Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid - Kreis Borken
Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid - Kreis Borken
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In rechtlicher Hinsicht ist die Grenze der Zumutbarkeit für einen Nachbarn jedenfalls erst<br />
dann überschritten, wenn durch das Vorhaben eine Wertminderung hervorgerufen wird, die<br />
den Grad eines enteignenden bzw. enteignungsgleichen Eingriffs erreicht. Diese Grenze wird<br />
vorliegend unzweifelhaft nicht erreicht oder gar überschritten.<br />
Gewerbliche Anlage<br />
Einwendung:<br />
Es handelt sich um eine gewerbliche Massentierhaltung mit industriellen Ausmaßen. Eine<br />
eigene Futtergrundlage steht nicht zur Verfügung.<br />
Eine gewerbliche Tierhaltungsanlage, also eine Tierhaltung ohne überwiegend eigene<br />
Futtergrundlage, ist gemäß § 35 Abs. 1 Ziffer 4 BauGB im Außenbereich ebenso privilegiert<br />
zulässig wie eine landwirtschaftliche, auf überwiegend eigener Futtergrundlage basierende<br />
Tierhaltung (§ 35 Abs. Ziffer 1 BauGB).<br />
Parallel zur öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens ist die Behördenbeteiligung erfolgt.<br />
Die Antragsunterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsuntersuchung haben<br />
nachstehenden Stellen zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegen:<br />
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Bürgermeister der Gemeinde Heiden, Bauamt<br />
Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong><br />
- Fachbereich Natur und Umwelt<br />
- Untere Wasserbehörde<br />
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde<br />
- Untere Landschaftsbehörde<br />
- Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz<br />
- Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
- Untere Immissionsschutzbehörde<br />
- Fachbereich Tiere und Lebensmittel - Veterinäramt<br />
Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Münsterland<br />
Bezirksregierung Münster, Dezernat 55.3 - Arbeitsschutz<br />
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NRW, Münster<br />
Landwirtschaftskammer NRW, <strong>Kreis</strong>stelle <strong>Borken</strong><br />
RWE Westfalen – Weser – Ems Netzservice GmbH, Münster<br />
Thyssengas GmbH, Dortmund<br />
Stadtwerke <strong>Borken</strong> GmbH, <strong>Borken</strong><br />
Die genannten Stellen haben die Unterlagen geprüft und letztlich keine Bedenken gegen die<br />
beantragte Erteilung der Genehmigung erhoben; sie haben Vorschläge für verschiedene<br />
Nebenbestimmungen und Hinweise für den Bescheid gemacht.