Bedeutung der Corporate Governance-Diskussion für das ... - Nwir.de
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Nebeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> zweier Kodizes eine gewisse Unsicherheit entstan<strong>de</strong>n. 65 Als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmensführung<br />
wird hier unter Ziff. I. 2 ausdrücklich die Steigerung <strong>de</strong>s Unternehmenswerts<br />
genannt, wobei die Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> sharehol<strong><strong>de</strong>r</strong>s im Vergleich zu <strong>de</strong>n stakehol<strong><strong>de</strong>r</strong>s unter Ziff. I. 3<br />
nochmals beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s betont wird. Bei <strong>de</strong>n Regelungen zum Vorstand und Aufsichtsrat zeigt<br />
sich, <strong>das</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> German Co<strong>de</strong> of <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> sich hauptsächlich mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellung <strong>de</strong>s<br />
Vorstands auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzt, während er die Rolle <strong>de</strong>s Aufsichtrats eher zurücknimmt. 66<br />
5. Die Regierungskommission <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong><br />
Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> positiven Reaktionen auf <strong>de</strong>n Co<strong>de</strong> of Best Practice fand die Frankfurter Grundsatzkommission<br />
auf Regierungsseite ihren Ansprechpartner in <strong><strong>de</strong>r</strong> En<strong>de</strong> Mai 2000 auch unter<br />
<strong>de</strong>m Eindruck <strong>de</strong>s Falles Holzmann gegrün<strong>de</strong>ten Regierungskommission <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong><br />
– Unternehmensführung, Unternehmenskontrolle, Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong>de</strong>s Aktienrechts.<br />
Mit <strong>de</strong>m Vorsitz wur<strong>de</strong> Baums betraut, <strong><strong>de</strong>r</strong> auch schon <strong>de</strong>n Vorsitz in <strong><strong>de</strong>r</strong> Frankfurter<br />
Grundsatzkommission innehatte; zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong>n viele Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Frakfurter Kreises ebenfalls<br />
in die Regierungskommission berufen. 67<br />
Die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission wur<strong>de</strong> wie folgt <strong>de</strong>finiert: Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission ist die Erarbeitung<br />
konkreter Empfehlungen, wie <strong>das</strong> <strong>de</strong>utsche System <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong> an<br />
die rasanten wirtschaftlichen und technologischen Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen angepasst wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Dabei wird die Kommission nicht nur die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kapitalmärkte berücksichtigen,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die berechtigten Interessen aller am Unternehmenserfolg Beteiligten (Stakehol<strong><strong>de</strong>r</strong>)<br />
einbeziehen. 68<br />
Im Juli 2001 veröffentlichte die Regierungskommission schließlich ihren mehr als 300 Seiten<br />
starken Bericht mit fast 150 Empfehlungen zur Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung <strong>de</strong>s Unternehmensrechts. 69<br />
Der Bericht glie<strong><strong>de</strong>r</strong>t sich in sechs Kapitel: Das erste Kapitel beschäftigt sich mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Frage<br />
nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Notwendigkeit von zwingen<strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen, woran umfangreiche Kapitel<br />
zu Leitungsorganen, Aktionären und Anlegern, sowie zur Unternehmensfinanzierung<br />
anschließen. Kapitel fünf und sechs han<strong>de</strong>ln schließlich von Informationstechnologie und<br />
Publizität, sowie Rechnungslegung und Prüfung.<br />
65 so auch Schnei<strong><strong>de</strong>r</strong>, Kapitalmarktorientierte Cororate <strong>Governance</strong>-Grundsätze, DB 2000, 2413, 2417<br />
66 wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> betriebswirtschaftlichen Ausrichtung <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong>s soll auf die Regelungen im Einzelnen nicht näher<br />
eingegangen wer<strong>de</strong>n<br />
67 vgl die Gegenüberstellung bei Volk, Deutsche <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong>-Konzepte, DStR 2001, 412, 415<br />
68 vgl. <strong>de</strong>n offiziellen Auftrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Regierungskommission; abrufbar unter www.ovs.<strong>de</strong>/corporate_governance.htm<br />
69 Baums (Hrsg.), Bericht <strong><strong>de</strong>r</strong> Regierungskommission <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong>, 2001;<br />
abrufbar unter www.ovs.<strong>de</strong>/corporate_governance.htm<br />
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