Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid - Kreis Borken
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Abstandfläche<br />
Einwendung:<br />
Das Betriebsgrundstück ist so klein, dass noch nicht einmal die bauordnungsrechtlichen<br />
Abstandflächen eingehalten werden können.<br />
Die geplanten Gebäude halten die nach der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW)<br />
erforderlichen Abstände zu den Grundstücksgrenzen ein. Eine Abweichung von den<br />
Bestimmungen der BauO NRW wurde lediglich für die Unterschreitung der Abstandfläche<br />
zwischen der Kot-Verladestation und der Betriebseinheit Nr. 1 beantragt und zugelassen.<br />
Die Stallgebäude halten die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstände zu den<br />
Grundstücksgrenzen ein.<br />
Brandgefahr<br />
Einwendung:<br />
Aus den Antragsunterlagen ist nicht zu ersehen, wie die erforderlichen<br />
Brandschutzbestimmungen (Evakuierung im Brandfall) eingehalten werden sollen.<br />
Zu dem Bauvorhaben wurde ein Brandschutzkonzept erstellt, das den Antragsunterlagen<br />
beiliegt. Die brandschutzrechtlichen Vorschriften dienen in erster Linie der Rettung von<br />
Menschen.<br />
Das Brandschutzkonzept wurde mit Blick auf die Anforderungen an den Baukörper von der<br />
Fachabteilung 63.2 (Bautechnik) sowie mit Blick auf die feuerwehrtechnischen<br />
Anforderungen von der Fachabteilung 32.2 (Brandschutzdienststelle) des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong><br />
geprüft. Gegenstand der Prüfung sind beispielsweise die von der Größe und Nutzung eines<br />
Baukörpers abhängigen Anforderungen an Wände und Decken, die Einhaltung von Fluchtund<br />
Rettungsweglängen, das Vorhalten einer ausreichenden Menge von Löschwasser etc. Die<br />
Vorschriften sollen in erster Linie die Rettung von Menschen sicherstellen. Die Rettung der<br />
Tiere ist demgegenüber – insbesondere bei Geflügel - im Brandfall schwierig.<br />
Bezogen auf die Tierrettung dient daher vor allem die Bildung von Brandabschnitten (durch<br />
Brandwände zwischen den einzelnen Betriebseinheiten) dazu, einen Brandüberschlag auf die<br />
benachbarten Gebäude zu verhindern und dadurch die dortigen Tiere zu schützen.<br />
Sonstiges<br />
Wertverlust<br />
Einwendung:<br />
Die vielfältigen Emissionen werden zu einem Wertverlust der umliegenden Immobilien<br />
führen<br />
Die Bebauung eines Grundstückes wirkt sich aufgrund der Situationsgebundenheit des<br />
Eigentums regelmäßig auf den Wert der umliegenden Grundstücke aus. Jedoch lässt sich der<br />
Umfang einer Wertminderung nur schwer ermitteln.