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Klein-Pöchlarner Informationsblatt<br />
Rechtsberatung in Klein-Pöchlarn<br />
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sebastian Wiese bietet zu<br />
nachstehenden Terminen im Gemeindeamt Klein-Pöchlarn<br />
für unsere Ortsbevölkerung das Service der „Ersten anwaltlichen<br />
Auskunft“ an.<br />
In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch bieten<br />
Ihnen Dr. Sebastian Wiese und seine Mitarbeiterin, Mag.<br />
Valentina Murr, professionelle Beratung und Unterstützung<br />
in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.<br />
Dr. Sebastian Wiese,<br />
3671 Marbach an der Donau, Ortstraße 28,<br />
Tel.: 07413/25407,<br />
e-Mail: office@ra-wiese.at<br />
Nächste Rechtsberatungstermine im Gemeideamt Klein-Pöchlarn:<br />
Montag, 2. April - Montag, 7. Mai - Montag, 4. Juni<br />
jeweils von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr<br />
oder: Jeden dritten Montag im Monat von 17:00 bis 18:00 Uhr<br />
direkt im Rechtsanwaltsbüro in Marbach/D., Rathaus 1. Stock<br />
(Voranmeldungen sind nicht erforderlich)<br />
Rad und Recht - Neues für Radfahrer<br />
Rechtzeitig vor Beginn der Radsaison hat der Gesetzgeber<br />
neue Rechtsvorschriften für Radler erlassen.<br />
Das Handyverbot für Radfahrer ist in aller Munde.<br />
Radfahrer sollten im Interesse ihrer Sicherheit aber<br />
auch andere Rechtsvorschriften nicht ignorieren.<br />
Ab 31. März <strong>2013</strong> gilt die aktuelle Novelle zur Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO). Diese enthält vor allem für<br />
Radfahrer einige Neuigkeiten. Wer am 1. April (oder<br />
später) radfahrend beim Telefonieren erwischt wird,<br />
muss mit einer Geldstrafe von € 50,- rechnen. Völlig<br />
abgeschnitten von der Außenwelt sind aber selbst<br />
kommunikationssüchtige Dauerradler nicht. Das<br />
Telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt am Rad<br />
auch nach Inkrafttreten der Novelle erlaubt.<br />
Eine Erleichterung steht jenen Radlern ins Haus,<br />
die lieber auf der Straße als am Radweg fahren. Der<br />
Gesetzgeber stellt es den Gemeinden nunmehr frei,<br />
Ausnahmen von der Radwegbenützungspflicht zu<br />
erlassen. Diese verpflichtet Radfahrer, bei Vorhandensein<br />
eines Radwegs, diesen auch zu benützen.<br />
Ausgenommen von der Radwegbenützungspflicht<br />
waren bisher alleine Rennradler auf Trainingsfahrt. Wo<br />
es die Verkehrslage erlaubt, dürfen Gemeinden diese<br />
Ausnahme künftig auch allen anderen Radfahrern<br />
gestatten.<br />
Schon etwas älter aber noch immer nicht jedem Radler<br />
bekannt ist die Tatsache, dass einander Radfahren und<br />
Radler trinken nur in Maßen vertragen. Für Radfahrer<br />
gilt die 0,8 Pro-mille-Grenze. Wer mit mehr erwischt<br />
www.kleinpoechlarn.at<br />
wird, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern<br />
auch hohe Geldstrafen und seinen Führerschein.<br />
Bereits ab 0,5 Promille kann die Polizei jene Radler<br />
an der Weiterfahrt hindern, die alkoholbedingt beeinträchtigt<br />
wirken. Wer vom Heurigenbesuch heimradeln<br />
will, sollte im Zweifel also ein Achterl weniger trinken.<br />
Praktisch aber für manchen Nichtradler ärgerlich ist<br />
der Umstand, dass sich ein Fahrrad fast immer und<br />
überall abstellen lässt. Erlaubt ist das auf Gehsteigen<br />
aber nur, wenn der Gehsteig mindestens 2,5m breit ist.<br />
Das abgestellte Rad darf den Verkehr nicht behindern –<br />
auch nicht den Fußgängerverkehr! Nahezu unbekannt<br />
ist, dass Halte- und Parkverbote auch für Radfahrer<br />
gelten. Das Abstellen des Rades ist also zwar (fast)<br />
überall möglich, aber bei Weitem nicht überall erlaubt.<br />
Radfahrer unterliegen im Wesentlichen denselben<br />
Vorrangbestimmungen wie andere Verkehrsteilnehmer.<br />
Eine Vorrangregel verdient bei Radlern aber<br />
besondere Beachtung: Das Zum-Stillstand-Bringen<br />
eines Fahrzeugs gilt als Vorrangverzicht. Mit diesem<br />
Moment haben andere Fahrzeuge gegenüber dem<br />
stehenden Fahrzeug Vorrang, selbst wenn sie aus<br />
einer nachrangigen Straße kommen. Bei Radfahrern<br />
gilt als Stillstand, wenn zumindest ein Bein die<br />
Fahrbahn berührt. Gehen Sie spätestens ab diesem<br />
Zeitpunkt davon aus, dass Sie in der nunmehrigen<br />
Verkehrssituation absoluten Nachrang haben. Ganz<br />
allgemein gilt im Interesse der eigenen Gesundheit:<br />
Gerade Radfahrer sollten den eigenen Vorrang nie<br />
erzwingen. Was nützt es, recht gehabt zu haben, wenn<br />
man die schönsten Frühlingstage schwer verletzt im<br />
Krankenbett verbringen muss?<br />
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