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1 - Entwurf der Begründung - Gemeinde Kranenburg

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass im neu bekanntgemachten Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kranenburg</strong> (04/2011) Darstellungen nach BBauG als auch aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen<br />

Darstellungen nach BauGB getroffen sind. Kennzeichnungen und Nachrichtliche Übernahmen<br />

wurden im Zuge <strong>der</strong> Neubekanntmachung mit dem 2010/2011 bekannten Stand<br />

aktualisiert und sind nach § 5 Abs. 3 BauGB bzw. § 5 Abs. 4 BauGB i.V.m. mit dem jeweiligen<br />

Fachgesetz getroffen worden. Zum Teil sind die Darstellungen innerhalb <strong>der</strong> abgegrenzten<br />

Teilgeltungsbereiche so kleinteilig, dass sie erst bei starkem Hochzoomen erkennbar<br />

sind.<br />

Anpassungen, die sich auf Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke beziehen, werden<br />

ohne Abgrenzung von Teilgeltungsbereichen durch Gegenüberstellung <strong>der</strong> Nachrichtlichen<br />

Übernahme / Vermerk aufgrund <strong>der</strong> Neubekanntmachung des digitalen Flächennutzungsplanes<br />

(04/2011) mit <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahme / Vermerk Stand Juli 2013, ebenfalls im<br />

DIN A 3-Format, abgebildet. Da sich die Anpassung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen und<br />

Vermerke weitestgehend auf große Teilräume des <strong>Gemeinde</strong>gebiets beziehen, wird hier ein<br />

Maßstab von 1 : 20.000 gewählt. Die Beibehaltung des Maßstabs 1 : 5.000 würde mehrere<br />

Blätter bei eingeschränkter Nachvollziehbarkeit erfor<strong>der</strong>n.<br />

Anpassung <strong>der</strong> Nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke und Kürzel im Außenbereich:<br />

Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke NÜ 1 (Blatt 1)<br />

Unter dem Stichwort NÜ 2 (<strong>Kranenburg</strong> Blatt 4 und 5, Mehr Blatt 1) werden zwischenzeitlich<br />

unter Denkmalschutz gestellte Objekte (Baudenkmäler) in den Flächennutzungsplan aufgenommen,<br />

sofern sie nicht innerhalb <strong>der</strong> oben genannten abgegrenzten Teilgeltungsbereiche<br />

liegen (in TG KR 13, KR 14 und ND 17). Dabei handelt es sich ausschließlich um punktförmige<br />

Nachrichtliche Übernahmen mit ungefährer Lage <strong>der</strong> Baudenkmäler.<br />

Weiterhin wird unter <strong>der</strong> Bezeichnung NÜ 3 (Wyler Blatt 2) die Abgrenzung des NSGs „Düffel-Kellener-Altrhein<br />

und Flussmarschen“ aufgrund einer Hofstellenausgrenzung (Herausnahme<br />

aus dem NSG – Aufhebungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 <strong>der</strong> ordnungsbehördlichen Verordnung<br />

über die Festsetzung des o.g. NSGs Az.: 51.01.01.06 KLE; Bezirksregierung Düsseldorf<br />

als höhere Landschaftsbehörde, Düsseldorf, den 17.05.2011) im Flächennutzungsplan<br />

(37. Än<strong>der</strong>ung) korrigiert.<br />

Unter dem Stichwort NÜ 4 werden Werbeverbotszonen (§ 28 StrWG NRW), bei Kreisstraßen<br />

20 m, im Flächennutzungsplan (37. Än<strong>der</strong>ung) korrigiert.<br />

Textliche Kennzeichnungen und Hinweise<br />

Zusätzlich bestehen Planzeichenerklärungen mit Hinweisen und Kennzeichnungen. Bei Anpassungen<br />

o<strong>der</strong> Ergänzungen von Hinweisen und Kennzeichnungen im Vergleich zur Fassung<br />

<strong>der</strong> Neubekanntmachung des digitalen Flächennutzungsplanes (Stand 04/2011) erscheinen<br />

diese im Zuge des Verfahrens zur 37. FNP-Än<strong>der</strong>ung in roter Schrift.<br />

Für die Beschlussfassung wird weiterhin ein Gesamtflächennutzungsplan i.M. 1 : 15.000<br />

erarbeitet, <strong>der</strong> dann bekannt gemacht wird.<br />

Zur 37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> wurde ein Umweltbericht<br />

als Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung erarbeitet. Die Einstufung <strong>der</strong> neuen Darstellungen<br />

im Hinblick auf die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltprüfung, NATURA<br />

2000- und Artenschutz-Vorprüfung auf Ebene des Flächennutzungsplanes wird im Zuge des<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 26

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