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Drucksache 19/4225 vom 01.10.2009 - Anne Krischok im In

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BÜRGERSCHAFT<br />

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG <strong>Drucksache</strong> <strong>19</strong>/<strong>4225</strong><br />

<strong>19</strong>. Wahlperiode 09.10.09<br />

Schriftliche Kleine Anfrage<br />

der Abgeordneten <strong>Anne</strong> <strong>Krischok</strong> (SPD) <strong>vom</strong> 01.10.09<br />

und Antwort des Senats<br />

Betr.:<br />

Förderung des Kreisverkehrs in Hamburg – wurden und werden die<br />

<strong>In</strong>teressen der blinden und sehbehinderten Menschen berücksichtigt?<br />

Der Koalitionsvertrag von CDU und GAL sieht die Aufstockung des Kreisverkehrsprogramms<br />

vor. Anstatt der geplanten zwölf Kreisverkehre sollen in<br />

zwei Jahren jährlich 28 realisiert werden. Derzeit wird ein Programm für weitere<br />

Kreisverkehre aufgestellt, die aus dem Haushaltstitel 6300.741.16 finanziert<br />

werden können (vergleiche Drs. <strong>19</strong>/1290).<br />

<strong>In</strong> der öffentlichen Diskussion über die Vor- und Nachteile der Umsetzung<br />

des Kreisverkehrs werden die <strong>In</strong>teressenverbände der Radfahrer, Autofahrer<br />

und der Fußgänger gehört – aber auch die Aspekte der Blinden, Rollstuhlfahrer,<br />

Gehörlosen oder älteren Menschen müssen berücksichtig werden. Diese<br />

haben nicht <strong>im</strong>mer den Eindruck, bei der Entwicklung und Implementierung<br />

dieses Verkehrskonzepts angemessen berücksichtigt zu werden – obwohl<br />

die kürzlich ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit<br />

Behinderung dies explizit vorsieht.<br />

Für blinde und sehbehinderte Menschen hat das Konzept des Kreisverkehrs<br />

den Nachteil, dass dort keine Ampelanlage vorhanden ist, welche ihnen eine<br />

gefahrlose Überquerung der Fahrbahn ermöglicht. Im Gegenteil: Die Fußgänger<br />

sind darauf angewiesen, sich per Blick über die Verkehrssituation zu<br />

informieren: Etwas, was blinden und sehbehinderten Menschen kaum oder<br />

gar nicht möglich ist.<br />

Daher frage ich den Senat:<br />

1. Sind die <strong>In</strong>teressenverbände der blinden und sehbehinderten Menschen<br />

vor der Aufstockung des Kreisverkehrsprogramms von den zuständigen<br />

Behörden konsultiert worden?<br />

Wenn ja, welche Verbände, wann, von wem und mit welchem Ergebnis?<br />

Wenn nein, warum nicht?<br />

2. Wurde der Senatskoordinator für die Belange behinderter Menschen <strong>im</strong><br />

Vorwege diesbezüglich konsultiert?<br />

Wenn ja, welche Empfehlungen gab er hierzu ab?<br />

Wenn nein, warum nicht?


<strong>Drucksache</strong> <strong>19</strong>/<strong>4225</strong><br />

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />

3. Sind bei der Auswahl der zu realisierenden Kreisverkehrsprojekte von<br />

den Bezirken sowie von der BSU die <strong>In</strong>teressenverbände der blinden<br />

und sehbehinderten Menschen beteiligt worden?<br />

Wenn ja, welche, wann und wie? Bitte ausführen.<br />

Wenn nein, warum nicht?<br />

Im Zusammenhang mit der Aufstockung des Programms sind die Verbände und der<br />

Senatskoordinator nicht beteiligt worden.<br />

Im Rahmen der Planung eines Kreisverkehrs werden die konkreten Betroffenheiten<br />

geprüft und gegebenenfalls die <strong>In</strong>teressenverbände der blinden und sehbehinderten<br />

Menschen einbezogen. Im Einzelfall ist nicht ausgeschlossen, dass die Realisierung<br />

eines Kreisverkehrs aufgegeben wird. Bei der Planung des Kreisverkehrs für die<br />

Kreuzung Borgweg/Hindenburgstraße/Südring ist das der Fall gewesen.<br />

Allgemein gültige Kriterien für eine solche Entscheidung sind nicht zu benennen. Es<br />

gilt <strong>im</strong> Einzelfall abzuwägen.<br />

4. Sind dem Senat beziehungsweise den zuständigen Fachbehörden diesbezügliche<br />

Erfahrungen aus anderen Bundesländern bekannt?<br />

Wenn ja, welche?<br />

Wenn nein, warum nicht?<br />

Nein.<br />

5. Wie wirkt sich nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen<br />

Behörden die Einrichtung des Kreisverkehrs auf die Bedürfnisse<br />

sehbehinderter und blinder Menschen aus? Bitte ausführen.<br />

Die Überwege an Kreisverkehren sind für blinde und stark sehbehinderte Verkehrsteilnehmer<br />

grundsätzlich weniger gut als bei einer lichtsignalgeregelten Kreuzung<br />

zu nutzen, da die Verkehrsströme akustisch schwerer zu erfassen und zuzuordnen<br />

sind.<br />

Andererseits profitieren alle Fußgänger davon, dass es an einem Kreisverkehr weniger<br />

Konfliktpunkte zwischen Fahrzeugführern und querenden Fußgängern als an einer<br />

Einmündung oder Kreuzung gibt. Zudem ist das Geschwindigkeitsniveau deutlich<br />

geringer.<br />

6. Mit welchen Maßnahmen wird die Einführung des Kreisverkehrs für blinde<br />

und sehbehinderte Menschen in Hamburg grundsätzlich flankiert?<br />

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden <strong>im</strong> Bereich der Fußgängerüberwege <strong>im</strong><br />

Bedarfsfall taktile Elemente vorgesehen, um die Lage des Überwegs zu lokalisieren.<br />

7. Sind diesbezüglich Orientierungssignalgeber installiert worden oder ist<br />

die Einführung einer solchen Maßnahme geplant?<br />

Wenn ja, welche? Bitte darstellen.<br />

Wenn nein, warum nicht?<br />

Nein. Orientierungssignalgeber sind nur <strong>im</strong> Zusammenhang mit Lichtsignalanlagen<br />

sinnvoll einsetzbar.<br />

8. Würde bei einer absehbaren Gefährdung der Blinden beziehungsweise<br />

Sehbehinderten die zuständige Fachbehörde auf den Umbau verzichten<br />

beziehungsweise welche Alternativen würden umgesetzt?<br />

Wenn ja, welche Kriterien müssten hierfür erfüllt werden? Bitte ausführen.<br />

Siehe Antwort zu 1.<br />

2


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode <strong>Drucksache</strong> <strong>19</strong>/<strong>4225</strong><br />

9. Welche alternativen Möglichkeiten werden gegebenenfalls gesehen, um<br />

die <strong>In</strong>teressen der Blinden- und Behinderteneinrichtungen bei der Neuplanung<br />

der Kreuzung zu berücksichtigen?<br />

Die zuständige Behörde plant aufgrund der umfangreichen Neuerungen <strong>im</strong> Bereich<br />

des barrierefreien Bauens und der Leittechnik für Sehbehinderte und Blinde eine Neufassung<br />

des entsprechenden Regelwerks. Dieses Regelwerk wird, ebenso wie schon<br />

die derzeit gültige Fassung, mit den Behindertenverbänden abgest<strong>im</strong>mt.<br />

3

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