Durch die Streichung<br />

<strong>der</strong> „T-Fläche“ im FNP wird lediglich die Darstellungssystematik des Flächennutzungsplanes<br />

vereinheitlicht.<br />

Insofern wurde die Darstellung <strong>der</strong> sog. „T-Flächen“ zugunsten <strong>der</strong> Gewerblichen Bauflächen<br />

gestrichen. Der Jacobsweg und die angrenzende bestehende Wohnbebauung wurden als<br />

Wohnbauflächen dargestellt. Auf die Verträglichkeit <strong>der</strong> Gewerblichen Nutzungen mit <strong>der</strong> real<br />

angrenzenden Wohnbebauung (§ 50 BImSchG) wird hingewiesen. Im Bebauungsplan Nr. 27<br />

wurde <strong>der</strong> Konflikt durch die Festsetzung eines Eingeschränkten Gewerbegebietes bzw. laut<br />

Wortlaut des Bebauungsplanes Nr. 27 „Überbaubare Flächen im Gewerbegebiet - nichtstörend“<br />

– gelöst. Diese Festsetzung bezieht sich sowohl auf die westlich an den Jacobsweg<br />

angrenzenden Bereiche als auch auf die westlich des Weges Lambeer angrenzenden Bereiche.<br />

Die Wohnbebauung entlang <strong>der</strong> Bomshofstraße und Römerstraße wird an die Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> rechtsgültigen Satzung nach § 34 BauGB angepasst.<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Nütterden § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

Zwischen Gewerblichen Bauflächen und Wohnbauflächen sind die Garten- und Wiesen-<br />

/Rasenflächen weiterhin unter Berücksichtigung des § 34 BauGB-Satzungsbereiches als<br />

Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. In Verbindung mit <strong>der</strong> Festsetzung von „Eingeschränkten<br />

Gewerbegebieten“ angrenzend dürfte damit § 50 BImSchG genüge getan sein.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

ND 5 7,67<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 2,82 Flächen für die Landwirtschaft 2,53 -0,29<br />

Flächen für Maßnahmen zum 1,33 -1,33<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft<br />

Wohnbauflächen 3,52 Wohnbauflächen (Anpassung<br />

an § 34 BauGB Satzung und<br />

Bestand)<br />

3,80 0,28<br />

Gewerbliche Bauflächen 1,34 1,34<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.6 Teilgeltungsbereich ND 6 (Thema Darstellung Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 6 befindet sich im Ortsteil Nütterden, südlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

östlich <strong>der</strong> Spechtbaumstraße, südwestlich des „Wolfsberges“ und umfasst ca.<br />

3,17 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong> die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung von Abwasser o<strong>der</strong><br />

festen Abfallstoffen – hier Brunnen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BBauG (ca. 0,18 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 2,99 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Laub-, Mischwald) i.S. des LFoG, aufgegebene Brunnenanlagen<br />

ND 6<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 3,17 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Die Brunnen wurden aufgegeben und es besteht auch kein Bedarf mehr zur Vorhaltung einer<br />

Versorgungsfläche für Brunnen bzw. die Trinkwasserversorgung. Die tatsächliche Nutzung<br />

Wald i.S. des LFoG NRW wird in den Flächennutzungsplan als Darstellung anstatt Fläche für<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

die Landwirtschaft aufgenommen. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist aufgrund des realen<br />

Waldbestandes auch nicht mehr durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellungsän<strong>der</strong>ung<br />

von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für Wald neben <strong>der</strong> Bestandsanpassung<br />

auch im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB als Anpassung an die Ziele <strong>der</strong><br />

Raumordnung zu verstehen ist, da <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)<br />

hier einen Waldbereich darstellt.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ND 6 3,17<br />

Flächen für die Landwirtschaft 2,99 -2,99<br />

Flächen für Versorgungsanlagen<br />

o<strong>der</strong> die Verwertung o<strong>der</strong><br />

Beseitigung von Abwasser<br />

o<strong>der</strong> festen Abfallstoffen<br />

Brunnen<br />

0,18 -0,18<br />

Flächen für Wald 3,17 3,17<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.7 Teilgeltungsbereich ND 7 (Thema Streichung Abgrabung/Deponie, Darstellung<br />

Flächen für Wald und die Landwirtschaft, Anpassung Flächen für Gemeinbedarf<br />

und Zweckbestimmungen sowie Grünfläche<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 7 befindet sich im Ortsteil Nütterden, südlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

im Bereich des „Wolfsberges“, westlich <strong>der</strong> Wolfsbergstraße und umfasst ca.<br />

11,28 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche und Jugendheim gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 2,98 ha)<br />

Flächen für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong> die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung von Abwasser o<strong>der</strong> festen<br />

Abfallstoffen Mülldeponie gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BBauG in Überlagerung mit Flächen für<br />

Abgrabungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BBauG (ca. 2,04 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 6,26 ha)<br />

Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG,<br />

LG NRW als Nachrichtliche Übernahmen<br />

Umgrenzung von Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet<br />

sind (in Anlehnung an § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen und Altstandorte)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wolfsberg: eine von Waldstreifen und -flächen sowie Acker umgebene Sandgrube, innenliegende<br />

Weideflächen (Pferdehaltung mit Stallungen), Wolfsberg e.V. – Jugendtagungsstätte<br />

im Wald (Gebäude mit Tagungsstätten, Freizeiteinrichtungen und Übernachtungsmöglichkeiten,<br />

Sportplatz, Wald, Kapelle)<br />

ND 7<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche und Jugendtagungsstätte gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca.<br />

3,10 ha)<br />

Private Grünflächen Sportplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 0,90 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 1,78 ha)<br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 5,50 ha)<br />

Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG,<br />

LG NRW als Nachrichtliche Übernahmen<br />

Umgrenzung von Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet<br />

sind (in Anlehnung an § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen und Altstandorte)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Die Abgrabung ist abgeschlossen. Eine Nutzung als Mülldeponie bestand nie und ist auch<br />

nicht für den Standort geplant. Es ergibt sich auch kein Anpassungsbedarf gemäß § 1 Abs. 4<br />

BauGB an entsprechende Ziele <strong>der</strong> Raumordnung, da <strong>der</strong> Regionalplan keine Abfalldeponie<br />

o<strong>der</strong> Abgrabung als Ziel darstellt, son<strong>der</strong>n Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung<br />

Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Für die<br />

ehemalige Abgrabung wurden nach Abgleich des Luftbildes Flächen für Wald und Flächen<br />

für die Landwirtschaft dargestellt. Die Kennzeichnung (Altstandort) beruht auf den Angaben<br />

<strong>der</strong> Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve im Rahmen <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />

des FNPs.<br />

Der Wolfsberg, in Nutzung durch die Jugendtagungsstätte, wurde in <strong>der</strong> tatsächlichen Abgrenzung<br />

als Flächen für Gemeinbedarf mit den entsprechenden Zweckbestimmungen Kirche<br />

(ohne Än<strong>der</strong>ung) und Jugendtagungsstätte dargestellt. Die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen<br />

an sich war bereits im ursprünglichen Flächennutzungsplan enthalten und ist<br />

aufgrund des vielfältigen Gebäudebestandes auch planerisch gerechtfertigt. Die Nutzung<br />

Jugendheim ist im Bereich des Wolfsbergs nicht vorhanden gewesen und wird auch langfristig<br />

dort nicht benötigt.<br />

Weiterhin wurden südlich <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche weitere Waldflächen aufgenommen sowie<br />

<strong>der</strong> zur Jugendtagungsstätte zugehörige Sportplatz als private Grünfläche aufgenommen.<br />

Trotz Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf sind die getroffenen Darstellungen im<br />

Großen und Ganzen aus dem regionalplanerische Ziel Waldbereich entwickelt.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

ND 7 11,28<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für Versorgungsanlagen<br />

2,04 -2,04<br />

o<strong>der</strong> die Verwertung o<strong>der</strong><br />

Beseitigung von Abwasser<br />

o<strong>der</strong> festen Abfallstoffen Mülldeponie<br />

in Überlagerung<br />

Abgrabungsflächen<br />

Flächen für die Landwirtschaft 6,26 Flächen für die Landwirtschaft 1,78 -4,48<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kirche und Jugendheim<br />

2,98 Flächen für Gemeinbedarf 3,10 0,12<br />

Kirche und Jugendtagungsstätte<br />

private Grünflächen Sportplatz 0,90 0,90<br />

Flächen für Wald 5,50 5,50<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.8 Teilgeltungsbereich ND 8 (Thema Darstellung Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 8 befindet sich im Ortsteil Nütterden, südlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

südlich <strong>der</strong> Römer Straße im Bereich des „Hingstberg“ und umfasst ca. 8,11 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong> die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung von Abwasser o<strong>der</strong> festen<br />

Abfallstoffen Mülldeponie gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BBauG in Überlagerung mit Flächen für<br />

Abgrabungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BBauG (ca. 3,90 ha)<br />

als sonstige Darstellungen (ohne Angabe von Rechtsgrundlage gemäß Ursprungsflächennutzungsplan/<br />

Neubekanntmachung) Erschließungsstraße zur Mülldeponie (ca. 0,33 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 3,88 ha)<br />

Naturschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Umgrenzung von Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet<br />

sind (in Anlehnung an § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen und Altstandorte)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

(Sukzessions-) Wald i.S. des LFoG, ehemalige Sandgrube mit einem Waldstreifen umgeben<br />

ND 8<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,25 ha)<br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 7,86 ha)<br />

Naturschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Umgrenzung von Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet<br />

sind (in Anlehnung an § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen und Altstandorte)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Eine Nutzung als Mülldeponie erfolgte nicht und ist auch nicht für den Standort geplant. Es<br />

ergibt sich auch kein Anpassungsbedarf gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an entsprechende Ziele<br />

<strong>der</strong> Raumordnung, da <strong>der</strong> Regionalplan keine Abfalldeponie o<strong>der</strong> Abgrabung als Ziel darstellt,<br />

son<strong>der</strong>n Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit rahmenden Waldbereichen in<br />

Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Die<br />

Abgrabung ist abgeschlossen und die Fläche bis auf die ehemalige Zufahrt i.S. des LFoGs<br />

bewaldet. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist aufgrund des realen Waldbestandes auch<br />

nicht möglich. Aus diesen Gründen wird die heutige weitestgehend vorhandene Nutzung<br />

Wald dargestellt bzw. für die ehemalige Zufahrt Flächen für die Landwirtschaft. Aufgrund <strong>der</strong><br />

Laufzeit des Regionalplanes haben sich im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich Waldflächen<br />

entwickelt. Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung<br />

Wald lässt sich nicht ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes<br />

entspricht (Wald vermehren). Weiterhin lässt sich mit <strong>der</strong> getroffenen Darstellung<br />

Wald kein Verstoß gegen die Festsetzung des Landschaftsplanes des Kreises Kleve<br />

(Reichswald Nr. 6) – hier NSG „Hingstberg“ ableiten, die Alternative zur Darstellung Wald<br />

wäre Fläche für die Landschaft, die <strong>der</strong> tatsächlichen Nutzung und den Festsetzungen des<br />

Landschaftsplanes weniger entsprechend würde. Eine Kombination <strong>der</strong> Darstellung Wald mit<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung nach § 5 Abs. 2 Nr. 10<br />

BauGB ist aufgrund <strong>der</strong> bereits abgeschlossenen Rekultivierung <strong>der</strong> Sandgrube nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

o<strong>der</strong> zweckmäßig. Die Darstellung Wald ist als Grundzug <strong>der</strong> Planung für die ehemalige<br />

Sandgrube ausreichend und angemessen.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

ND 8 8,11<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für Versorgungsanlagen<br />

3,90 -3,90<br />

o<strong>der</strong> die Verwertung o<strong>der</strong><br />

Beseitigung von Abwasser<br />

o<strong>der</strong> festen Abfallstoffen Mülldeponie<br />

in Überlagerung<br />

Abgrabungsflächen<br />

Flächen für die Landwirtschaft 3,88 Flächen für die Landwirtschaft 0,25 -3,63<br />

Erschließungsstraße zur Mülldeponie<br />

0,33 -0,33<br />

Flächen für Wald 7,86 7,86<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.9 Teilgeltungsbereiche ND 8a und 8 b (Rücknahme <strong>der</strong> sonstigen Darstellungen<br />

zu Staub, Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen <strong>der</strong> ehemals geplanten Mülldeponie<br />

Hingstberg)<br />

Die Teilgeltungsbereiche ND 8a und ND 8b befinden sich im Ortsteil Nütterden, südlich <strong>der</strong><br />

Ortslage Nütterden, beidseits <strong>der</strong> Römerstraße und bezieht sich auf die ehemalig geplante<br />

Deponie Hingstberg sowie die Wohnbebauung nördlich <strong>der</strong> Römerstraße. Eine Geltungsbereichsgröße<br />

wird nicht angegeben, da die Darstellungen eher schematischer Art waren.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Darstellung des Umfeldes <strong>der</strong> zu erwartenden Staub- und Geruchseinwirkung <strong>der</strong> Mülldeponie<br />

Hingstberg (schematisch als Kreis, <strong>der</strong> die ursprüngliche Abgrabung und geplante Deponie<br />

umfasste) sowie Darstellung <strong>der</strong> Anbauverbotszone (40 m) für die zu erwartenden Geräuschimmissionen<br />

<strong>der</strong> Mülldeponie Hingstberg (ohne Rechtsgrundlagen gemäß Ursprungsflächennutzungsplan<br />

und Neubekanntmachung)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

(Sukzessions-) Wald i.S. des LFoG, ehemalige Sandgrube mit einem Waldstreifen umgeben<br />

(vgl. ND 8), rückwärtige Gärten <strong>der</strong> Wohnbebauung Pastor-Siebers-Straße und Eickestall im<br />

Übergang zur Römer Straße (K 15) und Schwalbenweg, Teile <strong>der</strong> Römer Straße (K 5), landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen (in Erschließung begriffenes Wohngebiet nördlich <strong>der</strong> Römerstraße),<br />

landwirtschaftliches Nebengebäude südlich <strong>der</strong> Römerstraße<br />

ND 8a + b<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Ersatzlose Streichung <strong>der</strong> Darstellungen<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Die Deponie besteht nicht und ist auch dort nicht geplant, sodass entsprechende Darstellungen<br />

ohne die Ausgangsdarstellungen Deponie und Abgrabung keine Berechtigungsgrundlage<br />

(vgl. ND 8) mehr haben.<br />

Bilanz<br />

keine<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.10 Teilgeltungsbereich ND 9 (Thema Rücknahme Flächen für Abgrabungen)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 9 befindet sich im Ortsteil Nütterden, südlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

an <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Kleve, im Bereich des Hofberges und umfasst ca.<br />

0,90 ha).<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Abgrabungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BBauG in Überlagerung mit Flächen für<br />

die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,90 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Umgrenzung von Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet<br />

sind (in Anlehnung an § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen und Altstandorte)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wiesenflächen/Grünland/landwirtschaftliche Nutzung mit vereinzelten Gehölzen<br />

ND 9<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,90 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Umgrenzung von Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet<br />

sind (in Anlehnung an § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen und Altstandorte)<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Eine Abgrabung findet nicht mehr statt, die Flächen sind landwirtschaftlich genutzt. Es ergibt<br />

sich auch kein Anpassungsbedarf gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an entsprechende Ziele <strong>der</strong><br />

Raumordnung, da <strong>der</strong> Regionalplan keine Abgrabung als Ziel darstellt, son<strong>der</strong>n Allgemeiner<br />

Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ND 9<br />

0,90 Flächen für Abgrabungen in<br />

Überlagerung Flächen für die<br />

Landwirtschaft<br />

0,90 Flächen für die Landwirtschaft 0,90 0,00<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.11 Teilgeltungsbereich ND 10 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 10 befindet sich im Ortsteil Nütterden, südlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

an <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Kleve, im Bereich des Hofberges und umfasst<br />

ca. 0,55 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,55 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald i.S. des LFoG (Fichtenschonung mit randlichen älteren Laubgehölzen)<br />

ND 10<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 0,55 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet nach § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen, da<br />

dort eine Fichtenschonung mit randlichen älteren Laubgehölzen besteht. Der <strong>der</strong>zeit geltende<br />

Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) sieht das Ziel Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />

in Überlagerung mit Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung<br />

vor. Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald lässt sich<br />

nicht ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes entspricht<br />

(Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

ND 10 0,55<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,55 -0,55<br />

Flächen für Wald 0,55 0,55<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 113


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.12 Teilgeltungsbereich ND 11 (Thema Darstellung Wohnbauflächen (rechtskräftiger<br />

BP) und Anpassung an Satzungsbereich nach § 34 BauGB)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 11 befindet sich im Ortsteil Nütterden, südlich <strong>der</strong> Dorfstraße,<br />

zwischen Bomshofstraße und Mozartweg und umfasst ca. 2,10 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca.<br />

0,03 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a BauGB (ca. 2,07 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Nördlich <strong>der</strong> Dorfstraße Wohnbebauung Dorfstraße 28 a einschließlich Garten, landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen (Acker), Dorfstraße (B 9), südlich <strong>der</strong> Dorfstraße landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen (Ackerflächen), geringfügig Gärten <strong>der</strong> Wohnbebauung an <strong>der</strong> Bomshofstraße<br />

ND 11<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen (im Bereich Bomshofstraße gemäß rechtskräftiger Satzung nach § 34<br />

BauGB) nach § 5 Abs 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,54 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca.<br />

0,03 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a BauGB (ca. 1,53 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Wohnbebauung nördlich <strong>der</strong> Bomshofstraße erfolgt die Anpassung <strong>der</strong><br />

Wohnbauflächen im Übergang zu den Flächen für die Landwirtschaft (gemäß 34. FNP-<br />

Än<strong>der</strong>ung) an die Abgrenzung gemäß Satzung nach § 34 BauGB.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 114


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Nütterden § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

Nördlich <strong>der</strong> B 9 (Dorfstraße) als sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(ohne Än<strong>der</strong>ung) erfolgt analog <strong>der</strong> Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.<br />

17 – Mühlenweg III – die Än<strong>der</strong>ung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen<br />

bis einschließlich des bestehenden Fußweges zwischen Dorfstraße und Mühlenweg. Zusätzlich<br />

wird <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> bestehenden Wohnbebauung Dorfstraße 28 a (Flurstücke 27 und<br />

28) südwestlich des bestehenden Fußweges zwischen Dorfstraße und Mühlenweg in die<br />

Wohnbauflächen einbezogen, um dem Bestand Rechnung zu tragen.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

ND 11 2,10<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

In ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 2,07 Flächen für die Landwirtschaft 1,53 -0,54<br />

0,00 Wohnbauflächen 0,54 0,54<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

0,03 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

0,03 0,00<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 115


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.13 Teilgeltungsbereich ND 12 (Thema Aufnahme Symbol Kin<strong>der</strong>garten)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 12 befindet sich im Ortsteil Nütterden, zwischen Birkenweg,<br />

Schulstraße und Haselweg und umfasst ca. 0,16 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde bereits durch die 12. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,16<br />

ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Kin<strong>der</strong>garten (Integrative Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Lebensquelle“, Schulstraße 29)<br />

ND 12<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB mit Symbol Kin<strong>der</strong>garten gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 2 BauGB (ca. 0,16 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Da die Darstellung einer eigenständigen Fläche für Gemeinbedarf unterhalb <strong>der</strong> Darstellungsschwelle<br />

liegen würde, wird die Wohnbaufläche im Bereich <strong>der</strong> Integrativen Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

um ein Gemeinbedarfssymbol ergänzt, um die Gemeinbedarfsnutzung hervorzuheben.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

ND 12 0,16 Wohnbauflächen 0,16 Wohnbauflächen mit Symbol<br />

Kin<strong>der</strong>garten<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

0,16 0,00<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 116


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.14 Teilgeltungsbereich ND 13 (Thema Rücknahme Symbol Feuerwehr)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 13 befindet sich im Ortsteil Nütterden, westlich Van-Ackeren-<br />

Straße und umfasst ca. 0,04 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde bisher durch die 10. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Flächen für Gemeinbedarf Feuerwehr gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,04 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wohngebäude (freistehendes Einzelhaus) mit Garten und Nebenanlagen<br />

ND 13<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,04<br />

ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen werden aufgrund von Bestandsanpassungen vorgenommen.<br />

Eine Feuerwehreinrichtung besteht seit Jahren nicht mehr und kann aufgrund des freiste-<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 117


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

henden zu Wohnzwecken genutzten Einzelhauses dort auch nicht mehr bestehen. Ein Bedarf<br />

für eine Feuerwehreinrichtung ist an dieser Stelle in <strong>der</strong> Ortslage Nütterden auch nicht<br />

mehr gegeben.<br />

Die Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> ist eine "Freiwillige Feuerwehr". In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong> bestehen 2 Löschzüge und 5 Löschgruppen. Daneben wurde im Jahre 1998<br />

eine Jugendfeuerwehr gegründet. Zusätzlich hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> für die Aufgaben<br />

des Brandschutzes einen Brandschutztechniker bestellt. Für die Ortslage Nütterden bestehen<br />

am Beekscher Weg 3 Einrichtungen, die auch im Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong> als Flächen für den Gemeinbedarf Einrichtungen und Anlagen Feuerwehr dargestellt<br />

sind. Eine darüber hinaus gehende Flächensicherung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

ND 13 0,04<br />

Art<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Feuerwehr<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

0,04 -0,04<br />

Wohnbauflächen 0,04 0,04<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 118


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.15 Teilgeltungsbereich ND 14 (Thema Anpassung Abgrenzung Grünfläche Friedhof,<br />

Wohnbauflächen und sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 14 befindet sich im Ortsteil Nütterden, nördlich <strong>der</strong> <strong>der</strong> B 9,<br />

beidseits des Antoniusweges und umfasst ca. 0,95 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde vormals bereits in Teilen durch die 10. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,09<br />

ha) sowie überlagernd Symbol Parkplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG im Bereich <strong>der</strong><br />

Wohnbauflächen<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Dorfstraße) gemäß § 5 Abs. 2 Nr.<br />

3 BBauG (ca. 0,14 ha)<br />

Grünflächen Friedhof gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 0,46 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 8 BBauG (ca. 0,26 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

bestehende Wohnbebauung mit Gärten und großen Freiflächen westlich <strong>der</strong> Antoniusstraße<br />

und nördlich <strong>der</strong> Dorfstraße z.T. mit gewerblicher Nutzung, Dorfstraße (im Kreuzungsbereich<br />

mit <strong>der</strong> Antoniusstraße befindet sich eine Bushaltestelle mit Sitzgelegenheiten und ein Fußweg<br />

einschließlich Pflanzflächen (nördliche Straßenseite) und 9 öffentliche Stellplätze, Friedhof<br />

ND 14<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 119


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,11<br />

ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Dorfstraße) gemäß § 5 Abs. 2 Nr.<br />

3 BauGB (ca. 0,23 ha)<br />

Öffentliche Grünflächen Friedhof gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 0,61)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen dienen <strong>der</strong> Bestandsanpassung.<br />

Der Friedhof westlich <strong>der</strong> Antoniusstraße wird gemäß <strong>der</strong> tatsächlichen Nutzungsausdehnung<br />

dargestellt. Die Flächen für die Landwirtschaft entfallen. Südlich davon wird <strong>der</strong> zum<br />

Flurstück 163 gehörige mit Nebenanlagen bebaute Bereich in die Wohnbaufläche einbezogen.<br />

Auch hier entfällt die Darstellung Fläche für die Landwirtschaft. Der Satzungsbereich<br />

nach § 34 BauGB<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Nütterden § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

bezieht auch Flächen des Friedhofs ein. Eine Berücksichtigung als Wohnbaufläche erfolgt<br />

jedoch nicht, da – wie eingangs geschil<strong>der</strong>t - die tatsächliche Nutzungsausdehnung des<br />

Friedhofs als öffentliche Grünfläche gesichert werden soll.<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> Dorfstraße als sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrstraße<br />

wird entsprechend <strong>der</strong> tatsächlichen Nutzung angepasst (hier entfällt die Darstellung Wohnbaufläche).<br />

Das Symbol Parkplatz wird in die sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße<br />

einbezogen. Neben Bushaltestelle und Sitzgelegenheiten sowie Pflanzflächen<br />

nebst Fußweg befinden sich im Bereich <strong>der</strong> Einmündungssituation Dorfstraße/Antoniusstraße<br />

noch ca. 9 öffentliche Parkplätze.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

ND 14 0,95<br />

Art<br />

Wohnbauflächen mit Symbol<br />

Parkplatz<br />

Grünflächen Friedhof<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Dorfstraße)<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

0,09 Wohnbauflächen 0,11 0,02<br />

0,46 öffentliche Grünflächen Friedhof<br />

0,14 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Dorfstraße) mit Symbol Parkplatz<br />

0,61 0,15<br />

0,23 0,09<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,26 0,00 -0,26<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 120


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.16 Teilgeltungsbereich ND 15 (Thema Darstellung von Wald und Wohnbauflächen)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 15 befindet sich im Ortsteil Nütterden, am nördlichen Siedlungsrand,<br />

nördlich <strong>der</strong> Lindenstraße, zwischen Mühlenweiher und Haferkamp / An <strong>der</strong> Fährhütte<br />

und umfasst ca. 2,61 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Grünflächen Sportplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 2,61 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

ein bebautes Wohnbaugrundstück (erteilte Baugenehmigung nach § 34 BauGB) östlich des<br />

Haferkamps sowie eine verbleibende Baulücke (südlich davon entlang des Haferkamps weitere<br />

Wohngebäude), Wald i.S. des LFoG NRW (Feucht geprägter Laubwaldbestand mit querendem<br />

