Bewusster Leerstand von Wohnungen im ... - Anne-Krischok.de
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BÜRGERSCHAFT<br />
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3143<br />
19. Wahlperio<strong>de</strong> 02.06.09<br />
Schriftliche Kleine Anfrage<br />
<strong>de</strong>r Abgeordneten <strong>Anne</strong> <strong>Krischok</strong> und Thomas Böwer (SPD) vom 25.05.09<br />
und Antwort <strong>de</strong>s Senats<br />
Betr.:<br />
<strong>Bewusster</strong> <strong>Leerstand</strong> <strong>von</strong> Wohnraum <strong>im</strong> Veilchenweg <strong>im</strong> Stadtteil Lokstedt<br />
Für die Wohnraumför<strong>de</strong>rung und für die Belegung <strong>de</strong>s geför<strong>de</strong>rten Wohnraums<br />
galten vor <strong>de</strong>r Fö<strong>de</strong>ralismusreform <strong>im</strong> Wesentlichen bun<strong>de</strong>sweit einheitliche<br />
gesetzliche Vorgaben. Nach <strong>de</strong>r Fö<strong>de</strong>ralismusreform <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
fällt das Recht <strong>de</strong>s Wohnungswesens seit <strong>de</strong>m 01.01.2007 vollständig in die<br />
Gesetzgebungskompetenz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r. Da<strong>von</strong> betroffen sind insbeson<strong>de</strong>re<br />
folgen<strong>de</strong> Rechtsvorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s:<br />
• Wohnraumför<strong>de</strong>rungsgesetz<br />
• Wohnungsbindungsgesetz<br />
• Neubaumietenverordnung 1970<br />
• Zweite Berechnungsverordnung<br />
• Wohnflächenverordnung<br />
• Gesetz über das Verbot <strong>de</strong>r Zweckentfremdung <strong>von</strong> Wohnraum.<br />
Das frühere hamburgische Wohnungspflegegesetz vom 8.3.1982 wur<strong>de</strong><br />
2008 teilweise geän<strong>de</strong>rt und als „Wohnraumschutzgesetz“ neu verkün<strong>de</strong>t.<br />
Der dritte Abschnitt <strong>de</strong>s Gesetzes behan<strong>de</strong>lt die Zweckentfremdung <strong>von</strong><br />
Wohnraum. Als Zweckentfremdung gilt dabei auch ein länger als sechs<br />
Monate dauern<strong>de</strong>s Leerstehenlassen.<br />
Der Senat hat <strong>de</strong>r Hamburgischen Bürgerschaft in <strong>de</strong>r Drs. 18/7191 berichtet,<br />
dass die Anzeige- und Begründungspflicht <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten<br />
bei <strong>Leerstand</strong> <strong>von</strong> <strong>Wohnungen</strong> nach zwei Monaten entfallen ist. Statt<strong>de</strong>ssen<br />
wur<strong>de</strong> eine qualifizierte Nachfragemöglichkeit <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> eingeführt,<br />
die <strong>im</strong> Unterschied zur alten Regelung erst nach sechs Monaten<br />
besteht.<br />
Bürgerinnen und Bürger beklagen in diesem Zusammenhang <strong>de</strong>n aus ihrer<br />
Sicht bewusst herbeigeführten <strong>Leerstand</strong> in <strong>de</strong>n Wohnhäusern Veilchenweg<br />
23 und 23a <strong>im</strong> Stadtteil Lokstedt. Es wird dabei vermutet, dass die bei<strong>de</strong>n<br />
Wohnhäuser abgerissen o<strong>de</strong>r umfassend saniert wer<strong>de</strong>n sollen, da in unmittelbarer<br />
Nähe vor zwei Jahren eine große Wohnanlage fertiggestellt wor<strong>de</strong>n<br />
ist.
