Drucksache 19/4225 vom 01.10.2009 - Anne Krischok im In
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BÜRGERSCHAFT<br />
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG <strong>Drucksache</strong> <strong>19</strong>/<strong>4225</strong><br />
<strong>19</strong>. Wahlperiode 09.10.09<br />
Schriftliche Kleine Anfrage<br />
der Abgeordneten <strong>Anne</strong> <strong>Krischok</strong> (SPD) <strong>vom</strong> 01.10.09<br />
und Antwort des Senats<br />
Betr.:<br />
Förderung des Kreisverkehrs in Hamburg – wurden und werden die<br />
<strong>In</strong>teressen der blinden und sehbehinderten Menschen berücksichtigt?<br />
Der Koalitionsvertrag von CDU und GAL sieht die Aufstockung des Kreisverkehrsprogramms<br />
vor. Anstatt der geplanten zwölf Kreisverkehre sollen in<br />
zwei Jahren jährlich 28 realisiert werden. Derzeit wird ein Programm für weitere<br />
Kreisverkehre aufgestellt, die aus dem Haushaltstitel 6300.741.16 finanziert<br />
werden können (vergleiche Drs. <strong>19</strong>/1290).<br />
<strong>In</strong> der öffentlichen Diskussion über die Vor- und Nachteile der Umsetzung<br />
des Kreisverkehrs werden die <strong>In</strong>teressenverbände der Radfahrer, Autofahrer<br />
und der Fußgänger gehört – aber auch die Aspekte der Blinden, Rollstuhlfahrer,<br />
Gehörlosen oder älteren Menschen müssen berücksichtig werden. Diese<br />
haben nicht <strong>im</strong>mer den Eindruck, bei der Entwicklung und Implementierung<br />
dieses Verkehrskonzepts angemessen berücksichtigt zu werden – obwohl<br />
die kürzlich ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit<br />
Behinderung dies explizit vorsieht.<br />
Für blinde und sehbehinderte Menschen hat das Konzept des Kreisverkehrs<br />
den Nachteil, dass dort keine Ampelanlage vorhanden ist, welche ihnen eine<br />
gefahrlose Überquerung der Fahrbahn ermöglicht. Im Gegenteil: Die Fußgänger<br />
sind darauf angewiesen, sich per Blick über die Verkehrssituation zu<br />
informieren: Etwas, was blinden und sehbehinderten Menschen kaum oder<br />
gar nicht möglich ist.<br />
Daher frage ich den Senat:<br />
1. Sind die <strong>In</strong>teressenverbände der blinden und sehbehinderten Menschen<br />
vor der Aufstockung des Kreisverkehrsprogramms von den zuständigen<br />
Behörden konsultiert worden?<br />
Wenn ja, welche Verbände, wann, von wem und mit welchem Ergebnis?<br />
Wenn nein, warum nicht?<br />
2. Wurde der Senatskoordinator für die Belange behinderter Menschen <strong>im</strong><br />
Vorwege diesbezüglich konsultiert?<br />
Wenn ja, welche Empfehlungen gab er hierzu ab?<br />
Wenn nein, warum nicht?
<strong>Drucksache</strong> <strong>19</strong>/<strong>4225</strong><br />
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />
3. Sind bei der Auswahl der zu realisierenden Kreisverkehrsprojekte von<br />
den Bezirken sowie von der BSU die <strong>In</strong>teressenverbände der blinden<br />
und sehbehinderten Menschen beteiligt worden?<br />
Wenn ja, welche, wann und wie? Bitte ausführen.<br />
Wenn nein, warum nicht?<br />
Im Zusammenhang mit der Aufstockung des Programms sind die Verbände und der<br />
Senatskoordinator nicht beteiligt worden.<br />
Im Rahmen der Planung eines Kreisverkehrs werden die konkreten Betroffenheiten<br />
geprüft und gegebenenfalls die <strong>In</strong>teressenverbände der blinden und sehbehinderten<br />
Menschen einbezogen. Im Einzelfall ist nicht ausgeschlossen, dass die Realisierung<br />
eines Kreisverkehrs aufgegeben wird. Bei der Planung des Kreisverkehrs für die<br />
Kreuzung Borgweg/Hindenburgstraße/Südring ist das der Fall gewesen.<br />
Allgemein gültige Kriterien für eine solche Entscheidung sind nicht zu benennen. Es<br />
gilt <strong>im</strong> Einzelfall abzuwägen.<br />
4. Sind dem Senat beziehungsweise den zuständigen Fachbehörden diesbezügliche<br />
Erfahrungen aus anderen Bundesländern bekannt?<br />
Wenn ja, welche?<br />
Wenn nein, warum nicht?<br />
Nein.<br />
5. Wie wirkt sich nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen<br />
Behörden die Einrichtung des Kreisverkehrs auf die Bedürfnisse<br />
sehbehinderter und blinder Menschen aus? Bitte ausführen.<br />
Die Überwege an Kreisverkehren sind für blinde und stark sehbehinderte Verkehrsteilnehmer<br />
grundsätzlich weniger gut als bei einer lichtsignalgeregelten Kreuzung<br />
zu nutzen, da die Verkehrsströme akustisch schwerer zu erfassen und zuzuordnen<br />
sind.<br />
Andererseits profitieren alle Fußgänger davon, dass es an einem Kreisverkehr weniger<br />
Konfliktpunkte zwischen Fahrzeugführern und querenden Fußgängern als an einer<br />
Einmündung oder Kreuzung gibt. Zudem ist das Geschwindigkeitsniveau deutlich<br />
geringer.<br />
6. Mit welchen Maßnahmen wird die Einführung des Kreisverkehrs für blinde<br />
und sehbehinderte Menschen in Hamburg grundsätzlich flankiert?<br />
Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden <strong>im</strong> Bereich der Fußgängerüberwege <strong>im</strong><br />
Bedarfsfall taktile Elemente vorgesehen, um die Lage des Überwegs zu lokalisieren.<br />
7. Sind diesbezüglich Orientierungssignalgeber installiert worden oder ist<br />
die Einführung einer solchen Maßnahme geplant?<br />
Wenn ja, welche? Bitte darstellen.<br />
Wenn nein, warum nicht?<br />
Nein. Orientierungssignalgeber sind nur <strong>im</strong> Zusammenhang mit Lichtsignalanlagen<br />
sinnvoll einsetzbar.<br />
8. Würde bei einer absehbaren Gefährdung der Blinden beziehungsweise<br />
Sehbehinderten die zuständige Fachbehörde auf den Umbau verzichten<br />
beziehungsweise welche Alternativen würden umgesetzt?<br />
Wenn ja, welche Kriterien müssten hierfür erfüllt werden? Bitte ausführen.<br />
Siehe Antwort zu 1.<br />
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode <strong>Drucksache</strong> <strong>19</strong>/<strong>4225</strong><br />
9. Welche alternativen Möglichkeiten werden gegebenenfalls gesehen, um<br />
die <strong>In</strong>teressen der Blinden- und Behinderteneinrichtungen bei der Neuplanung<br />
der Kreuzung zu berücksichtigen?<br />
Die zuständige Behörde plant aufgrund der umfangreichen Neuerungen <strong>im</strong> Bereich<br />
des barrierefreien Bauens und der Leittechnik für Sehbehinderte und Blinde eine Neufassung<br />
des entsprechenden Regelwerks. Dieses Regelwerk wird, ebenso wie schon<br />
die derzeit gültige Fassung, mit den Behindertenverbänden abgest<strong>im</strong>mt.<br />
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