Graben)<br />

ND 15<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,18<br />

ha)<br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr.9 b BauGB (ca. 2,43 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen dienen <strong>der</strong> Bestandsanpassung. Aufgrund einer erteilten Baugenehmigung<br />

dehnt sich die Wohnbebauung bis zum nördlichen Teil des Haferkamps (bis zu<br />

den zur Sportanlage zugehörigen Gebäuden südlich <strong>der</strong> Bahnanlage) aus. Zudem besteht<br />

Baurecht auch aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong>.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 121


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Die Flächen westlich <strong>der</strong> Straße Mühlenweiher bis zur Wohnbebauung am Haferkamp sind<br />

teilweise feucht und von einem Graben durchflossen sowie bewaldet i.S. des LFoG NRW.<br />

Aus diesem Grund erfolgt die Darstellung als Wald. Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong><br />

Teilgeltungsbereich durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 12 erfasst wird, <strong>der</strong> entlang<br />

des östlichen Teils des Haferkamps durchgängig ein Allgemeines Wohngebiet mit Baufenstern<br />

vorsieht. Insofern leitet sich die Wohnbauflächenanpassung aus den rechtsgültigen<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 ab. Im Bebauungsplan Nr. 12 ist <strong>der</strong> Bereich<br />

zwischen Mühlenweiher im Osten, <strong>der</strong> B 9 im Süden und <strong>der</strong> Wohnbebauung am Haferkamp<br />

als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Diese Festsetzung stimmt we<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Realnutzung<br />

Wald noch mit <strong>der</strong> bisherigen Darstellung als Grünfläche Sportplatz im FNP überein.<br />

Eine Realisierung <strong>der</strong> Fläche als Sportplatz ist aufgrund des aktuellen Sportflächenentwicklungskonzepts<br />

nicht mehr gewünscht und wäre zudem mit einem erheblichen Ausgleichserfor<strong>der</strong>nis<br />

und Verlegung des Grabens verbunden.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ND 15 2,61<br />

Grünflächen Sportplatz 2,61 -2,61<br />

Wohnbauflächen<br />

0,18 0,18<br />

(Anpassung an BP Nr. 12)<br />

Flächen für Wald 2,43 2,43<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 122


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.17 Teilgeltungsbereich ND 16 (Thema Än<strong>der</strong>ung Zweckbestimmung und Widmung<br />

<strong>der</strong> Grünfläche sowie Streichung Parkplatz)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 16 befindet sich im Ortsteil Nütterden, nördlich Eickestall und<br />

Schwalbenweg und umfasst ca. 1,67 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde geringfügig bereits durch die 34. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Symbol Parkplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (Darstellung aus Ursprungsflächennutzungsplan<br />

mit Übernahme in die Neubekanntmachung des FNPs)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Symbol Parkplatz im Ursprungsflächennutzungsplan<br />

enthalten sowie in die Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes übernommen<br />

wurde.<br />

Grünflächen Sportplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 1,67 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Pferdeweiden nördlich Eikestall<br />

ND 16<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Private Grünflächen Pferdeweiden gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 1,67 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen dienen <strong>der</strong> Bestandsanpassung und Umsetzung des Sportentwicklungskonzepts.<br />

Westlich sind durch die rechtskräftige 34. FNP-Än<strong>der</strong>ung (vgl. Kapitel 2.5) Wohnbauflächen<br />

auf dem bereits aufgegebenen Sportplatz dargestellt. Dieses Baugebiet wird 2013 erschlossen<br />

und entwickelt. Innerhalb des Geltungsbereiches ist eine weitere Grünfläche Sportplatz<br />

dargestellt in randlicher Überlagerung mit dem Symbol Parkplatz. Ein Parkplatz besteht nicht<br />

und ist auch nicht mehr Planungsziel, sodass das Symbol Parkplatz gestrichen wird. Das<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 123


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

aktuelle Sportflächenentwicklungskonzept sieht keine Sportplatznutzung innerhalb <strong>der</strong> bebauten<br />

Ortslage mehr vor. Die Sportplätze sind nördlich <strong>der</strong> B 9, östlich <strong>der</strong> Antoniusstraße<br />

vorgesehen. Die reale Nutzung sind private Pferdeweiden, die auch im FNP entsprechend<br />

gesichert werden sollen.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

ND 16 1,67<br />

Art<br />

Grünflächen Sportplatz<br />

mit Symbol Parkplatz<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

1,67 -1,67<br />

private Grünflächen Pferdeweiden<br />

1,67 1,67<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.18 Teilgeltungsbereich ND 17 (Thema Darstellung Wohnbauflächen gemäß § 34<br />

BauGB Satzung, Wasserflächen, Flächen für Wald und Landwirtschaft)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 17 befindet sich im Ortsteil Nütterden, nördlich <strong>der</strong> Römerstraße<br />

und südlich <strong>der</strong> B 9, im Osten die Bebauung entlang des Schmalendriß und im Westen die<br />

Straße Weißer Rabe und umfasst ca. 21,00 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde bereichsweise durch die 8. und 10. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauN-<br />

VO (ca. 7,01 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Schaafsweg) gemäß § 5 Abs. 2 Nr.<br />

3 BBauG (ca. 0,21 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 13,78 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiete gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern entlang Weißer Rabe, Pollseweg, Schaafsweg,<br />

Schmalendriß und nördlich Römerstraße sowie Auf dem Poll, Teichanlagen mit Gräben<br />

zwischen Bebauung Weißer Rabe und Au dem Poll, vereinzelt auch gemischte Nutzungen/landwirtschaftliche<br />

Hofanlagen, landwirtschaftlich genutzte Flächen/Grünland und Wald-/<br />

Gehölzstrukturen<br />

ND 17<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauN-<br />

VO aufgrund <strong>der</strong> rechtskräftigen Satzung nach § 34 BauGB und rechtskräftigem Bebau-<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 125


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

ungsplan Nr. 34 a – Straße Schaafsweg - sowie aufgrund von nach § 34 BauGB erteilten<br />

Baugenehmigungen (ca. 8,75 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Schaafsweg) gemäß § 5 Abs. 2 Nr.<br />

3 BauGB (ca. 0,21 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a BauGB (ca. 8,99 ha)<br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB (2,80 ha)<br />

Wasserflächen (flächige Wasserflächen) gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG und LWG<br />

NRW als Nachrichtliche Übernahmen (ca. 0,25 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiete gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG, LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Anpassung gemäß § 29 Abs. 4 LG NRW<br />

Baudenkmal AZ/Nr. 56 Gebäude Römerstraße 20a in Nütterden (Eintragungsdatum<br />

30.01.2012) als Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW<br />

angrenzend außerhalb Aufnahme Satzungsbereich Schaafsweg Nord als Hinweis<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen bezogen auf die Darstellung von Wohnbauflächen erfolgen aufgrund<br />

von Bestandsanpassungen in Form <strong>der</strong> rechtskräftigen Satzung nach § 34 BauGB und<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Nütterden § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

dem Bebauungsplan Nr. 34 a – Straße Schaafsweg -.<br />

Die weiterhin mit Satzungen nach § 34 BauGB überlagerten Flächen (Ergänzungssatzungen<br />

als Hinweise durch Abgrenzungen im FNP in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung)<br />

Schaafsweg Nord und Süd.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 126


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Erweiterung Schaafsweg-Süd § 34 BauGB -/- -/- 18.02.2009<br />

Erweiterung Schaafsweg-Nord § 34 BauGB -/- -/- 03.08.2011<br />

sind entgegen <strong>der</strong> bisher durchgeführten Vorgehensweise nicht durch Darstellungen von<br />

Wohnbauflächen innerhalb ND 17 gesichert, da die Bezirksregierung Düsseldorf gegen die<br />

Neudarstellung <strong>der</strong> noch unbebauten Bereiche (z.T. bereits Baugenehmigungen nach § 34<br />

BauGB erteilt) landesplanerische Bedenken erhebt. Für die Neuausweisungen zusätzlicher<br />

Wohnbauflächen besteht aus Sicht <strong>der</strong> Regionalplanungsbehörde <strong>der</strong>zeit kein Bedarf, da die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> laut Fortschreibung <strong>der</strong> Erhebung zum Stichtag 01.01.2012 über ausreichende<br />

FNP-Reservepotenzial in einer Größenordnung von 16,15 ha und 201 WE (+ 234<br />

WE in Baulücken) verfügt5. Aufgrund <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> verfolgten Zielsetzung<br />

den FNP an den tatsächlich vorhandenen Bestand anzupassen und damit eine aktualisierte<br />

Planungsgrundlage zur Sicherung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> städtebaulichen Ordnung<br />

herbeizuführen, wird eine Wohnbauflächendarstellung <strong>der</strong> Flächen, die bereits rechtskräftig<br />

bebaute Bereiche umfassen, seitens <strong>der</strong> Regionalplanungsbehörde akzeptiert, wenn<br />

diese nicht dem Ziel wi<strong>der</strong>sprechen, bandartige bauliche Entwicklungen entlang von Verkehrswegen<br />

zu vermeiden und Streu- und Splittersiedlungen zu verhin<strong>der</strong>n. Zitiert wird in<br />

diesem Zusammenhang Ziel 1, Kapitel 1.1 des Regionalplanes Düsseldorf (GEP 99) „Die<br />

Kommunen sollen ihre Siedlungsentwicklung innerhalb <strong>der</strong> dargestellten Siedlungsbereiche<br />

vollziehen und dabei die gemeindliche Siedlungstätigkeit auf Siedlungsschwerpunkte ausrichten“.<br />

Gemäß <strong>der</strong>zeit geltendem Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) sind die östlichen und südöstlichen<br />

Bereiche <strong>der</strong> bebauten Ortslage Nütterden als auch bebaute Bereiche Lindenstraße/Feldstraße/Schmelendriß<br />

im Übergang zu Donsbrüggen nicht durch die Zielsetzung ASB<br />

erfasst. Der genehmigte rechtskräftige Ursprungsflächennutzungsplan als auch die genehmigten<br />

und rechtskräftigen 8. sowie 10. FNP-Än<strong>der</strong>ungen stellen außerhalb des ASB Nütterden<br />

Wohnbauflächen entlang <strong>der</strong> Straßenzüge Schaafsweg, Schmelendriß, Pollseweg, Auf<br />

dem Poll und Römerstraße sowie Gemischte Bauflächen im Bereich Lindestraße/ Feldstraße/<br />

Schmelendriß dar. Für die genannten Bereiche besteht die genehmigte und rechtskräfti-<br />

5 Hinweis auf die irrtümlich nicht gemeldete Wohnbaufläche Zum Hallenbad (vgl. KR 11 und KR 20)<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 127


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

ge Satzung nach § 34 BauGB (wie oben mit Daten zur Genehmigung und Rechtskraft abgebildet).<br />

Die Bauflächendarstellung wird im Flächennutzungsplan gemäß dieser Satzung übernommen.<br />

Weiterhin wird die Darstellung Wohnbauflächen für den rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

Nr. 34 a in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

Durch die Anpassungen <strong>der</strong> Wohnbauflächen an die rechtskräftige genehmigte Satzung ergibt<br />

sich nördlich <strong>der</strong> Römerstraße eine Überlagerung mit dem Landschaftsschutzgebiet. Bei<br />

Rechtskraft <strong>der</strong> Satzung sind gemäß § 29 Abs. 4 LG NRW die Festsetzungen des Landschaftsplanes<br />

zurückgetreten. Mit <strong>der</strong> vorliegenden FNP-Än<strong>der</strong>ung soll dieser Vorgang<br />

nochmals verdeutlicht werden. Entsprechend wird die LSG-Grenze an die Wohnbauflächen<br />

angepasst.<br />

Zusätzlich wurden die bereits aufgeforsteten Waldflächen o<strong>der</strong> mit Wald bestandene Flächen<br />

(LFoG NRW) dargestellt (nordöstlich des Schaafsweges). Die Darstellung entspricht dem<br />

Ziel 2 des Kapitels 2.3 des <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplanes Düsseldorf (GEP 99) (Wald<br />

vermehren).<br />

Die größte Teichanlage innerhalb des Landschaftsschutzgebiets wird ebenfalls als Wasserfläche<br />

nachrichtlich als flächiges Gewässer übernommen.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> neu dargestellten Flächen für die Landwirtschaft bestehen weitere bauliche<br />

Anlagen, die u.a. auch zu Wohnbauzwecken genutzt sind (Auf dem Poll).<br />

Zusätzlich wird das Baudenkmal AZ/Nr. 56 Gebäude Römerstraße 20a in Nütterden (Eintragungsdatum<br />

30.01.2012) als Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m.<br />

DSchG NRW in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> Satzungen Schaafsweg Nord (Neuaufnahme als Hinweis) und Süd<br />

bleibt unabhängig von den getroffenen Darstellungen als Hinweise im FNP bestehen. Grundsätzlich<br />

steht für je<strong>der</strong>mann verbindliches Satzungsrecht über den Darstellungen des behördenverbindlichen<br />

Verwaltungsprogrammes Flächennutzungsplan, sodass sich die weitere<br />

Siedlungsentwicklung entsprechend des Satzungsrechts entlang des Schaafsweges vollziehen<br />

wird, unabhängig von den „fehlenden Wohnbauflächendarstellungen“ aufgrund <strong>der</strong> landesplanerischen<br />

Bedenken.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ND 17 21,00<br />

Wohnbauflächen 7,01 Wohnbauflächen Anpassung<br />

an § 34 BauGB Satzung (Nütterden)<br />

und erteilte Baugenehmigungen<br />

nach § 34<br />

BauGB sowie BP Nr. 34 a<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Schaafsweg)<br />

0,21 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Schaafs weg und Kreisverkehr<br />

Schaafsweg/B 9)<br />

8,75 1,74<br />

0,21 0,00<br />

Flächen für die Landwirtschaft 13,78 Flächen für die Landwirtschaft 8,99 -4,79<br />

Flächen für Wald 2,80 2,80<br />

Wasserflächen (Teich) 0,25 0,25<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.19 Teilgeltungsbereich ND 18 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 18 befindet sich im Ortsteil Nütterden, nördlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

westlich des Erlendeichs (K 31) und nördlich Klarenbeck und umfasst ca. 5,12 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 5,12 ha)<br />

Südlicher Teilbereich wird vom Landschaftsschutzgebiet erfasst, nördlicher Teilbereich wird<br />

vom Vogelschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 i.V.m. EU-Recht, BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme erfasst<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Kleinere Teichanlagen und Wald i.S. des LFoG NRW, Freiflächen (Hochstaudenflur, nur vereinzelt<br />

Gehölze)<br />

ND 18<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,64 ha)<br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 4,48 ha)<br />

Südlicher Teilbereich wird vom Landschaftsschutzgebiet erfasst, nördlicher Teilbereich wird<br />

vom Vogelschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 i.V.m. EU-Recht, BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme erfasst<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, da es sich weitestgehend<br />

um Wald i.S. des LFoG NRW handelt. Die Freiflächen mit Hochstaudenfluren<br />

und vereinzelten Gehölzen bleiben zunächst als Flächen für die Flächen für die Landwirtschaft<br />

erhalten. Die in den Flächen laut DGK 5 befindlichen Teichanlagen sind im Luftbild<br />

nicht eindeutig als Wasserflächen zu identifizieren (ggf. Verlandung). Weitestgehend liegen<br />

die Teiche zudem unterhalb <strong>der</strong> Darstellungsschwelle.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 129


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Im <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) ist nur ein Teilbereich als Waldbereich<br />

dargestellt. Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung<br />

Wald lässt sich nicht ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes<br />

entspricht (Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ND 18 5,12<br />

Fläche für die Landwirtschaft 5,12 Flächen für die Landwirtschaft 0,64 -4,48<br />

Flächen für Wald 4,48 4,48<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.20 Teilgeltungsbereich ND 19 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 19 befindet sich im Ortsteil Nütterden, nördlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

westlich des Erlendeiches (K 31) und umfasst ca. 1,10 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,10 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald i.S. des LFoG NRW<br />

ND 19<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 1,10 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, da es sich um<br />

Wald i.S. des LFoG NRW handelt. Der Bereich ist im <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplan Düsseldorf<br />

(GEP 99) nicht als Waldbereich, son<strong>der</strong>n als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />

in Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung<br />

dargestellt. Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald<br />

lässt sich nicht ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes<br />

entspricht (Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

In ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ND 19 1,10<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,10 -1,10<br />

Flächen für Wald 1,10 1,10<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.21 Teilgeltungsbereich ND 20 (Thema Rücknahme Darstellung Versorgungsflächen<br />

und Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 20 befindet sich im Ortsteil Nütterden, nördlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

südlich <strong>der</strong> Großen Wässerung und östlich des Erlendeichs (K 31) und umfasst ca.<br />

1,67 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong> die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung von Abwasser o<strong>der</strong><br />

festen Abfallstoffen Umspannwerk gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BBauG (ca. 0,35 ha)<br />

Flächen für die Forstwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,32 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Flächen für die Landwirtschaft (Mähwiese); das Gelände <strong>der</strong> Umspannstation ist brach gefallen,<br />

das Gebäude ist noch vorhanden<br />

ND 20<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 1,67 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, da es sich um<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt. Ein Umspannwerk o<strong>der</strong> –station ist nicht mehr<br />

vorhanden und wird an <strong>der</strong> Stelle auch nicht benötigt, deshalb ist die Rücknahme <strong>der</strong> Darstellung<br />

gerechtfertigt.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ND 20 1,67<br />

Flächen für die Forstwirtschaft 1,32 -1,32<br />

Flächen für Versorgungsanlagen<br />

0,35 -0,35<br />

Umspannwerk<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,67 1,67<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.22 Teilgeltungsbereich ND 21 (Anpassung von Gemischten Bauflächen an die Satzung<br />

nach § 34 BauGB)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 21 befindet sich im Ortsteil Nütterden, östlich <strong>der</strong> Ortslage Nütterden,<br />

an <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Kleve, beidseits <strong>der</strong> Lindenstraße (B 9) bis zum Reichswald<br />

erstreckend und umfasst ca. 5,92 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde für südliche Teilflächen durch die 10. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Gemischte Bauflächen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2<br />

BauNVO (ca. 5,12 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Lindenstraße (B 9)) gemäß § 5<br />

Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca. 0,31 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,49 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wohn- und gemischte Bebauung (vordringlich Einzel- und Doppelhausbebauung) mit tiefen<br />

Gartenflächen<br />

ND 21<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß Abgrenzung <strong>der</strong> Satzung nach § 34 BauGB gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca. 5,61 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Lindenstraße (B 9) gemäß § 5<br />

Abs. 2 Nr. 3 BauGB (ca. 0,31 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Die Gemischten<br />

Bauflächen werden an die rechtskräftige Satzung nach § 34 BauGB<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 133


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Nütterden § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

angepasst (durchschnittliche Tiefe ca. 35 bis 40 m). Dabei werden die rückwärtigen Gärten,<br />

die sich über die 35 bzw. 40 m des abgegrenzten Satzungsbereiches erstrecken, nicht von<br />

<strong>der</strong> Darstellung Gemischte Bauflächen erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Bereich<br />

nicht durch die Zielsetzung ASB des <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplanes Düsseldorf<br />

(GEP 99) erfasst ist.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

in ha<br />

Größe<br />

ND 21 5,92<br />

Art<br />

Gemischte Bauflächen<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(B9)<br />

Größe Art neu<br />

in ha<br />

5,12 Gemischte Bauflächen Anpassung<br />

an § 34 BauGB<br />

Satzung<br />

0,31 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(B9)<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

5,61 0,49<br />

0,31 0,00<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,49 -0,49<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.3.23 Teilgeltungsbereich ND 22 (Thema Ergänzung Symbol Mischwasserbehandlungsanlage)<br />

Der Teilgeltungsbereich ND 22 bezieht sich auf die Ergänzung des Symbols Mischwasserbehandlungsanlage<br />

im Ortsteil Nütterden, nördlich des Gewerbegebiets Im Hammereisen, östlich<br />

<strong>der</strong> Straße Horn<strong>der</strong>ichstraße. Da es sich nur um ein Symbol handelt, ergibt sich keine<br />

Geltungsbereichsgröße.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Fläche für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong> für die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung von Abwasser<br />

o<strong>der</strong> festen Abfallstoffen Symbol Pumpwerk gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BBauG<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Pumpwerk, Mischwasserbehandlungsanlage einschließlich eines Regenrückhaltebeckens<br />

(das Becken speichert bei starken Nie<strong>der</strong>schlägen das Mischwasser, das anschließend per<br />

Druckrohrleitung zum Klärwerk transportiert wird)<br />

ND 22<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Ergänzung des Symbols Mischwasserbehandlungsanlage gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. In Ergänzung<br />

zur bestehenden Zweckbestimmung Pumpwerk wird aufgrund des Bestandes das Symbol<br />

bzw. die Zweckbestimmung Mischwasserbehandlungsanlage ergänzt.<br />

Bilanz Keine<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.4 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Wyler<br />

Im Folgenden werden alle Teilgeltungsbereiche im Ortsteil Wyler beschrieben. Sie sind in<br />

den Blattnummern jeweils 1 bis 2 (bestehende Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen,<br />

Kennzeichnungen / neue Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen)<br />

dargestellt.<br />

4.4.1 Teilgeltungsbereich WY 1 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich WY 1 befindet sich im Ortsteil Wyler, nordwestlich <strong>der</strong> Ortslage Wyler,<br />

an <strong>der</strong> Staatsgrenze zu den Nie<strong>der</strong>landen, nördlich des Einmündungsbereiches <strong>der</strong><br />

Straßen Neuer Grenzweg und Zur Hohldörn und umfasst ca. 1,21 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,21 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Laubwald) i.S. des LFoG NRW<br />

WY 1<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 1,21 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Die Fläche ist<br />

bewaldet i.S. des LFoG NRW.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 136


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) zeigt für den Teilgeltungsbereich<br />

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft<br />

und landschaftsorientierte Erholung. Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald lässt sich nicht ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des<br />

Kapitel 2.3 des Regionalplanes entspricht (Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

In ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

WY 1 1,21<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,21 -1,21<br />

Flächen für Wald 1,21 1,21<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 137


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.4.2 Teilgeltungsbereich WY 2 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich WY 2 befindet sich im Ortsteil Wyler, nördlich <strong>der</strong> Ortslage Wyler,<br />

nahe <strong>der</strong> Staatsgrenze zu den Nie<strong>der</strong>landen, im Bereich „Vogelsang“ und umfasst ca.<br />

1,67 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,67 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Laubwald, Gehölzstreifen) i.S. des LFoG NRW, Böschungsbereiche<br />

WY 2<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 1,67 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Die Fläche ist<br />

bewaldet i.S. des LFoG NRW. Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) zeigt<br />

für den Teilgeltungsbereich Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung Bereich<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Ein Verstoß gegen die<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald lässt sich nicht ableiten, da die Darstellung<br />

dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes entspricht (Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

WY 2 1,67<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,67 -1,67<br />

Flächen für Wald 1,67 1,67<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 138


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.4.3 Teilgeltungsbereich WY 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich WY 3 befindet sich im Ortsteil Wyler, westlich <strong>der</strong> Ortslage Wyler, an<br />

<strong>der</strong> Staatsgrenze zu den Nie<strong>der</strong>landen, östlich des Einzelwohnhauses „Im Tal“ und umfasst<br />

ca. 4,68 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 4,68 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Laubwald) i.S. des LFoG NRW, Böschungsbereiche<br />

WY 3<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 4,68 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Die Fläche ist<br />

bewaldet i.S. des LFoG NRW.<br />

Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) zeigt für den Teilgeltungsbereich<br />

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft<br />

und landschaftsorientierte Erholung. Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald lässt sich nicht ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des<br />

Kapitel 2.3 des Regionalplanes entspricht (Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

in ha<br />

Größe<br />

WY 3 4,68<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 4,68 -4,68<br />

Flächen für Wald 4,68 4,68<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 139


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.4.4 Teilgeltungsbereich WY 4 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich WY 4 befindet sich im Ortsteil Wyler, nördlich <strong>der</strong> Ortslage Wyler,<br />

zwischen Hauptstraße (B 9) und dem Wyler Meer und umfasst ca. 1,67 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,67 ha)<br />

Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. EU-Recht, BNatSchG<br />

als Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald i.S. des LFoG NRW im Uferbereich<br />

WY 4<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 1,67 ha)<br />

Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. EU-Recht, BNatSchG<br />

als Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Die Fläche ist<br />

bewaldet i.S. des LFoG NRW. Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) zeigt<br />

für den Teilgeltungsbereich Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung Bereich<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Natur. Das Wyler Meer ist als Oberflächengewässer dargestellt. Ein<br />

Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald lässt sich nicht<br />

ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes entspricht (Wald<br />

vermehren). Zudem dient die Darstellung Flächen für Wald als Puffer zwischen <strong>der</strong> K 44 und<br />

dem Naturschutzgebiet bzw. dem Vogelschutzgebiet.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

in ha<br />

Größe<br />

WY 4 1,67<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,67 -1,67<br />

Flächen für Wald 1,67 1,67<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 140


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.4.5 Teilgeltungsbereich WY 5 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich WY 5 befindet sich im Ortsteil Wyler, nördlich <strong>der</strong> Ortslage Wyler,<br />

am Südostufer des Wyler Meeres und umfasst ca. 1,95 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,95 ha)<br />

Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. EU-Recht, BNatSchG<br />

als Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald i.S. des LFoG NRW im Uferbereich<br />

WY 5<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 1,95 ha)<br />

Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. EU-Recht, BNatSchG<br />

als Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Die Fläche ist<br />

bewaldet i.S. des LFoG NRW. Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) zeigt<br />

für den Teilgeltungsbereich Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung Bereich<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Natur. Das Wyler Meer ist als Oberflächengewässer dargestellt. Ein<br />

Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald lässt sich nicht<br />

ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes entspricht (Wald<br />

vermehren). Zudem dient die Darstellung Flächen für Wald als Puffer zwischen <strong>der</strong> K 44 und<br />

dem Naturschutzgebiet bzw. dem Vogelschutzgebiet.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

WY 5 1,95<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,95 -1,95<br />

Flächen für Wald 1,95 1,95<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 141


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.4.6 Teilgeltungsbereich WY 6 (Thema Anpassung Gemischter Bauflächen an Satzungen<br />

nach § 34 BauGB und erteilte Baugenehmigungen nach § 34 BauGB<br />

sowie Flächen für Gemeinbedarf)<br />

Der Teilgeltungsbereich WY 6 befindet sich im Ortsteil Wyler, erfasst die Ortslage Wyler zwischen<br />

Hauptstraße und Alte Heerstraße und umfasst ca. 5,73 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

4,50 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche und Jugendheim gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,69<br />

ha) mit Symbol Friedhof nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,54 ha)<br />

Baudenkmal im Bereich <strong>der</strong> Flächen für Gemeinbedarf Kirche und Jugendheim als Nachrichtliche<br />

Übernahme gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Gemischte Nutzungen und Baustrukturen (vordringlich Einzel- und Doppelhäuser), Kirche<br />

(Neu- und Altbau mit altem Friedhof) und Pfarrhaus, versiegelter Parkplatz mit Nutzung<br />

durch Vereine bei Veranstaltungen, Kin<strong>der</strong>spielplatz, Gaststätte<br />

WY 6<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

4,61 ha) aufgrund Anpassung an die rechtskräftige Satzung nach § 34 BauGB<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,83 ha) mit Anpassung<br />

an die tatsächliche Ausdehnung<br />

Flächen für den Gemeinbedarf Parkplatz/Flächen für Veranstaltungen von Vereinen gemäß<br />

§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,29 ha)<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 142


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Baudenkmal im Bereich <strong>der</strong> Flächen für Gemeinbedarf Kirche als Nachrichtliche Übernahme<br />

gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Die Gemeinbedarfsfläche<br />

Kirche wurde gemäß <strong>der</strong> tatsächlichen Flächennutzung abgegrenzt, eine Jugendheimnutzung<br />

besteht nicht mehr und es besteht auch bei etwa 500 Einwohnern für den<br />

Ortsteil Wyler kein Bedarf für eine geson<strong>der</strong>te Darstellung, sodass dieses Symbol gestrichen<br />

wurde. Grundsätzlich wäre eine Nutzung Jugendheim als kirchliche Einrichtung weiterhin<br />

innerhalb <strong>der</strong> Fläche für den Gemeinbedarf abgedeckt. Das nächstgelegene Jugendheim<br />

besteht im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong> im Bereich des Alten Bahnhofes.<br />

Ebenso wird das Symbol Friedhof gestrichen, da die Abgrenzung als Grünflächen mit ca.<br />

900 m² für den vorliegenden Bereich innerhalb <strong>der</strong> Fläche für Gemeinbedarf aufgrund <strong>der</strong><br />

Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes unterhalb <strong>der</strong> Darstellungsschwelle von 2.000<br />

m² liegt. Die Nutzung Friedhof bleibt weiterhin im Rahmen <strong>der</strong> Fläche für den Gemeinbedarf<br />

bestehen und zulässig.<br />

Die Nutzungen innerhalb <strong>der</strong> Flächen für den Gemeinbedarf Parkplatz/Flächen für Veranstaltungen<br />

von Vereinen sind alle innerhalb <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen zulässig. Nichtsdestotrotz<br />

sollen die Nutzungen geson<strong>der</strong>t als Gemeinbedarfsflächen dargestellt werden, um die<br />

Nutzungen hervorzuheben. Der Spielplatz im Rahmen einer Grünfläche würde unterhalb <strong>der</strong><br />

Darstellungsschwelle liegen, sodass <strong>der</strong> Spielplatz Teil <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche ist.<br />

Die Gemischten Bauflächen werden an die rechtskräftige Satzung nach § 34 BauGB<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Wyler § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 10.01.1992<br />

1. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

2. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 27.11.1995 24.02.1996<br />

3. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 03.01.2001 31.01.2001<br />

und erteilte Baugenehmigungen, die im Siedlungszusammenhang Wyler stehen, angepasst.<br />

Für die Ortslage Wyler zeigt <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) keine<br />

Darstellung als ASB.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

in ha<br />

Größe<br />

WY 6 5,73<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Gemischte Bauflächen 4,50 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

an § 34 BauGB<br />

Satzung)<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kirche und Jugendheim und<br />

Symbol Friedhof<br />

0,69 Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kirche<br />

Größe Saldo<br />

in ha in ha<br />

4,61 0,11<br />

0,83 0,14<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Parkplatz/<br />

Fläche für Veranstaltungen<br />

von Vereinen<br />

0,29 0,29<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,54 -0,54<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 143


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.4.7 Teilgeltungsbereich WY 7 (Thema Streichung Symbol Verwaltung)<br />

Der Teilgeltungsbereich WY 7 befindet sich im Ortsteil Wyler, westlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>,<br />

an <strong>der</strong> Staatsgrenze zu den Nie<strong>der</strong>landen, nördlich des Einzelwohnhauses „Kiwitt“ sowie<br />

des Schwarzlän<strong>der</strong> Weges.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Symbol für Verwaltung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG ohne Flächen für Gemeinbedarf<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Kein Verwaltungsgebäude (Zollhaus) mehr vorhanden o<strong>der</strong> entsprechende Nutzung ausgeübt<br />

WY 7<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Streichung des Symbols<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Das Symbol Verwaltung wird gestrichen, da kein Zollhaus als Verwaltung mehr besteht, eine<br />

abgegrenzte Fläche für den Gemeinbedarf bestand zudem nicht. Aufgrund des Schengener<br />

Abkommens besteht auch kein Bedarf für eine Zollstation an <strong>der</strong> Stelle im Grenzbereich<br />

Bundesrepublik Deutschland / Nie<strong>der</strong>lande mehr.<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ung erfolgt aufgrund von Bestandsanpassungen.<br />

Bilanz<br />

keine<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 144


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.4.8 Teilgeltungsbereich WY 8 (Thema Korrektur <strong>der</strong> Lage des Feuerwehrhauses<br />

und Anpassung Gemischte Bauflächen an die Satzung nach § 34 BauGB)<br />

Der Teilgeltungsbereich WY 8 befindet sich im Ortsteil Wyler, südlich <strong>der</strong> Ortslage Wyler,<br />

beidseits <strong>der</strong> Hauptstraße und umfasst ca. 8,55 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Die bisherigen Darstellungen zur Lage <strong>der</strong> Feuerwehr beruhen auf <strong>der</strong> 6. und 10. FNP-<br />

Än<strong>der</strong>ung.<br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2<br />

BauNVO (ca. 1,95 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Feuerwehr gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,27 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrstraßen (Hauptstraße (K 44) gemäß § 5 Abs.<br />

2 Nr. 3 BBauG (ca. 0,59 ha)<br />

Grünflächen Sportplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 0,02 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 5,72 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Gemischte Nutzungen und Baustrukturen (vordringlich Einzelhausbebauung auf großen<br />

Grundstücken mit Gärten z.T. bis zum <strong>Kranenburg</strong>er Bach)<br />

WY 8<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2<br />

BauNVO (ca. 7,81 ha) mit Symbol Feuerwehr gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrstraßen (Hauptstraße (K 44) gemäß § 5 Abs.<br />

2 Nr. 3 BauGB (ca. 0,70 ha)<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 145


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,04 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund <strong>der</strong> Bestandsanpassung.<br />

Die Gemischten Bauflächen werden in ihren Abgrenzungen an die rechtskräftigen Satzungen<br />

nach § 34 BauGB<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Wyler § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 10.01.1992<br />

1. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

2. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 27.11.1995 24.02.1996<br />

3. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 03.01.2001 31.01.2001<br />

angepasst.<br />

Die Hauptstraße (K 44) wird in <strong>der</strong> Abgrenzung mit Böschungsbereichen als Straßenparzelle<br />

korrigiert.<br />

Das Feuerwehrhaus bzw. -gelände als Flächen für Gemeinbedarf wäre eine Darstellung unterhalb<br />

<strong>der</strong> Darstellungsschwelle, sodass lagerichtig das Symbol Feuerwehr im Rahmen <strong>der</strong><br />

Gemischten Bauflächen erfolgt. Die Flächen für Gemeinbedarf Feuerwehr werden entsprechend<br />

zugunsten Gemischte Bauflächen und Flächen für die Landwirtschaft zurückgenommen.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

WY 8 8,55<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,27 -0,27<br />

Feuerwehr<br />

Grünflächen Sportplatz 0,02 -0,02<br />

Gemischte Bauflächen 1,95 Gemischte Bauflächen<br />

7,81 5,86<br />

Anpassung an § 34 BauGB<br />

Satzungen mit Symbol Feuerwehr<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(K44)<br />

0,59 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(K44)<br />

0,70 0,11<br />

Flächen für die Landwirtschaft 5,72 Flächen für die Landwirtschaft 0,04 -5,68<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 146


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.5 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Grafwegen<br />

Im Folgenden werden alle Teilgeltungsbereiche im Ortsteil Grafwegen beschrieben. Sie sind<br />

in den Blattnummern jeweils 1 bis 2 (bestehende Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen,<br />

Kennzeichnungen / neue Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen)<br />

dargestellt.<br />

4.5.1 Teilgeltungsbereich GW 1 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich GW 1 befindet sich im Ortsteil Grafwegen, südlich <strong>der</strong> Ortslage, am<br />

Nordrand des Reichswaldes nahe <strong>der</strong> Grafwegener Straße und umfasst ca. 10,00 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 10,00 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald i.S. des LFoG NRW (in den letzten Jahren erfolgte Aufforstungen, z.T. als Ausgleich für<br />

Eingriffe <strong>der</strong> Bauleitplanungen und sonstiger Eingriffe)<br />

GW 1<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 10,00 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 147


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund <strong>der</strong> Bestandsanpassung, da in den letzten<br />

Jahren Aufforstungen stattgefunden haben. Gemäß <strong>der</strong>zeit geltendem Regionalplan Düsseldorf<br />

(GEP 99) sind die neu dargestellten Flächen für Wald Teil des Ziels Waldbereich für den<br />

Reichswald. Die Än<strong>der</strong>ung dient entsprechend auf <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Bauleitplanung an die<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

GW 1 10,00<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 10,00 -10,00<br />

Flächen für Wald 10,00 10,00<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 148


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.5.2 Teilgeltungsbereich GW 2 (Thema Darstellung Anpassung Flächen für Gemeinbedarf)<br />

Der Teilgeltungsbereich GW 2 befindet sich im Ortsteil Grafwegen, innerhalb <strong>der</strong> Ortslage,<br />

am Einmündungsbereich Grafwegener Straße/ Groesbecker Weg und umfasst ca. 0,16 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Gemeinbedarf Mehrzweckhalle/Museum gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca.<br />

0,16 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus des Ortsteiles Grafwegen, gärtnerische Nutzung einer<br />

Hofanlage<br />

GW 2<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Gemeinbedarf Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB (ca. 0,14 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,02 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund <strong>der</strong> Bestandsanpassung. Die Darstellung <strong>der</strong><br />

Gemeinbedarfsflächen liegt unterhalb <strong>der</strong> Darstellungsschwelle. Da die Darstellung des Bürgerhauses/Dorfgemeinschaftshauses<br />

für den ansonsten ohne Bauflächen belegten Ortsteil<br />

Grafwegen von beson<strong>der</strong>er Bedeutung als Infrastruktureinrichtung ist, erfolgt die Darstellung<br />

trotz Unterschreitung <strong>der</strong> Darstellungsschwelle. Es wird darauf hingewiesen, dass im Originalmaßstab<br />

des Flächennutzungsplanes von 1 : 15.000 das Symbol die abgegrenzte Flächen<br />

überlagern wird. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche wird auf das tatsächliche<br />

Baugrundstück des Bürgerhauses/Dorfgemeinschaftshauses beschränkt.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 149


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Ein Museum o<strong>der</strong> eine Mehrzweckhalle gemäß bisheriger Darstellung im Rahmen Flächen<br />

für Gemeinbedarf hat in Grafwegen nie bestanden und ist auch bei einer Einwohnerzahl von<br />

unter 100 EW nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die verbleibende Fläche wird als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt in Ergänzung <strong>der</strong><br />

als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Ortslage.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

GW 2 0,16<br />

Art<br />

Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Museum<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

0,16 Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Bürgerhaus / Dorfgemeinschaftshaus<br />

0,14 -0,02<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,02 0,02<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 150


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.5.3 Teilgeltungsbereich GW 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich GW 3 befindet sich im Ortsteil Grafwegen, nordöstlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

und östlich <strong>der</strong> Grafwegener Straße, am Rand des Reichswaldes, nördlich des Kartenspielerweges<br />

und umfasst ca. 18,56 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 18,56 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald i.S. des LFoG NRW (in den letzten Jahren erfolgte Aufforstungen, z.T. als Ausgleich für<br />

Eingriffe <strong>der</strong> Bauleitplanungen und sonstiger Eingriffe) sowie im Norden eine ca. 2 ha große<br />

noch nicht aufgeforstete Fläche bei <strong>der</strong>zeitiger landwirtschaftlicher Nutzung<br />

GW 3<br />

Noch nicht aufge<br />

forstete Fläche<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 18,56 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen zum einen aufgrund <strong>der</strong> Bestandsanpassung, da in<br />

den letzten Jahren Aufforstungen stattgefunden haben, zum an<strong>der</strong>en aufgrund des Planungszieles,<br />

die <strong>der</strong>zeit noch landwirtschaftlich genutzte „Restfläche“ (Gemarkung <strong>Kranenburg</strong>,<br />

Flur 24, Flurstück 29) auch aufzuforsten und als Ausgleichsfläche für Eingriffe aus <strong>der</strong><br />

Bauleitplanung und sonstige Eingriffe zu nutzen. Für die Aufforstung ist die Zustimmung des<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 151


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Flächeneigentümers erfor<strong>der</strong>lich. Die Darstellung Wald stellt für das Flurstück 29 ein Planungsziel<br />

dar.<br />

Gemäß <strong>der</strong>zeit geltendem Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) ist für den Teilgeltungsbereich<br />

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft<br />

und landschaftsorientierte Erholung formuliert. Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong><br />

Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald lässt sich nicht ableiten, da die Darstellung<br />

dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes entspricht (Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

GW 3 18,56<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 18,56 0,14 -0,02<br />

Flächen für Wald (davon ca. 2<br />

ha Neuaufforstung)<br />

0,02 0,02<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 152


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.5.4 Teilgeltungsbereich GW 4 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich GW 4 befindet sich im Ortsteil Grafwegen, nordöstlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Grafwegen, am Rand des Reichswaldes, östlich <strong>der</strong> Grafwegener Straße und umfasst ca.<br />

2,23 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 2,23 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald i.S. des LFoG NRW (in den letzten Jahren erfolgte Aufforstungen, z.T. als Ausgleich für<br />

Eingriffe <strong>der</strong> Bauleitplanungen und sonstiger Eingriffe)<br />

GW 4<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 2,23 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund <strong>der</strong> Bestandsanpassung, da in den letzten<br />

Jahren Aufforstungen stattgefunden haben. Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf<br />

(GEP 99) stellt als Ziel für den Teilgeltungsbereich Waldbereich in Überlagerung Bereich<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Die getroffene Darstellung<br />

dient entsprechend <strong>der</strong> Anpassung des Flächennutzungsplanes an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

GW 4 2,23<br />

Flächen für die Landwirtschaft 2,23 -2,23<br />

Flächen für Wald 2,23 2,23<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 153


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.5.5 Teilgeltungsbereich GW 5 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich GW 5 befindet sich im Ortsteil Grafwegen, nordöstlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Grafwegen, am Rand des Reichswaldes, östlich <strong>der</strong> Grafwegener Straße und umfasst ca.<br />

5,22 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 5,22 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald i.S. des LFoG NRW (in den letzten Jahren erfolgte Aufforstungen, z.T. als Ausgleich für<br />

Eingriffe <strong>der</strong> Bauleitplanungen und sonstiger Eingriffe)<br />

GW 5<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 5,22 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassung aufgrund bereits<br />

erfolgter Aufforstungen. Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) stellt als Ziel<br />

für den Teilgeltungsbereich Waldbereich in Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft<br />

und landschaftsorientierte Erholung. Die getroffene Darstellung dient entsprechend<br />

<strong>der</strong> Anpassung des Flächennutzungsplanes an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

GW 5 5,22<br />

Flächen für die Landwirtschaft 5,22 -5,22<br />

Flächen für Wald 5,22 5,22<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 154


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.6 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Zyfflich<br />

Im Folgenden werden alle Teilgeltungsbereiche im Ortsteil Zyfflich beschrieben. Sie sind in<br />

<strong>der</strong> Blattnummer jeweils 1 (bestehende Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen<br />

/ neue Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen) dargestellt.<br />

4.6.1 Teilgeltungsbereich ZY 1 (Thema Anpassung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen an<br />

den Satzungsbereich nach § 34 BauGB und nach § 34 BauGB erteilte Baugenehmigungen,<br />

Anpassung <strong>der</strong> Gemeinbedarfsflächen an Bestand, Klarstellung<br />

Widmung Grünfläche)<br />

Der Teilgeltungsbereich ZY 1 befindet sich im Ortsteil Zyfflich, erfasst die Ortslage von<br />

Zyfflich zwischen <strong>der</strong> Kirchstraße / Zum Querdamm und Möllersweg / Zum Wyler Meer und<br />

umfasst ca. 10,35 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2<br />

BauNVO (ca. 6,03 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG mit Symbol Friedhof<br />

(Zweckbestimmung ohne Grünfläche) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 0,42 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Feuerwehr gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,06 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kin<strong>der</strong>garten gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,37 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Jugendheim gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,56 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca.<br />

0,26 ha)<br />

Grünflächen Zweckbestimmung Spielplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca.0,26 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 2,39 ha)<br />

Baudenkmal als Nachrichtliche Übernahme im Bereich <strong>der</strong> Fläche für Gemeinbedarf Kirche<br />

gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Ursprung <strong>der</strong> Ortslage Zyfflich mit gemischten Nutzungen wie Wohnen, Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

(St.-Martinskirche mit Friedhof, Kin<strong>der</strong>garten, Dorgemeinschaftshaus, Feuerwehr),<br />

vereinzelt landwirtschaftliche Nutzungen; insgesamt großzügige Parzellenstrukturen,<br />

die Bebauung gruppiert sich um die Kirchstraße, Zum Querdamm und den Möllersweg,<br />

Spielplatz nördlich <strong>der</strong> Ortslage und <strong>der</strong> Kirchstraße gelegen.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 155


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

ZY 1<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

7,83 ha) – Anpassung aufgrund <strong>der</strong> rechtkräftigen Satzung nach § 34 BauGB – sowie Symbol<br />

Feuerwehr gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche und Kin<strong>der</strong>garten gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit (ca.<br />

0,72 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB (ca. 0,34 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB(ca.<br />

0,26 ha)<br />

öffentliche Grünflächen Zweckbestimmung Spielplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca.<br />

0,26 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,94 ha)<br />

Baudenkmal als Nachrichtliche Übernahme im Bereich <strong>der</strong> Fläche für Gemeinbedarf Kirche<br />

gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, durch Übernahme<br />

<strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen aufgrund <strong>der</strong> rechtskräftigen Satzungen<br />

nach § 34 BauGB.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 156


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Zyfflich § 34 BauGB 35.2-51.25 17.03.1995 18.04.1995<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 10.03.1999 21.05.1999<br />

Weiterhin werden die Gemeinbedarfsflächen in den tatsächlichen Abgrenzungen mit den<br />

realen Einrichtungen dargestellt. Ein Jugendheim besteht nicht mehr und es besteht auch bei<br />

etwa 500 Einwohnern für den Ortsteil Zyfflich kein Bedarf für diese Nutzung sowie eine geson<strong>der</strong>te<br />

Darstellung, sodass dieses Symbol und die zugehörige Fläche für Gemeinbedarf<br />

gestrichen wurden. Die gemäß bestehen<strong>der</strong> Darstellung ausgewiesene Fläche für Gemeinbedarf<br />

Jugendheim ist mit drei einzelnen Wohnhäusern nebst Gärten bebaut. Grundsätzlich<br />

wäre eine Nutzung Jugendheim als kirchliche Einrichtung weiterhin innerhalb <strong>der</strong> Fläche für<br />

den Gemeinbedarf abgedeckt. Das nächstgelegene Jugendheim besteht im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong><br />

im Bereich des Alten Bahnhofes.<br />

Das Dorfgemeinschaftshaus wurde westlich <strong>der</strong> Kirchstraße mit einer eigenständigen flächigen<br />

Darstellung in den FNP aufgenommen. Der Kin<strong>der</strong>garten wurde zwischenzeitlich südlich<br />

<strong>der</strong> Kirche neu errichtet. Entsprechend wurde die Fläche für den Gemeinbedarf erweitert und<br />

mit <strong>der</strong> Einrichtung Kin<strong>der</strong>garten versehen. Die bisherige Gemeinbedarfsfläche Kin<strong>der</strong>garten<br />

westlich Möllersweg entfällt und wird aufgrund <strong>der</strong> genehmigten und rechtskräftigen Satzungen<br />

nach § 34 BauGB für Zyfflich in Gemischte Bauflächen geän<strong>der</strong>t.<br />

Das Symbol Friedhof wird aufgrund <strong>der</strong> fehlenden zugeordneten Grünfläche gestrichen. Der<br />

Friedhof (ca. 1.000 m²) ist Teil <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche Kirche. Eine selbständige Darstellung<br />

als Grünfläche Friedhof erfolgt aufgrund <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Darstellungsschwelle<br />

nicht.<br />

Die Feuerwehr erhält aufgrund <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Darstellungsschwelle von 2.000 m²<br />

ein Symbol im Rahmen <strong>der</strong> Darstellung von Gemischten Bauflächen. Die nicht durch die<br />

Satzungsbereiche nach § 34 BauGB erfassten Flächen verbleiben Flächen für die Landwirtschaft.<br />

Die Grünfläche Spielplatz wird in ihrer tatsächlichen Abgrenzung (entlang <strong>der</strong> Einzäunung)<br />

und Lage am Ortsrand von Zyfflich übernommen. Damit erfolgt eine Bereinigung <strong>der</strong> Abgrenzung,<br />

da die bisherige Abgrenzung sich nicht eindeutig an <strong>der</strong> Einzäunung orientierte.<br />

Durch die 37. Än<strong>der</strong>ung erfolgt ansonsten lediglich die Klarstellung, dass es sich um eine<br />

öffentliche Grünfläche handelt. Eine Darstellung als Gemischte Baufläche analog zur Vorgehensweise<br />

bei innerörtlichen Spielplatzlagen in den an<strong>der</strong>en Ortsteilen kommt aufgrund <strong>der</strong><br />

hier vorliegenden randlichen Lage nicht in Frage.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Zyfflich auf einem hochwassergeschützten, langgestreckten<br />

Geestrücken liegt, <strong>der</strong> durch die Deichanlagen am Rhein zusätzlich hochwassergeschützt<br />

ist (überschwemmungsgefährdeter Bereich). In Zyfflich befindet sich <strong>der</strong> am niedrigsten<br />

gelegene Geländepunkt in Nordrhein-Westfalen. Die Bewohner Zyfflichs sind gehalten<br />

durch eigene Maßnahmen (am Gebäude bzw. Grundstück ansetzend) für den Hochwasserschutz<br />

zu sorgen. Ein Verzicht <strong>der</strong> Darstellung von Gemischten Bauflächen und Flächen für<br />

Gemeinbedarf kommt für Zyfflich aufgrund <strong>der</strong> möglichen Gefahr eines Deichbruchs nicht in<br />

Frage, da <strong>der</strong> Ortsteil weiterhin nach § 34 BauGB einzustufen wäre und auch ohne Darstellung<br />

als Bauflächen Bestandsschutz für den baulichen Bestand und aufgrund <strong>der</strong> Satzungsbereiche<br />

nach § 34 BauGB Baurecht besteht.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 157


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

ZY 1 10,35<br />

Gemischte Bauflächen<br />

Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Kirche mit Symbol Friedhof<br />

6,03 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

an § 34 BauGB<br />

Satzungen) Symbol Feuerwehr<br />

0,42 Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Kirche und Kin<strong>der</strong>garten<br />

7,83 1,80<br />

0,72 0,30<br />

Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Feuerwehr<br />

Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Kin<strong>der</strong>garten<br />

Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Jugendheim<br />

Grünfläche Spielplatz<br />

0,06 -0,06<br />

0,37 -0,37<br />

0,56 -0,56<br />

Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus<br />

0,26 öffentliche Grünfläche Spielplatz<br />

0,34 0,34<br />

0,26 0,00<br />

Sonstige überörtliche und<br />

0,26 Sonstige überörtliche und 0,26 0,00<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

Flächen für die Landwirtschaft 2,39 Flächen für die Landwirtschaft 0,94 -1,45<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 158


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.7 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Niel<br />

Im Folgenden werden alle Teilgeltungsbereiche im Ortsteil Niel beschrieben. Sie sind in <strong>der</strong><br />

Blattnummer jeweils 1 bis 3 bestehende (bestehende Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen,<br />