Drucksache 19/3143<br />
Bürgerschaft <strong>de</strong>r Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperio<strong>de</strong><br />
Ja.<br />
Vor diesem Hintergrund fragen wir <strong>de</strong>n Senat:<br />
1. Sind <strong>de</strong>m Senat, <strong>de</strong>n zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bezirksamt<br />
E<strong>im</strong>sbüttel <strong>de</strong>r <strong>Leerstand</strong> in <strong>de</strong>n besagten Häusern bekannt<br />
Wenn ja:<br />
a) Wie lange besteht <strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Bevölkerung beobachtete <strong>Leerstand</strong><br />
Die <strong>Leerstand</strong>sdauer <strong>de</strong>r einzelnen <strong>Wohnungen</strong> <strong>im</strong> Gebäu<strong>de</strong> Veilchenweg 23/23 a ist<br />
unterschiedlich. Erste Leerstän<strong>de</strong> bestehen nach <strong>de</strong>n Erkenntnissen <strong>de</strong>s Bezirksamts<br />
E<strong>im</strong>sbüttel seit zwei bis drei Jahren.<br />
b) Was für Maßnahmen wur<strong>de</strong>n beziehungsweise wer<strong>de</strong>n vom<br />
Bezirksamt in dieser Angelegenheit bislang ergriffen<br />
Nach Bekanntwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Leerstän<strong>de</strong> <strong>im</strong> April 2008 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Sachverhalt vom<br />
Bezirksamt durch eine Ortsbesichtigung ermittelt und schriftlich Kontakt zu <strong>de</strong>m Verfügungsberechtigten<br />
mit <strong>de</strong>m Ziel aufgenommen, möglichst zügig wie<strong>de</strong>r eine Wohnnutzung<br />
zu erreichen. Nach Aussage <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten kam zu diesem<br />
Zeitpunkt die Sanierung/Mo<strong>de</strong>rnisierung einschließlich einer Aufstockung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />
um ein zusätzliches Vollgeschoss o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abriss <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s mit anschließen<strong>de</strong>r<br />
Neubebauung in Betracht. Nach<strong>de</strong>m diese Prüfung abgeschlossen war, hat <strong>im</strong><br />
November 2008 <strong>de</strong>r Verfügungsberechtigte gegenüber <strong>de</strong>m Bezirksamt erklärt, dass<br />
das Gebäu<strong>de</strong> umfangreich saniert/mo<strong>de</strong>rnisiert und aufgestockt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
c) Zu welchem Zeitpunkt wird <strong>de</strong>r <strong>Leerstand</strong> voraussichtlich been<strong>de</strong>t<br />
sein<br />
Der Eigentümer hat <strong>im</strong> Januar 2009 be<strong>im</strong> Bezirksamt einen Vorbescheidsantrag<br />
gestellt, über <strong>de</strong>n noch nicht entschie<strong>de</strong>n ist. Über das voraussichtliche En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
<strong>Leerstand</strong>s ist <strong>de</strong>rzeit noch keine Aussage möglich.<br />
2. Wie lange wird ein <strong>Leerstand</strong> <strong>von</strong> <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n als „angemessen“<br />
betrachtet, um beispielsweise Renovierungen, Mo<strong>de</strong>rnisierungen<br />
o<strong>de</strong>r Baumaßnahmen durchzuführen<br />
3. Wie sehen die diesbezüglichen Ausführungsbest<strong>im</strong>mungen aus<br />
Siehe § 9 Absatz 2 Nummer 5 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz.<br />
4. Sind <strong>de</strong>m Senat beziehungsweise <strong>de</strong>r zuständigen Fachbehör<strong>de</strong> diesbezüglich<br />
die aktuellen Fälle <strong>de</strong>r Rechtsprechung bekannt<br />
Wenn ja, wie lässt sich diese in Bezug auf <strong>de</strong>n <strong>Leerstand</strong> <strong>von</strong> Wohnraum<br />
grob zusammenfassen<br />
Wenn nein, warum nicht<br />
Ja. Das jüngste Grundsatzurteil <strong>de</strong>s Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom<br />
25. Mai 2007 (Az. 1 Bf 383/05) zum Zweckentfremdungsverbot <strong>von</strong> Wohnraum in<br />
Hamburg hat zu Regelungen über <strong>de</strong>n Wohnungsleerstand keine Aussagen getroffen.<br />
5. Inwieweit nutzen die Behör<strong>de</strong>n die Möglichkeit <strong>de</strong>r qualifizierten Nachfragemöglichkeit,<br />
die <strong>im</strong> Unterschied zur alten Regelung erst nach sechs<br />
Monaten besteht<br />
Welche Erfahrungen wur<strong>de</strong>n mit diesem Instrument nach Kenntnis <strong>de</strong>s<br />
Senats beziehungsweise <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bezirken<br />
gemacht<br />
Bekannte Leerstän<strong>de</strong> <strong>von</strong> Wohnraum wer<strong>de</strong>n <strong>von</strong> <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Wohnraumschutz<br />
zuständigen Dienststellen <strong>de</strong>r Bezirksämter überwacht. Nach einer Frist <strong>von</strong> sechs<br />
Monaten wird entwe<strong>de</strong>r durch Ortsbesichtigung <strong>de</strong>r <strong>Wohnungen</strong> o<strong>de</strong>r Nachfrage/<br />
Anhörung <strong>de</strong>s Eigentümers überprüft, ob <strong>de</strong>r <strong>Leerstand</strong> fortbesteht. Die Praxis hat<br />
sich bewährt.<br />
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Bürgerschaft <strong>de</strong>r Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 19/3143<br />
6. Wie viel Personal wird für diese Aufgabe in <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
vorgehalten Bitte getrennt nach <strong>de</strong>n Bezirken aufführen.<br />
Bezirksamt<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Stellen für Aufgaben <strong>de</strong>s Wohnraumschutzes<br />
Hamburg-Mitte 1,33<br />
Altona 2<br />
E<strong>im</strong>sbüttel 1 * )<br />
Hamburg-Nord 1<br />
Wandsbek 2<br />
Bergedorf keine Angabe ** )<br />
Harburg 1,5 * )<br />
* ) Dazu kommen nicht bezifferbare Anteile <strong>von</strong> Leitungsfunktionen.<br />
** ) Eine qualifizierte Schätzung <strong>de</strong>r Personalbindung ist in <strong>de</strong>r für die Beantwortung einer<br />
Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand<br />
nicht möglich.<br />
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