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Der Thüringer Imker : Informationsblatt des Landesverbandes ...

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Bisher sieht der Gesetzentwurf einen Zeitraum von sechs Monaten nach Verkündung <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vor, in dem die Satzungen von Vereinen auf die notwendigen Regelungen hin geprüft und gegebenenfalls<br />

angepasst werden können. Da sich der Bun<strong>des</strong>rat mit dem GEG als eilbedürftige Vorlage<br />

bereits in seiner Sitzung am 14.12.2012 befasst und die weiteren geplanten<br />

Regelungen zum 01.01.2013 in Kraft treten sollen, ist eine Verkündung bereits im ersten Quartal<br />

2013 denkbar.<br />

<strong>Der</strong> Deutsche Bauernverband hat sich wegen der nicht bestehenden Notwendigkeit der Gesetzesänderung<br />

gegen diese ausgesprochen und sich für deutlich längere Übergangszeiten stark<br />

gemacht, da in vielen Verbänden lediglich eine Mitgliederversammlung im Jahr stattfindet.<br />

Sollten sich weitere Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie unterrichten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

DEUTSCHER IMKERBUND E.V.<br />

Barbara Löwer<br />

Forderungskatalog zur Feuerbrandbekämpfung der <strong>Imker</strong>verbände<br />

Deutscher <strong>Imker</strong>bund e.V. - Villiper Hauptstr. 3 – 53343 Wachtberg<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Referat 512<br />

z.Hd. Herrn Dr. Zornbach<br />

Rochusstraße 1<br />

53123 Bonn<br />

Wolfgang.Zornbach@bmelv.bund.de<br />

Feuerbrandbekämpfung ab 2013<br />

Sehr geehrter Herr Dr. Zornbach,<br />

Wachtberg, 15.01.2013<br />

die deutschen <strong>Imker</strong>verbände nehmen zur Kenntnis, dass das Alternativbekämpfungsmittel<br />

„LMA“ für die Anbausaison 2013 nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen wird. Unsere<br />

Lan<strong>des</strong>vertreter haben wir daher autorisiert bzw. ihnen empfohlen, nach Klärung der notwendigen<br />

Details mit ihrer Unterschrift dem begrenzten Einsatz von Streptomycin im Jahr 2013 zuzustimmen.<br />

Wir sind aber auch zu der Erkenntnis gelangt, dass nur ein unverrückbarer Ausstiegstermin mit ausreichender<br />

Vorlaufzeit geeignet ist, dass alle notwendigen Vorbereitungen für eine Beendigung getroffen<br />

werden können.<br />

Das BMELV wird <strong>des</strong>halb aufgefordert:<br />

1. Die Forschung zu Alternativen zur Streptomycinanwendung intensiv fortzuführen.<br />

2. Die Überprüfungsergebnisse beim LMA-Einsatz 2013 den <strong>Imker</strong>verbänden sofort nach Vorliegen<br />

mitzuteilen.<br />

3. Sicherzustellen, dass die „LMA-Bestellung“ für 2014 rechtzeitig in Auftrag gegeben wird.<br />

4. Zur Kenntnis zu nehmen, dass für das Jahr 2014 die <strong>Imker</strong>verbände der dringenden Notfallbehandlung<br />

mit Streptomycin für maximal 100 Hektar Obstanbaufläche zustimmen werden.<br />

5. Die endgültige Beendigung <strong>des</strong> Streptomycineinsatzes für das Jahr 2015 festzulegen.<br />

12<br />

24. Januar 2013

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