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1 - Entwurf der Begründung - Gemeinde Kranenburg

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

Schottheide § 34 BauGB 35.2-51.25 11.10.1991 15.11.1991<br />

1. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 17.03.1995 18.04.1995<br />

2. Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 14.02.1996 29.02.1996<br />

Zyfflich § 34 BauGB 35.2-51.25 17.03.1995 18.04.1995<br />

Erweiterung § 34 BauGB 35.2-51.25 10.03.1999 21.05.1999<br />

Zwei Teilbereiche: Zum Querdamm<br />

/ Vosacker/ Zum Wyler<br />

Meer und<br />

Zum Querdamm / Kastanienplatz /<br />

Zum Wyler Meer<br />

§ 35 BauGB 35.2-62.25 27.03.1995 19.04.1995<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> einzelnen Satzungsbereiche ist im Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung als Hinweis (ohne Nütterden Schaafsweg<br />

Nord, da Rechtskraft nach Neubekanntmachung des digitalen FNPs) aufgenommen.<br />

2.7 Sonstige planerische Vorgaben<br />

2.7.1 Hochwasser-Risikogewässer<br />

Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden<br />

auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel <strong>der</strong> neuen<br />

Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure<br />

zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit,<br />

die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen.<br />

Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken<br />

(EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung <strong>der</strong><br />

Richtlinie wurde von <strong>der</strong> Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)<br />

übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen:<br />

Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung <strong>der</strong> Gebiete, in denen Hochwasser<br />

eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten<br />

o<strong>der</strong> Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete).<br />

Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für<br />

die Risikogebiete (<strong>der</strong>zeit sind auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf keine entsprechenden<br />

Karten veröffentlicht).<br />

Bis Dezember 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für die Risikogebiete.<br />

Basierend auf den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten werden anschließend<br />

unter Beteiligung <strong>der</strong> örtlichen Fachleute sowie interessierter Stellen (Wasserverbände, Kommunen,<br />

Katastrophenschutzbehörden, Land- / Forstwirtschaft, Naturschutz, Regionalplanung,...)<br />

sogenannte Hochwasserrisikomanagement-Pläne erstellt. Die Pläne beinhalten alle Maßnahmen<br />

die dabei helfen, Hochwasserschäden zu minimieren o<strong>der</strong> sogar gänzlich zu vermeiden. Auch die<br />

Bewirtschaftungsplanung nach <strong>der</strong> EG-Wasserrahmenrichtlinie wird dabei berücksichtigt.<br />

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW<br />

(MKULNV) hat die ersten Schritte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den kommunalen<br />

Spitzenverbänden und An<strong>der</strong>en in die Wege geleitet.<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 18

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