1 - Entwurf der Begründung - Gemeinde Kranenburg
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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />
Schottheide § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />
1. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 17.03.1995 18.04.1995<br />
2. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 14.02.1996 29.02.1996<br />
Zyfflich § 34 BauGB 35.2-51.25 17.03.1995 18.04.1995<br />
Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 10.03.1999 21.05.1999<br />
Zwei Teilbereiche: Zum Querdamm<br />
/ Vosacker/ Zum Wyler<br />
Meer und<br />
Zum Querdamm / Kastanienplatz /<br />
Zum Wyler Meer<br />
§ 35 BauGB 35.2-62.25 27.03.1995 19.04.1995<br />
Die Abgrenzung <strong>der</strong> einzelnen Satzungsbereiche ist im Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />
in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung als Hinweis (ohne Nütterden Schaafsweg<br />
Nord, da Rechtskraft nach Neubekanntmachung des digitalen FNPs) aufgenommen.<br />
2.7 Sonstige planerische Vorgaben<br />
2.7.1 Hochwasser-Risikogewässer<br />
Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden<br />
auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel <strong>der</strong> neuen<br />
Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure<br />
zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit,<br />
die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen.<br />
Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken<br />
(EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung <strong>der</strong><br />
Richtlinie wurde von <strong>der</strong> Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)<br />
übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen:<br />
Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung <strong>der</strong> Gebiete, in denen Hochwasser<br />
eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten<br />
o<strong>der</strong> Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete).<br />
Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für<br />
die Risikogebiete (<strong>der</strong>zeit sind auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf keine entsprechenden<br />
Karten veröffentlicht).<br />
Bis Dezember 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für die Risikogebiete.<br />
Basierend auf den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten werden anschließend<br />
unter Beteiligung <strong>der</strong> örtlichen Fachleute sowie interessierter Stellen (Wasserverbände, Kommunen,<br />
Katastrophenschutzbehörden, Land- / Forstwirtschaft, Naturschutz, Regionalplanung,...)<br />
sogenannte Hochwasserrisikomanagement-Pläne erstellt. Die Pläne beinhalten alle Maßnahmen<br />
die dabei helfen, Hochwasserschäden zu minimieren o<strong>der</strong> sogar gänzlich zu vermeiden. Auch die<br />
Bewirtschaftungsplanung nach <strong>der</strong> EG-Wasserrahmenrichtlinie wird dabei berücksichtigt.<br />
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW<br />
(MKULNV) hat die ersten Schritte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den kommunalen<br />
Spitzenverbänden und An<strong>der</strong>en in die Wege geleitet.<br />
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 18