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Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid - Kreis Borken

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In rechtlicher Hinsicht ist die Grenze der Zumutbarkeit für einen Nachbarn jedenfalls erst<br />

dann überschritten, wenn durch das Vorhaben eine Wertminderung hervorgerufen wird, die<br />

den Grad eines enteignenden bzw. enteignungsgleichen Eingriffs erreicht. Diese Grenze wird<br />

vorliegend unzweifelhaft nicht erreicht oder gar überschritten.<br />

Gewerbliche Anlage<br />

Einwendung:<br />

Es handelt sich um eine gewerbliche Massentierhaltung mit industriellen Ausmaßen. Eine<br />

eigene Futtergrundlage steht nicht zur Verfügung.<br />

Eine gewerbliche Tierhaltungsanlage, also eine Tierhaltung ohne überwiegend eigene<br />

Futtergrundlage, ist gemäß § 35 Abs. 1 Ziffer 4 BauGB im Außenbereich ebenso privilegiert<br />

zulässig wie eine landwirtschaftliche, auf überwiegend eigener Futtergrundlage basierende<br />

Tierhaltung (§ 35 Abs. Ziffer 1 BauGB).<br />

Parallel zur öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens ist die Behördenbeteiligung erfolgt.<br />

Die Antragsunterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsuntersuchung haben<br />

nachstehenden Stellen zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegen:<br />

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Bürgermeister der Gemeinde Heiden, Bauamt<br />

Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong><br />

- Fachbereich Natur und Umwelt<br />

- Untere Wasserbehörde<br />

- Untere Abfallwirtschaftsbehörde<br />

- Untere Landschaftsbehörde<br />

- Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz<br />

- Untere Bauaufsichtsbehörde<br />

- Untere Immissionsschutzbehörde<br />

- Fachbereich Tiere und Lebensmittel - Veterinäramt<br />

Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Münsterland<br />

Bezirksregierung Münster, Dezernat 55.3 - Arbeitsschutz<br />

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NRW, Münster<br />

Landwirtschaftskammer NRW, <strong>Kreis</strong>stelle <strong>Borken</strong><br />

RWE Westfalen – Weser – Ems Netzservice GmbH, Münster<br />

Thyssengas GmbH, Dortmund<br />

Stadtwerke <strong>Borken</strong> GmbH, <strong>Borken</strong><br />

Die genannten Stellen haben die Unterlagen geprüft und letztlich keine Bedenken gegen die<br />

beantragte Erteilung der Genehmigung erhoben; sie haben Vorschläge für verschiedene<br />

Nebenbestimmungen und Hinweise für den Bescheid gemacht.

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