Der Thüringer Imker : Informationsblatt des Landesverbandes ...
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GAK-Maßnahmen (stärkere Unterstützung Blühstreifen/-flächen)<br />
EEG<br />
Weitere nur kurz angesprochene Punkte:<br />
6. Thema Berufsgenossenschaft<br />
‣ tatsächliche Völkerzahl?<br />
‣ Solidarbeitrag??<br />
‣ Wie gestaltet sich der neue Beitrag?<br />
7. § 13a EKStG<br />
‣ Pauschalierung<br />
‣ Beibehaltung <strong>des</strong> jetzigen Zustan<strong>des</strong> (Absicht)<br />
8. Sonntagsfahrverbot<br />
9. Umbau Wald<br />
‣ Bringt er Vorteile für Bienen?<br />
10. Bienenfressende Hornisse (vespa velutina)<br />
11. Fachverband Biogas<br />
‣ „flower power“ (Strombezug <strong>des</strong> BMELV über FB Biogas)<br />
12. Erläuterungen von GVO-Referent Dr. von Heydebrand:<br />
‣ noch keine sichere Position im Haus zur Honig-Richtlinie<br />
‣ ist Pollen eine Zutat??<br />
‣ es soll eine Mitteilung an EP erfolgen<br />
‣ generell zum GVO-Anbau:<br />
negative Auswirkungen bei Menschen bisher nicht bekannt<br />
screening / Kosten ca. 100,- (zugelassen oder nicht)<br />
Quantifizierung ist teurer<br />
Wer trägt die Kosten?<br />
Wegen Verpflichtungen auf der IGW und der einzelnen Beamten <strong>des</strong> BMELV wurde das Gespräch<br />
um 13.45 Uhr abgebrochen. Die Gesprächs-Atmosphäre war sehr gut, der Wille zur Unterstützung<br />
war erkennbar.<br />
Peter Maske<br />
19.01.13<br />
Erläuterungen zur Ablehnung der <strong>Imker</strong>verbände hinsichtlich <strong>des</strong> Vorschlages der<br />
Europäischen Kommission zur Richtlinie 2001/110/EG über Honig<br />
Vorbemerkung zur EuGH-Entscheidung:<br />
Am 06.09.2011 urteilte der Europäische Gerichtshof zu Fragen von Honig, der mit Pollen aus gentechnisch<br />
veränderten Pflanzen verunreinigt ist. Honig, der keine Gentechnik enthält, war nicht Gegenstand<br />
der Gerichtsentscheidung.<br />
<strong>Der</strong> EuGH hat in dem sog. „Honig-Urteil“ entschieden, dass GVO-Pollen im Honig wie eine Zutat<br />
im Sinne <strong>des</strong> EU-Verordnung 1829/2003/EG zu behandeln ist. Dieser GVO-Pollen ist<br />
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24. Januar 2013