Kennzeichnungen / neue Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen)<br />

dargestellt.<br />

4.7.1 Teilgeltungsbereich NL 1 (Thema Anpassung von Gemischten Bauflächen an<br />

Satzung nach § 34 BauGB, rechtskräftigen Bebauungsplan und nach § 34<br />

BauGB erteilte Baugenehmigungen sowie Anpassung <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche)<br />

Der Teilgeltungsbereich NL 1 befindet sich im Ortsteil Niel, umgrenzt die Ortslage von Niel<br />

beidseits <strong>der</strong> Mehrer Straße, Antoniushof und Blankenstein und umfasst ca. 4,86 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde bereits vormals durch die 10. und 32. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2<br />

BauNVO (ca. 2,84 ha)<br />

Mischgebiet gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO (ca. 0,56 ha)<br />

Flächen für den Gemeinbedarf Kirche und Jugendheim gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG mit<br />

Symbol Friedhof gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 0,99 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca.<br />

0,21 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,26 ha)<br />

Baudenkmale innerhalb von Gemischten Bauflächen als Nachrichtliche Übernahme gemäß<br />

§ 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Bebaute Ortslage Niel mit gemischten Nutzungen wie Wohnen, Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

mit Kirche und Friedhof, Feuerwehrhaus) sowie Spielplatz; Landmaschinen/Schmiede, insgesamt<br />

großzügige Parzellenstrukturen, nach Auskunft (www.tim-online.nrw.de ist <strong>der</strong> Bereich<br />

westlich des Mittelwegs bereits für eine Bebauung parzelliert und weitestgehend bebaut)<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 159


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

NL 1<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

3,98 ha) mit Symbol Feuerwehr gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

Flächen für den Gemeinbedarf Kirche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,51 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca.<br />

0,21 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,16 ha)<br />

Baudenkmale innerhalb von Gemischten Bauflächen als Nachrichtliche Übernahme gemäß<br />

§ 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, durch Übernahme<br />

<strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen aufgrund <strong>der</strong> rechtskräftig Satzung nach §<br />

34 BauGB sowie auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 53 - Mittelweg in<br />

Niel - .<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Niel § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 24.04.1992<br />

Der außerhalb des Satzungsbereiches gelegene Spielplatz bleibt wie bisher ebenfalls und<br />

analog <strong>der</strong> Vorgehensweise zu den Ortschaften <strong>Kranenburg</strong> und Nütterden innerhalb <strong>der</strong><br />

Bauflächen (hier Gemischte Bauflächen gesichert).<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 160


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Die bislang als MI dargestellten Flächen (32. FNP-Än<strong>der</strong>ung) westlich des Mittelwegs werden<br />

zu Gemischten Bauflächen gewidmet, da <strong>der</strong> Flächennutzungsplan <strong>Kranenburg</strong> (mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gebiete Hotel und Wohnmobilstellplatz) einheitlich nur Bauflächen und<br />

keine Baugebiete darstellt.<br />

Der außerhalb des Satzungsbereiches nach § 34 BauGB gelegene, durch einen Landmaschinenbetrieb/Schmiede<br />

genutzte Teil, bleibt ebenfalls wie auch gemäß bestehen<strong>der</strong> Darstellung<br />

durch Gemischte Bauflächen gesichert. Zusätzlich wird <strong>der</strong> Baugrundstücke erschließende<br />

Teil <strong>der</strong> Straße Blankenstein als Gemischte Bauflächen gesichert. Für den Bereich<br />

westlich Mittelweg bestehen bereits Parzellierungen für sechs Baugrundstücke, von<br />

denen mindestens 4 Baugrundstücke (www.tim-online.nrw.de) bereits mit Einzelhäusern bebaut<br />

sind. Die Genehmigungen wurden auf Grundlage des Bebebauungsplanes Nr. 53 erteilt. Aus<br />

diesem Grund wird auch <strong>der</strong> Teilbereich westlich <strong>der</strong> Mehrer Straße, <strong>der</strong> nicht durch die Satzung<br />

nach § 34 BauGB erfasst ist, als Gemischte Bauflächen dargestellt.<br />

Weiterhin wird die Fläche für Gemeinbedarf Kirche in <strong>der</strong> tatsächlichen Abgrenzung mit den<br />

realen Einrichtungen <strong>der</strong> Kirche dargestellt. Ein Jugendheim besteht nicht mehr und es besteht<br />

auch bei etwa 230 Einwohnern kein Bedarf für ein Jugendheim. Zudem wäre die Nutzung<br />

Jugendheim als kirchliche Einrichtung auch innerhalb <strong>der</strong> Fläche für Gemeinbedarf<br />

Kirche realisierbar. Das Symbol Friedhof wird aufgrund <strong>der</strong> fehlenden zugeordneten Grünfläche<br />

gestrichen. Der Friedhof ist Teil <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche Kirche. Eine selbständige<br />

Darstellung als Grünfläche Friedhof erfolgt aufgrund <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Darstellungsschwelle<br />

nicht.<br />

Die Feuerwehr erhält aufgrund <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Darstellungsschwelle von 2.000 m²<br />

ein Symbol im Rahmen <strong>der</strong> Darstellung von Gemischten Bauflächen. Die ansonsten nicht<br />

durch die Satzungsbereiche nach § 34 BauGB und geltenden Baugenehmigungen nach § 34<br />

BauGB erfassten Flächen verbleiben als Flächen für die Landwirtschaft.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Niel durch die Deichanlagen am Rhein hochwassergeschützt<br />

ist (überschwemmungsgefährdeter Bereich). Die Bewohner Niels sind gehalten durch<br />

eigene Maßnahmen (am Gebäude bzw. Grundstück ansetzend) für den Hochwasserschutz<br />

zu sorgen.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

NL 1 4,86<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,26 Flächen für die Landwirtschaft 0,16 -0,10<br />

Gemischte Bauflächen 2,84 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

3,98 1,14<br />

an § 34 BauGB<br />

Satzung), Symbol Feuerwehr<br />

Mischgebiet 0,56 -0,56<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kirche und Jugendheim mit<br />

Symbol Friedhof<br />

0,99 Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kirche<br />

0,51 -0,48<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

0,21 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

0,21 0,00<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 161


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.7.2 Teilgeltungsbereich NL 2 (Thema Anpassung von Wasserflächen anstatt Flächen<br />

für die Landwirtschaft)<br />

Der Teilgeltungsbereich NL 2 befindet sich nördlich <strong>der</strong> Ortslage Niel an <strong>der</strong> Grenze zu den<br />

Nie<strong>der</strong>landen. Die Zeelandsche Wässerung (Teil <strong>der</strong> Hauptwässerung) stellt hier die Grenze<br />

zwischen <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland und den Nie<strong>der</strong>landen dar. Der Geltungsbereich<br />

umfasst ca. 3,03 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 3,03 ha)<br />

Naturschutzgebiet „Düffel-Kellener Altrhein und Flussmarschen“ und Vogelschutzgebiet „Unterer<br />

Nie<strong>der</strong>rhein“ gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. mit EU-Recht und BNatSchG/ LG NRW<br />

als Nachrichtliche Übernahmen<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Zeelandsche Wässerung als sonstiges Gewässer als Teil <strong>der</strong> Hauptwässerung<br />

NL 2<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wasserflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung<br />

des Wasserabflusses (sonstige Gewässer: Zeelandsche Wässerung) gemäß § 5 Abs.<br />

2 Nr. 7 BauGB sowie § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG / LWG NRW (ca. 3,03 ha) als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Naturschutzgebiet „Düffel-Kellener Altrhein und Flussmarschen“ und Vogelschutzgebiet „Unterer<br />

Nie<strong>der</strong>rhein“ für die nördlichen Teilbereiche ab Bruchsche Straße gemäß § 5 Abs. 4<br />

BauGB i.V.m. mit EU-Recht und BNatSchG /LG NRW als Nachrichtliche Übernahme<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 162


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Än<strong>der</strong>ung dient <strong>der</strong> Aufnahme eines größeren Wasserlaufes (sonstigen Gewässers nach<br />

LWG NRW) als Nachrichtliche Übernahme in den Flächennutzungsplan. Die Zeelandsche<br />

Wässerung als Teil <strong>der</strong> Hauptwässerung ist ein berichtspflichtiges Gewässer i.S. <strong>der</strong> EU-<br />

Wasserrahmenrichtlinie (vgl. hierzu Umsetzungsfahrplan in <strong>der</strong> Regionalen Kooperation Kleve-Landesgrenze<br />

für die Planungseinheit PE_DEL_1600 im Verbandsgebiet des Deichverbandes<br />

Kleve-Landesgrenze). Die Hauptwässerung ist gemäß Auszug aus <strong>der</strong> Übersichtskarte<br />

Risikogewässer <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf nicht als Risikogewässer geführt.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe in<br />

ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

NL 2 3,03 Flächen für die Landwirtschaft<br />

3,03 -3,03<br />

Wasserflächen (hier Zeelandsche<br />

Wässerung)<br />

3,03 3,03<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 163


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.8 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Mehr<br />

Im Folgenden werden alle Teilgeltungsbereiche im Ortsteil Mehr beschrieben. Sie sind in <strong>der</strong><br />

Blattnummer jeweils 1 (bestehende Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen<br />

/ neue Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen) dargestellt.<br />

4.8.1 Teilgeltungsbereich MR 1 (Anpassung von Gemischten Bauflächen und Flächen<br />

für Gemeinbedarf)<br />

Der Teilgeltungsbereich MR 1 befindet sich im Ortsteil Mehr, umgrenzt die Ortslage von<br />

Mehr beidseits <strong>der</strong> Wibbeltstraße und umfasst ca. 9,67 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde bereits vormals durch die 10. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2<br />

BauNVO (ca. 5,05 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche und Jugendheim gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG mit Symbol<br />

Friedhof gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 1,07 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Feuerwehr gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,16 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen mit Fläche und Symbol Parkplatz<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca. 0,65 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 2,74 ha)<br />

Baudenkmäler gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW als Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

MR 1<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 164


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Bebaute Ortslage Mehr entlang <strong>der</strong> Straßenzüge Wibbeltstraße (K 31), Querweg, Boursweg<br />

und Stüvenest mit gemischten Nutzungen wie Wohnen, Autowerkstatt (Wibbeltstraße 82),<br />

Gemeinbedarfseinrichtungen mit Kirche, Friedhof und Parkplatz, Dorfgemeinschaftshaus,<br />

Feuerwehrhaus), insgesamt großzügige Parzellenstrukturen, Peerenbohmshof und Bernsenhof<br />

NÜ 2<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

7,62 ha) mit Feuerwehr als Symbol gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie Symbol Parkplatz<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB - Anpassung an § 34 BauGB Satzungsbereiche und erteilte<br />

Baugenehmigungen<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,51 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB (ca. 0,27 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen mit Fläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3<br />

BauGB (ca. 0,59 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,68 ha)<br />

Baudenkmäler gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. DSchG NRW als Nachrichtliche Übernahme<br />

zusätzlich Baudenkmäler AZ/Nr. 57 Bernsenhof Wibbelstraße 119 in Mehr (Eintragungsdatum<br />

09.07.2012) AZ/Nr. 58 Peerenboomshof Tutweg 33 in Mehr (Eintragungsdatum<br />

20.11.2012)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen weitestgehend aufgrund von Bestandsanpassungen,<br />

durch Übernahme <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen aufgrund <strong>der</strong> rechtskräftigen<br />

Satzungen nach § 34 BauGB<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 165


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Mehr § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 24.04.1992<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 04.07.1996 26.07.1996<br />

und Baugenehmigungen nach § 34 BauGB. Östlich des Stüvenest wird ein Doppelhaushälftengrundstück<br />

(Genehmigung nach § 34 BauGB), das nicht durch die Satzungsbereiche<br />

nach § 34 BauGB erfasst ist, mit als Gemischte Baufläche aufgenommen. Weiterhin werden<br />

die Grundstücke Wibbeltstraße 38, 40 und 42 (außerhalb <strong>der</strong> Satzungsbereiche gelegen) als<br />

Gemischte Bauflächen dargestellt, da für die Grundstücke Baugenehmigungen nach § 34<br />

BauGB vorliegen und die Grundstücke inzwischen mit frei stehenden Einzelhäusern bebaut<br />

sind.<br />

Die Gemischte Baufläche im Bereich <strong>der</strong> Wibbeltstraße 82 wird für den dortigen Kfz-Betrieb<br />

über den Satzungsbereich nach § 34 BauGB hinausgehend, beibehalten, um den Gebäudebestand<br />

des vorhandenen Betriebs in Gänze zu sichern (keine Än<strong>der</strong>ung zu bestehenden<br />

Darstellungen). Für die Grundstücke Wibbeltstraße 84 und 86 erfolgt eine Anpassung an die<br />

Satzungsbereiche nach § 34 BauGB analog zur Vorgehensweise für die restliche Wibbeltstraße,<br />

Boursweg, Stüvenest und Querweg. Die ansonsten nicht durch die Satzungsbereiche<br />

nach § 34 BauGB und geltende Baugenehmigungen nach § 34 BauGB erfassten Flächen<br />

verbleiben Flächen für die Landwirtschaft.<br />

Weiterhin sind im Zuge <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung drei Baugrundstücke nördlich <strong>der</strong> Straße Stüvenest<br />

zusätzlich als Gemischte Bauflächen dargestellt worden. Hierzu wurde eine geson<strong>der</strong>te<br />

Landesplanerische Anfrage an die Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Die drei zusätzlich<br />

als Gemischte Bauflächen dargestellten Bauflächen sollen den Eigenentwicklungsbedarf<br />

<strong>der</strong> Ortschaft Mehr dienen, da <strong>der</strong>zeit keine aktivierbaren Baumöglichkeiten zum Erhalt<br />

einer gesunden Bevölkerungsstruktur bestehen. Die Landesplanungsbehörde ist <strong>der</strong><br />

Argumentation gefolgt und hat Per E-Mail vom 30.04.2013 mitgeteilt, dass gegen eine straßenbegleitende<br />

Bebauung von 3 Wohneinheiten nördlich <strong>der</strong> Straße Stüvenest keine landesplanerischen<br />

Bedenken bestehen. Insofern wurden die drei Baugrundstücke als Gemischte<br />

Bauflächen in den FNP aufgenommen.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 166


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> tatsächlichen Abgrenzung <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche Kirche<br />

werden Flächen westlich und nördlich <strong>der</strong> Wibbelstraße, die ebenfalls außerhalb des Satzungsbereiches<br />

nach § 34 BauGB zu liegen kommen, als Gemischte Bauflächen dargestellt.<br />

Weiterhin wird die Fläche für Gemeinbedarf Kirche in <strong>der</strong> tatsächlichen Abgrenzung mit den<br />

realen Einrichtungen <strong>der</strong> Kirche dargestellt. Ein Jugendheim besteht nicht mehr und es besteht<br />

bei ca. 560 Einwohnern auch kein Bedarf für ein Jugendheim. Zudem wäre die Nutzung<br />

Jugendheim als kirchliche Einrichtung auch innerhalb <strong>der</strong> Fläche für Gemeinbedarf Kirche<br />

realisierbar. Stattdessen besteht an gleicher Stelle ein Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus,<br />

sodass lediglich die Art <strong>der</strong> Einrichtung innerhalb <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche gemäß <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Nutzung korrigiert wird. Das Symbol Friedhof wird aufgrund <strong>der</strong> fehlenden zugeordneten<br />

Grünfläche gestrichen. Der Friedhof ist Teil <strong>der</strong> Gemeinbedarfsfläche Kirche. Eine<br />

selbständige Darstellung als Grünfläche Friedhof erfolgt aufgrund <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong><br />

Darstellungsschwelle nicht.<br />

Die Feuerwehr erhält aufgrund <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Darstellungsschwelle von 2.000 m²<br />

ein Symbol im Rahmen <strong>der</strong> Darstellung von Gemischten Bauflächen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Mehr durch die Deichanlagen am Rhein hochwassergeschützt<br />

ist (überschwemmungsgefährdeter Bereich). Die Bewohner von Mehr sind gehalten<br />

durch eigene Maßnahmen (am Gebäude bzw. Grundstück ansetzend) für den Hochwasserschutz<br />

zu sorgen.<br />

Zusätzlich werden die Baudenkmäler AZ/Nr. 57 Bernsenhof Wibbelstraße 119 in Mehr (Eintragungsdatum<br />

09.07.2012) AZ/Nr. 58 Peerenboomshof Tutweg 33 in Mehr (Eintragungsdatum<br />

20.11.2012) nachrichtlich aufgenommen.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

MR 1 9,45<br />

Gemischte Bauflächen 5,05 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

an § 34 BauGB<br />

Satzung) Symbole Feuerwehr<br />

und Parkplatz<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kirche und Jugendheim mit<br />

Symbol Friedhof<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Feuerwehr<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

+ Parkplatz<br />

1,07 Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kirche<br />

7,62 2,57<br />

0,51 -0,56<br />

0,16 0,0 -0,16<br />

0,0 Flächen für Gemeinbedarf<br />

Bürgerhaus / Dorfgemeinschaftshaus<br />

0,65 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

0,27 0,27<br />

0,59 -0,06<br />

Flächen für die Landwirtschaft 2,74 Flächen für die Landwirtschaft 0,68 -2,06<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 167


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.9 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Frasselt<br />

Im Folgenden werden alle Teilgeltungsbereiche im Ortsteil Frasselt beschrieben. Sie sind in<br />

den Blattnummern jeweils 1 bis 2 (bestehende Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen,<br />

Kennzeichnungen / neue Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen)<br />

dargestellt.<br />

4.9.1 Teilgeltungsbereich FR 1 (Thema Anpassung Gemischte Bauflächen und Flächen<br />

für Gemeinbedarf)<br />

Der Teilgeltungsbereich FR 1 befindet sich im Ortsteil Frasselt, beidseits <strong>der</strong> Gocher Straße<br />

und umfasst ca. 20,7 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde bereits vormals durch die 10. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2<br />

BauNVO (ca. 13,76 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,21 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Feuerwehr gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,42 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Gocher Straße) gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 3 BBauG (ca. 2,30 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 4,01 ha)<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen westlich <strong>der</strong> Gocher Straße befindet sich eine Fläche,<br />

<strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist (in Anlehnung an §<br />

5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen und Altstandorte).<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Bebaute Ortslage Frasselt entlang <strong>der</strong> Gocher Straße, nördlich Schrammstraße und Marienweg,<br />

gemischte Nutzungen z.T. auch mit landwirtschaftlichen Nutzungen, Wohnen, einzelne<br />

gewerbliche Nutzungen z.B. Küchenstudio, Kirche mit Pfarrhaus und Gärten sowie versiegelter<br />

Fläche einschließlich Zufahrt und Parkplatz Friedhof, Feuerwehr<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 168


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

FR 1<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

17,41 ha) mit Feuerwehr als Symbol gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB – Anpassung an Satzungsbereich<br />

nach § 34 BauGB sowie erteilte Baugenehmigung nach § 34 BauGB (vereinzelt<br />

gerichtlich erstritten)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Kirche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (ca. 0,51 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Gocher Straße) gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 3 BauGB (ca. 2,30 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,48 ha)<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen westlich <strong>der</strong> Gocher Straße befindet sich eine Fläche,<br />

<strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (in Anlehnung an<br />

§ 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen und Altstandorte).<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 169


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, durch Übernahme<br />

<strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen aufgrund <strong>der</strong> rechtskräftigen Satzung nach<br />

§ 34 BauGB<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Frasselt § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

und Baugenehmigungen nach § 34 BauGB. Im spitzwinklig zulaufenden Bereich, <strong>der</strong> durch<br />

die Gocher Straße und die Römerstraße gebildet wird, befindet sich ein gemeindlicher Pavillon,<br />

<strong>der</strong> Teil <strong>der</strong> Gemischten Baufläche bleibt. Die Bebauung auf <strong>der</strong> nördlichen Seite <strong>der</strong><br />

Schrammstraße, die außerhalb des Satzungsbereiches nach § 34 BauGB liegt, wird als Gemischte<br />

Bauflächen dargestellt, da die Baugenehmigungen nach § 34 BauGB z.T. nach richterlicher<br />

Entscheidung erteilt wurden. Ebenfalls wird noch ein bebautes Grundstück südlich<br />

<strong>der</strong> Schrammstraße in die Gemischte Baufläche aufgenommen.<br />

Die bisherige Darstellung zur Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr wird zurückgenommen, da<br />

sich das Feuerwehrhaus vorgelagert auf einer wesentlich kleineren Fläche befindet, die keine<br />

flächige Darstellung aufgrund <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Darstellungsschwelle rechtfertigt,<br />

son<strong>der</strong>n nur ein Symbol Feuerwehr in den Gemischten Bauflächen. Die sich östlich anschließende<br />

Bebauung (ehemals Fläche für Gemeinbedarf Feuerwehr) wird u.a als Küchenstudio<br />

genutzt und wird deshalb als Gemischte Baufläche dargestellt. Die Fläche für Gemeinbedarf<br />

Kirche wird auf die tatsächliche Ausdehnung mit Kirche und Pfarrhaus und Gärten<br />

sowie versiegelter Fläche einschließlich Zufahrt und Parkplatz Friedhof ausgedehnt.<br />

Die ansonsten nicht durch den Satzungsbereich nach § 34 BauGB und geltende Baugenehmigungen<br />

nach § 34 BauGB erfassten Flächen verbleiben Flächen für die Landwirtschaft.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

FR 1 20,7<br />

Flächen für die Landwirtschaft 4,01 Flächen für die Landwirtschaft 0,48 -3,53<br />

Gemischte Bauflächen 13,76 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

17,41 3,65<br />

an § 34 BauGB<br />

Satzung + erteilte Baugenehmigungen)<br />

Symbol Feuerwehr<br />

Flächen für Gemeinbedarf 0,42 -0,42<br />

Feuerwehr<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kirche<br />

0,21 Flächen für Gemeinbedarf<br />

Kirche<br />

0,51 0,30<br />

Sonstige überörtliche und 2,30 Sonstige überörtliche und 2,3 0,00<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Gocher Straße)<br />

(Gocher Straße)<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 170


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.9.2 Teilgeltungsbereich FR 2 (Thema Anpassung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen an<br />

die Satzung nach § 34 BauGB und Flächen für Gemeinbedarf)<br />

Der Teilgeltungsbereich FR 2 befindet sich im Ortsteil Frasselt, nordöstlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Frasselt, im Bereich Klinkenberg und umfasst ca. 2,81 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde bereits vormals durch die 10. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

2,50 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,31 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Gemischte Bebauungsstrukturen, vordringlich Einzelhäuser, beidseits <strong>der</strong> Straße Klinkenberg<br />

FR 2<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

2,75 ha) – Anpassung an rechtskräftige Satzungen nach § 34 BauGB<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,06 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, durch Übernahme<br />

<strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen aufgrund <strong>der</strong> rechtskräftigen Satzungen<br />

nach § 34 BauGB.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 171


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Frasselt § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

Der nicht durch die Satzungsbereiche nach § 34 BauGB erfassten Teile des Geltungsbereiches<br />

wird als Flächen für die Landwirtschaft im Anschluss an ebensolche Darstellungen außerhalb<br />

des Teilgeltungsbereiches dargestellt.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

FR 2 2,81<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,31 Flächen für die Landwirtschaft 0,06 -0,25<br />

Gemischte Bauflächen 2,50 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

2,75 0,25<br />

an § 34 BauGB<br />

Satzungen)<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 172


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.9.3 Teilgeltungsbereich FR 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich FR 3 befindet sich im Ortsteil Frasselt, südwestlich <strong>der</strong> Ortslage am<br />

Reichswald und umfasst ca. 6,33 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Grünflächen Parkanlage gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 2,51 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 3,82 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet im westlichen Teilgeltungsbereich gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m.<br />

BNatSchG und LG NRW als Nachrichtliche Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Wald (Fichten- und Kirschenbestand) i.S. des LFoG NRW<br />

FR 3<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 6,33 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiet im westlichen Teilgeltungsbereich gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m.<br />

BNatSchG und LG NRW als Nachrichtliche Übernahme<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, da Aufforstungen<br />

stattgefunden haben, die als Wald i.S. des LFoG NRW gelten. Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan<br />

Düsseldorf (GEP 99) stellt weitestgehend Waldbereiche in Überlagerung mit Bereich<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dar. Lediglich <strong>der</strong> östliche<br />

Teil des Geltungsbereichs ist als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung<br />

mit BSLE erkennbar. Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Dar-<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 173


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

stellung Wald lässt sich nicht ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes<br />

entspricht (Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

FR 3 6,33<br />

Flächen für die Landwirtschaft 3,82 -3,82<br />

Flächen für Wald 6,33 6,33<br />

Grünflächen Parkanlage 2,51 -2,51<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 174


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.9.4 Teilgeltungsbereich FR 4 (Thema Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zweckbestimmung von Grünflächen)<br />

Der Teilgeltungsbereich FR 4 befindet sich im Ortsteil Frasselt, nördlich des Treppkesweg<br />

und umfasst ca. 4,19 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Grünflächen Sportplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 3,78 ha)<br />

Flächen und Symbol Parkplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca. 0,38 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 0,3 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Vereinsnutzung Reitsport mit Halle und verschieden Reitplätzen, Reitsportartikelladen, Lagerflächen,<br />

heckartige Bepflanzung und Wiesen (Frasselter Reitertreff), Vereinsnutzung<br />

Schießsport mit Gebäude und Fußballtoren, zu beiden Vereinsnutzungen zugehörige Stellplätze<br />

FR 4<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Private Grünflächen Spießsport und Reitsport gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 4,19 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Die Nutzungen<br />

Reitsport und Schießsport sind seit langem ausgeübte Nutzungen und werden im Wege <strong>der</strong><br />

