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20/3014 - Anne-Krischok.de

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BÜRGERSCHAFT<br />

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache <strong>20</strong>/<strong>3014</strong><br />

<strong>20</strong>. Wahlperio<strong>de</strong> 25.01.12<br />

Antrag<br />

<strong>de</strong>r Abgeordneten Dr. Andreas Dressel, Sören Schumacher, Arno Münster,<br />

Kazim Abaci, Matthias Albrecht, Anja Domres, Ulrike Hanneken-Deckert, Daniel<br />

Gritz, Hil<strong>de</strong>gard Jürgens, <strong>Anne</strong> <strong>Krischok</strong>, Philipp-Sebastian Kühn, Dr. Melanie<br />

Leonhard, Barbara Nitruch, Lars Pochnicht, Frank Schmitt, Olaf Steinbiß, Silke<br />

Vogt-Deppe, Dr. Martin Schäfer, Brigitta Schulz, Urs Tabbert, Juliane<br />

Timmermann, Ekkehard Wysocki (SPD) und Fraktion<br />

Betr.:<br />

Signal aus Hamburg: Einführung <strong>de</strong>r doppelten Staatsbürgerschaft<br />

Seit Langem for<strong>de</strong>rt die SPD auf Bun<strong>de</strong>sebene (Drs. 17/773) ebenso wie in Hamburg<br />

und in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn die Einführung <strong>de</strong>r doppelten Staatsbürgerschaft. Für<br />

Hamburg als eine weltoffene Stadt, die sich klar zu <strong>de</strong>m Ziel bekennt, die Integration<br />

ernsthaft voranzutreiben, ist die Frage <strong>de</strong>r Ermöglichung <strong>de</strong>r Mehrstaatlichkeit für hier<br />

leben<strong>de</strong> Menschen mit Migrationshintergrund von großer Be<strong>de</strong>utung und Aktualität.<br />

Dies zeigt sich auch immer wie<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n im Eingabenausschuss <strong>de</strong>r Bürgerschaft<br />

zur Entscheidung vorliegen<strong>de</strong>n Eingaben. Immer wie<strong>de</strong>r begehren seit vielen Jahren<br />

in Hamburg leben<strong>de</strong> und sich hier heimisch fühlen<strong>de</strong>, gut integrierte ausländische<br />

Staatsbürger die Einbürgerung unter Beibehaltung ihrer durch Abstammung erworbenen<br />

Staatsbürgerschaft, wie zuletzt in einer Eingabe, die im Januar <strong>20</strong>12 von <strong>de</strong>r Bürgerschaft<br />

beschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>. Nach gelten<strong>de</strong>r Rechtslage war diese Eingabe nicht<br />

abhilfefähig, obwohl sie in <strong>de</strong>r Sache berechtigt ist.<br />

Bisher gilt bei Einbürgerungen das leiten<strong>de</strong> Prinzip im <strong>de</strong>utschen Staatsangehörigkeitsrecht,<br />

dass die Doppel- o<strong>de</strong>r Mehrstaatigkeit grundsätzlich vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

soll. Wer eingebürgert wer<strong>de</strong>n will, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit im Regelfall<br />

aufgeben. Zwar gibt es eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen. Sie führen<br />

dazu, dass in <strong>de</strong>r Praxis bereits jetzt in mehr als <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r Fälle Doppel- o<strong>de</strong>r<br />

Mehrstaatigkeit hingenommen wird. Die bestehen<strong>de</strong>n Ausnahmetatbestän<strong>de</strong> führen<br />

jedoch in Einzelfällen immer wie<strong>de</strong>r auch zu Ungerechtigkeiten und zu rechtlichen<br />

Unklarheiten, die sich nicht mehr rechtfertigen lassen.<br />

Das gesetzliche Ziel, die Mehrstaatigkeit zu vermei<strong>de</strong>n, wird schon jetzt nicht mehr<br />

erreicht. Aus völkerrechtlicher Sicht ist das auch unproblematisch. Mehrstaatigkeit<br />

führt durch die jüngere Entwicklung <strong>de</strong>s Völkerrechts nicht mehr zu <strong>de</strong>n Problemen,<br />

auf die sich die Gegner <strong>de</strong>r doppelten Staatsangehörigkeit berufen. lntegrationspolitisch<br />

hingegen ist die Ermöglichung von Doppel- o<strong>de</strong>r Mehrstaatigkeit sinnvoll und<br />

längst überfällig. Die Beibehaltung <strong>de</strong>r doppelten Staatsbürgerschaft sollte nicht – wie<br />

<strong>de</strong>rzeit – in bestimmten Fällen nur hingenommen wer<strong>de</strong>n, sie sollte <strong>de</strong>n betroffenen<br />

Menschen grundsätzlich ermöglicht wer<strong>de</strong>n. An die Stelle von vielen Ausnahmeregelungen<br />

sollte eine klare, transparente Regel treten.<br />

Auch das seit <strong>20</strong>00 gelten<strong>de</strong> sogenannte Optionsmo<strong>de</strong>ll nach § 29 <strong>de</strong>s Staatsangehörigkeitsgesetzes<br />

hat sich offenkundig nicht bewährt. Nach dieser Regelung haben<br />

Kin<strong>de</strong>r von Menschen mit Migrationshintergrund, die sich seit acht Jahren rechtmäßig<br />

in Deutschland aufhalten, von Geburt an eine doppelte Staatsangehörigkeit, die mit<br />

einem Zwang zur Entscheidung für o<strong>de</strong>r gegen die <strong>de</strong>utsche Staatsangehörigkeit ab<br />

ihrer Volljährigkeit verbun<strong>de</strong>n ist. Teilweise wird aus Unwissenheit <strong>de</strong>r Entscheidungszeitpunkt<br />

verpasst mit <strong>de</strong>r Folge, dass junge, gut integrierte Menschen ihre <strong>de</strong>utsche<br />

Staatsangehörigkeit durch eine Unachtsamkeit verlieren. Oft löst <strong>de</strong>r Optionszwang


Drucksache <strong>20</strong>/<strong>3014</strong><br />

Bürgerschaft <strong>de</strong>r Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>20</strong>. Wahlperio<strong>de</strong><br />

aber auch ernsthafte l<strong>de</strong>ntitätskrisen aus. Integrationspolitisch ist es nicht sinnvoll,<br />

diesen Menschen die <strong>de</strong>utsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen, nur weil sie sich<br />

nicht o<strong>de</strong>r zugunsten ihrer zweiten Staatsangehörigkeit entschie<strong>de</strong>n haben. Aus diesem<br />

Grund for<strong>de</strong>rt die SPD-Bürgerschaftsfraktion die Abschaffung <strong>de</strong>s Optionszwangs<br />

seit Langem, letztmalig mit <strong>de</strong>m Antrag <strong>20</strong>/1395.<br />

Die Bürgerschaft möge beschließen:<br />

Der Senat wird ersucht, sich auf Bun<strong>de</strong>sebene für die grundsätzliche Ermöglichung<br />

<strong>de</strong>r doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen und <strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Optionspflicht<br />

einzusetzen.<br />

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