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Der Thüringer Imker : Informationsblatt des Landesverbandes ...

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GAK-Maßnahmen (stärkere Unterstützung Blühstreifen/-flächen)<br />

EEG<br />

Weitere nur kurz angesprochene Punkte:<br />

6. Thema Berufsgenossenschaft<br />

‣ tatsächliche Völkerzahl?<br />

‣ Solidarbeitrag??<br />

‣ Wie gestaltet sich der neue Beitrag?<br />

7. § 13a EKStG<br />

‣ Pauschalierung<br />

‣ Beibehaltung <strong>des</strong> jetzigen Zustan<strong>des</strong> (Absicht)<br />

8. Sonntagsfahrverbot<br />

9. Umbau Wald<br />

‣ Bringt er Vorteile für Bienen?<br />

10. Bienenfressende Hornisse (vespa velutina)<br />

11. Fachverband Biogas<br />

‣ „flower power“ (Strombezug <strong>des</strong> BMELV über FB Biogas)<br />

12. Erläuterungen von GVO-Referent Dr. von Heydebrand:<br />

‣ noch keine sichere Position im Haus zur Honig-Richtlinie<br />

‣ ist Pollen eine Zutat??<br />

‣ es soll eine Mitteilung an EP erfolgen<br />

‣ generell zum GVO-Anbau:<br />

negative Auswirkungen bei Menschen bisher nicht bekannt<br />

screening / Kosten ca. 100,- (zugelassen oder nicht)<br />

Quantifizierung ist teurer<br />

Wer trägt die Kosten?<br />

Wegen Verpflichtungen auf der IGW und der einzelnen Beamten <strong>des</strong> BMELV wurde das Gespräch<br />

um 13.45 Uhr abgebrochen. Die Gesprächs-Atmosphäre war sehr gut, der Wille zur Unterstützung<br />

war erkennbar.<br />

Peter Maske<br />

19.01.13<br />

Erläuterungen zur Ablehnung der <strong>Imker</strong>verbände hinsichtlich <strong>des</strong> Vorschlages der<br />

Europäischen Kommission zur Richtlinie 2001/110/EG über Honig<br />

Vorbemerkung zur EuGH-Entscheidung:<br />

Am 06.09.2011 urteilte der Europäische Gerichtshof zu Fragen von Honig, der mit Pollen aus gentechnisch<br />

veränderten Pflanzen verunreinigt ist. Honig, der keine Gentechnik enthält, war nicht Gegenstand<br />

der Gerichtsentscheidung.<br />

<strong>Der</strong> EuGH hat in dem sog. „Honig-Urteil“ entschieden, dass GVO-Pollen im Honig wie eine Zutat<br />

im Sinne <strong>des</strong> EU-Verordnung 1829/2003/EG zu behandeln ist. Dieser GVO-Pollen ist<br />

16<br />

24. Januar 2013

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