Bestandsanpassung im Flächennutzungsplan als private Grünflächen mit den entsprechenden<br />

Zweckbestimmungen gesichert. Eine Sportplatznutzung wird und soll entsprechend<br />

Sportflächenentwicklungskonzept nicht ausgeübt werden. Der westliche Teil <strong>der</strong> privaten<br />

Grünfläche ist mit Fußballtoren bestanden und kann außerhalb <strong>der</strong> Vereinsnutzung bespielt<br />

werden. Eine öffentliche Parkplatznutzung besteht nicht. Im Zuge <strong>der</strong> Nutzungen bestehen<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

lediglich private vereinzugehörige Stellplätze. Insofern ist eine Darstellung einer öffentlichen<br />

Parkfläche nicht mehr Ziel und auch nicht real bestehend.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

FR 4 4,19<br />

Grünflächen Sportplatz 3,78 -3,78<br />

Parkplatz 0,38 -0,38<br />

Flächen für die Landwirtschaft 0,03 -0,03<br />

private Grünflächen Schießsport<br />

4,19 4,19<br />

und<br />

Reitsport<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.9.5 Teilgeltungsbereich FR 5 (Thema Rücknahme von Grünflächen zugunsten Flächen<br />

für die Landwirtschaft)<br />

Der Teilgeltungsbereich FR 5 befindet sich im Ortsteil Frasselt, südlich des Treppkesweg<br />

und umfasst ca. 6,53 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Grünflächen Sportplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 6,53 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen am Rande des Reichwaldes<br />

FR 5<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 6,53 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen. Gemäß aktuellem<br />

Sportflächenentwicklungskonzept ist eine Sportplatznutzung auf den 6,53 ha großen<br />

Flächen kein Ziel mehr. Die nächst gelegenen Sportflächen i.S. Sportplatz befinden sich im<br />

Nachbarort Schottheide bzw. in <strong>Kranenburg</strong>. Dargestellt wird die tatsächliche Nutzung Flächen<br />

für die Landwirtschaft.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

FR 5 6,53<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Grünflächen Sportplatz 6,53 -6,53<br />

Flächen für die Landwirtschaft 6,53 6,53<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.10 Teilgeltungsbereiche Ortsteil Schottheide<br />

Im Folgenden werden alle Teilgeltungsbereiche im Ortsteil Schottheide beschrieben. Sie sind<br />

in <strong>der</strong> Blattnummer jeweils 1 (bestehende Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen<br />

/ neue Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen) dargestellt.<br />

4.10.1 Teilgeltungsbereich SH 1 (Thema Anpassung Gemischte Bauflächen, Grünflächen<br />

und Flächen für Gemeinbedarf)<br />

Der Teilgeltungsbereich SH 1 befindet sich im Ortsteil Schottheide, erfasst den Siedlungsbereich<br />

zwischen Römerstraße (K 15) im Norden und Frasselter Weg / Fel<strong>der</strong>hof im Süden und<br />

umfasst ca. 24,31 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Der Teilgeltungsbereich wurde bereits vormals durch die 10. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfasst.<br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2<br />

BauNVO (ca. 14,03 ha)<br />

Flächen für Gemeinbedarf Jugendheim gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG (ca. 0,36 ha)<br />

Grünflächen Spielplatz (nordöstlich <strong>der</strong> Straße Mitteldeich) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG<br />

(ca. 0,27 ha)<br />

Grünflächen Spielplatz (nördlich Mergelkamp) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 0,25 ha)<br />

Grünflächen Sportplatz (östlich Kuhstraße) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBauG (ca. 1,08 ha)<br />

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (Kuhstraße und Frasselter Straße)<br />

gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BBauG (ca. 1,85 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 6,47 ha)<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen und Flächen für die Landwirtschaft südlich <strong>der</strong> Frasselter<br />

Straße befindet sich eine Fläche, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen<br />

belastet ist (in Anlehnung an § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen<br />

und Altstandorte).<br />

Landschaftsschutzgebiet (geringfügige Überlagerung mit Satzungsbereich und Gemischten<br />

Bauflächen) gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. BNatSchG und LG NRW als Nachrichtliche<br />

Übernahme<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Bebaute Ortslage Schottheide um die Straßenzüge Kuhstraße, Frasselter Straße, Schwarzwasser,<br />

Steege, Mergelkamp und Bergstraße, gemischte Nutzungen Wohnen, tw. landwirtschaftliche,<br />

gartenbauliche (Schwarzwasser) und gewerbliche Nutzungen, Dorfgemeinschaftshaus,<br />

Spielplatz an <strong>der</strong> Kuhstraße südlich des Dorfgemeinschaftshauses und Sportplatz,<br />

neu gestaltet und geringfügig in <strong>der</strong> Lage verschoben wurde <strong>der</strong> Sportplatz, die im<br />

Bereich <strong>der</strong> östlichen Kuhstraße auf Höhe des Sportplatzes befindlichen Flächen wurden<br />

parzelliert und als Baugrundstücke genutzt (bereits ein Grundstück bebaut)<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

SH 1<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Gemischte Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (ca.<br />

20,31 ha) – Anpassung an rechtkräftige Satzung nach § 34 BauGB<br />

Flächen für Gemeinbedarf Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB (ca. 0,36 ha)<br />

Grünflächen Sportplatz (östlich Kuhstraße) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB (ca. 0,95 ha)<br />

Örtliche Hauptverkehrsstraßen (Kuhstraße und Frasselter Straße) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3<br />

BBauG (ca. 1,85 ha)<br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (ca. 0,84 ha)<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen und Flächen für die Landwirtschaft südlich <strong>der</strong> Frasselter<br />

Straße befindet sich eine Fläche, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen<br />

belastet ist (in Anlehnung an § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Kennzeichnung <strong>der</strong> Altablagerungen<br />

und Altstandorte).<br />

Anpassung <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahme Landschaftsschutzgebiet an die<br />

Satzungsbereiche nach § 34 BauGB und die entsprechend dargestellte Gemischte Baufläche<br />

unter Verweis auf § 29 Abs. 4 LG NRW (südlich Sportplatz)<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, da die Gemischten<br />

Bauflächen an die rechtkräftigen Satzungen nach § 34 BauGB<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

Schottheide § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

1. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 17.03.1995 18.04.1995<br />

2. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 14.02.1996 29.02.1996<br />

angepasst worden sind. Nördlich <strong>der</strong> Frasselter Straße verbleibt eine Parzelle ohne Darstellung<br />

Gemischte Bauflächen, son<strong>der</strong>n wird als Flächen für die Landwirtschaft als schützenswerte<br />

Obstwiese zur Erhaltung des dörflichen Charakters dargestellt. Eine eigenständige<br />

Darstellung als Grünfläche kommt aufgrund <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Darstellungsschwelle<br />

nicht in Frage. Zudem weist eine Grünfläche Obstwiese keine städtebauliche Bedeutung auf,<br />

da sie nicht <strong>der</strong> Naherholung dient. Dazu ist keine Darstellung als Grünfläche notwendig. Ziel<br />

ist eindeutig, die Obstwiese zu schützen und die Fläche von Bebauung freizuhalten, dies ist<br />

auf Ebene des Flächennutzungsplanes durch die Darstellung Flächen für die Landwirtschaft<br />

möglich.<br />

Die Fläche für Gemeinbedarf östlich Kuhweg, südlich Steege, erhält den Zusatz (Einrichtung)<br />

Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus gemäß realer Nutzung anstatt die bisherige Einrichtung<br />

Jugendheim. Das Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus in Schottheide dient dem lokalen Vereinsleben<br />

und als Treffpunkt für Jung und Alt. Für eine geson<strong>der</strong>te Einrichtung Jugendheim<br />

besteht in <strong>der</strong> Ortslage Schottheide bei ca. 680 Einwohnern kein Bedarf und entsprechend<br />

wird keine Darstellung getroffen. Die Nutzung Jugendheim wäre als öffentliche Einrichtung<br />

sowohl im Bürgerhaus/Dorfgemeinschaftshaus als auch innerhalb <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen<br />

zulässig. Das nächst gelegene Jugendheim befindet sich in <strong>Kranenburg</strong> im Bereich des<br />

Alten Bahnhofes.<br />

Die bisher dargestellte Grünfläche Spielplatz im Bereich Mergelkamp ist in <strong>der</strong> Lage nicht<br />

korrekt und wird deshalb als Darstellung aufgegeben. Der reale, südlich des Dorfgemeinschaftshauses<br />

gelegene Spielplatz ist durch die Gemischte Baufläche gesichert. Eine Darstellung<br />

als Grünfläche unterschreitet die Darstellungsschwelle, aus diesem Grund wird keine<br />

Grünfläche Spielplatz dargestellt. Die bisherige Darstellung Grünfläche Spielplatz (Königsheide)<br />

südlich <strong>der</strong> Straße Schwarzwasser/östlich Mitteldeich wird aufgegeben, da an<br />

dieser Stelle kein Spielplatz besteht, son<strong>der</strong>n die Flächen durch eine Gärtnerei genutzt werden.<br />

Für die Ortslage Schottheide ist bei einer Einwohnerzahl von etwa 680 Einwohnern <strong>der</strong><br />

am Dorfgemeinschaftshaus bestehende Spielplatz, <strong>der</strong> durch Gemischte Bauflächen gesichert<br />

ist, ausreichend. Ein Bedarf für einen weiteren Spielplatz besteht nicht. Zudem steht<br />

<strong>der</strong> Realisierung eines Spielplatzes im Bereich Schwarzwasser die ausgeübte Gärtnereinutzung<br />

auch langfristig entgegen.<br />

Die Grünfläche Sportplatz wird an die reale Situation und gemäß Sportflächenentwicklungskonzept<br />

angepasst. Es stehen damit ausreichende Sportflächen in Schottheide zur Verfügung.<br />

Die erfolgte Anpassung <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahme Landschaftsschutzgebiet<br />

an den Satzungsbereich nach § 34 BauGB und die entsprechend dargestellte<br />

Gemischte Baufläche wurde unter Verweis auf § 29 Abs. 4 LG NRW vorgenommen. § 29<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Abs. 4 LG NRW besagt, dass bei <strong>der</strong> Aufstellung, Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans<br />

im Geltungsbereich eines Landschaftsplans wi<strong>der</strong>sprechende Darstellungen<br />

und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans<br />

o<strong>der</strong> einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches außer<br />

Kraft tritt, soweit <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem<br />

Flächennutzungsplan nicht wi<strong>der</strong>sprochen hat. Für das Außer-Kraft-Treten gilt Entsprechendes<br />

bei Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches, soweit <strong>der</strong> Träger<br />

<strong>der</strong> Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren nach § 34 Abs. 6 Satz 1 des Baugesetzbuches<br />

nicht wi<strong>der</strong>sprochen hat. Insofern werden die vom Kreis Kleve zur Verfügung gestellten<br />

Daten zu Landschaftsschutzgebieten angepasst, sodass keine Überlagerung von Bauflächen<br />

bzw. Satzungsbereichen nach § 34 BauGB und Landschaftsschutzgebieten besteht.<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

SH 1 24,31<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

Flächen für die Landwirtschaft 6,47 Flächen für die Landwirtschaft 0,84 -5,63<br />

Gemischte Bauflächen<br />

14,03 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

20,36 6,33<br />

an § 34 BauGB<br />

Satzungen)<br />

Grünflächen Spielplatz 0,25 -0,25<br />

Grünflächen Spielplatz 0,27 -0,27<br />

Grünflächen Sportplatz<br />

1,08 öffentliche Grünflächen Sportplatz<br />

0,90 -0,18<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Jugendheim<br />

0,36 Flächen für Gemeinbedarf<br />

Bürgerhaus / Dorfgemein-<br />

0,36 0,00<br />

Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Kuhstraße, Frasselter Straße)<br />

schaftshaus<br />

1,85 Sonstige überörtliche und<br />

örtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

(Kuhstraße, Frasselter Straße)<br />

1,85 0,00<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.10.2 Teilgeltungsbereich SH 2 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich SH 2 befindet sich im Ortsteil Schottheide, östlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Schottheide, im Einmündungsbereich <strong>der</strong> Straßen Mergelkamp / Mitteldeich und umfasst ca.<br />

1,54 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,54 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Teichanlagen mit Wald i.S. des LFoG NRW<br />

SH 2<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 1,54 ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, da es sich um<br />

Wald i.S. des LFoG NRW handelt. Die Teichanlagen sind hinsichtlich ihrer Flächen für eine<br />

eigenständige Darstellung bzw. Nachrichtliche Übernahme als flächige Gewässer unterhalb<br />

<strong>der</strong> Darstellungsschwelle. Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) stellt für<br />

den Teilgeltungsbereich das Ziel Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Überlagerung<br />

Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dar. Ein Verstoß<br />

gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald lässt sich nicht ableiten,<br />

da die Darstellung dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes entspricht (Wald vermehren).<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 182


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

SH 2 1,54<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,54 -1,54<br />

Flächen für Wald 1,54 1,54<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.10.3 Teilgeltungsbereich SH 3 (Thema Darstellung Flächen für Wald)<br />

Der Teilgeltungsbereich SH 3 befindet sich im Ortsteil Schottheide, östlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Schottheide, am Schotthei<strong>der</strong> Graben, östlich des Sonnenweges und umfasst ca. 1,56 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG (ca. 1,56 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

Teichanlagen mit Wald i.S. des LFoG NRW<br />

SH 3<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB (ca. 1,56 ha)<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, da es sich um<br />

Wald i.S. des LFoG NRW handelt. Die Teichanlagen sind hinsichtlich ihrer Flächen für eine<br />

eigenständige Darstellung bzw. Nachrichtliche Übernahme als flächige Gewässer unterhalb<br />

<strong>der</strong> Darstellungsschwelle einzuschätzen. Der <strong>der</strong>zeit geltende Regionalplan Düsseldorf<br />

(GEP 99) stellt für den Teilgeltungsbereich das Ziel Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich<br />

in Überlagerung Bereich zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dar.<br />

Ein Verstoß gegen die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aufgrund <strong>der</strong> Darstellung Wald lässt sich<br />

nicht ableiten, da die Darstellung dem Ziel 2 des Kapitel 2.3 des Regionalplanes entspricht<br />

(Wald vermehren).<br />

Bilanz<br />

Teilgeltungsbereich<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

SH 3 1,56<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1,56 -1,56<br />

Flächen für Wald 1,56 1,56<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 184


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.11 Kennzeichnungen nach § 5 Abs. 3 BauGB<br />

4.11.1 Kennzeichnung zum Thema Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz gemäß § 5 Abs.<br />

3 Nr. 1 BauGB<br />

In <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung des digitalen Flächennutzungsplanes besteht ein Hinweis<br />

zum Thema Überschwemmungsgefährdete Gebiete (vgl. hier Kapitel 2.7.2 <strong>der</strong> Begründung)<br />

innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets <strong>Kranenburg</strong>.<br />

In Ausfüllung des Ziels 3.3 des Kapitels 3.10 Wasserwirtschaft des <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplanes<br />

Düsseldorf (GEP 99) wird im Zuge <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung folgende textliche Kennzeichnung<br />

gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB formuliert:<br />

Quelle: http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Rhein.html<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Überschwemmungsgefährdetes Gebiet (gelbe Flächen) gemäß Rhein-Karte Nord als Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Ordnungsbehördlichen Verordnung zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes<br />

des Rheins im Regierungsbezirk Düsseldorf zwischen Rheinstrom-km 707 rechtes Ufer und<br />

711,2 linkes Ufer und 857,7 rechtes Ufer und 865,5 linkes Ufer<br />

„Die gemäß <strong>der</strong> Abbildung „Überschwemmungsgefährdeter Bereich gemäß Rhein-Karte Nord<br />

o.M.“ (Quelle: http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Rhein.html) als überschwemmungsgefährdete<br />

Gebiete dargestellten deichgeschützten Bereiche (gelbe Farbgebung) des <strong>Gemeinde</strong>gebiets <strong>Kranenburg</strong><br />

sind gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB gekennzeichnet als Flächen, bei <strong>der</strong>en Bebauung<br />

beson<strong>der</strong>e bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen o<strong>der</strong> bei denen beson<strong>der</strong>e bauliche<br />

Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten (hier Überschwemmungen bei Deichbruch)<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind.“<br />

Begründung für die Kennzeichnung<br />

Die überschwemmungsgefährdeten Bereiche sollen gemäß Ziel 3.3 des Kapitels 3.10 Hochwasserschutz<br />

des <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplanes Düsseldorf (GEP 99) in den Bauleitplänen gekennzeichnet<br />

werden, um das Risikobewusstsein für den notwendigen Hochwasserschutz zu<br />

schärfen, aber auch zu einer angepassten Gestaltung und Nutzung von Gebäuden veranlassen.<br />

Aufgrund des Originalmaßstabs <strong>der</strong> obigen Karte 1 : 50.000 ist eine konkrete Abgrenzung <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung im Flächennutzungsplan nicht möglich. Die konkret zu benennenden Schutzmaßnahmen<br />

bleiben einerseits den noch zu erstellenden Hochwasserrisikomanagementplänen<br />

nach WHG sowie an<strong>der</strong>erseits den einzelnen Bauherren o<strong>der</strong> ggf. Auflagen im Zuge <strong>der</strong> Baugenehmigung<br />

überlassen (vgl. hierzu „Mit dem Hochwasser leben Hochwasserschutz in NRW des<br />

Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/broschuere_mit_dem_wasser_leben.pdf, Broschüre „Hochwasserrisiken<br />

gemeinsam meistern“ http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Hauptseite#Die_EU-<br />

Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, „Hochwasserfibel Bauvorsorge in hochwassergefährdeten Gebieten“<br />

Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

http://www.lanuv.nrw.de/wasser/hochwasserfibel.pdf). Bei <strong>der</strong> Planung und Errichtung von baulichen Anlagen<br />

sind Vorkehrungen gegen Schäden durch Hochwasser zu treffen, die den Schutz von Leben und<br />

Gesundheit und den Eigentums- und Werterhalt betreffen. Hochwasserschäden können entstehen<br />

durch Überschwemmung o<strong>der</strong> ansteigendes Grundwasser. Die beson<strong>der</strong>en baulichen Vorkehrungen<br />

o<strong>der</strong> Sicherungsmaßnahmen können im Flächennutzungsplan nicht festgesetzt bzw.<br />

dargestellt werden. Sie beruhen vielmehr auf dem eigenen Schutzinteresse des Bauherrn und auf<br />

Rechtsvorschriften, vor allem des Bauordnungsrechts und müssen im Baugenehmigungsverfahren<br />

beson<strong>der</strong>s berücksichtigt werden. Dies umfasst insbeson<strong>der</strong>e die Bauvorsorge - Anpassung<br />

<strong>der</strong> Bauweise und Nutzung an Hochwasserrisiken, Verhaltensvorsorge – konkretes Handeln während<br />

des Hochwassers sowie Risikovorsorge – finanzielle Vorsorge (Rücklagen, Versicherungen).<br />

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong><br />

kein festgesetztes o<strong>der</strong> vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet besteht. Insofern<br />

besteht auch kein Verbot im überschwemmungsgefährdeten Gebiet Bauflächen auszuweisen<br />

bzw. darzustellen (vgl. § 78 WHG bezogen auf Überschwemmungsgebiete).<br />

Die 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes dient lediglich <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Darstellungen<br />

an tatsächliche Gegebenheiten (insbeson<strong>der</strong>e vorhandene Bebauungen), rechtskräftigen Bebauungsplänen<br />

und Satzungen sowie erteilten Baugenehmigungen. Insofern hat <strong>der</strong> Flächennutzungsplan<br />

bezogen auf seine Kennzeichnungsfunktion, dass Maßnahmen des Hochwasser-<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 186


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

schutzes zu treffen sind, lediglich eine „rückwirkende informatorische Hinweisfunktion“ als Verwaltungsprogramm.<br />

Tatsächliche Neuausweisungen, die mit einem Eingriff verbunden sind, bestehen<br />

nur für den TG KR 20 (Tauschfläche), die jedoch durch die Darstellung von ASB-Flächen auf<br />

Ebene des <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplanes Düsseldorf (GEP 99) gesichert sind.<br />

Die textliche Kennzeichnung ist in <strong>der</strong> Planzeichenerklärung in <strong>der</strong> Schriftfarbe rot vorgenommen<br />

worden.<br />

4.12 Aktualisierung Nachrichtliche Übernahmen / Vermerke gemäß § 5 Abs. 4 BauGB<br />

Im Folgenden wird die Aktualisierung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke beschrieben.<br />

Sie sind in den Blattnummern jeweils 1 (bestehende Nachrichtliche Übernahmen<br />

bzw. Vermerke / aktualisierte Nachrichtliche Übernahmen bzw. Vermerke dargestellt.<br />

4.12.1 NÜ 1 (Thema Aktualisierung Vermerke des geplanten WSG Scheidal / Erweiterung<br />

WSG Reichwald)<br />

Für das Thema Aktualisierung Vermerke des geplanten WSG Scheidal / Erweiterung WSG<br />

Reichswald wird kein Geltungsbereich (NÜ 1) abgegrenzt. Die Aktualisierung befindet sich<br />

im südwestlichen <strong>Gemeinde</strong>gebiet, weitestgehend innerhalb des Reichswaldes. Die Aktualisierung<br />

wurde aufgrund <strong>der</strong> Flächenausdehnung i.M. 1 : 20.000 erstellt.<br />

Bisherige Nachrichtliche Übernahmen bzw. Vermerke des Flächennutzungsplanes <strong>Kranenburg</strong><br />

zum Thema WSG<br />

Umgrenzung <strong>der</strong> Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen Zweckbestimmung Vermerk:<br />

für 2010 beabsichtigte Festsetzung des WSG Scheidal mit Schutzzonen sowie Vermerk:<br />

geplanter Erweiterungsbereich (<strong>der</strong>zeit Trinkwasser-Einzugsbereich) WSG Reichswald mit<br />

Schutzzonen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. WHG/LWG NRW als Nachrichtliche Übernahme<br />

bzw. Vermerke<br />

Realnutzungen o.M.<br />

vorwiegend Wald (Reichwald), tw. Flächen für die Landwirtschaft und bebaute Bereiche <strong>der</strong><br />

Ortslagen Frasselt und Schottheide<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Aktualisierung Nachrichtliche Übernahmen bzw. Vermerke im Zuge <strong>der</strong> <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung<br />

des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> zum Thema WSG<br />

Umgrenzung <strong>der</strong> Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen (Aktualisierung 2013 Datenbestand<br />

Bezirksregierung Düsseldorf) Zweckbestimmung Vermerk: beabsichtigte Festsetzung<br />

des WSG Scheidal mit Schutzzonen sowie Vermerk: geplanter Erweiterungsbereich<br />

(<strong>der</strong>zeit Trinkwasser-Einzugsbereich) WSG Reichswald mit Schutzzonen gemäß § 5 Abs. 4<br />

BauGB i.V.m. WHG/LWG NRW als Nachrichtliche Übernahme bzw. Vermerke<br />

Begründung für die Aktualisierung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen bzw. Vermerke im Rahmen<br />

<strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> zum Thema<br />

WSG<br />

Von <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf wurden für die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes<br />

Daten per E-Mails vom 11.03.2010, 30.03.2010 und 01.04.2010 zum geplanten WSG<br />

Scheidal und Erweiterung WSG Reichswald zur Verfügung gestellt, die im Flächennutzungsplan<br />

in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung als vermerkte Wasserschutzgebiete eingearbeitet sind.<br />

Zwischenzeitlich wurden die Planungen zum WSG Scheidal und zur Erweiterung des WSG<br />

Reichwald von Seiten <strong>der</strong> Bezirksregierung konkretisiert. Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat<br />

54: Wasserversorgung und Gewässerschutz hat per E-Mail vom 22.10.2012, 23.11.2012,<br />

09.01.2013 und 02.07.2013 die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Daten zum geplanten WSG Scheidal<br />

und Erweiterung WSG Reichswald als Shape-Daten (in UTM/ETRS 89) bereit gestellt, die im<br />

Zuge <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung Berücksichtigung i.S. einer Nachrichtlichen Übernahme bzw. Vermerk<br />

gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 BauGB finden sollen. Es erfolgte allerdings von Seiten <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

Düsseldorf <strong>der</strong> Hinweis, dass im Verfahren zur Festsetzung <strong>der</strong> Wasserschutzgebiete<br />

sich ggf. noch Än<strong>der</strong>ungen ergeben können, sodass <strong>der</strong> übermittelte Stand <strong>der</strong>zeit noch<br />

nicht als abschließend gilt. Es besteht somit die Möglichkeit, dass entwe<strong>der</strong> im Zuge des Verfah-<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 188


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

rens zur 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung eine weitere Aktualisierung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen bzw.<br />

Vermerke zum Thema WSG erfolgen muss o<strong>der</strong> dass nach Abschluss des Verfahrens zur 37.<br />

FNP-Än<strong>der</strong>ungen die beiden WSG im Zuge <strong>der</strong> zu erlassenden Verordnung abweichend festgesetzt<br />

werden als im FNP <strong>Kranenburg</strong> vermerkt.<br />

Bilanz<br />

keine<br />

4.12.2 NÜ 2 Redaktionelle Ergänzung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahme von zusätzlichen<br />

Bau- und Bodendenkmäler<br />

Im Zuge <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung werden folgende weitere Baudenkmäler in den Flächennutzungsplan<br />

aufgrund <strong>der</strong> <strong>Kranenburg</strong>er Denkmalliste mit <strong>der</strong>zeitigem Stand Januar 2013 aufgenommen.<br />

