Ausschussbericht - Anne Krischok im In
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BÜRGERSCHAFT<br />
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3244<br />
19. Wahlperiode 09.06.09<br />
Bericht<br />
des Eingabenausschusses<br />
Vorsitz: Jens Grapengeter<br />
Schriftführung: Antje Möller<br />
1.<br />
Der Eingabenausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Juni 2009 über 15 Eingaben mit<br />
19 Anliegen beraten. Vor Eintritt in die inhaltliche Beratung hat der Ausschuss Verschwiegenheit<br />
gemäß § 56 Absatz 4 Geschäftsordnung beschlossen.<br />
Eine Übersicht über die einzelnen Eingaben ist diesem Bericht beigefügt.<br />
Eingaben mit einem * betreffen mehrere Anliegen.<br />
Die Eingaben liegen zur Einsichtnahme für alle Abgeordneten in der Geschäftsstelle<br />
des Eingabenausschusses aus.<br />
Die Empfehlung zu dem Anliegen Nummer 186/09, Einladungen der ARGE zu Vermittlungsgesprächen,<br />
hat der Ausschuss mit Mehrheit beschlossen. Die Abgeordneten<br />
der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE beantragten, das Anliegen dem Senat<br />
als „Stoff für künftige Prüfung“ zu überweisen. Es sollte geprüft werden, inwieweit die<br />
Einladungen zu Vermittlungsgesprächen konkretisiert und individualisiert gestaltet<br />
werden können. Der Antrag wurde mit den St<strong>im</strong>men der Abgeordneten der CDU- und<br />
der GAL-Fraktion gegen die St<strong>im</strong>men der Abgeordneten der SPD-Fraktion und der<br />
Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Der Antrag, das Anliegen für „nicht abhilfefähig“ zu<br />
erklären, wurde mit den St<strong>im</strong>men der Abgeordneten der CDU- und der GAL-Fraktion<br />
gegen die St<strong>im</strong>men der Abgeordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE<br />
angenommen.<br />
Alle übrigen Empfehlungen hat der Ausschuss einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />
2.<br />
Im Falle der Eingabe Nummer 645/08, Afghanischer Staatsangehöriger, hier: Zuzug<br />
nach Hamburg aus Schleswig-Holstein, hatte die Bürgerschaft am 11.02.2009 (Bericht<br />
Drs. 19/1958) beschlossen, die Eingabe dem Senat „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.<br />
Nach Auffassung der Bürgerschaft sollte dem Sohn des Petenten der Zuzug nach<br />
Hamburg ermöglicht werden.<br />
Der Senat teilt dazu Folgendes mit:<br />
„Das Bezirksamt Wandsbek hat dem Senat mitgeteilt, es habe aufgrund der Empfehlung<br />
des Eingabenausschusses der Streichung der wohnsitzbeschränkenden Auflage<br />
zur Ermöglichung des Zuzugs des Sohnes des Petenten von Schleswig-Holstein nach<br />
Hamburg zugest<strong>im</strong>mt. Ein entsprechendes Schreiben sei am 09.03.2009 an die Ausländerbehörde<br />
des Kreises Bad Segeberg gesandt worden. Der Sohn des Petenten<br />
habe vom Bezirksamt eine Durchschrift des Schreibens vom 09.03.2009 erhalten. Er<br />
sei daraufhin bereits am 16.03.2009 aus der Wohnung des Petenten, in der er aufgrund<br />
der Wohnsitzbeschränkung seit August 2007 ordnungswidrig wohnte, in eine<br />
eigene Wohnung nach Billstedt gezogen.
