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1 - Entwurf der Begründung - Gemeinde Kranenburg

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37. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> – Begründung städtebaulicher Teil<br />

4.2.7 Teilgeltungsbereich KR 7 (Thema Umwandlung Gewerbliche Bauflächen in<br />

Wohnbauflächen)<br />

Der Teilgeltungsbereich KR 7 befindet sich im Ortsteil <strong>Kranenburg</strong>, südlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Kranenburg</strong>,<br />

südlich des Drüller Weges und umfasst ca. 0,21 ha.<br />

Bisherige Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Kranenburg</strong><br />

Gewerbliche Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 BBauG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO (ca.<br />

0,21 ha)<br />

Realnutzungen o.M.<br />

<strong>der</strong>zeit bebaute Fläche (u.a. Betriebsleiterwohnhaus mit Garten) mit aufgegebener gewerblicher<br />

Nutzung<br />

KR 7<br />

Darstellungen, Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen <strong>der</strong> 37. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong><br />

Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO (ca. 0,21<br />

ha)<br />

Begründung für die Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Ein Bebauungsplan besteht für die bisherige gewerbliche Baufläche nicht. Westlich und südlich<br />

grenzt <strong>der</strong> rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 55/1 (Allgemeines Wohngebiet, Einzel- und<br />

Doppelhäuser, I Vollgeschoss und GRZ 0,4) an. Der Eigentümer des betroffenen Flurstücks<br />

Gemarkung <strong>Kranenburg</strong>, Flur 21, Flurstück 366 hat Interesse bekundet, sein <strong>der</strong>zeit weitestgehend<br />

ungenutztes Gewerbegrundstück einer Wohnbebauung (drei potenzielle Baugrundstücke,<br />

davon das nördliche Baugrundstück bereits mit Betriebsleiterwohnhaus bebaut)<br />

zuzuführen. Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kranenburg</strong> besteht durch die Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Vorteil, dass die Erschließung des angrenzend neu entstehenden Wohngebietes aufgrund<br />

<strong>der</strong> beiden zusätzlichen Baumöglichkeiten wirtschaftlicher wäre. Die immissionsrechtliche<br />

Situation wurde überschlägig im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> durch das Büro Uppenkamp<br />

und Partner (Gutachter im Rahmen des BP Nr. 55/1) geprüft. Bezogen auf den Schallschutz<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 38

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