AZ/Nr. 48 Pastorat <strong>der</strong> Katholischen Kirche Kirchplatz 1 in <strong>Kranenburg</strong> (Eintragungsdatum<br />

29.06.2009) TG KR 14<br />

AZ/Nr. 49 Rathaus –Altbau Klever Straße 4 in <strong>Kranenburg</strong> (Eintragungsdatum 09.12.2009)<br />

TG KR 13<br />

AZ/Nr. 50 Friedhofkapelle <strong>Kranenburg</strong> Paulistraße in <strong>Kranenburg</strong> (Eintragungsdatum<br />

18.01.2010) NÜ 2<br />

AZ/Nr. 51 Grabmal Familie van <strong>der</strong> Grinten Friedhof <strong>Kranenburg</strong> (Eintragungsdatum<br />

09.012.2009) NÜ 2<br />

AZ/Nr. 52 Grabmal Familie Pauli „Rosa Mystica“ Friedhof <strong>Kranenburg</strong> (Eintragungsdatum<br />

09.012.2009) NÜ 2<br />

AZ/Nr. 53 Grabmal Komponist Thielen Friedhof <strong>Kranenburg</strong> (Eintragungsdatum<br />

09.012.2009) NÜ 2<br />

AZ/Nr. 54 Evangelisches Pastorat Mühlenstraße 2 in <strong>Kranenburg</strong> (Eintragungsdatum<br />

02.06.2003) TG KR 14<br />

AZ/Nr. 55 Alte Küsterei <strong>Kranenburg</strong> Kirchplatz 4 in <strong>Kranenburg</strong> (Eintragungsdatum<br />

08.02.2011) TG KR 14<br />

AZ/Nr. 56 Gebäude Römerstraße 20a in Nütterden (Eintragungsdatum 30.01.2012) TG ND<br />

17<br />

AZ/Nr. 57 Bernsenhof Wibbelstraße 119 in Mehr (Eintragungsdatum 09.07.2012) NÜ 2<br />

AZ/Nr. 58 Peerenboomshof Tutweg 33 in Mehr (Eintragungsdatum 20.11.2012) NÜ 2<br />

Begründung für die Aktualisierung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen zum Thema Bau- und<br />

Bodendenkmale<br />

Die Denkmalliste <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> (<strong>der</strong>zeitiger Stand: Januar 2013) wird nach Bedarf<br />

kontinuierlich fortgeführt. Die Aufnahme <strong>der</strong> obigen Baudenkmäler in den Flächennutzungsplan<br />

trägt <strong>der</strong> Fortschreibung <strong>der</strong> Denkmalliste Rechnung. Sofern die Baudenkmäler<br />

nicht den Teilgeltungsbereichen zugeordnet sind, wie im Fall <strong>der</strong> Nr. 48, 49, 54, 55 und 56,<br />

erfolgt die nachrichtliche Übernahme unter NÜ 2. Dabei handelt es sich um die vier Baudenkmäler<br />

im Bereich des Friedhofs <strong>Kranenburg</strong> südlich <strong>der</strong> Klever Straße und östlich <strong>der</strong><br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Paulistraße (Blatt <strong>Kranenburg</strong> 3 bzw. 4) sowie um zwei Baudenkmäler nördlich bzw. östlich<br />

von Mehr (Blatt Mehr 1).<br />

4.12.3 NÜ 3 Redaktionelle Anpassung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahme NSG „Düffel-<br />

Kellener-Altrhein und Flussmarschen“ - Aufhebungsfläche<br />

Weiterhin wird unter <strong>der</strong> Bezeichnung NÜ 3 (Wyler Blatt 2) die Abgrenzung des NSGs „Düffel-Kellener-Altrhein<br />

und Flussmarschen“ aufgrund einer Hofstellenausgrenzung im Bereich<br />

des Wirtschaftsweges „Arnheimscher Deich“ (Herausnahme aus dem NSG – Aufhebungsfläche<br />

aufgrund einer dortigen Hofanlage und bestehenden Baugenehmigungen gemäß § 5<br />

Abs. 2 <strong>der</strong> ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festsetzung des o.g. NSGs Az.:<br />

51.01.01.06 KLE; Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Landschaftsbehörde, Düsseldorf,<br />

den 17.05.2011) im Flächennutzungsplan korrigiert.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Das NSG wird entsprechend im Rahmen <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung nachrichtlich redaktionell<br />

angepasst. Es handelt sich dabei nicht um eine Än<strong>der</strong>ung, son<strong>der</strong>n um eine Nachrichtliche<br />

Übernahme.<br />

4.12.4 NÜ 4 Redaktionelle Korrektur <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahme <strong>der</strong> Werbeverbotszonen<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong><br />

Unter dem Stichwort NÜ 4 werden Werbeverbotszonen (§ 28 StrWG NRW) bei Kreisstraßen<br />

20 m als Nachrichtliche Übernahmen im Zuge <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung redaktionell korrigiert.<br />

Dabei handelt es sich<br />

‣ im Ortsteil Frasselt um die Bereiche Frasselter Weg/Klinkenberg/Römerstraße/Gocher<br />

Straße – <strong>Gemeinde</strong>straße bzw. sonstige örtliche Hauptverkehrsstraßen mit Wegfall <strong>der</strong><br />

Werbeverbotszone, da es sich nicht mehr um eine Kreisstraße handelt.<br />

‣ im Ortsteil Mehr bzw. westlich und östlich des Ortsteils Mehr um die Bereiche <strong>der</strong> Wibbeltstraße<br />

bis zur westlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (westlich von Mehr) sowie Erlendeich<br />

ab <strong>der</strong> Einmündung Wibbeltstraße/Erlendeich bis zur B 9 in Nütternden – Ergänzung<br />

des Werbeverbots an <strong>der</strong> Kreisstraße K 31 sowie Streichung des Werbeverbots an<br />

<strong>der</strong> Landstraße östlich von Mehr ab <strong>der</strong> Einmündung Erlendeich/Landstraße bis zur<br />

<strong>Gemeinde</strong>grenze (<strong>Kranenburg</strong>/Kleve), da es sich nicht mehr um eine Kreisstraße handelt.<br />

Es handelt sich bei den redaktionellen Anpassungen um keine Än<strong>der</strong>ung, son<strong>der</strong>n um Korrektur<br />

<strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen.<br />

4.13 Aktualisierung und Ergänzung <strong>der</strong> Hinweise<br />

Die Aktualisierung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Hinweise ist in <strong>der</strong> Planzeichenerklärung in <strong>der</strong> Schriftfarbe<br />

rot vorgenommen worden.<br />

4.13.1 Plangrundlage<br />

Bezogen auf die für die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung verwendete Plangrundlage gelten die Aussagen gemäß<br />

Kapitel 1.4, die bereits als Hinweis im Flächennutzungsplan enthalten sind. Folgen<strong>der</strong> Satz<br />

wird zur Klarstellung eingefügt: „Es wird darauf hingewiesen, dass die DGK 5 Basiskarten und<br />

Höhenlinien im Gauß-Krüger-Koordinatensystem vorliegen.“<br />

Weiterhin wird zu den Kartengrundlagen folgen<strong>der</strong> Satz ergänzt (Ergänzungen kursiv): „Für<br />

die <strong>Gemeinde</strong>gebiete Groesbeek, Ubbergen und Millingen sowie Gennep auf nie<strong>der</strong>ländischer<br />

Seite wurden <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> Katasterdaten über die <strong>Gemeinde</strong>n Groesbeek und<br />

Gennep zur Verfügung gestellt, die graphisch, inhaltlich und bezogen auf den Maßstab nicht mit<br />

<strong>der</strong> deutschen digitalen DGK 5 vergleichbar sind.“ Der Satz „Für die südlich angrenzende <strong>Gemeinde</strong><br />

Gennep liegen keine Daten vor.“ wurde gestrichen.<br />

Begründung für die Ergänzung<br />

Die Klarstellung wird erfor<strong>der</strong>lich, da zukünftig nur noch DGK 5-Daten im Koordinatensystem<br />

UTM/ETRS 89 zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Klarstellung ist in <strong>der</strong> Planzeichenerklärung in <strong>der</strong> Schriftfarbe rot vorgenommen worden.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Ebenfalls wurden die Ergänzungen zum Kartengrundlagenbestand <strong>der</strong> angrenzenden <strong>Gemeinde</strong><br />

Gennep in <strong>der</strong> Schriftfarbe rot vorgenommen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ergänzung <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Kartengrundlagen aufgrund<br />

<strong>der</strong> Schwierigkeit diese Daten in das deutsche Koordinatensystem Gauß-Krüger zu transformieren<br />

und an die deutsche digitale DKG 5 anzupassen, erst zur Beschlussfassung durchgeführt<br />

wird, um einen Gesamt-FNP im Maßstab 1 : 15.000 mit angrenzenden Kartengrundlagen<br />

(Nachbargemeinden) zu erzeugen.<br />

Für die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung haben die nie<strong>der</strong>ländischen Daten keine Relevanz.<br />

4.13.2 Klarstellung <strong>der</strong> Satzungsbereiche nach § 34 und § 35 BauGB<br />

Im Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />

(19.04.2011) besteht ein Hinweis zu rechtskräftigen Satzungsbereichen. Dieser Hinweis wird im<br />

Rahmen <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung wie folgt ersetzt:<br />

„Für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> bestehen rechtskräftige Satzungen nach § 34 und § 35<br />

BauGB, die im Folgenden aufgelistet und im FNP durch Abgrenzung als Hinweis enthalten sind.<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Rechtskraft<br />

Aktenzeichen Datum<br />

<strong>Kranenburg</strong> § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 10.01.1992<br />

Erweiterung zwischen Tiggelstr.<br />

und Nimweger Str.<br />

§ 34 BauGB -/- -/- 19.05.2006<br />

Erweiterung zwischen Klever Str.<br />

und Alte Bahn<br />

§ 34 BauGB -/- -/- 03.11.2006<br />

Bereich Galgensteeg § 35 BauGB 35.2-62.25 27.03.1995 22.09.1995<br />

Nütterden § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

Erweiterung Schaafsweg-Süd § 34 BauGB -/- -/- 18.02.2009<br />

Erweiterung Schaafsweg-Nord § 34 BauGB -/- -/- 03.08.2011<br />

Grafwegen § 35 BauGB 35.2-62.25 27.03.1995 19.04.1995<br />

Niel § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 24.04.1992<br />

Mehr § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 24.04.1992<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 04.07.1996 26.07.1996<br />

Wyler § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 10.01.1992<br />

1. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

2. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 27.11.1995 24.02.1996<br />

3. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 03.01.2001 31.01.2001<br />

Frasselt § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 20.06.1994 04.07.1994<br />

Schottheide § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

1. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 17.03.1995 18.04.1995<br />

2. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 14.02.1996 29.02.1996<br />

Zyfflich § 34 BauGB 35.2-51.25 17.03.1995 18.04.1995<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 10.03.1999 21.05.1999<br />

Zwei Teilbereiche: Zum Querdamm<br />

/ Vosacker/ Zum Wyler<br />

Meer und<br />

Zum Querdamm / Kastanienplatz /<br />

§ 35 BauGB 35.2-62.25 27.03.1995 19.04.1995<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Satzungen nach Ortsteil<br />

Zum Wyler Meer<br />

Art<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Aktenzeichen<br />

Datum<br />

Rechtskraft<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> Satzungsbereiche erfolgte auf Grundlage <strong>der</strong> Satzungen nach § 34 / § 35<br />

BauGB. Eine ablesbare Vermaßung <strong>der</strong> Originalsatzungsbereiche besteht nicht. Insofern wurde<br />

die Abgrenzung augenscheinlich anhand des vorhandenen Katasterbestands – soweit erkennbar<br />

in den zur Verfügung gestellten Papierabzügen - vorgenommen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die abgegrenzten Satzungsbereiche nicht immer identisch mit<br />

<strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Bauflächen im FNP sind.“<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> für Nütterden bestehenden Satzung<br />

Erweiterung Schaafsweg-Nord § 34 BauGB -/- -/- 03.08.2011<br />

wird als Hinweis zeichnerisch erstmalig in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Es erfolgt<br />

eine Abgrenzung analog <strong>der</strong> für die an<strong>der</strong>en Satzungsbereiche gewählten Umgrenzung<br />

Die Klarstellung ist in <strong>der</strong> Planzeichenerklärung in <strong>der</strong> Schriftfarbe rot vorgenommen worden.<br />

Begründung für die Klarstellung<br />

Der Hinweis dient <strong>der</strong> Klarstellung, welche Satzungen nach § 34 BauGB bzw. § 35 BauGB von<br />

<strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt wurden und wann die Satzungen Rechtskraft erlangt<br />

haben. Zusätzlich wird die Abgrenzung <strong>der</strong> für Nütterden bestehenden Satzung Erweiterung<br />

Schaafsweg-Nord als Hinweis erstmalig in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Die Aufnahme<br />

des Hinweises ist unabhängig von <strong>der</strong> Darstellung von Bauflächen zu sehen.<br />

4.13.3 Thema Windenergie im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong><br />

Zum Thema Windenergie wird <strong>der</strong> bestehende Hinweis um folgenden Passus ergänzt:<br />

„Die Untersuchung zu Windenergieanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> wurde aufgrund <strong>der</strong><br />

Vorgaben des Windenergie-Erlasses NRW vom 11.07.2011 im Oktober 2011 überarbeitet. Infolgedessen<br />

hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at in seiner Sitzung am 24.11.2011 den nachfolgenden Beschluss<br />

gefasst: „Der Rat stellt fest, dass ausweislich des Gutachtens zur Untersuchung zu Windenergieanlagen<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorgaben des Windenergieerlasses<br />

vom 11.07.2011 keine geeigneten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen<br />

dargestellt werden können.“<br />

Die Ergänzung des bestehenden Hinweises zur Windenergie ist in <strong>der</strong> Planzeichenerklärung in<br />

<strong>der</strong> Schriftfarbe rot vorgenommen worden.<br />

Begründung für die Ergänzung<br />

Die Überarbeitung <strong>der</strong> Untersuchung zum Thema Konzentrationszonenermittlung erfolgte nach<br />

<strong>der</strong> Neubekanntmachung des digitalen Flächennutzungsplanes. Das Ergebnis <strong>der</strong> ergänzenden<br />

Untersuchung soll unter Hinweise Eingang in den Flächennutzungsplan finden.<br />

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.13.4 Umsetzungsfahrplan in <strong>der</strong> Regionalen Kooperation Kleve-Landesgrenze für<br />

die Planungseinheit PE_DEL_1600 im Verbandsgebiet des Deichverbandes<br />

Kleve-Landesgrenze<br />

Folgen<strong>der</strong> Hinweis wird zur Umsetzung <strong>der</strong> EU-Wasserrahmenrichtlinie im Zuge <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung<br />

in den Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> aufgenommen:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> gehört als Teilnehmer zur Kooperation DUE_29 Deichverband Kleve-<br />

Landesgrenze http://www.rheingraben-nord.nrw.de/Kooperationen/Kooperation_f__r_die_PE_DEL_1600/index.jsp). Der Planungsraum<br />

umfasst das Verbandsgebiet des Deichverbandes Kleve-Landesgrenze mit allen hierin<br />

gelegenen berichtspflichtigen Oberflächenwasserkörpern und gehört zur Planungseinheit<br />

PE_DEL_1600 bzw. Kooperation DUE_29. Der Umsetzungsfahrplan liegt mit Einreichung Stand<br />

03/2012 vor. Maßnahmen sind dem obigen Link zu entnehmen.<br />

Als erheblich verän<strong>der</strong>t gilt:<br />

‣ DE_NRW_2799222_0 (Groesbecker Bach)<br />

Als künstlich gilt:<br />

‣ DE_NRW_2799242_0 (Bossewässerung, Rin<strong>der</strong>nsche Wässerung)<br />

‣ DE_NRW_27992_6389 (Große Wässerung)<br />

‣ DE_NRW_2799244_1721 (Hauptwässerung, Zeelandsche Wässerung)<br />

‣ DE_NRW_279922_0 (<strong>Kranenburg</strong>er Bach)“<br />

Die Neuaufnahme des Hinweises zum Umsetzungsfahrplan ist in <strong>der</strong> Planzeichenerklärung in <strong>der</strong><br />

Schriftfarbe rot vorgenommen worden.<br />

Begründung für die Neuaufnahme des Hinweises<br />

Nach Prüfung <strong>der</strong> im Umsetzungsfahrplan dargestellten Maßnahmen (Piktogramme) ergibt sich<br />

keine Notwendigkeit zur Darstellung bzw. Sicherung von Flächen im Flächennutzungsplan i.M. 1 :<br />

15.000. Es erfolgt lediglich ein Hinweis auf den Umsetzungsfahrplan und die gemäß Abbildung 11<br />

dargestellten berichtspflichtigen Gewässer nach EU WRRL. Auf die Abbildung des Umsetzungsfahrplans<br />

im Flächennutzungsplan wird aufgrund <strong>der</strong> Originalgröße des Plans (1.540 mm x 1.000<br />

m) und <strong>der</strong> geringen Erkennbarkeit <strong>der</strong> Maßnahmen verzichtet.<br />

4.13.5 Hochwasser-Risikogewässer<br />

Folgen<strong>der</strong> Hinweis wird zum Thema Hochwasser-Risikogewässer im Rahmen <strong>der</strong> 37. FNP-<br />

Än<strong>der</strong>ung in den Flächennutzungsplan <strong>Kranenburg</strong> aufgenommen:<br />

„Gemäß Internetauskunft Bezirksregierung Düsseldorf (vgl. Quelle <strong>der</strong> Abbildung 7) befinden sich<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kranenburg</strong> keine als Hochwasser-Risikogewässer eingestuften Fluss- o<strong>der</strong><br />

Bachläufe/Gräben. Der Rhein und die Niers, die in <strong>der</strong> unten angefügten Karte als Risikogewässer<br />

(Stand Februar 2011) deklariert sind, liegen außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets <strong>Kranenburg</strong>.<br />

Betroffen sind das Klever (Rhein) und Gocher Stadtgebiet (Niers). Die Gewässer „Hauptwässerung“,<br />

„Bosse Wässerung“, „Große Wässerung“, „Moorwässerung“, „Groesbecker Bach“ und<br />

„Wallwässerung“ sind als Gewässer ohne Risiko dargestellt. Ein Verlauf <strong>der</strong> Wallwässerung ist<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 194


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

<strong>der</strong> Karte nicht zu entnehmen. Außerdem handelt es sich bei <strong>der</strong> Wallwässerung um einen unbedeutenden,<br />

mehrmals im Jahr trocken fallenden Graben entlang des Wirtschaftsweges Bruchsche<br />

Straße. Die Bezeichnung des dargestellten <strong>Kranenburg</strong>er Baches als Hauptgewässer ist in<br />

<strong>der</strong> Karte nicht enthalten.“<br />

Quelle: http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/pdf/110222_risikogew__sser.pdf (Bezirksregierung Düsseldorf)<br />

Da <strong>der</strong>zeit noch keine Risikomanagementpläne nach Fachrecht (WHG) bestehen und erst ab<br />

2015 mit <strong>der</strong> Vorlage zu rechnen ist, können entsprechende Risikogebiete auch erst dann nach §<br />

5 Abs. 4 a S. 2 BauGB im Flächennutzungsplan vermerkt werden.“<br />

Die Neuaufnahme des Hinweises zu Hochwasser-Risikogewässer ist in <strong>der</strong> Planzeichenerklärung<br />

in <strong>der</strong> Schriftfarbe rot vorgenommen worden.<br />

Begründung für die Neuaufnahme des Hinweises<br />

Im Sinne <strong>der</strong> Hochwasservorsorge und zur Schärfung des Risikobewußtseins für den notwendigen<br />

Hochwasserschutz sieht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> die Aufnahme des Hinweises in den Flächennutzungsplan<br />

im Rahmen <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung als erfor<strong>der</strong>lich an. Grundsätzlich gelten<br />

die gleichen Ausführungen, wie bereits in Kapitel 4.12.1 dargelegt.<br />

Bauflächen in direktem Umfeld von Gewässern, die gemäß obiger Karte als Gewässer ohne Risiko<br />

benannt sind, bestehen in den Ortslagen <strong>Kranenburg</strong> beidseits des <strong>Kranenburg</strong>er Baches bzw.<br />

südlich <strong>der</strong> Steinwässerung sowie beidseits des Groesbecker Baches sowie südlich <strong>der</strong> Moorwässerung<br />

in <strong>Kranenburg</strong> und Nütterden. Im Flächennutzungsplan sind im Zuge <strong>der</strong> Neube-<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 195


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

kanntmachung und im Rahmen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung folgende Gewässer als Wasserflächen dargestellt:<br />

<strong>Kranenburg</strong>er Bach / Steinwässerung, Groesbecker Bach, Moorwässerung / Krebbersgraben,<br />

Größe Wässerung, Bossewässerung / Kleine Bossewässerung / Rin<strong>der</strong>nsche Wässerung,<br />

Hauptwässerung / Zeelandsche Wässerung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erkennbarkeit<br />

<strong>der</strong> Wasserläufe weitestgehend nur bei digitaler Betrachtung und starkem Hochzoomen sowie bei<br />

Ausschaltung <strong>der</strong> Schutzgebietskulisse nach EU-Recht, BNatSchG / LG NRW möglich ist. Die<br />

Wallwässerung wurde im Flächennutzungsplan nicht als Wasserlauf bzw. Wasserfläche dargestellt,<br />

da es sich um einen unbedeutenden mehrmals im Jahr trocken fallenden Graben entlang<br />

des Wirtschaftsweges Bruchsche Straße handelt. Die Bezeichnung des dargestellten <strong>Kranenburg</strong>er<br />

Baches als Hauptgewässer ist in <strong>der</strong> Karte nicht enthalten. Insofern ist die Karte <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

nur bedingt nachvollziehbar. Grundsätzlich liegen die genannten Gewässer ohne Risiko<br />

im überschwemmungsgefährdeten Gebiet gemäß Kapitel 4.11.1. Die 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

dient lediglich <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Darstellungen an tatsächliche Gegebenheiten<br />

(insbeson<strong>der</strong>e vorhandene Bebauungen), rechtskräftigen Bebauungsplänen und Satzungen sowie<br />

erteilten Baugenehmigungen. Insofern hat <strong>der</strong> Flächennutzungsplan bezogen auf seine Hinweisfunktion,<br />

dass Maßnahmen des Hochwasserschutzes zu treffen sind, lediglich eine „rückwirkende<br />

informatorische Hinweisfunktion“ als Verwaltungsprogramm. Tatsächliche Neuausweisungen,<br />

die mit einem Eingriff verbunden sind, bestehen nur für den TG KR 20 (Tauschfläche), die<br />

jedoch durch die Darstellung von ASB-Flächen auf Ebene des <strong>der</strong>zeit geltenden Regionalplanes<br />

Düsseldorf (GEP 99) gesichert sind.<br />

4.14 Gesamtbilanz nach Ortsteilen<br />

Nachdem zuvor in den Kapiteln 4.2 bis 4.10 für die einzelnen Teilgeltungsbereiche (mit Darstellungsän<strong>der</strong>ungen)<br />

in einer vergleichenden Bilanz die bisherigen und die neuen Darstellungen,<br />

Nachrichtlichen Übernahmen und Kennzeichnungen aufgezeigt wurden, dokumentieren<br />

die nachfolgenden Tabellen die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> einzelnen Darstellungen, bezogen<br />

auf die jeweiligen 9 Ortsteile <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong>.<br />

Grundsätzlich ist ein Zuwachs <strong>der</strong> Wohnbauflächen, Gemischten Bauflächen, Gewerblichen<br />

Bauflächen und Son<strong>der</strong>gebiete zu verzeichnen. Größenteils resultieren diese Zuwächse aus<br />

<strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Satzungsbereiche nach § 34 BauGB als Bauflächen in den Flächennutzungsplan<br />

im Rahmen <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung und nicht durch tatsächlich neue Eingriffe<br />

nach LG NRW auslösende neue Darstellungen von Bauflächen.<br />

<strong>Kranenburg</strong>: KR 1 bis KR 21<br />

ldf.<br />

Nr.<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

1. Wohnbauflächen 11,65 Wohnbauflächen 17,39 5,74<br />

2. Gemischte Bauflächen 11,25 Gemischte Bauflächen 15,23 3,98<br />

3. Gewerbliche Bauflächen 3,22 Gewerbliche Bauflächen 2,19 -1,03<br />

4. Son<strong>der</strong>gebiete 0 Son<strong>der</strong>gebiete 1,41 1,41<br />

5. Flächen für Gemeinbedarf<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

8,82 Flächen für Gemeinbedarf<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

6,95 -1,87<br />

6. Flächen für Bahnanlagen 3,25 Flächen für Bahnanlagen 3,31 0,06<br />

7. Sonstige überörtliche und örtliche<br />

Hauptverkehrsstraßen einschließlich<br />

Flächen für Parkplätze<br />

6,12 Sonstige überörtliche und örtliche<br />

Hauptverkehrsstraßen einschließlich<br />

Flächen für Parkplätze<br />

5,68 -0,44<br />

8. Flächen für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong><br />

die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung von<br />

Abwasser o<strong>der</strong> festen Abfallstoffen<br />

9. Grünflächen (ohne Unterscheidung<br />

öff/priv)<br />

0,66 Flächen für Ver- und Entsorgung 0,67 0,01<br />

9,19 0,00 -9,19<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 196


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

10. Grünflächen (öffentlich, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

11. Grünflächen (privat, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

2,76 Grünflächen (öffentlich, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

