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1 - Entwurf der Begründung - Gemeinde Kranenburg

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Das ursprünglich 1974 aufgestellte, 1989 zuletzt geän<strong>der</strong>te Landesentwicklungsprogramm (LEPro)<br />

ist am 31.12.2011 ausgelaufen.<br />

Die Landesregierung hat am 25. Juni 2013 beschlossen, das Beteiligungsverfahren zum <strong>Entwurf</strong><br />

des neuen Landesentwicklungsplans zu beginnen. Der neue Landesentwicklungsplan dient <strong>der</strong><br />

Flächenvorsorge für zukünftige Herausfor<strong>der</strong>ungen. Dies betrifft unterschiedliche Themen wie<br />

vorbeugenden Hochwasserschutz, Siedlungsentwicklung, Klimaschutz, erneuerbare Energien,<br />

Gewerbe- und Industriestandorte, Landwirtschaft und Naturschutz und großflächigen Einzelhandel<br />

mit ihren unterschiedlichen Anfor<strong>der</strong>ungen. Ab August 2013 beginnt das umfangreiche<br />

sechsmonatige Beteiligungsverfahren, in dem alle öffentlichen Stellen, wie beispielsweise die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n und die Öffentlichkeit Stellung nehmen können. Die Festlegungen des Planentwurfs<br />

sind gemäß Raumordnungsgesetz als ‚in Aufstellung befindliche Ziele‘ bei an<strong>der</strong>en Planungen<br />

und Entscheidungen als sonstige Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung zu berücksichtigen.<br />

Abbildung 3<br />

Auszug aus dem LEP NRW (<strong>Entwurf</strong> Stand 25.06.2013) o.M.<br />

Aus den zeichnerischen Zielen ist Folgendes zu entnehmen:<br />

‣ <strong>Kranenburg</strong> als Grundzentrum einschließlich Darstellung als Siedlungsraum für die Ortslagen<br />

<strong>Kranenburg</strong> und Nütterden (inkl. großflächiger Infrastruktureinrichtungen) entsprechend dem<br />

Stand <strong>der</strong> Regionalplanung am 01.01.2013<br />

‣ großräumig nördlich <strong>der</strong> Siedlungsräume <strong>Kranenburg</strong> und Nütterden Gebiete für den Schutz<br />

<strong>der</strong> Natur (Düffel unter Aussparung <strong>der</strong> Ortlagen Zyfflich, Niel und Mehr) sowie im Südosten<br />

Gebiet für den Schutz <strong>der</strong> Natur (FFH-Gebiet Geldenberg, übergreifend auf Klever Stadtgebiet)<br />

‣ Gebiet für den Schutz des Wassers im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets (übergreifend auf Klever<br />

Stadtgebiet)<br />

‣ ansonsten Freiraum<br />

Weiterhin bestehen die zeichnerischen Ziele ergänzenden textlichen Grundsätze und Ziele.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 8

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