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Leistungsbericht 2011. Post Auto Schweiz AG. - PostBus

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Meilensteine<br />

Überflüssige Ausschreibungen verhindert<br />

Die schweizerische Verkehrspolitik stand 2011 mehrheit­ ten Netz in Bergregionen gleich auf mehreren Linien belich<br />

im Zeichen des zweiten Teilschritts der Bahnreform günstigt. Von den Entscheiden im National- und Stände­<br />

2. Die von Parlament und Bundesrat gefällten Entscheide rat zur CO 2<br />

-Gesetzgebung ist die <strong>Post</strong><strong>Auto</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>AG</strong><br />

entsprechen der Position der <strong>Post</strong><strong>Auto</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>AG</strong>. So indirekt ebenfalls betroffen. Der eingeschlagene Weg,<br />

müssen Buslinien in Zukunft nur ausgeschrieben werden, jegliche Massnahmen zur Verringerung des CO 2<br />

-Ausstoswenn<br />

dies sinnvoll ist und dadurch ein Mehrwert erwar­ ses zu ergreifen, wird sich auch künftig auszahlen. Von<br />

tet werden kann. Die bestehenden Rechtsunsicherheiten der grossen Kammer knapp abgelehnt wurde die Motion<br />

im Ausschreibungswettbewerb können mit den Geset­ von Nationalrat Simon Schenk unter dem Titel «Regiozesänderungen<br />

beseitigt werden.<br />

naler Personenverkehr: Anreize für ein besseres Kosten­<br />

Das Parlament hat ein Hilfspaket des Bundesrats gutge­ Nutzen-Verhältnis». Die Motion sah vor, bei einigen<br />

heissen, das Einnahmeausfälle abfedert, die aufgrund Bahnstrecken aus Kostengründen eine Umstellung auf<br />

der Frankenstärke auf abgeltungsberechtigten Linien des Busangebote zu prüfen. Die Bundesbeiträge hätten sich<br />

regionalen Personenverkehrs entstanden sind. Damit am günstigsten Verkehrsmittel respektive am besten Koswurde<br />

die <strong>Post</strong><strong>Auto</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>AG</strong> mit ihrem weitverzweig­ ten-Nutzen-Verhältnis orientieren müssen.<br />

«Zielvereinbarungen<br />

geben Planungssicherheit»<br />

Für die Besteller sind Zielvereinbarungen neben<br />

Ausschreibungen ein probates Mittel, ihre Ziele<br />

zu erreichen. Der Kanton St. Gallen hat mit beiden<br />

Werkzeugen Erfahrungen gesammelt und mit<br />

<strong>Post</strong><strong>Auto</strong> im Sarganserland im Dezember 2011<br />

eine sechsjährige Vereinbarung abgeschlossen.<br />

Maria Seelhofer ist verantwortlich für die Finanzierung<br />

der Angebote im Amt für öffentlichen<br />

Verkehr und erläutert im Interview die Hintergründe<br />

der Vereinbarung.<br />

Frau Seelhofer, wozu braucht es eine Zielvereinbarung?<br />

Maria Seelhofer: Vor vier Jahren hat die Ausschreibung<br />

im Sarganserland/Werdenberg für den Kanton<br />

St. Gallen eine deutliche Reduktion der Abgeltung gebracht.<br />

Die Zielvereinbarung hilft uns, die gewonnenen<br />

Vorteile zu sichern und gleichzeitig begründete<br />

Veränderungen zu berücksichtigen. Damit erreichen<br />

wir für beide Partner Planungssicherheit.<br />

Was muss man bei der Erstellung einer Zielvereinbarung<br />

beachten?<br />

Es kann und darf nicht sein, dass jeder Kanton ein eigenes<br />

Zielvereinbarungssystem kreiert. Deshalb wurde<br />

schon früh eine kantonsübergreifende Arbeitsgruppe<br />

unter der Leitung des BAV ins Leben gerufen. Die Zielvereinbarung<br />

Sarganserland wird als Muster für künf-<br />

Maria Seelhofer ist verantwortlich für die Finanzierung der<br />

Angebote im Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons<br />

St. Gallen.<br />

tige Fälle dienen. Die schweizweite Vernehmlassung<br />

zum BAV-Leitfaden betreffend Zielvereinbarungen im<br />

RPV wurde Ende 2011 abgeschlossen.<br />

Wird es nun für alle Linien im regionalen öffentlichen<br />

Verkehr Zielvereinbarungen geben?<br />

Der Kanton St. Gallen hegt keine solchen Absichten.<br />

Das Instrument der Zielvereinbarung wird dort eingesetzt,<br />

wo die Benchmarkwerte im Vergleich zwischen<br />

den Transportunternehmen stark differieren. Das Transportunternehmen<br />

erhält so während mehrerer Jahre<br />

die Gelegenheit, auch strukturelle Anpassungen vorzunehmen.<br />

Zudem behält sich der Kanton weiterhin<br />

das Mittel der Ausschreibung vor.<br />

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