0,64 Grünflächen (privat, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

10,24 7,48<br />

0,58 -0,06<br />

12. Wasserflächen 1,06 Wasserflächen 2,67 1,61<br />

14. Flächen für die Landwirtschaft (davon<br />

1,66 ha Überlagerung Flächen für<br />

Abgrabungen)<br />

22,83 Flächen für die Landwirtschaft 6,15 -16,68<br />

15. Flächen für die Forstwirtschaft 18,13 Flächen für Wald 27,58 9,45<br />

16. Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft<br />

0,01 Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft<br />

0 -0,01<br />

17. Umgrenzung von Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />

o<strong>der</strong> für Vorkehrungen<br />

gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

i.S. des BImSchG<br />

0,46 Umgrenzung von Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />

o<strong>der</strong> für Vorkehrungen<br />

gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

i.S. des BImSchG<br />

0 -0,46<br />

18. 100,05 100,05 0,0<br />

Im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong> ist ein Zuwachs von Wohnbau- (5,74 ha+) und Gemischten Bauflächen<br />

(3,98 ha+) aufgrund <strong>der</strong> Anpassung an rechtskräftige Satzungsbereiche nach § 34 und<br />

rechtskräftigen Bebauungsplänen (u.a. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB) sowie erteilten Baugenehmigungen<br />

zu verzeichnen. Das aufgeführte Son<strong>der</strong>gebiet (1,41 ha+) umfasst den<br />

Wohnmobilstellplatz Alde Börg (Flächentausch mit Wohnbauflächen am Frasselter Weg (KR<br />

20)). Damit in Verbindung steht <strong>der</strong> deutliche Rückgang an Darstellungen von Flächen für<br />

die Landwirtschaft (16,69 ha-), wobei dies jedoch überwiegend durch Bestandsanpassungen<br />

von Flächen für Wald (9,45 ha+) und durch Anpassung Wohnbau- und Gemischte Bauflächen<br />

hervorgerufen wird. Grünflächen werden unterschieden in öffentliche und private Grünflächen<br />

mit den jeweiligen Zweckbestimmungen. Zusätzlich werden Wasserflächen (sonstige<br />

Wasserflächen) dargestellt (Zuwachs 1,61 ha +). Bezogen auf die Flächen für Gemeinbedarf<br />

erfolgt eine Verän<strong>der</strong>ung um 1,87 ha von vorher 8,82 ha auf 6,95 ha u.a. durch die Berichtung<br />

des FNPs auf dem Wege <strong>der</strong> Anpassung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.<br />

Nütterden: ND 1 bis ND 22<br />

ldf.<br />

Nr.<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

1. Wohnbauflächen 10,78 Wohnbauflächen 13,58 2,80<br />

2. Gemischte Bauflächen 5,12 Gemischte Bauflächen 5,61 0,49<br />

3. Gewerbliche Bauflächen 1,62 Gewerbliche Bauflächen 2,80 1,18<br />

4. Flächen für Gemeinbedarf<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

5. Sonstige überörtliche und örtliche<br />

Hauptverkehrsstraßen einschließlich<br />

Flächen für Parkplätze<br />

6. Flächen für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong><br />

die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung von<br />

Abwasser o<strong>der</strong> festen Abfallstoffen<br />

3,02 Flächen für Gemeinbedarf<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

1,02 Sonstige überörtliche und örtliche<br />

Hauptverkehrsstraßen einschließlich<br />

Flächen für Parkplätze<br />

6,50 Flächen für Versorgungsanlagen o<strong>der</strong><br />

die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung von<br />

Abwasser o<strong>der</strong> festen Abfallstoffen<br />

7. Grünflächen (umfasst alle Zweckbestimmungen<br />

ohne Differenzierung)<br />

4,74 Grünflächen (öffentlich, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

8.<br />

Grünflächen (privat, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

3,1 0,08<br />

0,78 -0,24<br />

0,53 -5,97<br />

0,61 -4,13<br />

2,57 2,57<br />

9. Wasserflächen 14,03 Wasserflächen 8,9 -5,13<br />

11. Flächen für die Landwirtschaft (davon<br />

tw. Überlagerung mit Flächen für<br />

Abgrabungen)<br />

55,14 Flächen für die Landwirtschaft 76,59 22,35<br />

12. Flächen für die Forstwirtschaft 53,74 Flächen für Wald 41,97 -11,77<br />

13. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, 1,33 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, 0 -1,33<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 197


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft<br />

Natur und Landschaft<br />

14. 157,04 157,04 0,0<br />

In Nütterden ist insbeson<strong>der</strong>e ein Zuwachs an Wohnbauflächen (2,80 ha+) erzeichnen, weitestgehend<br />

aufgrund <strong>der</strong> Anpassung an rechtskräftige Satzungsbereiche nach § 34 BauGB<br />

sowie rechtskräftige Bebauungspläne. Die Zunahme <strong>der</strong> Gewerblichen Bauflächen ergibt<br />

sich im Bereich Gewerbegebiet Nütterden durch die Streichung <strong>der</strong> sog. T-Fläche zugunsten<br />

Gewerblicher Bauflächen und aufgrund <strong>der</strong> Berücksichtigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

Nr. Nr. 26 a 3. Än<strong>der</strong>ung. Die deutliche Reduzierung (5,97 ha) <strong>der</strong> Darstellungen<br />

von Versorgungsflächen/ Beseitigung fester Abfallstoffe ergibt sich vor allem durch die<br />

Rücknahme <strong>der</strong> Darstellungen im Bereich des Wolfsberges und des Hingstberges. Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Darstellungen von Flächen für die Landwirtschaft (22,35 ha+) und Flächen für Wald<br />

(11,77 ha-) begründet sich vor allem durch die dem tatsächlichen Bestand angepassten Darstellungen<br />

im <strong>Kranenburg</strong>er Bruch. Gleiches gilt für die Anpassung <strong>der</strong> Wasserflächen im<br />

<strong>Kranenburg</strong>er Bruch. Bezogen auf die Grünflächen ist <strong>der</strong> Fortfall insbeson<strong>der</strong>e durch die<br />

Rücknahme <strong>der</strong> Grünflächen Sportplatz im Bereich realer nun auch dargestellter Waldflächen<br />

zu erklären. Die Anpassung erfolgte auch aufgrund des Sportflächenentwicklungskonzepts.<br />

Wyler: WY 1 bis WY 8<br />

ldf.<br />

Nr.<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

1. Gemischte Bauflächen 6,45 Gemischte Bauflächen 12,42 5,97<br />

2. Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,96 Flächen für Gemeinbedarf<br />

1,12 0,16<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

3. Sonstige überörtliche und örtliche 0,59 Sonstige überörtliche und örtliche 0,70 0,11<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

4. Grünflächen (umfasst alle Zweckbestimmungen<br />

ohne Differenzierung)<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

0,02 Grünflächen (öffentlich, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

0,00 -0,02<br />

5. Flächen für die Landwirtschaft 17,44 Flächen für die Landwirtschaft 0,04 -17,40<br />

6. Flächen für die Forstwirtschaft 0,00 Flächen für Wald 11,18 11,18<br />

7. 25,46 25,46 0,00<br />

Überwiegend durch Bestandsanpassungen an die rechtskräftigen Satzungen nach § 34<br />

BauGB ergibt sich eine Zunahme <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen um 5,97 ha. Die deutlichen<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Salden für die Darstellungen Flächen für die Landwirtschaft (17,14 ha-) und<br />

Flächen für Wald (ca. 11,18 ha+) resultiert auch hier aus Anpassungen an den tatsächlichen<br />

Zustand <strong>der</strong> Landschaft.<br />

Grafwegen: GW 1 bis GW 5<br />

ldf.<br />

Nr.<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

1. Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,16 Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,14 -0,02<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

2. Flächen für die Landwirtschaft 36,01 Flächen für die Landwirtschaft 0,02 -35,99<br />

3. Flächen für die Forstwirtschaft 0 Flächen für Wald 36,01 36,01<br />

4. 36,17 36,17 0,0<br />

Die deutlichen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Salden für die Darstellungen Flächen für die Landwirtschaft<br />

(35,99ha-) und Flächen für Wald (36,1 ha+) trägt den bereits durchgeführten und einer geplanten<br />

Aufforstungen am Rande des Reichswaldes Rechnung. Die Fläche für Gemeinbedarf<br />

wird auf den tatsächlichen Bestand angepasst.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 198


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Zyfflich: ZY 1<br />

ldf.<br />

Nr.<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

1. Gemischte Bauflächen 6,03 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

an § 34 BauGB Satzungen) Symbol<br />

Feuerwehr<br />

Größe Saldo<br />

in ha in ha<br />

7,83 1,80<br />

2. Grünfläche Spielplatz 0,26 öffentliche Grünfläche Spielplatz 0,26 0,00<br />

3. Flächen für Gemeinbedarf (umfasst<br />

alle Einrichtungen und Anlagen ohne<br />

Differenzierung)<br />

1,41 Flächen für Gemeinbedarf (umfasst<br />

alle Einrichtungen und Anlagen ohne<br />

Differenzierung)<br />

1,06 -0,35<br />

4. Sonstige überörtliche und örtliche 0,26 Sonstige überörtliche und örtliche 0,26 0,00<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

5. Flächen für die Landwirtschaft 2,39 Flächen für die Landwirtschaft 0,94 -1,45<br />

6. 10,35 10,35 0,0<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, im Wesentlichen<br />

durch Übernahme <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen (1,8 ha+) aufgrund <strong>der</strong><br />

rechtskräftigen Satzungen nach § 34 BauGB mit einhergehen<strong>der</strong> Reduzierung von Darstellungen<br />

von Flächen für die Landwirtschaft (1,45 ha-). Aufgrund des Standortwechsels des<br />

Kin<strong>der</strong>gartens erfolgt eine Zusammenfassung <strong>der</strong> Gemeinbedarfsflächen Kin<strong>der</strong>garten und<br />

Kirche. Das Jugendheim entfällt. Die Feuerwehr bleibt unterhalb <strong>der</strong> Darstellungsschwelle<br />

ohne eigenständige Flächendarstellung.<br />

Niel: NL 1 bis NL 2<br />

ldf.<br />

Nr.<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

1. Flächen für die Landwirtschaft 3,29 Flächen für die Landwirtschaft 0,16 -3,13<br />

2. Gemischte Bauflächen 2,84 Gemischte Bauflächen (Anpassung 3,98 1,14<br />

an § 34 BauGB Satzungen), Symbol<br />

Feuerwehr<br />

3. Mischgebiet 0,56 0,00 -0,56<br />

4. Flächen für Gemeinbedarf Kirche und 0,99 Flächen für Gemeinbedarf Kirche 0,51 -0,48<br />

Jugendheim mit Symbol Friedhof<br />

5. Sonstige überörtliche und örtliche 0,21 Sonstige überörtliche und örtliche 0,21 0,00<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

6. 0,00 Wasserflächen (hier Zeelandsche 3,03 3,03<br />

Wässerung)<br />

7. 7,89 7,89 0,0<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, im Wesentlichen<br />

durch Übernahme <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen aufgrund <strong>der</strong> rechtskräftigen<br />

Satzungen nach § 34 BauGB. Weiterhin werden reale Wasserflächen <strong>der</strong> Zeelandschen<br />

Wässerung anstatt Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Mehr: MR 1<br />

ldf.<br />

Nr.<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

1. Gemischte Bauflächen 5,05 Gemischte Bauflächen (Anpassung<br />

an § 34 BauGB Satzung) Symbole<br />

Feuerwehr und Parkplatz<br />

2. Flächen für Gemeinbedarf (umfasst 1,23 Flächen für Gemeinbedarf (umfasst<br />

alle Einrichtungen und Anlagen ohne<br />

alle Einrichtungen und Anlagen ohne<br />

Differenzierung)<br />

Differenzierung)<br />

3. Sonstige überörtliche und örtliche<br />

Hauptverkehrsstraßen einschließlich<br />

Flächen für Parkplätze<br />

0,65 Sonstige überörtliche und örtliche<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

Größe Saldo<br />

in ha in ha<br />

7,62 2,57<br />

0,78 -0,45<br />

0,59 -0,06<br />

4. Flächen für die Landwirtschaft 2,74 Flächen für die Landwirtschaft 0,68 -2,06<br />

5. 9,67 9,67 0,00<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 199


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen aufgrund von Bestandsanpassungen, im Wesentlichen<br />

durch Übernahme <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen (+2,57 ha) aufgrund <strong>der</strong><br />

rechtskräftigen Satzungen nach § 34 BauGB sowie aufgrund erteilter Baugenehmigungen<br />

nach § 34 BauGB mit einhergehen<strong>der</strong> Reduzierung von Darstellungen von Flächen für die<br />

Landwirtschaft (2,06 ha-). Durch die Einbeziehung des Parkplatzes in Gemischte Bauflächen<br />

kommt es zu einer geringfügigen Reduzierung <strong>der</strong> sonstigen überörtlichen und örtlichen<br />

Hauptverkehrsstraßen (0,06 ha-). Weiterhin werden die Flächen für Gemeinbedarf auf den<br />

Bestand reduziert (0,45 ha-).<br />

Frasselt: FR 1 bis FR 5<br />

ldf.<br />

Nr.<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

1. Gemischte Bauflächen 16,26 Gemischte Bauflächen 20,16 3,90<br />

2. Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,63 Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,51 -0,12<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

3. Sonstige überörtliche und örtliche 2,68 Sonstige überörtliche und örtliche 2,3 -0,38<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

4. Grünflächen (umfasst alle Zweckbestimmungen<br />

12,82 Grünflächen (öffentlich, umfasst alle<br />

ohne Differenzierung)<br />

Zweckbestimmungen ohne Differen-<br />

zierung)<br />

5.<br />

Grünflächen (privat, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

0,00 -<br />

12,82 6<br />

4,19 4,19<br />

6. Flächen für die Landwirtschaft 8,17 Flächen für die Landwirtschaft 7,07 -1,10<br />

7. Flächen für die Forstwirtschaft 0 Flächen für Wald 6,33 6,33<br />

8. 40,56 40,56 0,0<br />

Auch in Frasselt erfolgen die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen aufgrund von Bestandsanpassungen,<br />

u.a. für Gemischte Bauflächen (3,9 ha+) aufgrund <strong>der</strong> Satzungsbereiche nach § 34 BauGB<br />

und erteilten Baugenehmigungen (tw. richterliche Entscheidung) nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> bestand bislang keine Unterscheidung zwischen<br />

öffentlichen und privaten Grünflächen. Mit <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung erfolgt hier eine<br />

Klarstellung in die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Grünflächen. Von<br />

12,82 ha Grünflächen insgesamt entfallen 8,63 ha Grünflächen (Parkanlagen und Sportplatz,<br />

die eine öffentliche Zweckbestimmung aufweisen würden), 4,19 ha werden als private Grünflächen<br />

(Spießsportanlage und Reitsportanlage) dargestellt. Die deutliche Rücknahme an<br />

Grünflächen begründet sich in den hier nicht mehr verfolgten Zielen des Sportflächenentwicklungskonzeptes<br />

auf Flächen im südlichen Ortsteilbereich. Die Parkanlage entfällt aufgrund<br />

<strong>der</strong> erfolgten Aufforstung. Die Zunahme von Flächen für Wald (6,33 ha+) ergibt sich<br />

entsprechend gleichfalls aufgrund von Anpassungen vorhandener Bestände am Rand des<br />

Reichswaldes.<br />

Schottheide: SH 1 bis SH 3<br />

ldf.<br />

Nr.<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

1. Gemischte Bauflächen 14,03 Gemischte Bauflächen 20,36 6,33<br />

2. Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,36 Flächen für Gemeinbedarf<br />

0,36 0,00<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

3. Sonstige überörtliche und örtliche 1,85 Sonstige überörtliche und örtliche 1,85 0,00<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

4. Grünflächen (umfasst alle Zweckbestimmungen<br />

ohne Differenzierung)<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

1,60 Grünflächen (öffentlich, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

0,9 -0,7<br />

6 Es entfallen nicht 12,82 ha öffentliche Grünflächen, son<strong>der</strong>n de facto nur 8,63 ha.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 200


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

5. Flächen für die Landwirtschaft 9,57 Flächen für die Landwirtschaft 0,84 -8,73<br />

6. Flächen für die Forstwirtschaft 0 Flächen für Wald 3,10 3,10<br />

7. 27,41 27,41 0,0<br />

Auch in Schottheide erfolgen Darstellungsän<strong>der</strong>ungen für Gemischte Bauflächen (6,33 ha+)<br />

aufgrund <strong>der</strong> rechtskräftigen Satzungen nach § 34 BauGB. Grünflächen (die eine öffentlicher<br />

Zweckbestimmung aufweisen würden – hier Spielplätze) entfallen in <strong>der</strong> Darstellung, da die<br />

jeweilige Fläche unterhalb <strong>der</strong> Darstellungsschwelle liegt bzw. weil die dargestellte Grünfläche<br />

aufgrund <strong>der</strong> realen Nutzung Gartenbaubetrieb nicht mehr realisierungsfähig und auch<br />

nicht mehr benötigt wird). Der vorhandene Spielplatz bleibt innerhalb <strong>der</strong> Gemischten Bauflächen<br />

gesichert. Es werden 3,10 ha Waldflächen zusätzlich auf Kosten <strong>der</strong> Flächen für die<br />

Landwirtschaft dargestellt, da es sich um real existierende Waldflächen i.S. des LFoG NRW<br />

handelt.<br />

Abschließend gibt die nachfolgende Tabelle Aufschluss über die gesamt gemeindlichen Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Darstellungen:<br />

ldf.<br />

Nr.<br />

Art<br />

Größe<br />

in ha<br />

Art neu<br />

Größe<br />

in ha<br />

Saldo<br />

in ha<br />

1. Wohnbauflächen 22,43 Wohnbauflächen 30,97 8,54<br />

2. Gemischte Bauflächen 67,03 Gemischte Bauflächen 93,21 26,18<br />

Mischgebiete 0,56 0,00 -0,56<br />

3. Gewerbliche Bauflächen 4,84 Gewerbliche Bauflächen 4,99 0,15<br />

4. Son<strong>der</strong>gebiete (ohne Differenzierung 0 Son<strong>der</strong>gebiete (ohne Differenzierung 1,41 1,41<br />

<strong>der</strong> Zweckbestimmung)<br />

5. Flächen für Gemeinbedarf<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

<strong>der</strong> Zweckbestimmung)<br />

17,58 Flächen für Gemeinbedarf<br />

(umfasst alle Einrichtungen und Anlagen<br />

ohne Differenzierung)<br />

14,54 -3,04<br />

6. Flächen für Bahnanlagen 3,25 Flächen für Bahnanlagen 3,31 0,06<br />

7. Sonstige überörtliche und örtliche<br />

Hauptverkehrsstraßen einschließlich<br />

Flächen für Parkplätze<br />

13,43 Sonstige überörtliche und örtliche<br />

Hauptverkehrsstraßen einschließlich<br />

Flächen für Parkplätze<br />

12,41 -1,02<br />

8. Flächen für Versorgungsanlagen<br />

o<strong>der</strong> die Verwertung o<strong>der</strong> Beseitigung<br />

von Abwasser o<strong>der</strong> festen<br />

Abfallstoffen<br />

Grünflächen (ohne Unterscheidung<br />

öff/priv mit und ohne Zweckbestimmungen)<br />

9. Grünflächen (öffentlich, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

10. Grünflächen (privat, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

7,16 Flächen für Ver- und Entsorgung 1,20 -5,96<br />

28,63 0,00 -28,63<br />

2,76 Grünflächen (öffentlich, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

0,64 Grünflächen (privat, umfasst alle<br />

Zweckbestimmungen ohne Differenzierung)<br />

12,01 9,25<br />

7,34 6,70<br />

11. Wasserflächen 15,09 Wasserflächen 14,60 -0,49<br />

13. Flächen für die Landwirtschaft (davon<br />

tw. Überlagerung mit Flächen für<br />

Abgrabungen)<br />

157,53 Flächen für die Landwirtschaft 92,44 -65,09<br />

14. Flächen für die Forstwirtschaft 71,87 Flächen für Wald 126,17 54,30<br />

15. Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft<br />

1,34 Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft<br />

0,00 -1,34<br />

16. Umgrenzung von Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />

o<strong>der</strong> für Vorkehrungen<br />

gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

i.S. des BImSchG<br />

0,46 Umgrenzung von Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />

o<strong>der</strong> für Vorkehrungen<br />

gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

i.S. des BImSchG<br />

0,00 -0,46<br />

17. 414,60 414,60 0,00<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 201


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

5. VER-UND ENTSORGUNG<br />

Die Ver- und Entsorgungssituation ist durch die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung nicht nachhaltig betroffen,<br />

da es sich weitestgehend um Bestandsanpassungen handelt.<br />

Die Versorgung des <strong>Gemeinde</strong>gebiets mit Anlagen <strong>der</strong> Telekommunikation, Energie, Gas<br />

und Wasser ist durch den Anschluss an die vorhandenen Netze bzw. o<strong>der</strong> die Erweiterung<br />

vorhandener Netze möglich. Die Entsorgung bezogen auf Entwässerung (Abwasser, Regenwasser)<br />

und die Abfallentsorgung ist ebenfalls gewährleistet.<br />

Der Anschluss <strong>der</strong> real durch die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung neu dargestellten Bauflächen bzw. Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />

bei Bauflächen (mit Auslösen eines auszugleichenden Eingriffs) im<br />

‣ TG KR 7 Än<strong>der</strong>ung von Gewerbliche Bauflächen in Wohnbauflächen als Ergänzung des<br />

Baugebiets südlich des Drüller Weges (BP Nr. 55/1, Realisierung bereits im Bereich<br />

Maystraße, Kästnerstraße)<br />

‣ TG KR 9 Wohnbaufläche zwischen den Straßen Hettsteeg und Bahnlinie<br />

‣ TG KR 11 Gemischte Bauflächen im Bereich <strong>der</strong> vorhandenen Hofanlage mit Umgebung<br />

‣ TG KR 20 Wohnbauflächen (bestätigte und neue Darstellung als Tausch für die entfallene<br />

Wohnbaufläche Zum Hallenbad im TG KR 11) zwischen <strong>der</strong> Bahnanlage im Norden,<br />

dem Frasselter Weg im Osten und <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung östlich Katharinenstraße/Beghinenstraße<br />

an die Ver- und Entsorgungssysteme ist durch die Erweiterung <strong>der</strong> Netze problemlos möglich.<br />

Das im TG KR 11 neu dargstellte SO Wohnmobilstellplatz stellt eine bestehende, allerdings<br />

bislang noch nicht genehmigte Nutzung dar. Bezogen auf die Ver- und Entsorgungssituation<br />

än<strong>der</strong>t sich jedoch nichts an <strong>der</strong> heutigen Situation.<br />

Bezogen auf die zusätzlich dargestellten Wohnbau- und Gemischten Bauflächen aufgrund<br />

<strong>der</strong> Anpassung an rechtskräftige Satzungen nach § 34 BauGB, rechtskräftigen Bebauungsplänen<br />

und nach § 34 BauGB erteilten Baugenehmigungen ergeben sich auch keine Verund<br />

Entsorgungsprobleme.<br />

6. UMWELTSITUATION<br />

6.1 Immissionssituation<br />

Für die real durch die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung neu dargestellten Bauflächen / Nutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

bei Bauflächen im<br />

‣ TG KR 7 Än<strong>der</strong>ung von Gewerbliche Bauflächen in Wohnbauflächen als Ergänzung des<br />

Baugebiets südlich des Drüller Weges (BP Nr. 55/1, Realisierung bereits im Bereich<br />

Maystraße, Kästnerstraße)<br />

‣ TG KR 9 Wohnbaufläche zwischen den Straßen Hettsteeg und Bahnlinie<br />

‣ TG KR 11 Gemischte Bauflächen im Bereich <strong>der</strong> vorhandenen Hofanlage mit Umgebung<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 202


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

‣ TG KR 20 Wohnbauflächen (bestätigte und neue Darstellung als Tausch für die entfallene<br />

Wohnbaufläche Zum Hallenbad im TG KR 11) zwischen <strong>der</strong> Bahnanlage im Norden,<br />

dem Frasselter Weg im Osten und <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung östlich Katharinenstraße/<br />

Beghinenstraße<br />

ist im Zuge <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) die Immissionssituation<br />

konkret nachzuweisen.<br />

Bei Übernahme <strong>der</strong> Festsetzungen von Baugebieten aufgrund rechtskräftiger Bebauungspläne<br />

in den Flächennutzungsplan als Darstellungen von Bauflächen im Rahmen <strong>der</strong> 37.<br />

FNP-Än<strong>der</strong>ung ist die Immissionssituation und die Verträglichkeit <strong>der</strong> Bauflächen zueinan<strong>der</strong><br />

gemäß § 50 BImSchG im Zuge <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung geprüft worden. Die Bebauungspläne<br />

sind auf immissionsschutzrechtliche Festsetzungen geprüft worden und entsprechende<br />

Aussagen wurden für die einzelnen Teilgeltungsbereiche getroffen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sind in diesem Zusammenhang zu nennen:<br />

‣ TG KR 15 Wohn- und Gemischte Bauflächen im direkten Umfeld von Gewerblichen Bauflächen<br />

unter Fortfall <strong>der</strong> Umgrenzung <strong>der</strong> Flächen für Nutzungsbeschränkungen o<strong>der</strong><br />

für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen i.S. des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes und<br />

‣ TG ND 5 Darstellung eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks an <strong>der</strong> Jacobsstraße<br />

als Wohnbaufläche in Ergänzung <strong>der</strong> bestehenden Wohnbauflächen an <strong>der</strong> B 9 /<br />