Drucksache 19/3244<br />
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass der Petent <strong>im</strong> Eingabenverfahren vorgetragen hat,<br />
der Zuzug seines Sohnes erfolge zu dessen Pflege und Betreuung <strong>im</strong> Haushalt des<br />
Petenten. Das Bezirksamt hatte bereits in seiner Stellungnahme vom 26.11.2008 darauf<br />
hingewiesen, dass eine Pflegebedürftigkeit des Sohnes bislang nicht nachgewiesen<br />
wurde. Ob es sich bei dem Umzug von Wandsbek nach Billstedt um einen Umzug<br />
<strong>im</strong> Rahmen des Betreuten Wohnens handelt, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Wenn<br />
der Sohn des Petenten <strong>im</strong> Wohnraum pädagogisch betreut worden wäre bzw. betreut<br />
würde und hierfür Leistungen erhalten hätte oder erhielte, würde es sich um Eingliederungshilfe<br />
nach dem SGB XII handeln. Diese wird von den Grundsicherungsabteilungen<br />
der Bezirksämter gewährt. Dort ist der Sohn des Petenten als Leistungsempfänger<br />
weder geführt gewesen noch aktuell geführt. Da er keine Eingliederungshilfeleistungen<br />
für die Betreuung <strong>im</strong> Wohnraum erhalten hat, ist er vermutlich nicht <strong>im</strong> Rahmen<br />
des Betreuten Wohnens umgezogen.“<br />
Der Eingabenausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, wie folgt zu beschließen:<br />
Zu 1.:<br />
1 Anliegen dem Senat als „Stoff für künftige Prüfung“ zu überweisen,<br />
6 Anliegen für „erledigt“ und<br />
12 Anliegen für „nicht abhilfefähig“ zu erklären.<br />
Zu 2.:<br />
Kenntnis zu nehmen.<br />
Antje Möller, Berichterstattung<br />
2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/3244<br />
Anliegen, zu dem der Ausschuss empfiehlt, es dem Senat als „Stoff für künftige<br />
Prüfung“ zu überweisen:<br />
Nr. der<br />
Eingabe Gegenstand Begründung<br />
171/09* Aufklärung durch Mitarbeiter<br />
der ARGE SGB II<br />
Es sollte geprüft werden, inwieweit die<br />
Beratung durch die Sachbearbeiter der<br />
ARGE insbesondere mit Blick auf bestehende<br />
Fachanweisungen verbessert<br />
werden kann<br />
Anliegen, die der Ausschuss für „erledigt“ zu erklären beantragt:<br />
Nr. der<br />
Eingabe Gegenstand Begründung<br />
129/09* Erteilung von Wartekarten Die gewünschte Auskunft wird erteilt<br />
143/09 Finanzielle Unterstützung be<strong>im</strong><br />
Studium<br />
159/09 Auskunft über die Größe von<br />
Hundeauslaufflächen<br />
171/09* Unterstützung bei der Anmietung<br />
einer Wohnung<br />
183/09 Verfahrensdauer einer Klage<br />
vor dem Sozialgericht<br />
186/09* Erstattung von Bewerbungskosten<br />
Die gewünschte Auskunft wird erteilt<br />
Die gewünschte Auskunft wird erteilt<br />
Die gewünschte Auskunft wird erteilt<br />
Dem Begehren ist entsprochen worden<br />
Dem Begehren ist entsprochen worden<br />
Anliegen, die der Ausschuss für „nicht abhilfefähig“ zu erklären beantragt:<br />
Nr. der<br />
Eingabe Gegenstand Begründung<br />
83/09 Nachbarschutz bei Baugenehmigung<br />
Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden<br />
107/09 Zeitgemäßheit der GEZ Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden<br />
129/09* Verhalten von Mitarbeitern<br />
einer Wohnunterkunft in Bezug<br />
auf SGB II-Leistungen und<br />
Postausgabe<br />
152/09 Beschwerde wegen Zettel-<br />
Bußgeld<br />
153/09 Widerspruch gegen Beihilfefestsetzung<br />
158/09 Ghanaischer Staatsangehöriger,<br />
hier: Aussetzung der<br />
Abschiebung<br />
169/09 Vietnamesischer Staatsangehöriger,<br />
hier: Bleiberecht<br />
Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden<br />
Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden<br />
Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden<br />
Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden.<br />
Nach Ansicht des Ausschusses sollte<br />
die Ausreisefrist bis längstens<br />
31.12.2009 festgesetzt werden<br />
Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden<br />
3
Drucksache 19/3244<br />
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />
Anliegen, die der Ausschuss für „nicht abhilfefähig“ zu erklären beantragt:<br />
Nr. der<br />
Eingabe Gegenstand Begründung<br />
181/09 Berücksichtigung vermeintlicher<br />
Unterhaltszahlungen<br />
durch die ARGE und Neuberechnung<br />
von Leistungen<br />
182/09 Kritik an der beabsichtigten<br />
Schulreform<br />
186/09* Verhalten einer Sachbearbeiterin<br />
186/09* Einladung zu Vermittlungsgesprächen<br />
193/09 <strong>In</strong>discher Staatsangehöriger,<br />
hier: Aufenthaltserlaubnis zum<br />
Familiennachzug<br />
Schwebendes Gerichtsverfahren<br />
Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden<br />
Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden<br />
Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden<br />
Dem Begehren kann nach Sach- und<br />
Rechtslage nicht entsprochen werden<br />
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