15.04.2014 Aufrufe

Ausgabe 02/2013 herunterladen - NetTeam Internet-Lösungen

Ausgabe 02/2013 herunterladen - NetTeam Internet-Lösungen

Ausgabe 02/2013 herunterladen - NetTeam Internet-Lösungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Klein-Pöchlarner Informationsblatt<br />

Rechtsberatung in Klein-Pöchlarn<br />

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sebastian Wiese bietet zu<br />

nachstehenden Terminen im Gemeindeamt Klein-Pöchlarn<br />

für unsere Ortsbevölkerung das Service der „Ersten anwaltlichen<br />

Auskunft“ an.<br />

In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch bieten<br />

Ihnen Dr. Sebastian Wiese und seine Mitarbeiterin, Mag.<br />

Valentina Murr, professionelle Beratung und Unterstützung<br />

in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.<br />

Dr. Sebastian Wiese,<br />

3671 Marbach an der Donau, Ortstraße 28,<br />

Tel.: 07413/25407,<br />

e-Mail: office@ra-wiese.at<br />

Nächste Rechtsberatungstermine im Gemeideamt Klein-Pöchlarn:<br />

Montag, 2. April - Montag, 7. Mai - Montag, 4. Juni<br />

jeweils von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr<br />

oder: Jeden dritten Montag im Monat von 17:00 bis 18:00 Uhr<br />

direkt im Rechtsanwaltsbüro in Marbach/D., Rathaus 1. Stock<br />

(Voranmeldungen sind nicht erforderlich)<br />

Rad und Recht - Neues für Radfahrer<br />

Rechtzeitig vor Beginn der Radsaison hat der Gesetzgeber<br />

neue Rechtsvorschriften für Radler erlassen.<br />

Das Handyverbot für Radfahrer ist in aller Munde.<br />

Radfahrer sollten im Interesse ihrer Sicherheit aber<br />

auch andere Rechtsvorschriften nicht ignorieren.<br />

Ab 31. März <strong>2013</strong> gilt die aktuelle Novelle zur Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO). Diese enthält vor allem für<br />

Radfahrer einige Neuigkeiten. Wer am 1. April (oder<br />

später) radfahrend beim Telefonieren erwischt wird,<br />

muss mit einer Geldstrafe von € 50,- rechnen. Völlig<br />

abgeschnitten von der Außenwelt sind aber selbst<br />

kommunikationssüchtige Dauerradler nicht. Das<br />

Telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt am Rad<br />

auch nach Inkrafttreten der Novelle erlaubt.<br />

Eine Erleichterung steht jenen Radlern ins Haus,<br />

die lieber auf der Straße als am Radweg fahren. Der<br />

Gesetzgeber stellt es den Gemeinden nunmehr frei,<br />

Ausnahmen von der Radwegbenützungspflicht zu<br />

erlassen. Diese verpflichtet Radfahrer, bei Vorhandensein<br />

eines Radwegs, diesen auch zu benützen.<br />

Ausgenommen von der Radwegbenützungspflicht<br />

waren bisher alleine Rennradler auf Trainingsfahrt. Wo<br />

es die Verkehrslage erlaubt, dürfen Gemeinden diese<br />

Ausnahme künftig auch allen anderen Radfahrern<br />

gestatten.<br />

Schon etwas älter aber noch immer nicht jedem Radler<br />

bekannt ist die Tatsache, dass einander Radfahren und<br />

Radler trinken nur in Maßen vertragen. Für Radfahrer<br />

gilt die 0,8 Pro-mille-Grenze. Wer mit mehr erwischt<br />

www.kleinpoechlarn.at<br />

wird, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern<br />

auch hohe Geldstrafen und seinen Führerschein.<br />

Bereits ab 0,5 Promille kann die Polizei jene Radler<br />

an der Weiterfahrt hindern, die alkoholbedingt beeinträchtigt<br />

wirken. Wer vom Heurigenbesuch heimradeln<br />

will, sollte im Zweifel also ein Achterl weniger trinken.<br />

Praktisch aber für manchen Nichtradler ärgerlich ist<br />

der Umstand, dass sich ein Fahrrad fast immer und<br />

überall abstellen lässt. Erlaubt ist das auf Gehsteigen<br />

aber nur, wenn der Gehsteig mindestens 2,5m breit ist.<br />

Das abgestellte Rad darf den Verkehr nicht behindern –<br />

auch nicht den Fußgängerverkehr! Nahezu unbekannt<br />

ist, dass Halte- und Parkverbote auch für Radfahrer<br />

gelten. Das Abstellen des Rades ist also zwar (fast)<br />

überall möglich, aber bei Weitem nicht überall erlaubt.<br />

Radfahrer unterliegen im Wesentlichen denselben<br />

Vorrangbestimmungen wie andere Verkehrsteilnehmer.<br />

Eine Vorrangregel verdient bei Radlern aber<br />

besondere Beachtung: Das Zum-Stillstand-Bringen<br />

eines Fahrzeugs gilt als Vorrangverzicht. Mit diesem<br />

Moment haben andere Fahrzeuge gegenüber dem<br />

stehenden Fahrzeug Vorrang, selbst wenn sie aus<br />

einer nachrangigen Straße kommen. Bei Radfahrern<br />

gilt als Stillstand, wenn zumindest ein Bein die<br />

Fahrbahn berührt. Gehen Sie spätestens ab diesem<br />

Zeitpunkt davon aus, dass Sie in der nunmehrigen<br />

Verkehrssituation absoluten Nachrang haben. Ganz<br />

allgemein gilt im Interesse der eigenen Gesundheit:<br />

Gerade Radfahrer sollten den eigenen Vorrang nie<br />

erzwingen. Was nützt es, recht gehabt zu haben, wenn<br />

man die schönsten Frühlingstage schwer verletzt im<br />

Krankenbett verbringen muss?<br />

Seite 15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!