Bedeutung der Corporate Governance-Diskussion für das ... - Nwir.de
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schließlich gestärkt. Er soll je nach spezifischen Gegebenheiten und Größe <strong>de</strong>s Unternehmens<br />
Ausschüsse bil<strong>de</strong>n, um komplexe Sachverhalte zu behan<strong>de</strong>ln, Ziff. III 3 <strong>de</strong>s Vorschlags, bei<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>en Besetzung vor allem die fachliche Eignung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> zu beachten ist. Ein Präsidial-<br />
und Strategieausschuss soll sich mit <strong>de</strong>n grundsätzlichen Fragen <strong>de</strong>s Unternehmens befassen,<br />
ein Bilanz- und Prüfungsausschuss, soll entsprechend <strong>de</strong>n angelsächischen Audit Committees<br />
für Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechnungslegung und Prüfung zuständig sein. Außer<strong>de</strong>m hält <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschlag<br />
einen Personalausschuss und einen Auswahl- und Ernennungsausschuss für <strong>de</strong>nkbar.<br />
Wichtig, vor allem im Hinblick auf die momentane Wirtschaftskrise, erscheint ein Markt- und<br />
Kreditrisikoausschuss zur Überwachung <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuerung von Marktrisiken und Kreditangelegenheiten.<br />
Zu<strong>de</strong>m ist noch ein Vermittlungsausschuss, wie er in Unternehmen, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitbestimmung<br />
unterliegen, nach § 27 III MitbestG bereits vorgeschrieben ist, genannt. Wie auch<br />
bei <strong>de</strong>n Regelungen zum Vorstand bil<strong>de</strong>n Regelungen für Interessenskonflikte und Eigengeschäfte<br />
<strong>de</strong>n Abschluss.<br />
Grundsätzlich lässt sich sagen, <strong>das</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> Co<strong>de</strong> of Best Practice an <strong><strong>de</strong>r</strong> gesellschaftsrechtlichen<br />
Unternehmensverfassung ansetzt und die Stellung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats zur Kontrolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmensleitung<br />
stärkt. Nach seiner Veröffentlichung wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Co<strong>de</strong> of Best Practice allen<br />
börsennotierten Gesellschaften zugeleitet und war Gegenstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptversammlungen im<br />
Jahr 2000, wobei die Resonanz überwiegend positiv ausfiel, so <strong>das</strong>s eine allgemein akzeptierte<br />
und tragfähige <strong>Diskussion</strong>sgrundlage geschaffen wur<strong>de</strong>. 61<br />
3. <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> Scorecard<br />
Basierend auf <strong>de</strong>n Vorschlägen <strong><strong>de</strong>r</strong> Frankfurter Grundsatzkommission hat die Deutsche Vereinigung<br />
für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) eine Scorecard für <strong>Corporate</strong><br />
<strong>Governance</strong> entwickelt. 62 Mit <strong><strong>de</strong>r</strong>en Hilfe kann nun überprüft wer<strong>de</strong>n, inwieweit die <strong>Corporate</strong><br />
<strong>Governance</strong> eines Unternehmens <strong>de</strong>n Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong> of Best Practice <strong><strong>de</strong>r</strong> Frankfurter<br />
Grundsatzkommission gerecht wird.<br />
Die Checkliste glie<strong><strong>de</strong>r</strong>t sich in fünf unterschiedlich gewichtete Kriterien, die ihrerseits aus<br />
unterschiedlich gewichteten Fragen bestehen: Geprüft wer<strong>de</strong>n <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong>-<br />
Commitment, sowie Prüfung mit einer Gewichtung von jeweils 15%, außer<strong>de</strong>m Aktionärs-<br />
61 so <strong>das</strong> Kommissionsmitglied von Rosen, <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong>: Eine Bilanz, Die Bank 2001, 283, 285f<br />
62 Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V., Scorecard for German <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong>,<br />
2000; abrufbar unter www.dvfa.<strong>de</strong>/scorecards.htm<br />
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