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Bewusster Leerstand von Wohnungen im ... - Anne-Krischok.de

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BÜRGERSCHAFT<br />

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3143<br />

19. Wahlperio<strong>de</strong> 02.06.09<br />

Schriftliche Kleine Anfrage<br />

<strong>de</strong>r Abgeordneten <strong>Anne</strong> <strong>Krischok</strong> und Thomas Böwer (SPD) vom 25.05.09<br />

und Antwort <strong>de</strong>s Senats<br />

Betr.:<br />

<strong>Bewusster</strong> <strong>Leerstand</strong> <strong>von</strong> Wohnraum <strong>im</strong> Veilchenweg <strong>im</strong> Stadtteil Lokstedt<br />

Für die Wohnraumför<strong>de</strong>rung und für die Belegung <strong>de</strong>s geför<strong>de</strong>rten Wohnraums<br />

galten vor <strong>de</strong>r Fö<strong>de</strong>ralismusreform <strong>im</strong> Wesentlichen bun<strong>de</strong>sweit einheitliche<br />

gesetzliche Vorgaben. Nach <strong>de</strong>r Fö<strong>de</strong>ralismusreform <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

fällt das Recht <strong>de</strong>s Wohnungswesens seit <strong>de</strong>m 01.01.2007 vollständig in die<br />

Gesetzgebungskompetenz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r. Da<strong>von</strong> betroffen sind insbeson<strong>de</strong>re<br />

folgen<strong>de</strong> Rechtsvorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s:<br />

• Wohnraumför<strong>de</strong>rungsgesetz<br />

• Wohnungsbindungsgesetz<br />

• Neubaumietenverordnung 1970<br />

• Zweite Berechnungsverordnung<br />

• Wohnflächenverordnung<br />

• Gesetz über das Verbot <strong>de</strong>r Zweckentfremdung <strong>von</strong> Wohnraum.<br />

Das frühere hamburgische Wohnungspflegegesetz vom 8.3.1982 wur<strong>de</strong><br />

2008 teilweise geän<strong>de</strong>rt und als „Wohnraumschutzgesetz“ neu verkün<strong>de</strong>t.<br />

Der dritte Abschnitt <strong>de</strong>s Gesetzes behan<strong>de</strong>lt die Zweckentfremdung <strong>von</strong><br />

Wohnraum. Als Zweckentfremdung gilt dabei auch ein länger als sechs<br />

Monate dauern<strong>de</strong>s Leerstehenlassen.<br />

Der Senat hat <strong>de</strong>r Hamburgischen Bürgerschaft in <strong>de</strong>r Drs. 18/7191 berichtet,<br />

dass die Anzeige- und Begründungspflicht <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten<br />

bei <strong>Leerstand</strong> <strong>von</strong> <strong>Wohnungen</strong> nach zwei Monaten entfallen ist. Statt<strong>de</strong>ssen<br />

wur<strong>de</strong> eine qualifizierte Nachfragemöglichkeit <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> eingeführt,<br />

die <strong>im</strong> Unterschied zur alten Regelung erst nach sechs Monaten<br />

besteht.<br />

Bürgerinnen und Bürger beklagen in diesem Zusammenhang <strong>de</strong>n aus ihrer<br />

Sicht bewusst herbeigeführten <strong>Leerstand</strong> in <strong>de</strong>n Wohnhäusern Veilchenweg<br />

23 und 23a <strong>im</strong> Stadtteil Lokstedt. Es wird dabei vermutet, dass die bei<strong>de</strong>n<br />

Wohnhäuser abgerissen o<strong>de</strong>r umfassend saniert wer<strong>de</strong>n sollen, da in unmittelbarer<br />

Nähe vor zwei Jahren eine große Wohnanlage fertiggestellt wor<strong>de</strong>n<br />

ist.


Drucksache 19/3143<br />

Bürgerschaft <strong>de</strong>r Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Ja.<br />

Vor diesem Hintergrund fragen wir <strong>de</strong>n Senat:<br />

1. Sind <strong>de</strong>m Senat, <strong>de</strong>n zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bezirksamt<br />

E<strong>im</strong>sbüttel <strong>de</strong>r <strong>Leerstand</strong> in <strong>de</strong>n besagten Häusern bekannt<br />

Wenn ja:<br />

a) Wie lange besteht <strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Bevölkerung beobachtete <strong>Leerstand</strong><br />

Die <strong>Leerstand</strong>sdauer <strong>de</strong>r einzelnen <strong>Wohnungen</strong> <strong>im</strong> Gebäu<strong>de</strong> Veilchenweg 23/23 a ist<br />

unterschiedlich. Erste Leerstän<strong>de</strong> bestehen nach <strong>de</strong>n Erkenntnissen <strong>de</strong>s Bezirksamts<br />

E<strong>im</strong>sbüttel seit zwei bis drei Jahren.<br />

b) Was für Maßnahmen wur<strong>de</strong>n beziehungsweise wer<strong>de</strong>n vom<br />

Bezirksamt in dieser Angelegenheit bislang ergriffen<br />

Nach Bekanntwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Leerstän<strong>de</strong> <strong>im</strong> April 2008 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Sachverhalt vom<br />