Bomshofstraße (Satzungsbereich nach § 34 BauGB) angrenzend an bestehende Gewerbliche<br />

Bauflächen unter Streichung <strong>der</strong> bandartigen Fläche für Maßnahmen, zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />

6.2 Umweltprüfung<br />

Das Baugesetzbuch (in <strong>der</strong> Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geän<strong>der</strong>t 11.06.2013) sieht<br />

vor, dass bei <strong>der</strong> Aufstellung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes<br />

nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu berücksichtigen sind. Entsprechend<br />

besteht auch für Flächennutzungspläne die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung,<br />

in <strong>der</strong> die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben<br />

und bewertet werden. Das Ergebnis ist im Umweltbericht, <strong>der</strong> geson<strong>der</strong>ter Teil <strong>der</strong> Begründung<br />

ist, dokumentiert. Die Inhalte des Umweltberichts sind in <strong>der</strong> Anlage zu § 2 Abs. 4 und<br />

§ 2a BauGB geregelt und entsprechend anzuwenden. Die diesem Umweltbericht zugrunde<br />

liegende Glie<strong>der</strong>ung entspricht inhaltlich und methodisch den in <strong>der</strong> Anlage 1 zum<br />

Baugesetzbuch gefor<strong>der</strong>ten Angaben.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Umweltprüfung sind nur Auswirkungen, die die Nutzung von Grund und Boden<br />

betreffen (bodenrechtlicher Bezug <strong>der</strong> Bauleitplanung). Eine Bestandsaufnahme und die Bewertung<br />

relevanter gesetzlicher Zielaussagen, Pläne und Programme (insbeson<strong>der</strong>e des Wasser-,<br />

Abfall-, Immissionsschutz- und Naturschutzrechts) sind in <strong>der</strong> Umweltprüfung heranzuziehen.<br />

Nach Hinweis <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf und unter Zugrundelegung von Fachliteratur 7 zum<br />

Thema Umweltprüfung in <strong>der</strong> Bauleitplanung bestehen Ausnahmen bezogen auf die Notwendigkeit<br />

zur Durchführung einer Umweltprüfung im Zuge eines Bauleitplanverfahrens – hier Än<strong>der</strong>ung<br />

des Flächennutzungsplanes mit 69 Teilgeltungsbereichen und diversen Einzelän<strong>der</strong>ungen.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 203


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Zum Prüfungsumfang<br />

„ 8 Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Umweltprüfung für Programme und Pläne wurde das System <strong>der</strong> Umweltprüfungen<br />

insgesamt geschlossen. Jede Entscheidung, die potenziell zu einem Vorhaben mit<br />

erheblichen Umweltauswirkungen führen kann, unterliegt im Prinzip den Bestimmungen über die<br />

UP. Daraus leitet sich natürlich insbeson<strong>der</strong>e die Frage ab, wie eine Planung o<strong>der</strong> Entscheidung<br />

auf unterer Stufe mit einer auf <strong>der</strong> höheren Ebene bereits durchgeführten Umweltprüfung umgeht.<br />

§ 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB hat sich dabei <strong>der</strong> Richtlinie folgend für das Prinzip <strong>der</strong> Abschichtung<br />

entschieden. Nach dieser Vorschrift soll die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend o<strong>der</strong><br />

gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e erhebliche Umweltauswirkungen<br />

beschränkt werden, wenn eine solche Umweltprüfung in einem Raumordnungs-,<br />

Flächennutzungs- o<strong>der</strong> Bebauungsplanverfahren bereits durchgeführt worden ist. Eine solche<br />

Abschichtung vermeidet Doppelprüfungen und kann das Verfahren erheblich beschleunigen. Sie<br />

funktioniert im Übrigen nicht nur von oben nach unter, son<strong>der</strong>n kann im Einzelfall auch von unten<br />

nach oben wirken, wenn beispielsweise in einem Bebauungsplanverfahren Erkenntnisse gewonnen<br />

worden sind, die in einem späteren Flächennutzungsplanverfahren Bedeutung haben. Verzichtet<br />

werden kann auf eine Umweltprüfung nur insoweit, als die Daten und Bewertungen aus<br />

den vorgängigen Planungen noch hinreichend aktuell sind. Beson<strong>der</strong>s nach längerem Zeitlauf<br />

sollte die <strong>Gemeinde</strong> prüfen, ob die früheren Aussagen noch unverän<strong>der</strong>t gelten o<strong>der</strong> ob nicht<br />

doch eine Überarbeitung erfolgen muss.“<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit rechtskräftige Flächennutzungsplan<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung von April 2011<br />

(Stand bis einschließlich 33. FNP-Än<strong>der</strong>ung) planerisch auf <strong>der</strong> Grundlage des Ursprungsflächennutzungsplanes<br />

aus dem Jahr 1981 bzw. 1984 stammt. Die Durchführung <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

für Flächennutzungspläne gilt seit 2004. Insofern sind Darstellung für Flächen, die noch nicht<br />

in Anspruch genommen worden sind, bislang noch keiner Umweltprüfung unterzogen worden.<br />

Gleiches gilt für den vorliegenden geltenden Regionalplan Düsseldorf, sofern nicht für eine REP-<br />

Än<strong>der</strong>ung eine Umweltprüfung (55. REP-Än<strong>der</strong>ung) durchgeführt wurde. Für die rechtskräftigen<br />

34. und 36. FNP-Än<strong>der</strong>ungen wurden Umweltprüfungen mit Dokumentation im jeweiligen Umweltbericht<br />

durchgeführt. Im vorliegenden Fall werden aufgrund <strong>der</strong> Aussagen des zitierten Fachbuches<br />

auch Darstellungen von Flächen geprüft, die bereits Bestandteil des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> sind, aber noch nicht in Anspruch genommen<br />

wurden. Für diese Flächen bzw. ihre Darstellungen wird somit erstmalig eine Umweltprüfung<br />

durchgeführt. Theoretisch könnte die für diese Darstellungen durchgeführte Umweltprüfung aufgrund<br />

ggf. vorliegen<strong>der</strong> erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen zur Herausnahme o<strong>der</strong><br />

abweichen<strong>der</strong> Abgrenzung o<strong>der</strong> Darstellung führen.<br />

„ 9 Keine Umweltprüfung wird im Rahmen des § 13 BauGB – also beim vereinfachten Verfahren<br />

verlangt – (§ 13 Abs. 3 BauGB). Der Gesetzgeber hat dieses, schon seit je im Gesetz befindliche<br />

Instrument zu einer Abgrenzungsvorschrift, auch was die UP-Pflicht anbelangt, ausgebaut.<br />

Grundgedanke <strong>der</strong> Regelung ist, dass das vereinfachte Verfahren immer dann angewendet werden<br />

kann, wenn <strong>der</strong> entsprechende Bauleitplan im Grunde kein neues Baurecht einräumt, son<strong>der</strong>n<br />

vorhandene baurechtliche Rahmenbedingungen lediglich steuert o<strong>der</strong> modifiziert, so dass<br />

7 Busse, Dirnberger, Pröbstl, Schmid: Die Umweltprüfung in <strong>der</strong> Bauleitplanung (2005)<br />

8 Busse, Dirnberger, Pröbstl, Schmid: Die Umweltprüfung in <strong>der</strong> Bauleitplanung (2005)<br />

9 Busse, Dirnberger, Pröbstl, Schmid: Die Umweltprüfung in <strong>der</strong> Bauleitplanung (2005)<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 204


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden können.“<br />

Grundlage für die Beurteilung, ob eine Einzelän<strong>der</strong>ung im vereinfachten Verfahren durchgeführt<br />

werden kann, ist § 13 BauGB:<br />

(1) Werden durch die Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge <strong>der</strong> Planung<br />

nicht berührt o<strong>der</strong> wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34<br />

<strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> vorhandenen Eigenart <strong>der</strong> näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab<br />

nicht wesentlich verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a, kann die<br />

<strong>Gemeinde</strong> das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn<br />

1. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung o<strong>der</strong> nach Landesrecht<br />

unterliegen, nicht vorbereitet o<strong>der</strong> begründet wird und<br />

2. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten<br />

Schutzgüter bestehen.<br />

„ 10 Wann durch eine Än<strong>der</strong>ung die Grundzüge eines Bauleitplans nicht berührt werden, ist eine<br />

äußerst schwierige, nur im Einzelfall zu beantwortende Fragestellung. Grundlage für die Interpretation<br />

des Begriffs muss auch die neue Rolle sein, die § 13 BauGB jetzt im Rahmen <strong>der</strong> Verpflichtung<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> spielt, eine UP durchführen zu müssen. Die Än<strong>der</strong>ungen des Bauleitplans<br />

müssen so marginal sein, dass sie sich in <strong>der</strong> Betroffenheit einzelner im Plangebiet gelegener<br />

Grundstücke erschöpfen und keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sein dürfen, so<br />

dass insbeson<strong>der</strong>e eine umfassende Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht erfor<strong>der</strong>lich ist. Vor diesem<br />

Hintergrund findet über die Interpretation des Begriffs <strong>der</strong> Grundzüge <strong>der</strong> Planung doch wie<strong>der</strong><br />

eine gewisse Vorprüfung statt, ob erhebliche Umweltauswirkungen einer Bauleitplanung zu<br />

besorgen sind. Faustregelhaft verkürzt ist das vereinfachte Verfahren umso eher anwendbar, je<br />

weniger Grundstücke im Planbereich betroffen sind, und kann nicht benutzt werden, wenn viele<br />

o<strong>der</strong> gar alle Flächen berührt werden.“<br />

Weiterhin erfolgte keine Umweltprüfung, wenn Darstellungen als Berichtigung des FNPs aufgrund<br />

eines rechtskräftigen Bebauungsplanes nach §13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung<br />

aufgenommen wurden.<br />

Alle Än<strong>der</strong>ungen im Rahmen <strong>der</strong> 69 Teilgeltungsbereiche sind bezogen auf die Anwendung des<br />

Vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB geprüft worden und im Vorfeld mit <strong>der</strong> Bezirkregierung<br />

Dez. 35 vorabgestimmt worden. Das Prüfungsergebnis ist in <strong>der</strong> Anlage 1 Ermittlung UP-,<br />

NATURA-2000- und artenschutzprüfpflichtiger Flächen im Rahmen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> dargelegt. Es wird insbeson<strong>der</strong>e keine UP für die<br />

Anpassung von Bauflächen o<strong>der</strong> erstmalige Bauflächendarstellung im Bereich von rechtskräftigen<br />

Satzungen nach § 34 BauGB durchgeführt, die von <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt<br />

wurden, da Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach § 34 BauGB,<br />

Vereinbarkeit geordnete städtebauliche Entwicklung<br />

Keine Begründung <strong>der</strong> Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer<br />

UVP nach Anlage 1 UVPG o<strong>der</strong> nach Landesrecht unterliegen<br />

keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten<br />

Schutzgüter bestehen.<br />

10 ebenda<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 205


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

In <strong>der</strong> Anlage 1 zur Begründung ist jeweils darlegt, welche Darstellungsän<strong>der</strong>ung im Rahmen<br />

einer Vereinfachten Verfahren hätte durchgeführt werden können. Für die Fälle bzw. Darstellungsän<strong>der</strong>ungen,<br />

die aufgrund <strong>der</strong> Prüfung nicht im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB<br />

hätten durchgeführt werden können, wurde die Umweltprüfung mittels einzelner Standortdossiers<br />

erstellt, in denen anhand <strong>der</strong> Anlage 1 zum BauGB die Umweltprüfung durchgeführt wurde. Das<br />

Ergebnis dieser Einzelprüfungen ist unter Einbeziehung <strong>der</strong> Bestandsdarstellungen in die Auswirkungsbewertung<br />

bezogen auf die Ortsteilebene zusammengefasst worden. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

schutzgutbezogenen Prognose für den Planungszeitraum erfolgt dann die gesamträumliche Prüfung<br />

bezogen auf die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung, da die 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung insgesamt Teilän<strong>der</strong>ungen<br />

für alle Ortsteile vorsieht.<br />

Für die 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> ist neben <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

aufgrund <strong>der</strong> Vorgaben in § 34 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)<br />

‣ eine Artenschutzvorprüfung (ASP Stufe I gemäß VV-Artenschutz NRW (MUNLV 2010))<br />

Bereits auf Ebene des FNPs sind die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Die Artenschutzregelungen<br />

resultieren aus <strong>der</strong> FFH-Richtlinie und <strong>der</strong> Umsetzung im BNatSchG<br />

und gelten nach Beurteilung <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf flächendeckend für alle Teilgeltungsbereiche<br />

<strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung, unabhängig davon, ob es sich lediglich um Än<strong>der</strong>ungen mit<br />

bestandsanpassenden Charakter ohne Auslösen eines neuen Eingriffs in Grund und Boden<br />

handelt, auch für die die im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden<br />

könnten (vgl. VV-Artenschutz, RdErl. D. MUNLV vom 13.04.2010). Demnach kann auch bei<br />

Darstellungsän<strong>der</strong>ungen, denen bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan zugrunde liegt,<br />

auf eine Artenschutz-Vorprüfung verzichtet, werden, son<strong>der</strong>n es ist zu untersuchen, ob bei<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes überhaupt eine ASP durchgeführt wurde, und wenn ja, ob<br />

sich seitdem neue Erkenntnisse hinsichtlich möglicher betroffener Arten ergeben haben. Auf<br />

<strong>der</strong> Ebene des Flächennutzungsplanes bzw. <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist allerdings i.d.R. eine überschlägige<br />

Vorabschätzung des Artenspektrums und <strong>der</strong> Wirkfaktoren bezüglich <strong>der</strong> verfahrenskritischen<br />

Vorkommen ausreichend. Die Artenschutz-Vorprüfung wird analog zur Vorgehensweise<br />

<strong>der</strong> Umweltprüfung im Rahmen von Standortdossiers vorgenommen und in die<br />

Umweltprüfung integriert. In einzelnen Fällen, z.B. bei Anpassung <strong>der</strong> Darstellungen an den<br />

Bestand ohne weitere geplante Vorhaben o<strong>der</strong> Auslösen eines neuen Eingriffs in Grund und<br />

Boden nach LG NRW kann das Ergebnis dieser Vorprüfung sein, dass mangels Wirkfaktoren<br />

keine Beeinträchtigung möglicherweise vorkommen<strong>der</strong> geschützter Arten entstehen kann.<br />

und<br />

‣ in § 44 BNatSchG ggf. eine NATURA 2000-Vorprüfung (sofern sich eine Darstellungsän<strong>der</strong>ung<br />

im Umfeld eines NATURA 2000-Gebiets befindet<br />

durchzuführen.<br />

Kennzeichnungen nach § 5 Abs. 3 BauGB, Nachrichtlich Übernahmen und Vermerke nach §<br />

5 Abs. 4 und 4 a BauGB und Hinweise <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung sind nicht prüfungspflichtig i.S.<br />

<strong>der</strong> Umweltprüfung, <strong>der</strong> Artenschutz-Vorprüfung und NATURA 2000-Vorprüfung, da diese<br />

nach an<strong>der</strong>en gesetzlichen Vorschriften (z.B. Naturschutzrecht, Wasserrecht, Bergrecht,<br />

Straßenrecht, Abfallwirtschaftsrecht, Abgrabungsrecht usw.) festgesetzt, genehmigt o<strong>der</strong><br />

planfestgestellt werden bzw. wurden und nicht in den originären Darstellungskatalog einer<br />

<strong>Gemeinde</strong> im Flächennutzungsplan als gemeindliches Bodennutzungskonzept gehören o<strong>der</strong><br />

allenfalls Hinweis-, Warn- o<strong>der</strong> informatorische Funktion besitzen.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 206


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Das Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung stellt sich zusammenfassend, wie folgt, dar:<br />

‣ Ortslagen <strong>Kranenburg</strong> und Nütterden als Schwerpunkte <strong>der</strong> Teilgeltungsbereiche mit prüfpflichtigen<br />

Darstellungen<br />

‣ größtenteils Bestandsanpassungen bei erstmaliger Darstellung <strong>der</strong> tatsächlichen Nutzung mit<br />

keinen o<strong>der</strong> nur geringen Umweltauswirkungen auf die betrachteten Schutzgüter<br />

‣ i.d.R. nur kleinflächige Ergänzungen einzelner Baugrundstücke im Innenbereich bzw. als<br />

Arrondierung <strong>der</strong> Siedlungsrän<strong>der</strong> mit keinen o<strong>der</strong> nur geringen Umweltauswirkungen auf die<br />

betrachteten Schutzgüter<br />

‣ die für die Ortslage <strong>Kranenburg</strong> im Zuge des Flächentausch zwischen Wohnmobilstellplatz<br />

(KR11) und Wohnbauflächen am Frasselter Weg (KR20) vorgesehene Siedlungserweiterung<br />

bedingt aufgrund <strong>der</strong> Flächengröße (insgesamt 2,72 ha, davon 1,3 ha als Bestätigung bisher<br />

nicht in Anspruch genommener Flächen) eine zumeist mittlere Konfliktintensität mit mittleren<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

‣ keine Betroffenheit des beabsichtigten WSG IIIB des Wasserwerkes Scheidal<br />

‣ aufgrund <strong>der</strong> Potenzialabschätzung im Rahmen <strong>der</strong> 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung (<strong>Entwurf</strong>) ergeben<br />

sich keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter im <strong>Gemeinde</strong>gebiet und<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch nicht auf die Stadt- und <strong>Gemeinde</strong>gebiete <strong>der</strong> Nachbarkommunen<br />

6.3 NATURA 2000-Vorprüfung<br />

Im Einwirkungsbereich <strong>der</strong> prüfpflichtigen Teilgeltungsbereiche bzw. den dortigen prüfpflichtigen<br />

Darstellungen (in KR 11 und NL 1) liegen die FFH-Gebiete „<strong>Kranenburg</strong>er Bruch“ und<br />

"Wyler Meer" sowie das Vogelschutzgebiet „Unterer Nie<strong>der</strong>rhein“. Somit ergibt sich gemäß<br />

BNatSchG und den Vorschriften zur FFH-Richtlinie das Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Verträglichkeit<br />

<strong>der</strong> geplanten Darstellungen / Nutzungen mit den Erhaltungszielen des jeweiligen<br />

Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet – Fauna-Flora-Habitat-Gebiet)<br />

o<strong>der</strong> eines europäischen Vogelschutzgebietes. Ziel <strong>der</strong> durchgeführten Vorprüfung soll es<br />

sein, die möglichen Auswirkungen durch die Än<strong>der</strong>ungen des Flächennutzungsplanes abzuschätzen<br />

und die Erfor<strong>der</strong>lichkeit bzw. Nicht-Erfor<strong>der</strong>lichkeit einer NATURA 2000-<br />

Verträglichkeitsuntersuchng darzulegen.<br />

Bezüglich möglicher Wirkungen auf die europäischen Schutzgebiete wurden alle Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

geprüft, die innerhalb eines Abstands von 300 m zum jeweiligen Gebiet<br />

liegen und einen tatsächlichen Eingriff vorbereiten (vgl. Anlage 1).<br />

Aussagen zur NATURA 2000-Vorprüfung sind den entsprechenden Standortdossiers zu entnehmen,<br />

die entsprechend das Instrument zur Durchführung <strong>der</strong> Umweltprüfung, NATURA<br />

2000-Vorprüfung und Artenschutz-Vorprüfung darstellen.<br />

Lediglich bei <strong>der</strong> Darstellung eines SO-Wohnmobilstellplatzes und einer Gemischten Baufläche<br />

an Tiggelstraße, Alde Borg und Große Haag in <strong>Kranenburg</strong> sind durch zukünftig verän<strong>der</strong>te<br />

tatsächliche Nutzungen kleiner Bereiche Wirkungen zu vermuten. Nach dezidierter<br />

Überprüfung <strong>der</strong> einzelnen Wirkfaktoren kann jedoch auch hier zu dem Schluss gelangt werden,<br />

dass Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet durch diese sehr geringfügige Planän<strong>der</strong>ung<br />

und die ggf. nachfolgende zusätzliche Bebauung nicht zu erwarten sind.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 207


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Als Fazit kann festgestellt werden, dass aufgrund <strong>der</strong> Kleinflächigkeit <strong>der</strong> Planungsän<strong>der</strong>ungen<br />

bzw. <strong>der</strong> bereits realisierten Nutzung keine negativen Auswirkungen auf die NATURA<br />

2000-Flächen abzuleiten sind. Details sind dem<br />

6.4 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Vorprüfung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> hier vorliegenden Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung sind gemäß den Artenschutzbestimmungen<br />

des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Aussagen zu Betroffenheiten<br />

streng/ beson<strong>der</strong>s geschützter Arten (europäisch geschützte FFH-Anhang IV-Arten)<br />

und europäischer Vogelarten festzustellen und zu bewerten. Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Lebensraumfunktion<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Prüfflächen für Tiere und Pflanzen ist daher zunächst im<br />

Rahmen einer „ASP-Vorprüfung“ (Stufe I) abzuschätzen, ob durch die Planung auch beson<strong>der</strong>s<br />

o<strong>der</strong> streng geschützte Arten im Sinne <strong>der</strong> „planungsrelevanten Arten“ (naturschutzfachlich<br />

begründete Auswahl des LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

NRW) betroffen sein können. Die Vorprüfung beschreibt das potenzielle Artenspektrum<br />

und zeigt mögliche Wirkungen auf. Eine vertiefende Art-für-Art-Analyse (Stufe II) erfolgt<br />

bei Erfor<strong>der</strong>nis auf Ebene des Bebauungsplanes.<br />

Die Vorprüfung erfolgt auf Grundlage vorhandener Daten zu planungsrelevanten Arten<br />

(LANUV, Abfrage Juli 2013) und einer eigenen Habitatanalyse auf Grundlagen von Begehungen<br />

im Juni 2011 und aktuellen Luftbildauswertungen für alle Teilgeltungsbereiche (KR 1<br />

– KR 21, ND 1 – ND 22, WY 1 bis 8, GR 1 – GR 5, ZY 1, NL 1 und NL 2, MR 1, FR 1 – FR 5,<br />

SH 1 – SH 3).<br />

Aussagen zur Artenschutz-Vorprüfung sind den einzelnen Standortdossiers zu entnehmen,<br />

die entsprechend das Instrument zur Durchführung <strong>der</strong> Umweltprüfung, NATURA 2000-<br />

Vorprüfung und Artenschutz-Vorprüfung darstellen.<br />

Als Fazit kann festgestellt werden, dass bei Realisierung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellungen bzw.<br />

unter Berücksichtigung, dass die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen weitestgehend bereits den realen<br />

Bestand wi<strong>der</strong>spiegeln, für die potenziell betroffenen Vögel (z.B. Gebüschbrüter, Offenlandarten)<br />

und Fle<strong>der</strong>mäuse (Nahrungshabitat) bei Beachtung entsprechen<strong>der</strong> Maßnahmen (z.B.<br />

Rodungen außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit, Überprüfung auf tatsächlichen Besatz sofern es sich um<br />

tatsächlich noch zu realisierende Eingriffe handelt keine artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />

ausgelöst werden.<br />

6.5 Eingriffe in Natur und Landschaft / Ausgleich<br />

Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB und § 15 BNatSchG ist <strong>der</strong> Verursacher eines Eingriffes verpflichtet<br />

unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) o<strong>der</strong> zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).<br />

Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten<br />

Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wie<strong>der</strong>hergestellt sind und das Landschaftsbild<br />

landschaftsgerecht wie<strong>der</strong>hergestellt o<strong>der</strong> neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung,<br />

wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem<br />

betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild<br />

landschaftsgerecht neu gestaltet ist.<br />

Mit Realisierung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellungen <strong>der</strong> prüfpflichtigen Teilgeltungsbereiche im<br />

Zuge des nachfolgenden, aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplanes<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 208


37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

kommt es zu Inanspruchnahme von Biotopstrukturen. Dies sind im vorliegenden Fall zumeist<br />

geringwertige Landwirtschaftsflächen, aber auch einzelne kleinere flächige o<strong>der</strong> lineare Gehölzstrukturen.<br />

Unter Berücksichtigung anrechenbarer Biotopstrukturen gemäß <strong>der</strong> angenommenen<br />

GRZ (z.B. Ziergärten im Bereich <strong>der</strong> Wohnbauflächen o<strong>der</strong> Freiflächenanteile<br />

innerhalb Gemischter Bauflächen, vgl. auch Kap. 7.3.9.1) verbleibt i.d.R. ein Defizit, welches<br />

über externe Kompensationsflächen ausgeglichen werden muss. Eine genaue Eingriffs-/<br />

Ausgleichsbilanzierung bleibt dem nachfolgenden B-Planverfahren vorbehalten. Die Standortdossiers<br />

enthalten daher lediglich eine überschlägige Angabe.<br />

Hiervon betroffen sind einige Teilgeltungsbereiche im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong> (KR9, KR11, KR15 (B-<br />

Plan Nr. 50), KR19, KR20), Nütterden (ND11 (B-Plan Nr. 17)) und Niel (NL1) (vgl. auch Kap.<br />

7.3.12). In Summation <strong>der</strong> eingriffsrelevanten Darstellungsän<strong>der</strong>ungen ergibt sich ein Kompensationserfor<strong>der</strong>nis<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung bisher nicht betrachteter Inanspruchnahmen von<br />

ca. 2,37 ha (zzgl. ca. 1,2 ha durch B-Planverfahren abgedeckt).<br />

Forstrechtlich zu betrachtende Eingriffe in Wald-/ Gehölzflächen sind damit nicht verbunden.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR<br />

Moers, Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen im Oktober 2011 sowie Aktualisierung Februar 2013<br />

und Juli 2013<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 209

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