Ausgabe 02/2013 herunterladen - NetTeam Internet-Lösungen
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Pflichten der<br />
Liegenschaftseigentümer<br />
Gemäß § 91 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung<br />
1960 hat die<br />
Behörde die Grundeigentümer<br />
aufzufordern, Bäume, Sträucher,<br />
Hecken und dergleichen, welche<br />
die Verkehrssicherheit, insbesondere<br />
die freie Sicht über den Straßenverlauf oder<br />
auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des<br />
Verkehrs oder welche die Benützbarkeit der Straße<br />
einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem<br />
Mit dem Entschluss, sich einen Hund anzuschaffen,<br />
gewinnt man nicht nur einen treuen<br />
Begleiter, sondern übernimmt auch<br />
Verantwortung für den vierbeinigen<br />
Freund, aber auch für das Umfeld.<br />
Immer wieder gibt es Reklamationen<br />
von Mitbürgern, die sich über<br />
Hundekot an öffentlichen Orten im<br />
Ortsbereich, auf Gehsteigen, Straßen, Gehwegen<br />
oder in Parkanlagen (dazu zählt auch der gesamte<br />
Hochwasserschutzdamm südlich der B3) beschweren.<br />
Manche Mitbürger äußern auch ihre Angst vor freilaufenden<br />
Hunden.<br />
Wir müssen diese Meldungen ernst nehmen und<br />
respektieren. „Die Freiheit des Einzelnen hört dort<br />
auf, wo die Freiheit des Nächsten eingeschränkt<br />
wird“ – diese Aussage ist dort von Bedeutung, wo<br />
viele Menschen zusammenleben und beispielsweise<br />
Naherholungsgebiete gemeinsam nutzen. Niemand –<br />
auch kein Hundebesitzer – freut sich über Hundekot<br />
auf Gehwegen. Herumtollende Kinder, Kinderwagen,<br />
Rollstuhlfahrer tappen oder fahren in diese „Fallen“ –<br />
dabei müsste das alles nicht sein. Zudem ist es ein<br />
großer Ärger für Anwohner, die den Gehweg sauber<br />
halten müssen. So z.B. die Bitte einer Mama und<br />
stolzen Hundebesitzerin, die erst kürzlich im Gemeindeamt<br />
eingelangt ist.<br />
Die Gemeinde kann sich diesen Worten nur<br />
anschließend und zum wiederholten Male mit<br />
Nachdruck die Hundebesitzer auffordern ihren<br />
Schwimmbeckenbefüllung<br />
Im Frühjahr ist die Zeit des Schwimmbadbefüllens. Aus diesem<br />
Grund weisen wir darauf hin, dass die Befüllung der Schwimmbecken<br />
vorher mit der Gemeinde abgesprochen werden bzw.<br />
die Füllung der Bäder in den Nachtstunden erfolgen soll.<br />
Klein-Pöchlarner Informationsblatt<br />
Baum- und Strauchschnitt<br />
Weg mit dem Hundekot !<br />
Kurz notiert<br />
www.kleinpoechlarn.at<br />
Straßenverkehr dienenden Anlagen, z.B. Oberleitungs-<br />
und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen,<br />
auszuästen oder zu entfernen.<br />
Eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit<br />
liegt gemäß § 83 Abs. 1 lit. c StVO<br />
insbesondere dann vor, wenn sich Gegenstände (Äste)<br />
im Luftraum oberhalb der Straße nicht mindestens<br />
2,20 Meter über dem Gehsteig und 4,50 Meter über<br />
der Fahrbahn befinden.<br />
Die Grundeigentümer werden daher ersucht, jedenfalls<br />
jene Äste zu entfernen, die innerhalb dieses Bereiches<br />
in Gehsteige, Straßen und Wege ragen.<br />
Verpflichtungen zum Beseitigen des Hundekots<br />
nachzukommen !!! Bei diesbezüglichen Anzeigen<br />
können dem Hundeführer Geldstrafen bis zu € 7.000,-<br />
von der BH Melk verhängt werden !!!<br />
Hundebesitzer können sich gerne die diesbezügliche<br />
Gesetzeslage am Gemeindeamt ausdrucken lassen.<br />
Heizkostenzuschuss<br />
Anträge für Heizkostenzuschuss 2012/13 können<br />
noch bis einschließlich 30. April <strong>2013</strong> im Gemeindeamt<br />
gestellt werden. Dort erhalten Sie auch nähere<br />
Informationen.<br />
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