Bezirksamt durch eine Ortsbesichtigung ermittelt und schriftlich Kontakt zu <strong>de</strong>m Verfügungsberechtigten<br />

mit <strong>de</strong>m Ziel aufgenommen, möglichst zügig wie<strong>de</strong>r eine Wohnnutzung<br />

zu erreichen. Nach Aussage <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten kam zu diesem<br />

Zeitpunkt die Sanierung/Mo<strong>de</strong>rnisierung einschließlich einer Aufstockung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />

um ein zusätzliches Vollgeschoss o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abriss <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s mit anschließen<strong>de</strong>r<br />

Neubebauung in Betracht. Nach<strong>de</strong>m diese Prüfung abgeschlossen war, hat <strong>im</strong><br />

November 2008 <strong>de</strong>r Verfügungsberechtigte gegenüber <strong>de</strong>m Bezirksamt erklärt, dass<br />

das Gebäu<strong>de</strong> umfangreich saniert/mo<strong>de</strong>rnisiert und aufgestockt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

c) Zu welchem Zeitpunkt wird <strong>de</strong>r <strong>Leerstand</strong> voraussichtlich been<strong>de</strong>t<br />

sein<br />

Der Eigentümer hat <strong>im</strong> Januar 2009 be<strong>im</strong> Bezirksamt einen Vorbescheidsantrag<br />

gestellt, über <strong>de</strong>n noch nicht entschie<strong>de</strong>n ist. Über das voraussichtliche En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

<strong>Leerstand</strong>s ist <strong>de</strong>rzeit noch keine Aussage möglich.<br />

2. Wie lange wird ein <strong>Leerstand</strong> <strong>von</strong> <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n als „angemessen“<br />

betrachtet, um beispielsweise Renovierungen, Mo<strong>de</strong>rnisierungen<br />

o<strong>de</strong>r Baumaßnahmen durchzuführen<br />

3. Wie sehen die diesbezüglichen Ausführungsbest<strong>im</strong>mungen aus<br />

Siehe § 9 Absatz 2 Nummer 5 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz.<br />

4. Sind <strong>de</strong>m Senat beziehungsweise <strong>de</strong>r zuständigen Fachbehör<strong>de</strong> diesbezüglich<br />

die aktuellen Fälle <strong>de</strong>r Rechtsprechung bekannt<br />

Wenn ja, wie lässt sich diese in Bezug auf <strong>de</strong>n <strong>Leerstand</strong> <strong>von</strong> Wohnraum<br />

grob zusammenfassen<br />

Wenn nein, warum nicht<br />

Ja. Das jüngste Grundsatzurteil <strong>de</strong>s Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom<br />

25. Mai 2007 (Az. 1 Bf 383/05) zum Zweckentfremdungsverbot <strong>von</strong> Wohnraum in<br />

Hamburg hat zu Regelungen über <strong>de</strong>n Wohnungsleerstand keine Aussagen getroffen.<br />

5. Inwieweit nutzen die Behör<strong>de</strong>n die Möglichkeit <strong>de</strong>r qualifizierten Nachfragemöglichkeit,<br />

die <strong>im</strong> Unterschied zur alten Regelung erst nach sechs<br />

Monaten besteht<br />

Welche Erfahrungen wur<strong>de</strong>n mit diesem Instrument nach Kenntnis <strong>de</strong>s<br />

Senats beziehungsweise <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bezirken<br />

gemacht<br />

Bekannte Leerstän<strong>de</strong> <strong>von</strong> Wohnraum wer<strong>de</strong>n <strong>von</strong> <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Wohnraumschutz<br />

zuständigen Dienststellen <strong>de</strong>r Bezirksämter überwacht. Nach einer Frist <strong>von</strong> sechs<br />

Monaten wird entwe<strong>de</strong>r durch Ortsbesichtigung <strong>de</strong>r <strong>Wohnungen</strong> o<strong>de</strong>r Nachfrage/<br />

Anhörung <strong>de</strong>s Eigentümers überprüft, ob <strong>de</strong>r <strong>Leerstand</strong> fortbesteht. Die Praxis hat<br />

sich bewährt.<br />

2


Bürgerschaft <strong>de</strong>r Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 19/3143<br />

6. Wie viel Personal wird für diese Aufgabe in <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

vorgehalten Bitte getrennt nach <strong>de</strong>n Bezirken aufführen.<br />

Bezirksamt<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Stellen für Aufgaben <strong>de</strong>s Wohnraumschutzes<br />

Hamburg-Mitte 1,33<br />

Altona 2<br />

E<strong>im</strong>sbüttel 1 * )<br />

Hamburg-Nord 1<br />

Wandsbek 2<br />

Bergedorf keine Angabe ** )<br />

Harburg 1,5 * )<br />

* ) Dazu kommen nicht bezifferbare Anteile <strong>von</strong> Leitungsfunktionen.<br />

** ) Eine qualifizierte Schätzung <strong>de</strong>r Personalbindung ist in <strong>de</strong>r für die Beantwortung einer<br />

Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand<br />

nicht möglich.<br />

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